Protokoll vom 18.09.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung: Die Bgm bittet um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 26 Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben zur Organisation der Feierlichkeiten zum 150. Jubiläum „Seebad Wenningstedt“ und 100 Jahre Fremdenverkehrsverein (jetzt Tourist - Information)
Ferner soll der TOP 05 geändert werden in „Im Grund 22 und 24“ und die TOP 19 und 20 müssen laut Herrn Marställer vorgezogen und vor dem TOP 12 behandelt werden. Die Gemeindevertretung (Gv) stimmt der Erweiterung und Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Gottschalk wendet sich an Gv S. Koppelt und erinnert sie an ihr Gelöbnis, zum Wohle der Gemeinde Wenningstedt - Braderup zu handeln. Er fragt, warum Sie über ihren Anwalt eine Verfügung zum Stopp der Baugrubenverfüllung auf dem Kurhausgelände veranlasst hat. Gv Koppelt antwortet, davon sei ihr nichts bekannt, sie habe keinem Anwalt ein Mandat erteilt. Auch die Frage, ob sie Polizei und Amt Landschaft Sylt (ALS) informiert habe, verneint sie. Sie war zwar beim ALS mit der Zielsetzung, sich über den „Rechtsstand“ zu informieren.

Frau Führ: Zu TOP 05 möchte Sie wissen, um welche Wohnung es sich handelt. Die Bgm sagt aus, dass unter dem TOP Einzelheiten genannt werden. Sie wird später den Plan dazu aushängen. Herr Kaus: Nach einem Gerücht soll Frau Führ geäußert haben, dass sich die Aktiven Bürger selber begünstigen. Herr Kaus solle der Eigentümer von dem im TOP genannten Grundstück „Im Grund 24“ sein. Frau Führ entgegnet, dass dies nicht der Wahrheit entspreche. Man möge doch Gerüchten keinen Glauben schenken und wenn, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, sie selber dazu zu befragen. Hier eine Person „an den Pranger“ zu stellen, dies steht Herrn Kaus nicht zu. Herr Kaus entschuldigt sich für seine Äußerungen und Frau Führ nimmt die Entschuldigung an.

Herr Ries möchte zu TOP 24 wissen, wo denn die Teststrecke verlaufen wird. Auch dies wird unter dem TOP den Anwesenden anhand einer Vorlage zur Kenntnis gebracht.

Frau Wilhelmy hat erfahren, dass bei den Häusern der Hemshorn Stiftung in Wenningstedt Parkplätze geschaffen werden sollen und fragt, wo denn dies geschehen soll. Die Bgm antwortet, dass Verhandlungen laufen und sie mit diesem Thema aber noch nicht an die Öffentlichkeit gehen kann. Die Verhandlungen sind zurzeit unterbrochen, werden aber nach der Neuwahl am 28.09.2008 wieder aufgenommen.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Die Verfüllung der Baugrube af dem Grundstück der ehem. Kurverwaltung läuft. Der Bauantrag wird über das ALS gestellt, der Auftrag ist erteilt. Gemäß einer Mitteilung des Vorsitzenden des Bauausschusses nach Rücksprache mit dem ALS, gilt die Baugenehmigung für das Verfüllen der Baugrube als erteilt.

Schreiben des ALS über die Durchführung des § 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung, hier: Mitteilung über Berufe und andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Als zwingende Verpflichtung sieht der Paragraf vor, dass die Mitglieder der Gv, der Ortsbeiräte und der Ausschüsse dem Vorsitzenden der Gv ihren Beruf oder auch andere vergütete oder auch ehrenamtliche Tätigkeiten mitteilen, soweit diese für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein können.

Gesellschaftsanteile der Gemeinde Wenningstedt an den Flughafengesellschaften und resultierende Zahlungsverpflichtungen; hier: Schreiben der Sylter Flughafen GmbH vom 25.08.2008 mit der Bitte um weitere Beratung bezüglich der zukünftigen Finanzierungsstruktur. Die Bgm erinnert in diesem Zusammenhang an den in der letzten Gv Sitzung gefassten Beschluss.

Der Winterfahrplan 2008 / 2009 der SVG kann im Gemeindebüro eingesehen werden.´

Normenkontrollverfahren zum Kurhaus; Koppelt ./. Bürgermeister; Klagerücknahme ist erfolgt.

Die Wiederholung der Gemeindewahl wurde auf den 28.09.2008 vom Kreis NF, Kommunalaufsicht, festgesetzt.

Zur Befangenheit ehrenamtlich Tätiger liegt eine Darstellung von der Kommunalberatung vor. Jeder Gv oder Bv muss selber erkennen, wann er befangen ist. Die Darstellung wird dieser Niederschrift beigefügt.

b) Anfragen
Gv Koppelt bezieht sich auf die Verfüllung der Baugrube des Grundstückes, auf dem sich die KVW befunden hat. Sie hat gelesen, dass die Gemeinde verfüllt, weil sie gem. eines Urteils verfüllen kann. Wo ist dieses Urteil? Die Bgm: Es gibt kein Urteil, sondern einen gerichtlichen Beschluss des Landgerichtes. In diesem Beschluss wird bestätigt, dass die Gemeinde Eigentümer und Besitzer des Grundstückes ist und die Gemeinde frei darüber verfügen kann. Ferner hat es einen Beschluss des Aufsichtsrates des Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup (TSWB) gegeben, in dem die Verfüllung beschlossen worden ist. Gv Koppelt: Das Landgericht hat eine einstweilige Verfügung von Herrn Densch abgewiesen - kein Urteil gefällt. Die Inbesitznahme durch die Gemeinde ist eine verbotene Eigenmacht, ohne rechtlichen Hintergrund. Ein Gerichtsurteil gibt es noch nicht. Wer zahlt die Kosten der Verfüllung? Die Bgm: Verantwortlich ist der TSWB - der Aufsichtsrat hat entschieden, er war über alle Risiken informiert. Gv Kaus: Die einstweilige Verfügung, die der Investor gegen die Gemeinde erwirken wollte, wurde abgelehnt. Der Richter hat die Gemeinde als Eigentümer und Besitzer erkannt. Herr Densch ist nicht Besitzer des Grundstückes, auch kein Teilbesitzer. Die Diskussion wird sehr emotional geführt, gegenseitig wird ins Wort gefallen. Die Bgm rügt dieses Verhalten. Dies veranlasst Gv HD. Welsch zu der Feststellung, man möge doch auf Disziplin achten und Tatsachen darstellen. Herr Densch ist nicht mehr relevant, „verbrannt in dem Projekt“. Aus welchem Grund, so fragt Herr Welsch Frau Koppelt, sollte Herr Densch bei der Stange gehalten werden? Gv Koppelt: Die Aussage von Herrn Welsch ist Wahlkampf pur. Sie vertrete Herrn Densch nicht, aber man möge doch die Tatsachen so sehen, wie sie sind. Egal wie die Sache ausgeht, die Anzeige wegen des EU Vergehens kam von den Aktiven Bürgern und wie auch immer die Sache ausgehen wird, die Aufwendungen müssen ihrer Meinung nach erstattet werden. Die Bgm stellt fest, dass Herr Densch die Verhandlungen abgebrochen hat. An dieser Stelle erteilt die Bgm Gv Koppelt eine Abmahnung wegen des Vergehens, dass sie immer wieder anderen Gv bei ihren Wortbeiträgen ins Wort fällt. Gv Kaus fasst das Ergebnis der bisher stattgefundenen Gespräche mit Herrn Densch zusammen. Es ist richtig, dass man über die Abgeltung eines Schadensausgleiches über 1.0 Mio € verhandelt hat, dies jedoch stets mit der Maßgabe, dass betroffene Versicherungen (Eigenversicherung, KSA und Versicherungen von Rückgriffsschuldnern) mit ins Boot geholt werden. Hierzu war eine Verlängerung der von Herrn Densch ursprünglich auf dem 31.07.08 gesetzten Frist erforderlich. Man hat sich dann in den Verhandlungen auf eine Verlängerung bis zum 31.10.2008 geeinigt. Diese Frist hat Herr Densch dann auf den 14.08.08 gekürzt und dann am 11.08.08 sein Angebot in Gänze widerrufen. Herr Kaus erklärt: Würde man die Rechtswirksamkeit des Erbbaupachtvertrages nur unter dem Gesichtspunkt des EU - Vergaberechts prüfen, dann ständen die Chancen 50 : 50. In diesem Fall ist aber ergänzend vorrangig die Rechtswirksamkeit auf Grund eines formalen Mangels in Zweifel zu ziehen. Sollte trotz der vorgenannten Gründe eine Rechtswirksamkeit des Vertrages vorhanden sein, dann besteht immer noch die Rückgriffsmöglichkeit auf die Eigenversicherung, den KSA und auf die Versicherungen von möglichen Rückgriffsschuldnern. GV Kaus betont, dass die Gemeinde zur Schadensminimierung verpflichtet ist und keine Wahlmöglichkeiten hat. Gv M. Welsch: Es wurde seinem Vater Wahlkampf unterstellt. Bei der Infoveranstaltung der Interessengemeinschaft von CDU, SPD, FDP und CWWB wurde kräftig Wahlkampf betrieben. Gv Welsch stellt die unterschiedliche Rechtsauffassung der an der Veranstaltung der Interessengemeinschaft anwesenden Juristen heraus. Gv Koppelt: Tatsachen stehen nun mal fest, man könne als Wahlkampfthema keine „falschen Sachen“ erzählen. Die Gemeinde läuft Gefahr, in ein finanzielles Desaster zu geraten. Die Bgm versichert, dass sich die Gemeinde eines versierten Anwaltes bedient.


4. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet nördlich Bi Kiar, südlich des Norderweges, westlich des Kampener Weges (L24), Teilfläche des Flurstückes 29 / 2

Zunächst wird festgestellt, dass aufgrund des § 22 GO keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung auszuschließen sind. Sachlage: Bereits seit mehreren Jahren gastiert jährlich jeweils wiederkehrend für die. Dauer von mind. 2 Monaten der „Inselcircus" auf der in der Planzeichnung dargestellten Fläche. Da der „Inselcircus" regelmäßig wiederkehrend für die o.g. Dauer auf immer demselben Standort gastiert, besteht die Befürchtung, dass mit den. jeweiligen ordnungsbehördlichen Genehmigungen zu einer Verfestigung baulicher Anlagen beigetragen wird. Für die Standortfläche ist eine Bauleitplanung bislang nicht vorgenommen worden, wird ordnungsbehördlich jedoch dringend für erforderlich gehalten. Wesentliche Festsetzungen der Planungen sind: Festsetzung der Art der Baulicher Nutzung SO - Gebiet "Veranstaltungsplatz" einschließlich Festsetzungen für die Unterbringung des damit verbundenen ruhenden Verkehrs. Nach weiteren Erläuterungen der vorliegenden Planunterlagen durch den Vorsitzenden des Bau- und Bauplanungsausschusses beschließt die Gemeindvertretung wie folgt:
1. Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 21 für das Gebiet nördlich Bi Kiar, südlich des Norderweges, westlich des Kampener Weges (L 24), Teilfläche des Flurstückes 29 / 2.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 9
Ja - Stimmen 9
Nein - Stimmen keine
Enthaltungen keine


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt); hier: Grundstück „Im Grund 22 und 24“

Der Vorsitzende des Bauausschusses, BV Hausen, erläutert den TOP. Er geht in seinen Ausführungen unter anderem auf die Überplanung des in der Vorlage dargestellten Gebietes von 1981 ein und auch darauf, mit dieser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 einen Planungsfehler beheben zu können. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) möchte für das Grundstück Flur 8, Flurstück 63/19 „Im Grund 22 und 24“, den Bebauungsplan Nr. 4 ändern und dabei folgendes festlegen: Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das oben genannte Grundstück. Wesentliches Planungsziel ist die Erhöhung der GRZ von 0,14 auf 0,15.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Amt Landschaft Sylt, Planungsabteilung, beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 9
Ja - Stimmen 9
Nein - Stimmen keine
Enthaltungen keine

Es waren folgende Gv nach § 22 GO von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Reinhard Kaus. Herr Kaus wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet „Feinkost Meyer“

Zunächst wird festgestellt, dass aufgrund des § 22 GO keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung auszuschließen sind. Sachlage: Die vorliegende 15. Bebauungsplanänderung soll die Bestandssicherung des bestehenden Verbrauchermarkts sichern. Da in der angrenzenden Gemeinde Kampen aber auch im Ortsteil Braderup kaum Einkaufsmöglichketten bestehen, hat der bestehende Verbrauchermarkt einen größeren Einzugsbereich. Weiterhin besteht in der Hauptsaison eine große Nachfrage durch Urlaubsgäste in der Gemeinde Wenningstedt. Bedingt durch die großzügige Präsentation des Warenangebots ist eine Erweiterung der Parkfläche notwendig, um eine marktgerechte und entsprechende Nahversorgung zu gewährleisten. Die 15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 soll im Beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Wesentliche Ziele der Planungen sind:
- Erweiterung des oben genannten Bereiches nach Süden (Flurstück 80/3, 79/3)

- Festsetzungen zu Art der baulichen Nutzung

- Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung

- Erstellung eines Schallschutzgutachtens mit Beginn der Ausarbeitung der Planunterlagen.

Nach weiteren Erläuterungen der vorliegenden Planunterlagen durch den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses beschließt die Gemeindvertretung wie folgt:
1. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschließt die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 für das Gebiet „Feinkost Meyer“ südlich der Hauptstrasse, westlich des Kampener Weges (L 24) und östlich des Osterweges. Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, Maß der baulicher Nutzung.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 9
Ja - Stimmen 9
Nein - Stimmen keine
Enthaltungen keine


7. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von gemeindeeigenen Wegeparzellen (Grundsatzbeschluss)

Die Bgm erläutert, dass an die Gemeinde werden immer wieder Anträge von Grundstückseigentümern gestellt werden, die gemeindeeigene Wegeparzellen erwerben möchten. Der Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss (WUSA) empfiehlt der GV, grundsätzlich keine gemeindeeigenen Wege- und Straßenparzellen zu veräußern. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst einen Grundsatzbeschluss, dass keine gemeindeeigenen Wege- und Straßenparzellen veräußert werden. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 1


8. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb von Flächen im Außenbereich

Der Gemeinde liegt ein Angebot bezüglich. der Flächen 2/4, 2/3, 2/9 und 2/11 der Flur 8.- Auszug aus dem Liegenschaftskataster liegt allen Gv vor- in Wenningstedt vor. Danach soll die angesprochene Gesamtfläche zwischen der Erbengemeinschaft und der Gemeinde zum Zwecke des Wohnungsbaues aufgeteilt werden. Das Gebiet ist planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan (FNP) und der Landschaftsplan stellen die Fläche als Wald dar. Weiterhin liegt ein Großteil innerhalb der Baufreihaltezone der L 24. Eine Umsetzung der Planung bedarf der Änderung der gemeindlichen Bauleitplanung, d.h. der FNP und der Landschaftsplan müssten entsprechend geändert und ein Bebauungsplan müsste erstellt werden. Weiterhin sollte eine frühzeitige Abstimmung mit der Landesplanung erfolgen. Der Vorsitzende des Bauausschusses hatte sich vor der Sitzung des Bauausschusses am 04.08.2008 bei den Mitarbeitern des Amtes Landschaft Sylt, Frau Ernst und Herrn Schneider, informiert. Der hintere Bereich an der L 24 ist praktisch nutzlos und von daher ist dieses vorliegende Angebot der Erbengemeinschaft von der Gemeinde auch nicht sinnvoll umzusetzen. Außerdem ist es Ortsrandlage und somit Außenbereich. Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig, von diesem Angebot der Erbengemeinschaft, das der Gemeinde vorliegt, abzusehen und die Erbengemeinschaft darüber in Kenntnis zu setzen. Nach Erläuterung stimmt die Gv folgenden Beschlussvorschlag zu:
Die Gemeindevertretung beschließt, von dem Angebot der Erbengemeinschaft abzusehen und diese darüber in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 1


9. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der GRZ für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet nördlich der „Alten Dorfstraße“ und westlich der Bebauung an der Straße „Westerheide“

Es erklärt sich kein Gemeindevertreter gem. § 22 GO für befangen. Wesentliches Planungsziel ist die Anhebung des Maßes der baulichen Nutzung sowie eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Vorentwurf des Kreises NF liegt jedem Gv vor. Der Vorsitzende des BauA erklärt, dass die Ausnutzung an das Gebiet „Westerheide“ angeglichen werden sollte. Allerdings ist hier eine Ausnutzung der Grundstücke bei 0,16 GRZ das Mittelmaß, aber die Grundstücke sind auch nur halb so groß. Die Empfehlung des BauA lautet daher, das Maß der baulichen Nutzung (GRZ) von 0,05 auf 0,08 anzuheben. Die Ausarbeitung der Planunterlagen wurde bereits beim Kreis NF in Auftrag gegeben, das Maß der Nutzung soll jetzt eingefügt werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt analog der Empfehlung des Bauausschusses und gem. Vorentwurf des Kreises Nordfriesland; das heißt: Anhebung der GRZ von 0,05 auf 0,08. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2007

Bv Rix berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 16.07.2008 die Jahresrechnung und die Kassenbelege geprüft hat und der Gemeindevertretung empfiehlt, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 anzuerkennen und die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2007 zu genehmigen. Die Niederschrift über die Sitzung liegt jedem Gv vor, das Ergebnis der Prüfung ist darin enthalten. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 12.916,18 € zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) die Jahresrechnung 2007 anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung zu Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) nach dem Stand vom 30.06.2008

Nach Erläuterung beschließt die Gemeindevertretung, die Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup nach dem Stand vom 30.06.2008 in Höhe von 97.956,46 € zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


19. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Dorfteich - Uferbefestigung auf der Nordseite des Dorfteiches

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des WUSA vom 26.08.2008: „Zur Befestigung des Dorfteichufers wurden bisher immer Holzpfähle verwendet. Diese sollen auf der Südseite des Dorfteiches, wegen der längeren Haltbarkeit, gegen Kunststoffpfähle ausgetauscht werden. Die vorerst genannten Anschaffungskosten in Höhe von 6.000.- € sind  nicht mehr zutreffend. Es liegen drei Angebote von verschiedenen Firmen vor. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reku - Vertrieb - Nord Honnens GmbH in Wanderup mit einer Angebotssumme von 12.461,26.-  €. Alternativ wird die Maßnahme unter der Verwendung von Steinen diskutiert. Dieses  wird aber wegen der benötigten Menge an Steinen und der Umsetzung  nicht weiter verfolgt. Beschluss:
Der WUSA empfiehlt der GV einstimmig, dem Austausch zur Uferbefestigung des Dorfteiches auf der Südseite mit Kunststoffpfählen zuzustimmen und dem günstigsten Anbieter der Firma Reku - Vertriebs - Nord Honnens GmbH den Auftrag  mit einer Angebotessumme in Höhe von 12. 461,26  € zu erteilen. Zusätzlich soll aber auch noch ein Angebot für Steine eingeholt werden, um einen Vergleich zu haben.“

Gv Sönksen - Volquardsen nimmt an der Sitzung teil.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Austausch zur Uferbefestigung des Dorfteiches auf der Südseite mit Kunststoffpfählen zuzustimmen. Die Gv beschließt weiter, dem günstigsten Anbieter, der Firma Reku-Vertrieb-Nord Honnens GmbH in Wanderup, den Auftrag zur Lieferung der Pfähle zu erteilen. Angebotssumme: 12.461,26 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


20. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung des Brückensteges am Dorfteich

Das Holz des Brückensteges ist marode und muss erneuert werden. Einen Teil des Holzes hat der Vorarbeiter bereits angeschafft. Diese Menge reicht jedoch nicht aus, so dass weitere Kosten von 4 - 5.000 € anfallen. Der WUSA empfiehlt die Maßnahme vornehmen zu lassen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Empfehlung des WUSA anzuschließen und den Brückensteg Am Dorfteich erneuern zu lassen. Der genannte Kostenrahmen sollte eingehalten werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2008

Der Nachtragshaushalt wird als Tischvorlage an die anwesenden Gv verteilt. Herr Rix führt aus, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15. September 2008 der Gemeindevertretung empfohlen hat, die I. Nachtragssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Haushaltsjahr 2008 anzunehmen. Herr Rix geht auf die wesentliche  Veränderungen, die mit dem Nachtragshaushalt vorgenommen wurden, ein. Herr Marställer ergänzt die Erläuterungen von Herrn Rix in Bezug auf die Steuereinnahmen, die Rücklagen und Verpflichtungsermächtigung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2008 gem. der Vorlage des Amtes Landschaft Sylt. Die Seite 12 A der Vorlage wird im Wortlaut den Anwesenden zur Kenntnis gegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer II. Nachtragssatzung zur Ausbausatzung für die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Auf Grund einer vor einiger Zeit erfolgten grundsätzlichen Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und verschiedener Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig aus der letzten Zeit erscheint es angebracht, den Tatbestand der Erneuerung - wie vom Gesetzgeber vorgesehen- auch ausdrücklich in die Satzung als Beitrags auslösende Maßnahme mit aufzunehmen. Außerdem wird eine Neufassung der Regelung für den Gewerbezuschlag im Beitragsrecht- Zuschlag für einen erhöhten Ziel- und Quellverkehr - für erforderlich gehalten, da sich die bisherige Regelung - keine Zuschlagserhebung für teilweise gewerbliche Nutzung - als unzureichend herausgestellt hat. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die II. Nachtragssatzung zur Ausbausatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


14. Beratung und Beschlussfassung über die Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs gegen die WWB 51; hier: Kosten der Kommunalwahl 2008

Die umfangreiche Vorlage vom Amt Landschaft Sylt sagt inhaltlich aus, dass die WWB 51 die Zulassungskriterien zur Gemeindewahl nicht erfüllt hatte und nicht zur Wahl hätte zugelassen werden dürfen. Bei rechtzeitiger Kenntnis der Umstände hätte der Gemeindewahlleiter den Wahlvorschlag der WWB 51 zurückgewiesen. Ferner fiel bei der Wahl ein nicht unerheblicher Teil der Stimmen auf die WWB 51. Aus diesem Grund und auch auf Grund der Einsprüche gegen die Wahl muss diese wiederholt werden. Die durch die Wiederholung der Wahl entstehenden Kosten können gegenüber der WWB 51 geltend gemacht werden. Die Mitgliedern der WWB 51 hätten wissen müssen, dass Wahlen in geheimer und schriftlicher Form durchgeführt werden müssen und dass ohne eine Satzung keine Wahllisten aufgestellt werden können. Aus diesem Gründen hat die WWB 51 die Kosten zu erstatten, die durch die Wiederholung der Wahl anfallen. Ein Mitverschulden der Wahlleitung scheidet ebenso aus wie eine schadensmindernde Mithaftung. Zurzeit werden die Kosten mit rund 2.500 € beziffert. Dieser Betrag kann sich aber noch ändern und ist daher nur als vorläufig anzusehen. Die Abrechnung wird über das ALS vorgenommen. Beschlussvorschlag:
Die Kosten für die Wiederholung der Kommunalwahl 2008 sind von der WWB 51 einzufordern. es liegt ein Fall der Schadensersatzpflicht gem. § 280 i.V.m. §§ 276 und 254 BGB vor. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Kosten feststellen zu lassen und bei der WWB 51 geltend zu machen und nötigenfalls durchzusetzen. Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 1


15. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Vertrages mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports in der Schwimmhalle in List auf Sylt

Zwischen dem Turn- und Sportverein Westerland Sylt und den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt ist (über das Amt Landschaft Sylt) eine Vereinbarung abgeschlossen worden, dass die politischen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt zusammen mit der Stadt Westerland eine Defizitabdeckung in Höhe von max. 150.000,--€ übernehmen, deren Verwendung sich ausschließlich auf die sich aus dem Betrieb der Schwimmhalle resultierenden Personal-, Sach-,  Reparatur- und Betriebskosten beziehen darf. Die Vereinbarung ist befristet bis zum 30.09.2008 abgeschlossen worden. Bei der Befristung ist man davon ausgegangen, dass die Schwimmausbildung dann in dem Freibecken der Keitum Therme erfolgen kann und damit eine Bezuschussung entbehrlich macht. Die Fertigstellung der Keitum Thermeverzögert sich. Aus diesem Grunde ist es geboten, auch über den September 2008 hinaus eine Bezuschussung sicher zu stellen. Aus diesem Grunde wird der nachfolgende Beschlussvorschlag als Ermächtigung an das Amt Landschaft Sylt empfohlen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt eine Verlängerung der Vereinbarung über die Sicherung der Schwimmausbildung in List auf Sylt. Sie ermächtigt den Amtsvorsteher mit dem TSV Westerland eine Verlängerung der Vereinbarung abzuschließen. Die Verlängerung soll zunächst für maximal 1 Jahr Gültigkeit haben. Eine weitere Verlängerung wird von der Fertigstellung der Keitum Therme oder der Möglichkeit einer anderweitigen Schwimmausbildung abhängig gemacht, grundsätzlich aber in Aussicht gestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


16. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Friedhofsgestaltung
a) Einrichtung eines Teiles des Friedhofes für Urnenreihengräbern mit liegenden Grabplatten (Natursteine)
b) Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung

Die Gemeinde beabsichtigt, ein Urnengemeinschaftsfeld (Urnenreihengräber) auf dem gemeindeeigenen Friedhof einzurichten. Der Gv liegt ein Auszug aus dem Friedhofsgelände vor, aus dem die vorgesehene Fläche hervorgeht. Zugelassen werden sollen liegende Grabplatten  aus Naturstein (Granit), wegen des einheitlichen „Bildes“ für den genannten Bereich. Für jede Beisetzung sollte eine Platte mit einer Namensinschrift vorhanden sein. Die Größe der Platte muss 25 cm x 30 cm betragen, bei einer Mindeststärke von 3 cm. Die Grabplatten müssen aus einem Stück bestehen und in den Rasen eingelassen werden, so dass mit dem Rasenmäher gemäht werden kann. Eine Bepflanzung der Urnengrabstelle ist nicht zulässig, ebenso das Ablegen von Blumen. Die Rasenflächen werden von der Gemeinde gepflegt. Sollte sich die Gv für diese zusätzliche Ausweisung eines Urnengemeinschaftsfeldes entscheiden, dann muss das Grabfeld in das Friedhofskataster aufgenommen werden. Der Auftrag ist dann an die Firma Grisard & Pehl GmbH zu erteilen, welche die Digitalisierung vorgenommen hat. Kosten ca. 800 € nach Aussage von Herrn Grisard. Ferner ist die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung neu zu fassen. Beschlussvorschlag (Grundsatzbeschluss): Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Einrichtung eines Teiles des Friedhofes lt. Vorlage für ein Urnengemeinschaftsfeld (Urnenreihengräber) mit liegenden Grabplatten aus Granit,

b) die Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung,

c) die Firma Grisard & Pehl GmbH mit der Einmessung des Grabfeldes und der Übernahme der Daten in das Friedhofskataster der Gemeinde zu beauftragen.

Die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung sind nach Überarbeitung und Aktualisierung erneut der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme für den künftigen Namen der fusionierten Gemeinde

Der Vorschlag, die fusionierte Gemeinde auf „Stadt Sylt“ umzubenennen, wird als kritisch angesehen. Es könnte der Eindruck entstehen und den Gästen suggeriert werden, als hätten sie es hier mit einer Vertretung für die gesamte Insel zu tun. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn es fusionieren nur die Gemeinden Sylt - Ost, ggf. Rantum und Westerland. Die Gv schlägt vor, es bei einer Bezeichnung „X“ zu belassen und die sich anschließenden Gemeinden und Ortsteile als Unterbegriff mit einzubinden. Das wäre für die Gäste leicht verständlich und die Orte würden nicht ihre Ortsnamen verlieren, die für Einheimische und Gäste alle mit sehr individuellen Merkmalen verbunden sind. Sylt muss Sylt bleiben, jede Veränderung des Namens mit Anhängen wäre für das Image schädlich. GV Wilke äußert sich dahingehend, dass die Gemeinde den fusionierenden Gemeinden nicht vorgeben sollte, welchen Namen die neue Gemeinde erhalten sollte. Dennoch, so Herr Wilke, wäre der Name „Sylt“ äußerst ungünstig, weil unter anderem auch die Gemeinde Wenningstedt - Braderup ein Teilbereich von Sylt ist. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung lehnt eine Namensgebung, wie „Stadt Sylt“ ab. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


18. Beratung und Beschlussfassung zum künftigen Verwaltungssitz der Amtsverwaltung (Inselverwaltung) und Fortführung des Bauprojektes eines Verwaltungsgebäudes

Durch die Fusion der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt - Ost wird das Projekt des Amtes (Neubau eines Verwaltungsgebäudes) zurzeit politisch diskutiert, ebenso der Umbau des Rathauses als künftigen Verwaltungssitz in Westerland. Die Kosten für einen Neubau würden ca. 15.000.000 € betragen, die eines Umbaus der Stadtverwaltung ca. 9.500.000 €, wobei zu bedenken ist, dass die Kosten eines Umbaus sich nicht definitiv festlegen lassen. Aus Erfahrung kommen immer noch Kosten hinzu, wenn erst einmal mit den Arbeiten begonnen wird. Bei einem Neubau wäre Raum und Kapazität für alle Mitarbeiter der neuen Kommune, während es bei einem Umbau organisatorisch zu „Leerzeiten“ kommen kann. Die Energiekosten werden weniger als die Hälfte der Kosten betragen, die bei einem Umbau anfallen. Hier gilt es zu bedenken, dass die Investitionskosten für einen Neubau sich amortisieren. Auch die bessere Erreichbarkeit bei dem Standort „Alter Tower“ muss gebührend berücksichtigt werden. In der Beratung wird deutlich, dass die Gemeinde Wenningstedt - Braderup keinen Einfluss auf die Entscheidung nehmen will. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschließt,
a) für einen Neubau am „Alten Tower“ zu votieren bzw.
b) für einen Umbau der Stadtverwaltung
Entgegen des Beschlussvorschlages nimmt die Gemeindevertretung die Vorlage zur Kenntnis und beschließt einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben, sondern die Entscheidung der Gemeinde Sylt - Ost und der Stadt Westerland so hinzunehmen, wie mehrheitlich entschieden wird.


21. Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung von Leitungsrechten an die Losinteressentschaft

Nachdem die Angelegenheit von der Gv in den WUSA zurückgegeben wurde, hat sich der Ausschuss des Themas angenommen, die Ausführungen wurden erörtert und der Gv empfohlen, die Entschädigungssumme in Höhe von 3.000 € an die Losinteressenten zur Sicherung der Pumpstation zu zahlen. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gewährung einer einmaligen Entschädigungssumme in Höhe von 3.000 € an die Losinteressenten zur Sicherung der Pumpstation in der Braderuper Heide. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


22. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der WC - Anlage am Dorfteich

Die WC Anlage wird durch Besucher der Kirche und des Spielplatzes, von Radfahrern und Spaziergängern rund um den Dorfteich aufgesucht. Die Anzahl der „Benutzer“ ist stetig angewachsen, so dass die Anlage erweitert werden müsste. Kosten ca. 70. bis 80.000 €. Der WUSA empfiehlt die Maßnahme und die Beauftragung eines Architekten. Der Hinweis von Gv Stöver, auch an ein behindertengerechtes WC zu denken, wird aufgenommen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung des WC „Am Dorfteich“, welche auch eine behindertengerechte Ausstattung mit berücksichtigen sollte. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 70. bis 80.000 €. Diese Summe wird in den Haushalt 2009 eingestellt. Die Gv beschließt, einen Architekten zu beauftragen, um die Planungskosten für die Erweiterung der WC Anlage zu ermitteln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


23. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Kreises NF zum Wäldchen in Braderup, an der K 117

Die Empfehlung des WUSA liegt jedem Gv vor. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses und beschließt, die Fläche des Wäldchens an der K 117 zwischen Braderup und Kampen so zu belassen, wie der jetzige Zustand diese Fläche ausweist. Es ist angedacht, die Fläche als Ausgleichsfläche, unter anderem für die geplante Umleitung des Schwerlastverkehrs über das Flugplatzgelände, vorzuhalten. Abstimmungsergebnis: 9 : 1 : 0


24. Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung einer Teststrecke für den Schwerlastverkehr

Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des WUSA liegt jedem Gv vor, ebenso eine Kopie der „Örtlichkeit“. Die Bgm verliest ein Schreiben der Gemeinde Sylt - Ost. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Trassenführung über das Fliegerhorstgelände im Hauptausschuss der Gemeinde Sylt - Ost beraten worden ist mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde Sylt - Ost keine positive Entscheidung in Aussicht stellen kann, da der Kaufvertrag mit der BIMA bei zusätzlichen Nutzungen in diesem Bereich grundsätzlich zu Nachzahlungen führen würde. Ferner strebt die Gemeinde Wenningstedt - Braderup grundsätzlich eine Dauerlösung an. Diese würde aber zu Konflikten mit anderen, bereits etablierten Nutzungen führen. daher wird eine Trassenführung als nicht umsetzbar angesehen. Gv Koppelt berichtet, dass sie sich das Gebiet des in der Darstellung eingezeichneten Weges angesehen habe. Den Weg gibt es nicht mehr, der ist nur aus der Luft zu sehen. Sie fragt, wie das Ganze umgesetzt werden soll. Gv HD Welsch zeigt ihr Möglichkeiten auf, die nach seiner Meinung optimal wären. Gv Wilke: die Trassenführung muss zunächst einmal hergerichtet werden, um sie dann provisorisch zu nutzen. Das vorhandene Gelände ist nicht sofort nutzbar. Er bringt noch vor, dass die „Teststrecke“ auch für den Ort Munkmarsch und insgesamt für Sylt - Ost Vorteile bringe. Gv Koppelt bringt zum Ausdruck, man möge doch realistisch bleiben und Alternativen finden. Die Gv beschließt nach Erläuterung, dem Empfehlungsbeschluss des WUSA zu folgen. Es soll versucht werden, die Teststrecke „Variante 1“ für die Umleitung des Schwerlastverkehrs über das Flugplatzgelände umzusetzen und die Untere Naturschutzbehörde und die Denkmalpflegebehörde des Kreises NF bei dieser „Teststreckenplanung“ mit einzubinden. Abstimmungsergebnis: 9 : 1 : 0


25. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung des Artistenpreises „SolyCirco“

Das Schreiben der Firma Mignon Entertainment liegt jedem Gv vor, ebenso der Protokollauszug aus der Sitzung der Gv vom 21.03.2006. In dem Schreiben teilt Herr Kliewer der Gemeinde die unterschiedlichen Gründe mit und legt dar, dass es ohne Unterstützung der Gemeinde nicht möglich sei, den finanziellen Aufwand zur Ausrichtung des Artistenpreises aufzubringen. Die Kalkulation ist in der Vorlage enthalten. Herr Kliewer stellt den Antrag auf Bezuschussung des Artistenpreises in Höhe von 20.000 € pro Jahr, damit auch für die Jahre 2009 bis 2013 die Ausrichtung dieses Events gesichert ist. In dem Beschluss aus dem Jahr 2006 ist zu ersehen, dass die Gemeindevertretung dem Zuschussantrag wie folgt zugestimmt hatte:
15.000 € Zuschuss pro Jahr von der Gemeinde in Höhe der Preisgelder
5.000 € als Eventbezuschussung für den Artistenpreis vom TSWB
Nach Beratung stimmt die Gemeindevertretung über folgenden Beschlussvorschlag ab. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag der Firma Mignon Entertainment vom 10.09.2008 zuzustimmen, um den SOLyCIRCO für die Jahre 2009 bis 2013 zu sichern.
a) Der Zuschuss in Höhe von 20.000 € pro Jahr soll, entsprechend des Beschlusses aus dem Jahr 2006, aufgeteilt und der Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup mit 5.000 € an den Kosten beteiligt werden.

b) Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag zuzustimmen und den Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu übernehmen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Beschlussvorschlag a) zu folgen und bittet den Finanzausschuss um Einplanung des Betrages in den Haushalt 2009.


26. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben zur Organisation der Feierlichkeiten zum 150. Jubiläum Seebad „Wenningstedt“ und 100 Jahre Fremdenverkehrsverein (jetzt Tourist - Information)

Antrag der Aktiven Bürger:
1859 wurde Wenningstedt Seebad - im nächsten Jahr hat die Gemeinde Wenningstedt - Braderup 150-jähriges Jubiläum. Das muss entsprechend begangen werden. Gleichzeitig begeht die Tourist - Information, der frühere Fremdenverkehrsverein, 100-jähriges Bestehen. Wir beantragen deshalb zu beschließen, dass der TSWB beauftragt wird, die Ausgestaltung der Feierlichkeiten für 150 Jahre Seebad zu planen in Kooperation mit der TI für 100 Jahre Fremdenverkehrsverein. Der TSWB soll je nach Bedarf Vereine, Organisationen und Personen hinzuziehen und einbinden können, die diesem Projekt dienlich sind. Der TSWB soll in regelmäßigen Abständen, vorerst einmal im Monat, der Bürgermeisterin Bericht über den Fortschritt der Planungen geben. Als Zeitraum schlagen wir Ende Juni 2009 vor, genau von Samstag, dem 20. Juni bis Sonntag, dem 28. Juni. Für Jubiläumsfeierlichkeiten und Veranstaltungen steht die Norddörfer Halle zur Verfügung. Diese Zeit liegt gerade noch außerhalb der Sommerferien und spricht daher viele Gäste an, die Wenningstedt über viele Jahre die Treue gehalten haben. Wenn wir heute den Termin beschließen, kann der TSWB ihn noch werbewirksam im neuen Prospekt für 2009 veröffentlichen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgaben zur Organisation der Feierlichkeiten zum 150. Jubiläum Seebad „Wenningstedt“ und 100 Jahre FVV (jetzt Tourist Information) auf den Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup (Sylt). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Die Bgm schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und dankt den anwesenden Zuhörern für ihr Interesse.