Protokoll vom 20.08.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht. Sie gilt somit als genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Vorstellung des Regionalbüros Uthlande der Insel- und Halligkonferenz - Gast: Frau Annemarie Lübcke

Die Bgm begrüßt zu diesem TOP Frau Annemarie Lübcke vom Regionalbüro Uthlande. Frau Lübcke geht in ihrem Redebeitrag unter anderem auf den Zusammenschluss der Region Uthlande ein, auf die Entstehung und die Aufgaben des Regionalbüros. Der Vortrag von Frau Lübcke wird als Anlage für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter (Gv) dieser Niederschrift beigefügt. Frau Fifeik dankt Frau Lübcke für ihre Ausführungen und diese verlässt den Sitzungsraum.


4. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Es wurde ein Spendenkonto unter dem Titel „Familien in Not“ eingerichtet. Es konnten bereits 2.500 € als Spende vom Erlös eines Flohmarktes von den „Ehefrauen von Feuerwehrmännern“ eingezahlt werden. Die Bgm dankt an dieser Stelle noch einmal für die großzügige Spende.

Ein Betrag (Überschuss von der Festwoche 150 Jahre Seebad) soll noch vom TSWB auf das Konto überwiesen werden.

Zur Höhe der Kosten für die Nachwahl; in der SR wurde ein Betrag von 4.000 € genannt. Dies ist nicht korrekt, richtig ist der Betrag von 2.289,36 €, wie auch aus der Vorlage für die Gv ersichtlich.

Es liegt ein Antrag (Resolution) zum Schwerlastverkehr im Ortsteil Braderup der Gemeinde Wenningstedt – Braderup vor. Dieser wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. Der Antrag wurde an die Gemeinde Sylt weitergereicht mit dem Auftrag, dass alle Beteiligten sich noch einmal an einen Tisch setzen und prüfen, ob der Schwerlastverkehr nicht aus dem Ort herausgehalten werden bzw. umgeleitet werden könne.

Einwohnerbezogener Zuschuss für die Sölring Foriining; diese bedankt sich in einem Schreiben für die Unterstützung und bringt ihren Stolz über diese Partnerschaft zum Ausdruck.

Befangenheit gem. § 22 GO. Die Bgm zitiert aus der Gemeindeordnung, es gibt klare Regelungen, „gefühlte“ Befangenheit gibt es nicht.

Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche oder sonstige Emissionen. Es wird eine für Sylt einheitliche Verordnung geben. Die von der Gemeinde Sylt beschlossene Satzung wird von den Amts angehörigen Gemeinden im Amtsausschuss beschlossen werden. Insbesondere sind die Ruhezeiten der Bundesgesetzgebung angepasst worden.

Festwoche 150 Jahre Seebad Wenningstedt; Spenden von der Gemeinde Sylt 300,00 €, 1.000 € von den Amtsangehörigen Gemeinden, 75 € vom Kreispräsidenten. Insgesamt wurden 1.375 € als Spende an den Kindergarten übergeben.

Region Uthlande, Internetauftritt unter www.aktivregion-uthlande.de.

Vermerk des Rechtsamtes des Amtes Landschaft Sylt zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen, da sie selber keine Einleitung in ein Gewässer vornimmt. Wenn die Gemeinde für ihre oberirdischen Gewässer einen Beauftragten bestellen möchte, der sich um die Gewässer kümmert, so wäre dies eine freiwillige Aufgabe. Gv Kaus merkt an, dass die Gemeinde Wenningstedt – Braderup eine Einleitungsgebühr Abwasser ins Watt zahlt und stellt die Frage, ob denn die Gebühr entfällt, wenn kein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden müsse? Herr Rück sagt eine Prüfung zu.

Stellungnahme des Inselbauamtes zur geplanten Bebauung Bomhoffstraße / Steinmannstr. im Ortsteil Westerland der Gemeinde Sylt und den rechtlichen Möglichkeiten, das Dauerwohnen auf dem betreffenden Gelände zu erhalten. Das war dort nicht möglich, es handelt sich um ein Mischgebiet.

Spielplatz Feldgasse, Kostenermittlung für ein WC Gebäude und Änderung des Bebauungsplanes. Es wurden Kosten für den WC Container in Höhe von 2.500 € bis 5.000 € genannt, die Anschlusskosten liegen jedoch bei ca. 17.500 bis 19.000 €. Grundsätzlich muss diese Angelegenheit noch einmal im WUSA beraten werden um zu prüfen, ob die Angelegenheit weiter verfolgt werden soll.

Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.


5. Mitteilungen der Tourismusdirektorin, Frau Eva Martini

Die Tourismusdirektorin führt wie folgt aus:
Aktuell wird ein neues „Corporate Design“ entworfen.
Das Gastgeberverzeichnis wird neu gestaltet.
Die Beschilderung im Ort soll einheitlich werden.
Die Internetseite soll im Winter überarbeitet, optisch aufbereitet und aktualisiert werden.
Das Sportprogramm wurde erweitert. „Aktiv mit Daniela“ wird noch bis Mitte September 09 stattfinden. Unter anderem 6 x Strandgymnastik, Nordic Walking Kurs und Tour, 1 x Yoga am Dorfteich für Kinder, gern auch 2010.
Der optische Bereich im TSWB wurde dahingehend verbessert, dass die Mitarbeiter einheitliche Kleidung, T-Shirts, tragen. Rot, orange und blaue Farben bei den Poloshirts.
Bei den Strandübergängen gibt es neue Aufsteller, diese wurden komplett überarbeitet und sind jetzt einheitlich.
2 Strandrollstühle sind im Einsatz beim Übergang Risgap.
Es wurden 10 Kinderstrandkörbe angeschafft und in 5 WC werden Wickeltische aufgestellt werden.
Zum Neubau des Gastes finden zurzeit viele Gespräche statt, ein erstes Kennenlerngespräch hat es in Stuttgart mit dem Architekten gegeben. Es werden verschiedene Bereiche geprüft, das Angebot läuft soweit ganz gut.
Gv Frau Koppelt stellt die Frage an Frau Martini, was mit der Strandsauna ist, was passiert da? Es gibt einen Vertrag und der Vertragsinhalt ist maßgeblich. Die Gäste, so Gv Koppelt, vermissen die Sauna und fragen ständig nach.
Die Bgm sagt aus, dass das Inselbauamt zurzeit die Strandkioske kontrolliert. Die Ergebnisse werden im Ausschuss behandelt, ggf. dann auch in der Gv.
Die Bgm dankt Frau Martini für ihre Berichterstattung.


6. Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) - Vorschlagsrecht: Fraktion der Aktiven Bürger Wenningstedt – Braderup

Über die Besetzung der Ausschüsse beschließt die Gemeindevertretung. Nach dem Tod von dem Bürgervertreter, Herrn Thomas Sönksen, ist diese Position vakant und muss neu besetzt werden. Das Vorschlagrecht hat die Fraktion der Aktiven Bürger. Vorgeschlagen wird: Frau Heidemarie Oetting. Die Gemeindevertretung wählt Frau Heidemarie Oetting als bürgerliches Mitglied in den Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Die Bgm beglückwünscht Frau Oetting zu ihrer Wahl und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen für diverse im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Vorlagen hat jeder Gv erhalten. Sach- und Rechtslage: Für die nachstehenden Bebauungspläne und Bebauungsplanänderung wurden in der Vergangenheit Aufstellungsbeschlüsse gefasst, durch deren Inhalte rechtskräftigen Bebauungspläne geändert bzw. Bebauungspläne neu aufgestellt werden sollten. Teilweise wurden die erforderlichen Verfahren dann nicht durchgeführt, teilweise wurden Verfahrensfehler gemacht und teilweise sind die Beschlüsse älter als 2 Jahre, so dass diese neu gefasst werden müssten. In einem Gespräch am 03.03.2009 wurde nun festgelegt, dass die Beschlüsse, die veraltet sind oder durch einen Neuaufstellungsbeschluss ein Änderungsbeschluss überlagert wurde oder die Planung unterdessen nicht mehr fortgeführt werden soll, aufgehoben werden. Bei den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplänen sollen die Änderungsinhalte der diversen Änderungsverfahren ggf. integriert werden. Folgende Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen sollen aufgehoben werden:
Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2
a) 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt / Braderup für das Gebiet des Flurstückes 1080/42 (Tankstelle) östlich der Westerlandstraße (Wohnungsbauprojekt Tankstelle – Integration beim Neuaufstellungsverfahren)
b) 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet Grundstück Ecke Osterweg und Braderuper Weg, Flurstück 2/21 (Feinkost Meier)
c) 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet westlich Osterweg und südlich Braderuper Weg (Ermöglichung der Ansiedlung von Gewerbe)

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3
a) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet der Flurstücke 983/50 und 52/7, südlich Süder Wung, nördlich Ostmarkstraße und östlich Westerlandstraße (Verschiebung Baugrenzen)
b) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet des Flurstückes 1017/50, südlich Süderwung, nördlich Ostmarkstraße und östlich der Westerlandstraße ( Neufestsetzung Baugrenzen)
c) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet des Flurstückes 52/7, nördlich der Ostmarkstraße, südlich der Straße Süder Wung, östlich der Westerlandstraße und westlich der Feldgasse (Änderung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung)

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4
a) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet zwischen den Straßen Horsatal, Westerlandstraße, Fernsicht und der Dünenstraße, Seedüne, Seeblick mit Ausnahme der Flurstücke 63/33, 63/34, 63/43 und teilweise 63/36 südlich der Seestraße (Unterbindung von Kellern unter Garagen)
b) 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet „ Hochkamp Ecke Westerlandstraße“ (Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche und Anzahl der Wohneinheiten)

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5
a)  7. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für den Bereich der Flurstücke 414/71 und 303/71 nördlich der Berthin-Bleeg-Straße und östlich der Westerstraße (Änderung Art und Maß der baulichen Nutzung, Gestaltung der Baukörper)

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
a) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet „ Wester Tennen“ nördlich der Straße Dünenwall und westlich der Straße Dorfteich (Erweiterung Erholungsheim um ein Zentralgebäude)

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9
a) Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 a für die Fläche süd-östlich der Norddörfer-Halle (Sondergebiet für Sport und Freizeit) und die Fläche östlich der Straße Dolingsön, nördlich der Straße Am Ring und westlich des Golfplatzes (Grünfläche Golf)
b)  Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 b westlich der Norddörfer-Halle, östlich der Norddörfer-Schule und südlich der Zufahrtsstraße (Skateranlage)

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet südlich der Braderuper Straße (Flurstück 1/33), (Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen, Anzahl der Wohneinheiten).

Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12
a) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet östlich der Straße Lüng-Wai, nördlich der Straße Terp Wai (Hundeübungsplatz)
b) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet nördlich Wiip Wai, östlich Brönswai und westlich M.-T.-Buchholz-Stich (Baugrundstücke)

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 20
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das gebiet ca. 500 m östlich der L 24 und ca. 200 m südlich der K 120 (Betrieb Volquardsen – therapeutisches Reiten)

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Bv G. Hausen, erläutert die Vorlage, geht auf einzelne Punkte ein und teilt mit, dass zum Bebauungsplan Nr. 4 der Teil b herausgenommen werden solle. GV Kaus regt an, den TOP abzusetzen und die einzelnen Verfahrensstände im BauA beraten zu lassen. Am Beispiel des BPlanes Nr. 2 ,7. Änderung, weist er darauf hin, dass die Planänderung weiterhin Bedeutung habe, weil auf dem Wohngrundstück sonst wieder die alte Festsetzung „Tankstelle“ Gültigkeit habe und eine Fortführung des Planes daher geboten sei. Außerdem müsse unter dem Gesichtspunkt, dass die Baunutzungsverordnung 1977 in diesen Fällen keine Anwendung mehr findet, näher geprüft werden, welche Auswirkungen die Anwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung  auf die Planwerke haben wird. Herr Rück macht den Vorschlag, gem. Vorlage zu beschließen und sodann in die Prüfung einzusteigen, welche Pläne fortgeführt werden sollen. Diesem Vorschlag wird nach kurzer Diskussion unter Hinweis auf die Auswirkungen der neuen BauNVO nicht gefolgt. Die Bgm macht den Gegenvorschlag, den gesamten TOP abzusetzen. Herr Rück stimmt dem so zu. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig:
1. Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
2. Der Bauausschuss wird beauftragt, die einzelnen Verfahrensstände zu prüfen und der Vertretung für jeden dieser Planbereiche einen Behandlungsvorschlag zu machen.


8. Beratung und Ergänzungsbeschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich, hier: Ergänzungsantrag des Textteiles

Es erklärt sich kein Gemeindevertreter/ keine Gemeindevertreterin für befangen. Sach- und Rechtslage: Es hat hier eine Rücksprache mit Herrn Thomsen vom Kreis Nordfriesland gegeben. Anstoß ist der Antrag von Herrn Heinrich Jessen betreffend der Umnutzung von Gewerbe in behindertengerechte Wohnungen. In dem derzeitigen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup ist im Mischgebiet die Wohnnutzung im Erdgeschoss bei Gebäuden mit 3 Vollgeschossen jedoch unzulässig. Um dies zu verallgemeinern, hat der  Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.06.2009 vorgeschlagen, den Text wie folgt zu ändern: „Im Mischgebiet ist bei Gebäuden mit 3 Vollgeschossen eine maximale Wohnnutzungsfläche von 40 Prozent im Erdgeschoss zulässig.“ In der nächsten allgemeinen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup, dessen Neuaufstellung bereits beschlossen wurde, soll diese Änderung berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen: Die Gemeindevertretung beschließt die folgende textliche Änderung in den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup mit aufzunehmen: „Im Mischgebiet ist bei Gebäuden mit 3 Vollgeschossen eine maximale Wohnnutzungsfläche von 40 Prozent im Erdgeschoss zulässig.“ Der Kreis Nordfriesland wird aufgefordert, die vorstehende textliche Änderung zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


Gv Frau Sönksen – Volquardsen erscheint zur Sitzung.


9. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit Satzungsbeschluss

Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland hat jeder Gv erhalten. Zusätzlich zu den Anregungen und Bedenken in der Vorlage gibt es eine Anregung von Frau Looft, die sich am Beispiel eines konkreten Bauvorhabens dagegen wendet, dass in der Heide gebaut wird. Hierzu wird darauf verwiesen, dass für dieses Bauvorhaben ein eigenes Baufenster besteht. Der Hinweis wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen. Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 der LBO beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das gebiet nördlich der K 120 (Braderuper Straße, westlich der Bebauung Westerheide), bestehen  d aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 10
Jastimmen: 9
Neinstimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Keine
Aufgrund des § 22 GO war folgende Gv von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Gv Christa Stöver


10. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 7, 2. Änderung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet beidseitig der Straßen Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke ¾ und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9 um 1 Jahr

Jedem Gv liegen die Unterlagen zu diesem TOP vor. Sach- und Rechtslage: Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup am 30.08.2007 beschlossene und durch Bekanntmachung in der Sylter Rundschau am 07.09.2007 in Kraft getretene Veränderungssperre für o.a. Gebiet der Gemeinde Wenningstedt läuft am 07.09.2009 ab. Aufgrund der Zielsetzung des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 7, 2. Änderung die zukünftigen Festsetzungen am vorhandenen Bestand durch Festsetzung einer Geschossflächenzahl und zum Schutz des noch vorhandenen Dauerwohnungsbestandes zu orientieren, ist eine umfangreiche Aufnahme des vorhandenen Bestandes erforderlich. Hierdurch sind unerwartete Verzögerungen im Verfahrensgang aufgetreten, so dass das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Da der Baudruck in diesem Gebiet weiterhin besteht und durch Anträge, welche nach Ablauf der Veränderungssperre gestellt werden würden (entsprechende Anträge liegen dem Inselbauamt vor), die die Planung unmöglich gemacht bzw. zumindest erheblich erschweren würden, ist es erforderlich, um den grundlegenden Abwägungsvorgang nicht durch den Zwang zu Einzelentscheidungen nach dem bisherigen Bebauungsplan  zu belasten, die Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen. Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der zukünftigen Planung, die Verlängerung der Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes für das Gebiet Dorfteich beidseitig der Straßen Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke 3/4 und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9 um 1 Jahr.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Satzung
der Gemeinde Wenningstedt -Braderup über die Verlängerung
der
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des zur Neuaufstellung
beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 7, 2.
Änderung der Gemeinde Wenningstedt -Braderup für das Gebiet Dorfteich beidseitig der Straßen
Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke 3/4 und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9

Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2009 folgende Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 7, 2. Änderung  der Gemeinde Wenningstedt -Braderup für das Gebiet  Dorfteich beidseitig der Straßen Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke 3/4 und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9 erlassen.

§ 1

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 7, 2. Änderung der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt), Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30.08.2007 mit bewirkter Bekanntmachung vom 08.09.2007, wird um 1 Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung spätestens am 08.09.2010 außer Kraft


11. Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.2009 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) - Beratung und Beschlussfassung

Die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt liegt jedem Gemeindevertreter vor und wird von Bv Rix erläutert. Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2009 in Höhe von insgesamt 12.762,92 € zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Zuschuss für den C.-P.- Hansen - Preis, Antrag vom 17.07.2009 - Beratung und Beschlussfassung

Der 1. Vorsitzende des Kuratoriums zur Verleihung des C.-P.- Hansen -Preises stellt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Der Preis wurde 2006 zum letzten mal verliehen, 2009 soll es wieder eine Verleihung geben. Dazu sollen finanzielle Mittel bei den Gemeinden angefordert werden. Dies wurde in den letzten Jahren versäumt. Der Antrag stellt auf einen einwohnerbezogenen Zuschuss von 0,13 € pro Einwohner ab, für 2010 wird eine Anhebung auf 0,15 € angestrebt und dafür bereits jetzt ein Antrag gestellt. Dies würde einen Betrag für 2009 in Höhe von 1.500 EW a 13 Cent = 195 € ausmachen  und bei 15 Cent einen Betrag von 225 € für 2010. Zusätzlich zu den Kosten für die Feierlichkeiten wurden 2006 1.500 € an den Preisträger gezahlt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, von einem einwohnerbezogenen Zuschuss abzusehen und stattdessen einen Festbetrag in Höhe von 250 € an das Kuratorium zu überweisen. Der Betrag wird als außerplanmäßige Ausgabe dem Haushalt 2009 entnommen und für 2010 in den Haushalt eingestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Grundsatzbeschluss zur Straße „Terp Wai“ in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup; hier: Übernahme der Kreisstraße durch die Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) nach Fertigstellung

Der Protokollauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses und die Vereinbarung der Gemeinde mit dem Kreis Nordfriesland liegen jedem Gv vor und werden erläutert. Der Ausbau ist beschlossen worden für 2010 zuzüglich Gehweg und wird ggf. mit bis zu 80 % subventioniert werden. Die Gemeindevertretung beschließt, nach dem Ausbau und der Fertigstellung der Kreisstraße 120 einen Antrag an das Landesstraßenbauamt zu stellen, die K 120 als Gemeindestraße zu übernehmen und herabstufen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


14. Erstellung von Gehwegen als Hochbord oder höhengleiche Gehwege im Ort - Beratung und Grundsatzbeschluss

Die Gv hatte am 16.04.09 beschlossen, dass der WUSA eine Grundsatzempfehlung an die Gv abgeben solle dahingehend, ob in Zukunft abgegrenzte Gehwege mit Hochbord oder höhengleiche Gehwege bei Straßenausbaumaßnahmen im Ort erstellt werden sollen. Der WUSA empfiehlt, in Zukunft individuell zu entscheiden, welche Form von Gehwegen erstellt werden sollen. Gv HD Welsch, stellv. Vors. WUSA, führt noch aus, dass von Fall zu Fall entschieden werde und keine Pauschalierung erfolgen solle. Beschlussvorschlag:
Die Gv beschließt, der Empfehlung des WUSA zuzustimmen und zukünftig bei Straßenbaumaßnahmen individuell zu entscheiden, welche Form von Gehwegen verwendet werden soll. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


15. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Gehweges in der Straße „Hochkamp“ im Ortsteil Wenningstedt

Es liegt ein Widerspruch einer Anliegerin aus dem Hochkamp gegen das Entfernen der vor ihrem Haus abgelegten Feldsteine vor. Da es grundsätzlich nicht gestattet ist, Feldsteine auf öffentlichen Verkehrsflächen abzulegen, wurde der Anliegerin vorgeschlagen, dort die Straße auszubauen und einen Gehweg erstellen zu lassen. So kann verhindert werden, dass der „Randstreifen“ zum Parken benutzt wird. Grundsätzlich, so die Bgm, stellen die abgelegten Feldsteine ein Gefahrenpotential dar. Im WUSA wurde die Möglichkeit diskutiert und einstimmig der Gv empfohlen, die Kosten vom Bauamt Sylt für den Ausbau der Straße Hochkamp/ Ecke Westerlandstraße bis zur Westerstraße ermitteln zu lassen. Beschlussvorschlag:
Die Gv beauftragt das Inselbauamt, die Kosten für den Ausbau zu ermitteln und vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


16. Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes für den Aufsichtsrat des Tourismus – Service Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Gv Frau Sönksen -Volquardsen hat ihren Verzicht auf ihren Sitz im Aufsichtsrat des Tourismus – Service schriftlich mitgeteilt. Wie bei der konstituierenden Sitzung wählt die Gv die Mitglieder des Aufsichtsrates des TSWB. Vorgeschlagen wird Frau Katrin Fifeik. Gv Frau Sabine Koppelt schlägt sich selber vor. Zunächst wird über Frau Fifeik abgestimmt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt Frau Katrin Fifeik in den Aufsichtsrat des Tourismus – Service. Abstimmungsergebnis: 8 Jastimmen
Dies ist die Majorität der Jastimmen, somit braucht über Frau Koppelt nicht mehr abgestimmt zu werden.


17. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) zur geplanten CO-2 Endlagerung im Kreisgebiet Nordfriesland

Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt)  schließt sich der mit Datum vom 15. Juni 2009 vom Kreis Nordfriesland verabschiedeten Resolution zum Entwurf eines CCS-Gesetzes an und beschließt:
Die Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) lehnt den Bau neuer Kohlekraftwerke zur nachhaltigen Fortsetzung der Kohleverstromung und in diesem Zusammenhang der CCS-Technik und ein CCS-Gesetz mit den derzeitigen Inhalten sowie insbesondere die Errichtung eines CO-2-Endlagers im Kreisgebiet Nordfriesland ab. Die EU-Richtlinie zwingt die Nationalstaaten weder zeitlich noch in der Sache zum aktuellen Zeitpunkt, in der überhasteten Beratungsfolge ein Gesetz zu verabschieden, das u. a. die Errichtung von CO-2-Endlagern ermöglicht. Der Bundestag wird daher aufgefordert, dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden und die Landesregierung, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Bundes- und Landesregierung sowie die in den Parlamenten vertretenen Fraktionen werden aufgefordert:
1. für die großtechnische Umsetzung und Forschung der CCS-Technik zur Kohleverstromung keine Fördermittel zur Verfügung zu stellen,
2. gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine funktionierende Netzanbindung und Stromleitung aus den erneuerbaren Energien fördern,
3. eine Haftung des Staates für CO-2-Endlagerung nicht unbefristet zu übernehmen und´
4. Handlungen, einschließlich seismischer Untersuchungen, gegen den erklärten Willen der betroffenen Bevölkerung nicht zuzulassen.
Abstimmungsergebnis: 9:1:0


18. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.



Es findet kein nicht öffentlicher Sitzungsteil statt. Um 20.35 Uhr schließt die Bgm mit einem Dank an die Anwesenden die Sitzung.