Protokoll vom 04.05.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung trägt der Bgm vor, dass der TOP 05 aus aktuellem Anlass abgesetzt wird, der Vertrag mit dem Investor ist unterzeichnet. Die Gemeindevertretung (Gv) stimmt der Änderung der Tagesordnung zu. Abstimmungsergebnis: 11 : 2 : 0


2. Einwohnerfragestunde

Herr Welsch führt aus, dass er davon ausgeht, dass das Gebäude der Kurverwaltung Gestalt annehmen, das Grundstück ausfüllen wird und Ausgleichsflächen für den parkenden Verkehr geschaffen werden müssen. Wie gestaltet sich dies? Der Bgm antwortet, dass für das neue Gebäude Flächen nachgewiesen werden müssen. Mit Einreichen des Bauantrages muss die Gemeinde die erforderlichen Stellplätze nachweisen. Die Kosten dafür sind noch nicht bekannt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Schreiben des Tenniscenter Kampen / Wenningstedt über grundlegende Säuberung der Tennisanlage.

Gemeinsame Resolution der nordfriesischen Bürgermeister und Amtsvorsteher zum beabsichtigten Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich

Schleswig - Holsteinischer Gemeindetag (SHGT); Information zum 2. Verwaltungsstrukturreformgesetz einschl.  Beschlussfassung

Der Vermerk von Herrn Rück über das Gespräch mit Herrn Minister Dr. Stegner.

Die Sölring Foriining lädt zum Jubiläumsumzug am 27. Mai 2006 durch Westerland ein.

Postversorgung in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup; der Bgm informiert über den Stand der Verhandlungen. Die Gemeinde hat alle Register gezogen, jetzt muss abgewartet werden, wie es weiter geht.

SHGT; Info zum Kommunalen Finanzausgleich und Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung in Schleswig - Holstein

SHGT; Info zu Konzessionsverträgen (Wegenutzungsverträge) in Bezug auf öffentliche Bekanntmachung des Ablaufs bzw. vorzeitige Verlängerung

SHGT; Info zum Thema “Landtag verabschiedet 1. Verwaltungsstrukturreformgesetz“

SHGT; Info darüber, dass die kommunalen Landesverbände sich gegen den Eingriff in den Finanzausgleich wehren

Bauleitplanung der Gemeinde Rantum zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 8 c; die Stellungnahme der Gemeinde Wenningstedt wurde überprüft, das Ergebnis kann beim Amt eingesehen werden

Der Vorsitzende der Naturschutzgemeinschaft Sylt dankt den Gemeinden für die Unterstützung ihrer Arbeit mit den Kinder- und Jugendgruppen

SHGT; Info über den Eingriff in die Finanzausgleichsmasse durch das Land

SHGT; Info über glaubhafte Sparpolitik nur mit Ausgabenwende und der Initiative des SHGT mit 50 Vorschlägen zum Aufgabenabbau

Schreiben der Gemeinde Sylt - Ost zum Fortgang der Fusionsverhandlungen an die Bürgervorsteherin der Stadt Westerland, Frau Wimmer, und das Antwortschreiben

Anonymer Brief mit dem Inhalt: Grundstücksbesitzer auf Zeit – Erbpacht, der günstige Weg zum Bauland

Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises NF zu den geplanten Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich um 120 Mio. Euro jährlich ab 2007

Kündigungserklärung der Sylter Gemeinden für die Saisontarifverträge; hier: Schreiben des Tourismus - Service - Westerland

Anfragen
Gv Koppelt zum Absetzen des TOP 05; zur Begründung: der aktuelle Stand ist, dass die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt ist. Was ist mit dem Bürgerentscheid. Es wäre doch eine saubere Lösung gewesen, die Bürger entscheiden zu lassen, was sie wollen. Die Gv hätte doch hier ein Zeichen setzen können. Der Bgm spricht den Aufwand eines solchen Bürgerentscheides an, es darf keine Zeit mehr verloren gehen. Gv Koppelt kommt noch einmal auf die Vertragsunterzeichnung zu sprechen und fragt, wieso der Vertrag unterschrieben worden ist. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Sitzung der Gv im Pastorat und daran, dass die Frage der Stellplätze noch ungeklärt sei. Der Bgm: die Verträge Mittelweg und neue Kurverwaltung sind nicht miteinander verquickt, der Vertrag Mittelweg ist weggefallen. Einziger Verknüpfungspunkt waren die Stellplätze. Herr Rück: für einen Bürgerentscheid ist eine Vorlaufzeit von 3 Monaten notwendig, entscheidend ist das Kreiswahlgesetz, die Kosten würden sich im 5-Stelligen Bereich bewegen. Herr Rück weist aber entschieden darauf hin, dass ein Bürgerentscheid nicht mehr möglich ist. Bei Einreichen des Bauantrages müssen die Stellplätze nachgewiesen werden, bei der Erteilung der Baugenehmigung und Inbetriebnahme müssen die Stellplätze faktisch nutzbar sein. Wenn keine Stellplätze nachgewiesen werden, kann die Baugenehmigung nicht erteilt werden. Hier müssen noch Lösungsvorschläge erarbeitet werden.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag an den Amtsausschuss des Amtes Landschaft Sylt, den öffentlich - rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt Landschaft Sylt und der Gemeinde Sylt - Ost über die Geschäftsführung des Amtes zu kündigen

Begründung ist der derzeit unbefriedigende Zustand der Verwaltungszusammenführung auf Sylt, wobei die Gemeinde Sylt - Ost sich weigert, einer gemeinsamen Verwaltung zuzustimmen, bis angedachte Fusionsverhandlungen mit der Stadt Westerland verabschiedet sind. Diesen Zustand will die Gemeinde Wenningstedt - Braderup so nicht hinnehmen. Fusionsverhandlungen zwischen einzelnen Gemeinden können unabhängig von einer gemeinsamen Verwaltung geführt werden. Die Gemeinde möchte nicht Spielball zwischen den „Fronten“ sein. Die Bedenken richten sich nicht gegen die Amtsverwaltung, sondern gegen die Außenseiterrolle von der Gemeinde Sylt - Ost. Wenn die Gemeinde Sylt - Ost weiterhin einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten möchte, so soll dies ihre freie Entscheidung sein. Der Bgm erläutert die Vorlage, führt aus, dass die Verwaltung verpflichtet ist, auch kleinere Gemeinden, die nicht fusionieren wollen, zu betreuen. Gv Petersen erinnert sich daran, dass die Gemeinde Wenningstedt seinerzeit gegen den öffentlich-rechtlichen Vertrag gestimmt hatte, mit dem ermöglicht wurde, dass Sylt - Ost einen hauptamtlichen Bgm einstellen konnte. Wenn es zu einer Fusion kommt, dann könnte der Vertrag doch aufgelöst werden und das Amt könnte so arbeiten wie vor der Einstellung eines hauptamtlichen Bgm. Zurzeit herrscht eine Interimslösung, weil die Verwaltungsstrukturreform in Vorbereitung ist. Herr Rück erläutert, dass für die Gemeinde Sylt - Ost ein Genehmigungsvorbehalt besteht, der Innenminister kann nicht versagen, dass Sylt - Ost einen hauptamtlichen Bgm einstellt. Sylt - Ost ist verpflichtet, 12.500 Einwohner zu betreuen, Sylt - Ost ist von der Verwaltungsstrukturreform nicht betroffen. Die Kosten für einen hauptamtlichen Bgm trägt zu 100 Prozent die Gemeinde Sylt - Ost, die anderen Gemeinden haben keine Nachteile dadurch. Sodann stimmt die Gv über folgenden Beschlussvorschlag ab. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag an den Amtsausschuss zu stellen, den öffentlich - rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Sylt - Ost zu kündigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Neubau der Kurverwaltung Wenningstedt – Braderup (Sylt) hier: Bürgerentscheid

Dieser TOP ist abgesetzt.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Abbruch des gesamten Gebäudes der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Am 19. April 2006 wurde in einer Gesprächsrunde mit allen Gemeindevertretern Ein- vernehmen darüber erzielt, dass das Gebäude der Kurverwaltung in der Strandstraße sich in einem nicht erhaltungswürdigen Zustand befindet. Die Kosten lt. Gutachter sind einfach zu hoch, um das Gebäude wieder mit „Leben“ zu erwecken. Um dem Gast ein ansprechendes Bild an diesem Standort zu bieten, haben sich die Gv entschlossen, einem Abbruch des gesamten Gebäudes zuzustimmen. Die Abbruchkosten belaufen sich nach heutiger Kostenberechnung auf 225.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten trägt der Investor. Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abbruch des gesamten Gebäudes der Kurverwaltung in der Strandstraße. Fertigstellung des Abbruchs bis zum 15. Juni 2006. Eine verbindliche Zusage des Investors muss der Gemeinde vorliegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Herr Rück verlässt die Sitzung um 19.40 Uhr. Herr Waldherr verlässt die Sitzung um 19.45 Uhr.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Anzeige zur Sonderbeilage der Sylter Rundschau betreffend „100 Jahre Sölring Foriining“

Im Jahr 2006 feiert die Sölring Foriining ihr einhundertjähriges Bestehen. Aus diesem Anlass gibt die Sylter Rundschau eine Sonderbeilage zum diesem Thema heraus. Die Sölring Föriining bittet, diese Sonderbeilage mit einer Anzeige zu unterstützen, damit nur geringe Kosten entstehen. Der Festpreis (s/w bis 4c) beträgt 1,36 € pro Millimeter pro Spalte zuzüglich Mehrwertsteuer. Anzeigenschluss ist der 05. Mai 2006. Die Gemeinde unterstützt die Sölring Foriining bereits in nicht unerheblichem Maße und sieht daher von einer Anzeige in der Sonderbeilage ab. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, von einer Anzeige in der Sonderbeilage der Sylter Rundschau abzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung zur Finanzierung eines hauptamtlichen Geschäftsführers für die Sölring Foriining

Als Anlage ist der Antrag der Sölring Foriining beigefügt. Die SF beantragt, einen Beitrag von zwei (2) Cent pro Übernachtung von der Kurabgabe für die Finanzierung eines hauptamtlichen Geschäftsführers bereit zu stellen. Im KurA wurde das Thema am 27. April behandelt, Protokollauszug lautet wie folgt:. Dem Kurausschuss liegt ein Antrag vor. Danach wurde im Verwaltungsrat der Söl’ring Foriining die Idee geboren, über die Kurabgabe aller Inselorte u. a. die Finanzierung eines Geschäftsführers der Söl’ring Foriining zu ermöglichen. Es wurde vorgeschlagen, 2 Cent pro Übernachtung dafür zur Verfügung zu stellen. Alle übrigen Leistungen der Kurbetriebe würden dann natürlich wegfallen. Die Vorsitzende hat Bedenken, ob es sich wirklich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt. Der KD erklärt dazu, dass sich alle Kurdirektoren damit einverstanden erklärt hätten. Dies muss für die Kurausschussmitglieder gewährleistet sein, ebenso wie die Tatsache, dass dann auch ein Geschäftsführer da ist. Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Sylter Kurverwaltungen handelt, der finanziellen Unterstützung der Söl’ring Foriining wie besprochen zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmig bei einer Enthaltung

Gv Koppelt berichtet aus der Sitzung des KurA. Der Bgm sagt aus, dass allen Kurverwaltungen der Insel der Antrag der SF vorliegt, alle Kommunen müssen mitmachen. Für die WWB Fraktion führt Gv Zarth aus, dass die Fraktion den Antrag befürwortet. Insgesamt geht es um ca. 100.000 €, mit dem Betrag wären alle Zahlungen abgegolten. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag der Sölring Foriining stattzugeben und einen Beitrag von 2 Cent pro Übernachtung von der Kurabgabe für die Finanzierung eines hauptamtlichen Geschäftsführers bereit zu stellen unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Sylter Kurverwaltungen handelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Bezuschussung der Inselbücherei hier: Übertragung der Finanzierung in den Amtshaushalt

Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein hat in einem persönlichen Gespräch des Geschäftsführers im Rahmen der letzten Bürgermeisterdienstversammlung eindringlich die aktuelle Lage dargestellt, nach der Kooperationen erforderlich sind, am Beispiel der Insel Sylt  insbesondere mit der Bücherei im Bereich der Stadt Westerland. Um die sehr hohe Frequenz und das gute Angebot der Inselbücherei für alle Inselgemeinden aufrecht zu erhalten und im Interesse einer geringen Verleihgebühr ist es erforderlich, dass auch die Sylter Kommunen - wie ähnlich andere Kommunen in Schleswig-Holstein - bereit sind, sich an dieser bürgerfreundlichen Einrichtung zu beteiligen. Am Beispiel der Insel Sylt kommt ergänzend hinzu, dass die Inselbücherei auch gut von Gästen der Insel angenommen wird. Die Bürgermeister haben signalisiert, dass eine Zuschussbereitschaft bestehen könnte. Sinn macht es aber nur, wenn die Büchereizentrale nur einen Ansprechpartner für die Insel Sylt hat. Sinnvollerweise sollte dies die Amtsverwaltung sein. Einigkeit bestand daher insoweit, dass die Bezuschussung der Büchereizentrale nach Maßgabe der tatsächlich entliehenen Bücher aus dem Amtshaushalt finanziert werden soll. Die Kosten sollen ausdrücklich nicht durch die Amtsumlage finanziert werden, sondern wie bereits vorangestellt, durch die Zahl der tatsächlich entliehenen Bücher. Dies ist ein Modus, der praxisnah und gerecht erscheint. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ist damit einverstanden, dass im Amtshaushalt  eine Haushaltsstelle für die Bezuschussung der Bücherei  aufgenommen wird. Die Haushaltsstelle soll nicht nach der Finanzkraft (Amtsumlage) ausgeglichen werden, sondern nach Maßgabe er tatsächlich entliehenen Bücher aus dem jeweiligen Gemeindebereich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben hier: Anschaffung eines Gabelstaplers

AUSZUG aus der Niederschrift über die Sitzung des KurA vom 27.04.2006: Der Gabelstapler der Kurverwaltung ist kaputt. Er wird nicht mehr durch den fälligen TÜV kommen. Die KV hat ein Ersatz-Leihgerät der Firma Dahlgaard erhalten, mit dem derzeit gearbeitet wird. Ein neuer Stapler kostet lt. Angebot 40.890 €, das gebrauchte Ersatz-Leihgerät könnte für den halben Preis, ca. 20.000 €, erworben werden und würde den Ansprüchen der KV genügen. Nach kurzer Erläuterung durch die Vorsitzende des KurA beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, der Anschaffung des gebrauchte Gabelstaplers, wie im KurA vorgestellt und vom KurA empfohlen, zum Preis von ca. 20.000 € zuzustimmen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Westerhörn, der Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße, Dünengrund und den Bereich zwischen Dünengrund und Abbruchkante nördlich der Berthin-Bleeg-Straße bis Höhe Westerhörn

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Sabine Koppelt und Halvard Beck. Sachlage: Nach Erläuterung der vorgesehenen Planung durch den Bürgermeister und anschließender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt: Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderung des B-Planes Nr. 5 für das o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gv Koppelt und Gv Beck werden über das Abstimmungsergebnis informiert.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet Dorfteich beidseitig der Straßen Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke 3/4 und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9

Zunächst wird festgestellt, dass kein Gv befangen ist. Sachlage: Nach Erläuterung der vorgesehenen Planung durch den Vorsitzenden des Bauausschusses und anschließender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt: Beschlussvorschlag:
4. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des B-Planes Nr. 7 für das o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 12.04.2006 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen). Beschlussvorschlag:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Der Bgm schließt die Öffentlichkeit um 20.00 Uhr aus.