Protokoll vom 30.04.2003

Gemeindevertretung vom 30.04.2003

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfassung und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bgm, Herr CH. Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung (TO) stellt Gv Frau Koppelt den Antrag, den TOP 11 von der TO abzusetzen und diesen zunächst im KurA zu behandeln und begründet dies. Der Bgm argumentiert dafür, den TOP hier und heute abzuhandeln, damit die Gv die „Richtung“ vorgeben kann. Auf diesen Beschluss aufbauend, kann dann die Angelegenheit im KurA beraten werden. Gv Zarth: es ist an der Zeit, konkret zu werden, die grobe Richtung ist ganz wichtig, damit es Anfang 2004 los gehen kann. Einzelheiten werden heute ohnehin nicht beschlossen. Bevor über den Antrag von Gv Frau Koppelt abgestimmt wird, zieht Gv Frau Koppelt diesen zurück. Sodann beschließt die Gv einstimmig, gemäß vorliegender TO zu verfahren.


2. Bürgerfragestunde

Die anwesenden Bürger stellen keine Fragen.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Zur Neufassung der Gemeindeordnung - hier das Erteilen von Baugenehmigungen - liegt ein Schreiben von Herrn Rück vor mit dem Inhalt, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung nur die Gv über Bauanträge beraten und beschließen kann. Über die Hauptsatzung wird heute von der Gv ein Beschluss gefasst und somit kann der BauA am 05.05.03 tagen.

Zur Umbenennung der Straße Seeblick in Seedüne liegt ein Schreiben vor, es bei der „alten“ Bezeichnung zu belassen. Dies ist jedoch nicht mehr möglich, die Angelegenheit ist abgearbeitet.

Zur Digitalisierung der B-Pläne liegt eine Nachricht von Herrn Häckel, ALS, vor, dass nunmehr die B-Pläne 1, 2, 3 und 5 in digitalisierter Form vorliegen.

Verkehrs - Unfallauswertung 2002, bei Bedarf kann diese als Kopie bei Frau Persson im ALS abgefordert werden.

Ausnahmegenehmigungen für Motorradgottesdienst am 18. Mai 2003, Harley Davidson Treffen (Straßenumzug) am 14.06. 2003 und Oldtimer Tour von Küste zu Küste am 15. Juli 2003

Zur Veröffentlichung in der SR zum Thema „Bürgerfragestunde“ liegt eine Richtigstellung von Herrn Rück vor, um deren Bekanntgabe in der SR gebeten wurde.

Der Bgm hat bei dem Landesamt für Natur- und Umwelt einen Antrag auf Sondergenehmigung zum Absammeln der Möweneier gestellt. Die Antwort steht noch aus.

Zur Bebauung des ehem. Tankstellengrundstückes in der Westerlandstraße werden zurzeit Gespräche geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche hat Herr Rück in einem Schreiben zusammengefasst.

LSE Sylt - Projektstand; die Landgesellschaft informiert über den Stand der Arbeiten.

Es liegt eine Stellungnahme zur Frage der Befangenheit des Gv R. Holst zu dem Änderungsverfahren des B-Planes Nr. 2 vor. Fazit: eine klare Aussage gibt es nicht.

Versicherungsschutz für Festlandsfahrten; grundsätzlich gilt, dass die Dienstwagen der Bgm, auch der 1. und 2. Stellvertreter des Bgm, benutzt werden müssen, wenn ausnahmsweise nicht der Zug in Frage kommt. Wenn anstelle des Zuges der Privatwagen oder anstelle des Dienstwagens der Privatwagen genutzt wird, muss dies vorher von der Dienststelle genehmigt werden, (Bgm, Büroleitender Beamter, Herr Hauke Hansen) weil sonst der Versicherungsschutz des Fahrzeuges über den Kommunalen Schadenausgleich nicht sicher gestellt ist. Dies kann hinsichtlich eines Kaskoschadens und eigenen Verletzungen erhebliche Konsequenzen haben.

Jahresrechnung 2002 / Rücklagenerstattung PLVB in Höhe von 1.444,06 €.

b) Anfragen
Gv Frau Koppelt bezieht sich auf einen Artikel in der SR vom 28.04.2003 zum Thema Offshore Windpark Butendiek. Der NABU hat Beschwerde eingereicht, die Sammelklage wird geprüft. Sie fragt an, ob die Gemeinde Wenningstedt - Braderup sich daran beteiligen sollte. Der Bgm antwortet, dass sich alle amtsangehörigen Gemeinden geschlossen über das ALS gegen einen Windpark ausgesprochen haben. In so fern hat sich die Gemeinde bereits eingebracht.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Neufassung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung und die Erläuterung der Änderungen liegen allen Gv vor. Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung gem. Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunalaufsichtliche Genehmigung einzuholen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung nach Erteilung der Genehmigung auszufertigen und bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern

Die Vorlage liegt jedem Gv vor und wird erläutert. Der Bgm weist darauf hin, dass diese Satzung zu jeder Zeit durch Beschluss der Gv geändert werden kann, ohne dass es der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern gemäß der vorliegenden Fassung des Amtes Landschaft Sylt mit der Maßgabe, dass in § 6, Abs. 2 nach...EntschVOfF § 2, Abs. 5 eingefügt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr nach den Entschädigungsrichtlinien

Nach Nummer 11.1 der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-fF) vom14.03.2002 ist die Höhe der Entschädigung nach den Nummern 2, 7, 8 und 9 durch den Träger der Feuerwehr festzusetzen. Der Ersatz von Auslagen nach den Nr. 2.2 (Kinderbetreuung), Nr. 3.1 (Verdienstausfall für Selbständige) und Nr. 3.2 (Abwesenheit vom Haushalt) richtet sich nach den Vorgaben der §§ 9, 7 und 8 der Entschädigungssatzung für die Gemeinde. Die GV beschließt unter Aufhebung der Beschlüsse
a) vom 28.01.1991 - TOP 6 - Auslagenpauschale Zugführer
b) vom 25.03.1998 - TOP 9 - Abgeltung Aufwand Gerätewart
c) vom 07.03.2002 - TOP 13 - Auslagenpauschale Jugendfeuerwehren
rückwirkend ab dem 01. April 2003 die Gewährung von Auslagenersatz, Entschädigung und Abgeltung von Aufwand an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt - Braderup wie folgt:
1.) Nr. 2.4 - mtl. Auslagenpauschale für Jugendfeuerwehrwartin oder -wart nach dem Höchstsatz der Richtlinie

2.) Nr. 7 - Entschädigung Feuersicherheitswache nach dem Höchstsatz der Richtlinie. Dies gilt nicht für Zeiten für die Leistungen nach den Nr. 1.1, 2.2, 3.1 und 3.2. gewährt werden.

3.) Nr. 8.1 - mtl. Abgeltung für die Wartung und Pflege der vorhandenen Fahrzeuge nach dem Höchstsatz der Richtlinie je Fahrzeug unter Berücksichtigung des Fahrzeugstyps.

4.) Nr. 8.2 - mtl. Abgeltung für die Wartung und Pflege anderer Fahrzeuge in Höhe von 8,- € je Fahrzeug.

5.) Nr. 9 - Mehraufwand bei überörtlichen Ausbildungslehrgängen nach dem Höchstsatz der Richtlinie.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Parkplatz, Bolzplatz und Hundeplatz)

Das Schreiben der Hundefreunde Sylt an das ALS liegt allen Gv vor. Der Bgm erläutert, dass für die Errichtung eines Park- Bolz- und Hundeübungsplatzes eine Änderung des BPlanes 12 erforderlich ist. Bei dem Vorhaben habe die Gemeinde große Vorteile. Sie erhalte kostenlos die Fläche für den Park- und Bolzplatz - für diese kostenlose Überlassung übernimmt die Gemeinde im Gegenzug die Planungskosten. Die Gv diskutieren die Eigentumsverhältnisse und die Absicherung der Nutzung für die Gemeinde. Ferner wird der Bgm gezielt gefragt, ob definitiv sicher sei, dass die Änderung des B-Planes beschlossen sei. Er bejaht dies. Sodann beschließt die Gemeindevertretung mit 10 Jastimmen und 1 Enthaltung, die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Höhe von ca. 6.600 € zuzüglich evtl. weiter anfallender Kosten, wie z.B. ein Schallgutachten, zu übernehmen.


8. Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 4, 5. Änderung hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Gv Frau Wionski-Berndt erklärt sich für gem. § 22 GO für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Der Empfehlungsbeschluss des BauA vom 03. Februar 2003 liegt allen Gv vor und wird als Anlage 2 der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Aus dem Textteil, der zu dem Empfehlungsbeschluss führt, sind die Einzelheiten zu entnehmen. Die Gemeindevertretung erhebt einstimmig den Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses zum Beschluss.
Gv Frau Wionski - Berndt wird informiert. Gv Hebestreit war während der Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungszimmer anwesend.


9. Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 5, 7. Änderung hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Gv Frau Koppelt erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Die Vorlage mit dem Beschlussvorschlag des BauA vom 03.02.2003 liegt allen Gv vor und wird als Anlage 3 der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen und erhebt diesen zum Beschluss.
Gv Frau Koppelt wird informiert.


10. Beratung und Beschlussfassung über

a) den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Bgm gibt den Einwand des Herrn Eckehard Volquardsen und die Stellungnahme des ALS dazu den Anwesenden zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet 500 m östlich der L 24 und 200 m südlich der K 120 in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup, sowie der Erläuterungsbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

b) den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeindevertretung beschließt nach kurzer Beratung mit dem Abstimmungsergebnis 10 Jastimmen : 1 Enthaltung:
Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Wenningstedt - Braderup für das Gebiet 500 m östlich der L 24 und 200 m südlich der Braderuper Straße ( K 120 ) , sowie der Erläuterungsbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


11. Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise „Neue Kurverwaltung“

a) Antrag der WWB Fraktion
An der Pinwand ist eine Projektabbildung des Architekten Sonnenschein anschaulich angebracht. Der Antrag der WWB liegt allen anwesenden Gv vor. Gv Frau Petersen äußert sich dahin gehend, dass sie den Beschlussvorschlag der WWB nicht akzeptieren könne, Beträge fehlen und Planungsgespräche sollen vorbereitet werden, aber wie? Soll Teileigentum gebildet werden oder nicht? Soll ein grundsätzlicher Weg eingeschlagen werden oder nicht? Der Bgm will keine Zeit mehr verstreichen lassen und argumentiert dafür, gemeinsam Lösungen zu finden. Gv Zarth: das „Sonnenscheinmodell“ ist der einzige Weg, dass ein Großteil der bisherigen Planungskosten nicht vergeudet wären. Gv Frau Koppelt: Sie spricht sich erneut dafür aus, die Angelegenheit in den KurA zu ziehen. Aus dem KurA heraus einen Arbeitskreis zu bilden und kompetente Berater an den Tisch zu holen. Der Blick aus der heutigen Situation sei anders als der von vor 5 Jahren. Gv Petersen läßt noch einmal die Abarbeitung Revue passieren und schlägt erneut vor, mit einem Investor „etwas schönes“ zu schaffen. Gv Hebestreit will dies jedoch nicht mittragen. Gv Waldherr: der Antrag allein ist schon eine Beschränkung, warum nur ein Anbieter? Er stellt auch die Frage nach der Finanzierbarkeit. Bgm Schmidt: Investorengespräche haben nichts gebracht, das Objekt sollte in Gemeindehand bleiben. Dies ist auch der Wille der Bürger. Nach weiterer, intensiver Beratung beschließt die Gemeindevertretung, die Umsetzung der Sanierungsarbeiten am Gebäude der Kurverwaltung auf der Grundlage des sogenannten „Sonnenscheinmodells“ weiter zu verfolgen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die ersten Planungsgespräche vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Vorlage des Bgm
Der Bgm erklärt, dass die Gemeinde „frei“ in ihren Entscheidungen ist. Die Hopf IEG hat auf einen Termin, der von Rechtsanwalt Rüdiger Eis gesetzt wurde, nicht reagiert. Herr Eis hat den gesamten Schriftverkehr mit der Hopfgruppe geführt, die Bestätigung liegt jetzt vor. Somit kann auch keine Schadenersatzklage erfolgen. Auf Vorschlag des Bgm ist der förmlich gefasste Beschluss der Gv vom 17.12.2001 (Anlage hat jeder Gv erhalten) aufzuheben. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Beschluss der Gv vom 17.12.2001 aufzuheben.


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Erhöhung des Zuschusses für den Sportclub Norddörfer e.V.

Der Bgm nimmt zu dem TOP Stellung und gibt bekannt, dass auf Vorschlag der WWB Fraktion ein „Konzept“ (Verwendung der Mittel) beim Vorstand des SCN angefordert werden sollte. Gv Frau Petersen schlägt entgegen der Vorlage vor, den Zuschuss auf 12.000 € aufzustocken. Die Gemeindevertretung folgt diesem Vorschlag einstimmig und beschließt die Erhöhung des Zuschusses auf 12.000 €.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Verzicht der Rückzahlung der letzten Rate des gewährten Darlehens für den SCN

Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung, auf die Rückzahlung der letzten Rate in Höhe von 5.215,18 € des dem SCN gewährten Darlehens zu verzichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Mit einem Dank an die Anwesenden schließt der Bgm um 20.36 Uhr die Sitzung.