Protokoll vom 08.02.2010

GEMEINDEVERTRETUNG

WENNINGSTEDT – BRADERUP (Sylt)      08.02.2010      Gv 11

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) von Montag, den 08. Februar 2010, um 19.00 Uhr, im Gemeindesaal des Pastorats, Bi Kiar 3, in 25996 Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Anwesend:       
K Fifeik, F Callies, C Schulz, HD Welsch, M Welsch, U Wilke, S Koppelt, V Koppelt,  C Stöver, B Sönksen - Volquardsen

Abwesend

entschuldigt:       B Carstensen, E Mannstedt, R Kaus

Ferner anwesend:   
G Hausen, Vors. Bauausschuss
OAR J Rück, Gemeinde/Amt Landschaft Sylt
Frau Eva Martini, Geschäftsführerin TSWB
A Gerdsen – Albrecht, Protokollführung



T A G E S O R D N U N G

A   Öffentlicher Teil

01  Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Vor Anerkennung der Tagesordnung beantragt Gemeindevertreter (Gv) V. Koppelt das Absetzen des TOP 08 und B 04. Er vertritt die Auffassung, dass die Vorlagen vorab im Ältestenrat diskutiert werden sollten, bevor in öffentlicher bzw. nicht öffentlicher Sitzung darüber beschlossen werde.

Herr Rück weist darauf hin, dass hierfür eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.

Die Bgm regt an, dem Antrag des Gv V. Koppelt zu folgen.

Gv Callies bringt vor, dass die Gemeindevertretung (Gv) hier gefordert ist und nicht der Ältestenrat.

Gv Wilke äußert sich dahingehend, dass auch er zu einer interfraktionelle Beratung im Ältestenrat rät, der Fairness halber, und dann die Angelegenheit abschließend in der Gv beraten und beschlossen werde.

Die Gv beschließt einstimmig, dem Antrag von Gv V. Koppelt zuzustimmen und die TOP 08 und B 04 von der Tagesordnung abzusetzen.

02  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 14.12.2009 gefassten Beschlüsse

Die Bgm gibt bekannt, dass die Gv am 14.12.2009 beschlossen hat, bei Übernahme des ADS Kindergartens das Personal unter Berücksichtigung der bisherigen Verträge zu übernehmen.

Es wird mit einer Mitarbeiterin eine Altersteilzeit vereinbart werden. Die Mehrkosten werden durch die Gemeinde getragen.

Über die Vorlage der Überleitung der Trägerschaft auf die Gemeinde zum 01.01.2010 wurde nicht abgestimmt, aber von der Gv zur Kenntnis genommen.

03  Einwohnerfragestunde

Frau R. Schacht bezieht sich auf die Gebührenordnung zur Anleinpflicht von Hunden und darauf, dass das Nichtbefolgen mit einer Geldbuße von 1.000 € geahndet werden kann. Sie fragt: Wer soll das machen?

Die Bgm entgegnet, dass hier die Ordnungsbehörde greift.

Nach der Handhabung wird gefragt und geantwortet, dass die Gemeindeverordnung nur angewendet werden wird für den Fall, dass etwas passiert. Dann müsste auch Anzeige erstattet werden.

Herr Rück erläutert eingehend, wie sich die Handhabung in der Praxis darstellt.

Frau Schacht: Wie ist die Kontrollfunktion, dass die Hunde den Strandabschnitt nicht betreten?

Herr Rück: Diese Regelung gilt bereits für Schleswig – Holstein. Er verweist auf die Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren vom 28.06.2000. In § 2 gilt das Mitnahmeverbot auch für Badeplätze.

Herr Nötzel fragt danach, ob man die Verordnung zeitlich (Saison) begrenzen könne.

An dieser Stelle kritisiert Gv V. Koppelt, dass den anwesenden Zuhörern die Vorlagen ausgehändigt wurden, die auch die Presse erhält. Er versteht die Bgm nicht, dass sie es zulässt, dass vor der Beschlussfassung durch die Gv darüber mit den anwesenden Zuhörern diskutiert werde.

Die Frage von Gv HD Welsch, was Gv Koppelt daran stört, beantwortet er damit, dass diese „Internas“ nicht vorher verteilt werden sollten.

Gv HD Welsch sieht das anders. Der Bürger habe durch das Reichen der Vorlagen das Wissen und könne nachvollziehen, was beschlossen werden soll.

Gv Sönksen-Volquardsen sieht es als einen Vorteil an, wenn die Bürger mit diskutieren können und Argumente liefern, die zur Abstimmung hilfreich sein können.

Zwei Zuhörer beziehen sich auf die Veröffentlichung der Gemeindeverordnung zur Anleinpflicht durch die Gemeinde Sylt, OT-Westerland. Dies hat jeder nachlesen können.

Gv S Koppelt: Die Gemeindevertreter sind doch die gewählten Vertreter der Bürger und die Unterlagen, die zur Sitzung vorliegen, sollten nicht an die Zuhörer verteilt werden. Einer

Entscheidung durch die Gv sollte nicht vorgegriffen werden.

Herr Rück: Man kann doch die Einwohner nicht schlechter stellen als die Presse, die ja schon seit Jahren die Vorlagen ausgehändigt bekommt. Ferner weist Herr Rück darauf hin, dass unter

dem TOP „Einwohnerfragestunde“ keine Diskussion mit der Gemeindevertretung vorgesehen ist. Die Einwohner können Fragen stellen, diese werden beantwortet, für Diskussion ist kein Raum.

Herr Rück weist aber auch darauf hin, dass es in den letzten 10 Jahren einen Gesinnungswandel gegeben habe. Es ist politischer Wille, dass Einsicht in die Protokolle u.ä. genommen

werden könne und der öffentliche Teil der Sitzungen den Bürgern zugängig gemacht werde. Durch das neue Sitzungsprogramm „more rubin“ der Gemeinde Sylt ist es jetzt sogar möglich, im

Vorfeld die Vorlagen im Internet einzusehen, auszudrucken und zur Sitzung mitzunehmen.

Die Bgm beendet die Diskussion.

Herr Looft bezieht sich auf die Räumung der Fußwege im Ort. Die Gehwege der Gemeinde sind einwandfrei, was aber ist mit Privatleuten, zum Beispiel beim Polizisten?

Auch hier, so die Bgm, liegt die Räum- und Streupflicht beim Anlieger.

04  Mitteilungen der Tourismusdirektorin, Frau Eva Martini

Thema Hunde: In einem Gespräch mit der Gemeinde Kampen wurde im Vorfeld besprochen, einen Ranger einzustellen. Die Testphase kann anlaufen. Es soll Aufklärung betrieben werden, ein Flyer ist geplant. Auf das Miteinander soll gebaut werden, ein positives Bild, dass jemand da ist und erklärt, was geht und was nicht.

Biike und Petritag: Der Ablauf wird traditionell verlaufen. Die Fackeln sollen für 1 € verkauft werden, der Erlös geht an die Erdbebenopfer in Haiti. Die Gemeinde Kampen hat sich spontan der Aktion angeschlossen. Spendendosen sind aufgestellt.

Diverse Reparaturarbeiten, Verbesserungen, Instandsetzungen z.B. für die Haupttreppe, den Minigolfplatz und den Campingplatz stehen an.


Für die Osterferien ist das Veranstaltungsprogramm in Vorbereitung.

Das Thema Dorfführungen mit Frau von Bremen ist wieder aktuell. Ein Schokoladenseminar ist geplant, ein Skulpturenwechsel auf dem Gelände der ehem. Kurverwaltung soll noch vor Ostern stattfinden.

Der Pavillon in der Strandstraße wird durch ein Bauteil von 3 m Länge erweitert. Ab Mitte März 2010 wird der Service – Counter komplett in der Strandstraße sein, der Anlaufpunkt Osetal

entfällt dann. Da dann Personalkapazitäten frei werden, könne dies dazu führen, dass die Öffnungszeiten erweitert und auf die Wochenenden ausgedehnt werden können. Die Präsenz für den Gastes ist hier vordergründig.

Gv V. Koppelt fragt nach, ob denn für den Container eine Baugenehmigung vorliegt. Herr Hausen spricht von einer Duldung durch den Kreis Nordfriesland. Gv Koppelt hätte gern hierüber etwas schriftliches.

Gv HD Welsch: Es fehlen Informationen zum Haus des Gastes. Tut sich was, was wird getan?

Frau Martini: Es herrscht kein Stillstand- aber es geht nicht so voran, wie sie sich es wünschen würde. Für die Beantragung der Fördermittel wird ein gesamt insulares Konzept gefordert, das sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Herr Welsch: Der Förderantrag sollte doch substantiell sein, was können, was wollen, was dürfen wir?

GV S Koppelt: Zum Campingplatz, was ist mit der Gastronomie dort? Und zur Sauna bei Wonnemeyer, ist diese zurückgebaut?

Frau Martini: Zum Campingplatz; der Vertrag mit Herrn Meyer ist ausgelaufen und es wird auch keinen neuen Vertrag geben. Die Räumlichkeiten werden frei gemacht. Zielsetzung: ein Kiosk- keine Gastronomie mehr, diese ist wirtschaftlich nicht tragbar. Es soll ein gut sortierter Kiosk vorgehalten werden, bedarfsgerecht für Camper.

Gv S Koppelt kritisiert, dass definitiv die Entscheidung gegen eine Gastronomie auf dem Camping Platz gefallen ist. Sie nennt dies einen Rückschritt. Zur Wirtschaftlichkeit bringt sie vor, dass dies auch eine Verhandlungssache gewesen wäre. Zur Sauna: die Vertragsinhalte sehen die Vorhaltung einer Sauna vor. Warum wird hier nichts unternommen? Außerdem muss dass

Baggern am Strand aufhören; der Küstenschutz ist hier zu beachten. Mit dem Baggern geht außerdem ein Sandverlust einher.

Gv V. Koppelt vermerkt, dass die Geschäftsführerin des TSWB über das LKN prüfen lassen möge, um was für Baggerarbeiten es sich handelt.

Ferner fragt er an, die hoch die Kosten für die neue KVW sind und wie hoch der Zuschuss sein wird, und wann mit einer Antwort gerechnet werden kann.

Gv V. Koppelt lässt sich an dieser Stelle emotional zu unschönen Bemerkungen gegenüber Frau Martini hinreißen.

Über die Kündigung von Frau Martini wurde in der Presse berichtet.

GV Sönksen-Volquardsen: Der Einsatz der Raupe am Strandabschnitt „Wonnemeyer“ u.a. zur Erhaltung der Wege kann so nicht sein.

Gv M. Welsch weist auf den Unterschied zwischen Raupe und Frontlader hin. Der Einsatz der Raupe mit Kettenantrieb wird als offizielle Landesmaßnahme für die Sandvorspülung angesehen.

GV HD Welsch spricht sich für ein Restaurant auf dem Campingplatz aus. Die Pacht sollte nicht zu hoch angesetzt sein, mittleres Preissegment, eben familiengerecht. Ein Anlaufpunkt auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis.

Gv M. Welsch: Er gibt eine persönliche Darstellung zur Campingplatz Gastronomie ab Das Gästepotential ist seiner Meinung nach da.

Dieses Problem zu lösen, so GV V. Koppelt, ist die Aufgabe der Geschäftsführerin des TSWB.

Die Diskussion wird abgebrochen, weitere Mitteilungen nach der Entscheidung durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des TSWB.

05  Mitteilungen und Anfragen

a.  Mitteilungen

Die Bgm teilt mit, dass die Mitarbeiter der Betriebsgruppe vorbildlich gearbeitet haben. Zur Kritik am „Fahrstil“, die Fahrzeuge der Betriebsgruppe haben Höchstgeschwindigkeiten bis zu 40 km/h.

Zu den Steinen auf den Seitenstreifen; diese weiß gestrichenen Steine sind im Schnee nicht zu sehen. Der Schneeräumer kann Schaden nehmen und mit diesen Steinen kollidieren. Dies ist auch schon passiert. Fazit: Das Entfernen der Steine ist erforderlich.

Gemeindeinformation auf www.wenningstedt.de; Frau Albrecht pflegt die Seite jede Woche mit neuen Informationen und erläutert, dass aber das ursprüngliche Eingabedatum auf der Website erscheint und nicht das Aktualisierungsdatum. Dies soll in Kürze geändert werden.

Zu den Gartenhäuschen; die Bgm stellt klar, dass Anfragen abgearbeitet werden müssen.

Der „Piepton“ in der Hauptstraße hat aufgehört: Die Ursache war ein defektes Gebläse einer Heizungsanlage von einer Beschwerdeführerin. Die Bgm weist auf die zahlreichen Reaktionen von Bürgern und Gästen hin, dieses Thema habe eine richtige „Welle“ gemacht.

Sollten Kosten für das Finden der Ursache entstehen, werden diese dem Verursacher belastet.

Es sind Spenden eingegangen für die Norddörfer Schule in Höhe von 600 € von der Firma Feinkost Meyer und von der Sylter Bank für den Bauernhofkindergarten in Höhe von 750 €.

Der Neujahrsempfang war gut besucht; die Bgm dankt für das Erscheinen.

Die Dorfreinigung findet in diesem Jahr am 27.März.2010 statt.

Die nächste Gv wird voraussichtlich am 08. März 2010 stattfinden.

Die Durchführung des Zensus 2011 ( Volkszählung) ist für den 09.05.2011 geplant. Im Einzelfall ist damit zu rechnen, dass bei der Durchführung des Zensus auf Daten zurückgegriffen wird.

Neue Entwicklungen auf der Insel Sylt sollen auf einem abgestimmten gesamtinsularen Entwicklungskonzept basieren. Alle Gemeinden der Insel hatten den Ministerpräsidenten um ein Gespräch gebeten. Herr Maurus wird dieses Gespräch führen, ein Termin ist noch nicht bekannt gegeben worden.

In-House Seminarangebot von Herrn Klaus Dieter Dehn; die Gv Ulrich Wilke, Bettina Sönksen-Volquardsen, Frau Stöver, Herr Welsch sen. und die Bgm melden sich zum Seminar an.

Insel- und Halligkonferenz; die Bgm bietet die Einsichtnahme der Mitteilungen im Gemeindebüro an. Unbefriedigend ist noch die Einrichtung einer nationalen Küstenwache und das Thema „Amrumer
Fahrwasser“.

Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort; der SHGT informiert, dass keine neue erstellt wird, die derzeit gültige Fassung wird lediglich veröffentlicht und auf  die ursprünglich geplanten umfangreichen Änderungen wird zunächst verzichtet.

Neue Fristen für Gehölz- und Röhrichtschnitt vom 01.03. bis 30.09. jeden Jahres.

Die Betriebserlaubnis für den Kindergarten ist eingegangen.

Die Minderheitensprachförderung in der Satzung über die Benutzung des Kindergartens ist unter § 1 Abs. 2 eingefügt und nicht, wie beschlossen, unter Absatz 5.

Zu den Gartenhäuschen wurde bereits mitgeteilt, dass auf Grund von Anfragen die Gemeinde tätig wird.

Der Marinegolfclub hat seine Satzung geändert. Die Vermögensbindung ist in Ziff. 3 u.a. zu Gunsten der Gemeinde Wenningstedt abgeändert worden. Im Falle einer Auflösung ist Wenningstedt – Braderup mit 50 % beteiligt.

Die Auswertung der Fluggästebefragung 2009 kann im Gemeindebüro eingesehen  werden.

Die Bgm hat der Gemeinde Sylt zu ihrem Erfolg in Bezug auf die Therme gratuliert.

b.  Anfragen

Zu der Aufstellung von Garten- und Gerätehäuschen wird festgehalten, dass je Grundstück oder eigenständigem Hausteil eines aufgestellt werden kann.

06  Beratung und Beschlussfassung über eine Gemeindeverordnung zur Anleinpflicht von Hunden im Bereich der Ortsteile Wenningstedt und Braderup (Sylt)

Die Gemeinde Sylt hat die Gemeindeverordnung bereits verabschiedet und veröffentlicht. Die Gemeinde Kampen hat sich ebenfalls dieses Themas angenommen und auf die Tagesordnung ihrer Gv genommen.

Sachverhalt:

In den letzten Sitzungen der Gv wurde wiederholt vorgetragen, dass freilaufende Hunde Radfahrer und Fußgänger gefährden, insbesondere am Hauptstrand Kinder mit Hundekot in Berührung gekommen sind.

Da Wenningstedt-Braderup besonders als „familienfreundliches Bad“ wirbt, darf es nicht sein, dass Familien mit Kindern u.a. am Strand durch freilaufende Hunde belästigt werden.

Aus diesem Grunde wird der Gv vorgeschlagen, eine Gemeindeverordnung über die Anleinpflicht von Hunden im Bereich des Ortes Wenningstedt-Braderup (Sylt) zu erlassen.

Der Entwurf der Gemeindeverordnung wird als Anlage beigefügt.

Die Bgm erläutert die Gründe für diese Gemeindeverordnung.

Die Frage von Gv M. Welsch, wo denn diese neue Satzung von der Landessatzung abweicht, beantwortet Herr Rück. Als Begründung für den Erlass dieser Gemeindeverordnung wäre vordergründig der Tourismus, das Gästeaufkommen und die Kinder zu nennen. Die Verordnung muss noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

In der Diskussion wird vorgetragen, dass doch ein Exempel statuiert werden sollte, renitente Hundebesitzer zur Ordnung gerufen werden können. Der Vorschlag, weitere Schilder aufzustellen, wird gemacht. (analog Dänemark, Irland usw.) Es sollen keine Aggressionen erzeugt werden, Aufklärung wird als sinnvoller angesehen.

Es wird sehr lebhaft, auch untereinander diskutiert, die Bgm ruft einige Gv zur Ordnung und erinnert an die Einhaltung der Geschäftsordnung der Gv.

Gv U. Wilke meldet sich zu Wort und führt aus, dass ausführlich diskutiert worden ist und keine neuen Erkenntnisse mehr vorgetragen werden. Er beantragt Ende der Debatte. Dem Antrag wird mit dem Abstimmungsergebnis: 9:1:0 gefolgt.

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Die Gv beschließt die Gemeindeverordnung über die Anleinpflicht von Hunden im Bereich des Ortes Wenningstedt -Braderup (Sylt) gem. Vorlage.

Abstimmungsergebnis: 4 Jastimmen: 6 Neinstimmen

Somit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

Gemeindeverordnung über die Anleinpflicht von Hunden
im Bereich des Ortes Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Aufgrund des § 175 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.6.1992 (GVOBl. Schl.-H. S 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Art. 3 (Ges. v. 24.09.2009, GVOBl. S. 633) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.02.2010 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Nordfriesland vom___________für das Gebiet der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) verordnet:

§1
Anleinzwang

(1) Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen im Ortsgebiet von Wenningstedt – Braderup (Sylt), mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete, anzuleinen. Der Ortsbereich Wenningstedt – Braderup (Sylt) wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: Durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Kampen (Sylt)-

Im Osten: Durch das Wattenmeer bis zur Gemeindegrenze der Gemeinde Kampen und der Gemeinde Sylt, Ortsteil Munkmarsch

Im Süden: Durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Sylt, Ortsteil Westerland

Im Westen: Durch den Strand bis zur Gemeindegrenze der Gemeinde Kampen und der Gemeinde Sylt, Ortsteil Westerland

(2) Die Grenzen des Ortsbereichs sind in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

§2
Ausnahmen

§ 1 Abs. 1 gilt nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde und Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung und Behindertenbegleithunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 175 Abs. 3 LVwG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 der Verordnung einen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder Anlagen im Ort Wenningstedt – Braderup (Sylt) nicht anleint.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.

§ 4
Geltungsdauer

(1) Die Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.04.2010 in Kraft.

(2) Die Geltungsdauer der Verordnung beträgt gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 LVwG fünf Jahre.



07  Nachträgliche Beschlussfassung über die Übernahme der Trägerschaft für den Wenningstedter Kindergarten durch die Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

hier:   Zustimmung zur Überleitung des Personals des Wenningstedter Kindergartens zum 01.01.2010 in die Trägerschaft der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Vorlage zur Sach- und Rechtslage hat jeder Gv erhalten. Die Vorlage war ebenfalls zur Sitzung der Gv am 14.12.2009 gereicht und ausführlich erläutert worden.

Die Gv stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag zu,

Beschlussvorschlag:

In Abänderung der am 16. Juni 2009 beschlossenen Kündigung der bestehenden Vereinbarung mit der ADS über den Betrieb des Kindergartens erklärt sich die Gemeindevertretung dazu bereit,

dass sie den Betrieb des Kindergartens bereits ab dem 1. Januar 2010 übernimmt und die bestehende Vereinbarung mit der ADS einvernehmlich zum 31.Dezember 2009 aufgelöst wird. Im Zuge dieses Betriebsübergangs tritt die Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) als neue Betriebsinhaberin kraft Gesetzes (§ 613a, Abs. 1, Satz 1 BGB) in die Rechte und Pflichten aus den zum

Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen aller Mitarbeiterinnen ein.

Der Stellenplan des Haushaltes 2010 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) wird um diese Stellen erweitert. Die Umsetzung erfolgt in Zuge der Verabschiedung eines 1. Nachtrages zum Haushalt 2010.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt


Gv S. Koppelt fragt an, was mit dem „alten Kindergarten“ geschieht. Eigentümer ist der TSWB, angedacht ist eine Nutzung für die Betreuung von Gästekindern und die Unterbringung des

Service Counter. Der Pavillon in der Strandstraße ist als Übergangslösung gedacht. Die Entscheidung darüber wird im Aufsichtsrat des TSWB getroffen werden.

08  Beratung und Beschlussfassung über einen 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Dieser Tagesordnungspunkt ist abgesetzt.

09  Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung der öffentlichen  Telefonzelle im Ortsteil Braderup der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Sachverhalt:

Bereits im Herbst teilte uns die Telekom mit, dass sich der Erhalt der Telefonzelle in Wenningstedt-Braderup nicht rentieren würde und ein Abbau eben dieser Telefonzelle geplant ist.

Daraufhin schlugen wir der Telekom vor, den Abbau der Telefonzelle nicht vorzunehmen, da die Ansiedlung eines Kindergartens in Braderup geplant ist. Ferner hat sich die Gemeinde angeboten sich an den Kosten zu beteiligen und um Hergabe eines Angebotes gebeten.

Dieses Angebot liegt jetzt vor. Die Kostenbeteiligung sieht einen monatlichen Betrag in Höhe von 125 Euro vor; dies würde einen Jahresbetrag ausmachen von 1.500 Euro.

Nach kurzer Aussprache wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt:

Beschlussvorschlag:

Die Gv beschließt, einen monatlichen Kostenanteil der in Höhe von 125 Euro für die Telefonzelle in Braderup zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis: 1 Jastimme : 9 Neinstimmen

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

10  Information über den Fortgang der Arbeit für die Seniorenbetreuung

Gv Sönksen – Volquardsen teilt mit, dass sich alles gut entwickelt habe. Die Senioren, die sich zunächst nicht so gut betreut gefühlt hatten, sind jetzt sehr zufrieden. Die letzte Senioren – Adventfeier war ein voller Erfolg, eine sehr harmonische Feier. Die Frühjahrstour ist nach Keitum geplant, eine Museumstour soll es werden mit Begleitung von Frau von Bremen

und mit einem Kaffeetrinken in Nielsens Kaffeegarten. Rundherum seien die Senioren sehr zufrieden und positiv der Gemeinde gesonnen.

z.K.g.

11  Einwohnerfragestunde

Frau Erika Holst fragt nach Fahrmöglichkeiten, wenn der Kindergarten ausgelagert wird. Die Bgm sagt zu, sich des Themas anzunehmen, wenn es denn aktuell werden sollte.

Frau Schacht: Die Bemerkungen, die Gv Koppelt in Bezug auf die Geschäftsführerin des TSWB gemacht habe, sei kein guter Stil.

Die Bgm dankt Frau Schacht für ihre Äußerung.

Herr Frankenberg fragt nach der Fertigstellung des Osterweges. Geplant war Mai 2010, aber die derzeitige Wetterlage lässt wohl eine Verzögerung entstehen.

Die Frage, warum die Begrenzungspfähle am südlichen Grenzweg entfernt worden sind, beantwortet die Bgm. Das Entfernen entspricht der OGS.

Die Frage von Inken Holst, ob die Hundesatzung nach Hamburg gegeben wird, erübrigt sich. Die Gemeindeverordnung für die Anleinpflicht wurde abgelehnt.

Die Bgm schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.50 Uhr.