Protokoll vom 08.03.2010


GEMEINDEVERTRETUNG

WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT) 08.03.2010      Gv 12


Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) von Montag, den 08. März 2010, um 19.00 Uhr, im Naturzentrum im Ortsteil Braderup, M. -T.- Buchholz-Stich 10 a, 25996 Wenningstedt - Braderup

Anwesend: K Fifeik U Wilke R Kaus F Callies M Welsch

HD Welsch B Carstensen C. Schulz B. Sönksen-Volquardsen

C. Stöver S. Koppelt ab 19.02 Uhr E. Mannstedt

Abwesend

entschuldigt: V. Koppelt

Ferner

anwesend: G. Hausen, Vorsitzender Bauausschuss

E. Martini, Tourismusservice

T. Sandweg, Protokollführung

A. Gerdsen-Albrecht, Protokollführung

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

A Öffentlicher Teil

 

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

 

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Zur Tagesordnung:

 

Die Bgm bittet die Tagesordnungspunkte 10 und 11 abzusetzen.

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig der geänderten Tagesordnung zu.

 

Die Bgm stellt Frau Tina Sandweg den Anwesenden vor. Frau Tina Sandweg ist seit dem 04.03.10 als Verwaltungsangestellte im Gemeindebüro Wenningstedt beschäftigt.

 

Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

 

Mitteilungen der Tourismusdirektorin, Frau Eva Martini

 

Die Bgm bittet Frau Martini um Ihren Informationsvortrag und weist darauf hin, dass keine Fragen unter dem Tagesordnungspunkt beantwortet werden.

Ein neuer Ortsplan im Faltformat DIN A 6 wird in Kürze herausgegeben.

Der Pavillon wird erweitert und teilweise neu eingerichtet. Es wird eine Leseecke geschaffen, ebenso wie ein Internet-Terminal. Zu Beginn der Osterferien soll der Pavillon die erste zentrale Anlaufstelle für unsere Besucher sein. In diesem Zusammenhang wurden die Öffnungszeiten gästeorientierter gestaltet und auf Samstag und Sonntag erweitert.

Das Osterprogramm wird in Druck gegeben. Zur ersten Osterferienwoche liegt es vor.

Die Mitarbeiter der Touristinformation haben an einer Verkaufsförderungsschulung, unter der Leitung von Frau Silke von Bremen, teilgenommen. Des weiteren an einer Kommunikationsschulung unter der Leitung von Frau Bärbel Knochenhauer.

Es ist geplant, einen Ranger einzustellen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kampen.

Dieser soll u.a. die Themen Hunde, Naturschutz, Landschaftsschutz unseren Besuchern näher bringen.

Das „Haus des Gastes“ soll noch einmal überplant werden. Der Architekt wurde gebeten, es kleiner zu planen, um die Finanzierung zu erleichtern. Der neue Entwurf wird Ende Mai 2010 erwartet.

 

Anfang Mai 2010 werden Gespräche bezüglich Fördermittel für das „Haus des Gastes“ auf Sylt stattfinden

 

 

Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

Der Antrag von Herrn Liebing, MdB, und der CDU Fraktion zur 11. Trilateralen Wattenmeerkonferenz vom 17. bis 19.03.2010: „Unesco-Weltnaturerbe würdigt Schutz des Wattenmeeres“ ist eingegangen.

Dieser Antrag kann bei Bedarf im Gemeindebüro Wenningstedt eingesehen werden.

 

BBZ Sylt benötigt noch Fördermittel zum Erwerb von Jims Cocktailwagen. Es können Jugendliche eine Barmixerausbildung absolvieren. Es handelt sich um eine Bar, die nicht alkoholische Getränke ausschenkt.

 

Der Naturwanderweg über das Rote Kliff von Wenningstedt nach Kampen ist derzeit nicht ohne Gefahr zu begehen. Langfristig möchte die Gemeinde diesen Weg gerne erhalten. Rücksprache mit dem LZV. Herr Knuth wird erfragen, was rechtlich möglich ist und welchen Aufwand es bedeutet, den Weg zu erhalten.

 

Es liegt je ein Schreiben der Gemeinde List und Kampen vor, aus denen hervorgeht, dass seinerzeit die Verlegung des Wenningstedter Kindergartens zur Norddörferschule abgelehnt wurde. Dieses wurde bei der letzen GV angezweifelt .

 

Der Sommerfahrplan der ÖPNV Sylt liegt vor und kann im Gemeindebüro Wenningstedt bei Bedarf eingesehen werden.

 

Entscheidung des Landesverfassungsgericht zur Amtsordnung §9. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2014 eine Neuregelung schaffen.

Die Gemeinde Wenningstedt arbeitet selbstständig und es wird wenig weitergegeben.

 

Der Turn- und Sportverein Westerland, Trägergemeinschaft Sport (MVS-Schwimmhalle List) hat den Jahresabschlussbericht für 2009 vorgelegt. Bis 2011 werden Schwimmprüfungen wie Seepferdchen, Jugendschwimmabzeichen etc. weiter angeboten.

 

Ein Schreiben von Herrn Douven liegt vor.

Es betrifft den Namen der Firma „Insel Sylt Tourismus – Service GmbH.

Der Name signalisiert, dass die gesamte Insel repräsentiert wird und das stimmt nicht.

Der Aufsichtsrat vom TSWB gibt bekannt, dass der Name nicht geändert wird.

Das ist so nicht hinzunehmen.

 

Die Nutzung eines Tonbandgerätes zur Protokollaufnahme der GV-Sitzung ist nach Abstimmung der GV möglich, wenn alle dieser zustimmen.

 

Insel- und Halligkonferenz 08.03.2010

Der Bahnhof in Niebüll soll barrierefrei umgebaut werden. Einzelheiten werden zum 01.04.10 in einer Pressekonferenz. bekanntgegeben.

 

Inselzirkus

Die B-Plan-Änderung ist noch nicht umgesetzt. Die Planung bezüglich Lärmschutz und Verkehrsverlegung wie die Zufahrt über die LIO 24 läuft noch. Die Gemeinde Sylt arbeitet

an der Umsetzung.

 

Frau Carstensen teilt mit, dass am 19. April 2010 der Seniorenausflug nach Keitum stattfindet.

Es wird das Altfriesische Haus und das Heimatmuseum besucht.

Anfragen

Es werden keine Anfragen gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über den vorgezogenen Ausbau der „Strandstraße“ zwischen „Westerlandstraße“ und „Westerstraße“ in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

 

Kurz zum Sachstand:

 

Im Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss am 25.02.2010 wurde der Gemeindevertretung empfohlen, die Straße „Strandstraße“ zwischen Westerstraße und Westerlandstraße auszubauen, weil die Straße sich in einen äußerst schlechten Zustand befindet und Flickarbeiten hier nicht ausreichend sein werden und unnötige zusätzliche Kosten verursachen würden.

 

Die Kosten für den Ausbau wurden im WUSA mit ca. 350.000 bis 375.000 € beziffert, lt. Herrn Vahl von der Gemeinde Sylt ca. 10,00 € pro Quadratmeter.

 

Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straße „Strandstraße“ zwischen Westerstraße und Westerlandstraße.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über einen 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

 

Frau Fifeik erklärt sich für befangen und übergibt die Leitung der Sitzung für diesen Sitzungspunkt an Herrn Wilke. Frau Fifeik verlässt den Raum.

Die Entschädigungssatzung ist nach Maßgabe der Landesverordnung beraten und beschlossen worden. Die Landesverordnung sieht Höchstsätze vor, die ohne besondere Ermächtigung nicht überschritten werden dürfen. Die Satzung ist dem gefolgt und hat die Höchstsätze für den Bereich der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) und der in ihrem Bereich ehrenamtlich tätigen Personen vorgesehen.

Die Landesverordnung berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Belastungen der verantwortlichen Personen in Fremdenverkehrsgemeinden. Hier geht es insbesondere um die Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt). Die Gemeinde ist bekanntlich die 5. größte Fremdenverkehrsdestination (Übernachtungszahlen) in Schleswig-Holstein.

Auch wenn der Kurbetrieb von einer GmbH mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer/in geführt wird, ergeben sich für das Ehrenamt besondere Belastungen, die von dem Kurbetrieb ausgelöst werden.

Diese Belastungen sind der Gemeindevertretung hinreichend bekannt und müssen nicht näher dargestellt werden. Der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Gemeinde ist es aufgrund dieser zusätzlichen, zeitlichen Belastung nicht möglich, einer Hauptbeschäftigung nachzugehen.

Durch einen Nachtrag zur Satzung soll daher ermöglicht werden, dass durch Entscheidung der Gemeindevertretung im begründeten Einzelfall auch eine Ausnahme von den Höchstsätzen gewährt werden kann. Dies soll dann ein gerechter Ausgleich zwischen dem tatsächlichen Aufwand und dem Verzicht auf eine entgeltliche Tätigkeit darstellen.

Nach kontroverser Diskussion der GV, von besserer Verteilung der Aufgaben auf den Tourismusservice, sowie auf andere ehrenamtlich Tätige in der Gemeinde, bis hin zum wertgeschätzten Engagement der Bgm. sowie generell für die Zukunft den Mehraufwand einer Gemeinde mit fiktiv 10.000 Einwohnern zu honorieren.

 

Dem Antrag auf Ende der Debatte, gestellt von Frau Sönksen-Volquardsen, wird mit dem Abstimmungsergebnis: 10 :1:0 zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung und beauftragt die Bürgermeisterin, diesen Nachtrag öffentlich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:9:1:1

 

Frau Fifeik nimmt wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.

 

 

 

 

 

 

  1. Nachtrag zur Satzung

über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern

Aufgrund der §§ 4, 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) i.V.m. der Entschädigungsverordnung (EntschVO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 08. März 2010 folgender 1. Nachtrag zur Satzung für die Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) erlassen:

Artikel 1

§ 11 wird § 12 und es wird folgender § 11 neu eingefügt:

§ 11

Ausnahmen

Ausnahmen von den in dieser Satzung genannten Sätzen sind nur ausnahmsweise in begründeten Fällen möglich. Die Abweichung bedarf der Beschlussfassung der Gemeindevertretung, im Fall einer zulässigen Abweichung von den Höchstsätzen der Landesverordnung zusätzlich der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Artikel 2

Dieser 1. Nachtrag tritt nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Beratung und Beschlussfassung über einen 2. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

 

Ergänzung der Geschäftsordnung:

Neu:

Die Mitglieder der GV begegnen sich respektvoll und pflegen im Interesse des Ansehens der Vertretung in der Öffentlichkeit untereinander einen höflichen Umgangston.

 

Frau Fifeik liest die Ergänzung vor und bittet die GV lediglich um Kenntnisnahme und sieht zur Zeit von der Aufnahme dieser Ergänzung in die Geschäftsordnung ab.

 

Ergänzung zu § 7:

 

Die Bürgerinnen und Bürger können auf Wunsch Kopien der Sitzungsvorlagen für die öffentlichen Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung erhalten.

 

Frau Koppelt äußert Bedenken in Bezug auf Absetzen von Tagespunkten sowie Datenschutz.

Sie möchte, dass die Angelegenheit rechtlich geprüft wird.

Es wird festgehalten, dass Herr Rück den Nachtrag der Geschäftsordnung schon geprüft hat.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den 2. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) gemäß Vorlage des Rechtsamtes der Gemeinde Sylt.

 

Abstimmungsergebnis:11:1:0

 

 

 

2. Nachtrag zur

Geschäftsordnung

der Gemeindevertretung Wenningstedt -Braderup (Sylt)

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 8. März 2010 folgenden 2. Nachtrag zur Geschäftsordnung beschlossen:

Artikel 1

§ 7 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz:

Die Bürgerinnen und Bürger können auf Wunsch Kopien der Sitzungsvorlagen für die öffentlichen Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung erhalten

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt ab sofort in Kraft.

Wenningstedt – Braderup ( Sylt ), den 8. März 2010

Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Festsetzung des Lärmbereiches für den Verkehrsflughafen Sylt

 

Das Land Schleswig Holstein plant den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Sylt.

Um die Inhalte der Verordnung zu bestimmen, haben umfassende Messungen stattgefunden. Das Ergebnis wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mitgeteilt.

Vom Ergebnis her kann festgestellt werden, das die Verordnung keine bedeutsamen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) und deren planungsrechtliche Zielsetzungen haben wird, sie berücksichtigt aber nicht die Interessen der Anlieger /Wohnbevölkerung:

  1. Auf Grund des Nachtflugverbotes wird keine Nacht-Schutzzone festgelegt.

  1. Im Lärmschutzbereich befindet sich keine Tag-Schutzzone 1.

  1. Die ermittelten Immissionswerte führen nur zu einer Festsetzung einer Tag-Schutzzone 2. Dieser ist auf der Plankarte dargestellt. Der Schutzbereich erstreckt sich nur auf unbebaute Flächen im Bereich des Flughafens selbst und überdeckt keine bebauten Bereiche. Im Fall einer Überplanung wäre in dem Bereich die Errichtung von Krankenhäusern, Altenheimen, kindergärten u.ä. verboten.

  1. Der Umgebungsbereich ist nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Außenbereich und von der Nutzungsart her nur für Zwecke des Flugbetriebs vorgesehen.

  1. Bauliche Maßnahmen, die den –grundsätzlich - unzulässigen Nutzungen (s.o.) entsprechen würden, sind nicht geplant.

  1. Der Standort für den Bau des Gebäudes für die Lebenshilfe befindet sich außerhalb der Schutzzone. Diese Planung konkurriert also nicht mit der Schutzbereichs-Verordnung.

  1. Der Regionalplan V schränkt künftige bauliche Entwicklungen ohnehin auf den Bereich innerhalb der Baugebietsgrenzen ein (6.4.2 Nr. 2). Auch insoweit ist die Schutzzone für die künftige Bauleitplanung ohne Belang.

  1. Die Interessen der Wohnbevölkerung der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) werden nicht ausreichend berücksichtigt. In der Stellungnahme soll die Gemeinde darauf drängen, dass auch diese Interessen gebührend berücksichtigt werden und rechtlich zulässige Vorgaben in die Verordnung aufgenommen werden.

Die GV beschließt, den dritten Absatz der Vorlage „Vom Ergebnis her kann festgestellt werden ….“herauszunehmen.

Ferner wird festgehalten, dass unter 1. es sich um eine freiwillige Beschränkung handelt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt von dem Entwurf der Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Sylt Kenntnis. Der Schutzbereich beschränkt sich auf den unmittelbaren Bereich des Flughafens und befindet sich damit außerhalb der Siedlungsgrenzen nach Maßgabe des Regionalplanes V.

Die Interessen der Wohnbevölkerung und der vorhandenen Bebauung in der Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) werden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Gemeindevertretung erwartet daher vom Verordnungsgeber eine entsprechende Erweiterung und Anpassung der Verordnung mit dem Ziel, dass die Lärmbelastung der Wohnbebauung in der Einflugschneise vermindert wird.

Die Bgm wird beauftragt mit dem Land in Verbindung zu treten, um eine öffentliche Anhörung zu erreichen.

Das Innenministerium hat signalisiert, zu dieser Anhörung bereit zu sein.

Abstimmungsergebnis:11:0:1

09 Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb eines Grundstücks von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

 

Die Gemeinde hat bereits seit längerer Zeit den Ankauf der Fläche der BIMA am Osterweg signalisiert. Die von der Bürgermeisterin aufgenommenen Verhandlungen auf Verwaltungsebene haben bislang keinen Erfolg gebracht, bis sie den direkten Kontakt zum Vorstandssprecher der BIMA, Herrn Kühnau, gesucht hat. Ein persönliches Gespräch hat am 16.2.2010 stattgefunden.

Danach wäre die BIMA bereit, das 1.296 qm große Grundstück zeitnah an die Gemeinde zu veräußern. Als Kaufpreis wurde der Festpreis von 1,3 Mio € vereinbart.

Bei diesem Kaufpreis wäre die Gemeinde gehalten, das Grundstück nur für Wohnungsbau für Personen mit Hauptwohnsitz zu nutzen. Diese Nutzungsbindung wäre auf 20 Jahre festzuschreiben.

Zur teilweisen Refinanzierung behält die Gemeinde das Recht, die beiden strassenseitigen Grundstücke frei von Nutzungsbindungen zu verwerten, wobei es ihr unbenommen bleibt, diese Flächen mit 964 bzw. 1.210 qm auch an anderer Stelle des Gesamtgrundstücks zu nutzen.

Da die Gemeinde den Kaufpreis nicht ohne Refinanzierung aufbringen kann, würde folgendes vereinbart werden.

Der Kaufpreis wäre bei Besitzübergang fällig und von da an mit 4 v.H. zu verzinsen. Veräußert die Gemeinde die vorgenannten, frei nutzbaren Flächen, wird der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt fällig.

BIMA räumt der Gemeinde insoweit eine Stundung ein, wobei der späteste Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises der 30. Juni 2011 wäre.

Diese Vertragsinhalte wurden unverbindlich und ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung besprochen.

Voraussetzung für den Vertragsabschluss wäre die verbindliche Klärung der planungsrechtlichen Situation. Die Fläche ist der derzeit im BPLan N. 3 als „Parkfläche“ festgesetzt und damit nicht bebaubar. Eine Planänderung wäre nur mit Zustimmung der Landesplanung und der Naturschutzbehörde möglich.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt zustimmend von dem Verhandlungsergebnis der Bürgermeisterin mit der BIMA hinsichtlich des Erwerbs des Flurstücks 803 am Osterweg zu einem Kaufpreis von 1,3 Mio € Kenntnis und sieht der Vorlage des Kaufvertrages entgegen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dem Kreis Nordfriesland als Planverfasser für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 den Auftrag zu erteilen,

  • eine Planänderung mit den Inhalten Wohnbebauung mit Hauptwohnsitzbindung und für Teilgrundstück (e) mit zusammen 2.174 qm „Wohnen“ ohne Zweckbindung vorzubereiten
  • und bevorzugt die Zustimmung der Landesplanungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde einzuholen
  • alle weiteren zweckdienlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis. einstimmig zugestimmt

 

Frau Fifeik bedankt sich bei Herrn Kaus für die gute Zuarbeit in dieser Angelegenheit.

 

10 Beratung und Beschlussfassung zu Rückforderungen der Zuschüsse der Investitionsbank für die Flughafen Sylt GmbH

 

Der Tagesordnungspunkt ist abgesetzt.

 

11 Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich

 

Der Tagesordnungspunkt ist abgesetzt..

 

Einwohnerfragestunde

 

Es werden keine Fragen gestellt.

 

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 20.11 Uhr