Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Jansen begrüßt die zahlreichen Zuschauer, eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gv. F. Zahel befindet sich z. z. im Urlaub. Die heutige Tagesordnung wird seitens des Bürgermeisters erläutert.
2. Fragen der Bürger
Alfred Ludwigsen meldet sich zu Wort und erklärt, dass die gestartete Umfrage gegen das geplante Hotelprojekt eine Rückmeldung von 488 Unterschriften erfahren hat. Es waren 129 Rantumer, 42 Sylter und 317 Zweitwohnungsbesitzer gegen das Projekt. Er fordert die Gemeindevertretung auf, dem Dorfhotel eine komplette Absage zu erteilen und den Bau eines 5 Sterne Hotels voranzutreiben.
Herr W. Kuchenbecker und T. Hillje sprechen die Preise für die neuen Hauscheiben Am Sandwall an und führen aus, dass kein Rantumer sich diese Objekte finanziell erlauben kann. Ferner wird die Frage gestellt, wie der Passus zu stande kommt, dass 15 Jahre nicht an Feriengäste sondern nur an Festmieter vermietet werden darf. Bgm. Jansen erwidert, dass die Vertretung beschlossen hat an einen Bauträger zu verkaufen und diese Grundstücke Rantumer bzw. Sylter Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Ferner war es der Wunsch der Gemeindevertretung die Vermietung an Feriengäste für 15 Jahre auszuschließen. Herr Thomas Nissen fragt in diesem Zusammenhang, ob geplant ist, über diese Projekte Information durchzuführen. Der Bürgermeister erklärt, dass der Investor hierzu einladen wird.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Jansen erinnert an die diesjährige Dorfreinigung am 19. März 2005 und bittet um rege Teilnahme.
Ferner teilt der Bürgermeister mit, dass aufgrund der Rundschreiben „Gegen das Hotelprojekt“ an die Zweithausbesitzer angefragt wurde, wie die Anschriften an Dritte gelangen konnten. Bgm. Jansen erläutert, dass die Feuerwehr zur Weihnachtszeit Anschriften bekommen hat, um für Zwecke des Feuerschutzes Spenden zu sammeln. Wenn diese Anschriften nun, wie auch immer, für solch eine Aktion genutzt wurden, entzieht sich dieses seiner Kenntnis, zumal seitens Herrn Ludwigsen erläutert wurde, dass er diese Anschriften aus Telefonbüchern zusammen getragen hat, kann er dieses Vorgehen nicht beweisen. Hier meldet sich der Wehrführer T. Hillje, zu Wort und stellt klar, wenn diese Anschriften denn von der Feuerwehr kommen sollten, wäre dies ohne sein Wissen geschehen.
4. Bekanntgabe der Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 10.02.2004
Es wird erläutert, dass es hier um Personalangelegenheiten ging.
5. Bericht über die Flughafen GmbH
Der Bürgermeister berichtet, dass die 2002 beschlossene Kündigung von 5 auf 2 % der Flughafenanteile nicht rechtswirksam ist, da die Kündigung nur an einen Zweig der Flughafen GmbH gesandt wurde und dies an alle 3 Bereiche und an die Gesellschafter hätte gesandt werden müssen. Hierzu hat nun die SFG Geschäftsführer Douven, Stellung bezogen und mitgeteilt, dass abschließend über den konkreten Umgang der Gesellschaftsanteile nur die Gesellschafterversammlung beschließen kann. Bgm. Jansen führt aus, dass, wenn die Kündigung nicht angenommen wird, die Gemeinde mit immensen Kosten rechnen muss, die nicht zu finanzieren sein werden, zu mal Investitionen von 5,6 Millionen Euro ebenfalls anstehen. In diesem Zusammenhang meinte der Bürgermeister, wenn eine Belastung von höchstens 25.000 bis 30.000 Euro auf die Gemeinde Rantum zukommen würde, wäre ein Verbleib in der Flughafen GmbH möglich.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 c der Gemeinde Rantum (Thermalhotel)
Gv. Nebert verliest ein Schreiben von Gv. Zahel, der sich z. Z. in Urlaub befindet und hier seinen Standpunkt darlegen möchte. In diesem Schreiben wird die Frage an die Vertretung gestellt, ob es mit der GBI und dem Betreiber eine Einigung bezügl. der Anzahl der Einheiten für das geplante Hotel gegeben hat. Wenn es noch keine Einigung gegeben habe sollte, ist es Gv. Zahel unverständlich, warum eine Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes vorgenommen werden soll. Bgm. Jansen bittet die einzelnen Gemeindevertreter zu diesem Projekt Stellung zu nehmen. Gv. D. Schmitt begründet ihre Zustimmung zu diesem Projekt und weist auf die Chance für Rantum hin, endlich ein zeitgemäßes Angebot für Familien vorweisen zu können. Zu dem wird dieses Projekt nach Ansicht von Gv. Schmitt das Dorf am Leben erhalten, viele Gäste des Hotels werden zu den einheimischen Vermietern abweichen. Eine Konkurrenz zum einheimischen Vermieter wird nicht gesehen. Gv. B. Carstensen führt aus, dass er als Privatmann dieses Projekt sicher nicht gutheißen würde, als Gemeindevertreter sieht er aber auch die positiven Aspekte für den Ort. Weiter bemerkt Gv. Carstensen, dass es sicherlich Schwierigkeiten mit den zusätzlichen Gästen und dem Verkehr geben wird, er musste aber zur Kenntnis nehmen, dass die Stimmung im Ort nun pro Hotel umgeschlagen ist. Er erhofft sich eine Breitenwirkung für die Vermieter und sieht es als große Chance, das Hafengebiet auszubauen. Gv. Carstensen wird seine Zustimmung geben, wenn 150 Einheiten eingehalten werden. Gv. B. Maenss schließt sich den Ausführungen an und unterstreicht, dass Sie sich auch nicht durch irgendwelche Schreiben zwingen lässt, ihre Meinung zu ändern. Inhaltlich schließen sich die anwesenden Gemeindevertreter und der Bürgermeister den Ausführungen an. Ergänzend wird seitens des Bürgermeisters erläutert, dass erst bei dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan endgültige Festlegungen getroffen werden. Einwendungen, Bedenken und Anregungen müssen dann seitens der Vertretung bearbeitet werden. Bgm. Jansen erläutert, dass auf der Bauausschuss-Sitzung am 03. Feb. 2005 festgestellt wurde, dass man einem Hotel mit 140 – 150 Einheiten zustimmen könnte. Eine diesbezügliche Beschlussfassung hat bis heute nicht stattgefunden. In diesem Zusammengang erklärt der Bürgermeister, dass der immer wieder auftauchende Vorwurf der Eile zu diesem Bauvorhaben nicht richtig ist, da seit nunmehr 10 Jahren an diesem Projekt gearbeitet wird. Dem Beschlussvorschlag der Amtsverwaltung wird unter Punkt 2. folgender Satz eingefügt: Die Anzahl der Hoteleinheiten soll 150 nicht überschreiten. Bgm. Jansen bringt zum Ausdruck, dass, wenn der Investor gute Argumente abgibt, die eine Erhöhung der Einheiten vorsieht, man hierüber sprechen muss. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) i. S. des § 12 BauGB für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel Rantum). Planungsziel ist die Festsetzung als Sondergebiet SO „Thermalhotel“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Anhang dargestellt.
2. Die Anzahl der Hoteleinheiten soll 150 nicht überschreiten
3. Die Ausarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt durch die Planungsgruppe P4, Berlin, auf Kosten des Investors GBI.
4. Das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt wird aufgefordert, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Abstimmung: 8 : 0 : 0
7. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rantum (Thermalhotel)
Nach kurzen Erläuterungen wird ebenfalls die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Zusatz: 2. Die Anzahl der Hoteleinheiten soll 150 nicht überschreiten. Beschluss:
1.) Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel). Planungsziel ist die Darstellung als Sondergebiet SO „Thermalhotel“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung ist im Anhang dargestellt.
2.) Die Anzahl der Hoteleinheiten soll 150 nicht überschreiten.
3.) Die Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt durch das Planungsbüro P4, Berlin, auf Kosten des Investors.
4.) Das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt wird aufgefordert, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Abstimmung: 8 : 0 : 0
Bürgermeister Jansen dankt den zahlreichen Zuschauern für ihr Interesse und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.