Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Jansen eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Gv. Boock und Gv. Boysen fehlen entschuldigt
2. Fragen der Bürger
Es wurden keine Fragen gestellt
3. Mitteilungen und Anfragen
Der Bgm geht auf die toten Seehunde ein, die am Strand gefunden werden. Er stellt fest, dass der Umweltbeauftragte N. Grimm in Zusammenarbeit mit dem Nationalparkamt gute Informationen über die Entwicklung der Staupeepidemie abgibt. Es ist zu befürchten, dass bei starken Westwinden erheblich mehr Totfunde eingesammelt werden müssen.
Kd. Ludwigsen gibt bekannt, dass aufgrund der hervorragenden Wetterlage die Rettungsstände am Strand bis auf weiteres geöffnet bleiben, um die Sicherheit der Gäste gewährleisten zu können.
4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzung vom 08. August 2002
Bürgermeister Jansen berichtet, dass es u. a. um Personalangelegenheiten und Vertragsangelegenheiten ging. Weiter wurde über ein Bauvorhaben gesprochen, dem zugestimmt wurde, aber darauf gedrängt wurde, dass die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Rantum einzuhalten ist.
5. Bericht über die Sitzung des Bau - und Wegeausschusses vom 28.08.2002
Nach Eröffnung dieses Tagesordnungspunktes bittet der Bgm den Bauausschussvorsitzenden um einen Bericht über die Sitzung des Ausschusses. Gv. Carstensen erläutert, dass er an dieser Stelle über die Beartung des Entwurfes der Werbemittelsatzung nicht berichten wird, da dieses unter dem TOP 6 geschehen wird.
Weiterhin berichtet er, dass der Gemeindeverwaltung ein Antrag zur Veränderung eines großen Sozialwerkes in Rantum vorliegt. Er führt aus, dass der Ausschuss den Antrag zur Kenntnis nahm und die Unterlagen dem Amt zur Prüfung weitergereicht hat. Es ist beabsichtigt mit dem Antragsteller nach den Herbstferien ein Gespräch zur Abklärung offener Fragen zu führen.
Bezüglich eines Antrages zum Umbau eines Hauses in der Straße „Am Sandwall“ hat der Bauausschuss dem Antragsteller angeraten, den Antrag zurückzuziehen, da der Antrag abgelehnt werden müsste. Nach der geplanten Überarbeitung des Bebauungsplanes könnte der Antrag erneut gestellt werden.
Abschließend berichtet er, dass die notwenige Grabenreinigung in Auftrag gegeben wurde
6. Beratung und Beschlussfassung über die Werbemittelsatzung
Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeindeverwaltung eine Überarbeitung der seit 1971 bestehenden Satzung angeregt hat, da die alte Satzung nicht mehr der heutigen Praxis entspricht. Danach bittet er den Bauausschussvorsitzenden Boy Carstensen um einen Bericht über das Beratungsergebnis aus dem Ausschuss. Herr Carstensen erläutert einige Eckpunkte der neuen Satzung und führt aus, dass man der Empfehlung der Amtsverwaltung gefolgt ist, die Satzung sehr ausführlich auszugestalten, um hiermit dem Wildwuchs der Werbemittel Einhalt zu gebieten. Nach seinen Ausführungen merken die Gemeindevertreterinnen D. Schmitt und K. Schmale an, dass ihnen der Satzungsentwurf nicht zugesandt worden ist. B. Carstensen regt daraufhin an, den Beschluss über die Satzung zu vertagen. Der Bgm bittet trotzdem um eine Diskussion über die Inhalte des Entwurfes. Es entwickelt sich eine kontroverse Diskussion über die strengen Regelungen der Satzung an dem Beispiel der Fahnenmasten. Die Empfehlung pro Grundstück nur einen Fahnenmast zuzulassen, wird von den Gv. Zahel, Kislinger, Schmitt, Schmale und Kd Ludwigsen mit unterschiedlichen Wortbeiträgen zurückgewiesen. Gv. Carstensen verteidigt die Reglementierung von Fahnenmasten mit dem Verweis, dass die Fahnen in der Realität kaum ordentlich gepflegt werden. Kd Ludwigsen bemängelt außerdem die Einteilung der Satzung in örtlich Gebiete und die Wiederholung von Textteilen in diesen Abschnitten. Auf Einwurf eines Bürgers wird angeregt, sich im Ort einmal umzusehen und aufzulisten, ob diese Satzung in die Praxis überhaupt umgesetzt werden kann. Nach einigem Diskussionsbedarf fasst der Bgm die Diskussion zu folgender Empfehlung zusammen. Die vorliegende Satzung wird mit dem Beratungsergebnis an den Ausschuss zurücküberwiesen. Eine Auflistung der im Ort vorhandenen Werbeanlagen wird von der Verwaltung veranlasst. Zudem wird der Satzungsentwurf in der Gemeindeverwaltung ausgelegt, so dass interessierte Bürger anhand dieses Textes Anregungen und Bedenken mitteilen können. Abschließend bittet der Bgm um eine Beschlussfassung, ob so verfahren werden kann. Abstimmung: 7:0:0
7. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzungen im B-Plan Nr. 6
Gv. Carstensen verliest die Vorlage der Amtsverwaltung und erläutert, dass durch die Aufgabe der Nutzung der Kirche Stella Maris sich für die Gemeinde Rantum eine neue städtebauliche Planungssituation ergab. Die Gemeinde Rantum hat sich in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer entschieden, die in dem Geltungsbereich befindlichen Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Die Gemeinde Rantum hat in mehreren Abstimmungsgesprächen die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung und einer gemeinsamen Grundstücksverwertung verdeutlicht, so dass nun der Entwurf eines Bebauungsplanes seitens des Bauverwaltungs- und Planungsamtes des Amtes Landschaft Sylt entwickelt wurde. Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet "Die Inge" östlich der "Alten Dorfstraße", westlich des Deiches und südlich der Bebauung "Dikwai", sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung: 7:0:0
8. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rantum
Der Bürgermeister führt aus, dass die erste Nachtragssatzung erforderlich wurde, nachdem der Schulverband Hörnum-Rantum einen Kredit aufgenommen hatte, um eine Sanierungsmaßnahme am Schulgebäude zu finanzieren. Nach ausführlichen Erläuterungen durch Bürgermeister Jansen beschließt die Gemeindevertretung
1. die I. Nachtragshaushaltssatzung mit 7 : 0 : 0
2. den I. Nachtragshaushaltsplan mit 7 : 0 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzplanung 2003
Der Bürgermeister erläutert, dass sich die Gemeindevertretung entschieden hatte als nächste große Baumaßnahme den Straßenzug “Henning-Rinken-Wai” zu sanieren. Es hat sich jedoch ergeben, dass einige Gründe dafür sprechen, der Sanierung des Straßenzuges “Am Sandwall” den Vorzug zu geben.
- Das Verkehrsaufkommen in diesem Straßenzug ist erheblich höher
- Die Fehlnutzung der Seitenstreifen als ungewollten Parkraum muss dringend beseitigt werden
- Es sollte über eine Teilung der Straße in zwei Sackgassen-Abschnitte nachgedacht werden.
Im Zuge der Überplanung des Feuerwehrgebäudes könnte auch über eine Veränderung der Einmündung der Straße auf die Hörnumer Straße neu nachgedacht werden. Da diese Überlegung mit der gebotenen Sorgfalt angestellt werden sollte, empfiehlt der Bürgermeister heute schon zu entscheiden, ob man die Planung vorziehen sollte. Es ist dabei davon auszugehen, dass mit der Baumaßnahme im Herbst 2003 begonnen werden könnte. Eine Finanzierung könne aber nicht vor dem Haushaltsjahr 2004 abgesichert werden. Nach den Ausführungen des Bgm schloss sich eine rege Diskussion zu diesem Thema an. Zum Ende der Diskussion votierten alle GV. für eine erneute Planung des Straßenzuges “Am Sandwall” und die Grundsanierung dieser Straße die höchste Priorität zu geben.