Protokoll vom 23.07.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 20.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Hansen und Herrn Rück vom Amt Landschaft Sylt (ALS), die Vertreter der Presse, den Hausherrn, Herrn Bgm Harro Johannsen, und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung:
Die Bgm bittet um Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 21 "Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines 3. Mitgliedes für den Beirat der Norddörfer Halle"
Die Gemeindevertretung (Gv) stimmt der erweiterten Tagesordnung einstimmig zu.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Am 28. Juni 2008 fand eine Begehung im Ort mit Vertretern der Entwicklungsagentur Nord, Zukunftsprogramm Wirtschaft, statt. Besichtigt wurden die Promenade, die Haupttreppe, weil evtl. ein Fahrstuhl installiert werden soll und die Wandelbahn. Angesprochen wurde ein Haus des Gastes (Kurhaus) und ein Gemeindezentrum (Standort). Die Begehung fand statt, weil ggf. EU-Fördermittel in Aussicht gestellt werden. Bei Bedarf kann Einsicht in das Zukunftsprogramm im Gemeindebüro genommen werden.

Zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs, der durch den Ortsteil Braderup führt, wurden verschiedene Termine wahrgenommen. Am 30. Juli 2008 ist ein weiterer Termin anberaumt, an dem Vertreter des Marinegolfclubs, der Gemeinde Sylt - Ost, den Aktiven Braderupern, der Gemeinde Wenningstedt - Braderup und Herr Brambrink vom Kreis NF teilnehmen werden, um eine evtl. Trassenführung über das Gelände des ehem. Fliegerhorstes zu besprechen.

Die Bgm spricht kurz die Hundeauslauffläche auf einer Fläche des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt an. Hier ist ein Verbot für freilaufende Hunde im Gespräch und die Emotionen der Hundehalter sind kaum im Zaum zu halten.

Für das neue Kurhaus liegt eine Anfrage auf Anmietung von Räumen für den Bereich Facharztpraxis und Reha-Klinik vor.

Gesucht werden die innovativsten Mittelständler aus unserer Region. Die Bgm bittet die Anwesenden, Vorschläge im Gemeindebüro einzureichen.

Gestaltung von Begrüßungstafeln an den Ortseingängen; das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr teilt mit, dass die in den Ortseingängen zahlreicher Gemeinden aufgestellten Begrüßungstafeln nicht in gleicher oder ähnlicher Weise gestaltet sein dürfen wie amtliche Ortstafeln. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Farbgebung.

Auszug aus dem Ergebnisprotokoll zwischen dem Kreis NF und der Landesplanung in Bezug auf das Hotel Landhaus Gaadt; hier: Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung. Fazit: Die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens für eine ergänzende Wohnbauflächenausweisung ist derzeit nicht denkbar.

Zum Vorhaben Wiip Wai wird mitgeteilt, dass dem Vorschlag des Kreises NF, lediglich die erste Baureihe nördlich des Wiip Wai einer Bebauung zuzuführen, nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden könne, wenn die gemeinde als Eigentümerin der Flächen mittels Anwendung entsprechender Steuerungsinstrumente sicher stellen kann, dass die Baugrundstücke ausschließlich Sylter Bürgern mit Erstwohnsitz zur Verfügung gestellt werden.

Der Einwohner bezogene Zuschuss der Sölring Foriining wurde für die Jahre 2007 und 2008 angewiesen.

Anfragen
Es werden keine Anfragen an die Bgm gerichtet.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25. Mai 2008

Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup vom 18.07.2008: Es wird Bezug genommen auf die vorangegangene Beratung im Bereich des Berichtes der Verwaltung und auf die Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht vom 10.07.2008. Damit ergibt sich, dass die Wiederholung der Kommunalwahl erfolgen muss. Einen Ermessensspielraum sieht die Kommunalaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall als nicht gegeben an. Nach kurzer Beratung beschließt der Wahlprüfungsausschuss folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung:
- Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Kommunalwahl 2008 aufgrund der unzulässigen Teilnahme der WWB 51 für ungültig zu erklären ist.
- Die durchgeführte Kommunalwahl wird hiermit für ungültig erklärt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wiederholungswahl innerhalb der gesetzlichen Frist einzuleiten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Tag der Neuwahl vorzuschlagen.

Herr Hansen vom ALS erläutert den folgenden Sachverhalt. Sachverhalt: Gem. § 39 GKWG i. V. m. § 66 GKWO hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Da die WWB 51, wie erst im Nachhinein bekannt wurde, nicht die erforderlichen Zulassungskriterien für Wahlvorschläge erfüllte, (nicht geheime Wahl der Kandidaten, keine rechtmäßig beschlossene Satzung), hätte diese nicht zur Gemeindewahl zugelassen dürfen. Für einen solchen Fall sieht § 39 Nr. 2 GKWG zwingend die Wiederholungswahl (§ 41 GKWG) vor. Einen Ermessensspielraum sieht auch die Kommunalaufsichtsbehörde als nicht gegeben an. Die Durchführung der Wiederholungswahl findet gem. § 41 GKWG nach denselben Vorschriften wie die Hauptwahl und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren nach denselben Wahlvorschlägen statt. Bei der Festlegung des Termins für die Wiederholungswahl, die nach § 41 (2) GKWG innerhalb von 60 Tagen nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl zu erfolgen hat, ist zu beachten, dass die Verwaltung den zeitlichen Spielraum hat, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Des Weiteren wird auf die ab 6. Oktober dieses Jahres beginnenden Herbstferien hingewiesen. Gv Frau Koppelt führt noch aus, dass es im 2. Stepp gelungen ist, durch das gemeinschaftlich einvernehmliche Ergebnis aus dem Wahlprüfungsausschuss, eine Wiederholungswahl zu empfehlen. Eine rechtlich saubere Sache. Gv HD. Welsch, wie Gv Koppelt Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, fügt hinzu, dass er zunächst versucht habe, und um Unbilligkeiten zu vermeiden, auf eine Wahlwiederholung zu verzichten. Dies Ziel habe er jedoch nicht weiter verfolgt und stimmt ebenfalls einer Wiederholungswahl zu. Er regt an, die Kosten, die dadurch entstehen, dem Verursacher aufzuerlegen. Die Bgm entgegnet, dass das Procedere bereits in die Wege geleitet wurde. Die Frage von Gv Kaus, wann die 60 Tagesfrist beginnt, wird beantwortet. Gv M. Welsch bittet um Bestätigung, dass- obwohl die Wahl ungültig ist, die GV rechtens tagt und beschließt. Herr Rück seinerseits bestätigt, dass die Gv rechtens tagt und Beschlüsse fassen darf. Sodann wird über folgende Beschlussempfehlung abgestimmt: Beschlussempfehlung:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Ungültigkeit der Gemeindewahl nach § 39 Nr. 2 GKWG aufgrund der unrechtmäßigen Zulassung des Wahlvorschlages der WWB 51.

- Die Gemeindevertretung beschließt die Wiederholungswahl nach den Grundsätzen des § 41 GKWG aufgrund derselben Wahlvorschläge wie bei der Urwahl, ausgenommen des Wahlvorschlages der WWB 51, durchzuführen

- Die Verwaltung wird beauftragt eine Wiederholungswahl innerhalb der gesetzlichen Frist einzuleiten und die Kommunalaufsicht zu informieren. Als Termin für die Wiederholungswahl wird der Kommunalaufsichtsbehörde Sonntag, der 28. September 2008 vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Herr Hansen verlässt den Sitzungsraum.´

5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des mit der Fa. Herman Densch, Siebenundzwanzigste Immobilienhandelsgesellschaft mbH, Flensburg, geschlossenen Erbbaurechts- Dauernutzungs- und Dienstbarkeitenvertrages über das Grundstück der ehemaligen Kurverwaltung
6. Beratung und Beschlussfassung über die Regulierung der Schadensersatzansprüche der Fa. Herman Densch, Siebenundzwanzigste Immobilien-Handelsgesellschaft mbH, Flensburg

Die TOP 5. und 6. werden in der Beratung und Beschlussfassung wie folgt zusammengefasst.


Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages mit der Firma Hermann Densch sowie über die Regulierung der Schadensersatzansprüche

Begründung: Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden in der Beratung und Beschlussfassung zusammengefasst, da sie nach den aktuellen Entwicklungen als eine Beratungseinheit angesehen werden müssen. Die Bgm erläutert, dass sie auf Anraten des Anwaltes der Gemeinde keine detaillierten Angaben machen kann. Es darf lediglich bekannt gegeben werden, dass Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden. Gv Koppelt: keine Namen, keine Hinweise? So kann sie keinen Beschluss fassen. Es liegen keine Informationen vor, nichts Schlüssiges. Die Bgm antwortet, dass Gv Koppelt und Gv Mannstedt am gestrigen Tag in einen längeren Gespräch über den Stand der Angelegenheit informiert worden seien und auch darüber, dass die Öffentlichkeit nicht informiert werden darf. Gv Kaus bestätigt, dass Gv Koppelt über die Hintergründe informiert ist. Er geht noch kurz darauf ein, dass ein Beschluss heute gefasst werden muss, weil der Investor sonst ab dem 31. Juli 2008 Klage gegen die Gemeinde einreichen wird. Als Gv Kaus weitere Details anspricht, unterbricht die Bgm den Redebeitrag von Gv Kaus. Weitere Angaben sind auf Anraten des Anwaltes nicht statthaft. Nachdem Gv Koppelt weiter äußert, keinen Beschluss fassen zu wollen, weil Fakten und Eckdaten ihrer Meinung nach fehlen, erläutert Herr Rück, dass heute kein endgültiger Beschluss gefasst wird. Vielmehr handelt es sich um einen Arbeitsantrag an die Gemeinde. Der Beschluss beinhaltet keine Bindung und keinen Ausschluss von Versicherungsbedingungen. Die Bgm betont, dass sie vorgehabt habe, die Fakten „öffentlich auf den Tisch zu legen“, muss jedoch auf „Befehl“ des Anwaltes Dr. Raabe, Kiel, darauf verzichten, um keine Gefahr zu laufen, Rechtsansprüche zu verlieren. Erneut meldet sich Gv Koppelt zu Wort und wiederholt ihre Ausführungen. Gv Wilke beantragt „Schluss der Debatte“. Diesem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis: 11:0:1 gefolgt. Über folgenden Beschlussvorschlag wird sodann abgestimmt:
Die Gemeindevertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bürgermeisterin sich um eine Aufhebung des Erbbaurechts-, Dauernutzungs- und Dienstbarkeitenvertrages vom 02./03.05.2006 im Wege eines Vergleichs bemüht. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unter Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei zu prüfen, ob ein solcher Vergleichsschluss Ansprüche der Gemeinde auf Schadloshaltung (Rückgriffsansprüche) gegen Dritte bzw. deren Versicherungen gefährden würde, deren Verfolgung ansonsten aussichtsreich erscheint, und gegebenenfalls eine Einigung mit den Dritten zu betreiben, wonach diese Dritten den Vergleich seiner Höhe (ggf. vorbehaltlich der Einstandspflicht dem Grunde nach) nach als Ausdruck der gemeindlichen Schadensminderungspflicht akzeptieren. Prüfung und Einigungsbemühungen sollen so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die Bürgermeisterin bis Ende Oktober 2008 abschließend über den Vergleichsschluss befinden kann. Die Gemeindevertretung begrüßt die Bemühungen der Bürgermeisterin das vorhandene Bauloch zeitnah verfüllen zu lassen. Sie stimmt einer Regelung zwischen Gemeinde und dem Erbbaupachtvertragspartner zu, die beinhaltet, dass der Erbbaupachtvertragspartner am 31.10.08 rechtlich in Bezug auf die Besitzverhältnisse nicht schlechter gestellt sein soll, als am 31.07.08. Zwischen beiden Parteien besteht Uneinigkeit über den Besitz am Kurhausgrundstück. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1


7. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die geplante Wiederherrichtung und Verschönerung des Grundstückes der ehemaligen Kurverwaltung

Die Bgm geht auf den Ideenwettbewerb ein, der stattgefunden hat. 18 Interessierte haben sich beteiligt, das Preisgeld von 300 € ist von den Sponsoren übergeben worden. Die Bgm betont, ein Angebot für den Gast schaffen zu wollen, mit geringen Kosten und einer moderaten, für alle verträglichen Lösung. z.K.g.

8. Beratung und Beschlussfassung über
a) die Wahrnehmung der Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung
b) die Übertragung der Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung  auf den Schulverband Sylt durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Der Verein „Volkshochschule Sylt e.V.“ kann aus Personalgründen nicht weitergeführt werden. Hierüber ist in der Bürgermeisterrunde bereits berichtet worden. Der Verein wird sich daher zum Ende des Jahres 2008 auflösen. Die Aufgabe des Vereins ist die Jugend- und Erwachsenenbildung, die zur freiwilligen Selbstverwaltung der Kommunen gehörte und die bisher durch den privatrechtlichen Verein für die Inselgemeinden wahrgenommen wurde. Nach Auflösung des Vereins wird diese Aufgabe wieder als „freiwillige Aufgabe“ an die Gemeinden zurückfallen.  Zwischenzeitlich hat der Schulverband Sylt mit Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 4. Dezember 2007die Bereitschaft erklärt, die Aufgaben der Volkshochschule zu übernehmen. Die Aufgabenübertragung auf den Schulverband setzt voraus, dass
1. die Gemeinden beschließen, die Aufgabe künftig selbst wahrzunehmen

2. die Gemeinden und der Schulverband Sylt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Aufgabe abschließen und

3. der Schulverband Sylt seine Satzung um die Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung erweitert.

Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde nimmt die Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung nach Auflösung des Vereins „Volkshochschule Sylt e.V.“ selbst wahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) Zum 1. Januar 2009 soll die Aufgabe an den Schulverband Sylt übertragen werden. Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister wird autorisiert eine entsprechende Vereinbarung mit dem Schulverband Sylt und den anderen beteiligten Gemeinden abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Beratung und Beschlussfassung über die Eingliederung der neuen Kommune „Sylt-Ost/Westerland“ in das Amt Landschaft Sylt

Sachlage: Der Innenminister beabsichtigt, die neue Kommune in das Amt Landschaft Sylt einzugliedern und damit ein Amt für die gesamte Insel Sylt zu bilden. Die Zuständigkeit des Innenministers für diese Entscheidung ist nach § 1 Abs. 2 der Amtsordnung (AO) gegeben. Durch die Zusammenführung aller Sylter Gemeinden würde das Ziel des Verwaltungsstrukturgesetze erreicht werden, dass das Amt die Mindestgröße von 8.000 Einwohner  hält  ( § 2 Abs. 2 AO) und dass das Amtsgebiet ein „abgerundetes Gebiet „ darstellt, das sonst durch die neue Kommune in der Inselmitte zerschnitten werden würde. Der Innenminister ist gehalten, die beteiligten Gemeinden und den Kreistag zu dieser Entscheidung zu hören.
Historie: Die Bildung eines Amtes „Sylt“ ist für die insulare Politik nicht neu und wurde bereits in der Zeit ab 2005 diskutiert. Das Modell eines insularen Amtes wurde seinerzeit eingehend in einer Präsentation unter Beteiligung der Kommunalaufsicht im Westerländer Rathaus anlässlich einer Sitzung des AmtsA vorgestellt (24.11.2005).

Anlage 1

Eine förmliche Stellungnahme hierzu wurde mit Schreiben des Amtes vom 28.12.2005 unter Verwendung einer Vorlage, die dieser Vorlage als

Anlage 2

beigefügt ist, angefordert. Die Inselgemeinden haben sich sodann wie folgt positioniert:
Gemeinde Hörnum (Sylt)
Gemeindevertretung stimmt am 12.1.2006 mit 11 -0 – 0  einem insularen Amtsmodell zu

Gemeinde Kampen (Sylt)
Gemeindevertretung stimmt am 12.1.2006 und 6.9.2006  einstimmig einem insularen Amtsmodell  zu

Gemeinde List auf Sylt
Gemeindevertretung stimmt am 14.12.2005 einstimmig einem insularen Amtsmodell  zu

Gemeinde Rantum (Sylt)
Gemeindevertretung stimmt am 17.8.2006 einstimmig dem insularen Amtsmodell zu.

Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Gemeindevertretung stimmt am 21.3.2006 einstimmig einem insularen Amtsmodell  zu

Gemeinde Sylt-Ost
Gemeindevertretung lehnt am 21.9.2006 mit 10 Nein und 3 Ja-Stimmen das Amtsmodell ab, wobei die Beschlussfassung durch die anstehenden Fusionsverhandlungen entstanden ist.

Amt Landschaft Sylt
Der Amtsausschuss setzt die erneute Beschlussfassung auf Grund der fehlenden Beschlusslage in Sylt-Ost und deren Fusionsangebot an die Stadt Westerland zunächst aus. Damit bleibt der ursprüngliche Beschluss vom 24.11.2005 bestehen.

Stadt Westerland
Stadtvertretung stimmte dem „Amt Sylt“ am 12.9.2006 mit 14 Ja- und 4 Nein-Stimmen zu; der Beschluss wurde später aufgehoben, so dass aktuell keine Stellungnahme zum Modell des inselweiten Amtes vorliegt

Abstimmungsgespräch unter den Inselgemeinden am 10.8.2006
Gemeinden des Amtes und die Stadt Westerland sprechen sich für die Neugründung des Amtes Sylt aus (kein Beschluss im Sinne der GO!)

Anlage 3

Im Nachgang zu diesem Abstimmungsgespräch wurde die Auffassung vertreten, dass die bisherigen Beschlussfassungen noch einmal zu wiederholen seien, damit die aktuellen Ergebnisse in die Beschlussfassung einfließen können. Dies ist im Kontext der anstehenden Fusion nicht weiter verfolgt worden. Ob der Beschluss der Stadtvertretung Westerland noch aktuell ist, kann nicht gesagt werden. Durch die Kommunalwahl 2008 haben sich die Sitze in den Vertretungen zum Teil stark verändert. Daher kann es aktuell zu anderen Auffassungen kommen. Diese darzustellen ist Aufgabe der anstehenden Entscheidung. Das Amtsmodell und damit verbundene Gestaltungsvarianten kleinerer Lösungen werden im Rahmen der Arbeitsgruppe Fusion am 15.7.08 dargestellt und erläutert.

Folgen eines vergrößerten Amtes
Für die bereits Amts angehörigen Gemeinden ergeben sich keine unmittelbaren nachteiligen Folgen. Sie behalten ihre politische Selbständigkeit und tragen die Kosten der Verwaltung nach Maßgabe der Amtsumlage. Inhaltliche Änderungen wird es hinsichtlich der Geschäftsführung geben. Durch die Einbeziehung der neuen Kommune in den Amtsverbund bleibt es dabei, dass eine Amts angehörige Gemeinde die Geschäfte führt und nicht eine externe, wie es sonst der Fall wäre. Die Inhalte des Geschäftsführungsvertrages müssten überarbeitet werden, wobei die Grundzüge aber erhalten bleiben können. Sachliche Vorgaben, wie zum Beispiel die Abordnung von Personal in die „sog. Gemeindebüros“ mit den Aufgaben von Bürgerbüros können festgeschrieben werden. Das Amt wird dann im Hinblick auf die anstehenden Überlegungen zur interkommunalen Funktionalreform die nötige Größe und Leistungsfähigkeit für neue Aufgaben aufweisen. Amtsausschuss und ehrenamtlicher Amtsvorsteher bleiben bestehen und bilden so ein Bindeglied und Interessenvertretung zwischen Stadt und den Umlandgemeinden. Die Entscheidung darüber, ob die neue Stadt die Geschäftsführung des Amtes übertragen bekommt (Bürgermeister/in wird Verwaltungsleiterin und nimmt die Stellung des „Leitenden Verwaltungsbeamten“ wahr) oder ob das Amt selbst die Verwaltung trägt (Amtsdirektor als Wahlbeamter oder klassischer Leitender Verwaltungsbeamter) trifft das Amt eigenständig im Rahmen der Hauptsatzung. Die inselweite Amtsbildung führt zwingend zur Auflösung von Verbänden (außer Schulverbänden), die auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit gebildet worden sind (vgl. hierzu §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 3 GkZ). Die Aufgaben könnten künftig vom neuen Amtsausschuss im Rahmen einer übertragenen Aufgabe nach § 5 Abs. 1 AO wahrgenommen werden. Die Bgm verdeutlicht anhand einer Darstellung auf dem Flipchart die verschiedenen Amtsmodelle. Hintergrund für die Beschlussfassung ist die am 01. Januar 2009 beginnende Fusion der Stadt Westerland mit der Gemeinde Sylt-Ost und der Tatsache, dass das Amt mit weniger als 6.000 Einwohners nicht mehr agieren kann. Herr Rück führt weiter aus, dass Wenningstedt-Braderup seine Eigenständigkeit nicht verliert, es ist keine „Fusion“, sondern eine Frage der Organisation der Verwaltung. Er zeigt Möglichkeiten auf, sich einer Verwaltung zu bedienen und weist darauf hin, dass der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein über die Bildung und Neuordnung von Ämtern entscheidet.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erhebt keine Bedenken gegen die Bildung eines inselweiten Amtes unter Einbeziehung der fusionierten Kommune. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über die Auswirkungen der Fusion zwischen den Gemeinden Sylt - Ost und Westerland auf das Amt Landschaft Sylt

Diese Vorlage erfolgt auf Bitte der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die anstehende Fusion der Gemeinde Sylt-Ost mit Westerland. Sie wird sich möglicherweise durch die beabsichtigte Bildung des Amtes für die gesamte Insel Sylt überholen. Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die bislang Amts angehörige Gemeinde Sylt-Ost, die auch die Geschäfte des Amtes Landschaft Sylt führt, zum 01.01.2009 mit der Stadt Westerland fusionieren wird. Es wird zurzeit davon auszugehen sein, dass die Gemeinde aus dem Amtsverbund ausscheidet und damit die Geschäftsführung abgibt. Unter diesem Gesichtspunkt zeigt sich das Ergebnis, dass das Amt Landschaft Sylt dann mit nur knapp 6.000 Einwohnern unter die 8.000 Einwohnergrenze des Verwaltungsstrukturreformgesetzes fällt und damit für die Zukunft nicht mehr legitimiert sein wird, eine eigene Verwaltung vorzuhalten. Bislang erfolgte die Übertragung der Geschäftführung auf die Amts angehörige Gemeinde Sylt-Ost freiwillig. Diese freiwillige Übertragung der Geschäftsführung wird dem Amt Landschaft Sylt dann damit genommen. Durch die Fusion wird das Amt Landschaft Sylt faktisch gezwungen sein, mit der neuen Kommune Westerland / Sylt-Ost einen Geschäftsführungsvertrag abzuschließen. Dieser Zwang ergibt sich durch die Insellage, weil keine benachbarte Verwaltung vorhanden ist, die die Geschäftsführung übernehmen könnte. Die Gemeindevertretung geht dabei davon aus, dass es dem Amt Landschaft Sylt gelingen wird, mit der neuen Kommune einen Geschäftsführungsvertrag zu vereinbaren, der geeignet ist, die Rechte der weiterhin Amts angehörig bleibenden Gemeinden zu sichern. Durch die Fusion erfolgt kein Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde. Insoweit hat die Gemeinde hinsichtlich der Fusion der Gemeinde Sylt-Ost mit der Stadt Westerland und der damit verbundenen Aufgabe der Geschäftsführung keine Nachteile, die sie dazu legitimieren würde, gegen die Fusion Rechtsmittel in irgendeiner Form einzulegen. Dies ist auch nicht Absicht der Gemeinde. Die Gemeindevertretung erhebt keine Bedenken gegen den Beitritt der neuen Kommune Westerland/Sylt-Ost in den Verbund des Amtes Landschaft Sylt und bezieht sich ansonsten auf die Stellungnahme des Amtes Landschaft Sylt gemäß Beschlussfassung vom 30.06.2008. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde nimmt von der Fusion Kenntnis und erhebt hinsichtlich des verbleibenden Amtsverbundes keine Bedenken, legt aber Wert auf den Beibehalt des Amtes Landschaft Sylt und lehnt eine einzelvertragliche Regelung hinsichtlich einer Geschäftsführung mit der neuen Kommune ab. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 


11. Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Digitalisierung der Bebauungspläne der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Bv Gerhard Hausen, erläutert, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 07.07.2008 darüber gesprochen wurde, dass mit der Digitalisierung der Bebauungspläne für das Internet vor Jahren begonnen wurde. Einige Bebauungspläne sind eingestellt, andere nicht, insgesamt ist es aber nicht zufrieden stellend und die Fortführung sollte weiter vorgenommen werden. Eine zügige Weiterbearbeitung ist gewünscht. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung der Digitalisierung der Bebauungspläne der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt). Das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, zügig für die Umsetzung des Beschlusses zu sorgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Gutachtens für den Zustand der Norddörfer Halle

Das Schreiben des Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Gerhard Hausen, liegt jedem Gv vor. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung, den Beirat der GbR Norddörfer Halle (Mehrzweckhalle) zu beauftragen, ein Gutachten über den Zustand der Norddörfer Halle in Auftrag zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Standortes „Inselcircus“ am „Kampener Weg“

Das Schreiben des Ordnungsamtes und der Protokollauszug aus der Sitzung des BauA vom 07.07.08 liegen jedem Gemeindevertreter vor. Der BauA empfiehlt der Gv, eine Überplanung der Fläche „Standort InselCircus“ vorzunehmen. Die Bgm erläutert die Wichtigkeit der Überplanung des Geländes und bittet um das Votum für den folgenden Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für den Bereich nördlich und westlich des Kampener Weges, südlich des Norderweges, für das Flurstück 29/2 der Flur 8. Wesentliches Planungsziel ist die Festschreibung des Standortes für den InselCircus als Sondergebiet. Das Amt Landschaft wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen beauftragt. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1


14. Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung einer einmaligen Entschädigung an die Losinteressenten für Leitungsrechte in der Braderuper Heide

Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hatte in früheren Zeiten, als sie noch Träger der Abwasserbeseitigung war, im Bereich der Braderuper Heide von der Pumpstation bis zum Klärwerk eine Leitung verlegt. Die Leitung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Außerdem ist in diesem Bereich die Pumpstation errichtet worden, ohne dass hierfür konkrete Absprachen mit der Losinteressentschaft getroffen worden sind. Durch den Übergang der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die VEN bedürfen diese früheren stillschweigenden Abmachungen jetzt einer konkreten vertraglichen Vereinbarung. Diese wird zwischen VEN und Losinteressenten abgeschlossen. Die Losinteressenten sind dem Vernehmen nach mit einer Einmalzahlung in Höhe von 3.000,--€ damit einverstanden, dass die Leitungsrechte und der Bestand der Pumpstation auf Dauer geduldet werden. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) ist zuständig für die Umsetzung dieser Vereinbarung und die Zahlung des Betrages, weil die Leitungssicherungen im Grunde genommen bereits vor Übergang der Aufgabe auf die VEN hätte erledigt sein müssen. Insofern ist eine Zuständigkeit der VEN nicht gegeben. Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Von einer Beschlussfassung wird abgesehen, die Angelegenheit wird an den Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss zur Beratung verwiesen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt  die Gewährung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 3.000,-€ an die Losinteressenten zur Sicherung der Leitungsrechte und des Betriebs der Pumpstation. Der Betrag wird zur Verfügung gestellt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und den Betrag  nach Unterzeichnung auszuzahlen. Über den Beschlussvorschlag wurde nicht abgestimmt, er wurde lediglich zur Kenntnis genommen.


15. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Gemeinde Wenningstedt Ver- und Entsorgungs- GmbH auf die Tourismus-Service Wenningstedt - Braderup (Sylt) GmbH & Co. KG

Als Anlage haben die Gv die Niederschrift über die Sitzung des Aufsichtsrates der Ver- und Entsorgungs- GmbH vom 17.03.2008 sowie Informationen von Herrn Dr. Göken zum Verkauf des Blockheizkraftwerkes (BHKW) an die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland erhalten. Wie aus dem Blatt 6 der Vorlage von Herrn Dr. Göken zu ersehen ist, soll die Gesellschaft mit der Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG. verschmolzen werden. Im Zuge dieser Verschmelzung muss Herr Jörg Petschull als neuer Geschäftsführer bestellt werden, der noch aktuelle Geschäftsführer, Herr Carl Heinrich Schmidt muss abberufen werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Ver- und Entsorgungs- GmbH mit der Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup GmbH & Co. KG. zu verschmelzen. Die Gemeindevertretung bestellt Herrn Jörg Petschull zum Geschäftsführer. Herr Carl Heinrich Schmidt wird abberufen. Der TSWB wird beauftragt, die Angelegenheit zu bearbeiten und das Notwendige zu erledigen. Die Ausführungen und der Beschlussvorschlag zu TOP 15 werden von den anwesenden Gv zur Kenntnis genommen. Das BHKW wurde zum 01. Juli 2008 an die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland verkauft. Eile hinsichtlich der Verschmelzung mit dem TSWB besteht nicht. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgehalten, dass jeweils der amtierende Bgm der Geschäftsführer der Ver- und Entsorgungs- GmbH ist. Von einer Beschlussfassung wird abgesehen, die Gv nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


16. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Verlegung des Kindergartens zur Norddörfer Schule

Als Anlage liegen den Gv einige Protokollauszüge zu dem Thema zur Kenntnis vor. Grundsätzlich wurde aus dem Sozialausschuss heraus empfohlen, den Kindergarten zur Norddörfer Schule hin zu verlegen, damit die Norddörfer Schule, der Hort und der Kindergarten zusammen eine Einheit bilden können. Dies auch zum Vorteil für eine bessere Zusammenarbeit der drei Einrichtungen mit z.B. kürzeren Wegen etc. Die Gespräche mit der Gemeinde Kampen, die ja am Grund und Boden des Schulverbandes Norddörfer mit beteiligt ist, sollen unverzüglich beginnen. Die Gemeinde List sollte ebenfalls eingebunden werden, weil sie sich dem Schulverband Norddörfer angegliedert hat. Die Gemeinde List ist an der Liegenschaft jedoch nicht beteiligt. Gv Frau Carstensen führt aus, dass der Kindergarten ab dem Jahr 2010 u.a. wegen der baulichen Substanz nicht mehr betrieben werden darf. Jetzt gilt es, eine Entscheidung hinsichtlich eines neuen Standortes zu treffen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verlegung des Kindergartens zur Norddörfer Schule. Voraussetzung ist, dass die Verhandlungen mit der Gemeinde Kampen und der Gemeinde List zu einem positiven Ergebnis führen und die Finanzierung für die Planungen gesichert ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 04. März 2008 über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt); hier: Teilaufhebung des Flurstückes 693 / 72 der Flur 8, Berthin-Bleeg-Straße / Ecke Westerlandstraße

Der Protokollauszug aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.03.2008 liegt jedem Gv vor. Die Gv hatte beschlossen, das Grundstück Berthin-Bleeg-Straße Ecke Westerlandstraße, Flurstück 693/72 der Flur 8 aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) herauszunehmen. Dieser Beschluss soll aufgehoben werden. Begründung: Das besagte Gebäude ist eines der markantesten im Ort. Wenn das Gebäude abgerissen werden dürfte, würde die Gemeinde überhaupt keine Erhaltungssatzung mehr benötigen. Die Bgm sagt aus, dass es ein Unding sei, die Bauerhaltungssatzung in Teilen aufzulösen. Dies mache keinen Sinn. Wenn es eine Satzung gibt, muss diese auch eingehalten werden. Gv Koppelt regt an, darüber nachzudenken, eine Erhaltung am Alter des Hauses festzumachen. Gv Wilke spricht sich dagegen aus, das Alter eines Hauses ist nicht entscheidend. Die Auffassung bestätigt Herr Rück, das Alter eines Hauses kann und darf nicht maßgebend sein. In diesem vorliegenden Fall wurde ein Bauvorbescheid für einen Abriss positiv vom Kreis NF- beschieden. Dennoch, so die Bgm, will die Gv ein Zeichen setzen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss vom 04.03.2008 aufzuheben. Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 3


18. Beratung und Beschlussfassung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt); hier: Wiederaufnahme des Grundstückes Berthin - Bleeg - Straße / Ecke Westerlandstraße, Flurstück 693 / 72 der Flur 8 in die Erhaltungssatzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Als Folge der unter TOP 17 beschlossenen Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 04.03.2008 muss das Grundstück Berthin-Bleeg-Straße Ecke Westerlandstraße, Flurstück 693/72 der Flur 8 wieder in die Erhaltungssatzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) aufgenommen werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück Berthin - Bleeg - Straße Ecke Westerlandstraße, Flurstück 693 / 72 der Flur 8, wieder in die Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 8 : 1 : 3


19. Beratung und Beschlussfassung über weitere Zuschüsse an die Flughafen Sylt GmbH

Als Anlage haben alle Gv das Schreiben der Flughafen Sylt GmbH vom 16.06.2008 sowie eine Vorlage der aktuellen Gesellschaftsanteile und mögliche Finanzierungsbeiträge erhalten. Gv Kaus geht auf die Vorlage ein und auf die auf die Gemeinde zukommende Mehrbelastung für das Jahr 2009 in Höhe von rd. 160.000 €.  Diese Mehrbelastung sei nicht gerechtfertigt. Wenningstedt ist neben Keitum am meisten durch den Fluglärm belastet. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die laufenden Finanzierungsbeiträge gem. der vorgelegten Tabelle nicht zu erbringen. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung festzustellen, wie die Verteilung der Fluggäste auf die Inselorte erfolgt. Danach könnte der Verteilerschlüssel berechnet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


20. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung des PKW der Bürgermeisterin als anerkannt privateigenes KFZ sowie die Gewährung einer   jährlichen Fahrkosten- und Telefonkostenpauschale

Die Bgm, Frau Fifeik, erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Der 1. stellv. Bgm, Herr Wilke, übernimmt die Leitung der Sitzung. Der Text der Vorlage ist jedem Gv bekannt. Zulassung des PKW der Bürgermeisterin als anerkannt privateigenes KFZ sowie Gewährung einer jährlichen Fahrkosten- und Telefonkostenpauschale. Entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein über die Benutzung von privateigenen Kraftfahrzeugen zu Dienstreisen, die auch im kommunalen Bereich angewendet werden, ist die Zulassung des PKW der Bürgermeisterin als anerkannt privateigenes KFZ möglich. Ohne entsprechende Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) kann eine jährliche Fahrkostenpauschale entsprechend der jährlichen Fahrleistung ihres Vorgängers, die 2.230 km betrug, gewährt werden. Für Dienstgespräche, die über den privaten Anschluss der Bürgermeisterin zu führen sind, wird einer einheitlichen Regelung im Amtsbereich entsprechend die Zahlung einer jährlichen Telefonkostenpauschale in Höhe von 123,00 € vorgeschlagen. Der Einwand von HD Welsch hinsichtlich der Festlandsfahrten der Bgm wird berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt:
a) den PKW der Bürgermeisterin rückwirkend ab dem 24. Juni 2008 als anerkannt privateigenes Kraftfahrzeug zuzulassen,

b) dass die Genehmigung für Dienstfahrten auf der Insel erteilt wird,

c) rückwirkend ab dem 24. Juni 2008 die Gewährung einer jährlichen Fahrkostenpauschale unter Anerkennung einer jährlichen Fahrleistung von 2.230 km, entsprechend der jeweils gültigen Wegstreckenentschädigung auf der Insel Sylt pro km nach § 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes,

d) rückwirkend ab dem 24. Juni 2008 die Gewährung einer jährlichen Telefonkostenpauschale in Höhe von 123,00 €.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Die Bgm wird über das Ergebnis der Beschlussfassung informiert und übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.


21. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines 3. Mitgliedes für den Beirat der Norddörfer Halle

Begründung: Der Beirat besteht aus 5 Mitgliedern, 2 aus Kampen und 3 aus Wenningstedt-Braderup. Traditionsgemäß hatte der Vorsitzende des SCN den 3. Platz inne. Da aber jetzt der Bgm aus Kampen gleichzeitig der Vorsitzende des SCN ist, sollte aus Wenningstedt-Braderup neben Herrn Wilke und Herrn E. Volquardsen ein 3. Mitglied neu gewählt werden. Beschlussvorschlag:
Die Gv wählt Frau Birgit Carstensen in den Beirat der Norddörfer Halle (Mehrzweckhalle). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei eigener Enthaltung



Die Bgm ruft den nicht öffentlichen Teil der Sitzung nicht auf, weil es keine Beratungspunkte gibt, Mitteilungen für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung liegen ebenfalls nicht vor. Mit einem Dank an die Anwesenden schließt die Bgm die Sitzung um 21.15 Uhr.