Protokoll vom 13.08.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gv Frau Wionski-Berndt erscheint um 19.02 Uhr zur Sitzung. Zur Tagesordnung (TO):
Gemeindevertreterin (Gv) Sabine Koppelt stellt den Antrag, den TOP B 02, a und b, von der TO abzusetzen und begründet ihren Antrag damit, dass zu dem TOP keine Vorlagen gereicht worden sind. Der Bgm erklärt, dass auch er die TOP absetzen wolle. Gv S. Koppelt ist ihm mit ihrem Antrag zuvor gekommen. Die Gv stimmt dem Antrag von Gv S. Koppelt einstimmig zu. Wie schriftlich bereits angekündigt, bittet der Bgm um Erweiterung der TO um den TOP 15 Beratung und Beschlussfassung zur zeitlich befristeten Übernahme von Kosten für den Betrieb des Schwimmbades in List. Der Bitte wird einstimmig gefolgt.


2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters

Nach dem Verzicht des Herrn Harald Hebestreit auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung rückt als nächster Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag der SPD zur Kommunalwahl am 02. März 2003 Herr Volker Koppelt in die Gv nach. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Der Bgm verpflichtet Herrn Volker Koppelt per Handschlag.
Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, die Gesetze zu beachten und unparteiisch meine Obliegenheiten als Gemeindevertreter zum Wohle der Gemeinde Wenningstedt – Braderup auszuüben.“
Der „Versprecher“ von Herrn Koppelt beim Nachsprechen der Verpflichtungsformel, dass er seine Obliegenheiten als Gemeindevertreter zum Wohle von „Koppelt…äh der Gemeinde Wenningstedt – Braderup“ ausüben will, wird zur Kenntnis genommen. Insbesondere weist der Bgm Gv V. Koppelt auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit hin. Die schriftliche Mitteilung des Gv Volker Koppelt liegt vor, dass er sich mit sofortiger Wirkung der Fraktion der CDU/SPD anschließt.


3. Bürgerfragestunde

Frau Jennrich fragt nach, was sich hinter der Bezeichnung Aufsichtsrat Wenningstedt GmbH (BHKW) verbirgt. Der Bgm erläutert, dass die Gemeinde Wenningstedt eine GmbH für das Blockheizkraftwerk im Ortsteil Braderup, am Klärwerk, gegründet hat.

Frau Jennrich führt zur Hauptsatzung, die heute Abend geändert werden soll, an: der Kurausschuss wird aus der Satzung herausgenommen, hätte „man“ nicht die Mitglieder des Kurausschusses im Vorwege darüber informieren können? Der Ausschuss existiert ja faktisch nicht mehr. Herr Rück erläutert, dass der Eigenbetrieb der Gemeinde, die Kurverwaltung, in eine GmbH überführt wurde. Sachlich gesehen, hat die Gemeinde nicht mehr „reinzureden“. Eine starke Position nimmt der Geschäftsführer ein, über die Gesellschafterversammlung (alle Gv) kann die Gemeinde noch Einfluss nehmen. Rechtlich ist hier aber eine Trennung erfolgt.

Frau Führ: Da über den Vertrag „Erstellen einer unterirdischen Tiefgarage auf dem Minigolfplatz“ zwischen dem TSWB und der Firma Densch & Schmidt in der Gesellschafterversammlung eine Entscheidung getroffen werden soll, fragt sie an, ob denn der TSWB Eigentümer dieser Fläche ist. Die wird bejaht.

Gv Herr Waldherr erscheint um 19.14 Uhr zur Sitzung.


4. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Genehmigung zum Aufstellen von Hinweistafeln in den Gemeinden des ALS für den 3. Sylter Candy Day, Verkauf von Sylter Brisen Klöbjes.

Die EVS teilt zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup mit, dass nach Absprache die Verlegung der noch betroffenen Gasleitung und der Niederspannungssysteme in die nördlich gelegenen Flurstücke 816/433 und ggf. 433/1 erfolgt. Die Kosten gehen zu Lasten des Trägers dieses Vorhabens.

Der Betrieb der Schwimmhalle in List wird um 1 weiteres Jahr gewährleistet. Es ist seitens der Inselgemeinden signalisiert worden, die Kosten anteilig, entsprechend der Bevölkerungszahlen, zu übernehmen. Träger werden die DLRG Ortsgruppe Sylt, der TV Keitum und der TSV Westerland sein.

Der TSV Westerland dankt in einem Schreiben den Gemeinden für die Unterstützung.

Kommunalrabatt für Energieleistungen, Das ALS teilt mit, dass die Einräumung von Kommunalrabatt gesetzlich zulässig ist.

Alphabetisierungskurse: Lesen und Schreiben für Erwachsene; Dank der Unterstützung aus Mitteln des europäischen Sozialfonds ist es an den Volkshochschulen im Kreis NF möglich geworden, ein flächendeckendes Netz an Kursen für erwachsene Analphabeten aufzubauen.

Der Kreis NF als untere Naturschutzbehörde teilt mit, dass für die „Seestraße“ eine Zustandsbewertung vorgenommen wurde. Die Entwicklung der Heide auf der Fläche „Seestraße“ nach der Plaggmaßnahme wurde als sehr positiv eingeschätzt. Insbesondere der Arnikabestand ist beeindruckend.

Vorstellung der Bewerber für den Posten des Landrates in NF; Termin: 04.09.2007, 19.00 Uhr, in der Stadthalle Niebüll.

Das Wahllokal für die Landratswahl am 16.09.2007 ist das Restaurant „Kiose“ in der Berthin-Bleeg-Straße. Für die Bildung der Wahlvorstände sind die Nennungen bereits erfolgt.

Auf Internetseiten stellt sich die Nationalparkregion dar. Die Internetadressen können im Gemeindebüro erfragt werden.

Der Bgm teilt mit, dass sich die WWB und Gv Ute Lödige zu einer Fraktion zusammengeschlossen haben. Der Name der Fraktion lautet: WWB Fraktion/ Ute Lödige.

Anfragen
Gv S. Koppelt fragt an, wer denn die Haupttreppe zum Strand pflegt. Dies ist die Aufgabe des TSWB. Der Bgm wird Herrn Hebestreit benachrichtigen, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Angemerkt wird, dass auch in der Seestraße dringend Säuberungsarbeiten nötig sind.


5. Neubesetzung folgender Ausschüsse:
a) Bau- und Bauplanungsausschuss
b) Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss
c) Kleingartenausschuss
d) Flughafen GmbH
e) Aufsichtsrat Gemeinde Wenningstedt GmbH (BHKW)

Gv V. Koppelt beantragt für die CDU/SPD Fraktion, dass alle Positionen, die Herr Hebestreit innehatte, von ihm besetzt werden. Dann könne en bloc abgestimmt werden. Sollte die Gv seinem Antrag nicht folgen, dann beantragt er gem. § 46 GO Neuwahl der Ausschussbesetzungen nach dem Verhältniswahlrecht. Herr Rück teilt mit, dass es für die Besetzung der frei gewordenen Position in der Flughafen GmbH und dem Aufsichtsrat der Gemeinde Wenningstedt GmbH keine Wahl nach § 46 GO gibt. Der § greift hier nicht. Die Beschlussfassung muss nach § 39 GO erfolgen. Ebenfalls gibt Herr Rück den Anwesenden darüber Kenntnis, dass die Neubesetzung aller Ausschüsse in der nächsten Sitzung der Gv erfolge. Bis dahin mögen die Fraktionen überlegen, wie es zu einer einvernehmlichen Besetzung der Ausschüsse kommen könne. Die Gemeindevertretung stimmt sodann darüber ab, den Gv Volker Koppelt in alle Positionen zu wählen, die Herr Hebestreit innehatte. Abstimmungsergebnis: 2 Jastimmen: 9 Neinstimmen: 2 Enthaltungen
Somit kommt es zur Neubesetzung aller Ausschüsse und Vereinigungen.


6. Wahl des Vorsitzenden des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses

Der TOP entfällt.


7. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Bau- und Bauplanungsausschusses

Der TOP entfällt.


8. Benennung einer/s Fraktionssprecherin/Fraktionssprechers der CDU/SPD Fraktion

Die CDU/SPD Fraktion benennt schriftlich Herrn Gv Volker Koppelt als Fraktionssprecher/ Fraktionsvorsitzenden.


9. Beratung und Beschlussfassung über einen I. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde sieht in § 5 Abs. 1 e den Kurausschuss als ständigen Ausschuss der Gemeinde vor. Die Kurverwaltung ist zwischenzeitlich umgewandelt worden in die Tourismus-Service Wenningstedt – Braderup GmbH & Co. KG. Es handelt sich damit bei dem Kurbetrieb um eine eigenständige Gesellschaft, für die die Bestimmungen des GmbH – Gesetzes und die abgeschlossenen Gesellschaftsverträge pp. Gültigkeit haben. Damit hat der Kurausschuss keine Zuständigkeit mehr. Die Aufgaben werden jetzt von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen, die in § 11 des Gesellschaftsvertrages geregelt ist. Konsequenter Weise muss daher die Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend abgepasst werden. Die Vorhaltung des Kurausschusses als ständigen Ausschuss muss künftig entfallen. Gv V. Koppelt äußert seinen Unmut darüber, dass der Kurausschuss so einfach aufgelöst wird. Gv S. Koppelt versteht den Hintergrund nicht und wird darüber belehrt, dass es sich bei dem Tourismus-Service Wenningstedt – Braderup um einen privatwirtschaftlichen Betrieb handelt. Sie könne sich jedoch über die Gesellschafterversammlung einbringen.  Gv U. Petersen wirft noch die Frage auf, warum der Kurausschuss unter dem Vorsitz von Gv S. Koppelt seit April 2006 nicht getagt habe.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde gemäß Vorlage der Verwaltung. Der Nachtrag regelt den Entfall des Kurausschusses als ständigen Ausschuss. Abstimmungsergebnis: 10 : 3 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Die Vorlagen liegen jedem Gv vor. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 23.05.2005 und 18.06.2007 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. (siehe Auswertung der Stellungnahmen)
Beschlussvorschlag:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 5, 6. Änderung wird als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Die Vorlagen liegen allen Gv vor. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 23.01.2006 und 16.03.2007 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. (siehe Auswertung der Stellungnahmen)
Beschlussvorschlag:
1.Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.
2.Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3.Der Bebauungsplan Nr. 5, 9. Änderung wird als Satzung beschlossen.
4.Die Begründung wird gebilligt.
5.Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12 Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit abschließendem Beschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Die Vorlagen haben alle Gv erhalten. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 04.08.2006 und 16.03.2007 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (siehe Auswertung der Stellungnahmen). Zur Vorlage, Teilbereich 2, Satz 7 und 8, wird seitens Gv S. Koppelt vorgebracht, dass diese Passage entbehrlich ist. Eine andere Nutzung als Parkplatzfläche ist nicht gewünscht. Die Erklärung von Herrn Rück, dass der Flächennutzungsplan keinerlei Baurechte schaffe, sondern nur Ziele definiere, wird so nicht hingenommen. Die Anwesenden kommen überein, den Teilbereich 2 aus der Vorlage herauszunehmen und hierüber keinen Beschluss herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
Über den Teilbereich 2 der Vorlage wird nicht abgestimmt, der Teilbereich ist auszuklammern.
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenminister zur Genehmigung vorzulegen.
6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet zwischen Berthin-Bleeg-Straße, Dünenstraße, Strandstraße und Kliffkante, Flurstück 755

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hat in ihrer Sitzung am 01.11.1999 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 gefasst und in ihrer Sitzung am 01.09.2005 den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Zur Sicherung der Planungsziele wird aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13. August 2007 folgende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) erlassen:
§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Berthin-Bleeg-Straße, Dünenstraße, Strandstraße und Kliffkante (Flurstück 755) wird die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 08.09.2005 um 1 Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 3 der Satzung nach Ablauf von 3 Jahren außer Kraft.

(2) Das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 17 ist auf einer dieser Satzung beigefügten Plankarte mit Blockmarkierung gekennzeichnet. Die Plankarte ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf des 07.09.2008 außer Kraft

Gv Gauss bedauert die lang andauernde Planung des Kreises NF. Er beantragt, dem Kreis NF einen Termin für die Fertigstellung zu setzen. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, so möge die Gemeinde doch einen privaten Planer beauftragen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) über die Verlängerung der Veränderungssperre für den genannten Bereich gemäß Vorlage des Kreises Nordfriesland.

Abstimmungsergebnis: 10 : 3 : 0


14. Info zur Verlegung des Kindergartens

Der Bgm berichtet zur Verlegung des Kindergartens, dass in Kürze Gespräche mit der Gemeinde Kampen folgen werden. Die Gemeinde Kampen ist am Grund und Boden des Schulverbandes Norddörfer beteiligt. z. K. g.


15. Beratung und Beschlussfassung zur zeitlich befristeten Übernahme von Kosten für den Betrieb des Schwimmbades in List

Um die Kosten für die Nachnutzung der Schwimmhalle der MVS in List abzudecken, wurde der Vorschlag gemacht, die Aufteilung der Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € auf alle Gemeinden der Insel unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl zu verteilen. Es handelt sich bei der Gemeinde Wenningstedt – Braderup somit um einen Betrag von 11.112,42 €. Nach kurzer Aussprache und dem Hinweis, dass das Schulschwimmen der Kinder der Norddörfer Schule in List stattfinden kann, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Kostenübernahme nach Einwohnerzahl zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Der nicht öffentliche Teil der Sitzung entfällt. Der Bgm bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20.08.Uhr.