Protokoll vom 10.03.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

01               Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zum TOP 08 teilt die Bgm mit, dass es hier „Westerlandstr. 1“ heißen muss und nicht, wie angegeben, “Hauptstr. 19“. Ansonsten werden keine Einwendungen zur Tagesordnung vorgetragen. Diese gilt somit als genehmigt.


02               Einwohnerfragestunde

Frau Looft regt an, die Dauer der Straßenbeleuchtung zu ändern. Sie trägt vor, die Straßenbeleuchtung um 1.00 Uhr abzuschalten und um 5.00 Uhr wieder anzuschalten. Zurzeit wird von 2.00 Uhr bis 5.30 Uhr die Beleuchtung abgeschaltet. Die Bgm sagt zu, hier eine Prüfung vornehmen zu lassen, auch in finanzieller Hinsicht.

Herr Schwarte vom Osterweg fragt an, ob die kleine Stichstraße zwischen Osterweg und ehem. Inselbahntrasse mit ausgebaut wird. Dieses wird bejaht.


03       Mitteilungen und Anfragen

a)     Mitteilungen
Die Mitglieder des Wegeausschusses und die Bgm haben eine Bereisung im Ort vorgenommen und den Zustand der Straßen, des Friedhofes u.a. in Augenschein genommen. Zu abgängigen Zäunen wird festgehalten, dass diese, wenn möglich, durch Friesenwälle ersetzt werden sollen. Ansonsten werden Schwerpunkte gesetzt und die Bürger aufgefordert, sich im Gemeindebüro zu melden, wenn sie Aussagen dazu machen möchten.

Das Protokoll der Sitzung des Beirates des ADS Kindergartens vom 09.12.2008 liegt jetzt vor. Es besuchen zurzeit weniger Kinder als vorher die Einrichtung. Fazit: der Kindergarten ist mit einer Kraft überbesetzt. Die Bgm möchte, dass der Kindergarten attraktiv bleibt und nicht schlechter gestellt wird als vorher und somit ein Anreiz für Eltern aus anderen Inselorten besteht, ihre Kinder im Wenningstedter Kindergarten anzumelden.

Frau Carstensen teilt mit, dass die Zahl der Kinder auf zurzeit 36 angestiegen ist. Angegeben lt. Tischvorlage ab 01.01.09 29 Kinder und ab 01.04.09 32 Kinder.

2. Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2009 – 2010. Die Gemeinde Wenningstedt – Braderup hat Fördergelder für den Neubau eines Kindergartens und die energetische Sanierung der Grundschule Norddörfer beantragt. Bei der Gewährung eines Betrages für Sylt ist Wenningstedt wohl auf jeden Fall dabei.

Die Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro haben aus eigener Initiative heraus ihre Arbeitszeiten geändert und der Arbeitszeit der Bgm angepasst. Das Büro ist jetzt durchgehend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 14.00 Uhr und Freitags bis 12.00 Uhr besetzt.

Für die Norddörfer Schule ist eine Schreibkraft eingestellt worden. Arbeitszeit 8 Stunden wöchentlich zur Unterstützung der Schulleitung. Es können keine weiteren Lehrkräfte eingestellt werden, aber die Erzieherinnen können helfen und die Lehrkräfte unterstützen.

Die Carl-Ludwig-Jessen-Schule wird renoviert und neu bestückt.

Die Dorfreinigung findet am 04. April 2009 statt. Treffpunkt um 14.00 Uhr Parkplatz Gemeinde. Die Bgm würde sich über eine rege Beteiligung freuen.

b)     Anfragen
GV Koppelt bittet die Bgm, künftig unter TOP 01 Einsprüche zur Tagesordnung abzufragen.


04   Bestätigung der Wahl und Ernennung des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Zu diesem TOP begrüßt die Bgm den Gemeindewehrführer der Gemeinde Wenningstedt-Braderup, Herrn Ralf Winter und den stellv. Gemeindewehrführer, Herrn Rainer Pophal. Am 16. Januar 2009 wurde auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt - Braderup (Sylt) Herr Rainer Pophal zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) wiedergewählt. Gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung sowie der Stellvertreter der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wiederwahl des Herrn Rainer Pophal zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt – Braderup (Sylt) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Die Bgm bittet Herrn Pophal vorzutreten. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Die Bgm liest Herrn Pophal die Eidesformel vor und weist auf die Bedeutung des Diensteides hin. Herr Pophal wiederholt unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel: „Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Die Bgm händigt Herrn Pophal die Ernennungsurkunde aus. Herr Pophal bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen. Herr Pophal und Herr Winter verlassen die Sitzung.


05   Beratung und Beschlussfassung über den Widerspruch der Bürgermeisterin gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. Januar 2009 (Kostenausgleich nach § 25 a des Kindertagesstättengesetzes)

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2009  den Beschluss gefasst, Ausgleichszahlungen an andere Gemeinden, die Wenningstedter Kinder in ihren Kindergärten aufnehmen, ab dem kommenden Kindergartenjahr 2009/2010 nicht mehr zu erstatten, solange Kindergartenplätze in Wenningstedt vorhanden sind. Die Bürgermeisterin hat diesem Beschluss form- und fristgerecht widersprochen. Der Beschluss steht im Widerspruch zu § 25a des Kindertagesstättengesetzes und ist damit rechtswidrig. § 25a des Kindertagesstättengesetzes regelt, dass in den Fällen, in denen ein Kind eine Kindertagesstätte außerhalb seiner Wohngemeinde besucht (in diesem Fall also außerhalb von Wenningstedt – Braderup (Sylt), die Standortgemeinde einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der Wohngemeinde (Wenningstedt) hat, wenn in der Wohngemeinde zum Zeitpunkt des gewünschten Aufnahmetermins ein bedarfsgerechter Platz nicht zur Verfügung stand. Bedarfsgerechter Platz bedeutet, dass besondere Wünsche der Eltern hinsichtlich der Kinderbetreuung zu berücksichtigen sind, z.B. wie in diesem Fall die Erziehung unter dänischen Gesichtspunkten. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung billigend in Kauf genommen, dass einige Gemeinden, obwohl sie einen Kindergarten vorhalten und auch freie Plätze zur Verfügung stehen, gleichwohl Ausgleichszahlungen leisten müssen, wenn in einer Nachbargemeinde ein Kindergartenplatz mit einem anders gearteten Angebot zur Verfügung steht und die Eltern dieses Angebot annehmen wollen. Bei der Durchführung des Kindertagesstättengesetzes handelt es sich um eine so genannte pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das bedeutet vom Inhalt, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie verpflichtet ist, diese Aufgabe durchzuführen, Art und Umfang der Durchführung jedoch in ihrem Ermessen steht. Sie ist dabei jedoch an die Vorgaben des Gesetzes gebunden, die sie konsequent einhalten muss. Diese Vorgabe ist im vorliegenden Fall der § 25a hinsichtlich des Kostenausgleichs. Es reicht also nicht aus, dass die Gemeinde Wenningstedt - Braderup/Sylt einen Kindergartenplatz vorhält, mit der Folge, dass sie den Kostenausgleich gegenüber der anderen Gemeinde ablehnen kann. Vielmehr muss sie die Vorgabe des § 25a  Abs.1 Kindertagesstättengesetz berücksichtigen, der ausdrücklich auf den bedarfsgerechten Platz“ abzielt. Wenn dieser in Wenningstedt - Braderup/Sylt nicht angeboten werden kann (hier: Dänischer Kindergarten), besteht unter der Berücksichtigung des Wahlrechtes der Eltern ein Kostenausgleichsanspruch. Das Gesetz sieht hiervon keine Ausnahmen vor. Die Gemeinde ist daher gezwungen, das Gesetz konsequent anzuwenden. Im Fall der Nichtanwendung würde sie rechtswidrig handeln. Der Beschluss, wie er am 20.01.2009 gefasst worden ist, widerspricht den Vorgaben des Gesetzes und ist damit rechtswidrig. Die Bürgermeisterin hat rechtmäßig gehandelt, in dem sie Widerspruch erhoben hat. Sie war zu dieser Maßnahme aufgrund ihres Mandats sogar verpflichtet. Die Gemeindeordnung sieht in §43 Abs. 2 vor, dass der Widerspruch die Aufforderung enthält, den Beschluss aufzuheben. Darüber hinaus muss die Gemeindevertretung in einer neuen Sitzung über die Angelegenheit noch einmal beraten und beschließen. Nach Auffassung der Verwaltung besteht kein Ermessen für die Gemeindevertretung, den Beschluss mit dem gleichen Inhalt noch einmal zu wiederholen. Die Eltern haben einen Kostenerstattungsanspruch. Dieser kann durch Beschluss der Gemeindevertretung nicht versagt werden. Der Beschluss muss daher aufgehoben werden. Herr Rück geht noch einmal auf die umfangreiche Vorlage ein und darauf, dass die Gemeinde an Gesetze gebunden ist. Ferner lässt der § 25 a des Kindertagesstättengesetzes keine Ausnahmen zu. Der Beschluss der Gemeindevertretung widerspricht den gesetzlichen Verpflichtungen. Gv HD Welsch kann dem § 25 a diese Verpflichtung nicht entnehmen und bittet um Auskunft. Gv M. Welsch bringt vor, dass u.a. die Gemeinde Sylt-Ost sich auch nicht an die gesetzliche Verpflichtung gehalten habe. Gv Kaus weist auf den Konjunktiv „bedarfsgerecht“ hin und erläutert und begründet dies. Nur bei gleicher Leistung werden keine Ausgleichszahlungen geleistet, ansonsten besteht die Pflicht dazu. Gv Koppelt sagt aus, dass der Widerspruch der Bgm nicht haltbar sei. Er fordert ein Rechtsgutachten der Landesregierung ein, weil nach seiner Meinung die Ausführungen zum § 25 a Auslegungssache seien. Herr Rück bezieht sich noch einmal auf das Wort „bedarfsgerecht“; bedarfsgerecht ist nicht als allgemeiner Bedarf zu sehen sondern das ist der Bedarf, den die Eltern sehen. Wenn das Angebot nicht geleistet werden kann, es bei der Nachbargemeinde jedoch möglich ist, dann ist ein Kostenausgleich zu zahlen, obwohl ggf. Plätze im eigenen Kindergarten dann nicht belegt sind. Die Rechtsauffassung der Verwaltung wird kritisch gesehen und es wird vorgeschlagen, vor einer Beschlussfassung eine Rechtsauskunft anzufordern, ggf. müsste dann der TOP erneut auf die Tagesordnung genommen und darüber beschlossen werden. Herr Rück macht daraufhin den Vorschlag, gem. Vorlage abzustimmen, aber der Verwaltung den Auftrag zu geben, schnellstmöglich eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht und des Ministeriums dahingehend einzuholen, ob die Rechtsauffassung des Amtes bestätigt wird. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte die Bgm diesen TOP in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erneut aufrufen. Sodann wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt von der Begründung des Widerspruchs der Bürgermeisterin Kenntnis. Sie erkennt an, dass §25a des Kindertagesstättengesetzes kein Ermessen hinsichtlich der Kostenerstattungspflicht bietet. Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 20.01.2009, mit dem Ausgleichszahlungen für die Fälle versagt werden sollen, in denen Kindergartenplätze in Wenningstedt vorhanden sind, ersatzlos auf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses von der Landesregierung in Kiel und parallel von der Kommunalaufsicht in Husum prüfen zu lassen. Sollte die Rechtsauffassung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit der Versagung einer Ausgleichszahlung nicht richtig sein, dann wird der Tagesordnungspunkt erneut in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung aufgerufen und behandelt werden. Abstimmungsergebnis: 9 Jastimmen: 0 Neinstimmen: 1 Stimmenthaltung


06   Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2009
a) Haushaltsplan
b) Haushaltssatzung
c) Investitionsprogramm
d) Stellenplan

Herr Rix erläutert zunächst den Haushaltsplan, geht auf die Steuereinnahmen, die Schuldenübersicht, die Investitionen und die Haushaltssatzung ein. Die Prokopfverschuldung wird mit 273 € angegeben. Gv Koppelt möchte, dass ein Sperrvermerk für die Haushaltsstelle 4640/71203 Kostenerstattung an auswärtige Träger (Kindergarten), angebracht wird, bis die Auskunft der Landesregierung vorliegt. Es wird vorgeschlagen, Anträge auf Kostenerstattung, die bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 16.04.2009 eingehen, zurückzustellen und den Eltern darüber eine Kurznachricht zukommen zu lassen. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
a)     dem Haushaltsplan wird einstimmig zugestimmt;
b)     der Haushaltssatzung wird einstimmig zugestimmt; diese ist zuvor im Wortlaut vorgelesen worden;
c)      dem Investitionsprogramm wird einstimmig zugestimmt
d)     dem Stellenplan wird einstimmig zugestimmt


07   Information über den Fortgang der Arbeit für die Seniorenbetreuung

Die Vorsitzende des Sozialausschusses, Frau Carstensen, berichtet, dass sich die Arbeitsgruppe mit Herrn Pastor Chinnow zu einem Gespräch getroffen habe. Es wurde festgehalten, dass die Gemeinde keine Konkurrenz zur Arbeit der Kirchengemeinde darstellt, es soll das Angebot der Seniorenbetreuung ergänzt, unterstützt und ggf. erweitert werden. Herr Pastor Chinnow wird demnächst neue Planungen der Kirche vorstellen. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Beitrag im Kirchenbrief, es ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde angedacht. Das nächste Treffen ist für den 11.03.2009 geplant. Der Seniorenausflug wird am 04. Mai 2009 stattfinden mit dem Ziel: List, Erlebniszentrum. Gv Koppelt äußert sich dahingehend, dass er ein Gegner von Unterausschüssen sei. Er fordert, die Ausschussbesetzung des Sozialausschusses wieder von 7 auf 9 Mitglieder zu erhöhen, damit der Ausschuss die Arbeit leisten kann. Die Bgm entgegnet, dass die Mitarbeit der Bürger willkommen ist, dies entspricht auch dem Wahlprogramm der Aktiven Bürger. Selbst bei einer Ausschussbesetzung von 9 Mitgliedern werden kompetente Bürger eingebunden. Gv HD Welsch betont, dass es gut sei, die Bürger mit einzubinden, gut für die Transparenz zur Bevölkerung und ein Dank an alle, die ohne Mandat Kompetenz beisteuern. Gv Koppelt: der Ablauf des Arbeitskreises dauert zu lange im Gegensatz zur Ausschussarbeit.


08   Auftragsvergaben
a.      Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Entleerung von 2 Regenwasserzisternen, Westerlandstraße 1

Es liegen 4 Angebote für die Entleerung von zwei Regenwasserzisternen, Westerlandstr. 1, vor. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter, vorbehaltlich der Überprüfung des Bodens auf Schadstoffgehalt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt


09   Beratung und Beschlussfassung über einen I. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Der Wunsch ist an die Bürgermeisterin herangetragen worden, die Einwohnerfragestunde sowohl zu Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung, als auch am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung durchzuführen. Die Möglichkeit besteht und wird als vernünftig und sinnvoll angesehen. Sollten sich aus dem Sitzungsverlauf Fragen ergeben, können diese dann am Ende der Tagesordnung zusätzlich gestellt werden. Dies wird als bürgernah und fortschrittlich angesehen. Gv Koppelt spricht sich gegen diese Regelung aus und fragt, ob die Gemeindeordnung dies so vorsieht. Herr Rück bestätigt, dass die Gemeindevertretung den Ablauf selbst bestimmen kann und dass die Aufnahme einer zweiten Einwohnerfragestunde zulässig sei. § 7 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in öffentlichen Fragestunden mündliche Fragen stellen. Diese Fragestunden finden im öffentlichen Teil zu Beginn und zusätzlich am Ende der Tagesordnung statt. Die Fragestunden sind jeweils auf 30 Minuten begrenzt, sie können durch Beschluss der Gemeindevertretung jeweils um 30 Minuten verlängert werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt als I. Nachtragssatzung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) die Änderung, dass jeweils am Ende der Tagesordnung zum öffentlichen Teil eine weitere Einwohnerfragestunde durchgeführt wird. Abstimmungsergebnis: 9:1:0


10   Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet nördlich der K 120 (Braderuper Straße, westlich der Bebauung „Westerheide“) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland hat jeder Gv erhalten. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das Gebiet nördlich der K 120 (Braderuper Straße, westlich der Bebauung „Westerheide“) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Stellungnahmen der Landesplanung und der unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen Beteiligung und ein Auszug aus dem Landschaftsplan der Gemeinde werden mit ausgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 10
Jastimmen: 10
Neinstimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Keine
Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

11   Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

Die Bgm gibt bekannt, dass es demnächst in Wenningstedt – Braderup Geschwindigkeitskontrollen geben wird. Der ruhende Verkehr wird nicht kontrolliert.



Die Bgm bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20.15 Uhr.