Protokoll vom 20.06.2002


Gemeindevertretung vom 20.06.2002

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Der Bgm eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er führt aus, dass diese Sitzung von ihm, auf Grund des Beschlusses der Gv vom 08.04.2002 und nach Eingang der Stellungnahme durch die Kommunalaufsicht, unter Berücksichtigung der Ladungsfrist, zur heutigen Sitzung eingeladen habe. Er stellt mit Verwunderung die heutige Besetzung der Gv fest, nennt namentlich die Gv, die sich „ordentlich“ entschuldigt haben. Um 14.45 Uhr haben sich, ohne Nennung von Gründen, Gv Brinkmann und Koppelt entschuldigt, obwohl beiden Herren noch am heutigen Morgen dem Bgm so gegen 09.30 Uhr die Teilnahme zugesagt hatten. Der Bürger, so der Bgm, möge diese Ignoranz kommunaler Verantwortung selber werten. Beide sind auf der Insel. Das Verhalten der beiden Gv werde der Bgm kommunalrechtlich prüfen lassen. Der Bgm bedankt sich bei Gv Hausen, der dieses unverantwortliche Verhalten zum Anlass nahm und spontan seinen Urlaub auf dem Festland unterbrochen habe, um mit seiner Anwesenheit diese Sitzung beschlussfähig zu machen. In der heutigen Sitzung geht es keineswegs um politisches Ränkespiel, ebenso lässt die Antwort der Kommunalaufsicht keinen Raum für weitere Diskussion. Es geht darum, Beschlüsse beizubringen, die einigen Bürgern in unserem Ort unter den Nägeln brennt, weil diese von essentieller Bedeutung Einzelner seien. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Bgm bekannt, dass ihm 3 Schreiben übergeben worden seien. Die Schreiben hat jeder Gv erhalten. Der Bgm liest die Schreiben im Wortlaut vor. Inhalt: Mit Schreiben vom 16.06.2002 haben die Gv Brinkmann und Koppelt eine Fraktion gebildet. Die neue Fraktion lautet: CDU / Volker Koppelt, den Fraktionsvorsitz übernimmt Gv Koppelt. Somit stellt der Bgm fest, dass neben der Fraktion der FDP, 6 Vertreter, der WWB, 3 Vertreter, der SPD, 2 Vertreter, die Fraktion CDU / Volker Koppelt, mit 2 Vertretern hinzu kommt. Dem Bgm und allen Gv liegt ein Schreiben des Gv Schmidt vor. Dieses Schreiben enthält die Bitte, den TOP B 06 zu vertagen; und dies, obwohl der Gv Schmidt die Vorgaben der Gv an den Bgm mit gegründet hat. Gv Schmidt ist heute, wie andere, Orts abwesend. Der Bgm legt die Entscheidung über die Vertagung hier in die Zuständigkeit der Gv. Der Bgm fragt ab, wer dafür ist, den TOP B 06 zu vertagen. Keine Jastimmen. Der Bgm stellt die Frage zur Abstimmung, wer ist dafür, den TOP B 06 zu behandeln: Abstimmungsergebnis: 6 Jastimmen : 1 Enthaltung (Bgm Mannstedt begründet seine Enthaltung
Somit ist der Antrag abgelehnt. Einwendungen zur Tagesordnung liegen nicht vor.


2. Bürgerfragestunde

Es werden seitens der anwesenden Bürger keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Das ALS teilt mit, dass die Amtszeit der jetzigen Schiedsfrau abläuft, diese nicht wieder zur Verfügung steht und eine Neuwahl für die Sitzung des AmtsA am 09. Juli d.J. vorgesehen sei. Der Bgm bittet die Fraktionen um schriftliche Vorschläge.

Zur Planung eines Amtshauses liegt dem Bgm eine Gesprächsnotiz vom 03.06.2002 vor. Innerhalb der Fraktionen der Gv in Sylt - Ost gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Das Organisationsgutachten kann wegen der Räumlichkeiten nicht umgesetzt werden

Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises NF zur Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Der Kreis hält es für erforderlich, die Realsteuerhebesätze ab 01.01.2003 zu erhöhen, ebenso die Hundesteuer. In dieser Sache ist die Gemeinde Wenningstedt nicht betroffen.

Zum Schreiben von Herrn Rück in Bezug auf die Behandlung von Auftragsvergaben im öffentlichen Teil der Sitzungen wird eingegangen. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung ist entsprechend abgefasst.

b) Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.


4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt

Sachverhalt: Der Sachverhalt ist in der Vorlage definiert. Die Vorlage wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 hinsichtlich der Flurstücke 137 / 2 und 137 / 6 abzulehnen und einer Änderung nicht näherzutreten. Das Bauverwaltungs- und Planungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die Entscheidung dem Antragsteller mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv Frau U. Petersen erklärte sich auf Grund des § 22 GO für befangen. Sie war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.


5. Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt

Sachverhalt: Der Sachverhalt geht aus der Vorlage hervor. Diese Vorlage wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Beschluss:
Die Gv beschließt für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Grundstück der Tankstelle in der Gemeinde Wenningstedt, Westerlandstraße 15, Flur 8, Flurstück 1080/24, das Planungsziel dahingehend zu konkretisieren, dass die örtliche Tankstelle an dem jetzigen Standort erhalten werden sollte; als Planungsalternative bzw. in Verbindung mit der örtlichen Tankstelle erwägt die Gemeinde die Entwicklung von Dauerwohnraum mit einem gemeinnützigen Partner. Der konkretisierte Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Weiterhin beschließt die Gv die anliegende Satzung über die Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung. Die Veränderungssperre ist nach Bekanntmachung des konkretisierten Aufstellungsbeschlusses öffentlich bekanntzumachen. Das Bauverwaltungs- und Planungsamt wird beauftragt, nach Rechtskraft der Veränderungssperre zu einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB einzuladen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Auf Grund des § 22 GO erklärten sich die Gv Reimer Holst und Halvard Beck für befangen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt, 5. Änderung

Die Vorlage liegt allen Gv vor und wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) für das Gebiet zwischen den Straßen Horsatal, Westerlandstraße, Fernsicht und der Dünenstraße, Seedüne, Seeblick mit Ausnahme der Flurstücke 63 / 33, 63 / 34, 63 / 42, 63 / 43 und teilweise 63/36 südlich der Seestraße sowie der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Es erklärte sich kein Gv für befangen.


7. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt

Die Vorlage mit dem geschilderten Sachverhalt liegt jedem Gv vor und wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Die Gv beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet südlich Lerchenweg und nördlich Westerhörn abzulehnen, und einer Änderung nicht näherzutreten. Das Bauverwaltungs- und Planungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die Entscheidung dem Antragsteller mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv R. Holst hat gem. § 22 GO für befangen erklärt. Er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.


8. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Bürgermeisters zur Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Wenningstedt hier: Verkehrszählung

Die Gv hat beschlossen, das Gebiet, in dem sich die Schredderanlage von Peter Jacobsen befindet, zu überplanen. Diesem Beschluss folgte die Gründung einer Bürgerinitiative Braderuper Bürger, die weniger die Überplanung in’s Spiel bringt, sondern den Schwerlastverkehr, der durch den Ort Braderup führt. Der Bgm weist auf den 1998 erstellten Generalverkehrsplan hin, der umfassend und detailliert über die Belastung durch Schwerlastverkehr informiert. Die Zahlen sagen aus, dass die Belastung weniger in Braderup vorhanden ist, sondern hauptsächlich sind die Westerlandstraße und die Hauptstraße betroffen. Im BauA wurde angeregt, eine aktuelle, neue Verkehrszählung durch zu führen, die auf den BPlan 18 abstellt. Der Bgm erläutert anhand einer Planzeichnung, wie die Möglichkeit einer Alternative (Entlastungsstraße) für den Schwerlastverkehr über das Flugplatzgelände aussehen könnte. Für die Verkehrszählung liegt ein Angebot vor. Kosten ca. 1.450 € brutto. Die Gv beschließt nach kurzer Beratung, den Antrag des Bgm zu unterstützen und einer aktuellen Verkehrszählung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag des Guttempler Ordens auf Bezuschussung

Die Vors. des SozA, Gv U. Petersen, erläutert die Gründe, die zu dem vorliegenden Empfehlungsbeschluss des SozA führten. Gv R Holst fragt dennoch, warum der Zuschuss ca. 50 % geringer ausfällt als in den Vorjahren. Der Grund liegt in den guten Rücklagen, die sich der Guttempler Verein geschaffen hat. Die Gv beschließt, den Guttempler Orden mit einer Summe von 200 € zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung zum Projektförderantrag der AWO Schleswig - Holstein e.V. Sozialpsychiatrische Einrichtung in Bredstedt für Interregionale Gemeindepsychiatrie

Der Bgm erläutert, wie der Antrag zu Stande gekommen ist und, wenn der Antrag Zustimmung findet, Fördermittel frei werden. Der SozA hat sich eingehend mit der Angelegenheit befasst, so GV U Petersen, und nach eingehender Beratung in einem Empfehlungsbeschluss eine Summe von 425 € vorgeschlagen. Gv Holst spricht sich gegen den Empfehlungsbeschluss des SozA aus und stellt seinerseits den Antrag, 625 € Zuschuss zu bewilligen. Die Gv folgt dem Antrag des Gv Holst und beschließt, das Projekt mit 625 € zu bezuschussen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen er Gemeinde Wenningstedt

Der Erlass der neuen Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde macht es erforderlich, die Richtlinien über die Bearbeitung von Stundungsanträgen zu überarbeiten bzw. an die Dienstanweisung anzupassen. Die überarbeiteten Richtlinien liegen allen Gv vor. Die Gv beschließt, die überarbeiteten Richtlinien für die Bearbeitung von Stundungsanträgen in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen und erklärt sie für verbindlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


12. Feststellung des Jahresabschlusses 2001 der Kurverwaltung Wenningstedt

Die Gv stellt den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert fest. Der Bestätigungsvermerk, Anlage Nr. 5 des Prüfungsberichtes, wird im Wortlaut verlesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf der Parzellen 80 / 52 und 110 / 52 der Flur 9 (Campingplatz)

Die Vorlage von Herrn Rück liegt jedem Anwesenden vor. Das Verfahren ist massgeblich von Herrn Rück begleitet worden. Die Gv beschließt:
1. von dem aktuellen Sachstand Kenntnis zu nehmen,

2. das Kaufangebot in Höhe von 511.291,88 € zu genehmigen,

3. den Bürgermeister zu bevollmächtigen, die Kaufverhandlungen fortzusetzen und einen Kaufvertrag zu unterzeichnen.

4. Die Kosten des Vertrages werden üblicherweise vom Käufer übernommen. Sollten sich in den Verhandlungen moderatere Preiserhöhungen ergeben, so sollen diese nicht zu einem Abbruch der Verhandlungen führen. Vielmehr wird der Bürgermeister ermächtigt, nach vorheriger Zustimmung durch die beiden stellv. Bürgermeister, Ergebnissen einer Nachverhandlung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben

Es handelt sich hier um eine Überprüfung der Organisationsstrukturen der Kurverwaltung Wenningstedt. In der Sitzung der Gv am 20.06.2002 wurde von Gv Zarth angeregt, eine Organisationsanalyse in Angriff zu nehmen und die Qualitätsverbesserung ernsthaft zu betreiben. Die Leistungsbeschreibung liegt allen Gv vor, Bedenken seitens der KVW liegen lediglich in dem Zeitraum der Mitarbeiterbefragung, die vom 01. bis 19.07.2002 durchgeführt werden soll. Dies stellt jedoch, so der Bgm, kein Problem dar, denn es wird Rücksicht auf den Tagesablauf genommen. Der Betrieb arbeitet seit ca. 50 Jahren und es ist an der Zeit, einen Schritt nach vorn zu gehen, um den aktuellen Eckwerten des Tourismus Rechnung zu tragen. Die Kosten sind mit 10.000 € beziffert. Gv Holst bringt in seinem Wortbeitrag ganz klar zum Ausdruck, dass bei einer Auftragsvergabe und dem dann vorliegenden Organisationsgutachten ( ca. Mitte August 2002 ) die Ergebnisse dann auch umgesetzt werden müssen. Dies wird ebenfalls von den anwesenden Gv vorausgesetzt. Die Gv beschließt einstimmig, den Auftrag für die Organisationsanalyse zu vergeben.



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung.