Protokoll vom 03.08.2004

Gemeindevertretung vom 03.08.2004

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung wird seitens der FDP / BWB Fraktion ein Einwand vorgebracht, und zwar möge bei dem TOP 11 b die Beschlussfassung entfallen bzw. der Antrag von der TO genommen und in den Fachausschüssen behandelt werden. Der Bgm vertritt die Auffassung, dass der Antrag in die Gv gehört. Der Bgm bittet um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um die
TOP 15 Beratung und Beschlussfassung zur IV. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Landschaft Sylt über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung Kampen, Wenningstedt und Braderup
TOP 16 Beratung und Beschlussfassung über die Entsendung eines Mitgliedes in die sich in Gründung befindende Ver- und Entsorgungs - GmbH
Einstimmig wird der Erweiterung der TO zugestimmt. Gv Frau Koppelt meldet sich zu Wort und schließt sich der Auffassung der FDP / BWB Fraktion an, den Antrag der Tourist Information abzusetzen. Darüber wird abgestimmt. Mit dem Abstimmungsergebnis 8 Jastimmen gegen 6 Neinstimmen wird der Antrag von der TO abgesetzt.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Zum Antrag der FDP / BWB Fraktion vom 19.03.04 auf Neubesetzung der Ausschüsse liegt nunmehr die Antwort der Kommunalaufsicht Husum und ein Schreiben von Herrn Rück vor. Fazit: Die Besetzung der Ausschüsse und die Wahl der Vorsitze sind rechtmäßig erfolgt und nicht zu beanstanden. Es gibt keine Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Beschlüsse der Ausschüsse. Die Sorge, dass Beschlüsse ggf. rechtswidrig sein könnten, ist unbegründet. GV Zarth: Er äußert seine persönliche Befriedigung über die Antwort der Kommunalaufsicht und kritisiert das Vorgehen der FDP / BWB Fraktion zu diesem Vorgang. Die FDP / BWB ist nicht „sauber“ vorgegangen, hat einen Leserbrief von Herrn Zarth zitiert; das allein ist schon als bedenklich anzusehen und hat Herrn Zarth in einem „schmierigen“ Leserbrief auch beruflich disqualifizieren wollen. Dies alles sei ihm an „die Nieren“ gegangen und er habe mit dem Gedanken gespielt, sein Ehrenamt niederzulegen. Gv Waldherr: in erster Linie ging es der Fraktion um die Rechtssicherheit. Dieser Auffassung schließt sich Gv Petersen an. Nach weiteren Wortmeldungen wird das Thema als abgeschlossen angesehen.

Das aufgestellte Spielgerät in Form eines Schiffes auf der Wiese an der Kurpromenade musste auf Grund einer einstweiligen Verfügung vom Schleswig - Holsteinischen Verwaltungsgericht abgebaut werden. Entsprechend der Ortsgestaltungssatzung ist das Aufstellen eines solchen Spielgerätes nicht zugelassen.

Die Firma „agiplan“, Herr Lompa, bietet der Gemeinde in Bezug auf das Objekt Arkaden Wenningstedt - Neubau Kurverwaltung, Gespräche an, um die etwaigen Probleme mit kapitalkräftigen Investoren zu lösen.

Der Notar Dr. Leykam, Bremen, wurde mit der Beurkundung der Verträge Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH beauftragt.

Der SHGT gibt bekannt, dass kommunale Gemeinnützigkeitssatzungen nicht mehr erforderlich sind.

Für die Fa. Hake wurde eine Ausnahmegenehmigung für das Halten im Halteverbot beim Beliefern von Kunden vom 23.06.2004 bis 22.06.2007 erteilt.

Die Abrechnung der Ferienfreizeit der Norddörfer Gemeinden Wenningstedt - Braderup und Kampen liegt vor. Gesamtkosten für Wenningstedt - Braderup 2.310,87 €.

Offshore Windparks in der Nordsee; eine umfangreiche Stellungnahme des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie an das ALS liegt vor.

Die CDU / SPD Fraktion gibt bekannt, dass ab sofort Gv Hebestreit den Fraktionsvorsitz innehat. GV Koppelt ist stellv. Fraktionsvorsitzende.

Anfragen
Gv Petersen fragt an, ob im OT - Braderup Bi Müür ein Mülleimer aufgestellt werden kann. Gv Hausen hat sich dies für die Sitzung des WUSA am 05.08.04 notiert.


4. Beratung und Beschlussfassung zu Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup nach dem Stand vom 30.06.2004

Die Gv beschließt einstimmig, die Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.2004 in Höhe von gesamt 22.376,20 € zu genehmigen.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Amtsumlage gem. Antrag der Gemeinde Kampen (Sylt)

Die Vorlage des ALS liegt jedem Gv vor und wird erläutert. Die Gv beschließt einstimmig, dem Vorschlag der Gemeinde Kampen zu folgen und den Regelsatz von 24 Prozent auf nunmehr 21 Prozent zu reduzieren.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Strandstraße

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Im Bereich des jetzigen Kurhauses soll ein Neubau errichtet werden, der neben den Kureinrichtungen auch die Gemeindeverwaltung, einen Spielplatz und andere Nutzungen aufnehmen soll. Da sich der Baukörper wegen seiner Größe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Plangebiet soll als Sondergebiet festgesetzt werden und neben der genauen Festlegung der Art der Nutzung auch über das Maß der baulichen Nutzung mit Höhe Festsetzungen enthalten. Es handelt sich um die Flurstücke 450 / 1, 452 / 1, 570 und 455. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
1. Für den Bereich südlich der Strandstraße wird die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 19 beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Planausarbeitung wird der Kreis Nordfriesland in Husum beauftragt.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Landschaftsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Sachlage: Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt) in ihrer Sitzung am 18.8.2003 beschlossen und den Plan somit festgestellt. Im Zuge der anschließend vorgesehenen Prüfung des Planes durch die untere Naturschutzbehörde beim Kreis NF wurde die in der Anlage wiedergegebene Stellungnahme abgegeben, über die nun beraten und beschlossen werden muss. Das mit der Aufstellung des Landschaftsplanes beauftragte Planungsbüro- UAG aus Kiel- hat hierzu Abwägungsvorschläge erarbeitet. G. Waldherr äußert seine Bedenken hinsichtlich des Abwägungsvorschlages 2 (Kreis NF), wobei auf der vorgesehenen Fläche die zeitweise Nutzung des Geländes ohne feste Bauten zulässig ist. Der Aufbau einer Skateranlage wäre somit auf diesem Gelände nicht möglich. Der Bgm  bestätigt, dass der Kreis NF nur diesem Kompromissvorschlag zustimmt, nämlich ein Veranstaltungsplatz ohne feste Bauten. Beschlussvorschlag:
1. Die im Zuge der Prüfung des Entwurfes des Landschaftsplanes eingegangene Stellungnahme der UNB die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Den Abwägungsvorschlägen der UAG - Umweltplanung und - Audit GmbH vom 1. Juni 2004 wird mit einer Einschränkung gefolgt. Der Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Kreises Nordfriesland wird wie folgt geändert:
Satz 1 soll lauten: Die Stellungnahme wird mit Einschränkung berücksichtigt.
Satz 2 soll lauten: Die Darstellung der Erweiterungsfläche für das Klärwerk soll im Plan erhalten bleiben um die zukünftige Erweiterungsfläche des Klärwerkes darzustellen, wenngleich diese zurzeit noch teilweise innerhalb eines Naturschutzgebietes liegt.

2. Der Landschaftsplan wird mit den unter Nr.1 aufgeführten Änderungen erneut beschlossen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den festgestellten Plan dem Kreis NF anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis:  9 : 5 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung zu Neuplanungen der Sylt - Klinik im Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Gv Zarth erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Die Vorlagen zu diesem TOP liegen allen Gv vor. Vertragsinhalte stehen heute nicht zur Diskussion. Klar herausgestellt wird, dass die Nutzung bei der Sylt - Klinik liegt. Wenn diese nicht mehr gemeinnützig ist, sollte ein Rückbau erfolgen. In der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 sollte sich die gem. Vorlage geplanten Vorgaben wieder finden. Insgesamt wird erwähnt, dass die Sylt-Klinik wichtig für den Ort ist und der Entwicklung nicht im Wege gestanden werden sollte. Im Detail wird die Angelegenheit im BauA behandelt werden (Ausnutzung etc.), Wiedervorlage dann in der Gv. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Antrag der AWOvita - Sylt - Klinik auf Bebauung gemeindeeigener Parzellen zum Zwecke der Betreuung und Unterbringung krebskranker Kinder und ihrer Angehörigen, wie im Lageplan dargestellt, grundsätzlich zuzustimmen. Die vertragliche Regelung soll auf der Grundlage eines Erbbaurechts gestaltet werden, deren Laufzeit an die o.a. Nutzung gebunden ist. Eventuelle Folgenutzungen müssen gemeinnützigen Grundsätzen entsprechen und sind nur mit dem Einverständnis der Gemeinde möglich.
Gv Zarth wird informiert.


9. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) Gast: Herr Rechtsanwalt Hoyme
Der Bgm begrüßt Herrn Hoyme, der zu diesem TOP sodann mit seinen Ausführungen beginnt. Zusammenfassung: Im Bebauungsplan Nr. 12 befindet sich ein 2,8 Hektar großes Grundstück, welches sofort für den Bau eines Golfhotels zur Verfügung stünde. Voraussetzung dafür wäre allerdings eine Änderung des Bebauungsplanes. Herr Hoyme hebt ganz besonders die Lage des Grundstückes zwischen 2 Golfplätzen hervor und die Notwendigkeit, ein solches Hotel vorzuhalten. Bgm Schmidt und Gv Waldherr erklären sich nunmehr gem. § 22 GO für befangen und verlassen das Sitzungszimmer. Die 1. stellv. Bgm, Gv Ute Petersen, leitet die Sitzung. Mit dem Kreis NF und der Landesplanung, so Herr Hoyme, wurden bereits Gespräche geführt, die eine positive Antwort zur Folge haben. Die Gemeinde Wenningstedt hat jedoch die Planungshoheit. Zur Inaugenscheinnahme der Planzeichnungen und des Modells begeben sich die Gv in das Foyer des Kursaales. Es handelt sich um ein Hotel mit 168 Betten, d.h. 64 Zimmer und 20 Suiten. Sodann einigen sich die Gv darauf, die Angelegenheit in den Fraktionen zu beraten, und danach im Bauausschuss zu behandeln, um einen Empfehlungsbeschluss für die Gv zu formulieren. Von einer Beschlussfassung wird abgesehen. Bgm Schmidt und Gv Waldherr werden informiert. Der Bgm übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.


10. Beratung und Beschlussfassung zur I. Nachtagssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbausatzung) in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zurzeit sind beim Verwaltungsgericht in Schleswig einige Verfahren betreffend den Straßenausbaubeitragsveranlagungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup anhängig. Die Vorlage des ALS erläutert die Notwendigkeit der Beschlussfassung und die Rechsprechung. Die Gv beschließt einstimmig die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbausatzung) in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) gem. Vorlage des Amtes Landschaft Sylt.


11. Beratung und Beschlussfassung über Anträge:

a) Antrag FDP / BWB
Der Antrag geht, so der Bgm, an der Wirklichkeit vorbei. Am 30.06.2004 wurde die Bewerbung für das Hotel zurückgezogen und ist somit gegenstandslos. Gv Hausen verweist in diesem Zusammenhang auf eine in der SR veröffentliche Handelsregistereintragung, die Frau Sabine Koppelt als Geschäftsführerin eines Unternehmens für Verwaltung und Betreibung von Hotel und Gastronomiebetrieben auf eigene und fremde Rechnung auf der Insel Sylt anzeigt. Gv Petersen: GV Koppelt hätte nicht an den Sitzungen des Arbeitskreises Neue Kurverwaltung teilnehmen können. Eine weitere Behandlung dieser Angelegenheit in der Öffentlichkeit scheint nicht geboten, der TOP wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erneut aufgerufen.

b) Antrag Tourist - Information e.V.
Der TOP ist abgesetzt.

c) Antrag FDP / BWB
Der Antrag liegt jedem Gv vor.
Zu Pkt. 1 des Antrages: Die Gv haben heute eine Nacharbeit der Fa. LI Consult GmbH zum Ursprungskatalog erhalten. Es gilt diese durchzuarbeiten und Fragen herauszustellen, die zunächst im Arbeitskreis und dann den Verantwortlichen gestellt werden müssen. Das Konzept insgesamt scheint nicht schlüssig. Aber eine letzte Frist, wie im Antrag gefordert, dafür können sich die Gv mehrheitlich nicht entscheiden. Eine zügige Bearbeitung wird gefordert, eine Fristsetzung nicht. Es wird seitens einiger Gv weiter diskutiert. Dem Antrag von Gv Zarth auf Ende der Debatte wird stattgegeben. Gv Waldherr bittet um Aufnahme in das Protokoll, dass lt. Aussage des Bgm die Firma LI Consult „unter Druck gesetzt wurde.“ Der Punkt 1 des Antrages wird mit dem Abstimmungsergebnis: 5 : 9 : 0 abgelehnt.
Punkt 2 des Antrages ist erledigt.
Punkt 3 des Antrages: Gv Hausen erläutert die Hintergründe, die die Fraktion veranlasst hat, hier auf eine baldige Sitzung des SozA zu drängen. Es seien potentielle Spender für die Skaterbahn vorhanden und von daher ist Eile geboten, eine Entscheidung herbeizuführen. Gv Beck nennt als Spender die Spargemeinschaft und eine Summe von ca. 10.000 €. Gv Koppelt: Sie zitiert das Gesetz, wonach alle 3 Monate eine Sitzung stattfinden sollte, es sei denn, eine Dringlichkeit ist geboten. Als Gv auf die Planung, auf konkrete Unterlagen zu sprechen kommen, wird geantwortet, dass diese Unterlagen der Sozialausschussvorsitzenden vorliegen. Der Bgm möchte, dass sich auch der FinA dieses Themas annimmt. Die FDP / BWB Fraktion äußert die Vermutung, dass hier eine Entscheidung über eine Skateranlage verzögert werde- es wird jedoch bekräftigt, dass dies nicht der Fall sei. Die FDP / BWB zieht den Punkt 3 des Antrages vom 28.07.04 zurück und äußert statt dessen die Bitte, in Kürze eine Sozialausschusssitzung stattfinden zu lassen. z.K.g.


12. Mitteilung des Bürgermeisters über eine Eilentscheidung nach & 50 Abs. 3 GO zum Beitritt der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) zur „Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH“

Die Gemeindevertretung hat sich in den vorangegangenen Sitzungen bereits mit der Umwandlung der Geschäftsform des Eigenbetriebes in eine GmbH befasst und dieser auch zugestimmt. Aus der am 12.07.04 erfolgten Beschlussfassung der Gemeindevertretung geht jedoch nicht zweifelsfrei hervor, dass dieser Beschluss auch die Erklärung der Gemeinde beinhalten sollte, dass beide Vertragsgemeinden die Gesellschaft gründen und je 50 Prozent der Anteile daran übernehmen wollen. Einer entsprechenden eindeutigen Erklärung bedarf es zur Gründung der neuen Gesellschaftsform jedoch. Um eine abschließende Rechtssicherheit herbei zu führen und damit zu gewährleisten, dass die Eintragung der GmbH in das Handelsregister fristgerecht erfolgen kann, hat der Bürgermeister eine Eilentscheidung mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) gründet zusammen mit der Gemeinde Kampen (Sylt) die „Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH“

2. Die Gemeinde trägt 50 vom Hundert des Stammkapitals von 300.000 Euro

3. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages vom 15.07.04 wird als endgültige Fassung des Gesellschaftsvertrages entschieden

4. Der Notar erhält den Auftrag zur zügigen Abwicklung der Eintragung in das Handelsregister, rückwirkend zum 01.01.2004

Der erforderliche Beschluss des Amtsausschusses ist zwischenzeitlich ergangen. Auch die Zustimmung der Kommunalaufsicht sowie deren Verzichtserklärung zur Ausübung des ihr zustehenden Widerspruchsrechts gegen die Eilentscheidung liegt vor. Eine Kopie der endgültigen Fassung des Gesellschaftsvertrages liegt der Gemeindevertretung als Anlage zu dieser Vorlage bei. Die Gv bestätigt einstimmig die Eilentscheidung des Bürgermeisters.


13. Beratung und Beschussfassung über die Umwandlung des Sondervermögens „WBV Wasserbeschaffung- und Versorgung Kampen - Wenningstedt“ in die „Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH“ einschließlich der Übertragung der Wasserversorgungsanlagen

1. Der Gründung der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH durch die Umwandlung des Sondervermögens WBV Wasserbeschaffung und -versorgung Kampen - Wenningstedt in eine GmbH und dem diesbezüglichen Gesellschaftsvertrag der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH wird zugestimmt.

2. Dem Ausgliederungsvertrag, mit dem das Sondervermögen "WBV Kampen - Wenningstedt" auf die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH ausgegliedert wird, wird zugestimmt.

3. Die im Jahresabschluss 2003 des WBV ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von € 90.710,16 (Konzessionsabgaben 2002 und 2003) aus Konzessionsabgabenansprüchen wird dem WBV (bzw. nach Umwandlung der VEN) zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung gestellt. Der WBV (nach Umwandlung VEN) ist berechtigt, den Betrag in Höhe von € 90.710,16 in die Kapitalrücklage einzustellen.

4. Der vom WBV erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von € 89.071,82 wird in die Gewinnrücklagen des WBV (nach Umwandlung VEN) eingestellt.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Eintragung der VEN GmbH in das Handelsregister mit dieser Gesellschaft einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

Auf Vorschlag der WWB Fraktion beschließt die Gv einstimmig, Gv Dieter Gauss als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung der VEN GmbH zu entsenden.

6. Herr Dieter Gauss  wird als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung der VEN GmbH entsandt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
GV Gauss hat sich zu Pkt. 6 der Vorlage seiner Stimme enthalten.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Neuanschaffung eines Schleppers (Traktors) für die Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup

Nach kurzer Beratung beschließt die Gv einstimmig die Neuanschaffung eines Schleppers (Traktors) für die Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup von der Firma Technik Center Niebüll - Vorführmodell - zum Preis von 41.600 € inkl. Mehrwertsteuer. Der alte Trecker wird mit 8.000 € in Zahlung genommen.


15. Beratung und Beschlussfassung über die VI. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Landschaft Sylt über die Erhebung von Beiträgen  und Gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen und Wenningstedt - Braderup (Sylt) vom 18. Dezember 1989

Zu diesem TOP wird den Gv eine Tischvorlage übergeben. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gv die VI. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Landschaft Sylt über die Erhebung von Beiträgen und gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinde Kampen und Wenningstedt - Braderup (Sylt) vom 18.12.1989 gem. Vorlage des Amtes Landschaft Sylt. Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0


16. hat sich durch Beschlussfassung zu TOP 13 erledigt.