Protokoll vom 27.10.2004

Gemeindevertretung vom 27.10.2004

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Herr CH. Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gv Zarth beantragt für die WWB Fraktion, den TOP 7 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Gv Frau Koppelt beantragt, den TOP 11 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung aufzurufen. Der Bgm bittet um Erweiterung der To wie folgt:
TOP 19 Beratung und Beschlussfassung zur Bildung eines Qualitätsrates für die gastronomischen Betriebe des Ortes im Rahmen der Ergebnisse der Arbeit von Herrn Brüggen.

TOP 20 Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau der Straßenbeleuctung
a) Ortsteil Braderup
b) Sachsenring
c) Normannenweg, südlich des Norder Wung bis zum Sachsenring

Nicht öffentlicher Teil: TOP 4 l Pachtangelegenheiten
Ferner Absetzen des TOP B 4 f.

Der Bgm äußert, dass der TOP 7 bereits im Amtsausschuss öffentlich behandelt worden ist und das sollte auch so bleiben. Über den Antrag von Frau Koppelt wird abgestimmt und mit dem Ergebnis: 3 : 8 : 1 abgelehnt. Einstimmig votiert die Gv für die Erweiterung der TO um die vom Bgm genannten TOP, jeweils einzelne Abstimmung, und ebenfalls einstimmig für das Absetzen des TOP B 4 f.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Bei der Sirenenanlage in Braderup, Om di Huk, ist der Mast stark angerostet. Kosten in Höhe von 522 € für die Bearbeitung des Mastes fallen an. Der Auftrag ist erteilt.

Der Vertragsentwurf der EVS in Sachen Konzessionsverträge liegt vor. Zu einem späteren Zeitpunkt will der Bgm über neue Einzelheiten berichten.

Einwohnerzahl in List - aufsichtsrechtliches Einschreiten; der Kreis NF verweist auf den Erlass der obersten Kommunalaufsichtsbehörde und die Antwort des Innenministeriums. Die Rechtslage wurde eingehend erläutert, die gemachten Meldefehler sollen so bald als möglich korrigiert werden.

Friedhof Wenningstedt - Grabmal und Bepflanzungsordnung; im Internet wurden Urteile zu Tod und Rechtsprechung veröffentlicht. Der Bgm berichtet den Anwesenden von einer Klagedrohung einer Nutzungsberechtigten, bei der die Aufstellung eines Grabsteines untersagt wurde, weil dieser nicht der Satzung entspricht. Für die Überprüfung der Satzung benötigt das ALS jetzt bereits 8 Wochen.

Der SHGT informiert über die finanziellen Folgen von Hartz IV für die Kommunen.

Der SHGT informiert über eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungstruktur.

Leitprojekt Kulturlandhof Südhörn in Tinnum. In einer Broschüre wird ausführlich über das Projekt informiert. In der Presse wurde jedoch kürzlich mitgeteilt, dass das Projekt wohl nicht verwirklicht werden kann.

Die digitale Landkarte Schleswig - Holstein wird auf dem Landesportal prominent dargestellt und ist darüber hinaus unter www.gemeinden.schleswig-holstein.de direkt zu erreichen.

Der Winterfahrplan 2004/2005 liegt vor und kann im Gemeindebüro eingesehen werden.

Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- bzw. Erholungsort; hier: Luftqualitätsgutachten. Der KD steht im Schriftwechsel mit dem zuständigen Ministerium in Kiel wegen der Anerkennung des durch den DWD erstellten Gutachtens für Westerland, welches auch für Wenningstedt übernommen werden sollte.

2 Seniorinnen bedanken sich für die Herbstfahrt nach Molfsee im September 2004 und bringen zum Ausdruck, dass die Senioren der Norddörfer „gut dran“ seien.

Die Anlieger der Straße am Ring, die der Gehweganbindung zum Lüng Wai zugestimmt haben, waren bereit, eine Baulasterklärung abzugeben. Der Vorteil ist, dass die Anlieger somit im Eigentum der Fläche bleiben und für die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstückes keine Nachteile erleiden.

Das „Piratenschiff“ an der Promenade wird immer noch vermisst. Zahlreiche Schreiben sind bei der KVW eingegangen.´

Eine Auflistung der Verfahrenstände zu Gerichtsverfahren liegt vor. Der Bgm nennt beispielhaft die Angelegenheit WC - Häuschen in der Seestraße.

Der SHGT informiert über die Kooperationsvereinbarung des SHGT mit der GMSH; hier ist die Anmeldung bei der Kartellbehörde gemeint.

Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe mit dem Hinweis, dass ein Prüferwechsel nach 6 Jahren erfolgen sollte.

Der Kreis NF teilt dem Hauptzollamt Itzehoe mit, dass die Gasmengen aus der Deponiegasanlage am Jahresende an den Kreis gemeldet werden müssen.

Vergabeverfahren von Architektenleistungen/Ingenieuraufträgen; Planungsaufträge bis zu einem Schwellenwert von 15.000 € netto können frei vergeben werden und Aufträge zwischen 15.000 und 200.000 € nach einem vereinfachten Verfahren vergeben werden.

Anfragen
Gv Petersen fragt nach, ob die Beleuchtung in der Westerlandstraße nachts durch geschaltet werden kann. Der Bgm antwortet, dass dies in Arbeit sei.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Aufgaben der gemeinsamen Abwasserentsorgung durch die Ver- und Entsorgungs- Norddörfer GmbH (VEN - GmbH)

Der Bgm zitiert den Beschluss der Gemeindevertretung Kampen, der jedem Gv vorliegt und erläutert, dass die Abwassergebühren nach Wasserverbrauch  über die GmbH eingezogen werden sollen. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Abrechnung der Abwassergebühren ab dem 01. Oktober 2004 mit der Abrechnung der Wassergebühren durch die VEN GmbH erfolgen soll. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5. Neubesetzung des Kurausschusses

Der BV der FDP/BWB, Herr Thomas Gienke, ist von seiner Berufung als Mitglied im KurA zurückgetreten.. Die FDP/BWB schlägt als neues bürgerliches Mitglied Frau Manuela Jenrich vor. Die Gv stimmt der Neubesetzung des KurA zu und wählt Frau Manuela Jenrich in den Kurausschuss der Gemeindevertretung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung des Seniorenbeirates

In der Sitzung des SozA vom 07.09.04 wurde einstimmig der Gv empfohlen, zusätzlich zu Herrn Heinz Koppelt den Seniorenbeirat mit Frau Erika Holst und Frau Inge Schadach zu besetzen. Die Gv stimmt der Empfehlung des SozA zu und wählt Frau Erika Holst und Frau Inge Schadach  in den Seniorenbeirat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Zuständigkeit von Zuschussgewährungen an inselweit tätige Institutionen auf das Amt Landschaft Sylt (Übertragungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 Amtsordnung)

In der Vergangenheit hat der Amtsauschuss zentral über die Gewährung von Zuschussanträgen von Vereinen und anderen Institutionen im Rahmen der beschlossenen Haushaltsansätze entschieden. Von der Gemeinde Kampen (Sylt) wurde anl. der letzten Haushaltsentscheidungen gefordert, dass über die Zuschussgewährungen für das kommende Jahr durch das Amt  vom Grundsatz her beraten wird. Dies kann zu einschneidenden Änderungen für die Zukunft führen. Eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen aus dem Amtshaushalt ist als Anlage beigefügt. Nach den Bestimmungen der Amtsordnung hat das Amt keine Selbstverwaltungsaufgaben dieser Art. Die Entscheidung über Zuschussgewährungen obliegt damit kraft Gesetz grundsätzlich den Gemeinden unmittelbar und zwar als  freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Die Folge bei einer Rückkehr zu dieser Rechtslage  wäre die, dass Antragsteller, deren Aktivitäten von gemeindeübergreifender, inselweiter Bedeutung sind, alljährlich ihre Anträge an die einzelnen Gemeinden richten müssten und keine Planungssicherheit hätten, weil jede Gemeinde für sich entscheiden würde. Dieses Prozedere könnte dadurch entbürokratisiert und mit Planungssicherheit  für die Institutionen versehen werden, dass die Gemeinden die Entscheidungsbefugnis in diesen Fällen förmlich auf den Amtsausschuss übertragen, so dass der Antragsteller nur einen Antrag stellen müsste, über den dann im Amtsausschuss stellvertretend für alle Gemeinden entschieden werden könnte. Die Beträge würden im Amtshaushalt bereit gestellt werden, die Gemeinden behalten insoweit ein Mitspracherecht über die Höhe der Zuschussgewährungen. Dieses Verfahren würde sich besonders für die folgenden Antragsteller eignen:
1. Tierschutzverein Sylt
2. Volkshochschule
3. Schwangerschaftskonfliktberatung
4. Erziehungs-, Ehe-, Lebensfragen
5. Inseljugendring
6. Suchtberatungsstelle
Die Entscheidungsbefugnis für Zuschussanträge von örtlichen Antragstellern verbleibt bei der im Einzelfall angesprochene Gemeinde. Der Amtsausschuss hat sich in der Sitzung am 21.9.04 dafür ausgesprochen, dass Zuschüsse an inselweit tätige Institutionen im Amtshaushalt  bereitgestellt werden sollten und den Amts angehörigen Gemeinden empfohlen, noch vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 zu beschließen, den Amtsausschuss zu bevollmächtigen, über die Zuschussanträge inselweit aktiver Antragsteller zu entscheiden (Übertragungsbeschluss gem. § 5 Amts0) und die Mittel im Amtshaushalt bereit zu stellen. Der Amtsvorsteher wurde beauftragt, den Gemeindevertretungen eine entsprechende Beschlussvorlage zukommen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, das ein Übertragungsbeschluss aber nur dann wirklich Sinn macht, wenn alle Gemeinden analog beschließen. In der Diskussion wird deutlich, dass die Gemeinde Wenningstedt - Braderup selber bestimmen möchte, wann und in welcher Höhe Zuschüsse gezahlt werden sollen. Das Verhältnis der Zuschüsse zu den anderen Gemeinden wird kritisch betrachtet und angemerkt, den Amtshaushalt überprüfen zu lassen und offen legen zu lassen, wie die Verteilung der Zuschüsse sich darstellt. Hier wäre ein konkreter Überblick wünschenswert. Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 5 Abs. 1 Amts0, dem Amt Landschaft Sylt die Zuständigkeit für die Zuschussgewährung an folgende inselweit tätige Institutionen zu übertragen:
Tierschutzverein Sylt
Volkshochschule
Schwangerschaftskonfliktberatung
Erziehungs-, Ehe-, Lebensfragen
Inseljugendring
Suchtberatungsstelle

Abstimmungsergebnis: 0 : 12 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über den Standort und die Aufstellung einer Skateranlage

Der SozA hat sich am 07. Septenber 2004 mit der Thematik beschäftigt und der Gv empfohlen, die Skateranlage anzuschaffen und den Standort festzulegen. Der favorisierte Standort des Bgm auf dem Sportplatz des Bismarckgymnasiums wurde vom Vorstand des Bismarckgymnasiums nach Rücksprache abgelehnt. Die Anwesenden diskutieren, wie weiter verfahren werden soll. Rücknahme in den Soziallausschuss? Gv Petersen merkt an, dass dies eine weitere Ungewissheit für die Spender bedeuten würde. Der Standort am Kampener Weg / InselCircus , wie von der FDP / BWB vorgeschlagen, wird nicht akzeptiert.

Um 19.45 Uhr erscheint Herr KD Erik Mannstedt zur Sitzung.

Zu der Finanzierung: ca. 50 % der Kosten in Höhe von etwa 15.000 € werden durch Spendengelder u.a. von der SPAR, den Lions, den Rotariern, der Perspektive Sylt und Sport Matzen erwartet. Zurzeit sind 500 € bei der Amtskasse von einem privaten Spender eingegangen. Auf Grund der lebhaften und ausführlichen Debatte beantragt Gv Brinkmann „Schluss der Debatte“. Sodann stimmt die Gv über den Beschlussvorschlag ab:
Die Gv beschließt, der Anschaffung einer Skateranlage zuzustimmen, vorbehaltlich eines geeigneten Standortes.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0


9. Jahresabschluss 2003 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup (Sylt)

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2003 in der geprüften Fassung
Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss 2003 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup (Sylt) in der geprüften Fassung unverändert fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) den Jahresüberschuss von € 26.700,85 auf neue Rechnung vorzutragen
Die Gv beschließt, den Jahresüberschuss von € 26.700,85 auf neue Rechnung vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

An dieser Stelle nimmt Gv Koppelt zum Jahresabschluss Stellung und stellt insbesondere das gute Jahresergebnis heraus.


10. Anträge

a) Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss für die Anschaffung eines gebrauchten Segelflugzeuges für den Aero - Club Sylt
Für die Anschaffung eines gebrauchten Segelflugzeuges stellt der AERO - Club Sylt e.V. einen Antrag auf Bezuschussung. Im SozA wurde der Antrag beraten und der Gv empfohlen, über die Höhe zu entscheiden. Der Bgm empfiehlt der Gv, über den beantragte Betrag von 500 € hinaus zu gehen und einem Zuschuss von € 1.000 zuzustimmen. Die Gv beschließt, der Empfehlung des Bgm zu folgen. Dem Aero - Club wird ein Zuschuss von € 1.000 gewährt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Beratung und Beschlussfassung über Abriss und Neubau des Gebäudes der Tourist Information, Westerlandstraße 1
Die Tourist - Information e.V. stellt den Antrag auf Abriss und Neubau des Gebäudes der Tourist Information in der Westerlandstraße 1 bzw. Um- und Erweiterungsmaßnahmen am vorhandenen Gebäude. Grundsatzbeschluss: Die Gv beschließt, grundsätzlich einem Abriss und Neubau des Gebäudes zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 0 : 12 : 0
Die Gv beschließt, der Genehmigung zu Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 0 : 12 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über Neubauplanungen der AWO vita gGmbH

Gv Zarth erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Gv Koppelt berichtet über die Diskussion aus ihrer Fraktion mit dem Fazit:
1. die Angelegenheit in den Bauausschuss zu übergeben und
2. entsprechende Zeichnungen vorzulegen.
und begründet dies damit, dass innerhalb der Fläche eine Bebauung unstrittig ist. Beim Bau der Turnhalle äußert sie starke Bedenken. Sie stellt den Gedanken für eine vernünftige Ortsplanung in den Vordergrund und spricht sich gegen eine Bebauung auf gemeindeeigenen Grundstücken aus. Zur Turnhalle: im Ort ist doch eine vorhanden, warum wird diese nicht genutzt? Was ist mit der AWO? Ist der Bedarf da, in dieser Größenordnung zu erweitern? Die Anordnung der Stellplätze stellt ein weiteres Problem dar. Gv Wionski-Berndt: grundsätzlich hat die Gv einer Erweiterung zugestimmt. Sie befindet es insgesamt als gut, die Sylt-Klinik vor Ort zu haben. Diese müsse sich weiter entwickeln, um zu überleben. Sie möchte einen Rechtsanwalt einschalten, der die Gemeinde absichert. Gv Hebestreit: Der Bau der Turnhalle ist schwer erklärbar, wenn die NDH nicht genutzt wird. Er sieht auch ein großes Problem mit der Entwässerung über den Grünen Weg. Der Bgm erläutert den Anwesenden, wie der Ablauf der Erweiterungsmaßnahmen angedacht ist und reicht einigen Gv die vorliegenden Planzeichnungen und Ansichten. Nach ausgiebiger Diskussion beantragt Gv Ußner „Schluss der Debatte“. Sodann wird über den Grundsatzbeschluss abgestimmt:
Die Gv stimmt den Neubauplanungen der AWO vita gGmbH grundsätzlich gem. vorliegendem Lageplan zu. Abstimmungsergebnis: 8 : 2 : 1

Zusatz: Wenn die grundsätzliche Zustimmung erteilt wird, dann müssen die Verträge für die Nutzung der Turnhalle vorbereitet werden. Die Modalitäten des Vertrages sind noch festzulegen. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0
Gv Zarth wird informiert.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Zunächst wird festgestellt, dass kein Gv nach § 22 GO befangen ist. Sachlage: Der vorliegende Entwurf, ausgearbeitet durch die Entwicklungsabteilung des Kreises NF, zur 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup(Sylt) für das Gebiet des Ortsteiles Braderup wird einschließlich der Begründung durch den Bürgermeister erläutert. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
Der vorliegende Entwurf zur 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet des Ortteiles Braderup wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten. Die Entwicklungsabteilung des Kreises NF wird durch den Bürgermeister beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Beratung und Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Es erklärt sich kein Gv gem. § 22 GO für befangen. Sachlage: Der Gemeinde liegt ein Nutzungskonzept des Ingenieurbüros Volquardsen für den Golfplatz des Golf-Clubs Sylt e.V. vor, das die Errichtung eines weiteren Gebäudes vorsieht. Dieses soll Büro- und Personalräume, Toiletten, einen kleinen Laden mit Golf-Artikeln sowie weitere Golf-relevante Räume enthalten. Die aktuelle Fassung des B-Planes Nr. 9 lässt diese Nutzung nicht zu, so dass das Vorhaben über die 3. Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht werden müsste, zumal eine einfache Befreiung mangels Befreiungstatbeständen nicht in Betracht kommt. Auf Grund der Empfehlung des BauA beschließt die Gv wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des gemeindlichen Bebauungsplanes Nr. 9. Ziel der Planung ist die Ermöglichung einer Erweiterung des bestehenden Golf-Betriebes.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Bauamt des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister  beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Konzept Golfhotel)

Bgm CH Schmidt und GV Waldherr erklären sich gem. § 22 GO für befangen und verlassen das Sitzungszimmer. Die 1. stellv. Bgm, Gv Petersen, leitet die Sitzung. Sie bittet die Fraktionen um Stellungnahme. WWB Fraktion: Gv Zarth führt an, dass mehr Zeit benötigt würde, um hier zu einem Grundsatzbeschluss zu kommen. Er sieht durchaus Perspektiven, eine Entscheidung heute lehnt er ab. Gv Wionski - Berndt gibt zu bedenken, dass ein gemeindliches Konzept für den Ort fehle und fragt an, wer Interesse habe, an einer Ortsentwicklung mitzuwirken. Ferner stört sie der Standort mit der Nähe zu den Sozialwohnungen der Hemshorn Stiftung und der Reitwiese. Gv Koppelt: der Standort ist nicht passend. Sie wünscht keine Rückstellung, sondern plädiert für generelle Ablehnung. Gv Petersen: das Hotel ist okay, aber der Standort. Die Orte Wenningstedt und Braderup sollen nicht zusammen wachsen, dies ist nicht akzeptabel. Die Gv beschließt, die Entscheidung für das Bauvorhaben auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit im April 2005 erneut wieder vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 6 : 3 : 1
Bgm Schmidt und Gv Waldherr werden informiert. Der Bgm übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.


15. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet 500 m östlich der L 24 und 200 m nördlich der K 120 in Braderup (Sylt) hier: Aufstellungsbeschluss

Sachlage: Der Ursprungsplan setzt für den Bereich Grünfläche Reitsport fest, die nun um die Nutzung Sport, Spiel und Hundesport ergänzt werden soll. Weiterhin soll die Errichtung eines Parkplatzes planungsrechtlich vorbereitet werden. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung  des Bebauungsplanes  Nr.12 für das für das Gebiet  500 m östlich der L 24 und 200m nördlich der K120 in Braderup zu fassen. Ziel der Planung sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Bauamt des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister  beauftragt werden.

Auf Grund der Beschlussfassung zu TOP 14 wird über diesen TOP nicht abgestimmt.  Analog zu TOP 14 wird der Vorgang bis Ende April 2005 erneut vorgelegt. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0


16. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Kläranlage in Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Sachlage: Die gemeindliche Kläranlage der Gemeinde Wenningstedt - Braderup muss aus technischen Gründen und aus Gründen der Anlagensicherheit erweitert werden. Hierzu soll die nördlich angrenzende Fläche, die sich bereits im Eigentum der Gemeinde befindet, genutzt werden. Zur weiteren Erläuterung wird auf die vom Ing. Büro Ivers ausgearbeitete Anlage verwiesen, in der die technischen Zusammenhänge erklärt und die Notwendigkeit der Erweiterung begründet wird. Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die erforderliche Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage der Gemeinde Wenningstedt - Braderup soll auf Grundlage der vorliegenden Planung des Ing. Büro Ivers aus Husum erfolgen. Die hierzu erforderlichen weiteren Schritte sollen durch die Verwaltung des ALS vorbereitet werden.

2. Mit der Aufstellung eines erforderlichen Grünordnungsplanes soll das Büro UAG-Umweltplanung aus Kiel beauftragt werden.´

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet 500 m östlich der L 24 und 200 m südlich der K 120 in Braderup (Sylt)

Gv Waldherr und Gv Zarth erklären sich gem. § 22 GO für befangen und verlassen das Sitzungszimmer. Sachlage: Die bisherige Nutzung des in diesem Bereich ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes Volquardsen - Landwirtschaft und Pferdehaltung - soll um die Nutzung des therapeutische Reitens ergänzt werden. Die Therapie wird in Zusammenhang mit der AWO und der Nachsorgeklinik für krebskranke Kinder in der Hauptsache an Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Durchschnittlich ca. 4-6 Patienten täglich betreut. Mit einer erheblichen Nutzungsintensivierung ist in diesem Zusammenhang nicht zu rechnen. Nach weiteren Erläuterungen beschließt die Gemeindevertretung:
1. Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für das für das Gebiet  500m östlich der L 24 und 200m südlich der K120 in Braderup zu fassen. Ziel der Planung sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Bauamt des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister  beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv Waldherr wird informiert.


18. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau eines Teilstückes der Straße „Grenzring“

Für die bevorstehende Ausbaumaßnahme wurde vom Ing.-Büro MIC die Ausschreibung der Bauleistung durchgeführt. Die Submission fand am 17.08.04 statt. Die Überprüfung der Angebote hat stattgefunden. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an die Firma Sylt - Bau Feddersen mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für die Baumaßnahme „Grenzring“ zu erteilen. Auftragssumme: Straßenbau 418.320,68 €; Schmutzwasserkanalisierung 33.893,53 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

GV Zarth wird über die Abstimmungsergebnisse zu den TOP 17 und 18 informiert.


19. Beratung und Beschlussfassung zur Bildung eines Qualitätsrates für die gastronomischen Betriebe des Ortes im Rahmen der Ergebnisse der Arbeit von Herrn Brüggen - Gästebefragung

Basierend auf den Ergebnissen der Gästebefragung liegt ein Angebot / Entwurf eines entsprechenden Vertrages zur Konstituierung und Moderation eines Qualitätsrates im Rahmen der Qualitätsoffensive für Wenningstedt - Braderup im Jahre 2004 vor. Die Vorlage hat jeder Gv erhalten, ebenso Protokollauszug aus der Kurausschusssitzung vom 25.05.2004. Mögliche Teilnehmer des Qualitätsrates wurden bereits von Herrn Brüggen angesprochen. Aus dem Kreis der Angesprochenen (Bürgerinnen, Bürger und Offizielle) erfuhr Herr Brüggen Grundweg positive Resonanz. Die Gemeindevertretung beschließt, der Bildung eines Qualitätsrates gem. Angebot von Herrn Brüggen auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


20 Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau der Straßenbeleuchtung

a) Ortsteil Braderup
Im Ortsteil Braderup, östlich der K 118“ ist teilweise eine, z. T. veraltete, Straßenbeleuchtung vorhanden. Zur Vervollständigung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage soll im oben genannten Bereich eine neue vollständige Beleuchtungsanlage installieren werden. Das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt hat die Kosten hierfür vorläufig ermittelt. Sie belaufen sich auf insgesamt ca. 112.000,00 €  und können, bei korrekter Ausschreibung, als Erweiterung der vorhandenen jeweiligen Einrichtung „Straße“ zu ca. 75 % über Ausbaubeiträge refinanziert werden. Dabei entsteht die Beitragspflicht erst nach Beendigung des noch zu erstellenden Bauprogramms. Dieses Bauprogramm wird vom Bauamt erarbeitet und direkt als Tischvorlage vorgelegt. Die Zusammenfassung des gesamten Ortsteiles „Braderup, östlich der K 118“ zu einem Abrechnungsgebiet ist möglich, da die einzelnen Straßenbeleuchtungen im genannten Bereich in Abhängigkeit zueinander stehen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das gesamte Gebiet des Ortsteils „Braderup, östlich K 118“ zu einem Abrechnungsgebiet zusammenzufassen, die Ausschreibung der geplanten Beleuchtungsanlage entsprechend des Bauprogramms und die Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichsten Bieter. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0

b) Sachsenring
In der Straße „Sachsenring“ ist eine veraltete Straßenbeleuchtung vorhanden. Diese alte Beleuchtung war noch nicht Gegenstand einer Ausbaubeitragserhegung. Zur Vereinheitlichung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage soll im oben genannten Bereich eine neue Beleuchtungsanlage installiert werden. Diese soll aus insgesamt 14 Lampen bestehen. Das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt hat die Kosten hierfür vorläufig ermittelt. Sie belaufen sich auf ca. 39.500,00€ (abzüglich eines noch festzusetzenden Restwertes der alten Anlage) und können, bei korrekter Ausschreibung, als Erweiterung der vorhandenen Einrichtung „Straße“ zu ca. 75 % über Ausbaubeiträge refinanziert werden. Als Bauprogramm kann die, vom Bauamt erarbeitete, Kostenschätzung mit dem dazugehörigen Lageplan genutzt werden. Diese ist dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der geplanten Beleuchtungsanlage entsprechend des Bauprogramms und die Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichsten Bieter. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0

c) Normannenweg, südlich des Norder Wung bis zum Sachsenring

Im Bereich des südlich des Norder Wung gelegenen „Normannenweg“ ist keine Straßenbeleuchtung vorhanden. Zur Vervollständigung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage soll im oben genannten Bereich, im Zuge der Erneuerung der Beleuchtungsanlage im „Sachsenring“, eine Beleuchtungsanlage installieren werden. Diese soll aus insgesamt 3 Lampen bestehen. Das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt hat die Kosten hierfür vorläufig ermittelt. Sie belaufen sich auf ca. 8.500,00 €  und können, bei korrekter Ausschreibung, als Erweiterung der vorhandenen Einrichtung „Straße“ zu ca. 75 % über Ausbaubeiträge refinanziert werden. Als Bauprogramm kann die, vom Bauamt erarbeitete, Kostenschätzung mit dem dazugehörigen Lageplan genutzt werden. Diese ist dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Abschnittsbildung für den Bereich südlich des „Norder Wung“ bis zur Abzweigung „Sachsenring“, die Ausschreibung der geplanten Beleuchtungsanlage entsprechend des Bauprogramms und die Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichsten Bieter. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0

Auf Nachfrage von Gv Wionski-Berndt bestätigt der Bgm, dass darauf geachtet wird, die Lampen einheitlich aufzustellen.



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 21.05 Uhr. Der Kurdirektor verlässt die Sitzung.