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Gemeindevertretung
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die heutige Tagesordnung wird seitens des Bürgermeisters erläutert.
2. Fragen der Bürger
Herr Peter Hansen bezieht sich auf ein Schreiben der Gemeinde Rantum, in dem darauf hingewiesen wird, daß Wohnwagen im Gewerbegebiet nicht abgestellt werden dürfen und fragt an, was nun gegen die abgestellten Wohnwagen unternommen wird. Bgm. Jansen entgegnet, daß das Ordnungsamt eingeschaltet und aufgefordert ist, dem nachzugehen.
Weiter wird auf Anfrage durch P. Hansen mitgeteilt, daß der Parkplatz am Deich im Hafengebiet im Eigentum der Kurverwaltung ist und dem Seglerverein es gestattet wird, dort Boote bzw. Bootswagen abzustellen. Versicherungstechnisch ist dies kein Problem.
Herr Dr. Uebelhoer: hat einige Fragen zum B-Plan 4, diese sollen unter dem TOP 8.) behandelt werden.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Jansen erläutert, daß nunmehr erreicht worden ist, daß die Inselkurkarte bis 2002 gesichert ist. In diesem Jahr soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, um die Fortführung der Inselkurkarte sicherzustellen.
Bürgermeister Jansen berichtet, daß der Kreis Nordfriesland - Umweltamt - die Gemeinde zum Thema "Wattenmeer als Welterbe" aufgefordert hat, Stellung zu nehmen, Bgm. Jansen bittet die Vertreter dieses in ihren Ausschüssen zu behandeln.
Ferner gibt der Bgm. bekannt, daß zum Bürgerentscheid betr:. Verkauf der Krankenhäuser in NF und zur Bundestageswahl Wahlvorstände zu benennen sind und bittet die Gemeindevertretung um Vorschläge zur nächsten Sitzung.
Zum Thema "Syltshuttle Tarif" berichtet der Bürgermeister, daß Gespräche mit der Deutschen Bahn stattgefunden haben.
4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzung vom 05.12.2001
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurden Bauanträge behandelt, die kurz vom Bürgermeister erläutert werden.
5. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 10.01.2002
Bgm. Jansen gibt bekannt, daß über eine geplante Zusammenarbeit zwischen der Kurverwaltung Sylt-Ost und der Kurverwaltung Rantum z. Z. diskutiert wird. Hierzu soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden
6. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Rantum für das Jahr 2002 a) Haushaltssatzung b) Haushaltsplan c) Stellenplan
Bgm. Jansen erläutert einige wichtige Passagen und erklärt, daß der Jahresabschluß 2001 der Gemeinde Rantum mit einem Minus von 150.000 Euro enden wird. Die hierzu erstellte Vorlage der Amtsverwaltung (Anlage zum Protokoll) wird seitens des Bürgermeisters verlesen. Nach ausführlichen Erläuterungen über das Steueraufkommen der Gemeinde wird seitens Gv. Carstensen angefragt, warum die Einnahmen der Grundsteuer B niedrigen angesetzt wurden als im Vorjahr, obwohl die Steuer angehoben wurde. Bürgermeister Jansen will hierzu die Kämmerei befragen. Nach weiteren ausführlichen Erläuterungen beschließt die Gemeindevertretung a) die Haushaltssatzung 8 : 0 : 0 b) den Haushaltsplan 8 : 0 : 0 c) den Stellenplan 8 : 0 :0 in der vorliegenden Fassung jeweils einstimmig.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Rantum
Kd. Ludwigsen berichtet, daß der Wirtschaftsplan 2002 mit einem Gewinn in Höhe von € 2.500,-- abschließt. Bei den Ansätzen für das Jahr 2002 ist festzustellen, daß diese den Ansätzen des Vorjahres entsprechen. Nach weiteren Ausführungen durch den Kurdirektor über den Vermögensplan und die Investitionen, stimmt die Vertretung a) dem Wirtschaftsplan 8 : 0 : 0 b) dem Stellenplan 8 : 0 : 0 einstimmig zu.
8. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Rantum
Gv. Carstensen führt aus, daß in dem am 11.10.2001 gefaßten Entwurfs- und Aufstellungsbeschluß für die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Rantum durch die Gemeindevertretung die angegangene Problematik der gewerblich genutzten Außenterrassen nicht vollständig erfasst wurde. Gv. Carstensen verliest die Vorlage der Amtsverwaltung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zur Satzung der Gemeinde Rantum über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet beidseitig Strandstraße zwischen Hörnumer Straßen (L24) und Stiindeelke sowie nördlich der Flurstücke 63 und 378. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: 1. Der Entwurf zur Satzung der Gemeinde Rantum über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet beidseitig Strandstraße zwischen Hörnumer Straße (L 24) und Stiindeelke sowie nördlich der Flurstück 63 und 378, und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zur Satzung der Gemeinde Rantum über die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südlich der Flurstücke 135/8, 309, 259 und 256/3, nördlich der Alten Dorfstraße und dem Flurstück 132/3 sowie östlich des Flurstückes 135/4 1.) Der Entwurf zur Satzung der Gemeinde Rantum über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südlich der Flurstücke 135/8, 309, 259 und 256/3, nördlich der Alten Dorfstraße und dem Flurstück 132/3 sowie östlich des Flurstückes 135/4, und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2.) Der Entwurf des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung: 8 : 0 :0
Herr Alexander Blume fragt an, ob die Auslegungsfrist evt. verkürzt werden könne, da diese Auslegung nun zum 2. mal stattfindet. Bgm. Jansen will sich beim Kreis erkundigen. Herrn Dr. Uebelhoer wird das Wort erteilt um seine Fragen, die er unter dem Tagesordnungspunkt TOP 2 stellen wollte, an die Gemeindevertretung zu richten. In mehreren Fragen machte er deutlich, dass die Gemeindevertretung mit ihrer Beschlussfassung zur Änderung des B-Planes Nr. 4 eine Planung beabsichtigt, die nur umsetzbar sei, wenn man ein Teil des Grundstückes seiner Familie enteigne. Dieses sei rechtlich nicht möglich. Weiterhin sei er der Meinung, dass die Planung der Gemeinde nicht dem Gemeinwohl diene sondern einem oder zweier Anliegern. Es entwickelt sich nach diesen Fragen eine rege Diskussion zu den Wegeführungen um die Parzelle 100 herum, die offenbar die Strandzuwegung an der Haupttreppe belasten könnte. Kurdirektor Ludwigsen macht deutlich, dass er sich stellvertretend für die Gäste des Ortes dagegen wehren müsse, dass aus dem westlichen Teil der Strandstraße eine Fahrstraße entstehen könnte. Der Bgm. nimmt zu der Fragestellung mit der Aussage Stellung, dass die Entwicklungen in dem Bereich die Gemeinde zur Planung zwingen. Der weitere Ablauf des Planungsverfahren wird allen Beteiligten die Möglichkeit geben ihre Standpunkte zu vertreten. Herr Dr. Uebelhoer bittet darum, das von ihm an Herr Rück gesandte Schreiben als Anregungen und Bedenken anzusehen.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von B-Plänen für die Strandversorgungsbetriebe
Bürgermeister Jansen führt aus, daß, nachdem im Flächennutzungsplan die Strandversorgungsbetriebe an der Westküste der Insel eingearbeitet worden sind, es erforderlich ist zur rechtlichen Absicherung der Baukörper dieser Betriebe, jeweils einen Bebauungsplan aufzustellen. Folgende Standorte sind in Gemeindegebiet der Gemeinde Rantum zu ordnen.
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Standort
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B.Plan
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Status
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Baugenehmigung
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Bestand
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Reihenfolge der Bearbeitung
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Pappschachtel
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Nr. 7 Teilgebiet
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In Aufstellung
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ist vorhanden
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Ist im Bau
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Strandmuschel
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Nr. 10 a
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In Aufstellung
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ist vorhanden
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Fertig gestellt
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1
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Tadjem Deel
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? (Vorschlag 10 b)
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Noch nicht vorhanden
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Teilweise
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Altbestand
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2
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Samoa
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? (Vorschlag 10 c)
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Noch nicht vorhanden
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Teilweise
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Altbestand
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3
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Sansibar
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? (Vorschlag 10 d)
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Noch nicht vorhanden
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ist vorhanden
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Fertig gestellt
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4
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Die Gemeinde sollte für die Standorte Tadjem Deel, Samoa und Sansibar Bebauungspläne aufstellen. Hierzu ist folgende Verfahrensweise vorzuschlagen
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1.
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In einem Gespräch mit den Eigentümern des jeweiligen Betriebes wird der tatsächliche bestand der Bebauung festgestellt. Überbauung und betriebliche Erfordernisse werden aufgelistet. Gleichzeitig wird mit dem Eigentümer abgeklärt, dass dieser die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu tragen hat.
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2.
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Die Gemeinde bewertet im Bauausschuss die mit dem Eigentümer erstellte Auflistung und entwickelt danach einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes.
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3.
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Die Bearbeitung des Bebauungsplanes wird der Planungsabteilung des Amtes Landschaft Sylt übertragen, die in enger Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland an dem Plan arbeiten soll.
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4.
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Für den jeweiligen Plan sollte eine Bearbeitungszeit von max. 12 Monaten vorgesehen werden.
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Die Gemeindevertretung schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters an und beschließt die Vorgehensweise einstimmig. Abstimmung: 8 : 0 : 0
Bgm. dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21.45 Uhr
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