1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung
Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung stellt Gemeindevertreter (Gv) V. Koppelt den Antrag, die TOP 05, 06 und 07 vom öffentlichen Teil und die TOP B 02 a und b, nicht öffentlicher Teil, abzusetzen und an den Bauausschuss zu verweisen. Der Bgm bezieht sich auf die Geschäftsordnung der Gv, die unter anderem aussagt, dass Anträge schriftlich vorgelegt werden müssen. Herr Rück wiederum bestätigt, dass dies keine absolute Vorgabe darstellt. Die Gv stimmt über den Antrag von Gv V. Koppelt ab. Mit dem Abstimmungsergebnis 3:8:0 wird der Antrag abgelehnt. Somit wird gem. Tagesordnung verfahren und die Tagesordnung anerkannt.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Ragna Schacht fragt an, ob pflegebedürftige Personen, die ihren Wohnsitz in Wenningstedt – Braderup aufgeben mussten, in Wenningstedt auf dem Friedhof beigesetzt werden können. Dies wird bejaht.
Frau B. Führ bezieht sich auf die TOP 05, 06 und 07 und fragt an, warum hier die Bebauungspläne geändert werden und bittet um Hintergrundinformationen, auch in Bezug auf die Veränderungssperren. Der Bgm antwortet, dass die Bebauungsplanänderungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Vorstellungen der Bauherren mit denen der Gemeinde übereinstimmen. In diesen Fällen wird die Veränderungssperre aufgehoben. Grundsätzlich sind 2 WE zulässig, ggf. in Verbindung mit einer Dauerwohnung. Frau Schacht: Was passiert, wenn die Dauerwohnungen nicht bezahlbar sind? Auf jeden Fall, so der Bgm, wird kontrolliert, ob die Wohnungen an Dauermieter abgegeben werden, die ihren Hauptwohnsitz in Wenningstedt – Braderup anmelden müssen.
Gv Waldherr erscheint zur Sitzung.
Frau Führ bringt ihr Befremden darüber zum Ausdruck, dass „plötzlich Gebiete bearbeitet werden, die bisher wenig oder kaum Beachtung fanden“.
3. Mitteilungen und Anfragen
MitteilungenAuf Grund des heute in der SR erschienenen Artikels zu TOP aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gv erinnert der Bgm die Gv an ihre Pflicht zur Verschwiegenheit.
Es liegen Anträge von Bv R. Hülster auf Änderung der Tagesordnung der heutigen Sitzung vor. Frau Hülster ist als Bv nicht berechtigt, solche Anträge zu stellen
Beginn der Abbrucharbeiten auf dem ehemaligen Postgelände am 05.11.2007.
Schreiben des Herrn Rück, Amt Landschaft Sylt (ALS) zur Anfrage des Gemeindevertreters (Gv) V. Koppelt zur Besetzung des Amtsausschusses. Hier handelt es sich nicht um einen gemeindlichen Ausschuss im Sinne des § 46 GO, daher kommt eine Neu- oder Nachbesetzung nur in Betracht, wenn ein von der Gemeinde entsandtes Mitglied ausscheidet. Dies ist nicht der Fall, Herr Hebestreit war kein Mitglied im Amtsausschuss.
Einwendungen des Gv V. Koppelt zur Wahl der Ausschussmitglieder in der Sitzung der Gv am 30.08.2007; hier: Vergabe des Vorsitzes im Sozialausschuss. Am 21.09.2007 hat ein persönliches Gespräch zwischen Herrn Rück und Herr Koppelt gegeben, in dem die Rechtslage erläutert wurde. Herr Koppelt erklärte sodann, dass sich sein Einwand erledigt habe und er keine Überprüfung der Wahlen durch Dritte mehr benötige.
Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises NF an die Rechtsanwälte John und Partner bezüglich Eingabe gegen den Neubau eines Kurzentrums in Wenningstedt – Braderup. Der Innenminister wurde mit Schreiben der Rechtsanwälte gebeten, gegen das o.a. Bauvorhaben einzuschreiten. Dieses Schreiben wurde an die Kommunalaufsicht gegeben. Die Kommunalaufsicht antwortet, dass eine Klärung ihres Erachtens bereits mit dem rechtskräftigen Urteil des OVG Schleswig erfolgt sei. Hiernach ist es zulässig, den Stellplatznachweis in ein weiteres Verfahren zu übernehmen. Daher ist kein Argument für das Einschreiten der Kommunalaufsicht erkennbar.
Schreiben der Kommunalaufsicht an Herrn Stephan Beck, Westerland, zu einer Anfrage der Frau Fifeik. Hier geht es um die Wahrnehmung eines Gemeindevertretermandats. Der Betroffene hat inzwischen sein Mandat niedergelegt.
Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.06.2007 gab es ein Platzproblem. Die Sitzung wurde wiederholt, das Problem behoben. Nach der Rechtssprechung muss der Sitzungsraum ausreichend Platzkapazität vorweisen, jedoch kann daraus kein Anfechtungsgrund hergeleitet werden.
Wenn Frau Fifeik sich falsch durch die Kommunalaufsicht beraten fühlt und daraus ableitet, dass das Bürgerbegehren in seiner damaligen Form nicht zu Stande kam, so wird im Schriftsatz darauf erwidert, dass der Abstimmungstext und seine Begründung letztlich so weit voneinander entfernt, dass nur die Ablehnung blieb. Ein solch fehlerhaftes Begehren hätte auch durch eine Pflicht der Kommunalaufsicht zur Beratung nicht mehr gerettet werden können.
Anrufung der Kommunalaufsicht wegen angeblicher Kommunalrechtsverletzung durch den Bgm Schmidt. In dem Schreiben des ALS an den Landrat des Kreises NF wird in Bezug auf die Eingabe durch Frau S. Koppelt darauf hingewiesen, dass der Bgm nicht eigenmächtig handelt und Verträge initiiert und unterschreibt, sondern dass hierfür Beschlüsse der Gemeindevertretung vorliegen, auch unter Beteiligung der stellv. Bgm, Frau Sabine Koppelt. (Gv 11.05.2005)
Der Winterfahrplan 2007/2008 der SVG liegt vor und kann im Gemeindebüro eingesehen werden.
Ausschüttung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen Flugplatz Sylt; für Wenningstedt – Braderup wird die Auszahlung von 210.000 € veranlasst.
Die Anfrage, ob durch den Neubau eines Wohnhauses mit Reetdach dem Bauherrn die Kosten für einen zusätzlichen Hydranten auferlegt werden können, wird verneint. Grundsätzlich ist es Sache der Gemeinde, die Löschwasserversorgung zu gewährleisten.
Der Gemeindewehrführer bittet in einem Schreiben die Hausverwaltung Schulz, die Feldsteine, die die Durchfahrt zur Wohnanlage Pamir und Passat versperren, unverzüglich zu entfernen.
Reklamation an der Skateranlage; die Lieferfirma bestätigt, dass die Reklamation sich in Bearbeitung befindet, der genaue Termin für die Behebung der Mängel wird noch mitgeteilt.
Schleswig – Holsteinischer Gemeindetag informiert über:
Beteiligung an den Betriebskosten des BOS Digitalfunknetzes
Digitalfunk der Feuerwehren- bleiben Kommunen auf Millionen Kosten sitzen?
Scheckliste 2007 zur Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)
Anfragen
Gv D. Gauss erinnert an die Problematik mit den Parkplätzen am Kampener Weg (InselCircus). Der Bgm berichtet, dass eine Planung vorliegt, diese mit dem Ordnungsamt abgestimmt sei und zusätzliche Parkplätze „über Winter“ geschaffen werden.
Gv S. Koppelt fragt an, ob die Aktivitäten des InselCircus die gleichen Ausmaße annehmen wird, wie dieses Jahr. Dies wird bejaht.
Ferner bittet Sie darum, dass zur Jahreswende die Organisation bezüglich Silvester, Öffnungszeiten, Dorfgestaltung besser als im Vorjahr geregelt wird.
Gv Gauss möchte wissen, wann der „vergammelte“ Flugplatzzaun entfernt wird. Der Bgm sagt zu, hier noch einmal nachzufragen, obwohl der Präsident des Marinegolfclubs und der Vorsitzende des Zweckverbandes Flugplatz unterrichtet sind.
Gv S. Koppelt fragt nach dem Stand über den Flugverkehr. Gv D. Gauss als Vertreter der Gemeinde im der Flughafen GmbH teilt mit, dass es im nächsten Jahr keine Spätflüge mehr geben wird. Der letzte Abflug wird spätestens so ca. gegen 19.00 Uhr sein.
4. Neubesetzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung konnte in der Sitzung der Gv am 30. August 2007 nicht besetzt werden. Es sind 3 Gv und 2 Bv in den Ausschuss zu entsenden. Die Fraktionen haben wie folgt das Besetzungsrecht und die Verwaltung bittet, der Besetzung einvernehmlich zuzustimmen:
Gv WWB/UL |
Dieter Gauss |
Gv CDU/SPD |
Dieter Brinkmann |
Gv FDP/BWB |
Hans-Nico Jordt |
Bv WWB/UL |
Inken Holst |
Bv FDP/BWB |
Helga Mannstedt |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Ausschussbesetzung, wie vorgeschlagen, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
5. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das Gebiet „südlich der Braderuper Straße (Flurstück 1/33)“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet „Südlich der Braderuper Straße (Flurstück 1/33)“ den Bebauungsplan Nr. 8 ändern und dabei folgendes festlegen. Auch hier wieder die Frage von Gv V. Koppelt, warum dieser TOP nicht im BauA beraten wurde. Der Bgm sagt aus, dass diese Planungsangelegenheiten ausschließlich in der Gv behandelt werden. Über Planungsangelegenheiten könne nicht im BauA entschieden werden. Herr Rück macht den Vorschlag, die Hauptsatzung ggf. zu ändern, um Planungsangelegenheiten ausschließlich im Fachausschuss zu beraten und zu beschließen. (§ 28 GO) Sodann wird über folgenden Beschluss abgestimmt: Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für o.g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind die Änderung
- der überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- die Zahl der Wohneinheiten.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Keine
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das Gebiet „südlich Hochkamp und westlich Im Grund“
Zwischen dem Bgm und Gv V. Koppelt entwickelt sich eine Diskussion, die für die anderen Gv nicht nachvollziehbar ist. Wortbeiträge der Gv werden ohne Handzeichen in den Raum gesprochen, es entwickeln sich Zwiegespräche. Sodann beantragt Gv Waldherr Schluss der Debatte und es wird wie folgt fortgefahren: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 im vereinfachten Verfahren zu ändern. Beschluss:
1.
Der Entwurf der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südlich Hochkamp und westlich Im Grund und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Das Planverfahren wird gem. § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 12
Jastimmen: 11
Neinstimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Eine
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 GO von der Beratung ausgeschlossen.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das Gebiet „Hochkamp Ecke Westerlandstraße“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet „Hochkamp Ecke Westerlandstraße“ den Bebauungsplan Nr. 4 ändern und dabei folgendes festlegen. Beschluss:
4. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für o.g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind die Änderung
- der überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- die Zahl der Wohneinheiten.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
11 : 1 : 0
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: Eine
Stimmenthaltungen: Keine
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Teilaufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup
Gv U. Petersen äußert sich dahingehend, dass es ihr wesentliche Schwierigkeiten bereite, über Teilaufhebungen erhaltenswerter Gebäude zu entscheiden. Man möge doch darüber nachdenken, die Satzung total aufzuheben oder zu überarbeiten- aber Teilaufhebungen, damit könne sie nicht umgehen. Es handelt sich hier um ein Kulturdenkmal, kein denkmalgeschütztes Gebäude, so der Bgm. Herr Rück fügt noch an, dass dezidiert geprüft werde, welche Gebäude erhaltenswert seien, dies ist immer eine Einzelfallentscheidung. Gv S. Koppelt: die Erhaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Gv V. Koppelt: die Erhaltungssatzung ist aufzulösen, der BauA möge eine Empfehlung für die Gv aussprechen. Nach weiteren Wortbeiträgen beantragt Gv D. Brinkmann Schluss der Debatte. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte das Grundstück Terp Wai Ecke Bi Müür (Flurstück 217)“ aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup herausnehmen und dabei folgendes festlegen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt - Braderup vom 29.04.1987 für das o.g. Gebiet, da die auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage weder das Ortsbild, die Stadtgestalt noch das Landschaftsbild prägt. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
9 : 1 : 2Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 2
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen.
Aufgrund des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.11.2007 die folgende Teilaufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt - Braderup vom 29.04.1987 erlassen: