Protokoll vom 04.03.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Änderungen der Tagesordnung wurden der Gemeindevertretung (Gv) rechtzeitig bekannt gegeben. Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. Über den mündlichen Antrag von Gv V. Koppelt auf Absetzen des TOP 08 wird nicht abgestimmt. Der TOP muss behandelt werden, der Bgm weist darauf hin, dass der Kreis Nordfriesland das Votum der Gv benötigt, um einen Bescheid erstellen zu können. Begründung: In einem Gebiet nach § 34 BauGB, welches nicht überplant ist, darf die Gemeinde einen Bauantrag nicht ablehnen, dies steht nur der Bauaufsicht zu.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Wilke stellt Fragen zum Erbbaurechtsvertrag. Er zitiert aus Verträgen, die ihm vorliegen und sagt aus, dass die Gemeinde ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht bis zum 30.06.2007 gehabt hat. Ferner, dass beiden Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, wenn die Baugenehmigung nicht bis zum 30.06.2007 erteilt worden ist. Zu § 18 des Vertrages, Absatz 2, ist ausgeführt, dass der Abriss nicht vor Erteilung der Baugenehmigung durchgeführt werden darf. Hierüber gibt es einen Gv – Beschluss. Der Bgm habe jedoch einen Vertrag unterzeichnet, wonach der Abriss unverzüglich, nach Erteilung der Abrissgenehmigung, geschehen müsse. Vertrag vom 02.05.06, Gv Beschluss vom 15.06.2006. Er fragt, ob die Gv von diesen Änderungen gewusst habe und wieso der Bgm das Recht hat, das geänderte Vertragswerk zu unterzeichnen.

Der Bgm.
antwortet, dass der Ablauf geprüft und zu gegebener Zeit das Ergebnis gekannt gemacht werde. Der Auftrag von der Gv zur Unterzeichnung des Vertrages lag vor.

Herr Kaus: Es war ein Fehler, die alte KVW abzureißen, seit 4 Jahren eine Bauruine im Ort. Er erinnert an den seinerzeit von ihm und anderen gemachten Vorschlag, das Gebäude zu nutzen und die Erträge gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Mit dem Abriss habe die Gemeinde vollendete Tatsachen geschaffen.

Der Bgm:
Das Angebot war uninteressant. Das Gebäude war marode, die Bestätigung von Fachleuten liegt vor.

Herr Kaus:
Warum haben Sie sich nicht an den 1. Vertrag gehalten, Abriss erst dann, wenn die Baugenehmigung vorliegt.

Der Bgm:
Die Gv hat abgestimmt, es bestand Einvernehmen darüber, so zu verfahren.

Frau Führ:
Es war genügend Zeit, das alte Gebäude instand zu halten; es ist Programm gewesen, das Gebäude zu vernachlässigen.

Der Bgm:
Wer hätte es verantworten können, Geld in ein Gebäude zu stecken, das „rott“ ist.

Der Vorwurf wird laut, die KVW habe das Gebäude vergammeln lassen, um dann in einer Nacht- und Nebelaktion das Gebäude abzureißen. Zu den Gv Beschlüssen, so der Bgm: Bis Ende 2005 sind alle Beschlüsse einstimmig gefasst worden.

Frau Führ:
Trotz Bedenken und „Warnen“ der Verwaltung (Februar 2006), mit der Vertragsunterzeichnung zu warten, wurde dieser vom Bgm unterschrieben.

Der Auftrag der Gv, so der Bgm, lag ihm vor.

Herr Kaus:
Der Vertragsentwurf datiert vom 21.02.2006, am 02. Mai 2006 war die Vertragsunterzeichnung und am 04. Mai 2006 die Sitzung der Gv.

Herr R. Volquardsen:
Herr Bgm, was haben Sie vor?

Der Bgm:
Das Vorhaben ist gestoppt, der Ablauf wird geklärt, dann muss mit etwas Neuem begonnen werden. Eine Einigung mit dem Investor wird angestrebt.

Herr Welsch jun:
Zur Auflösung des Vertrages gibt es nach seiner Meinung 2 Möglichkeiten. 1 x Formfehler wegen fehlender EU Ausschreibung und zweitens Nichterteilung der Baugenehmigung bis zum 30.06.2007. Demnach keine Schadenersatzforderungen.

Der Bgm:
Dies wird geprüft.

Zur EU Ausschreibung sagt Gv V. Koppelt aus, dass das Urteil erst seit Dezember 2007 vorliegt. Mitteilung an die Kommunen vom Schleswig – Holsteinischen Gemeindetag (SHGT). Das Gesetz besteht seit 20 Jahren, nur ein Urteil gab es bislang noch nicht. Dieser Aussage widerspricht Herr Kaus. Der Bgm geht noch einmal auf die europaweite Ausschreibung ein. Die EU Gesetze gibt es lange schon. Im Juli 2007 wurde ein Musterprozess in Düsseldorf geführt. Dieses Urteil wurde den Kommunen am 19.12.2007 mitgeteilt.

Frau Fifeik:
Die Schuld für das Scheitern wurde der Bürgerinitiative angelastet, demnach ist dies nicht so.

Herr Kaus:
Es gibt eine Reihe von vergleichbaren Fällen und eine Reihe von Urteilen. Warum wurde erst jetzt danach gehandelt?

Der Bgm:
Nach den EU Vorschriften muss eine Höhe von über 5 Mio € erreicht werden, das Grundstück liegt aber unter 5 Mio €. Demnach konnte die Gemeinde nicht in die Pflicht genommen werden.

Herr Rück erscheint um 19.25 Uhr.

Herr Werner
richtet eine Frage an die Gv: Wer erinnert sich, dass vor dem 02. Mai 2006 Vertragsänderungen beschlossen wurden?

Gv U. Petersen:
An das Datum kann sie sich nicht erinnern, der Vertrag ist mit Unterstützung des ALS und eines Rechtsanwaltes erarbeitet worden, Änderungen konnten vorgenommen werden und die Unterzeichnung erfolgen.

Gv S. Koppelt:
Der Vertrag ist okay, Zusatzvereinbarungen? Daran erinnert sie sich nicht.

Der Bgm:
Veränderungen sind eingeflossen.

Herr Rück:
Der Beschluss, Änderungen in den Vertragsentwurf einzuarbeiten, wurde vom ALS empfohlen, wenn sich die Position der Gemeinde dadurch nicht verschlechtert. Der Bgm wurde ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Herr Kaus
weist noch einmal auf den Vertrag hin, der ihm vom Verwaltungsgericht vorliegt. Er weist auf § 18 des Vertrages hin. Hier geht es um den Abriss – dies wurde vorab bereits erläutert. Zu § 55 Rückhaltloser Rücktritt bis zum 31.12.2006, wenn keine Baugenehmigung vorliegt und ohne gegenseitige Ansprüche (1.Vertrag 21.02.06) Der zweite Vertrag vom 02.05.2006 sagt aus, dass ein Rücktritt bis zum 30.06.2007 erfolgen kann mit dem Zusatz, wenn der andere Vertragspartner den Rücktritt nicht zu vertreten hat.

Der Bgm: Für die Verzögerungen macht er alle Mitglieder der Bürgerinitiative verantwortlich, die einstimmigen Beschlüsse der Gv wurden boykottiert.

Frau Führ: Der Bürger hat das Recht, sich zu wehren. Sie sagt aus, die Gemeinde sei Herrn Densch hinterher gelaufen nach dem Motto: tolle Geschichte, es winken Millionen… Es hat den Bgm nicht interessiert, was die Bürger wollen.

Der Bgm bittet, Unterstellungen zu unterlassen.

Gv Koppelt: Es ist ein Nachteil, dass nur ein Bürgermeister den Vertrag unterzeichnet hat.

Herr Welsch jun: Er spricht die Kündigungsmöglichkeiten an. Die Gemeinde solle doch den kostengünstigeren Weg wählen.

Der Bgm entgegnet, dass in alle Richtungen geprüft werde. Wie es für die Gemeinde weiter geht? Es ist zurzeit ein schwebendes Verfahren, es gibt kein Patentrezept, ein Rücktritt kann noch nicht beurteilt werden. Zum Scheitern des Projektes: Der Investor hat nicht gezockt, wie Herr Welsch jun. aussagt. Er hat sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten und keine Vorgaben gemacht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in Zusammenarbeit mit dem Kreis NF erfolgt, die Vorstellung des Kreises NF von höchster Stelle sind mit eingeflossen.

Gv Meyer: Die Debatte, die jetzt geführt wird, ist „Schnee von gestern“, jetzt muss Ruhe einkehren, der Scherbenhaufen sollte in Grenzen gehalten werden.

Herr Rück stellt klar, dass nicht leichtfertig mit den Forderungen, die Herr Densch aufstellt, umgegangen wird. Es wird juristisch geprüft, ob ein Rücktritt für die Gemeinde noch in Frage kommt oder ob die Nichtigkeit des Vertrages festgestellt wird. Bei der Aufstellung von Forderungen prüft ein Wirtschaftsprüfer die Belege und auch, ob diese zielgerecht verwendet wurden. Angestrebt wird eine außergerichtliche Auseinandersetzung, ggf. unter Hinzuziehung eines Schiedsgerichtes oder eines Mediationsverfahrens. Die Chronologie der Verträge fließt nicht ein, es gilt der unterzeichnete Vertrag.

Zur europaweiten Ausschreibung fragt Gv Koppelt Herrn Kaus, warum er denn so lange geschwiegen habe, wenn ihm die Rechtsprechung bekannt sei.

Die Frage von Frau Führ, ob denn eine Baugenehmigung erteilt wurde, wird vom Bgm verneint. Und nach dem warum? Die Gemeinde hat ihre Zusagen nicht eingehalten, wie z.B. die zur Verfügungstellung der Stellplätze. Jetzt ist der Bauantrag zurückgezogen.

Frau Hülster: Sie habe im Bauausschuss und in ihrer Fraktion nachgefragt, was mit einer EU Ausschreibung sei. Der Bgm habe ihr geantwortet, dies muss nicht sein, weil Herr Densch Bauherr ist.

Herr Werner: Europaweite Ausschreibung,  eine wichtige Fragestellung. Er zitiert aus dem Vertrag die Veränderungen, die nach seiner Meinung drastisch sind. Sind diese Vertragsveränderungen rechtswidrig, hat der Bgm eigenmächtig gehandelt

Frau Sönksen-Volquardsen will wissen, was mit der Baugrube und mit dem Bauzaun passiert.

Gv V. Koppelt: Hier muss schnellstens etwas geschehen. Der Zaun gehört Herrn Densch. Es muss eine vernünftige Anlage erstellt werden. Das Grundstück gehört dem TSWB.

Gv Meyer schlägt das Aufbringen von Rollrasen vor, auf dem Bänke etc. stehen könnten. Er möchte den „Krieg“ beenden und in eine neue Planung einsteigen.

Herr Welsch sen. schließt sich den Ausführungen von Herrn Meyer an. Er bringt den Anwesenden einen „Appell“ zur Kenntnis.
Appell:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,
Bürgerrinnen und Bürger von Wenningstedt – Braderup appellieren an ihre Pflichten und ihren geleisteten Eid. Wir bitten Sie, jetzt, am 04.03.2008, so kurz vor der Gemeinderatswahl, nicht über drei neue Bebauungspläne und auch nicht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Es entspricht demokratischem Brauch, derart weit reichende Entscheidungen kurz vor der Wahl der neuen Gemeindevertretung zu überlassen. Sie würden damit einer demokratischen Gepflogenheit entsprechen und einen wesentlichen Beitrag zum Miteinander und Frieden in unserer Gemeinde leisten.“ Dieser Appell mit einer Unterschriftenliste wird Herrn Rück übergeben.

Der Bgm sagt aus, dass Sitzungen der Gemeindevertretung bis ca. 5 Wochen vor der Kommunalwahl stattfinden werden. Dies ist seit Jahren so geschehen und wird auch weiterhin so gehandhabt.

Die Frage von Frau Führ zu TOP 11 wird vom Bgm beantwortet.

Herr Kaus: Wenn es so gewesen ist, dass die Gemeinde professionelle Berater an ihrer Seite hatte, dann wird doch wohl die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden regulieren.

Zur EU-weiten Ausschreibung stellt Herr Rück noch einmal klar, dass das Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.07.2007 erst durch eine Mitteilung des Spitzenverbandes der Kommunen in Schleswig – Holstein, dem Gemeindetag, vom 19.12.2007 bekannt wurde. In diesem Rundschreiben wurden die Gemeinden und Ämter erstmalig über die Konsequenzen von Grundstücksverkäufen mit Bauverpflichtung hingewiesen. Die Gemeinde wurde Anfang Januar 2008 über die möglichen Folgen für das Kurhaus informiert und es begann die Prüfung der Rechtslage, die mit der Stellungnahme des Fachanwaltes endete.

Herr Wolff zitiert aus Presseartikeln zum Projekt Landhaus Gaadt. Hat sich hier etwas geändert?

Der Bgm antwortet, dass neue Pläne vorliegen. Dass die Behandlung des TOP zu diesem Thema in einem nicht öffentlichen Teil der Sitzung erfolgt, wird erläutert, die Öffentlichkeit wird aber noch heute Abend über die Beschlussfassung informiert.

Auf die GO von Herrn Werner angesprochen, erklärt Herr Rück, dass die Tagesordnung dem Öffentlichkeitsgebot folgt.

Die Frage von Herrn Wolff, ob denn der Bgm in dem unter TOP 13 genannten Gebiet Grundbesitz hat, wird vom Bgm bejaht.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Der Termin für die Dorfreinigung ist festgelegt auf den 15. März 2008, 14.00 Uhr. Treffpunkt in Wenningstedt ist der Parkplatz bei der Gemeinde, in Braderup die Bushaltestelle am M.-T.-Buchholz-Stich.

Der Fahrplan der SVG für den Sommer 2008 liegt vor und kann bei Bedarf im Gemeindebüro eingesehen werden.

Die Gosch Verwaltungs- GmbH wird gem. § 11 Abs. 1 des Gaststättengesetzes unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft in Wenningstedt – Braderup, Strandstr. 27, in der bisherigen Betriebsart und dem bisherigen räumliche und sächlichen Umfang entsprechend der Erlaubnis des Herrn Mario Hau erteilt.

Frau Nadine Pancke wird gem. § 11 Abs. 1 des Gaststättengesetzes unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft in Wenningstedt – Braderup, Berthin-Bleeg-Str. 17, in der bisherigen Betriebsart und dem bisherigen räumliche und sächlichen Umfang entsprechend der Erlaubnis des Herrn Christoph Ebert erteilt.

Der Inseljugendring informiert darüber, dass der TSW die Raummiete für die 1. Ehrenamtsmesse auf Sylt reduziert hat. Die Raumkosten werden bei ca. 2.500 € liegen und nicht, wie mitgeteilt, bei 4.000 €.

Der Kreis NF teilt den Rechtsanwälten John und Partner am 11.01.2008 mit, dass der im Namen von K. Fifeik, S. Gottschalk und U. Wilke erhobene Widerspruch vom 16.11.2007 gegen den Bescheid des Kreises vom 12.11.2007 in Bezug auf die Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgewiesen wird.

Die VEN teilt mit, dass die Konzessionsabgabe Wasser für das Jahr 2007 im Jahresabschluss mit 75.855,50 € ausgewiesen wird. Hiervon entfällt auf die Gemeinde Wenningstedt – Braderup ein Anteil von 47.848,02 €.

Vermeidung von Korruptionsverfahren; OAR Rück bittet um Bekanntgabe, dass alle ehrenamtlich Tätigen vorsichtig sein sollen bei Zuwendungen, die Ihnen angeboten werden und die eine Verbindung zum Ehrenamt haben könnten.

Herr Rück hat an die BIMA geschrieben wegen des Ankaufs von Flächen östlich der L 24. Diese Flächen sind kein Bauland und werden es auch nicht werden können. Er bittet um Nachricht, ob einem Ankauf der Flächen näher getreten werden kann und zu welchen Bedingungen.

Sozialzentrum Sylt informiert über die geplante Vorgehensweise und zukünftige Struktur des Zusatzjobbereiches.

Änderung der Aufbauorganisation der Polizei – Zentralstation Westerland, hier: Polizeistation Wenningstedt. Die beabsichtigte Auflösung der Polizeistation Wenningstedt zum Ende des Jahres 2011 steht im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Polizeistrukturen auf der Insel zukunftsfähig zu organisieren.

Die Veranstaltung zur Verleihung des Henner-Krogh-Förderpreises findet am 15. März 2008 in Westerland im CCS statt.

Frau Charlotte Neumann stellt sich der Gemeinde als neue Babysitterin vor. Die Telefonnummer kann im Gemeindebüro erfragt werden.

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig – Holstein teilt mit, dass der von der EU geplante Zensus im Jahr 2011 stattfindet, das Zensusvorbereitungsgesetz wurde im Dezember 2007 verabschiedet. Weitere Informationen unter www.zensus2011.de.

Der Schleswig – Holsteinische Gemeindetag informiert über:
Steuerfreie Aufwandspauschale rückwirkend vom 01.01.2007;
5 % Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig – Holstein praktisch verfassungswidrig.

Anfragen
Es werden keine Fragen gestellt.


4. Wahl einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters für das Mitglied im Aufsichtsrat der Flughafen GmbH

Herr Dieter Gauss ist als Mitglied in den Aufsichtsrat der Flughafen GmbH von der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup gewählt worden. Sein Stellvertreter war bisher Herr Jörg-Eric Zarth (WWB/UL). Nach dem Ausscheiden von Herrn Zarth aus der Gemeindevertretung wurde bislang versäumt, einen neuen Stellvertreter zu wählen. Da Herr Gauss immer wieder längerfristig ortsabwesend sein wird und wichtige Themen anstehen, muss ein Stellvertreter für ihn gewählt werden. Die Fraktion der WWB/Ute Lödige hatte bisher den Zuschlag erhalten. Vorgeschlagen werden die Gemeindevertreter: Rüdiger Meyer, Sabine Koppelt und Ute Petersen. Die Abstimmung erfolgt mit dem Stimmen der Gv, wobei jeder Gv nur 1 Stimme hat. Auf Herrn Meyer entfallen 2 Jastimmen, Herr Meyer selbst enthält sich seiner Stimme. Auf Frau Koppelt entfallen 3 Jastimmen. Auf Frau Petersen entfallen 7 Jastimmen. Somit hat die Gemeindevertretung  Frau Ute Petersen als Stellvertreterin für Herrn Gauss in den Aufsichtsrat der Flughafen GmbH gewählt.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragungsbeschluss an das Amt Landschaft Sylt zur Teilnahme als kommunales Mitglied an der „AktivRegion Uthlande“

In der anstehenden EU Förderperiode bis zum Jahr 2013 wird die Förderung ländlicher Räume aus dem Programm ELER auf so genante AktivRegionen konzentriert. Diese AktivRegionen werden einen eigenverantwortlich einzusetzenden Förderbetrag erhalten, wobei auch Eigenfinanzierungen beizubringen sind. Es macht nur Sinn, wenn ein kommunaler Verbund Mitglied in der AktivRegion Uthlande wird, so die Empfehlung des Instituts Raum & Energie. Es macht daher Sinn, dass diese Aufgabe auf das Amt Landschaft Sylt übertragen wird. Das Amt Landschaft Sylt wird keine Entscheidungen in dieser Hinsicht treffen, die nicht vorher mit der Gemeinde abgestimmt ist. Dies insbesondere dann, wenn Entscheidungen kostenträchtig für den Gemeindehaushalt sein könnten. Wichtig ist nur, dass die Region der Insel Sylt als kommunales Mitglied gemeldet wird, um grundsätzlich in die Förderkriterien eingruppiert werden zu können.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt den Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt, dass die Gemeinde kommunales Mitglied in der AktivRegion Uthlande wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig


6.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf finanzielle Förderung eines Kinder- und Jugendtanzprojektes

Als Vorlage haben die Gv die umfangreichen Unterlagen für das Tanzprojekt für Sylter Kinder im Sommer 2008 „Tanz der Gezeiten“ erhalten. In der Bürgermeisterdienstversammlung am 30. Januar 2008 ist das Thema angesprochen worden. Fazit: Die Entscheidung über einen Zuschuss treffen die jeweiligen Gemeinden in Eigenverantwortung. Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Tanzprojekt für Sylter Kinder im Sommer 2008 mit 1.000 € zu bezuschussen. Abstimmungsergebnis: 7 : 4 : 2


7.
Beratung und Beschlussfassung über einen Kostenersatz gem. § 24 a Gemeindeordnung (rechtliche Beratung

Vor Eintritt in die Beratung verlässt der Bgm gem. § 22 GO das Sitzungszimmer. Die stellv. Bgm, Frau Ute Petersen, übernimmt die Leitung der Sitzung. Bürgermeister Schmidt ist von der Bürgerinitiative als „Lügner“ dargestellt worden. Diese Beleidigung wurde durch ein Flugblatt an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wenningstedt/Sylt verteilt. Herr Schmidt hat sich darauf hin rechtlich beraten lassen, ob eine Verleumdungsklage Aussicht auf Erfolg hat. Die rechtliche Bewertung durch den Rechtsanwalt Steinhusen aus Flensburg ergab, dass eine zivilrechtliche Unterlassungsklage aus Kostengründen nicht erfolgen solle. Ein öffentliches Interesse ist von dem zuständigen Staatsanwalt abgelehnt worden, insbesondere mit der Begründung, dass der Bürgermeister als öffentlicher Mandatsträger in der Öffentlichkeit steht und mehr hinnehmen müsse als die Privatperson hinnehmen müsste. Für die rechtliche Beratung ist eine Kostennote in Höhe von 380,80€ erstellt worden. Nach Auffassung der Verwaltung hat Bürgermeister Schmidt einen Anspruch auf Kostenersatz, da er diese Kosten im Zusammenhang mit seinem Mandat veranlasst hat. Die Kosten sind auch nicht willkürlich veranlasst worden, weil es auch einem ehrenamtlichen Bürgermeister nicht zuzumuten ist, in der Öffentlichkeit als Lügner hingestellt zu werden. Kostenersatz im Sinne von § 24a Gemeindeordnung betrifft alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mandat aufgebracht werden und die nicht willkürlich verursacht worden sind. Daher ist eine Kostenerstattung durch die Gemeinde Wenningstedt / Sylt, bzw. eine Kostenübernahme durch sie direkt angezeigt. Es wird daher empfohlen, dass die Gemeinvertretung einer Kostenübernahme durch die Gemeinde Wenningstedt/Sylt zustimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme der Anwaltskosten gem. § 24 a GO. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1
Der Bgm wird informiert und leitet wieder die Sitzung.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Widerspruch des Bürgermeisters zu einer Entscheidung im gemeindlichen Bauausschuss

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 03.12.2007 das Bauvorhaben Erweiterung Fischrestaurant am Kliff in Wenningstedt abgelehnt. Dieser Ablehnung hat der Bürgermeister mit Schreiben vom 06.12.2007 an den Kreis Nordfriesland widersprochen. Eine endgültige Beurteilung kann nur durch den Kreis NF vorgenommen werden. Dieser prüft, ob das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Am 18.02.2008 wurde der Bauantrag erneut im Bauausschuss behandelt. Herr Rück lieferte eine ausführliche Vorlage, dennoch wurde der Bauantrag wieder abgelehnt. Nach der Ablehnung im BauA ist der Bgm nach der GO verpflichtet, die Gv mit der Beschlussfassung zu betrauen. Herr Rück begründet, warum die heutige Beschlussfassung dringend notwendig ist. Über die Hintergründe werden die Gv eindringlich hingewiesen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Beschluss des Bauausschusses wird aufgehoben. Die Gemeindevertretung beschließt weiter, dem Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Fischrestaurants Jürgen Gosch, Strandstraße, zuzustimmen, entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen und dem Anspruch des Bauherrn. Abstimmungsergebnis: einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup, Teilbereich II, für das Gebiet südlich vom Terp Wai und östlich Bi Müür

Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland liegen jedem Gv vor. Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschluss zugestimmt. Beschluss:
1. Der Entwurf der 11. vereinfachten Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup Teilbereich II für das Gebiet südlich vom „Terp Wai“ und östlich „Bi Müür“, Grundstück Kroll und die Begründung werden in der vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Das Planverfahren wird gem. § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt und auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der L 24, östlich Kampener Weg, nördlich Trenstiin, südlich Gaadt der Gemeinde Wenningstedt – Braderup

Dieser TOP ist abgesetzt.


11 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für den Bereich westlich der Dünenstraße, südlich der Strandstraße bis zum Parkplatz Risgap sowie Erlass einer Veränderungssperre

Zu diesem TOP liegen keine Unterlagen vor.


12 Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Jeder Gv hatte die Gelegenheit, die Vorlagen des Kreises Nordfriesland mit der Auswertung der Stellungnahmen (47 Seiten) einzusehen. Die Fragen von Gv Meyer werden von Herrn Rück beantwortet. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat  mit Erlass vom 18.09.2007 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen)
Beschluss:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich Wiip Wai, östlich Brönswai und westlich M.-T.-Buchholz-Stich der Gemeinde Wenningstedt – Braderup

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt –Braderup (Sylt). Der Bgm erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Die stellv. Bgm, Frau Ute Petersen, leitet die Sitzung. Die Vorlage und den Lageplan hat jeder Gv erhalten. Im Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup sollen als 3. Änderung Baugrundstücke am Wiip Wai in Braderup ausgewiesen werden. Am 14. März 2006 lag ein Antrag von Frau Dorothea Kahlén vor, welcher einen Vorschlag enthielt, die Baulücke am Wiip Wai zu überplanen mit der Maßgabe, einen Grundstücksanteil von 3.000 qm der Gemeinde zu übereignen, um dort von der Gemeinde zu erstellenden Dauerwohnraum zu schaffen. Die Gemeindevertretung beschloss, die Fläche für die Gemeinde um ca. 1000 qm Grundstücksanteil zu erhöhen. Die Grundstückseigentümer machen das Angebot, die an der Straße Wiip Wai liegenden Grundstücke für die Eigentümer zu überplanen, wobei die Grundstückseigentümer im Gegenzug der Gemeinde die nördlich der Grundstücke am Wiip Wai liegende Restfläche, ca. 28.500 qm, bis zum Golfplatz, zweckgebunden für die Errichtung von Dauerwohnungen für Wenningstedt – Braderuper Bürger und Neubürger übertragen. Die Kriterien, wie das Maß der Nutzung, der Grundstücksgrößen, werden mit der Gemeinde abgestimmt. Frau Petersen erläutert, dass 6 Parzellen zu Baugrundstücken überplant werden sollen, die Restfläche soll die Gemeinde zweckgebunden für den Bau von Dauerwohnungen erhalten. Gv Frau Wionski-Berndt sieht die Sache positiv für die Gemeinde. Hier ergibt sich eine Möglichkeit, Dauerwohnungen für Sylter zu schaffen. Herr Rück gibt sachliche Hinweise:
a) Würde die Gemeinde, wenn das Angebot nicht vorliegen würde, diese Fläche als Fläche für den Wohnungsbau ausweisen? Wenn ja, dann gibt es das Problem, dass es im Regionalplan 5 eine Zielvorgabe gibt. Hier müsste ein Zielabweichungsverfahren angestrebt werden.

b) Die Gemeinde muss wertfrei planen, diese Planung, wie vorgestellt, ist nicht objektiv sondern subjektiv.

c) Die Gemeinde muss einen Nachweis führen darüber, dass es kein besseres Grundstück in der Gemeinde gibt.

d) Der Kreis NF/ die Verwaltung muss prüfen, ob ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet bzw. gewollt ist.

Gv Petersen, die hier eine Baulücke sieht, wird dahingehend von Herrn Rück belehrt, dass auf Sylt die in Rede stehende Fläche keine Baulücke darstellt. Diese endet bei 120 m Frontlänge. Herr Waldherr führt an, dass sich das Vorhaben analog Wallhof in Kampen realisieren lassen könne.
Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung zu diesem TOP wird zurückgestellt.
Folgendem Vorgehen wird gefolgt:
a) Das ALS wird um Überprüfung gebeten, ob die Realisierung des Vorhabens mit den Vorstellungen der Landesplanung verträglich wäre.

b) Das ALS wird gebeten zu prüfen, ob ein Zielabweichungsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte.

c) Überprüft werden soll außerdem, ob die Gemeinde einen Abschnitt (eine ca. 4.000 qm große Fläche) nördlich des Wiip Wai von den Eigentümern zu gewissen Bedingungen kaufen kann, um dieses als Baugebiet zu nutzen und Dauerwohnungen für Sylter Bürger zu schaffen.

Herr Rück sagt zu, eine Vorlage zu fertigen, die zunächst in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses beraten werden soll. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bgm Schmidt wird informiert und übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.


Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Bgm schließt um 21.20 Uhr die Öffentlichkeit aus.


Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Der Bgm stellt die Öffentlichkeit wieder her. Der Beschluss zu TOP 14 wird bekannt gegeben.


15 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Landhaus Gaadt , östlich der L 24, nördlich und westlich Gaadt, sowie südlich des Sportplatzes in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2008 mit dem Antrag befasst und auf Antrag von BV Volquardsen namentlich darüber abstimmen lassen. Das Abstimmungsergebnis war: 2 Jastimmen: 4 Neinstimmen, somit Ablehnung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der L 24, nördlich und westlich Gaadt, sowie südlich des Sportplatzes in Wenningstedt. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung mit dem Ziel, ein Hotelvorhaben planungsrechtlich vorzubereiten. Weiterhin soll auch der gemeindliche Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan entsprechend geändert werden. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden. Die entstehenden Planungskosten sollen durch den Antragsteller getragen werden.
Dieser TOP kommt nicht zur Abstimmung.


16 Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung des Flächennutzugsplanes Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Vorlagen hat jeder Gemeindevertreter erhalten. Der Innenminister des Landes Schleswig - Holstein. hat mit Erlass vom 29.01.2008 die 4. F- Planänderung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup mit folgenden Hinweisen (SH. Genehmigungserlass) genehmigt.
Hierzu wird wie folgt beschlossen:
Der Teilbereich 3 wurde von der Genehmigung ausgenommen. Dieser Bereich wurde in der Planzeichnung durchkreuzt und die Begründung entsprechend abgeändert. Die Begründung wurde für alle Teilbereiche um die Angabe des jeweiligen Flächenumfangs ergänzt. Der Umweltbericht wurde überarbeitet und ergänzt. Die Aussagen zum Teilbereich 2, der vom Beschluss ausgenommen war, wurden im Umweltbericht gestrichen. Inhaltlich schließt sich die Gemeinde den vom Planverfasser ausgearbeiteten Ausführungen der Ergänzung der Begründung an.
1. Die Ergänzung der Begründung wird gebilligt.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Genehmigung der 4. Änderung des F-Planes bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


17 Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Projekt der neuen Kurverwaltung auf der Grundlage eines Vergaberechtsverstoßes

Die Initiative gegen die Realisierung der neuen Kurverwaltung hat mit Schreiben vom 23.1.2008 die europäische Kommission in Brüssel angeschrieben und einen Vergaberechtsverstoß bei dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages angezeigt. Der Verstoß wird auf Grund der in Deutschland bekannt gewordenen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf gerügt, wonach Verkäufe von Grundstücken (wozu auch die Bestellung von Erbbaurechten gehören) ausgeschrieben werden müssen, wenn mit dem Verkauf eine Bebauungsverpflichtung einhergeht. Diese bislang unbekannte  Rechtsprechung ist den Kommunen in Schleswig-Holstein durch ein Rundschreiben des Gemeindetages vom 19.12.2007  bekannt gegeben worden. Daraufhin  hat die Verwaltung die Rechtsfrage von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der sich auf Vergaberecht spezialisiert hat, prüfen lassen. Dieser ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Vergaberechtsverstoß vorliegt und bereits die Investorensuche hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Der Grund für die zwingende Anwendung des Europarechtes ist die im Erbbaurechtsvertrag geregelte Bebauungsverpflichtung durch den Investor. Der Anwalt empfiehlt die Rückabwicklung des Vertrages und geht im Übrigen von einer Nichtigkeit des Vertrages aus. Dieser Sachverhalt wurde im Ältestenrat besprochen. Man ist sich einig darin, der Gemeindevertretung zu empfehlen, dass unter diesem Gesichtspunkt die Planung eingestellt werden muss, da sonst Sanktionen seitens der EU zu erwarten seien. Mit dem Investor soll eine einvernehmliche Lösung über die Rückabwicklung des Vertrages gefunden werden, wobei die von ihm im Vertrauen auf den Vertrag bis heute tatsächlich getätigten, nachgewiesenen und im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehenden Ausgaben  zu erstatten sind („Vertrauensschaden“, so genanntes „negatives Interesse“). Herr Rück berichtet noch zusätzlich von dem ersten Abstimmungsgespräch mit Herrn Densch, das am 04.03.2008 stattgefunden hat. Ein Zusatz zur Vorlage wird dieser Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt von dem Ergebnis der rechtlichen Bewertung durch Dr. Raabe, Kiel, (Sozietät Prof. Dr. Ewer) Kenntnis. Danach hätte der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit der Bauverpflichtung europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Vertretung bestätigt die Empfehlung des Anwaltes, mit dem Vertragspartner über eine Aufhebung des Vertrages zu verhandeln. Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung des Verfahrens zur Realisierung des Projektes der „Neuen Kurverwaltung“ Der Bürgermeister wird beauftragt, die mit dem Vorhaben befassten Stellen von der Einstellung des Verfahrens zu unterrichten. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vertragspartner die Modalitäten für eine einvernehmliche Beendigung des Vertragsverhältnisses  zu verhandeln und sodann dem Ältestenrat und der Gemeindevertretung in der dann folgenden Sitzung zu berichten. Die Anerkennung der Ersatzansprüche des Vertragspartners soll nach Abstimmung mit der Gemeindevertretung erfolgen. Der Umfang der Ansprüche darf den Vertrauensschaden nicht überschreiten. Die Neuplanung soll der neuen Gemeindevertretung vorbehalten bleiben. Folgender Zusatz, der von Herrn Rück am heutigen Abend vorgelegt wird, ist Bestandteil des Beschlusses:
Im Interesse einer einvernehmlichen Lösung, die jede gerichtliche Auseinandersetzung  vermeiden soll, wurde folgendes Verfahren angesprochen:
1. Beide Parteien lassen unabhängig juristisch prüfen, ob auf Grund der angenommenen Nichtigkeit des Vertrages Ansprüche der Gesellschaft gegenüber der Gemeinde bestehen.

2. Wenn Ansprüche dem Grunde nach bestehen, soll sich die Höhe nur auf der Basis des Vertrauensschadens und der Kostenaufstellung vom 14.2.2008 der Fa. IGA-Haus bewegen.

3. Der Nachweis der juristisch bestätigten Kosten soll an Hand einer Einsichtnahme in die 0riginalbelege im Büro der Fa. IGA-Haus geführt werden. IGA-Haus wird hierzu einem bevollmächtigen Vertreter der Gemeinde Einsichtnahme gewähren.

4. Eine Einigung soll dann nach Maßgabe des Vorstehenden versucht werden.

5. Scheitert die einvernehmliche Einigung, soll unter Ausschaltung des Rechtsweges ein Mediationsverfahren eingeleitet werden, dessen Ergebnis sich beide Parteien unterwerfen.

6. Diese Verfahrensschritte sollen bindenden Charakter erhalten, damit beide Seiten auf einen Abschluss des Verfahrens auf diesem Wege vertrauen können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über die Teilaufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup möchte das Grundstück Berthin-Bleeg-Straße Ecke Westerlandstraße (Flurstück 693/72) aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup herausnehmen und dabei folgendes festlegen: Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup vom 29.04.1987 für das oben genannte Gebiet, da die auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage weder das Ortsbild, die Stadtgestalt, noch das Landschaftsbild prägt. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 7 : 5 : 0
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 5
Stimmenthaltungen: keine

Es waren keine Gv nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen:

Satzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) über die Teilaufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Auf Grund des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04. März 2008 die folgende Teilaufhebung der Satzung über die Einhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) vom 29.04.1987 erlassen.

§ 1

Für das im beigefügten Lageplan umrandete Grundstück Berthin-Bleeg-Straße Ecke Westerlandstraße, Flur 8, Flurstück 693/72, wird die Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) vom 29.04.1987 aufgehoben. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Bgm schließt die Öffentlichkeit aus.



Nicht öffentlicher Teil



Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Der Bgm stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Um 22.58 Uhr schließt der Bgm die Sitzung und bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit.