Öffentlicher Teil
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung
Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin bezieht sich auf den zurzeit ausliegenden Plan zur Teileinziehung des Mittelweges und fragt an, warum die öffentliche Auslegung erst ein Jahr nach der Beschlussfassung stattfindet. Der Bgm antwortet, dass hier ein Versäumnis des Amtes Landschaft Sylt vorliegt. Zur Verkehrsführung: der Parkplatz Mittelweg kann auch weiterhin vom Mittelweg aus angefahren werden, ebenso von der Dünenstraße.
Eine weitere Frage bezieht sich darauf, warum die Gemeinde für den Bauherrn die Stellplätze nachweist. Der Bgm bezieht sich hier auf die vertragliche Vereinbarung, die besagt, dass die Gemeinde sich verpflichtet hat, die Fläche für die Stellplätze für den Bauherrn nachzuweisen.
Herr Köster fragt an, ob denn dem Beschluss der Gemeindevertretung (Gv) gefolgt wird, die Kosten für eine Bebauungsplanänderung demjenigen in Rechnung zu stellen, der von der Änderung profitiert. Der Bgm antwortet, dass von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird.
3. Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen
Mitteilung des Katasteramtes Nordfriesland über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters in der Zeit vom 14.08. - 14.09. 2006 in den Diensträumen des Katasteramtes NF.
Zur fehlenden Regelung zum Schutz gegen Lärm im Landesrecht liegt eine Fotokopie des Schreibens des Schleswig - Holsteinischen Gemeindetages an den Tourismusverband Schleswig - Holstein vom 10.07.2006 vor.
Beschilderung von öffentliche Parkplätzen für Mieter der GEWOBA in der Straße „Westerheide“; die Schilder sind unberechtigt aufgestellt und die GEWOBA wurde aufgefordert, diese bis zum 31.07.2006 zu entfernen.
Neubauplanung Hauptstr. 15 - 17; Die Planungen laufen, zum Baubeginn und zum Zeitplan wird im Oktober d. J. Stellung genommen.
Abrechnung Konzessionsabgabe Wasser 2005, Abschlagszahlungen 2006. Die VEN teilt mit, dass auf die Gemeinde Wenningstedt - Braderup ein Anteil in Höhe von 48.781,44 € fällt, für die Konzessionsabgabe 2006 wird ein Abschlag in Höhe von 48.000 € in 4 Raten gezahlt.
Der Kommunale Arbeitgeberverband teilt zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung in Schleswig - Holstein mit, dass die Vergabe einer variablen leistungsorientierten Bezahlung für engagierte und motivierte Mitarbeiter bereits ab 2007 möglich sein wird. Die umfangreiche Broschüre kann im Gemeindebüro bei Interesse eingesehen werden.
Der Flyer Küstenschutzmaßnahmen Westküste Sylt 2006 ist in einem neuen „Outfit“ erschienen.
Der Schleswig - Holsteinische Gemeindetag (SHGT) informiert über:
- Umsetzung der ELER-VO in Schleswig - Holstein, EU - Programme für ländliche Räume und drastische Kürzung für ländliche Entwicklung
- Finanzeingriff; Landesregierung konkretisiert Vorstellungen
- Keine Amtsträgerschaft von Volksvertretern in Kommunalparlamenten
- EU Programme für ländliche Räume; drastische Mittelkürzung für ländliche Entwicklung verhindern!
- Koalitionsausschuss berät Entlastung der Kommunen
- Plan des Landes S - H zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Zeitraum 2007 - 2013.
- Kabinett beschließt Haushalt 2007/2008 und Eingriff in kommunale Finanzen sowie Kompensation
- Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer; Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer nicht zur Entscheidung an.
- Finanzpolitische Wende in S - H; erste Etappe zur Halbierung der Neuverschuldung
- Eckwerte der Haushaltsvorlage 2007/2008
- Reform der Unternehmensbesteuerung
- Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform
- Pressemitteilung: Kommunale Landesverbände enttäuscht über fehlende Kompensationsmaßnahmen der Landesregierung, von fairem Interessenausgleich kann keine Rede sein.
Rückschnitt von Hecken in der Straße Am Dorfteich.
Der Sylter Hospiz Verein bedankt sich für die finanzielle Unterstützung.
Barrierefreie Städte und Gemeinden; auf das Schreiben der Gemeinde wegen finanzieller Unterstützung zum Bau einer Toilette am Spielplatz „Feldscheide“ an das Ministerium für Soziales pp. lässt die Ministerin mitteilen, dass keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Anfragen
Gv Frau Koppelt fragt an, wie es mit der Baustelle in der Westerlandstraße weitergehen soll. Herr Hebestreit erläutert, wie es zu diesem Missstand gekommen ist. Er will die ausführende Firma noch einmal zur Schadensbehebung auffordern. Der Zustand ist sehr unbefriedigend.
Auf der Promenade, so Frau Koppelt, herrscht ein Zustand, der sehr zu wünschen übrig lässt. Ob denn an dem Toilettencontainer nicht ein Schild angebracht werden könne, welches die Toiletten als Öffentliche ausweist. Dies wird zugesagt.
Zum Infocontainer: hier war doch ein niveauvoller Pavillon zugesagt, ist die Lösung mit dem Container nur eine Zwischenlösung? Der Bgm antwortet, dass die Lösung so bleiben wird. Zu den Öffnungszeiten sagt Gv Koppelt aus, dass diese umorganisiert werden müssen. Es kann nicht sein, dass mittags und abends keine Information für die Gäste stattfindet, weil die KVW sich an die „Öffnungszeiten“ hält. Diese sind Mo-Fr 8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 16.00 Uhr. samstags 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und sonntags 11.00 - 4.00 Uhr.
Gv Koppelt führt an, dass der Gehweg gegenüber dem Hotel Windrose „freigemacht“ werden müsse, bevor ein Unglück geschieht. Der Bgm will sich vor Ort informieren, ob eine Versetzung des Bauzaunes einen Sinn macht. Hier hakt Gv Petersen nach. Sie fordert eine Zurücksetzung des Zaunes, weil zurzeit ja ohnehin keine Bautätigkeit stattfindet.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung der Sirenenanlage in Wenningstedt und Braderup
Als Anlage liegt den Gv der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gv vom 21.06.2006 vor sowie das Standortschema. Der Bgm hat mit dem Kreis NF gesprochen. Sirenenanlagen für die Alarmierung sind nicht mehr erforderlich, die Gemeinde kann frei entscheiden. Eine Sirene für die Entfernte an der Kurverwaltung wird als nicht notwendig angesehen. Einsparung an Wartungskosten jährlich von 220,98 €. Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt: Die Gemeindevertretung beschließt, die Sirenenanlage der ehemaligen Kurverwaltung nicht wieder zu installieren. Abstimmungsergebnis: 11 : 2 : 0
5. Beratung und Beschlussfassung zum Prüfungsbericht Jahresabschluss 31.12.2005 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup hier: Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss der Kurverwaltung Wenningstedt – Braderup liegt den Fraktionssprechern der in der Gv vertretenen Fraktionen vor. Beschlussvorschlag:
Der auf der Seite 25 des Prüfungsberichtes erschienene Bestätigungsvermerk wird unverändert von der Gemeindevertretung bestätigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2005 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup liegt den Fraktionssprechern der in der Gv vertretenen Fraktionen vor. Die Kommunalaufsicht / Gemeindeprüfungsamt hat ebenfalls eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes erhalten und teilt in einem Schreiben vom 25.07.2006 der Gemeinde mit, dass der Jahresabschluss von der Gv in der geprüften Fassung unverändert festzustellen ist. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresabschluss 2005 der Kurverwaltung des Nordsee - Heilbades Wenningstedt - Braderup (Sylt) in der geprüften Fassung unverändert festzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Vereinten Interessengemeinschaft touristischer Anbieter in Gründung (VITA i.Gr.) hier: Aufnahme als weiterer Gesellschafter in die Tourismus Service Wenningstedt - Braderup GmbH & Co. KG.
Die vereinte Interessengemeinschaft touristischer Anbieter in Gründung. (VITA i.Gr.) stellt den als Anlage beigefügten Antrag, als weiterer Gesellschafter in die neue Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup GmbH & Co. KG. aufgenommen zu werden. In einem Antwortschreiben hat der Bürgermeister bereits die VITA i.Gr. darüber unterrichtet, dass entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung die Gemeinde Wenningstedt - Braderup zu 100 Prozent Eigentümer bleibt und andere Beteiligungen derzeit nicht vorgesehen sind. Gv Frau Koppelt möchte vom Bgm eine genaue Begründung, warum so entschieden worden ist. Der Bgm entgegnet, dass hier ein einstimmiger Beschluss der Gv vorliegt und die Gemeinde zu 100 Prozent Eigentümer bleiben will, es werden derzeit keine Gesellschafter gewollt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der VITA i.Gr., als weiterer Gesellschafter in die neue GmbH & Co. KG. aufgenommen zu werden, abzulehnen. Abstimmungsergebnis: 12 : 1 : 0
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet südlich der Hauptstraße und westlich des Osterweges
Vor Eintritt in die Beratung stellt der Bgm auf Befragen von Gv Gauss fest, dass dieser nicht als befangen anzusehen ist. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet und dies bedeutet keine Interessenkollision. Die Gv der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat am 15.11.2005 beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufzustellen. Die Vorlagen des Kreises NF hat jeder Gv erhalten. Beschluss:
1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Osterweges du die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes, die Begründung und die aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorliegenden wesentlichen bzw. umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesplanung, des Staatlichen Umweltamtes und der unteren Naturschutzbehörde sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gv: 14
Davon anwesend: 13
JA - Stimmen: 12
NEIN - Stimmen: keine
Enthaltungen: 1
Es waren keine Gv nach § 22 GO von der Beratung ausgeschlossen.
9. Beratung und Beschlussfassung zur Überarbeitung der Bebauungspläne Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 17 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Auftrag an den Kreis Nordfriesland
Die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung der Bebauungspläne 2, 3, 5 und 7 der Gemeinde Wenningstedt hinsichtlich der Änderung des Maßes der Nutzung und der Festsetzung von Wohneinheiten sind bereits gefasst worden. Insgesamt ist es aber als notwendig anzusehen, dass auch die Bebauungspläne 4, 6, 8 und 17 überarbeitet werden müssen. In einem Vorgespräch, an dem Gemeindevertreter und die Herren Storm und Doll vom Kreis NF- teil genommen haben, wurde vereinbart, den Kreis mit der Überarbeitung der genannten Pläne zu beauftragen. Gv Waldherr macht darauf aufmerksam, dass die Überarbeitung der BPläne nicht zu einem totalen Baustopp führen sollte; das dürfe nicht passieren. Der Bgm führt aus, dass der Kreis NF zurzeit prüft und abwägt, welche Festsetzungen möglich sind. Es dürfen keine willkürlichen Festsetzungen getroffen werden. Wenn dann der 1. überarbeitete BPLan vorliegt, kann auf dieser Grundlage weitergearbeitet werden. Nur auf Grund einer Nachbarschaftsbebauung kann auch momentan kein Bauantrag genehmigt werden. Derzeit werden eingereichte Bauanträge um 1 Jahr zurückgestellt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup beschließt, den Kreis Nordfriesland mit der Überarbeitung der Bebauungspläne 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 17 zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Beratung und Beschlussfassung zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Die Gv der Gemeinde Wenningstedt – Braderup hat am 21.03.2006 beschlossen, die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufzustellen. Die Vorlagen des Kreises NF hat jeder Gv erhalten. Beschluss:
1. Der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das gebiet östlich der Straße „Am Dorfteich“, nördlich der Hauptstraße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gv: 14
Davon anwesend: 13
JA - Stimmen: 13
NEIN - Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Es waren keine Gv nach § 22 GO von der Beratung ausgeschlossen.
11. Beratung und Beschlussfassung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 im Hinblick darauf, Gewerberäume im Erdgeschoss bereitzustellen
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 erfolgte, um das Gebiet der ehemaligen Post nördlich der Hauptstraße zu ändern. Insgesamt sollte durch entsprechende textliche Festsetzungen planungsrechtlich gesichert werden, dass „Einzelhandel“ im Erdgeschoss und „Wohnen“ im Obergeschoss festgeschrieben wird. Nun hat ein Besitzerwechsel stattgefunden und eine Voranfrage des Eigentümers liegt vor, auf der Parzelle 671 4 Wohnhäuser zu errichten. Es ist beabsichtigt, 8 Wohnungen als Dauerwohnungen zu vermieten. Die GRZ wird hierbei nicht voll ausgenutzt; statt 0,35 wird nur eine GRZ von 0,28 beansprucht, aus Sicht der Gemeinde sehr erfreulich. Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde Befreiung von den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 erteilt, die besagen, dass eine Wohnnutzung innerhalb des Erdgeschosses gem. §…Abs. 7 BauNVO unzulässig ist. Nach kurzer Diskussion um die Ausnutzung des Grundstückes und darüber, dass der Dauerwohnraum bezahlbar sein muss, beschließt die Gv wie folgt: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Befreiung von den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (I/3 der Vorlage). Hinsichtlich einer Nachnutzung des ehemaligen Postgrundstückes an der Hauptstraße stimmt die Gemeindevertretung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 sowie der Ortsgestaltungssatzung zu, sofern aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht, dass das Vorhaben den beabsichtigten städtebaulichen Zielen im Baugebiet nicht entgegen steht und der Vorhabenträger 8 Dauerwohnungen nachweist und entsprechend absichert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
12. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Ampelanlage am „Kampener Weg“
Die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Hauptstraße / Kampener Weg ist sehr störanfällig und es kommt immer wieder zu Ausfällen. Gerade an dieser Stelle ist das Funktionieren der Ampel sehr wichtig, weil der Übergang insbesondere in den Sommermonaten sehr stark frequentiert wird, und über das ganze Jahr gesehen immens wichtig, weil an dieser Stelle die Schulkinder die Straße überqueren müssen. Die Firma Elektro- Service Sylt hat sich der Anlage angenommen, der Erfolg ist jedoch ausgeblieben. Die Angelegenheit wurde im WUSA behandelt und der Gv empfohlen, die Firma Signalbau Huber in Kiel hinzuzuziehen, um die Ampelanlage prüfen zu lassen. Ggf. müsste die Firma Signalbau Huber der Gemeinde eine Kostenaufstellung zusenden, welches sowohl die Instandsetzungskosten als auch die Kosten für eine neue Ampel beinhaltet. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Firma Signalbau Huber mit der Überprüfung und ggf. Erneuerung der Ampelanlage zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
13. Beratung und Beschlussfassung über den Komplettausbau der Westerlandstraße
Auszug aus der NS über die Sitzung des WUSA am 27.07.2006: Der Vors. teilt mit, dass der Förderantrag zum Ausbau der Westerlandstraße genehmigt ist. Er schlägt vor, einen Komplettausbau der Straße samt Austausch und Erneuerung der Oberflächenentwässerungsrohre vornehmen zu lassen. Ein Radweg, rot gekennzeichnet, soll auf der Straße geführt werden. Vom Fischladen bis Westerland soll ein Gehweg eingebaut werden, der auf der Westseite schmaler wird. Eine Verteuerung, da der Teer nur noch auf dem Festland hergestellt wird, ist für die Maßnahem nicht erwartet. Die Ver- und Entsorgung Norddörfer (VEN) wird das Rohrleitungsnetz samt Oberflächenentwässerungsleitungen überplanen lassen. Einer Anliegerbeteiligung soll vorher einberufen werden. Der Ausbau des Osterweges wird um ein Jahr verschoben, Ausbesserungsarbeiten werden trotzdem noch stattfinden Der WUSA empfiehlt einstimmig der GV, den Komplettausbau der Westerlandstraße, so wie ausgeführt, zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Fördermittel fließen. Gv Hebestreit geht auf den desolaten Zustand der stark frequentierten Westerlandstraße ein, zum Teil auch mit verursacht durch die Gelenkbusse der SVG. Im Zuge dieser Maßnahme soll der Schmutzwasserkanal saniert und die Trinkwasserleitung ausgewechselt werden. Baukosten ca. 650.000 € zuzüglich Ing.-Honorar von ca. 70.000 €. Die Baukosten werden auf Antrag durch das Land mit ca. 332.500 € bezuschusst werden. Die Anlieger sind nach der gemeindlichen Ausbausatzung zu Ausbaukosten in Höhe von ca. 200.000 € heranzuziehen. Beginn der Maßnahme: Herbst 2006. Gv Frau Wionski-Berndt stellt den Antrag, äußerst ernsthaft zu prüfen, an welcher Stelle in der Westerlandstraße eine Ampelanlage installiert werden könne. Gv Hebestreit wird einen Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises NF stellen. Wegen der Belastung durch die Busse wird sich Gv Hebestreit mit dem Straßenbauer in Verbindung setzen, ggf. könne die Straße widerstandsfähiger gebaut werden. Sodann beschließt die Gv den Komplettausbau der „Westerlandstraße“, wie in der NS des WUSA aufgeführt unter der Voraussetzung, dass die beantragten Fördermittel genehmigt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme betraut. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Bgm schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.10 Uhr. Der Kurdirektor verlässt die Sitzung.