Protokoll vom 27.06.2007

Gemeindevertretung

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 20.27 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Die Erweiterung der Tagesordnung um die TOP 1 a und 12 a wurde bereits schriftlich angekündigt. Der Bgm bittet um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 01 a Beratung und Beschlussfassung über die Befangenheit einer Gemeindevertreterin. Abstimmungsergebnis: 12 : 1 : 0
Der Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 12 a  "Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme der Gemeinde List in den Schulverband Kampen - Wenningstedt - Braderup" wird einstimmig zugestimmt.


1a. Beratung und Beschlussfassung über die Befangenheit einer Gemeindevertreterin

Die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt (ALS) liegt jedem Gv vor. Gv Koppelt nimmt kurz Stellung. Sie sieht sich als nicht befangen an und begründet dies damit, dass es sich bei dem Bauvorhaben neues Kurzentrum und der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 um 2 verschiedene Planungsinhalte handelt. Sie kündigt eine verwaltungsrechtliche Überprüfung und Klärung an. Im Vorfeld dieser Sitzung hat sie Ihre Meinung schriftlich an die Gemeindevertreter gesandt. Der Bgm geht auf die Vorlage der Verwaltung ein. Die Kommunalaufsicht hat die Auffassung des Amtes Landschaft Sylt (ALS) bestätigt, das Verwaltungsgericht hat die Klage der Gv Koppelt auf eine einstweilige Anordnung zurückgewiesen. Nach dem Hinweis von Frau Abeling, dass Gv Koppelt an der Beratung zu diesem TOP nicht anwesend sein darf, verlässt Gv Koppelt gem. § 22 GO das Sitzungszimmer. Es besteht die Vermutung, die Gemeindevertreterin Frau Sabine Koppelt könnte bei Beratungen zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5  befangen sein im Sinne von § 22 der Gemeindeordnung. Frau Koppelt selbst sieht sich nicht als befangen an. § 22 GO sieht vor, dass die Gemeindevertretung durch Beschluss die Befangenheit feststellt oder sie verneint. Sachverhalt:
Frau Sabine Koppelt ist Gemeindevertreterin und 2. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt). Sie hat den Amtseid geleistet, dass sie Verfassung und Gesetze beachten werden. Hierzu gehört - verstärkt zu den allgemeinen Pflichten von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern - die Pflicht zur Beachtung der Befangenheitsregelungen der Gemeindeordnung und der Rechtsfolgen, die das Gesetz für den Fall der Befangenheit vorsieht (Verlassen des Sitzungsraumes). Frau Koppelt ist  verheiratet mit Herrn Volker Koppelt, dem Sohn von Herrn Heinz Koppelt, und damit die Schwiegertochter von Heinz Koppelt. Damit ist sie mit ihm verschwägert im Sinne von § 22 Abs. 1 Ziff. 5 GO. Durch die Behandlung der beiden vorgenannten Tagesordnungspunkte kann Herr Heinz Koppelt einen unmittelbaren Vorteil erfahren. Bei dem Tagesordnungspunkt geht es vornehmlich um die planungsrechtliche Ausweisung von Stellplätzen, die für das Projekt der neuen Kurverwaltung und die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben zwingend erforderlich ist. Auf dem Grundstück des Neubaues können die Stellplätze nicht nachgewiesen werden, deshalb ist es Planungsziel der Gemeinde und Inhalt des dortigen Bebauungsplanes Nr. 19, den Stellplatznachweis durch einen eigenständigen Bebauungsplan auf einer anderen Fläche nachzuweisen. Dieser Nachweis soll  jetzt durch die 12. Änderung des BPLanes Nr. 5  und durch die separate Beratung und Beschlussfassung zur allgemeinen Beratung über Lösungsmöglichkeiten erfolgen. Herr Koppelt hat ein Interesse daran, dass der Neubau der Kurverwaltung nicht verwirklicht wird. Er hat mit Antrag vom 9.8.2006 einen Normenkontrollantrag gegen den BPLan Nr. 19 eingereicht mit dem Antrag, den BPlan Nr. 19 für nichtig zu erklären sowie  einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO beantragt, den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. 19 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag aus zusetzen.  Die Verfahren wurden beim OVG Schleswig unter den Aktenzeichen 1 MR 7/06 und 1 KN 14/06 behandelt. In beiden Fällen wurden die Anträge abgewiesen. Hieraus folgt, dass unmittelbar mit der Lösung des Stellplatzproblems auch der Weg für die Erteilung der Baugenehmigung offen ist. Umgekehrt: scheitert die Lösungsfindung durch die Gemeindevertretung hat Herr Koppelt den Vorteil, dass sein Ziel auf diesem Wege erreicht oder zumindest dien Realisierung des Vorhaben verzögert wird. Frau Koppelt hat sich im Vorfeld bereits anwaltlich vertreten lassen. Die vorgetragenen Argumente lassen jedoch kein anderes Ergebnis zu, als dass weiterhin die Möglichkeit der Befangenheit besteht. Daraufhin hat Frau Koppelt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der jedoch als unzulässig abgewiesen wurde. In der Sache selbst hat das Verwaltungsgericht leider keine Aussage gemacht. Die Kommunalaufsicht bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass eine Befangenheit gegeben ist. Gv Brinkmann sagt aus, dass das Verfahren des Schwiegervaters, Heinz Koppelt, abgeschlossen sei. Herr Rück nimmt kurz zur Vorlage der Verwaltung Stellung. Auch wenn das Verfahren Heinz Koppelt abgeschlossen sei, wirke die Befangenheit nach. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Frau Koppelt bei Beratungen und Beschlussfassungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie bei künftigen Beratungen und Beschlussfassungen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Lösung der Stellplatzfrage für den Neubau der Kurverwaltung im Zusammenhang stehen, aus den im vorstehenden Vermerk  aufgeführten Gründen befangen  ist im Sinne von § 22 GO.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0
Gv Koppelt nimmt wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Gottschalk führt aus, dass der Gv Waldherr als Notar die Liegenschaften von Herrn Densch betreut und von diesem gelenkt werden könne. Ist Gv Waldherr ebenfalls zu dem TOP 04 als befangen anzusehen? Herr Rück erläutert die Bestimmungen des § 22 GO. Rein rechtlich gehört Gv Waldherr einer Berufsgruppe an. Vor- und Nachteile sind nicht gegeben. Gv Waldherr ist als nicht befangen anzusehen. Herr Rück verdeutlicht dies noch an Hand von Beispielen.

Frau Führ stellt eine Frage zu TOP 04 der Tagesordnung. Die oberirdische Bebauung ist heute nicht gewollt. Sie bezieht sich auf die Vorlage zu TOP 04 a und fragt, wenn die Gemeinde 1 Million Euro für den Bau einer Tiefgarage bezahlt, was zahlt der Investor jetzt, ohne oberirdische Bebauung? Was zahlt der Investor für die Nutzung des Grundstückes? Der Bgm antwortet, dass der Investor nichts zahlt, es fällt nichts ab, der Investor habe erhebliche Mehrkosten.
Herr Kaus: während des Baus Mehrkosten?  Ja, so der Bgm, der Vertrag liegt vor, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beinhaltet lediglich die Stellplätze, alle anderen Modalitäten liegen fest.

Die nächste Frage von Herrn Kaus bezieht sich auf die beabsichtigte Anschaffung eines automatischen Landesystems für den Flughafen. Vor ca. 1 Jahr hatte der Bgm die Anschaffung verneint und nunmehr steht eine solche Anschaffung an. Der Bgm bestätigt, dass Überlegungen zur Anschaffung angestellt werden, die vor ca. 1 Jahr noch nicht absehbar waren.

Herr Wolff stellt die Frage, ob alle Gemeindevertreter im Hinblick auf die Vertragsangelegenheiten Hotel/ Kurmittelhaus/ Parkplatz / Densch auf ihre Befangenheit hin überprüft worden sind? Nach dem Wissenstand des Bgm ist, außer bei Gv Koppelt, kein Gv als befangen anzusehen. Herr Wolff: Die geringschätzigen Formulierungen des Investors in der Presse über seinen Vertragspartner, die Gemeinde Wenningstedt, veröffentlicht in der Sylter Rundschau vom 13.06.2007, lassen eine vertrauensvolle Grundhaltung gegenüber seinem Vertragspartner, unserer Gemeinde, vermissen. Da aber der gegenseitige Respekt und das gegenseitige Vertrauen eine unerlässliche Voraussetzung für die Umsetzung eines so komplizierten Vertrags- und Bauwerks sind, bitte ich unsere Gemeindevertreter zu erwägen, von dem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Heike Holst: Sie bezieht sich auf die Vorlage zu dem TOP 04 a, wo die Möglichkeiten 1 und 2 vorgesehen sind. Sie fragt, ob der TOP noch beraten wird. Dies wird verneint, der TOP wird nicht aufgerufen werden. Zu den Kosten für die Gemeinde von ca. 1 Million € fragt sie an, wie denn dieser Betrag finanziert wird. Ferner regt sie an, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der ermittelt, welche Kosten anfallen, wenn die Gemeinde vom Vertrag zurück tritt. Der Bgm sagt aus, dass die Finanzierung gesichert ist. Diese Aussage hat der Wirtschaftsberater der Tourismus-Service Wenningstedt – Braderup GmbH & Co.KG. (TSWB) getroffen und diese Aussage reiche aus. Frau Holst befindet dies als „höchstfahrlässig“.

Max Holst fragt an, ob Gv Koppelt denn schon bei vorherigen Sitzungen der Gv befangen war und ob die Beschlussfassungen rechtens waren?  Frau Koppelt hat einvernehmlich mit abgestimmt. Bis zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 war das Gebiet nicht überplant. Selbst wenn Gv Koppelt befangen gewesen wäre, sind die Beschlüsse gültig. Herr Rück: Die Befangenheit hätte Frau Koppelt selbst erklären müssen, wenn nicht, stellt dies ein rechtswidriges Verhalten dar. Beschlüsse wären nur rechtswidrig, wenn die Stimme von Frau Koppelt entscheidend gewesen wäre, ansonsten sind die gefassten Beschlüsse rechtmäßig. (§ 22 GO, Abs. 9)

Die Frage von Herrn Strube, ob denn alle Gv ortsansässig seien, oder ob ein Gv seinen Wohnsitz auf das Festland verlegt habe, wird vom Bgm so beantwortet, dass ihm nichts bekannt ist.

Heike Holst: Sie regt an, ob nicht ein unabhängiger Gutachter mit der Überprüfung der Stellplätze beauftragt werden könne, um eine bessere Position für die Gemeinde zu erreichen, und ebenso die Kosten bei Vertragsrücktritt ermittelt.

Jens Dobrot: Er zweifelt an, ob Gv Zarth Wenningstedter Bürger ist. Gv Zarth: Er ist erstaunt darüber, wie viele sich für das Leben anderer interessieren. Er sagt aus, dass er die Mutmaßungen der „Denunzianten“ als unverschämt und anmaßend empfindet und man möge doch den Beweis dafür vorlegen.

Herr Leißner möchte, dass der Bgm bestätigt, dass der Kindergarten nicht veräußert wird. Dem Bgm ist von einer Veräußerung des Kindergartens nichts bekannt.  Auf Nachfrage von Heike Holst sagt der Bgm aus, dass er nicht vorhabe, Grundstücke oder Immobilien der Gemeinde zu verkaufen. Es ist nichts in diese Richtung geplant, was in Zukunft wird, ist nicht bekannt. Zum Kindergarten; auf die Frage von Kirsten Klein, ob der Kindergarten marode sei, wird entgegnet, dass dies nicht erkennbar ist. Herr Hombach berichtet vom Entfernen aufgetretenen Schimmels im Keller und ob dies kontrolliert wird?

Heike Holst: Ihr sind Gerüchte zu Ohren gekommen, dass Herr Hebestreit Prokurist des TSWB ist, der TSWB zu 50 % der Gemeinde gehört und dass deshalb Herr Hebestreit nicht mehr Gv sein kann. Der Bgm: der TSWB ist ein privatwirtschaftlich geführter Betrieb. Der Bgm gibt an dieser Stelle bekannt, dass Herr Hebestreit mit Datum vom 27.06.2007 sein Mandat als Gv niedergelegt hat. Herr Rück: in der Tat kann nach § 31 a GO eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegen. Die Unvereinbarkeit wird durch ein förmliches Verfahren festgestellt, die Feststellung selbst triff die Kommunalaufsicht. Durch die Mandatsniederlegung habe sich diese Frage aber erledigt. Die Frage von Frau Führ, seit wann Herr Hebestreit Prokurist ist, kann nicht genau beantwortet werden. Frau Fifeik: wie viele Gv sind denn noch befangen? Was ist mit den Beschlüssen? Herr Rück: die Frage ist nicht richtig gestellt. Die Befangenheit  und Unvereinbarkeit sind unterschiedliche Tatbestände. Bei Befangenheit muss der Gemeindevertreter/in sofort reagieren, bei der Unvereinbarkeit schließt sich ein Verwaltungsverfahren an, dass eine gewisse Zeit dauere, weil auch Rechtsmittel gegeben sind. Heike Holst: Zum Rücktritt von Herrn Hebestreit und zum Nachrücken eines Mitgliedes für die Gv. Hierzu gibt es ein formelles Verfahren, das zeitnah vom Amt eingeleitet werden wird.

Peter Knabben: Seit ca. 6 Jahren gibt es Probleme mit den Parkplätzen in der Straße Lüng Wai.-Sind Bestrebungen im Gange, diese Probleme zu lösen? In der Tat bemüht sich der Bgm sehr, Abhilfe zu schaffen. Bisher leider ohne Erfolg.

Herr Sprengel bezieht sich auf die Unterredung mit dem Bgm in Bezug auf die Unfallträchtigkeit Ecke Osterweg/Grenzweg. Die Polizei so der Bgm, wird nicht reagieren. Der Wegeausschuss wird sich der Sache annehmen und mit dem Kreis NF nach einer Lösung suchen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Wolff fragt danach, ob die Ruhezeiten nicht wieder eingeführt werden können. Das ALS ist bemüht, eine landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu initiieren, aber die EU Beschlüsse können nicht ausgehebelt werden. Es gibt zurzeit keine Rechtsgrundlage für Ruhezeiten, auch nicht in Westerland, auch wenn dort noch so verfahren wird.

Frau Führ: Es gibt einen 2. Bürgersteig in der Westerlandstraße, was ist mit einer zweiten Ampel. Der Bgm berichtet, dass die Anträge der Gemeinde an den Kreis NF abgelehnt worden sind. Das Verkehrsaufkommen reiche dort nicht aus.

Herr Callies fragt, warum im Norden des Friedhofes, zum Fennenweg hin, ein Parkstreifen entstanden ist und erhält die Antwort, dass der Fennenweg dort permanent unter Wasser gestanden habe. Es handelt sich um eine Entwässerungsmaßnahme.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
GV Hebestreit legt mit Datum vom 27.06.2007 sein Mandat als Gemeindevertreter nieder.

Die Deutsche Post, Regionalleitung Nord, teilt mit, dass ein geeigneter Kooperationspartner gefunden wurde, der künftig postalische Leistungen anbieten wird. Ab 03.07.07 wird die neue Filiale in der Berthin-Bleeg-Str. 17 eröffnet. Die Filiale in der Hauptstr. 17 wird mit Ablauf des 30.06.07 ihren Dienst einstellen. Die Öffnungszeiten werden Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sein, Samstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Der Briefkastenstandort Hauptstr. 17 wird an den neuen Standort Berthin-Bleeg-Str. 17 umgesetzt.

Verkehrsregelungen in der „Terp Wai“; Aufstellen von Halteverbotsschildern

Autovermietung Berthin-Bleeg-Straße; der Betrieb und die damit verbundene Situation wird aus bau- und ordnungsrechtlicher Sicht vom Amt Landschaft Sylt (ALS) geprüft.

Stellplatzsituation im Lüng Wai; das ALS teilt dem Ehepaar Hemshorn die Problematik mit und bittet darum, eine Lösung zu schaffen.

Herr Dipl. Ing. Jürgen Scheil ist als Nachfolger von Herrn Mügge zum Leiter des Bauamtes befördert worden und erhält die Übertragung von Zeichnungsbefugnissen

Ergebnis der 129. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 08. bis 11. Mai in Görlitz.

Stellungnahme des ALS zum Widerspruch von Gv S Koppelt zum Ablauf der Sitzung der Gemeindevertretung (Gv) am 14.05.2007. Der Widerspruch ist unbegründet, die Beschlussfassungen sind rechtmäßig und ohne Verstoß gegen die GO gefasst worden.

Festsetzung eines Spezialmarktes „Antika“ für die Zeit vom 20.07. – 12.08.2007 in der Norddörfer Halle

Motorradkorso am 17.06.2007, Erlaubnis des Kreises NF.

Halbseitige Straßensperrung als Wanderbaustelle für Sielsanierungsarbeiten im Bereich der Westerlandstraße

Halbseitige Straßensperrung mit Lichtzeichenregelung im Bereich Terp Wai 9 wegen Bautätigkeit

Schreiben von Herrn Rück; seine geäußerten Bedenken, dass die Interessen der Gemeinde an Dingen des Kurbetriebes durch die Bildung einer GmbH nicht mehr ausreichend gesichert sind, werden nicht mehr aufrechterhalten.

Genehmigung zum Aufstellen von Hinweistafeln in den Gemeinden des Amtes für die Tinnumer Markttage vom 26.07.-29.07.2007 und für den Deutschen Windsurfing Cup vom 10.07. bis 29.07.2007

Kabel Deutschland informiert über Aufgrabungsarbeiten im Friesenweg 3 vom 19.06. bis 03.07.2007

Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag gibt Auskunft darüber, dass der Innen- und Rechtsschutzausschuss die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände ignoriert.

Anfragen
Gv Brinkmann fragt an, wann die Lampen in der Westerlandstraße aufgestellt werden. Der Bgm sagt aus, dass diese bestellt sind, die Leitungen liegen und die Arbeiten werden in Kürze beginnen. 

Herr Zarth weist auf einen Eilantrag der CDU Fraktion vom 05.08.1995 hin, der eine Bebauung des Minigolfplatzes zum Inhalt hat. 2/3 des Minigolfplatzes sollte verkauft werden, 1/3 wäre der Gemeinde für die Bebauung geblieben. Geplant waren 2 Gebäude mit 12 Wohnungen und in der Mitte des Grundstückes ein 3 ½- geschossiges Gebäude für die Kurverwaltung. Das Grundstück der KVW sollte mit Läden und einer Ladenpassage bebaut werden. Herr Zarth zitiert aus dem Kurausschussprotokoll vom 29.09.1995. So viel zur Glaubwürdigkeit der Protagonisten. Die Befürworter der damaligen Planung sind jetzt vehement dagegen.

Gv Koppelt: Die Befangenheit ihrer Person stellt sie in Frage und will dies vor Gericht klären lassen. Sie gibt den Hinweis, dass mindestens 3 der anwesenden Gv mit Herrn Densch geschäftlich zu tun haben. Sie will das Beste für die Gemeinde erreichen und keine Planung kippen.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet Dünenstraße / Ecke Mittelweg, Flurstücke 495 und 442

Gv Koppelt verlässt die Sitzung. Sie wurde per Beschluss von der Gv für befangen erklärt (§ 22 GO). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hat am 14.05.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5, 12. Änderung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Gv Waldherr bittet um Aufnahme in die Niederschrift, dass die Anregungen von Herrn und Frau Holst mit aufgenommen werden.
1. Die Zufahrt zur Tiefgarage ausschließlich über die Dünenstraße und
2. Einrichtung eines Wendehammers im Mittelweg.
Er weist außerdem darauf hin, dass - entgegen der Anmerkungen anl. der Bürgerbeteiligung – die Gemeinde nicht völlig ohne Schadensersatzansprüche vom Vertrag freikomme, weil sie die Bereitstellung eines Grundstücks für die Parkplätze vertraglich zugesagt habe und der entschädigungslose Rücktritt wohl nur für den Fall des Fehlens einer Bankbürgschaft denkbar sei. Wenn die Baugenehmigung nicht fristgerecht erteilt wird, läge dies an der Gemeinde, weil sie das Grundstück für die Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt habe. Ferner ist zweifellos im Vorteil, wer den Erbbaurechtsvertrag gelesen hat und versteht.
1. Parkplätze unter das Kurzentrum- gehen nicht. Im Vertrag steht, dass die Gemeinde dem Investor andere Flächen zur Verfügung stellt.

2. 1 Million dem Investor schenken- in § 49 Abs. 3 steht, dass der Investor die Kosten für die Erstellung der Parkplätze selber trägt, jedoch nicht für die Parkplätze, die von der Gemeinde und dem TSWB benutzt werden. D.h. die Quote ist möglicherweise geringer als 1 Million, dies wird sich erst ergeben.

3. Schadenfreier Rücktritt – wunderbar, aber in § 55 Abs. 3 steht, dass für den Fall eines Rücktritts der Erbauberechtigte die bis dahin entstandenen Grundbuchamts- und Notarskosten trägt. Etwaige weitere einem Vertragspartner entstandene Kosten, Nachteile oder sonstige Schäden werden nicht erstattet oder entschädigt. Es sei denn, der andere Vertragspartner hat den Rücktritt zu vertreten. Also die ganze Palette Schadensansprüche.

4. Parkplätze Splitten, lt. Baurecht nicht möglich, wenn ja, was folgt dann? In der Nähe des Objektes unterirdisch ist doch in Ordnung und oberirdisch freilassen.

Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5, 12. Änderung für das Gebiet „Dünenstraße / Ecke Mittelweg (Flurstücke 495 & 442)“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Eine Umweltprüfung wird gem. § 13 a BauGB i.V. mit § 13, 3 BauGB nicht durchgeführt, ebenso wird von der Durchführung einer frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 13 a BauGB i.V. mit § 13, 2 BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis: 10 : 2 : 0
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:13
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: keine
Es waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Sabine Koppelt
Frau Koppelt nimmt wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.

4a. Beratung und Beschlussfassung über die Alternativen zur Erstellung der Parkflächen auf dem Minigolfplatz

Möglichkeit 1:
Der Bau einer Tiefgarage mit oberirdischer Bebauung in Form von Läden und Dauerwohnungen. Die Erstellung der Tiefgarage, der Wohnungen etc. und Gewerbeflächen übernimmt der Investor und zahlt der Gemeinde einen Einmalbetrag für das Dauernutzungsrecht in Höhe von 700.000 €.

Möglichkeit 2:
Der Bau einer Tiefgarage ohne oberirdische Bebauung mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 1 Million € und Verzicht auf die Einmalentschädigungssumme für das Erbbaurecht.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Möglichkeit.
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Möglichkeit.
Dieser TOP kommt nicht zur Abstimmung.


5.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße, und dem Bereich westlich der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn, ausgenommen der Flurstücke 442 und 495 am Mittelweg

Frau Koppelt verlässt wegen Befangenheit das Sitzungszimmer.

Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerland Straße, Horsatal, Dünenstraße und dem Bereich westlich der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn, ausgenommen der Flurstücke 442 und 495 am Mittelweg.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt- Braderup hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in ihrer Sitzung am 04.05.2006 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup gefasst (11. Änderung Bebauungsplan Nr. 5). Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27. Juni 2007 folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt - Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerland Straße, Horsatal, Dünenstraße und dem Bereich westlich der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn, ausgenommen der Flurstücke 442 und 495 am Mittelweg. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügten Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

1. Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen
a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
b. Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 in Kraft tritt, spätestens jedoch 2 Jahre nach Inkrafttreten. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit dem genannten Gebiet gem. Vorlage des Kreises Nordfriesland.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 2
Gv Waldherr äußert seinen Unmut darüber, dass seit ca. 1 Jahr jegliche Grundstücksveräußerung versperrt wird, eine Behinderung für die Bürger. Bis zum Herbst 2007 sollte der Kreis NF reagiert haben. Die Aufträge zur Überplanung liegen seit langem vor. Gv Koppelt nimmt wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


6. Wahl der Mitglieder für die Neu- bzw. Umbesetzung des
a) B
au- und Bauplanungsausschusses
b)
Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss

Die WWB Fraktion will es bei der bisherigen Besetzung durch Gv Ute Lödige, die aus der WWB ausgetreten ist, belassen, die FDP/BWB ist einverstanden. Die Gv votiert mit 12 : 1 : 0 dafür, dass die GV Lödige als Mitglied im BauA und im WUSA verbleibt.


7. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss

Vorschlag der WWB Fraktion: es bleibt der der Besetzung durch Gv Ute Lödige. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Koppelt fragt nach, ob denn der KurA formell aufgehoben ist. Die Frage ist berechtigt, so Herr Rück, die Hauptsatzung muss geändert werden. Die Vorlage liegt zur nächsten Sitzung der Gv vor. Die ehemalige Kurverwaltung, jetzt TSWB, regelt ihre Angelegenheiten selbst und hat einen Aufsichtsrat gebildet. Die touristischen Ziele in der GmbH werden durch die Gesellschafterversammlung geregelt, jeder Gv ist Gesellschafter des TSWB, durch Stimmenmehrheit werden Weisungen erteilt.


8. Wahl eines neuen Mitgliedes für den Seniorenbeirat

Nachdem Herr Heinz Koppelt aus gesundheitlichen Gründen seinen Austritt aus dem Seniorenbeirat mitgeteilt hat, empfiehlt der Sozialausschuss als neues Mitglied Frau Cäcilie Lauckner. Die Gv wählt Frau Cäcilie Lauckner als neues Mitglied in den Seniorenbeirat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Hortes

Am 23.05.07 fand ein Gespräch mit Herrn Gabriel vom  Kreis Nordfriesland, Herrn Rodewald von der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig e.V. (ADS), Frau K. Ausborn von der betreuten Grundschule,  Herrn B. Ußner, Schulleiter der Norddörfer Schule und dem Schulverbandvorsteher und Bürgermeister, Herrn Carl Heinrich Schmidt, statt. Nach der Besichtigung der Räumlichkeiten für den zukünftigen Hort wird festgestellt, dass eine Fluchttür eingebaut werden muss. Herr G. Böhm vom Amt Landschaft Sylt wurde beauftragt, Kosten für weiteres Zubehör und Ausstattungsgegenstände  für die Einrichtung des Hortes zu ermitteln. Die Öffnungszeiten sollen sich dem Bedarf der Eltern anpassen. Die zukünftige Hortgruppe von ca. 15 Kindern, wird von einer Erzieherin (Personalschlüssel) betreut. Das Mittagessen soll angeliefert werden und, so die grobe Planung,  gegessen wird in dann in zwei Gruppen, je nach Unterrichtsschluss. Der zukünftige Träger wird alle  nötigen Anträge an den Kreis NF richten. Der Elternbeitrag für den Hort beträgt 100.- €, das Mittagessen von ca. 2,40 € wird extra berechnet. Ein Pressetermin wird in den nächsten Tagen von Herrn Ußner und Frau K. Ausborn wahrgenommen. Gv Wionski-Berndt nimmt die notwendigen Erläuterungen zu diesem TOP vor. Ein Pressetermin war nicht notwendig, 20 Anmeldungen liegen bereits vor. Eine zweite Erzieherin wird benötigt, die Ausschreibung läuft. Alle Anmeldungen konnten berücksichtigt werden. Betreuungszeit bis 16.00 Uhr. Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig dem so zu folgen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erhebt den Empfehlungsbeschluss des Sozialausschusses zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über den Kinderspielplatz „Feldscheide“; Fortführung der Gestaltung 2007

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA vom 15.05.2007:
Die Vors. verteilt zur Einsicht die Planungsunterlagen für den Spielplatz. Leider war die Resonanz nicht so groß wie erwartet. Einige Spielgeräte haben Sponsoren gefunden und wurden zum Teil von einer Firma aufgebaut. Die nötigen Anpflanzungen in der Anlage werden im Herbst unter  Anleitung von Herrn Dr. Roland Klockenhoff und den jugendlichen  Mitgliedern des Naturschutzzentrums stattfinden. Der Zaun um den Spielplatz ist sanierungsbedürftig und muss zum Teil auch ergänzt bzw. verlängert werden. Die Vors. wirbt auch weiter für Sponsoren und die Umsetzung des Projektes. Nach Gesprächen mit den Geschäftsführern der Firma Gosch und der  Sylter Bank wurde deren Zusage für die Übernahme eines Spielgerätes signalisiert. Die Vors. bemängelt, dass leider jegliche Unterstützung vom Tourismus Service  Wenningstedt - Braderup (TSWB) fehlt. Für den Aufbau der vorhandenen Geräte, die schon im Lager bereit stehen, soll eine Lösung für den Aufbau gesucht werden, da zz. nur noch ca. 350.- €  auf dem Spendenkonto sind, die aber für den Aufbau nicht ausreichen. Für die Benutzung des Spielplatzes ist eine Alterbegrenzung  von Kindern bis 12 Jahre vorgesehen. Dieses soll geändert werden, da der Spielplatz auch für Jugendliche gedacht ist. Einige Bürger sind der Meinung, den Spielplatz als Hundeklo missbrauchen zu müssen. Der Einbau einer  Pforte, die automatisch zufällt, soll Abhilfe schaffen.
Beschluss:
Auf dem Spielplatz „Feldscheide“ sind Spielgeräte für Kinder und Jugendliche vorhanden. Die Alterbegrenzung soll von 12 Jahren einstimmig heraufgesetzt werden und der Platz als Kinder- und Jugendspielplatz ausgewiesen werden. Das Amt Landschaft Sylt  (ALS) wird gebeten, zu  prüfen, ob das rechtlich möglich ist.
Beschluss:
Der SozA empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig für den  Nachtragshaushalt 2007, ca. 3.000.- €  für  3 neue Jugendbänke einstellen zu lassen. Für die Haushaltsbesprechung 2008 soll eine Auflistung der Kosten für die noch  fehlenden Geräte und Aufbauten erstellt  werden. Die Fertigstellung und Einweihung des Spielplatzes soll im Jahr 2008  stattfinden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Frau Wionski-Berndt legt den Gv die Planzeichnung des Kinderspielplatzes vor und erläutert, was an Spielgeräten bereits gekauft wurde und welche Anschaffung noch aussteht. Mit Hilfe von Dr. Klockenhoff und weiteren Helfern wird der Zaun an der Grenze des Spielplatzes erneuert. Gv Wionski-Berndt bedauert, dass der Versuch, Sponsoren zu werben, nicht von großem Erfolg gekrönt war.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Altersbegrenzung soll auf 14 Jahre angehoben werden.
2. Der Platz soll als Kinder- und Jugendspielplatz ausgewiesen werden.
3. Im Nachtragshaushalt 2007 sind ca. 3.000 € für neue Jugendbänke einzustellen.
4. Fertigstellung und Einweihung sind für das Jahr 2008 einzuplanen.
5. Das Amt Landschaft Sylt wird in die Maßnahme eingebunden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über Anträge:
a) Inseljugendring
b) Inseljugendring Sylter Ferien(s)pass
c) Förderkreis e.V.
d) Amnesty International
e) Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V.
f) Ludothek SpielBergSylt
g) AIDS Hife Projektförderung Präventionsfilm
h) AIDS Hilfe Rosengarten Sylt
i) Jugendzentrum

Inseljugendring (IJR)
Der  Inseljugendring bittet für verschiedene Projekte wie Internetpräsens, Nacht der Sylter Bands und weitere Finanzplanung des IJR um einen Zuschuss. Nach kurzer Diskussion empfehlen die SozA Mitglieder der GV, die „Nacht der Sylter Bands“, wie im Jahr zuvor, mit 300 € zu unterstützen.

Inseljugendring Sylter Ferien(s)pass 2007
Es liegt ein Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses für den „Sylter Ferien (s)pass 2007“ des IJR vor. An dem  Ferien (s) pass werden lt. Aussage  auch Wenningstedter Kinder teilnehmen. Der  SozA empfiehlt der GV, den IJR für den Ferien (s) pass 2007 mit 100.- € zu unterstützen. 

Förderkreis e.V. Kinderkulturprojekt zur Suchtprävention -Sylter Geschichte- selbst erlebt
Das Thema –Sylter Geschichte- des diesjährigen Kinderkulturprojektes erscheint den SozA Mitglieder viel versprechend  und interessant  zu sein.  Da das Projekt in der Zeit  vom 23.- bis 27.  Juli  2007 stattfindet, haben auch Wenningstedter Kinder die  Möglichkeit, daran teilzunehmen. Der SozA empfiehlt der GV das Projekt des Förderkreis zur Unterstützung der Prävention und Suchtberatung Sylt e.V. - Sylter Geschichte- selbst erlebt - mit 200.- € zu unterstützen.

Amnesty International
Der Antrag liegt schon aus dem letzten Jahr vor. Die SozA Mitglieder sehen den Antrag nicht als zuschusswürdig an.

Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V.  (NSG)
Der Zuschuss von 2.000.- € ist im Haushalt 2007 eingestellt worden. Die Arbeit der Kinder- und Jugendgruppen erfährt  nach wie vor eine gute Resonanz und eine vierte Gruppe soll, sobald es vom Arbeitsaufwand und der Finanzierung  geleistet werden kann, eingerichtet werden. Der SozA empfiehlt der GV, der NSG den Zuschuss von 2.000.- €  anweisen zu lassen.

Zuschuss für die Ludothek SpielBergSylt
Die Ludothek gibt es schon seit vielen Jahren auf der Insel und erfreut sich allgemeiner Beliebtheit. Für 2007 sind Anschaffungen von Brettspielen zum Thema Brettspiele „Spiele aus, in und zur Dritten Welt“ geplant. Der SozA empfiehlt der GV, die Ludothek mit 100.- € für die Anschaffung von Brettspielen zu unterstützen.

AIDS-Hilfe Antrag auf Projektförderung eines Präventionsfilms
Die AIDS-Hilfe Sylt plant eine Fortsetzung des Präventionsfilms „Funny Condoms“. Die SozA diskutieren über das geplante Projekt und kommen zu dem Ergebnis, dieses nicht zu unterstützen.

AIDS-Hilfe Rosengarten Sylt
Die AIDS-Hilfe bittet um die Bereitstellung eines Platzes in den angeschriebenen Orten  für den geplanten Garten zur Pflanzung von Rosen. Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup kann und will so einen Platz nicht bereitstellen. Somit empfiehlt der SozA, von dem Projekt Abstand zu nehmen.

Jugendzentrum (JUZ)
Das JUZ bittet um einen  Zuschuss für weitere Honorarkräfte für Projektarbeiten. Konkreter Bedarf wird in dem Antrag aufgeführt. Der SozA sieht die Notwendigkeit der Bezuschussung und empfiehlt der GV, dem Jugendzentrum Sylt 150.- € zu bewilligen.

Der SozA empfiehlt der GV en bloc von a)bis i) einstimmig zuzustimmen.

Die Gemeindevertretung beschließt, den Empfehlungsbeschlüssen des Sozialausschusses zu folgen und stimmt diesen en bloc von a bis i zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Info zum Fortgang der Angelegenheit Verlegung Kindergarten

Die Angelegenheit ist zurzeit in Arbeit. Der Kindergarten soll künftig der Norddörfer Schule angegliedert werden, die Behandlung des Themas ist für die Schulverbandsversammlung als Eigentümer des Grundstückes vorgesehen. Der Bgm äußert den Wunsch, die Verlegung des Kindergartens möglichst bald umzusetzen.  z. K. g.


12
a. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme der Gemeinde List in den Schulverband Kampen - Wenningstedt - Braderup

Die Gemeinde List auf Sylt hat als Konsequenz der Vorgaben des neuen Schulgesetzes einen Antrag auf Aufnahme in den Schulverband Kampen-Wenningstedt-Braderup gestellt, um so die Forderungen des Gesetzes hinsichtlich der Mindestschülerzahl auf Dauer zu erfüllen. Die Aufnahme des neuen Mitgliedes hat auch für den Schulverband Kampen - Wenningstedt - Braderup den Vorteil, dass sein Bestand gesichert bleibt und eine Kooperation mit der Nordkampschule in Westerland vermieden wird. Die Entscheidung über den Beitritt der Gemeinde List obliegt der Verbandsversammlung des Schulverbandes. Als Mitglied ist die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) davon unmittelbar berührt. Es macht daher Sinn, den Vertretern der Gemeinde in der Verbandsversammlung eine Vorgabe für die Abstimmung auf den Weg zu geben. Dem Antrag auf Aufnahme des neuen Mitgliedes sollte daher grundsätzlich zugestimmt werden. Den Mitgliedern  in der Verbandsversammlung sollte diese Abstimmung empfohlen werden. Die Zustimmung beinhaltet dann weitere Schritte, die dann von der Verbandsversammlung zu beschließen sind. Die Interessen der Gemeinde sollen bei den kommenden Entscheidungen und Arbeitsschritten gebührend berücksichtigt werden. Dies kann durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Beitritt und die Neufassung der Verbandssatzung erfolgen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt im Vorgriff auf die neue Satzung des Verbandes Inhalte der künftigen Zusammenarbeit und die Verpflichtung, die Kooperation einzugehen. Der Vertrag kann im Übrigen alles regeln, was nicht durch das SchulG oder das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit bereits geregelt und damit zwingend vorgegeben ist. In Frage kommen in diesem Zusammenhang insbesondere die vermögensrechtliche Auseinandersetzung innerhalb des Verbandes (Eigentumsfragen), Kostentragung der laufenden Kosten (§ 56 Abs. 2), künftige Zusammensetzung der Verbandsversammlung (Vorgabe für die Satzung), Personalübernahme u.ä. Die vorhandene Satzung muss überarbeitet werden. In Frage kämen hier nach erster Betrachtung
1. Namensgebung (Vorschlag „Schulverband Norddörfer“)
2. Zahl der Vertreter § 5 Abs. 2
3. Verteilung der Schullasten § 13 (zurzeit Schulbaulasten je zur Hälfte, der Rest nach der Zahl der Schüler)
als wesentlichste Regelungsinhalte. Die Grundstücke bleiben im Eigentum des Schulverbandes Kampen - Wenningstedt - Braderup, der öffentlich-rechtliche Vertrag ist in Vorbereitung. Die Schule in List wird aufgelöst. Gv Ußner gibt noch eine kurze Stellungnahme zur schulischen Situation ab.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt für den Beitritt der Gemeinde List in den Schulverband Kampen - Wenningstedt und ermächtigt die Vertreter der Gemeinde, im Verband entsprechend abzustimmen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Der Bgm beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.