Protokoll vom 21.04.2010

Kein Titel


GEMEINDEVERTRETUNG

WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT) 21.04.2010      Gv 13

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wenningstedt –-Braderup (Sylt) von Montag, den 20. April 2010, um 19.00 Uhr, im Aufenthaltsraum des ehemaligen Restaurants auf dem Campinglatz, Osetal 3, 25966 Wenningstedt - Braderup

Anwesend: K. Fifeik          U. Wilke          R. Kaus           M. Welsch

H.D. Welsch    B. Carstensen  C. Stöver         S. Koppelt

C. Schulz         F. Callies

Abwesend

entschuldigt: V. Koppelt      E. Mannstedt

Ferner

anwesend: G. Hausen, Vorsitzender Bauausschuss

J. Rück, Gemeinde Sylt, Rechtsamt

E. Martini, Tourismusservice

Frau Kästner und Herr Müller, Architekturbüro

Frau Ernst KLM

T. Sandweg, Protokollführung

A. Gerdsen-Albrecht, Protokollführung

T A G E S O R D N U N G

A         Öffentlicher Teil

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm) die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt die Bürgermeisterin folgende Änderungen bekannt:

a) Absetzen der Tagespunkte 09, 09a mit folgenden Begründung:

Frau BGm Fifeik regt an, den TOP 09 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 21 und 5. Flächennutzungsplan-Änderung) von der Tagesordnung abzusetzen, weil sich hinsichtlich der Platzierung der Stellplätze neue Erkenntnisse ergeben haben, die abgearbeitet werden müssen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die am 12.04.2010 stattfand, wurde von mehreren anwesenden Bürgern angeregt, den Parkplatz für die Zirkusbesucher an der Südseite des Zirkus zu belassen. Das Inselbauamt wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, zu prüfen, ob diese Möglichkeit aus schalltechnischer Sicht umsetzbar ist. Es liegt aktuell ein Schallgutachten vor, in dem nachgewiesen wird, dass der Parkplatz aus schalltechnischer Sicht an der Südseite verbleiben kann, wenn die mit dem Zirkus vereinbarten und in der Benutzungsverordnung niedergelegten Betriebszeiten und –arten des Inselzirkus eingehalten werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) können – knapp – eingehalten werden. Außerdem hat der Rechtsanwalt  der Beschwerdeführer hat heute fernmündlich  überraschend im Namen seines Mandanten erklärt, dieser hätte keine Bedenken gegen eine Platzierung der Stellplätze im südlichen Planbereich.

Aus diesem Grunde sollte eine entsprechende Umplanung des Inhalts erfolgen, dass die Stellplätze im den südlichen Planbereich festgesetzt werden und die Aufstellfläche für die Wohnwagen im nördlichen Bereich.

Die Gemeindevertretung nimmt hiervon zustimmend Kenntnis, dass abweichend von den aktuellen Planvorlagen eine Festsetzung der Stellplätze planungsrechtlich auch im südlichen Planbereich möglich ist und beauftragt die Verwaltung, eine dem entsprechende Planänderung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur nächsten Sitzung im Mai 2010 als Vorlage für die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse vorzulegen.

b) Absetzen der Tagesordnungspunkte 10 und 12

c) Der Tagesordnungspunkt 4 im nicht öffentlichen Teil wurde versehentlich von der Sylter Rundschau hinzugefügt und wird nicht behandelt.

d) Die GV Stöver stellt den Antrag auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 13, weil die Gemeinde Kampen nicht involviert wurde.

Beschlussvorschlag:

Unter dieser Maßgabe beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Tagesordnungspunkt 09, 09a, 10 und 12 abzusetzen und die geänderte Tagesordnung anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig zugestimmt

Danach wird über den Antrag über der GV Stöver abgestimmt, den Tagespunkt 13 abzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 2 : 6 : 2

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt:

Mitteilungen der Tourismusdirektorin, Frau Eva Martini

Frau Martini teilt mit, dass der Tagungsraum, ehemaliges Restaurant, neu möbliert werden soll, neue Wand-Bilder zeigen Motive aus Wenningstedt und Braderup.

Weiter berichtet sie, dass der Kiosk von der Bäckerei Raffelhüschen betrieben wird.

Der angekündigte Ortsplan im Taschenformat ist erschienen. Der Ortsplan gibt auch Hinweise auf Restaurants im Ort. Die Restaurants haben sich an den Kosten für die Herausgabe beteiligt.

Die Frühjahrsausgabe der Broschüre „Wenningstedt-Aktuell“ ist erschienen

Alle Veranstaltungen über Ostern wurden gut bis sehr gut angenommen. Die einzigen Ausnahmen waren der Foto-Work-Shop und das Boßeln.

Des weiteren ist ein Flyer geplant, der über Führungen und Wanderungen Auskunft geben soll.

Zur Zeit erarbeitet der TSWB ein Programm zur aktuellen „50 Jahre Nordseeheilbad Wenningstedt“ Feier.

Zu diesem Anlass werden eine Jubiläumsschokolade und ein Jubiläumswein mit einem 50 Jahre Logo versehen und dann vermarktet.

Die TSWB Dienstkleidung wurde erweitert um den Bereich Campingplatz, Minigolf und den Rettungsschwimmern und mit den friesischen Farben versehen.

Der Ranger für Kampen und Wenningstedt ist ab 10.06.2010 beim TSWB eingestellt.

Am 15.06.2010 nimmt er seinen Dienst auf. Er wird für 3 Monate am Strand von Wenningstedt und Kampen unterwegs sein. Ein beantwortet Fragen der Gäste und Einwohner, die die Natur betreffen und der TSWB hofft, dadurch das Hundeproblem am Strand besser in den Griff zu bekommen.

Die Überplanung des Haus des Gastes ist in Arbeit. Die Architekten waren Ostern vor Ort um eine Verkleinerung zu erarbeiten.

Anfang Mai 2010 wird ein Gespräch mit dem Ministerium stattfinden.

Der TSWB und die Gemeinde Wenningtedt-Braderup planen eine Zusammenarbeit mit einer Partnergemeinde. Aus saisonalen Gründen interessiert sich der TSWB und die Gemeinde Wenningstedt für eine Gemeinde in Tirol. Ein gegenseitiger Besuch hat stattgefunden. Der Empfang dort war herzlich. Der Besuch sehr interessant und informativ.

Ein Cross-Marketing wäre wünschenswert, um bestenfalls eine Win-Win-Situation zu schaffen, bis hin zum Austausch von Saison Personal.

Mitteilungen und Anfragen

a. Mitteilungen:

a.

Frau Bettina Sönksen-Volquardsen erklärt mit Wirkung vom 16.04.2010 ihren Rücktritt als Gemeindevertreterin. Herr Rück kümmert sich um die Nachbesetzung. Diese dauert ca. 4 Wochen.

b.

Am 26. Mai von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr findet ein Bürgergespräch im Erlebniszentrum Naturgewalten in List statt, zu dem alle Bürger und Besucher herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldungen müssen bis zum 10. Mai erfolgen. Die Themen sind u.a. Klimaschutz.

Der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nimmt an diesem Bürgergespräch teil. Die Einladung mit dem Anmeldebogen kam von der Insel- und Halligkonferenz und kann im Gemeindebüro eingesehen, bzw. der Anmeldeboten ausgedruckt werden.

c.

Alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, sollen weiterhin gültig bleiben. Das hat das Bundesverkehrsministerium am 13. April 2010 angekündigt. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich eine Änderung der StVO vornehmen, die ausdrücklich eine unbefristete Fortgeltung der Verkehrszeichen alter Gestalt anordnet.

d.

Die Pflanzaktion im Herbst 2009, mit dem Blaustern, wird auch im Jahr 2010 wiederholt.

Bestellungen für Gebinde ab 500 Stück werden im Gemeindebüro bis August 2010 entgegengenommen.

Die Kosten sind im Gemeindebüro zu erfragen.

e.

Im SozA wurde das Konzept „Frühe Hilfe auf Sylt“ von Frau Kerstin Balzer vorgestellt.

Es betrifft Eltern mit Kindern von 0-6 Jahren. Frau Fifeik betont, wie wichtig es ist, bei Bedarf Hilfe zu finden und dass es solche Hilfen auf Sylt gibt.

f.

Frau Schadach, die bisher die Dorfbücherei leitete, hat erfahren, dass die Gemeinde sich Gedanken zur Weiterführung der Bücherei macht und hat dies zum Anlass genommen, zum 01.05.2010 zu kündigen.

g.

Schlussrechnung aus Mai 2006 für die Schlammtrocknungsanlage in Braderup

Übertragungsvertrag Abwasserbeseitigung zwischen der Gemeinde Wenningstedt Braderup und der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH. Die Rechtsanwälte Blaum-Dettmer-Rabstein aus Bremen, beauftragt von der VEN, schreiben, dass die Gemeinde Wenningstedt-Braderup die Schlussrechnung, aus Mai 2006 über 56.000 € zu bezahlen hatte.

Diese Forderung kann von der Gemeinde Wenningstedt-Braderup gegenüber der VEN nicht mehr geltend gemacht werden.

h.

Frau Marion Sellier (SPD Fraktion) ist seit Ende letzten Jahres Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Ihre Themengebiete sind Wirtschaft, Energie, Umwelt.

Sie bietet Ihre Hilfe und Zusammenarbeit an.

i.

Vorschläge für die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel

Bitte Vorschläge bis zum 12.05.2010 an Herrn Harry Schröder, Kreis NF.

j.

Kommunaler Investitionsfonds (KIF) gemäß § 19 FAG;

Sonderprogramm zur Behebung winterbedingter Straßenschäden

Die Mitteilung des Innenministeriums bez. des Sonderprogramms zur Behebung winterbedingter Straßenschäden wird zur Kenntnis gegeben. Es werden vorrangig nur defizitäre Gemeinden berücksichtigt.

b. Anfragen:

Es wurden keine Fragen gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand, westlich der K 118

Zu diesem TOP sind die Architekten Frau Kästner und Herr Müller, sowie Frau Ernst von dem KLM anwesend. Frau Fifeik äußert sich lobend über die gute Zusammenarbeit.

Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 liegt jedem Gemeindevertreter vor und wird jetzt ausgetauscht gegen eine überarbeitete Tischvorlage.

Hierzu nimmt die Architektin Frau Kästner Stellung und erläutert die Neuerungen.

Nach eingehender Beratung wird über folgenden Beschluss abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet der

M.-T. Buchholzstiftung (Flurstück 252) am südlichen Ortsrand und westlich

der K 118 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 1

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:…12……;

davon anwesend: …10………;   Ja-Stimmen:  9…..;   Nein-Stimmen: …0……….;

Stimmenthaltungen: …1…….

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;

Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung des Bauernhofkindergartens unter Berücksichtigung der eingebrachten Änderungen.

Sachstandsbericht über die Errichtung eines Bauernhofkindergartens auf dem Gelände der M.-T.-Buchholzstiftung in Braderup und der B-Planänderung über das Gebiet

Gemäß der anliegenden Zeichnungen ist geplant, dass ein Bauernhofkindergarten mit 2 Kindergartengruppen und eine Krippengruppe in einem Solitärgebäude eingerichtet werden soll inklusive aller notwendigen Räumlichkeiten.

Das Konzept ist mit allen beteiligten Behörden bereits abgesprochen und findet einhellige Zustimmung. In dem zu errichtenden Gebäude sollen die Gruppen und alle erforderlichen Nebenräume eingerichtet werden. Außerdem sollen noch Unterstände bzw. Stallungen für die Kleintiere errichtet werden.

In dem bestehenden Gebäude sollen zweckgebunden Wohnungen für die Betreiberfamilie und andere Angestellte und für soziale Zwecke entstehen.

Das macht eine Änderung des B-Planes nötig. In Absprache mit dem Kreis soll hier ein B-Plan als Sondergebiet für Kinderbetreuung, soziale Zwecke und Wohnen entstehen. Mit der Erstellung des B-Planes ist das Büro für Architektur und Bauleitplanung / Frau Birgit Kästner, Schatterau 17 in 23966 Wismar beauftragt.

Zwischenzeitlich tagt seit dem 06.01.2010 der Arbeitskreis Bauernhofkindergarten mit dem Ziel die vorgelegte Planung zu diskutieren und die inhaltliche Gestaltung des neuen Konzeptes mit Leben zu füllen.

Fortlaufend hier die geäußerten Anregungen, die aber seitens der Gemeinde noch zu diskutieren sind, ob sie finanzierbar sind und ob sie mit dem Konzept des Bauernhofkindergartens übereinstimmen.

Prinzipiell sind die Beteiligten von dem geplanten Gebäude in seiner Funktionalität überzeugt und haben einige Anregungen geäußert, die in die weitere Planung mit einbezogen werden könnten:

  • Nach Ansicht der Mitarbeiter wird noch eine weitere Garderobe benötig.
  • Für die Küche ist ein separates WC nötig für das Personal.
  • Das Pultdach sollte erhöht werden um Platzt zu schaffen für ein Lager als Zwischenboden.
  • Vor dem Essbereich sollte eine Holzterrasse in Form eines Rundbogens angeordnet werden.
  • Die Krippe sollte unbedingt eine Terrassentür haben.
  • Im Essraum sollte eine mobile Wand installiert werden.
  • Wünschenswert wäre 1 Personalraum mit Spinten.
  • Von Seiten der Elternschaft wird noch ein weiterer Aufenthaltsraum von 54 m² gewünscht.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation ist noch zu erwähnen, dass eine Vergrößerung des derzeitig geplanten Baukörpers mit ca. 2.200,- € je m² inkl. MwSt. anzusetzen ist.

Das Angebot der Krippenplätze wird sehr rege angenommen.

Es sind bis jetzt schon sämtliche Krippenplätze vergeben, so dass zu überlegen ist, ob das Gebäude vielleicht spiegelverkehrt geplant werden sollte, um einen möglichen Anbau im rechten Winkel hierzu ermöglichen zu können, falls eine zweite Krippengruppe erforderlich wird. Die Bauzeit für den Anbau beträgt ca. 6 Monate.

Frau Ernst erläutert das oben erwähnte kurz. Sie macht die GV darauf aufmerksam, dass der zusätzliche Aufenthaltsraum, der seitens der Elternschaft gewünscht wird, Zusatzkosten in Höhe von 118.000,- € verursachen würde. Sie persönlich empfindet diesen Raum als nicht notwendig.

Die Krippenplätze, welche alle bereits vergeben sind, werden pro Krippenkind mit 13.000,- €

vom Kreis NF bezuschusst.

Frau Fifeik empfiehlt mit der zweiten Krippengruppe abzuwarten.

Der geplante Stall wird nicht gleich mitgebaut. Das ganze Konzept muss auch die Möglichkeit haben sich zu entwickeln.

Frau Koppelt äußert sich auch gegen die Errichtung des zusätzlichen Aufenthaltsraumes.

Herr Welsch regt an, eine erweiterte Baugenehmigung zu beantragen. Dann kommt man im Falle eines gewünschten Anbaus schneller zum Ziel.

Frau Kästner teilt mit, dass das Baufenster im B-Plan alle Möglichkeiten offen läßt.

Der SozA empfiehlt der GV einstimmig, gemäß des Sachstandberichtes – Bauerhofkindergarte- weiter zu verfahren und über die Vorschläge zu beraten und zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, in Anlehnung an die vorliegende Planung, den Bauernhofkindergarten auf dem Gelände der M.-T.-Buchholz Stiftung zu errichten und

die Maßnahme nach Bereitstellung der Haushaltsmittel umzusetzen.

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung über die in der Anlage geäußerten Wünsche des Arbeitskreises „Bauernhofkindergarten“, ohne die Errichtung eines weiteren Aufenthaltraumes in der Größe von 54 qm und unter Einholung einer erweiterten Baugenehmigung für den 2. Bauabschnitt. Die Außengestaltung muss nach den Vorgaben des Architekten ins Bild passen.

Die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel sind zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Frau Fifeik bedankt sich für die Teilnahme und die konstruktiven Erläuterungen bei Frau Kästner, Frau Ernst und Herrn Müller.

Diese verlassen die Sitzung jetzt um 19.50 Uhr.

Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie am Dorfteich.

Die Begründung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2, sowie die Satzung wurden fristgerecht jedem GV zugestellt.

Begründung zur Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich

Für den neu aufzustellenden Bebauungsplan 2 trat am 17.05.2007 eine Veränderungssperre mit zwei Jahren Laufzeit in Kraft. Die beabsichtigte Verlängerung um ein Jahr konnte wegen formeller Fehler nicht wirksam werden, deshalb wurde eine erneute Veränderungssperre verhängt. Diese wurde am 26.06.2009 rechtsverbindlich, als Laufzeit-Ende wurde der 17.05.2010 festgelegt. Die nun beabsichtigte Verlängerung um ein weiteres Jahr ist gemäß § 17 Abs. 2 BauGB nur möglich, wenn besondere Umstände diese Verlängerung zur Sicherung der Planung erforderlich machen. Diese besonderen Umstände sind aus Sicht der Gemeinde Wenningstedt-Braderup gegeben, dies wird im Folgenden begründet.

Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup hat für die Ortslage Wenningstedt eine fast flächendeckende Neuaufstellung der bestehenden Bebauungspläne beschlossen. Die jetzt noch rechtskräftigen Pläne stammen überwiegend aus den Jahren 1980 bis 1982, teilweise auch aus dem Jahr 1986. Seitdem haben sich viele Anforderungen an die städtebauliche Planung geändert, die Rechtsgrundlagen haben sich weiterentwickelt, die baulichen Strukturen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Wenningstedts haben gleichfalls große Änderungen erfahren (insb. Rückgang der Hauptwohner, Zunahme der Zweitwohner). Zudem haben die Bebauungspläne in Wenningstedt jeweils bis zu 15 Änderungsverfahren durchlaufen, wodurch eine Art Flickenteppich entstanden ist, in dem auf die BauNVO 1977 und BauNVO 1990 nebeneinander gelten und die Handhabung der Planungen sehr erschwert wurde. Zielsetzung für die Neuaufstellungen war insgesamt die Aktualisierung der Bebauungspläne und ganz allgemein Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

Deshalb hat die Gemeinde Wenninstedt-Braderup in den Jahren 2006 und 2007 beschlossen, die Bebauungspläne 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 neu aufzustellen. Die Planungsaufträge wurden an den Kreis Nordfriesland gegeben. Veränderungssperren wurden für die Bebauungspläne 2, 3, 5 und 7 beschlossen. In den Bebauungsplänen sollen Dauerwohnraum und Touristenbeherbergung bauleitplanerisch gesichert werden, die Bildung von weiteren Zweitwohnungen soll nach Möglichkeit eingedämmt werden. Für diese Art der baulichen Nutzung mussten die bisherigen Wohngebiete in Sondergebiete für Dauerwohnen und Touristenbeherbergung umgewandelt werden. Hierfür sind – neben dem Einsatz des § 9 BauGB - § 22 BauGB (Fremdenverkehrssatzung) und 172 BauGB (Erhaltungssatzung) zur Anwendung zu bringen. Außer der früheren Stadt Westerland ist noch in keinem Ort der Insel eine derartige Planung durchgeführt worden. Die Erfahrungen und Festsetzungen der früheren Stadt Westerland können nicht auf die Gemeinde Wenningstedt-Braderup übertragen werden, da Westerland eine andere Siedlungsstruktur aufweist. So ist z. B. eine häufige Festsetzung, dass in Gebäuden mit 3 bis 4 Wohneinheiten eine der Wohneinheiten eine Dauerwohnung sein muss. In Wenningstedt sind Gebäude dieser Größe jedoch nicht stark vertreten, viel häufiger sind Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten. Wenn hier eine Dauerwohnung je Gebäude zwingend festgesetzt wird, hat dies viel gravierendere Auswirkungen bis hin zum Gebäude- und Grundstückswert. Hier mussten völlig neue Festsetzungen entwickelt werden. Eine weitere Problemstellung entstand durch die Tatsache, dass für den Erlass einer Erhaltungssatzung die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ermittelt werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, ob und mit welchen Abgrenzungen eine charakteristische Durchmischung von Dauerwohnern und Touristenbeherbergung besteht, die durch eine Milieuschutzsatzung geschützt werden kann und soll. Hierfür sind umfangreiche und für die Bauleitplanung unübliche Erhebungen erforderlich (Melderechtliche Daten, Fremdenverkehrsdaten, Übernachtungszahlen etc.).

Während der Arbeiten am Bebauungsplan begann im Jahr 2009 in Wenningstedt-Braderup eine Debatte über eine Änderung der Planungsziele. Insbesondere wurden zwei Themenbereiche neu und kontrovers diskutiert. Zum einen ging es um die Frage, ob die BauNVO 1977 für die Bereiche, in denen dies noch möglich war, fortgelten sollte. Damit stand die Frage im Raum, ob es überhaupt zu Neuaufstellungen der Bebauungspläne kommen sollte oder ob stattdessen nur Änderungen durchgeführt werden sollten. Zum anderen wurde die Frage des Ob und Wie der Sicherung von Dauerwohnraum (bzw. der Begrenzung der Bildung von Zweitwohnungseigentum) eingehend erörtert. Zur Klärung dieser wesentlichen Fragestellungen war schließlich ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Dieses Gutachten sollte Planungssicherheit für den Bebauungsplan bringen, aber auch die Interessen der Grundstückseigentümer im Plangebiet berücksichtigen und vor Festsetzungen schützen, die dem ersten Anschein nach zulässig wären, aber einer kritischen juristischen Prüfung nicht standhalten würden. Es sollte Rechtssicherheit herbeigeführt werden, damit die von der Planung negativ betroffenen Eigentümer im Interesse der Bürgerfreundlichkeit nicht unnötig den Rechtsweg einschreiten müssen.

Dieses wurde am 24.07.2009 von Prof. Dr. Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht vorgelegt. Titel: „Welche Möglichkeiten bestehen zur Begrenzung der Bildung von Zweitwohnungseigentum in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup?“ Neben dieser Frage im Titel wurde insbesondere die Frage beleuchtet, ob es möglich ist, die BauNVO 1990 in den Bebauungsplänen nicht zur Anwendung zu bringen, sondern die BauNVO 1977 in Anwendung zu behalten. Dieses Gutachten sollte Hilfestellung bei der Festlegung der Planungsziele geben. Diese Richtungsbestimmung für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne im Ortsteil Wenningstedt wurde im Bauausschuss der Gemeinde Wenningstedt-Braderup am 12.11.2009 auf Grundlage des Gutachtens und unter Beteiligung des Fachanwalts und der Planer des Kreises Nordfriesland und der Gemeinde Sylt getroffen.

Vor diesem Termin konnte durch die Gemeinde Sylt an den Bebauungsplänen 2 und 7 nicht substantiiert gearbeitet werden, da keinerlei fundierte Überlegungen hinsichtlich der Festsetzungen möglich waren – weder zur Art der baulichen Nutzung (Wohngebiete oder Sondergebiete mit der Sicherung von Dauerwohnraum und Ferienvermietung?) noch zum Maß der baulichen Nutzung (BauNVO 77 oder 90?). Deshalb ist aus Sicht der Gemeinde Wenningstedt-Braderup ein Erfordernis für die Verlängerung der Veränderungssperre gegeben.

Die Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre über den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup, wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.04.2010. gebilligt.

S a t z u n g

der Gemeinde Wenningstedt-Braderup über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2

der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in ihrer Sitzung am 14.03.2007 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) gefasst.

Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBL S. 93) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20. April 2010 des Beschlusses über die erneute Veränderungssperre folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt-Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügte Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 in Kraft tritt, spätestens jedoch am 17.05.2011

Herr Hausen erläutert die Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie am Dorfteich.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:…12……;

davon anwesend: …10………;   Ja-Stimmen: …7……..;   Nein-Stimmen: …0…….;

Stimmenthaltungen: …0…….

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;

sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …………..

Frau Sabine Koppelt

Herr Heinz Dieter Welsch

Herr Marc Welsch

Frau Koppelt und die Herren Welsch betreten wieder das Sitzungszimmer und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt), für das Gebiet WC-Haus am Dorfteich, hier: Aufstellungsbeschluss.

Dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses hier einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, muss nicht gefolgt werden. Nach Aussage von Frau Kleine-Homann, die mit Herrn Peche und Herrn Schneider vom Kreis NF telefoniert hat, ist die Vergrößerung des Sanitärgebäudes bereits in der beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 berücksichtigt. Ein gesonderter Aufstellungsbeschluss ist somit nicht erforderlich.

z.K.g.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 21 „Inselzirkus“ für das Gebiet nördlich Bi Kiar, südlich des Norderweges, westlich der L 24, im Ortsteil Wenningstedt der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt).

Dieser TOP ist abgesetzt.

09a Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und

Auslegungsbeschluss  zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

(Inselzirkus) für das Gebiet nördlich Bi Kiar, südlich des Norderweges,                        westlich der L 24, im Ortsteil Wenningstedt, der Gemeinde Wenningstedt –                    Braderup (Sylt)

(Parallelverfahren         zum Bebauungsplan Nr. 21)

Dieser TOP ist abgesetzt.

Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag. Inhalt:  Pkw-Stellplatz mit Zufahrt für saisonale Nutzung durch Besucher des Inselzirkus, 72 Stellplätze, Schotterrasen

Dieser TOP ist abgesetzt.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf öffentliche Widmung der Privatstraße „Lüng Wai“ als öffentliche Straße.

Das Schreiben der beauftragten Anwälte Gappmayer & Partner, durch die Eheleute Ingrid und Lothar Hemshorn, vom 01.04.2010, mit dem Antrag auf Qualifizierung als tatsächlich öffentliche Straße für das Grundstück Lüng Wai 1-15 sowie die Ordnungsverfügung des Kreises NF vom 28.01.2010 lagen den GV fristgerecht vor.

Die Gemeindevertretung nimmt von dem Antrag Kenntnis, die Erschließungsflächen auf dem Privatgrundstück öffentlich zu widmen. Die GV vertritt hierzu die Auffassung, dass diese im Privateigentum befindlichen Flächen ausschließlich der Zuwegung zu den Privathäusern dienen und keinerlei öffentliche Zweckbestimmung erfüllen. Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche kann schon aus diesem Grund nicht in Frage kommen. Außerdem müssten die Fläche dann ins Eigentum der Gemeinde übertragen werden. Darüber hinaus würde eine Widmung unlösbare planungsrechtliche Probleme schaffen, denn öffentlich gewidmete Verkehrsfläche rechnen nicht in die Grundflächenzahl, die von der vorhandenen Bebauung voll ausgenutzt wurde. Die Widmung würde damit zu einer Überschreitung der zulässigen GRZ führen und wäre damit wegen des Verstoßes gegen das Planungsrecht rechtswidrig.

Herr Hausen weist noch einmal darauf hin, dass damals Abstand von einer öffentlichen Widmung der Straße genommen wurde um dem Hauherrn Hemshorn eine möglichst hohe Bebauung zu ermöglichen. Daraufhin wurden 6 anstatt 4 Häuser genehmigt.

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der unklaren Verkehrsverhältnisse und des mangelnden Parkraumes und aus planungsrechtlichen Gründen, sollte derzeit einer öffentlichen Widmung nicht zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum Zwecke der Realisierung eines Wohnungsbauvorhabens für Einheimische.

Dieser TOP ist abgesetzt

Beratung und Beschlussfassung über einen 3.Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über das Friedhofs- und Bestattungswesen.

Frau Bgm. Fifeik verweist auf die Vorlage der Verwaltung, die Ausnahmen nur bei Urnenbestattungen vorsieht. Die Vorberatung hat jedoch die Empfehlung gegeben, dass künftig auch Verwandte 1. Grades von Personen, die ein Bestattungsrecht haben, berücksichtigt werden sollen. Dieser Gedanke wird allgemein begrüßt, es wird aber auch das Problem der räumlichen Begrenztheit des Friedhofs angesprochen. Auf Vorschlag der Verwaltung wird sodann folgende Neuregelung erörtert:

Von den Voraussetzungen des Abs. 1 sind unter dem Vorbehalt der räumlichen

Verfügbarkeit Ausnahmen zulässig, wenn es sich um Verwandte 1. Grades von Personen

handelt, die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 erfüllten.

Damit ist die Ausnahmeregelung nicht nur auf Urnengräber begrenzt. Im Fall der räumlichen Enge kann die Gemeinde im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bestattung dieses Personenkreises auch ablehnen, ohne dass die Satzung geändert werden müsste.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt mit dem Abstimmungsergebnis: 9 : 1 : 0 folgenden

3. Nachtrag zur Friedhofssatzung:

3. Nachtrag

zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) vom 17.12.2007


Präambel


Die Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt) will auch Verstorbenen, die keinen Hauptwohnsitz auf Sylt hatten und nicht die Voraussetzungen des § 2, aber ein enges Verwandtschaftsverhältnis zu diesem Personenkreis erfüllten, die Beisetzung ermöglichen und hat hierzu in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.04.2010 folgende 3. Nachtragssatzung beschlossen:

Artikel  1


§ 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

Von den Voraussetzungen  des  Abs. 1 sind unter dem Vorbehalt der räumlichen Verfügbarkeit Ausnahmen zulässig, wenn es sich um Verwandte 1. Grades von Personen handelt, die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 erfüllten.

Artikel 2


Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Einwohnerfragestunde

Herr  Werner:

Wer rückt laut der Liste nach als Gemeindevertreter/in ?

Herr Rück:

Höchstwahrscheinlich Frau Möbius. Diese Aussage ist aber nicht verbindlich.

Herr Dorl:

Welche rechtlichen Befugnisse hat der Ranger?

Frau Martini:

Die Einstellung des Rangers ist eine positive Maßnahme. Er wird nicht autoritär Polizei spielen, sondern bei Anwohnern und Gästen Aufklärungsarbeit leisten, für ein positives Miteinannder.

Der Ranger wird für Frau Friese aus Kampen und für mich für Wenningstedt ein Logbuch führen. Die Zusammenarbeit muss sich entwickeln.

Herr Dorl:

Sollen die Kinder im geplanten Bauernhofkindergarten sich immer draußen aufhalten?

Was ist mit Basteln und Malen?

Frau Fifeik:

Es sind 2 Aufenthaltsräume für schlechtes Wetter vorhanden. Aber die Erzieherin sind angehalten, die Kinder vorwiegend mit Naturmaterialien draußen gestalterisch tätig werden zu lassen.

Herr Almendinger:

Danke, dass die Friedhofssatzung geändert wurde, aber meine Schwiegermutter wurde jetzt in Westerland beigesetzt. In Westerland besteht die Möglichkeit, an einem freien Platz, zwischen Bäumen, begraben zu werden und eine kleine Namenstafel an einem Baum anzubringen. Das ist eine schöne Sache und wäre vielleicht auch für Wenningstedt eine Idee.

Wie geht es mit dem Süder Wung weiter?

1 Woche nach Pfingsten soll der Osterweg fertig sein.

Frau Fifeik:

Der Wege-Ausschuss tagt am 2 Montag nächsten Monat.

Herr Schmidt wird die Prioritätenliste bearbeiten und im Anschluss wird der Wege-Ausschuss die Entscheidung treffen, in welcher Reihenfolge die Straßenbaumaßnahmen weitergehen.

Im Sommer wird nicht gebaut.

Herr Almendinger

Nach Unterführung „Dollingsön“ hin zur Norddörfer Halle ist eine schlechte Beleuchtung.

Frau Fifeik:

Das Problem ist uns bekannt und liegt bereits dem Wege-Ausschuss vor.

Herr Almendinger:

Im Norder Wung wurden von einem Grünstreifen Steine entfernt und stattdessen ein Zaun errichtet vor der Einfriedigung des Grundstückes durch einen Friesenwall. Darf man das?

Frau Fifeik:

Das ist uns auch bekannt und es wird geprüft, ob es gemäß OGS zulässig ist

Herr Dorl:

Danke für die Entscheidung der GV. Wer hat den Vorschlag auf öffentliche Widmung des Lüng Wai initiiert?

Frau Fifeik:

Das waren die Eigentümer.

Herr Dorl:

In meinem Gespräch mit Herr H.W. Hansen habe ich das Halteverbot in der Straße Terp-Wai

angesprochen, wodurch sich die Parksituation noch verschärft hat.

Wie stellt sich die Gemeinde das weiter vor?

Frau Fifeik:

Der Eigentümer ist aufgefordert worden, vom Kreis NF, für mehr Parkplätze zu sorgen.

Daraufhin folgte der Antrag an die Gemeinde auf öffentliche Widmung.

Vor der Aufforderung des Kreises NF wurde angedacht einen Parkplatz einzurichten. Wir wissen nicht ob der Grundstückseigentümer noch bereit ist, dieses Grundstück abzugeben.

Das wird als TOP in der nächsten Sitzung des Wegeausschusses behandelt werden.

Frau Schacht:

Warum soll das Haus des Gastes verkleinert werden ?

Sind es finanzielle Gründe?

Liegt es an den Fördergeldern?

Frau Martini:

Fördergelder sind jetzt noch Spekulation.

Die Funktionalität bleibt in der kleineren Bauweise erhalten.

Für den Gast bleibt alles, da gibt es keine Einschränkungen.

Frau Schacht:

Um wie viel kleiner ?

Frau Martini:

Steht noch in Diskussion.

Herr Werner:

Wann können sie konkretere Aussagen machen?

Frau Martini:

In ca.  4-6 Wochen wird der neue Entwurf bei einer Einwohnerversammlung vorgestellt.

Herr H.D. Welsch:

Wir sind permanent an dem Thema dran. Es müssen Rechtsthemen abgearbeitet werden.

Frau Ismer:

Warum lief es falsch? Stellt man nicht erst die zur Verfügung stehende Summe fest und beauftragt dann einen Architekten?

Frau Martini:

Es lag nicht an uns. Wir haben uns beraten lassen und ein Budget war nicht vorgesehen um den Architekten alle kreativen Freiheiten zu lassen.

Herr Almendinger:

Alles bleibt, nur kleiner?!

Herr Kaus:

So wie der Entwurf jetzt vorliegt wären die Kosten im Rahmen des Budget geblieben

Wir haben u.a. kein Budget festgelegt, wegen der Baukostenrealität auf Sylt.

Herr Almendinger: :

Wie weit ist die Angelegenheit GOSCH ?

Herr Hausen:

Es werden Behördengänge abgearbeitet, Küstenschutzangelegenheiten geklärt, Bodengutachten erstellt. Die Vorbereitungen sind fast abgeschlossen und wir können die Planunterlagen in Kürze zur Landesplanung nach Kiel senden. Ein Baubeginn zum Herbst 2010 wird angestrebt.


Mit einem Dank an alle Anwesenden schließt die Bürgermeisterin um

20.43 Uhr die Sitzung.

Der nicht öffentliche Teil der Sitzung wird nicht aufgerufen.


Katrin Fifeik                                                               Tina Sandweg

Bürgermeisterin                                                           Protokollführung