Protokoll vom 15.11.2005

Gemeindevertretung vom 15.11.2005

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird, wie folgt, geändert: Ergänzung der Tagesordnung um den TOP 23 -Beratung und Beschlussfassung über die Preisänderung Campingplatz Wenningstedt - Braderup- und Absetzen der TOP 09, 10 und 11 wegen fehlender Unterlagen.
Die Gemeindevertretung (Gv) stimmt einstimmig der Änderung der Tagesordnung zu.


2. Einwohnerfragestunde

Es sind zahlreiche Einwohner zur heutigen Sitzung erschienen. Zunächst stellt sich Herr Welsch vor und richtet an den Bgm folgende Fragen:
1. Zum Neubau Kurverwaltung; trifft es zu, dass dort ein Hotel mit 60 Einheiten gebaut werden soll? Antwort: Es werden max. 60 Zimmer à 2 Betten.
2. Es war in der Presse zu lesen, dass das Gebäude 13,50 m hoch werden soll. Antwort: Angedacht ist eine Höhe wie beim Hotel Windrose. Bis max. 15 m in der Dünenstraße, zum Kliff hin abfallend.
3. Der Mittelweg soll zugebaut werden mit Wohn- und Geschäftsräumen? Antwort: Es ist eine Teilentwidmung des Mittelweges erfolgt. Geplant sind Tiefgarage, Gebäude mit Läden und ca. 10 bis 14 Wohnungen. Die Nutzung wird festgesetzt als Dauerwohnung, Anmeldung mit 1. Wohnsitz und keine Vermietung. Die Gebäudehöhe wird etwa wie die des Hotel Strandhörn sein.
4. In der Presse war zu lesen, dass eine Erbpacht gezahlt werden soll in Höhe von 200.000 € p.a., die 1:1 als Miete an den Investor zurückgeht. Trifft dies zu? Antwort: Ja, die Gemeinde müsste auch Miete zahlen und für diesen Betrag mieten sich die Gemeinde und die Kurverwaltung ein.

Frau Führ:  Was hat die Gv bewogen, Geschäfte, Hotel u.ä. erstellen zu wollen? Die Gemeinde ist doch dafür da, für den Bürger zu sorgen und nicht, um Bürgerinteresse zu ignorieren. Der Bgm entgegnet, dass lt. Gästebefragung Hotelbetten fehlen und diese gewünscht sind. Frau Führ: Kurverwaltung ja, Hotel und Parkpalette nein. Sie weist auf die Unterschriftenaktion hin und fragt nach Alternativen. Bgm: Für die Gemeinde ist eine Finanzierung nicht möglich, Wirtschaftsberater, Anwälte, Landesregierung und Verwaltung haben u.a. Aussagen getroffen und geraten, sich an einen Investor zu wenden. Angesprochen wird an dieser Stelle auch das Vorkaufsrecht durch die Gemeinde, worüber ein kurzer Wortwechsel erfolgt, ebenso darüber, dass vor der Kommunalwahl 2003 andere Aussagen getroffen wurden, als jetzt die Umsetzung des Vorhabens vorsieht. Gv Zarth wendet ein, dass dies eine Einwohnerfragestunde ist und kein Diskussionsabend. Frau Jenrich: Wie steht die Gemeinde dazu, wenn kurzfristig eine neue Planung mit Finanzierungskonzept vorgelegt wird? Ist die Gemeinde bereit, die Planung zu überprüfen? Bgm: Die Gemeindevertretung fällt die Entscheidung, nicht der Bgm. Die Frage nach der pro Kopf Verschuldung wird beantwortet und die nach den Mieteinnahmen, die nach Meinung von Herrn Kaus verloren gehen. Herr Werner Ketelsen ist Mitinitiator des Bürgerbegehrens und fragt danach, was in dem Rundschreiben falsch dargestellt wurde. Dies wird beantwortet. Warum, so Herr Ketelsen, hat die KVW / Gemeinde es unterlassen, seit 1997 vernünftige Reparaturen am Gebäude der KVW durchzuführen und somit Volksvermögen vernichtet? Weiter werden durch die Bürger Stockfleth (Bau einer Seniorenresidenz am Mittelweg) und Fifeik die Bauplanungen angesprochen, mit denen nicht „hinterm Berg“ gehalten werden sollte. Herr Ketelsen bezieht sich auf die über 500 Unterschriften, die die Initiative Bürgerbegehren gesammelt hat und fragt die Gv, ob sie es sich vorstellen könne, gegen diesen großen Teil der Bevölkerung die Baumaßnahme, wie geplant, durchzuführen? Dies wäre nach seiner Meinung keine gute Grundlage für die Gemeinde. Herr Welsch: Ich denke, hier sind verschieden Parteien im Ortsparlament, wo ist denn die Opposition? Da immer wieder Fragen gestellt werden, die in die gleiche Richtung zielen und der Bgm nicht gewillt ist, immer wieder Fragen gleichen Inhalts zu beantworten, beendet er die Fragestunde und leitet zum TOP 3. über, der auch zum Teil inhaltlich Antworten gibt.


3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 11. Mai 2005 im Wortlaut

Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup,(Sylt) gibt hiermit den Beschluss aus dem nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 11. Mai 2005 über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einem Investor für das Grundstück der Kurverwaltung bekannt. Die Gemeindevertretung hat einstimmig die Zustimmung zu den vorliegenden Entwürfen des Erbbaurechts-, Dauernutzungs- und Dienstbarkeitenvertrages für die Grundstücke „Neue Kurverwaltung“ und „Tiefgarage, Wohn- und Geschäftshaus“ einschließlich der von RA Masekowsky textlich noch einzuarbeitenden Ergänzungen unter der Maßgabe, dass die noch einzureichenden Baupläne die Zustimmung der Gemeindevertretung finden und die Pläne des Architekten zusagen, beschlossen. In dem Vertrag geht es um den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages auf die Dauer von 50 Jahren für einen jährlichen Erbbauzins, der mit der kostenfreien Überlassung der neuen Räume der Kurverwaltung verrechnet wird und die Zahlung von zusätzlichen Einmalbeträgen an die Gemeinde. Die Gemeinde resp. der Kurbetrieb wird damit von hohen Sanierungskosten freigestellt, die auf Grund des baulichen Zustandes der Kurverwaltung im kommenden Jahr in Angriff genommen werden müssen und die Kurverwaltung erhält ein baulich neues und repräsentatives Domizil als Anlaufpunkt für alle Gäste der Gemeinde.


3a. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Es findet erneut eine Einwohnerversammlung am 28. November 2205 im Kursaal statt.

SHGT informiert über den kommunalen Investitionsfonds Schleswig-Holstein.

Die Kommunalaufsicht des Kreises NF erklärt, dass die durchgeführte Zulässigkeitsprüfung ergeben hat, dass das Bürgerbegehren vom 12.10.2005 unzulässig ist und die Kommunalaufsicht beabsichtigt, dieses zurück zu weisen. Der Initiative wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 01.12.2005 zu der Zurückweisung zu äußern.

Der Sylt-Lauf 2206 findet am 19. März 2006 statt.

Der Kreis NF erteilt die Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 19 hinsichtlich des Erholungsschutzstreifens.

SHGT informiert über den Entwurf zur 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Eindämmung des Maut-Ausweichverkehrs von schweren LKW.

Haus- und Straßensammlung vom 31.10. – 26.11.2005 für die Kriegsgräberfürsorge.

Kurzprotokoll über das Gespräch des Amtsvorstehers mit den Bürgermeistern über die Verwaltungsstrukturreform.

Erlaubnis für Rüdiger Meyer gem. Gaststättenerlaubnis für den Campingplatz.

Winterfahrpläne 2005/2006 der SVG und der Nord-Ostseebahn liegen vor.

Gewährung von Zuweisungen zur Förderung des Feuerlöschwesens.

Erlass des Innenministers zur Haushaltskonsolidierung.

Meinungsumfrage der Realschule zu geplanten Hotelprojekten.

GbR Mehrzweckhalle; hier: Mitteilung über die Befreiung von der Pflichtprüfung.

Grundstück „Heidehof“ im Hochkamp; bis zum 15.01.2006 muss sich etwas tun, ansonsten erfolgt ein Bescheid über die Einzäunung des Grundstückes.

SHGT informiert über eine Zwischenbilanz des Innenministers zur Verwaltungsstrukturreform.

SHGT informiert über bundesweites Revisionsverfahren bei Hartz IV.
Terminkartei 2006 der Gemeinde beim ALS; hier Einnahmen und Ausgabenauflistung.


4. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2005

Nach ausführlicher Erläuterung durch den Vorsitzenden des FinA, Bv Thomas Rix, beschließt die Gv die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2005 in der vorgelegten Fassung des Amtes Landschaft Sylt. Die Seite 10 a wird im Wortlaut vorgelesen. Abstimmungsergebnis: Jeweils einstimmig zugestimmt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland hat jeder Gv erhalten. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Dieter Gauss. Sachlage:
Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 6.6.2005 Stellung genommen. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Hauptstrasse und beidseitig des Osterweges, bestehend der Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Gauss wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Sitzungsvorlagen liegen jedem Gv vor. Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Sachlage:
Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 12.7.2005 positiv Stellung genommen. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft und zur Kenntnis genommen. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Westerhörn, der Westerlandstrasse, Horsatal, Dünenstrasse und Dünengrund und den Bereich zwischen Dünengrund und Abbruchkante nördlich der Berthin-Bleeg-Strasse bis Höhe Westerhörn, bestehend aus dem Text, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


7. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahren s eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlagen des Kreises NF hat jeder Gv erhalten. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Dieter Gauss. Sachlage:
Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 12.7.2005 positiv Stellung genommen. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft und zur Kenntnis genommen. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen der Westerlandstrasse, Süder Wung, der Umgehungsstrasse (L24) und dem Südrand des Dorfteiches sowie beidseitig des Wiesenweges einschliesslich des Grundstückes Ameland,, bestehend aus dem Text, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Gauss wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


8. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlagen liegen jedem Gv vor. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Jörg-Eric Zarth. Sachlage:
Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 12.7.2005 positiv Stellung genommen. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet AWO-Syltklinik, nördlich des Fennenweges und östlich des Campingplatzes, bestehend der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)  als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu     machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Zarth wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


9. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Dieser TOP ist abgesetzt.


10. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Dieser TOP ist abgesetzt.


11. Beratung und Beschlussfassung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: E- und A- Beschluss

Dieser TOP ist abgesetzt.


12. Beratung und Beschlussfassung zum erneuten Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlagen sind allen GV zugestellt worden. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Dieter Gauss. Sachlage:
Der neue Eigentümer des südlichen Teils des Grundstücks des Tischlereibetriebes am Osterweg beabsichtigt auf diesem Grundstück Wohngebäuden zu errichten. Hierzu sollen die Art und das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Geschossigkeit und die Bauweise neu festgesetzt werden. Das Grundstück ist bereits weitgehend bebaut. Da der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des B-Planes 2 aus 2003 sich nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen der Gemeinde deckt, beabsichtigt die Gemeinde mit der erneuten Aufstellung den Bebauungsplan Nr. 2 anzupassen um das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern. Nach weiterer Erläuterung durch den Bauausschussvorsitzenden und eingehender Beratung beschließt die Gemeindvertretung  wie folgt. Beschlussvorschlag:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die erneute Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Hauptstrasse und westlich des Osterweges. Planungsziel ist die Änderung von Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Geschossigkeit und der Bauweise. Von der  der frühzeitigen Beteiligung soll gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB abgesehen werden.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

4. Die entstehenden Planungskosten sollen ggf. durch den Antragsteller der Änderung getragen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: E-und A- Beschluss

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Dieter Gauss. Nach Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt Braderup (Sylt) für das Gebiet des Flurstückes 13/3 östlich des Kirchenweges und südlich des Wiesenweges in Wenningstedt wird einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des B-Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Gauss wird über die Abstimmungsergebnisse zu TOP 12 und 13 informiert.


14. Beratung und Beschlussfassung - Grundsatzbeschluss - zur Übernahme der Kosten bei Änderungen von Bebauungsplänen, wenn Privatpersonen davon profitieren

Sachlage:
Bauleitpläne werden oftmals nur hinsichtlich einzelner Festsetzungen geändert. Die Änderungen  erfolgt oft auf Wunsch eines Grundstückseigentümers. In den Fällen, in denen dieser Wunsch einhergeht mit einer Änderung des Planes aus öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten, erfolgt in aller Regel eine solche Planänderung. Im Hinblick darauf, dass diese Planänderung aber im Wesentlichen auch den Interessen des Grundstückseigentümers entgegenkommt, sollen die zum Teil sehr erheblichen Kosten für die Planänderung dem Vorteilsnehmer auferlegt werden. Nach weiterer ausführlicher Erläuterung der Thematik durch den Bürgermeister sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt. Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, in allen Fällen, in denen eine Bauleitplanänderung auf Antrag eines Grundstückseigentümers erfolgt, die hierdurch entstehenden Planungs- und Verwaltungskosten angemessen abzurechnen. Werden im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ggf. auch Fachplanungen erforderlich sollen diese ebenfalls abgerechnet werden. Eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren soll nicht erfolgen. Die Beträge sollen über einen öffentlich Vertrag, der die Kostenbeteiligung im Einzelfall festlegt, erhoben werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


15. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Straßenreinigung

Auszug aus der NS über die Sitzung des WUSA am 30.08.2005: Die Kehrmaschine ist zurzeit defekt oder reparaturbedürftig und bei 800 Kilometer Kehrleistung nur zu 13 Prozent ausgelastet. Die Anschaffungskosten einer neuen Kehrmaschine liegen bei ca. 200 – 230.000 Euro. Rückfragen bei der Fa. Remondis haben ergeben, dass bei einem 14-Tägigen Kehrmodus durch eine Firma sich Kosten von ca. 19.000 € ergeben. Der Vorsitzende des WUSA hat noch einmal recherchiert und muss seine Aussagen, die er im WUSA getätigt hatte, revidieren. Er berichtet der Gv von nunmehr Kehrkosten in Höhe von ca. 21.000 € / p.a. bei rd. 780 km/p.a. und von der Anschaffung einer kleineren Kehrmaschine. Anschaffungskosten ca. 110.000 €. Die Gv beschließt einstimmig, den TOP in den Fachausschuss zurück zu weisen.


16. Beratung und Beschlussfassung über
a) Sanierung Westerlandstraße
b)Komplettausbau

a) die Sanierung der Westerlandstraße
Auszug aus der NS über die Sitzung des WUSA am 30.08.2005: Die Westerlandstraße befindet sich von der Ortsgrenze bis zur Strandstraße in einem desolaten Zustand. Es wurden in den vergangenen 10 Jahren keine nennenswerten Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Aufbrüche sind z. T. äußerst „schlampig“ wieder geschlossen und der Randstreifen auf Höhe der Bremer Straße bröckelt ab. Eine Sanierung ist dringend nötig, der erste Eindruck des Ortes sollte wieder ansehnlicher werden. Nach einer Schätzung durch eine Fachfirma wird die Sanierung etwa 160.000 Euro kosten. Die Maßnahme wird in das Haushaltsjahr 2006 verschoben. Eine Finanzierung aus dem  Haushalt 2005 ist nicht mehr möglich. Beschluss: Der WUSA empfiehlt der Gemeindevertretung
1. eine Fachfirma soll 2006 mit der Reparatur der Westerlandstraße beauftragt werden,
2. den Auftragnehmer über eine beschränkte Ausschreibung ermitteln zu lassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) den Komplettausbau der Westerlandstraße
Der Komplettausbau der Westerlandstraße würde 1,4 Mio. € kosten. Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden des WUSA und der Zusage, die Installation einer Ampel zu überprüfen, beschließt die Gemeindevertretung:
1. Eine Fachfirma soll im Jahr 2006mit der Reparatur der Westerlandstraße beauftragt werden und
2. den Auftragnehmer über eine beschränkte Ausschreibung über das Amt Landschaft Sylt ermitteln zu lassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Verkehrs beruhigenden Maßnahmen im Ortsteil Braderup (Sylt)

Auszug aus der Sitzung des WUSA am 30.08.2005: Die Bewohner der nah an der Kreisstraße liegenden Häuser in Braderup haben immer wieder insbesondere über den starken LKW - Verkehr Beschwerde geführt und sich in Gesprächen mit der Gemeinde und dem Kreis um Abhilfe bemüht. Bisher ohne Erfolg! Der WUSA will sich um eine Lösung des Problems bemühen. Das wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten. Als mögliche Maßnahmen schlagen die Ausschussmitglieder vor:
1. Vor den Häusern Uthland und Westermüür wird ein Fahrbahnteiler eingebaut verbunden mit einer leichten S-Kurve. Das für die damit verbundene Trassenverbreiterung nötige Gelände stellt die Familie Volquardsen/Sönksen zur Verfügung. Die Gemeinde beteiligt sich an den Baukosten. Es soll ermittelt werden, wie hoch diese sind.

2. Der Einbau weiterer Fahrbahnteiler in der Ortsdurchfahrt muss geprüft werden.

3. Der Einbau weiterer Fahrbahnteiler in der Ortsdurchfahrt wird mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung „30“ km/h festgesetzt.

4. In einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Straßenbauamtes müssen die Möglichkeiten erörtert und festgelegt werden.

5. Die Firma Herr Peter Jacobsen sollte herangezogen werden und aus der Praxis Vorschläge machen, gegebenenfalls auf eine Beteiligung bei der Durchführung angesprochen werden.

Beschlussvorschlag: Der WUSA empfiehlt: Der Bürgermeister soll durch die GV beauftragt werden, möglichst umgehend zu einem Gespräch einzuladen mit dem Ziel, eine Übereinkunft im Sinne der o. a. Punkte 1-5 erzielen. Die Diskussion wird in eine andere Richtung gelenkt, denn zu diesem TOP wird eine Tischvorlage verteilt, welche die Verkehrsführung für den Schwerlastverkehr über das Flugplatzgelände vorsieht. Da die Gemeinde Sylt-Ost die Belegenheitsgemeinde ist, muss diese mit eingebunden werden. Die Frage nach der Finanzierung wird angesprochen. Gv Gauss als „aktiver Braderuper“ hat schon diverse Vorgespräche geführt, u.a. mit der STOV, dem Bgm der Gemeinde Sylt-Ost, Herrn Maurus und den Fuhrunternehmern. Alle Beteiligten äußerten sich positiv. Es gilt jetzt, ein Zeichen zu setzen, denn das Militär verlässt die Insel. Die Gv beschließt einstimmig, dass die Gemeinde die Vorschläge zur Wegeführung des LKW Verkehrs über den Flughafen in Abstimmung mit der Gemeinde Sylt - Ost weiterentwickelt. Der Bgm wird beauftragt, den Kontakt mit der Gemeinde Sylt - Ost aufzunehmen.


18. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Vertrages zur Pflege der gärtnerischen Anlagen in Wenningstedt - Braderup

Der Vertrag mit dem Gartenbaubetrieb, der seit einigen Jahren die Bepflanzung und Betreuung der Anlagen durchgeführt hat, ist ausgelaufen und wurde 2004 um ein Jahr verlängert. Durch die Abgabe des Klärwerks und die damit verbundenen Umstrukturierungen sind bei der Zusammenfassung der Betriebsgruppe Personalkapazitäten frei. Es wird deshalb vorgeschlagen, die an die Gärtnerei vergebenen Aufgaben wieder in Eigenregie durchzuführen. Die Gemeinde beschäftigt einen Gärtner, der die fachliche Betreuung übernehmen kann. Die bisher jährlich gezahlten 40.000 Euro können zu einem großen Teil eingespart werden - das benötigte Pflanzengut liegt weit unter diesem Betrag. Sollte es zur Verlängerung des Vertrages kommen, wäre mindestens ein Mitarbeiter zu kündigen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Vertrag mit der Gärtnerei Andresen, Niebüll, aufzuheben. Die Bepflanzung und die Betreuung der gemeindlichen Anlagen ist durch die Gemeindearbeiter vorzunehmen.


19. Beratung und Beschlussfassung über Umstrukturierungen im Bereich der Betriebsgruppen von Gemeinde und Kurverwaltung

Auszug WUSA 30.08.2005: Der Grundsatzbeschluss, das Klärwerk Wenningstedt - Braderup in die Verwaltung der VEN zu geben, wurde einstimmig gefasst - zum Jahresende wird dieser Bereich also aus der gemeindlichen Zuständigkeit gelöst. Zwangsläufig ist damit eine Veränderung im Bereich der Betriebsgruppe erforderlich. Mitarbeiter, Fahrzeuge und Geräte müssen in dem Bereich Klärwerk verlegt werden und sollten zur Verbesserung der Effektivität mit der Betriebsgruppe der Kurverwaltung zusammengelegt werden. Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1. Die Stelle eines verstorbenen Mitarbeiters wird dem bisherigen Vorarbeiter angeboten, weil nur er noch einigermaßen mit dem technischen Ablauf im Klärwerk vertraut ist.

2. Ein Fahrzeug verbleibt im Klärwerk, alle anderen Fahrzeuge und alle Gerätschaften kommen in den Bereich der Betriebsgruppe Kurverwaltung. Die Strandkorbhalle soll dafür erweitert werden, die Gemeinde wird sich dann einmieten. Die Kosten für die Umbaumaßnahme der Halle belaufen sich auf ca. 550.000.- €.

3. Alle Mitarbeiter der beiden Betriebsgruppen bilden „die gemeindliche Betriebsgruppe“

4. Der Einsatz wird von dem jetzigen Vorarbeiter der Kurverwaltung gesteuert, der damit Vorgesetzter dieser Mitarbeiter wird.

5. Für Fahrzeuge und Gerät ist eine provisorische Unterbringung möglich. Es sollte jedoch ein Anbau am Korbschuppen in Erwägung gezogen werden.

Beschluss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den o. a. Vorschlägen 1-5 zuzustimmen.

Auszug aus der NS über die Sitzung des KurA vom 13.09.2005: Zu diesem TOP berichtet Frau Koppelt. Dem Kurausschuss wurde vorab als Sitzungsvorlage der Empfehlungsbeschluss des WUSA gereicht. Daraus geht hervor, dass das Klärwerk zum Jahresende der VEN zugeordnet wird. Dadurch wird eine Veränderung im Bereich der Betriebsgruppe notwendig. Es werden 2 Facharbeiter im Klärwerk verbleiben, die restlichen 7 Mitarbeiter sollen der Betriebsgruppe zugeordnet werden unter der Leitung des jetzigen Vorarbeiters der Kurverwaltung. Ein Verbleiben dieser Mitarbeiter in der Kläranlage ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Weiter soll ein Fahrzeug im Klärwerk verbleiben, die übrigen Fahrzeuge und Gerätschaften gehen zur Betriebsgruppe. Die Strandkorbhalle muss für diese Maßnahme umgebaut bzw. erweitert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 550.000 €. Die Kosten für das Gemeinde-Personal bleiben weiterhin bei der Gemeinde, ebenso wird die Gemeinde eine Miete inkl. Arbeitsleistung durch den Vorarbeiter an die Kurverwaltung entrichten. Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung gefasst: Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der Umstrukturierung im Bereich der Betriebesgruppen Gemeinde und Kurverwaltung wie vorgestellt zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden des WUSA beschließt die Gv einstimmig, grundsätzlich der Umstrukturierung zuzustimmen. Die Vorschläge 1 – 5 aus dem WUSA werden unverändert übernommen. Entsprechend diesen Vorschlägen soll verfahren werden.


20. Beratung und Beschlussfassung über den Ersatzbau eines Bohlensteges vom Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße bis zum Weststrand (Wonnemeyer)

Die Vorsitzende erläutert, dass ursprünglich angedacht war, die Wandelbahn Berthin-Bleeg-Str. / Gewerkschaftssiedlung (der Recyclingsteg hat sich nicht bewährt) in zwei Abschnitten zu bauen. Es wäre aber besser, diesen doch auf einmal zu errichten. Über den Landschaftszweckverband wird eine Ausschreibung gemacht. Die Kosten für das Material belaufen sich auf ca. 75.000 € zuzüglich ca. 55.000 € Personalkosten.  GV Hebestreit berichtet dazu, dass der Steg vor 10 Jahren gebaut wurde. Einen Teil der Kosten hatte damals der LZV übernommen. Jetzt soll der Steg insgesamt höher gelegt werden. Dadurch sind weniger Stufen erforderlich – vergleichbar mit dem neuen Übergang am Campingplatz. Die Ausschreibung hat ergeben, dass die Fa. Eberhard Jensen, Niebüll, der günstigste Anbieter mit 114.271,60 € ist. Die Gv beschließt, dem Ersatzbau eines Bohlensteges vom Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße zum Weststrand (Wonnemeyer) zuzustimmen. Der Auftrag wird an die Fa. Erhard Jensen, Niebüll, erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 


21. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Tourist – Information betr. Instandhaltungsarbeiten am Pavillon

Auszug aus der NS über die Sitzung des KurA am 13.09.2005: Es liegt ein Antrag der Tourist-Information vor, in dem Gebäude Westerlandstraße 1 Instandsetzungsarbeiten durchführen zu dürfen. Des handelt sich dabei um die Erneuerung der Fensterfront auf der Südseite und des Schaufensters sowie die Wärmeisolierung des Fußbodens, damit verbunden die Verlegung eines neuen Belages sowie umfangreiche Malerarbeiten. Für die Arbeiten sind seitens der Tourist-Information 15.000 € vorgesehen. In der nachfolgenden Diskussion wird seitens der Kurausschussmitglieder deutlich gemacht, dass sich eine solche Investition  für 2 Jahre kaum lohnt, da danach neu behandelt werden wird, wo die Tourist-Information ihren Standort haben soll. Frau Jenrich ist der Meinung, dass man kein Geld mehr in ein solches „Schrotthaus“ stecken sollte, auch wenn der Verein selbst die Kosten übernimmt. Immerhin seien es Mitgliedsbeiträge, die dafür verwendet würden. Frau Engel / Tourist-Information weist darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen dringend erforderlich seien, damit die Mitarbeiter dort arbeiten können. Unter der Maßgabe, dass keinerlei weitere Verpflichtungen/Zusagen von der Verwaltung über die im Antrag beschriebenen Maßnahmen hinaus entstehen durch unvorhergesehene bauliche Schäden etc. kommt es zu folgender Abstimmung: Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass daraus keine weiteren Zusagen der Gemeinde im Anbetracht auf die Zukunftsplanung des Vereins entstehen können. Abstimmung: 6 : 2 : 0
Gv Frau Koppelt nimmt zu dem Antrag Stellung und zitiert aus der Sitzung des KurA. Sodann beschließt die GV , dem Antrag der Tourist - Information zuzustimmen. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass daraus keine weiteren Zusagen der Gemeinde in Anbetracht der Zukunftsplanung des Vereins entstehen können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


22. Anträge

Antrag der Sölring Foriining auf friesisch – sprachige Ortsschilder
Jedem Gv liegt der Antrag der Sölring Foriining vor. Dieser wird kurz andiskutiert. Gv Petersen spricht sich gegen den Zusatz aus, weil sie darin eine Verunsicherung der Autofahrer sieht. Allerdings ist die friesische Ortsbezeichnung in Nordfriesland allgemein üblich. Die Gv beschließt, dem Antrag stattzugeben. Auf den Ortsschildern soll der Zusatz „Woningstair“ im Ortsteil Wenningstedt angebracht werden, in Braderup unter Ortsteil der Zusatz „Brererep“. Die entstehenden Kosten von ca. 30 € pro Schild und Seite werden dem Haushalt 2006 entnommen. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 1

Antrag CDU/SPD Fraktion zur Planung „Kurverwaltung“

Der Bgm berichtet darüber, dass er mit dem Investor vereinbart habe, dass dieser 1,50 Meter von der geplanten Kante zurück nehmen wird.. Somit verbleibt eine lichte Breite (Weite) von 10 Meter. Die Abstände müssen noch genehmigt werden. Die CDU/SPD Fraktion zieht den Antrag zurück. Voraussetzung ist, dass der Investor die Zusage, wie vor, einhält. z.K.g.


23. Beratung und Beschlussfassung über die Preisänderung Campingplatz Wenningstedt - Braderup

Die KVW hat eine Vorlage gereicht. Für die Preisänderung (Anhebung) werden Kostensteigerungen im Bereich Müll, Strom und Gas angeführt. Die Gv beschließt einstimmig, der Preisänderung gem. Vorlage zuzustimmen.



Der Bgm schließt um 20.50 Uhr die Öffentlichkeit aus. Herr Rix verlässt ebenfalls die Sitzung.