Protokoll vom 18.08.2003

Gemeindevertretung vom 18.08.2003

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bgm, CH. Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung ändert sich wie folgt :
Absetzen des TOP 05
Erweiterung des TOP 27 um c) Erstellung eines Friedhofskatasters
Nicht öffentlicher Teil, Erweiterung um TOP 05
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag

Die Gv stimmt der Änderung der TO einstimmig zu.


2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters

Nach dem Rücktritt von Herrn Reimer Holst rückt Herr Hans-Nico Jordt für die FDP als Gv nach. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Der Bgm liest die Verpflichtungsformel im Wortlaut vor und verpflichtet Herrn Jordt per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein. Auf die Pflicht zur Verschwiegenheit wird insbesondere hingewiesen.


3. Einwohnerfragestunde

Die EW Frau Fifeik fragt danach, was mit den weißen Steinen auf den Grundstücksstreifen geschieht. Der Bgm antwortet, dass die Gemeindearbeiter immer wieder tätig werden, diese zu entfernen, die Bewohner jedoch die Steine erneut dort ablegen. Die Gemeinde bleibt am Ball.

Die nächste Frage gilt der Geschwindigkeit, die am Strand mit den Fahrzeugen der KVW gefahren werden darf. Insbesondere 1 Mitarbeiter sei kein Vorbild. Herr Hebestreit wird sich um die Sache kümmern.

Als nächstes bemängelt die EW den Zustand vom Campingplatz zum Wäldchen hin. Dort entsteht eine „Müllhalde“. Herr Hebestreit wird sich der Sache annehmen und Abhilfe schaffen. Das Grundstück am Kiefernwäldchen gehört jedoch nicht der Gemeinde.

Ein EW erkundigt sich danach, wann die Geruchsbelästigung durch die Kläranlage abgestellt wird. Der Bgm entgegnet, dass hier Maßnahmen eingeleitet und zeitnah umgesetzt werden. Die Geruchsbelästigung hat aber auch mit der Mülldeponie zu tun. Hier wurde bereits das Umweltamt eingeschaltet.


4. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Das Schreiben des Herrn Niels Rohde in Bezug auf die Änderung des Straßennamens Hauptstr. in Dorfstraße wird zur Kenntnis gegeben, ist jedoch nicht mehr umsetzbar.

Der Bgm informiert die Gv über ein Schreiben des Umweltamtes bezüglich einer Geruchsbeschwerde. Die Gemeinde ist bereits tätig geworden und um Abhilfe bemüht.

Schreiben des Herrn Schlobies mit der Aufforderung, den Vorstandsvorsitzenden der Tourist Information in Wenningstedt zu entlassen.

Der Winterfahrplan ÖPNV Sylt liegt vor.

Öko Konto Wenningstedt; der Kreis NF schreibt an das ALS, Herrn Häckel, dass die Stellungnahme (Konkretisierung des Öko Kontos, Benennung der Ausgleichsflächen) bis zum 20. August 2003 vorliegen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kreis NF Ausgleichsgelder festlegen betr. BV: Strandversorgungsbetriebe.

3. Änderung des BPl Nr. 6. Das Verfahren aus dem Jahr 2000 ist noch nicht abgeschlossen und dies führte dazu, dass der Bauantrag des GEW nicht genehmigt werden konnte. Der Bgm erläutert, dass die Ausgleichsfläche fehlte. Nunmehr sei alles in die Wege geleitet und mit heutigem Datum der 33-er Stand erreicht.

Zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 liegt die Stellungnahme der Landesplanung vor. Es werden keine Bedenken vorgebracht.

Statement des DEHOGA zum Thema Party - Hangar.

Die Sylter Tafel e.V. lädt alle Gv zum 5- Jährigen Bestehen am Freitag, den 29. August 2003, um 15.00 Uhr, in das Gemeindezentrum, Kirchenweg 37, ein.

Am 20. Mai 2003 erfolgte die Überprüfung der gemeindlichen Spielplätze durch die Firma Sens & Möller. Fazit: die Spielplätze befinden sich in einem guten Zustand.

Der SHGT informiert über Veranstaltungen zum Thema Zusammenführung von Verwaltungen.

Die Umlage der Feuerwehr - Unfallkasse für das Geschäftsjahr 2004 liegt vor.

Vom 04.06.2003 bis zum 07.07.2003 haben die Entwürfe zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im ALS ausgelegen.

Das Faltblatt Küstenschutz auf Sylt ist erschienen und kann in der Gemeinde eingesehen werden.

Der Inhalt des Schreibens vom ALS in Bezug auf die Mitteilungspflicht für GV und BV für deren ausgeübte Berufe, Arbeitgeber oder sonstiger vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten wird zur Kenntnis gegeben.

Auf den Zeitungsartikel „Windmühlen unter Wasser“ wird kurz eingegangen.

Rückgabe des Mandates als GV von Herrn Reimer Holst mit Schreiben vom 12. Juni 2003.

Annahme des GV Mandates als Nachfolger für Herrn Reimer Holst von Herrn Hans-Nico Jordt.

Verlängerungsgenehmigung für das Befahren des Meeresstrandes für die Bergung toter und verletzter Seehunde am Sylter Strand.

Gegendarstellung der Stadt Westerland zur negativen Berichterstattung im Sylter Spiegel betr. Sölring Foriining.

Die Verträge HR Sylt Marketing GmbH , vormals Bädergemeinschaft, liegen vor.

Schreiben Butendiek zur möglichen Sichtbarkeit des Windparks; Angebot zur Information am realen Objekt Horns Rev in Dänemark.

Weiterbildungsverbund Nordfriesland; die Broschüre mit den Kursangeboten kann in der Gemeinde eingesehen werden.

Schreiben der Agiplan Bauplanung über eine Neugründung des Unternehmens.

Schreiben des Gemeindewehrführers zum Thema Zusammenlegung der Standorte Wenningstedt - Braderup und Westerland.

Schreiben des Gemeindewehrführers zur Situation im Lüng Wai und Einsatz der Feuerwehr bei einem Zimmerbrand. Die Zustände in der Straße sind bedenklich.

Sonderlehrgang „Schusswaffeneinsatz“ des Fachbereiches Polizei am 27. August 2003.

Stellenausschreibung des ALS für den Nachfolger von Herrn Häckel.

Regionales Entwicklungskonzept Nordfriesland; Infoblatt über die Schwerpunktthemen kann in der Gemeinde eingesehen werden.

Natura 2000, Nachmeldung von FFH Gebieten; der LZVB informiert.

Der Geschäftsbericht 2002 der EVS liegt vor.

b) Anfragen
Es hat Unstimmigkeiten zum Standort des „Spielfloßes“ auf der Wiese bei der KVW gegeben, so Gv Koppelt. Sind diese bereinigt? Der Bgm antwortet mit ja. Das Floß steht jetzt auf einer Liegenschaft der KVW und bleibt auch dort. Damit ist auch die Frage von Gv Hausen beantwortet, der jedoch auf die Einhaltung der Ruhezeiten besteht, da diese in keiner Weise eingehalten werden. Angedacht ist eine Kontrolle durch Mitarbeiter der Kurverwaltung. Ein kurzer Wortwechsel wird noch darüber geführt, ob das Spielfloß nun eine Bereicherung oder ein Stein des Anstoßes ist. Die Meinungen darüber sind geteilt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Hotelkonzeption in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Dieser Top ist abgesetzt.


6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) liegt der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) von Herrn Architekten Jörg Ipsen vom 14. Juli 2003 vor. Herr Ipsen beantragt für Herrn Ellmann, Betreiber des Restaurant „Fin“, die Änderung der festgesetzten Baugrenzen auf dem Grundstück Berthin - Bleeg - Straße 19. Durch eine Erweiterung der Baugrenzen soll die Zulässigkeit der bestehenden Außen- Terrassennutzung erreicht werden. Im BauA wurde der Antrag eingehend beraten und zu dem Ergebnis gekommen, dass der Änderung zugestimmt werden könne, wenn die Kriterien erfüllt werden, d.h., dass eine Konzession erteilt wird. Von der baulichen Seite werden keine Probleme gesehen, es muss lediglich daran gedacht werden, dass evtl. andere interessierte Betriebe berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschließt, einer Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 näherzutreten. Mit der Planung wird das Bau- und Planungsamt des Kreises Nordfriesland beauftragt. Vor Eintritt in die konkrete Bauleitplanung ist zu ermitteln, ob die Änderung der Baugrenzen für weitere Betriebe in dem Planbereich notwendig ist, um eine Außenterrasse betreiben zu können. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass bei Erhöhung der Sitzplätze eine erhöhte Anzahl von Sanitäreinrichtungen notwendig sein wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
GV Hebestreit war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Aufhebung zur Bauerhaltungssatzung (§ 172 BauGB) für ein Grundstück im Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Das Grundstück im Bebauungsplan Nr. 1, Flur 6, Flurstück 25 / 1 unterliegt der Bauerhaltungssatzung. Es ist geplant, das Haus abzureißen und neu aufzubauen. Damit dem Abriss stattgegeben werden kann, muss es aus der Bauerhaltung heraus genommen werden. Die Gemeindevertretung beschließt, das Gebäude in der Flur 6, Flurstück 25 / 1, von den Festsetzungen der Bauerhaltungssatzung zu befreien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über eine einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Dem Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) lag in der Sitzung vom 07. Juli 2003 die Anfrage der Frau Erkel Gnauck Jordy, Munkmarsch, bezüglich des Grundstücks Flur 6, Flurstück 25 / 1 vor. Es wird angefragt, das bestehende Baufenster zur Mitte des Grundstücks zu verschieben. Hierdurch soll die Bauflucht zur vorhandenen Bebauung auf den Nachbargrundstücken geschlossen werden und auf Grund des starken Verkehrsaufkommens eine Beruhigung der Bebauung erzielt werden. Im Übrigen ermöglicht die neue Landesbauordnung eine geringere Abstandsplanung. Es wurde einstimmig beschlossen, dass seitens der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes keine Grundsatzbedenken bestehen. Es wird nun ein entsprechender Antrag erwartet. Nunmehr liegt der entsprechende Antrag durch Herrn Architekten Ebner vor. Die Gemeindevertretung beschließt die einfache Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 für das Grundstück Terp Wai 16, Flur 6, Flurstück 25 / 1. Mit der Planung wird das Bau- und Planungsamt des Kreises Nordfriesland beauftragt. Planungsziel ist die Änderung der festgesetzten Baugrenzen dahingehend, dass eine Baufläche von 160 qm in rechtwinkliger Ausgestaltung in einem Abstand von 25,0 m von der Erschließungsstraße festgesetzt wird. Die Baufläche soll entsprechend dem Lageplan vom 18. Juli 2003 - Dipl.- Ing. Architekt Ebner - ausgestaltet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Im Bau- und Bauplanungsausschuss wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 16 a der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) des Kreises Nordfriesland diskutiert. Der Planverfasser hat unter dem Datum des 10. Juli 2003 den nach Abstimmung mit der Gemeinde überarbeiteten Entwurf zugesandt verbunden mit der Bitte, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bauleitplan zu fassen. Nach Aussage des Kreises sind die Nutzungsumfänge aus den Bauanträgen entnommen und mit dem Architekturbüro Uwe Hansen abgestimmt. Beschlussvorschlag des BauA:
Die Gemeindevertretung möge wie folgt beschließen: Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nummer 16 a und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind um Stellungnahme zu der Planung zu ersuchen.
Die Gemeindevertretung erhebt den Beschlussvorschlag des Bau- und Bauplanungsamtes zum Beschluss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


10. B
eratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 b der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Dem Bau- und Bauplanungsausschuss lag der Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 16 b der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) des Kreises Nordfriesland vor. Der Planverfasser hat unter dem Datum des 10. Juli 2003 den nach Abstimmung mit der Gemeinde überarbeiteten Entwurf zugesandt verbunden mit der Bitte, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bauleitplan zu fassen. Nach Aussage des Kreises sind die Nutzungsumfänge aus den Bauanträgen entnommen und mit dem Architekturbüro Uwe Hansen abgestimmt. Die Gv beschließt:
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nummer 16 b und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind um Stellungnahme zu der Planung ersuchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Herr Bürgermeister Schmidt berichtete in der Sitzung am 07. Juli 2003 dem Bau- und Bauplanungsausschuss über den Sachstand zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) Grundstück ehemals Holst und darüber, dass der Kreis Nordfriesland noch nicht tätig geworden ist. Die Unterlagen sind noch nicht in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) eingetroffen. Dem Bau- und Planungsausschuss liegt Entwurf für einen Aufstellungsbeschluss des Kreisbauamtes unter dem Datum des 30. Juni 2003 vor. Planungsziel gemäß diesem Entwurf ist die Ansiedlung von Gewerbe, das im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr steht oder sonstiger Infrastruktureinrichtungen. Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird der Erlass einer Veränderungssperre empfohlen. Ein Entwurf der Veränderungssperre liegt den Unterlagern des Kreisbauamtes nicht bei. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich nicht um die Konkretisierung der bestehenden Planung; Aussagen über Art und Maß der baulichen Nutzung sind nicht getroffen worden. Die der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) von dem Bauverwaltungs- und Planungsamt vorgelegte Konzeptionierung sah grundsätzlich eine entsprechende Nutzung vor. Uneinigkeit in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) ergab sich in der Abstimmung des Maßes der baulichen Nutzung und der Konkretisierung der gewerblichen Nutzung, insbesondere des zulässigen gewerblichen Spektrums. Es wird seitens des Bauverwaltungs- und Planungsamtes darauf hingewiesen, dass die Thematik Spar - Markt in der Planung zu berücksichtigen ist. Das Schreiben des Architekten Hanns Schwemer wird den Gv zur Kenntnis gegeben. In dem Schreiben wird ausgeführt, dass auf Grund der fast paritätischen Verteilung von gewerblicher Bebauung (51 %) und Wohnbebauung (49 %) der Charakter des Mischgebietes mehr als eingehalten wird. Der Bgm berichtet, dass er gemeinsam mit den Beratern des Kreises NF eine Lösung finden möchte- eine Lösung, in die auch die Landesplanung mit einbezogen wird. Es soll nichts verhindert, sondern eine Lösung gesucht werden. Herr Wellhölter wurde gebeten, sich mit dem Kreis NF in Verbindung zu setzen, um seine Vorstellungen detailliert darzulegen. Auf Nachfrage einiger Gv wird die eingereichte Planzeichnung der Bauvoranfrage vom Bgm erläutert. Gv Hausen geht auf die Festsetzung Mischgebiet ein und stellt die Frage, wie hoch denn die „Mischung“, Gewerbe und Wohnbebauung sein muss. Wie geht die Gemeinde damit um, denn sie hat die Planungshoheit. Der Bgm stellt das Interesse der Gemeinde, möglichst wenig Zweitwohnungen zuzulassen, in den Vordergrund. Er habe unter anderem auch deshalb den Kreis NF eingeschaltet, um das Optimale für die Gemeinde zu erreichen und nicht nur für den Investor. Gv Frau Wionski: es handelt sich hier doch um einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, die Festsetzungen stehen fest. Und wenn diese eingehalten werden, kann doch die Bauvoranfrage nicht abgelehnt werden. Hier sei doch auch das Bauherrenrecht einzuhalten. Was ist mit Regressforderungen?Gv Frau Petersen schließt sich den Ausführungen von Frau Wionski an, die Gemeinde kann sich nicht widersetzen, es besteht eine Rechtsgrundlage. Gv Frau Koppelt möchte abwarten, ob die Festsetzungen des Mischgebietes geändert werden, denn dann ändern sich auch die Festsetzungen insgesamt. Gv Zarth: wenn eine Mitgestaltung seitens der Gemeinde möglich ist, dann sollte die Gemeinde diese wahrnehmen. Der Kreis NF hat reagiert - damit muss sensibel umgegangen werden. Gv Waldherr: wenn die vorliegende Bauvoranfrage entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes eingereicht ist, dann muss die Gemeinde diese genehmigen.  Es könnte sogar eine Untätigkeitsklage folgen. Der Bgm möchte jetzt nicht zustimmen, sondern zunächst den Kreis NF die Bauvoranfrage prüfen lassen. Gv Wionski: die Verantwortung liegt bei der Gemeindevertretung. Nach weiterer Diskussion stellt Gv Brinkmann den Antrag auf „Schluss der Debatte“. Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Die Gv folgt der Empfehlung des BauA und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet westlich Osterweg und südlich des Braderuper Weges. Planungsziel ist auch die Ansiedlung von Gewerbe, das im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr steht oder sonstiger Infrastruktureinrichtungen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 bleiben erhalten. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Die Gv beschließt darüber hinaus, auf eine Veränderungssperre für den Planbereich zu verzichten. Abstimmungsergebnis: 9 : 3 : 1

b) Bauvoranfrage für das Grundstück Osterweg / Ecke Hauptstraße

Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup erteilt das Einvernehmen für die vorliegende Bauvoranfrage. Abstimmungsergebnis: 7 : 6 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung zu Planungsabsichten der Sylt - Klinik (Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup)

Gv Zarth erklärt sich für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Die AWO plant konzeptionell die Sanierung des Haupthauses und die Errichtung diverser kleinerer Anbauten sowie die Errichtung einer Turnhalle unmittelbar nördlich neben dem Hauptgebäude. Das Grundstück nördlich des Hauptgebäudes steht jedoch im Eigentum der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt). Die grundsätzliche Frage der AWO ist, ob eine Ausdehnung der Syltklinik denkbar ist und ob die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) grundsätzlich Teile ihres Grundeigentums zur Verfügung stellen würde. Die Planung der AWO ist zurzeit rein spekulativ, wobei jedoch die Planung der Turnhalle in naher Zukunft realisiert werden sollte. Gv Frau Wionski äußert ihre Bedenken, gerade im Hinblick auf die Zukunft. Ihr fehlen die Denkkriterien - sie fragt: wieviel Land braucht die AWO, was ist mit den Nebengebäuden? Sie regt an, eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um sich vor Ort von den Gegebenheiten zu überzeugen. Der Bgm plädiert dafür, dass die Einrichtung lebensfähig bleibt, Bedürfnisse wird es immer geben. Nach ausführlicher Beratung beschließt die Gv, der AWOvita gGmbH grundsätzlich Zustimmung zu diesem Bauvorhaben zu signalisieren. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 2
Herr Zarth wird informiert.


13. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Gv CH Schmidt erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Die 1. stellv. Bgm, Gv Frau Petersen, übernimmt die Leitung der Sitzung. Die Vorlage mit den 3 Alternativvorschlägen hat jeder Gv erhalten. Gv Frau Petersen gibt den Inhalt dieser Vorlage im Wortlaut den Anwesenden zur Kenntnis. Die 3. Alternative lautet: Der Hinweis wird berücksichtigt. In einer Alternativprüfung von 1997 wird die Siedlungserweiterungsmöglichkeit einer Fläche zwischen der L 24 und dem Osterweg (mit Ausnahme des nördlich geschützten Trockenrasenvorkommens) aufgezeigt. Ggf. eignet sich auch eine Fläche nördlich des Wiip Wai zwischen Brönswai und M.-T.-Buchholz Stig in Braderup. Nach einer internen Prüfung werden diese Flächen bei positivem Votum in eine erneute Änderung des Landschaftsplanes aufgenommen. Auf der vorgesehenen Fläche des Veranstaltungsplatzes werden auf der Grundlage von Einzelgenehmigungen Veranstaltungen durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die zeitweise Nutzung des Geländes ohne feste Bauten. Nachhaltige Eingriffe in Natur und Landschaft ergeben sich dadurch nicht. Da diese Art der Nutzung auch in Zukunft gesichert werden soll, bleibt die Darstellung der Fläche im Landschaftsplan bestehen. Damit wäre der Veranstaltungsplatz gesichert. Die Gv beschließt die 3. Alternative. Die Gv nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen zur Kenntnis. Sie stimmt den Behandlungsvorschlägen gem. Vorlage zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv Schmidt wird informiert.


14. Beratung und Beschlussfassung zum Nutzungskonzept für die Erweiterungsmaßnahme Bauhof / Kläranlage (Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup)

Der Bgm erläutert das Nutzungskonzept für die Erweiterungsmaßnahme. Die Gv beschließt, den Bgm zu beauftragen, Nutzungskonzeptionen mit dem Kreis NF, insbesondere der Naturschutzbehörde abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


15. Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2002
a) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002
b) Anerkennung der Jahresrechnung 2002

Die Niederschrift des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung liegt vor und wird erläutert. Die Gv folgt der Empfehlung des Ausschusses und genehmigt
a) die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002
b) beschließt, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


16. Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup nach dem Stand vom 30.06.2003

Die Gv beschließt, gem. Vorlage die Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.2003 zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup

Die Neufassung der Geschäftsordnung liegt jedem Gv vor. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gv die Neufassung der Geschäftsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, die der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Amt Landschaft Sylt

Die ausführliche Vorlage der Verwaltung wurde an alle Gv versandt. Nachdem auf die verschiedenen Auswirkungen eingegangen wird und darauf, dass keine Belastungen durch evtl. Mehraufwand an Personal für die Gemeinde Wenningstedt - Braderup entstehen und die Amtsumlage nicht erhöht wird, beschließt die Gv: Dem Amtsbeitritt wird zugestimmt. Die Vorgaben der Verwaltung in der Vorlage vom 05.08.2003 sollen in dem öffentlich - rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt und der Gemeinde List auf Sylt festgelegt werden mit dem Ziel, dass die amtsangehörigen Gemeinden keinen direkten Nachteil durch den Amtsbeitritt erleiden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


19. Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau Osterweg / Grenzring

Gv Frau Lödige und Gv Herr Zarth erklären sich für befangen und verlassen das Sitzungszimmer. Die Vorlage wird erläutert. Kosten ca. 1,680.000 €, umlagefähig sind ca. 60 - 70 %. Es sind rd. 600.000 € zu finanzieren, Einstellung des Betrages im Haushalt 2004. Die Gv beschließt nach kurzer Aussprache die Gesamtplanung als Planungsmaßnahme für den Ausbau Osterweg und Grenzring in einem Bauabschnitt durchführen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Frau Lödige und Herr Zarth werden informiert.


20. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Oberflächenentwässerung

a) Am Dorfteich (Grüner Weg)
Nach Erläuterung durch Gv Hebestreit beschließt die GV, die Bauabteilung des ALS zu beauftragen, die Entwässerung zu überprüfen, ggf. die Kosten zu ermitteln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Normannenweg

Die Probleme mit der Oberflächenentwässerung im Normannenweg sind bekannt und sollen beim Ausbau des Osterweges mit einbezogen werden. Die Gv beschließt einstimmig, das ALS mit der Überprüfung zu beauftragen.


21. Anträge hier: FDP/BWB Fraktion zum Planungsstand Kreisverkehr in Wenningstedt - Braderup

Die Nachfrage der FDP / BWB Fraktion liegt jedem Gv vor. Der Bgm berichtet, dass es jetzt möglich sei, die Maßnahme Kreisverkehr im Bereich L 24 / Braderuperstraße / Hauptstraße umzusetzen. Es fehlen nur die Geldmittel, denn Zuschüsse von Kreis und Land gibt es nicht. Der Bgm sieht zurzeit keine Möglichkeit, die erforderlichen ca. 250.000 € aufzubringen. Die Maßnahme wird zunächst um 1 Jahr zurück gestellt. z.K.g.


22. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern der Gv in den Aufsichtsrat der Gemeinde Wenningstedt GmbH

Als Nachfolger für Herrn CH. Schmidt wird Herr Dieter Gauss vorgeschlagen; für Herrn Reimer Holst Herr Matthias Waldherr. Die Gv wählt die Genannten in den Aufsichtsrat der Gemeinde Wenningstedt GmbH. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 : 1 (eigene Enthaltung von Gv Waldherr)


23. Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung des Arbeitskreises „Neue Kurverwaltung“

Gv Frau Koppelt berichtet aus der Sitzung des KurA, in der folgende Personen für den Arbeitskreis „Neue Kurverwaltung“ vorgeschlagen wurden: Bgm Carl Heinrich Schmidt, Kurdirektor Erik Mannstedt, Kurausschussvorsitzende Sabine Koppelt, 1. stellv. Bgm Ute Petersen und Gv Harald Hebestreit. Frau Koppelt bittet um Zustimmung, dass Herr Hinrichsen ebenfalls in den Arbeitskreis mit aufgenommen wird. Gv Hausen bittet darum, ebenfalls Herrn Waldherr in den Arbeitskreis zu wählen, wegen der Ausgewogenheit. Nach kurzer Beratung stimmt die Gv der vorgenannten Besetzung des Arbeitskreises „Neue Kurverwaltung“ einschließlich Herrn Jörg Hinrichsen zu. Abstimmungsergebnis: 9 : 3 : 1


24. Beratung und Beschlussfassung zum Gastgeberverzeichnis 2004 - Imageteil

Auszug aus der Sitzung des KurA am 08.07.03: Es herrscht Einigkeit darüber, dass die letztjährige Überarbeitung des Imageteils durch die Agentur In Petto diverse Mängel hat. Hier insbesondere das Titelfoto des Prospektes, die Rückseite sowie gravierende Rechtschreibfehler sind zu bemängeln. Der Kurdirektor erläutert, dass für das Gastgeberverzeichnis allein der Fremdenverkehrsverein zuständig sei. Nur der Image - Teil liege im Zuständigkeitsbereich der KV. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß Vergabeordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup § 4 alle Aufträge, die über 2.000 € liegt, ausgeschrieben werden müssen. Der Kurdirektor erklärt, dass es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich sein wird, den Prospekt neu zu erstellen. Nach ausgiebiger Diskussion schlägt Herr Hausen vor, verschiedene Kostenangebote über den überarbeiteten Imageteil sowie eine neue Titel- und Rückseite einzuholen. Weiter bittet der Bürgermeister darum, die Naturschutzgemeinde Sylt e.V. sowie die Söl’ring Foriining kostenlos im Prospekt mit zu bewerben. Bisher sind der InselCircus sowie das Meerkabarett kostenlos jeweils mit einer doppelseitigen Anzeige dabei. Herr Mannstedt regt an, aus dem Kurausschuss heraus - wie schon einmal gehabt - 4 Personen als Prospektausschuss auszuwählen. Nach weiterer eingehender Diskussion ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß der Vergabeordnung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup § 4, der Ausschreibung zur Erstellung eines neuen Imageteils zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend entsprechende Angebote einzuholen. Die Gv folgt dem Empfehlungsbeschluss des KurA und übernimmt diesen als Beschluss. Die Vorsitzende des KurA trägt zu diesem Thema vor. Sie berichtet der Gv, dass der Empfehlungsbeschluss des KurA überholt sei. Der Prospekt soll nunmehr in Eigenregie erstellt werden. Das Bildmaterial wurde gesichtet und eine professionelle Textbegleitung zu Rate gezogen.
Die Gv beschließt, dass der Ortsprospekt in eigener Regie mit professioneller Textbegleitung erstellt wird.Abstimmungsergebnis: Einstimmig


25. Beratung und Beschlussfassung zur Verlegung der Kinderanimation „Papermoon“ zum Abgang Risgap - Grundsatzbeschluss

In der KurA wurde darauf hingewiesen, dass das Blockhaus am Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße, welches bisher für die Kinderanimation eingerichtet war, abgängig ist. Das Sanitärgebäude am Risgap könnte nach entsprechender Erweiterung für diese Zwecke genutzt werden. Kosten: ca. 15.- 20.000 €. Die Gv folgt der Empfehlung des KurA und beschließt die Verlegung der Kinderanimation „Papermoon“ zum Strandabgang Risgap. Die Betriebsleitung ist aufgefordert, im Rahmen der Gebäudeerweiterung der Sanitäranlage Risgap genaue Kosten zu ermitteln und die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


26. Beratung und Beschlussfassung zur Neugestaltung des Strandabganges Berthin - Bleeg - Straße

Der Kurdirektor erläutert die Planzeichnungen. Für die Neugestaltung sind entsprechende Ausschreibungen über das ALS bereits erfolgt und eine Umsetzung im Herbst 2003 denkbar. Die wiederkehrende Veränderung der Promenade Berthin-Bleeg-Straße veranlaßt die Verwaltung, dass es auch hier zu einer zeitgemäßen Veränderung kommt. Angedacht ist die Erstellung eines Steges, ähnlich wie beim Übergang Campingplatz. Dies wäre gleichbedeutend mit einer Renaturierungsmaßnahme, da jetzt die Versiegelung des Promenadenteiles durch Waschbetonplatten aufgenommen wird. Die Umsetzungspläne werden durch den KD ebenfalls vorgestellt. Die Gv beschließt die Errichtung eines Strandsteges mit begleitenden Renaturierungsmaßnahmen kliffseitig am Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


27. Beratung und Beschlussfassung zu Friedhofsangelegenheiten hier: Grundsatzbeschluss
a) Urnengräber
b) Findling anonymes Grabfeld - Inschrift

Zu a:
Die Vorlage liegt jedem Gv vor und wird ergänzt durch einen Wortbeitrag der Mitarbeiterin in der Gemeinde. Grundsatzbeschluss:
Die Gv stimmt grundsätzlich der Einrichtung von Urnengräbern vor dem Wall auf der Ostseite des „alten“ Friedhofsteiles zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Urnengräber einzumessen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Urnengräber zu ermitteln und in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Die Satzung ist dann der Gv zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zu b:

Nach Erläuterung und kurzer Beratung stimmt die Gv der Anschaffung eines Findlinges für den anonymen Teil auf dem Friedhof einschl. des Aufbringens einer Inschrift zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zu c) Erstellung eines Friedhofskatasters
Der Bgm berichtet, dass ein EDV gestütztes Friedhofskataster eingerichtet werden soll. Ein erstes Gespräch mit Herrn Grisard, dem Informatiker, hat bereits stattgefunden, das Honorarangebot liegt vor. Kosten ca. 6.000 €. Die Gv stimmt der Erstellung eines digitalen Friedhofskatasters einstimmig zu.


28. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung
a) des Sozialausschusses
b) des Kurausschusses
c) des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses
d) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Nach dem Ausscheiden von Gv Reimer Holst ist es notwendig geworden, die o.a. Ausschüsse neu zu besetzen. Der Vorschlag für die Besetzung liegt von der FDP / BWB Fraktion schriftlich vor.
a) setze Nico Jordt
b) setze Halvard Beck
c) setze Gerhard Hausen
d) setze Helga Mannstedt (BV für N. Jordt)
Die Gv beschließt einstimmig, der Besetzung zuzustimmen.


29. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl des Vorsitzenden des Wege-, Umweltschutz- und Sonderausschusses

Auf Vorschlag der FDP / BWB Fraktion wählt die Gv einstimmig bei eigener Enthaltung Herrn Gerhard Hausen zum Vorsitzenden des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses. In diesem Zusammenhang teilt der Bgm mit, dass die Position des stellvertretenden Fraktionssprechers mit Herrn Matthias Waldherr besetzt ist.



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bgm, CH. Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung ändert sich wie folgt :
Absetzen des TOP 05
Erweiterung des TOP 27 um c) Erstellung eines Friedhofskatasters
Nicht öffentlicher Teil, Erweiterung um TOP 05
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag

Die Gv stimmt der Änderung der TO einstimmig zu.


2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters

Nach dem Rücktritt von Herrn Reimer Holst rückt Herr Hans-Nico Jordt für die FDP als Gv nach. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Der Bgm liest die Verpflichtungsformel im Wortlaut vor und verpflichtet Herrn Jordt per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein. Auf die Pflicht zur Verschwiegenheit wird insbesondere hingewiesen.


3. Einwohnerfragestunde

Die EW Frau Fifeik fragt danach, was mit den weißen Steinen auf den Grundstücksstreifen geschieht. Der Bgm antwortet, dass die Gemeindearbeiter immer wieder tätig werden, diese zu entfernen, die Bewohner jedoch die Steine erneut dort ablegen. Die Gemeinde bleibt am Ball.

Die nächste Frage gilt der Geschwindigkeit, die am Strand mit den Fahrzeugen der KVW gefahren werden darf. Insbesondere 1 Mitarbeiter sei kein Vorbild. Herr Hebestreit wird sich um die Sache kümmern.

Als nächstes bemängelt die EW den Zustand vom Campingplatz zum Wäldchen hin. Dort entsteht eine „Müllhalde“. Herr Hebestreit wird sich der Sache annehmen und Abhilfe schaffen. Das Grundstück am Kiefernwäldchen gehört jedoch nicht der Gemeinde.

Ein EW erkundigt sich danach, wann die Geruchsbelästigung durch die Kläranlage abgestellt wird. Der Bgm entgegnet, dass hier Maßnahmen eingeleitet und zeitnah umgesetzt werden. Die Geruchsbelästigung hat aber auch mit der Mülldeponie zu tun. Hier wurde bereits das Umweltamt eingeschaltet.


4. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Das Schreiben des Herrn Niels Rohde in Bezug auf die Änderung des Straßennamens Hauptstr. in Dorfstraße wird zur Kenntnis gegeben, ist jedoch nicht mehr umsetzbar.

Der Bgm informiert die Gv über ein Schreiben des Umweltamtes bezüglich einer Geruchsbeschwerde. Die Gemeinde ist bereits tätig geworden und um Abhilfe bemüht.

Schreiben des Herrn Schlobies mit der Aufforderung, den Vorstandsvorsitzenden der Tourist Information in Wenningstedt zu entlassen.

Der Winterfahrplan ÖPNV Sylt liegt vor.

Öko Konto Wenningstedt; der Kreis NF schreibt an das ALS, Herrn Häckel, dass die Stellungnahme (Konkretisierung des Öko Kontos, Benennung der Ausgleichsflächen) bis zum 20. August 2003 vorliegen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kreis NF Ausgleichsgelder festlegen betr. BV: Strandversorgungsbetriebe.

3. Änderung des BPl Nr. 6. Das Verfahren aus dem Jahr 2000 ist noch nicht abgeschlossen und dies führte dazu, dass der Bauantrag des GEW nicht genehmigt werden konnte. Der Bgm erläutert, dass die Ausgleichsfläche fehlte. Nunmehr sei alles in die Wege geleitet und mit heutigem Datum der 33-er Stand erreicht.

Zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 liegt die Stellungnahme der Landesplanung vor. Es werden keine Bedenken vorgebracht.

Statement des DEHOGA zum Thema Party - Hangar.

Die Sylter Tafel e.V. lädt alle Gv zum 5- Jährigen Bestehen am Freitag, den 29. August 2003, um 15.00 Uhr, in das Gemeindezentrum, Kirchenweg 37, ein.

Am 20. Mai 2003 erfolgte die Überprüfung der gemeindlichen Spielplätze durch die Firma Sens & Möller. Fazit: die Spielplätze befinden sich in einem guten Zustand.

Der SHGT informiert über Veranstaltungen zum Thema Zusammenführung von Verwaltungen.

Die Umlage der Feuerwehr - Unfallkasse für das Geschäftsjahr 2004 liegt vor.

Vom 04.06.2003 bis zum 07.07.2003 haben die Entwürfe zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im ALS ausgelegen.

Das Faltblatt Küstenschutz auf Sylt ist erschienen und kann in der Gemeinde eingesehen werden.

Der Inhalt des Schreibens vom ALS in Bezug auf die Mitteilungspflicht für GV und BV für deren ausgeübte Berufe, Arbeitgeber oder sonstiger vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten wird zur Kenntnis gegeben.

Auf den Zeitungsartikel „Windmühlen unter Wasser“ wird kurz eingegangen.

Rückgabe des Mandates als GV von Herrn Reimer Holst mit Schreiben vom 12. Juni 2003.

Annahme des GV Mandates als Nachfolger für Herrn Reimer Holst von Herrn Hans-Nico Jordt.

Verlängerungsgenehmigung für das Befahren des Meeresstrandes für die Bergung toter und verletzter Seehunde am Sylter Strand.

Gegendarstellung der Stadt Westerland zur negativen Berichterstattung im Sylter Spiegel betr. Sölring Foriining.

Die Verträge HR Sylt Marketing GmbH , vormals Bädergemeinschaft, liegen vor.

Schreiben Butendiek zur möglichen Sichtbarkeit des Windparks; Angebot zur Information am realen Objekt Horns Rev in Dänemark.

Weiterbildungsverbund Nordfriesland; die Broschüre mit den Kursangeboten kann in der Gemeinde eingesehen werden.

Schreiben der Agiplan Bauplanung über eine Neugründung des Unternehmens.

Schreiben des Gemeindewehrführers zum Thema Zusammenlegung der Standorte Wenningstedt - Braderup und Westerland.

Schreiben des Gemeindewehrführers zur Situation im Lüng Wai und Einsatz der Feuerwehr bei einem Zimmerbrand. Die Zustände in der Straße sind bedenklich.

Sonderlehrgang „Schusswaffeneinsatz“ des Fachbereiches Polizei am 27. August 2003.

Stellenausschreibung des ALS für den Nachfolger von Herrn Häckel.

Regionales Entwicklungskonzept Nordfriesland; Infoblatt über die Schwerpunktthemen kann in der Gemeinde eingesehen werden.

Natura 2000, Nachmeldung von FFH Gebieten; der LZVB informiert.

Der Geschäftsbericht 2002 der EVS liegt vor.

b) Anfragen
Es hat Unstimmigkeiten zum Standort des „Spielfloßes“ auf der Wiese bei der KVW gegeben, so Gv Koppelt. Sind diese bereinigt? Der Bgm antwortet mit ja. Das Floß steht jetzt auf einer Liegenschaft der KVW und bleibt auch dort. Damit ist auch die Frage von Gv Hausen beantwortet, der jedoch auf die Einhaltung der Ruhezeiten besteht, da diese in keiner Weise eingehalten werden. Angedacht ist eine Kontrolle durch Mitarbeiter der Kurverwaltung. Ein kurzer Wortwechsel wird noch darüber geführt, ob das Spielfloß nun eine Bereicherung oder ein Stein des Anstoßes ist. Die Meinungen darüber sind geteilt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Hotelkonzeption in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Dieser Top ist abgesetzt.


6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) liegt der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) von Herrn Architekten Jörg Ipsen vom 14. Juli 2003 vor. Herr Ipsen beantragt für Herrn Ellmann, Betreiber des Restaurant „Fin“, die Änderung der festgesetzten Baugrenzen auf dem Grundstück Berthin - Bleeg - Straße 19. Durch eine Erweiterung der Baugrenzen soll die Zulässigkeit der bestehenden Außen- Terrassennutzung erreicht werden. Im BauA wurde der Antrag eingehend beraten und zu dem Ergebnis gekommen, dass der Änderung zugestimmt werden könne, wenn die Kriterien erfüllt werden, d.h., dass eine Konzession erteilt wird. Von der baulichen Seite werden keine Probleme gesehen, es muss lediglich daran gedacht werden, dass evtl. andere interessierte Betriebe berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschließt, einer Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 näherzutreten. Mit der Planung wird das Bau- und Planungsamt des Kreises Nordfriesland beauftragt. Vor Eintritt in die konkrete Bauleitplanung ist zu ermitteln, ob die Änderung der Baugrenzen für weitere Betriebe in dem Planbereich notwendig ist, um eine Außenterrasse betreiben zu können. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass bei Erhöhung der Sitzplätze eine erhöhte Anzahl von Sanitäreinrichtungen notwendig sein wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
GV Hebestreit war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Aufhebung zur Bauerhaltungssatzung (§ 172 BauGB) für ein Grundstück im Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Das Grundstück im Bebauungsplan Nr. 1, Flur 6, Flurstück 25 / 1 unterliegt der Bauerhaltungssatzung. Es ist geplant, das Haus abzureißen und neu aufzubauen. Damit dem Abriss stattgegeben werden kann, muss es aus der Bauerhaltung heraus genommen werden. Die Gemeindevertretung beschließt, das Gebäude in der Flur 6, Flurstück 25 / 1, von den Festsetzungen der Bauerhaltungssatzung zu befreien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über eine einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Dem Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) lag in der Sitzung vom 07. Juli 2003 die Anfrage der Frau Erkel Gnauck Jordy, Munkmarsch, bezüglich des Grundstücks Flur 6, Flurstück 25 / 1 vor. Es wird angefragt, das bestehende Baufenster zur Mitte des Grundstücks zu verschieben. Hierdurch soll die Bauflucht zur vorhandenen Bebauung auf den Nachbargrundstücken geschlossen werden und auf Grund des starken Verkehrsaufkommens eine Beruhigung der Bebauung erzielt werden. Im Übrigen ermöglicht die neue Landesbauordnung eine geringere Abstandsplanung. Es wurde einstimmig beschlossen, dass seitens der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes keine Grundsatzbedenken bestehen. Es wird nun ein entsprechender Antrag erwartet. Nunmehr liegt der entsprechende Antrag durch Herrn Architekten Ebner vor. Die Gemeindevertretung beschließt die einfache Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 für das Grundstück Terp Wai 16, Flur 6, Flurstück 25 / 1. Mit der Planung wird das Bau- und Planungsamt des Kreises Nordfriesland beauftragt. Planungsziel ist die Änderung der festgesetzten Baugrenzen dahingehend, dass eine Baufläche von 160 qm in rechtwinkliger Ausgestaltung in einem Abstand von 25,0 m von der Erschließungsstraße festgesetzt wird. Die Baufläche soll entsprechend dem Lageplan vom 18. Juli 2003 - Dipl.- Ing. Architekt Ebner - ausgestaltet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Im Bau- und Bauplanungsausschuss wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 16 a der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) des Kreises Nordfriesland diskutiert. Der Planverfasser hat unter dem Datum des 10. Juli 2003 den nach Abstimmung mit der Gemeinde überarbeiteten Entwurf zugesandt verbunden mit der Bitte, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bauleitplan zu fassen. Nach Aussage des Kreises sind die Nutzungsumfänge aus den Bauanträgen entnommen und mit dem Architekturbüro Uwe Hansen abgestimmt. Beschlussvorschlag des BauA:
Die Gemeindevertretung möge wie folgt beschließen: Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nummer 16 a und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind um Stellungnahme zu der Planung zu ersuchen.
Die Gemeindevertretung erhebt den Beschlussvorschlag des Bau- und Bauplanungsamtes zum Beschluss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


10. B
eratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 b der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Dem Bau- und Bauplanungsausschuss lag der Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 16 b der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) des Kreises Nordfriesland vor. Der Planverfasser hat unter dem Datum des 10. Juli 2003 den nach Abstimmung mit der Gemeinde überarbeiteten Entwurf zugesandt verbunden mit der Bitte, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bauleitplan zu fassen. Nach Aussage des Kreises sind die Nutzungsumfänge aus den Bauanträgen entnommen und mit dem Architekturbüro Uwe Hansen abgestimmt. Die Gv beschließt:
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nummer 16 b und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwürfe für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind um Stellungnahme zu der Planung ersuchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Herr Bürgermeister Schmidt berichtete in der Sitzung am 07. Juli 2003 dem Bau- und Bauplanungsausschuss über den Sachstand zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) Grundstück ehemals Holst und darüber, dass der Kreis Nordfriesland noch nicht tätig geworden ist. Die Unterlagen sind noch nicht in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) eingetroffen. Dem Bau- und Planungsausschuss liegt Entwurf für einen Aufstellungsbeschluss des Kreisbauamtes unter dem Datum des 30. Juni 2003 vor. Planungsziel gemäß diesem Entwurf ist die Ansiedlung von Gewerbe, das im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr steht oder sonstiger Infrastruktureinrichtungen. Parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss wird der Erlass einer Veränderungssperre empfohlen. Ein Entwurf der Veränderungssperre liegt den Unterlagern des Kreisbauamtes nicht bei. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich nicht um die Konkretisierung der bestehenden Planung; Aussagen über Art und Maß der baulichen Nutzung sind nicht getroffen worden. Die der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) von dem Bauverwaltungs- und Planungsamt vorgelegte Konzeptionierung sah grundsätzlich eine entsprechende Nutzung vor. Uneinigkeit in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) ergab sich in der Abstimmung des Maßes der baulichen Nutzung und der Konkretisierung der gewerblichen Nutzung, insbesondere des zulässigen gewerblichen Spektrums. Es wird seitens des Bauverwaltungs- und Planungsamtes darauf hingewiesen, dass die Thematik Spar - Markt in der Planung zu berücksichtigen ist. Das Schreiben des Architekten Hanns Schwemer wird den Gv zur Kenntnis gegeben. In dem Schreiben wird ausgeführt, dass auf Grund der fast paritätischen Verteilung von gewerblicher Bebauung (51 %) und Wohnbebauung (49 %) der Charakter des Mischgebietes mehr als eingehalten wird. Der Bgm berichtet, dass er gemeinsam mit den Beratern des Kreises NF eine Lösung finden möchte- eine Lösung, in die auch die Landesplanung mit einbezogen wird. Es soll nichts verhindert, sondern eine Lösung gesucht werden. Herr Wellhölter wurde gebeten, sich mit dem Kreis NF in Verbindung zu setzen, um seine Vorstellungen detailliert darzulegen. Auf Nachfrage einiger Gv wird die eingereichte Planzeichnung der Bauvoranfrage vom Bgm erläutert. Gv Hausen geht auf die Festsetzung Mischgebiet ein und stellt die Frage, wie hoch denn die „Mischung“, Gewerbe und Wohnbebauung sein muss. Wie geht die Gemeinde damit um, denn sie hat die Planungshoheit. Der Bgm stellt das Interesse der Gemeinde, möglichst wenig Zweitwohnungen zuzulassen, in den Vordergrund. Er habe unter anderem auch deshalb den Kreis NF eingeschaltet, um das Optimale für die Gemeinde zu erreichen und nicht nur für den Investor. Gv Frau Wionski: es handelt sich hier doch um einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, die Festsetzungen stehen fest. Und wenn diese eingehalten werden, kann doch die Bauvoranfrage nicht abgelehnt werden. Hier sei doch auch das Bauherrenrecht einzuhalten. Was ist mit Regressforderungen?Gv Frau Petersen schließt sich den Ausführungen von Frau Wionski an, die Gemeinde kann sich nicht widersetzen, es besteht eine Rechtsgrundlage. Gv Frau Koppelt möchte abwarten, ob die Festsetzungen des Mischgebietes geändert werden, denn dann ändern sich auch die Festsetzungen insgesamt. Gv Zarth: wenn eine Mitgestaltung seitens der Gemeinde möglich ist, dann sollte die Gemeinde diese wahrnehmen. Der Kreis NF hat reagiert - damit muss sensibel umgegangen werden. Gv Waldherr: wenn die vorliegende Bauvoranfrage entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes eingereicht ist, dann muss die Gemeinde diese genehmigen.  Es könnte sogar eine Untätigkeitsklage folgen. Der Bgm möchte jetzt nicht zustimmen, sondern zunächst den Kreis NF die Bauvoranfrage prüfen lassen. Gv Wionski: die Verantwortung liegt bei der Gemeindevertretung. Nach weiterer Diskussion stellt Gv Brinkmann den Antrag auf „Schluss der Debatte“. Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Die Gv folgt der Empfehlung des BauA und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet westlich Osterweg und südlich des Braderuper Weges. Planungsziel ist auch die Ansiedlung von Gewerbe, das im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr steht oder sonstiger Infrastruktureinrichtungen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 bleiben erhalten. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Die Gv beschließt darüber hinaus, auf eine Veränderungssperre für den Planbereich zu verzichten. Abstimmungsergebnis: 9 : 3 : 1

b) Bauvoranfrage für das Grundstück Osterweg / Ecke Hauptstraße

Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup erteilt das Einvernehmen für die vorliegende Bauvoranfrage. Abstimmungsergebnis: 7 : 6 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung zu Planungsabsichten der Sylt - Klinik (Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup)

Gv Zarth erklärt sich für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Die AWO plant konzeptionell die Sanierung des Haupthauses und die Errichtung diverser kleinerer Anbauten sowie die Errichtung einer Turnhalle unmittelbar nördlich neben dem Hauptgebäude. Das Grundstück nördlich des Hauptgebäudes steht jedoch im Eigentum der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt). Die grundsätzliche Frage der AWO ist, ob eine Ausdehnung der Syltklinik denkbar ist und ob die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) grundsätzlich Teile ihres Grundeigentums zur Verfügung stellen würde. Die Planung der AWO ist zurzeit rein spekulativ, wobei jedoch die Planung der Turnhalle in naher Zukunft realisiert werden sollte. Gv Frau Wionski äußert ihre Bedenken, gerade im Hinblick auf die Zukunft. Ihr fehlen die Denkkriterien - sie fragt: wieviel Land braucht die AWO, was ist mit den Nebengebäuden? Sie regt an, eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um sich vor Ort von den Gegebenheiten zu überzeugen. Der Bgm plädiert dafür, dass die Einrichtung lebensfähig bleibt, Bedürfnisse wird es immer geben. Nach ausführlicher Beratung beschließt die Gv, der AWOvita gGmbH grundsätzlich Zustimmung zu diesem Bauvorhaben zu signalisieren. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 2
Herr Zarth wird informiert.


13. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Gv CH Schmidt erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verläßt das Sitzungszimmer. Die 1. stellv. Bgm, Gv Frau Petersen, übernimmt die Leitung der Sitzung. Die Vorlage mit den 3 Alternativvorschlägen hat jeder Gv erhalten. Gv Frau Petersen gibt den Inhalt dieser Vorlage im Wortlaut den Anwesenden zur Kenntnis. Die 3. Alternative lautet: Der Hinweis wird berücksichtigt. In einer Alternativprüfung von 1997 wird die Siedlungserweiterungsmöglichkeit einer Fläche zwischen der L 24 und dem Osterweg (mit Ausnahme des nördlich geschützten Trockenrasenvorkommens) aufgezeigt. Ggf. eignet sich auch eine Fläche nördlich des Wiip Wai zwischen Brönswai und M.-T.-Buchholz Stig in Braderup. Nach einer internen Prüfung werden diese Flächen bei positivem Votum in eine erneute Änderung des Landschaftsplanes aufgenommen. Auf der vorgesehenen Fläche des Veranstaltungsplatzes werden auf der Grundlage von Einzelgenehmigungen Veranstaltungen durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die zeitweise Nutzung des Geländes ohne feste Bauten. Nachhaltige Eingriffe in Natur und Landschaft ergeben sich dadurch nicht. Da diese Art der Nutzung auch in Zukunft gesichert werden soll, bleibt die Darstellung der Fläche im Landschaftsplan bestehen. Damit wäre der Veranstaltungsplatz gesichert. Die Gv beschließt die 3. Alternative. Die Gv nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen zur Kenntnis. Sie stimmt den Behandlungsvorschlägen gem. Vorlage zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv Schmidt wird informiert.


14. Beratung und Beschlussfassung zum Nutzungskonzept für die Erweiterungsmaßnahme Bauhof / Kläranlage (Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup)

Der Bgm erläutert das Nutzungskonzept für die Erweiterungsmaßnahme. Die Gv beschließt, den Bgm zu beauftragen, Nutzungskonzeptionen mit dem Kreis NF, insbesondere der Naturschutzbehörde abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


15. Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2002
a) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002
b) Anerkennung der Jahresrechnung 2002

Die Niederschrift des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung liegt vor und wird erläutert. Die Gv folgt der Empfehlung des Ausschusses und genehmigt
a) die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002
b) beschließt, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


16. Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup nach dem Stand vom 30.06.2003

Die Gv beschließt, gem. Vorlage die Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.2003 zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup

Die Neufassung der Geschäftsordnung liegt jedem Gv vor. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gv die Neufassung der Geschäftsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, die der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Beitritt der Gemeinde List auf Sylt zum Amt Landschaft Sylt

Die ausführliche Vorlage der Verwaltung wurde an alle Gv versandt. Nachdem auf die verschiedenen Auswirkungen eingegangen wird und darauf, dass keine Belastungen durch evtl. Mehraufwand an Personal für die Gemeinde Wenningstedt - Braderup entstehen und die Amtsumlage nicht erhöht wird, beschließt die Gv: Dem Amtsbeitritt wird zugestimmt. Die Vorgaben der Verwaltung in der Vorlage vom 05.08.2003 sollen in dem öffentlich - rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt und der Gemeinde List auf Sylt festgelegt werden mit dem Ziel, dass die amtsangehörigen Gemeinden keinen direkten Nachteil durch den Amtsbeitritt erleiden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


19. Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau Osterweg / Grenzring

Gv Frau Lödige und Gv Herr Zarth erklären sich für befangen und verlassen das Sitzungszimmer. Die Vorlage wird erläutert. Kosten ca. 1,680.000 €, umlagefähig sind ca. 60 - 70 %. Es sind rd. 600.000 € zu finanzieren, Einstellung des Betrages im Haushalt 2004. Die Gv beschließt nach kurzer Aussprache die Gesamtplanung als Planungsmaßnahme für den Ausbau Osterweg und Grenzring in einem Bauabschnitt durchführen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Frau Lödige und Herr Zarth werden informiert.


20. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Oberflächenentwässerung

a) Am Dorfteich (Grüner Weg)
Nach Erläuterung durch Gv Hebestreit beschließt die GV, die Bauabteilung des ALS zu beauftragen, die Entwässerung zu überprüfen, ggf. die Kosten zu ermitteln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Normannenweg

Die Probleme mit der Oberflächenentwässerung im Normannenweg sind bekannt und sollen beim Ausbau des Osterweges mit einbezogen werden. Die Gv beschließt einstimmig, das ALS mit der Überprüfung zu beauftragen.


21. Anträge hier: FDP/BWB Fraktion zum Planungsstand Kreisverkehr in Wenningstedt - Braderup

Die Nachfrage der FDP / BWB Fraktion liegt jedem Gv vor. Der Bgm berichtet, dass es jetzt möglich sei, die Maßnahme Kreisverkehr im Bereich L 24 / Braderuperstraße / Hauptstraße umzusetzen. Es fehlen nur die Geldmittel, denn Zuschüsse von Kreis und Land gibt es nicht. Der Bgm sieht zurzeit keine Möglichkeit, die erforderlichen ca. 250.000 € aufzubringen. Die Maßnahme wird zunächst um 1 Jahr zurück gestellt. z.K.g.


22. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern der Gv in den Aufsichtsrat der Gemeinde Wenningstedt GmbH

Als Nachfolger für Herrn CH. Schmidt wird Herr Dieter Gauss vorgeschlagen; für Herrn Reimer Holst Herr Matthias Waldherr. Die Gv wählt die Genannten in den Aufsichtsrat der Gemeinde Wenningstedt GmbH. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 : 1 (eigene Enthaltung von Gv Waldherr)


23. Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung des Arbeitskreises „Neue Kurverwaltung“

Gv Frau Koppelt berichtet aus der Sitzung des KurA, in der folgende Personen für den Arbeitskreis „Neue Kurverwaltung“ vorgeschlagen wurden: Bgm Carl Heinrich Schmidt, Kurdirektor Erik Mannstedt, Kurausschussvorsitzende Sabine Koppelt, 1. stellv. Bgm Ute Petersen und Gv Harald Hebestreit. Frau Koppelt bittet um Zustimmung, dass Herr Hinrichsen ebenfalls in den Arbeitskreis mit aufgenommen wird. Gv Hausen bittet darum, ebenfalls Herrn Waldherr in den Arbeitskreis zu wählen, wegen der Ausgewogenheit. Nach kurzer Beratung stimmt die Gv der vorgenannten Besetzung des Arbeitskreises „Neue Kurverwaltung“ einschließlich Herrn Jörg Hinrichsen zu. Abstimmungsergebnis: 9 : 3 : 1


24. Beratung und Beschlussfassung zum Gastgeberverzeichnis 2004 - Imageteil

Auszug aus der Sitzung des KurA am 08.07.03: Es herrscht Einigkeit darüber, dass die letztjährige Überarbeitung des Imageteils durch die Agentur In Petto diverse Mängel hat. Hier insbesondere das Titelfoto des Prospektes, die Rückseite sowie gravierende Rechtschreibfehler sind zu bemängeln. Der Kurdirektor erläutert, dass für das Gastgeberverzeichnis allein der Fremdenverkehrsverein zuständig sei. Nur der Image - Teil liege im Zuständigkeitsbereich der KV. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß Vergabeordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup § 4 alle Aufträge, die über 2.000 € liegt, ausgeschrieben werden müssen. Der Kurdirektor erklärt, dass es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich sein wird, den Prospekt neu zu erstellen. Nach ausgiebiger Diskussion schlägt Herr Hausen vor, verschiedene Kostenangebote über den überarbeiteten Imageteil sowie eine neue Titel- und Rückseite einzuholen. Weiter bittet der Bürgermeister darum, die Naturschutzgemeinde Sylt e.V. sowie die Söl’ring Foriining kostenlos im Prospekt mit zu bewerben. Bisher sind der InselCircus sowie das Meerkabarett kostenlos jeweils mit einer doppelseitigen Anzeige dabei. Herr Mannstedt regt an, aus dem Kurausschuss heraus - wie schon einmal gehabt - 4 Personen als Prospektausschuss auszuwählen. Nach weiterer eingehender Diskussion ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß der Vergabeordnung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup § 4, der Ausschreibung zur Erstellung eines neuen Imageteils zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend entsprechende Angebote einzuholen. Die Gv folgt dem Empfehlungsbeschluss des KurA und übernimmt diesen als Beschluss. Die Vorsitzende des KurA trägt zu diesem Thema vor. Sie berichtet der Gv, dass der Empfehlungsbeschluss des KurA überholt sei. Der Prospekt soll nunmehr in Eigenregie erstellt werden. Das Bildmaterial wurde gesichtet und eine professionelle Textbegleitung zu Rate gezogen.
Die Gv beschließt, dass der Ortsprospekt in eigener Regie mit professioneller Textbegleitung erstellt wird.Abstimmungsergebnis: Einstimmig


25. Beratung und Beschlussfassung zur Verlegung der Kinderanimation „Papermoon“ zum Abgang Risgap - Grundsatzbeschluss

In der KurA wurde darauf hingewiesen, dass das Blockhaus am Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße, welches bisher für die Kinderanimation eingerichtet war, abgängig ist. Das Sanitärgebäude am Risgap könnte nach entsprechender Erweiterung für diese Zwecke genutzt werden. Kosten: ca. 15.- 20.000 €. Die Gv folgt der Empfehlung des KurA und beschließt die Verlegung der Kinderanimation „Papermoon“ zum Strandabgang Risgap. Die Betriebsleitung ist aufgefordert, im Rahmen der Gebäudeerweiterung der Sanitäranlage Risgap genaue Kosten zu ermitteln und die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


26. Beratung und Beschlussfassung zur Neugestaltung des Strandabganges Berthin - Bleeg - Straße

Der Kurdirektor erläutert die Planzeichnungen. Für die Neugestaltung sind entsprechende Ausschreibungen über das ALS bereits erfolgt und eine Umsetzung im Herbst 2003 denkbar. Die wiederkehrende Veränderung der Promenade Berthin-Bleeg-Straße veranlaßt die Verwaltung, dass es auch hier zu einer zeitgemäßen Veränderung kommt. Angedacht ist die Erstellung eines Steges, ähnlich wie beim Übergang Campingplatz. Dies wäre gleichbedeutend mit einer Renaturierungsmaßnahme, da jetzt die Versiegelung des Promenadenteiles durch Waschbetonplatten aufgenommen wird. Die Umsetzungspläne werden durch den KD ebenfalls vorgestellt. Die Gv beschließt die Errichtung eines Strandsteges mit begleitenden Renaturierungsmaßnahmen kliffseitig am Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


27. Beratung und Beschlussfassung zu Friedhofsangelegenheiten hier: Grundsatzbeschluss
a) Urnengräber
b) Findling anonymes Grabfeld - Inschrift

Zu a:
Die Vorlage liegt jedem Gv vor und wird ergänzt durch einen Wortbeitrag der Mitarbeiterin in der Gemeinde. Grundsatzbeschluss:
Die Gv stimmt grundsätzlich der Einrichtung von Urnengräbern vor dem Wall auf der Ostseite des „alten“ Friedhofsteiles zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Urnengräber einzumessen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Urnengräber zu ermitteln und in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Die Satzung ist dann der Gv zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zu b:

Nach Erläuterung und kurzer Beratung stimmt die Gv der Anschaffung eines Findlinges für den anonymen Teil auf dem Friedhof einschl. des Aufbringens einer Inschrift zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zu c) Erstellung eines Friedhofskatasters
Der Bgm berichtet, dass ein EDV gestütztes Friedhofskataster eingerichtet werden soll. Ein erstes Gespräch mit Herrn Grisard, dem Informatiker, hat bereits stattgefunden, das Honorarangebot liegt vor. Kosten ca. 6.000 €. Die Gv stimmt der Erstellung eines digitalen Friedhofskatasters einstimmig zu.


28. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung
a) des Sozialausschusses
b) des Kurausschusses
c) des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses
d) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Nach dem Ausscheiden von Gv Reimer Holst ist es notwendig geworden, die o.a. Ausschüsse neu zu besetzen. Der Vorschlag für die Besetzung liegt von der FDP / BWB Fraktion schriftlich vor.
a) setze Nico Jordt
b) setze Halvard Beck
c) setze Gerhard Hausen
d) setze Helga Mannstedt (BV für N. Jordt)
Die Gv beschließt einstimmig, der Besetzung zuzustimmen.


29. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl des Vorsitzenden des Wege-, Umweltschutz- und Sonderausschusses

Auf Vorschlag der FDP / BWB Fraktion wählt die Gv einstimmig bei eigener Enthaltung Herrn Gerhard Hausen zum Vorsitzenden des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses. In diesem Zusammenhang teilt der Bgm mit, dass die Position des stellvertretenden Fraktionssprechers mit Herrn Matthias Waldherr besetzt ist.



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung.