Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Zuschauer, die Gemeindevertreter und insbesondere Herrn Rück von der Amtsverwaltung. Der Bürgermeister bittet um Aufnahme des TOP 13.) Stundungsantrag. Hiergegen bestehen seitens der Vertretung keine Einwände. Die gesamte heutige Tagesordnung wird durch den Bürgermeister erläutert. Gv. Zahel erkundigt sich bezüglich der heutigen Beschlüsse über das Thermalbad bzw. den Betriebshof. Bgm. Jansen stellt fest, dass lediglich entschieden werden soll, ob das vorgestellte Projekt von der Vertretung gewollt ist und er heute eine Richtungsvorgabe erhält. Weiter sichert der Bgm. auf Anfrage zu, dass die Bürger des Ortes über die geplanten Maßnahmen informiert werden.
2. Fragen der Bürger
Herr Peter Hansen erkundigt sich nach den Erdarbeiten am Deich, Bgm. Jansen erläutert, dass der Deich abgesackt ist und auf der Rückseite verstärkt wird.
Ferner fragt Herr Hansen an, wie viele Wohnungen in der durch die Gemeinde bzw. die Kurverwaltung erworbene Halle entstehen werden. Bgm. Jansen erklärt sehr offen, dass er über diese Frage verwundert ist, da von fast allen Gewerbebetrieben im Rantumer Gewerbegebiet die Festsetzungen des Bebauungsplanes missachtet werden. Auf die Frage bezogen erklärt er, dass die Gemeinde sich präzise an die Vorgaben des Bebauungsplanes halten wird. Sollte jedoch die Nutzung von 2 Wohnungen möglich werden, so werde man auch zwei Wohnungen in der Halle der Kurverwaltung einrichten.
Auf eine weitere Anfrage von Herrn Hansen erläutert der Bürgermeister, dass die Gemeinde Rantum mit der Gemeinde Sylt-Ost im Gespräch ist, evt. einen Strandabschnitt mit allen Rechten und Pflichten abzugeben. Verträge hierzu sind in der Bearbeitung.
Herr F. Erberich fragt an, wann mit dem Abschluss des B-Planes „Kasernengelände“ zu rechnen sein wird. Bgm. Jansen gibt bekannt, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Herr F. Erberich spricht zum wiederholten Male seine geplante Gebäudeerweiterung mit behindertengerechter Gastronomie an. Er ist der Meinung, dass sein Antrag nur schwach unterstützt worden ist. Bgm. Jansen erläutert, dass die Anfragen von Herrn Erberich sehr wohl ernsthaft und sorgfältig bearbeitet und von der Gemeindevertretung beschieden worden sind.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Jansen teilt mit, dass die Postfiliale in Rantum zum 31.12. schließt. Bemühungen der Gemeinde, die Filiale zu erhalten, sind gescheitert. Auch ein möglicher Kauf des Gebäudes bleibt aufgrund der geforderten hohen Kaufpreissumme aussichtslos.
Weiter wird seitens des Bürgermeisters über die heutige Bürgermeister-Dienstversammlung in Husum berichtet. Bei der Versammlung wurde mehr als deutlich, dass die Kassen leer sind, die Bevölkerungszahlen sinken. Kindergärten und Schulen werden wg. Einsparungen in der Diskussion stehen.
Gv. F. Zahel stellt zu den laufenden Fusionsgesprächen Fragen und merkt an, dass die Rantumer Bevölkerung sich für das Amtsmodell entschieden hatte. Bgm. Jansen stellt hierzu fest, dass bisher in dieser Frage keine verbindliche Entscheidung getroffen worden ist, Die Fragebogenaktion im November 2003 war eine Befragung, die heute leider viel zu oft als Entscheidung hochstilisiert wird. Er führt weiterhin aus, dass man nach dem positiven Votum aller Gemeinden sich im November 2002 dafür entschieden hatte, diesen Prozess zu starten. Für dieses Projekt wurden ca. 120.000 Euro bereitgestellt und ausgegeben. Bevor man zu einer Fusion ja sagen kann, muss jedoch ein diesbezüglicher Vertrag erst einmal vorliegen. Diese Arbeit solle man eigentlich erst einmal leisten, bevor so leidenschaftlich diskutiert wird wie es im Moment leider getan wird. Der Bgm. erklärt weiterhin, dass die Frage, ob man die Gemeinden auf der Insel zusammenschließt, erst dann verantwortungsvoll beantworten kann, wenn ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertragsentwurf vorliegt. Er resümiert aber auch, dass man auf lange Sicht, eingedenk der finanziellen Probleme, die zu erwarten sind, nicht um eine Fusion rumkommen wird.
Angesprochen auf den Umzug des Betriebshofes, erläutert die Betriebsleiterin, A. Güldenpfennig, dass die Ausschreibung für den Ausbau des Betreibshofes erfolgt und man mit den Arbeiten bald beginnen kann. Ein Bauantrag wird ausgearbeitet und dann dem BA vorgelegt werden.
Gv. Zahel schlägt vor, vor der nächsten Sitzung des Bauausschusses eine Begehung durchzuführen.
Gv. Zahel spricht den Umbau des Tresenbereiches in der Kursaalgastronomie an und möchte beantwortet wissen, wer dies in Auftrag gegeben hat und wer die Kosten übernimmt. Ferner bittet er um Auflistung der Kosten.
Bgm. Jansen erklärt, dass die Kosten durch einen Bierlieferungsvertrag getragen werden und die Umbaumaßnahme nötig war, da der Tresen durch Wasserschäden marode geworden war.
4. Bekanntgabe der Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzung vom 08.09.2004
Auf der letzten Sitzung wurde ein Antrag auf Abriss eines Wohnhauses und Neubau behandelt, welcher genehmigt wurde, da die Festsetzungen des B-Planes eingehalten wurden.
5. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 04. Oktober 2004
Gv. Maenss berichtet über die Sitzung, in der u. a. seitens der Betriebsleiterin mitgeteilt wurde, dass man mit der Kurverwaltung Sylt-Ost in die Planung eingestiegen ist, künftig die Buchhaltung selbst zu übernehmen. Ferner ist mit einer Änderung des Computersystems zu rechnen, da die bisherige Vertragsfirma verkauft worden ist. F. Zahel spricht den Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Sylt-Ost an. Er erinnert daran, dass hierzu Unterlagen zur Beschlussfassung nötig sind. A. Güldenpfennig erläutert, dass die Vorlagen fertig gestellt sind und zur nächsten Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vorliegen.
6. Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2002 der Kurverwaltung Rantum
Die Prüfung wurde im März/April in den Räumen des Amtes Landschaft Sylt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat, Pinneberg, durchgeführt und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Der Bürgermeister gibt hierzu Erläuterungen und verliest den Beschlussvorschlag der Amtsverwaltung vom 16.09.2004. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahrsverlust in Höhe von 134.386,05 Euro auf neue Rechnung vorzutragen
c) wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen, weil die Kurverwaltung aus dem Verkauf des Betriebsgeländes eigene, zusätzliche Einnahmen erwartet.
Abstimmung: 8 : 0 : 0
7. Beratung und Beschlussfassung zum Nachtrag des Wirtschaftsplanes 2004 der Kurverwaltung Rantum
Nach einer eingehenden Aussprache beschließt die Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung, dass im nicht öffentlichen Teil der Sitzung die Vorlage der Amtsverwaltung bezügl. der Bebauung Am Sandwall beschlossen wird, den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2004. Abstimmung: 7 : 1 : 0
8. Beratung und Beschlussfassung zur
a. I. Nachtragshaushaltssatzung und zum
b. I. Nachtragshaushaltsplan
der Gemeinde Rantum (Sylt)
Die Vorsitzende des Finanz- und Kurausschusses, Gv. Maenss, verliest die Haushaltssatzung. Entscheidend ist, dass die Baumaßnahmen Henning-Rinken-Wai und Neubau „Feuerwehrgerätehaus“ zurückgestellt wurden. Bezüglich des FF-Hauses erläutert der Bürgermeister, dass die Kosten mit 2 Mio. angesetzt werden und eine Förderung von Feuerwehrgebäuden z. Z. nicht in Aussicht steht. Gv. Zahel spricht sich gegen die Auflösung des Haushaltsansatzes „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ aus und erklärt, dass seitens des Feuerwehrunfallverbandes Schreiben vorliegen und eine Sanierung des Gebäudes dringend gefordert ist. Bgm. Jansen erwidert hierzu, dass der Posten nur aufgelöst wird, weil es verwaltungstechnisch so sein muss. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die I. Nachtragshaushaltssatzung
b) den I. Nachtragshaushaltsplan
Abstimmung: 7 : 0 : 1
9. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Zuständigkeit von Zuschussgewährungen an inselweit tätige Institutionen auf das Amt Landschaft Sylt (Übertragungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 Amtsordnung
Die Vorlage der Amtsverwaltung wird erläutert. Nach den Bestimmungen der Amtsordnung hat das Amt keine Selbstverwaltungsaufgaben dieser Art. Die Entscheidung über Zuschussgewährungen obliegt damit kraft Gesetzes grundsätzlich den Gemeinden unmittelbar und zwar als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 5 Abs. 1 AmtsO, dem Amt Landschaft Sylt die Zuständigkeit für die Zuschussgewährung an folgende inselweit tätigen Institutionen zu überragen:
1. Tierschutzverein Sylt
2. Volkshochschule
3. Schwangerschaftskonfliktberatung
4. Erziehungs-, Ehe-, Lebensfragen
5. Inseljugendring
6. Suchtberatungsstelle
Abstimmung: 8 : 0 : 0
10. Vorschlag für ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein
Es werden keine Vorschläge gemacht.