Protokoll vom 22.01.2004

Gemeindevertretung vom 22.01.2004

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht. Sie gilt somit als genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

Der Einwohner Ulrich Wilke, 1. Vorsitzender der Tourist Information in Wenningstedt - Braderup, bezieht sich auf die CMT in Stuttgart und darauf, dass die dort von der SMG gezeigte Werbung mit einem Überkleber „Sylt - Westerland“ nicht im Interesse der Insel sein könne. In Ermangelung eines Inselprospektes erfolgte ebenfalls keine Ortsinformation der einzelnen Gemeinden. Ob so Neukunden geworben werden? Es kann doch nicht sein, so Herr Wilke, dass im Interesse von Wenningstedt - Braderup so verfahren wird. KD Mannstedt, Mitglied im Kompetenzausschuss der SMG, antwortet Herrn Wilke. Die Stuttgarter Messe sei als „Einstiegsmesse“ zu werten, für die Hamburg Messe und die ITB Berlin wird es einen anderen Auftritt geben. Die Prospekte haben nicht mehr die Bedeutung wie in den Vorjahren, eine gemeinsame, inselweiten Datenbank wird auf den Weg gebracht. Man müsse nach vorn denken und Frau Glaser von der SMG unterstützen. Die Arbeit von Frau Glaser wird an dieser Stelle hervorgehoben. Herr Wilke antwortet kurz: Unterstützung ja - wenn aber kein Imageprospekt da ist, dann müssen andere Lösungen gesucht werden.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Von der Stadt Westerland liegt eine Resolution zum zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Niebüll - Westerland vor. Der Bgm will die Resolution unterstützen und der Gv in der nächsten Sitzung eine Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen.

Antrag des Herrn Schlobies auf Fördermöglichkeiten zur Bereitstellung eines Ateliers für eine Malerin. Ferner sollte die Gv nach Ansicht des Herrn Schlobies für die Neugestaltung der Kurhalle den weltbesten Architekten engagieren.

Jugendzentrum Sylt; die Gemeinde hat auch 2003 einen Zuschuss in Höhe von 520 € gezahlt. Der Nachweis ist vorhanden.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2004
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen jedem Gv vor. BV T. Rix, Vors. FinA, trägt vor. Er geht in seinen Erläuterungen auf die Einnahmenentwicklung, auf den Gemeindeanteil Umsatz- und Zweitwohnungssteuer, auf den freien Finanzspielraum, auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und die wichtigsten Investitionen ein. Ferner erwähnt Herr Rix die Straßenbaumaßnahmen Grenzring und Osterweg, wobei die BM Grenzring ab Herbst 2004 beginnen wird. Für den Osterweg werden die Beträge in die Haushalte 2005 und 2006 eingestellt. Sodann liest Herr Rix die Haushaltssatzung im Wortlaut den Anwesenden vor. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) einstimmig den Verwaltungshaushalt
b) einstimmig den Vermögenshaushalt
c) einstimmig den Stellenplan
jeweils gemäß Vorlage des Amtes Landschaft Sylt


5. Wahl der Stellvertreter der gewählten Mitglieder
a) des Schulverbandes Sylt
b) Bädergemeinschaft e.V.

Die Gv hat den Schulverband Sylt mit dem Bürgermeister und der / dem Vorsitzenden des Sozialausschusses besetzt. Vertreter wurden nicht benannt. Da es jedoch häufig zu Terminüberschreitungen kommt und dann die Gemeinde Wenningstedt - Braderup nicht vertreten ist, sollen diese Termine von Stellvertretern wahrgenommen werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
1. den Bürgermeister wird die / der 1. stellv. Bürgermeister vertreten
2. die / den Vorsitzenden des Sozialausschusses wird die / der stellv. Vors. des SozA vertreten.

In der Bädergemeinschaft e.V. sind
1. der Bgm.
2. die / der Vors. KurA
3. der KD
gesetzt. Hierfür gilt es, Vertreter zu wählen. Die Gv beschließt einstimmig, folgende Vertreter zu entsenden:
Zu 1. die / den 1. stellv. Bgm
zu 2. die / den stellv. Kurausschussvors.
zu 3. die / den stellv. KD


6. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Stromlieferungen hier: Übertragungsbeschluss an das Amt Landschaft Sylt

Nach den allgemein gültigen vergaberechtlichen Bestimmungen dürfen Aufträge zur Stromlieferung zur Deckung des Eigenbedarfs der Kommunen grundsätzlich nur im Wege einer Ausschreibung vergeben werden. Dies auch für die Fälle, in denen bestehende Verträge auslaufen und eine Verlängerung ansteht. Der Bezug von Strom ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit, die von jeder Gemeinde in eigener Verantwortung abgearbeitet werden müsste. Da es wenig Sinn macht, dass in allen 6 amtsangehörigen Gemeinden unterschiedliche Ausschreibungsverfahren laufen, bietet sich die förmliche Übertragung dieser  Aufgabe an das Amt Landschaft Sylt an. Der Bgm hat sich Gedanken gemacht und führt aus, dass die Gemeinde mit der Fa. BfE, Institut für Energie und Umwelt GmbH, gut bedient war und diese Zusammenarbeit fortgeführt werden sollte. Der Bgm rät davon ab, diese Aufgabe dem Amt zu übertragen. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Amt Landschaft Sylt die Aufgabe der Ausschreibung des gesamten gemeindlichen Strombedarfs einschließlich der Eigenbetriebe zu übertragen. Abstimmungsergebnis: 0 : 13 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind und das Sitzungszimmer verlassen: GV Beck, Gv Hebestreit und Gv Koppelt. Der vorliegende Entwurf zur 7. Änderung des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet des Flurstückes 1080/42 (Tankstelle) östlich der Westerlandstrasse wird einschließlich der Begründung durch den Bürgermeister erläutert. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf zur 7. Änderung des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup(Sylt) für das Gebiet des Flurstückes 1080/42 (Tankstelle) östlich der Westerlandstrasse wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Die Verwaltung des ALS wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Vor der Abstimmung fragt Gv Hausen beim Bgm nach, ob denn  alle Belange berücksichtigt sind. Dies wird vom Bgm bejaht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Gv Beck, Hebestreit und Koppelt werden informiert.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Waldpflege

Nachdem die Gemeinde Wenningstedt - Braderup einen Teil des „Trimm-Dich-Wäldchens“ erworben hat, sind hier Waldpflegearbeiten dringend notwendig. Die Kosten lt. Schreiben des Bezirksförsters belaufen sich vorerst auf 3.500 €, im Haushalt sind unter der HH-Stelle 58/51000 10.000 € eingestellt. Die Gv beschließt, der Maßnahme - wie vorgelegt - zuzustimmen und den Betrag aus dem o.a. Titel für die Waldpflege zu entnehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren im Rahmen der LSE zum Thema „Politik und Verwaltung“

Die ausführliche Vorlage des Amtes Landschaft Sylt hat jeder Anwesende erhalten. Diese wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Zu den Beschlussvorschlägen. Die Alternativen A bis C der Vorlage werden im Wortlaut allen Anwesenden zur Kenntnis gegeben. Ebenso der Text zu Punkt 6. der Vorlage des Bgm. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig Alternative C:
Die Arbeit am Baustein „Politik und Verwaltung“ als Teil der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse für die Insel Sylt (LSE) wird nicht fortgesetzt. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) bleibt selbständige Gebietskörperschaft. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup erklärt die Bereitschaft und den Willen, auf allen Feldern insularer Belange mit allen übrigen Kommunen auf Sylt, die dies ebenfalls beschließen, besser als bisher zusammen zu arbeiten und konkrete Schritte zu engeren Kooperation zu unternehmen. Punkt 6 der Vorlage: Die Gv beschließt, mit ihrer politischen Arbeit die Selbständigkeit der Gemeinde Wenningstedt - Braderup dauerhaft abzusichern. Sie erklärt ihre Bereitschaft und ihren Willen, über die Belange der Gemeinde hinaus auf den Feldern gemeinsamer Interessen und im Sinne einer Verbesserung der Verwaltungstrukturen mit allen Sylter Kommunen weiterhin zusammen zu arbeiten. Sollte die Stadt Westerland einem gemeinsamen neu zu bildenden Amt Sylt zustimmen, schließt sich die Gemeinde in einer erneuten Beschlussfassung ggf. diesem Schritt an.


10. Anträge

Entfällt, es liegen keine Anträge vor.