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Gemeindevertretung
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bgm: Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gv. Carstensen befindet sich z. Z. im Urlaub.
2. Fragen der Bürger
Der Bürgermeister erläutert den Zuschauern die heutige Tagesordnung.
Ein Gast erläutert, dass der TOP „Fragen der Bürger“ in seinem Heimatort am Ende des Tagesordnung stehen würde, um die Möglichkeit zu geben, zu abgehandelten Punkten Fragen zu stellen. Bürgermeister Jansen erwidert hierzu, dass dieses durch die Hauptsatzung der Gemeinde geregelt wird.
Auf Anfrage von T. Hillje erläutert der Bürgermeister zum wiederholten Male, dass die Baugrundstücke „Am Sandwall“ nie durch die Gemeinde subventioniert werden sollten. Nochmals bringt der Bgm. zum Ausdruck, dass durch den Verkauf des Grundstückes die Finanzierung der neuen Halle im Gewerbegebiet abgesichert werden sollte. Ferner ist es Wille der Gemeindevertretung gewesen, dass die dortigen Bauherren bzw. Käufer der Grundstücke ihren Hauptwohnsitz in Rantum anmelden. M. Nissen stellt die Frage, ob die Gemeindevertretung den Kaufpreis von 500 €/qm für Rantum nicht überzogen hält. Bgm. Jansen stellt fest, dass ihm lediglich ein Kaufpreis von 300 €/qm bekannt ist. Auch Gv. Zahel gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass seitens des Herrn Goltz seinerzeit 225.000 Euro für ein schlüsselfertiges Haus genannt wurde, nunmehr aber 315.000 Euro veranschlagt werden. Wenn nun keine Käufer gefunden werden, sollte versucht werden aus dem Vertrag mit dem Käufer herauszukommen. Bgm. Jansen sichert in diesem Zusammenhang zu, dass er einen Termin mit den Investoren der Sandwall-Häuser herbeiführen wird und die Bürger hier ihre Fragen stellen können.
T. Nissen spricht ein Interview des Bürgermeisters im NDR an und stellt die Frage, ob der Bürgermeister wirklich der Meinung ist, dass die Rantumer Vermieter seit Jahren ihre Appartements nicht mehr renoviert haben. Der Bgm. erläutert, dass er dieses Interview geführt hat. Das ganze Interview hat 20 Min. gedauert, davon sind nur 30 Sek. gesendet worden. Er habe in dem Interview gesagt, dass die touristischen Angebote im Ort sich dem Wettbewerb stellen müssen. Dieses wird im großen und ganzen auch als Aufgabe gesehen. Leider haben aber nicht alle Vermieter erkannt, dass sie ihre Vermieteinheiten regelmäßig einer Modernisierung unterziehen müssen.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Jansen erläutert, dass die „Satzung zum Schutze des Kurbetriebes“ (Ruhezeiten) ihre Gültigkeit verloren hat. Nunmehr ist die übergeordnete Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung anzuwenden. Die Tatsache, dass Wyk und die Stadt Weserland eine „Satzung zum Schutze des Kurbetriebes“ neu aufgestellt haben, ist dramatisch. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass, wenn ein Bauunternehmer durch auferlegte Ruhezeiten einen Betriebsausfall hat, er diesen geltend machen kann. Da eine Satzung zur Regelung der Ruhezeiten dringend benötigt wird, lässt Bürgermeister Jansen die Angelegenheit vom Innenminister prüfen.
Bgm. Jansen verliest ein Schreiben von der Initiative für Sylt, in dem um einen Gesprächstermin bzgl. des Rantumer Hotelprojektes gebeten wird. Grundsätzlich ist die Vertretung bereit, da man z. Z. noch im Planungsprozess ist, sollte der Termin auf Ende des Monats gelegt werden.
Gv. D. Schmitt meldet sich zur Wort und regt an, für die Telefonanlage der Kurverwaltung eine „Warteschleife“ einzurichten, da der Anrufer ständig ein Freizeichen hat, auch wenn die Mitarbeiter telefonieren. Frau Güldenpfennig will sich über eine solche Einrichtung erkundigen.
4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzung vom 14.04.2005
Die abgehandelten Bauanträge werden kurz durch den Bürgermeister erläutert.
5. Stellungnahme der Gemeindevertretung zur Hoteldiskussion
Bürgermeister Jansen verliest den Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2001 begl. der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 c, in dem u. a. schon damals festgelegt wurde, dass ein Hotel im 4-5 Sterne-Bereich mit 120 Einheiten vorgesehen sein sollte. Anhand von Zeichnungen des damals favorisierten „Behrensmodells“ wird dargelegt, dass ebenfalls Appartements mit Kitchenetten die Zustimmung der Gemeindevertretung fanden. Aufgrund eines Schreibens der GBI, erläutert Gv. D. Schmitt für die WGR-Fraktion, dass man weiterhin nicht gewillt ist, mehr als 150 Einheiten für das Hotel zuzulassen. Bürgermeister Jansen gibt bekannt, dass zum Ende des Monats die Anregungen und Bedenken zum B-Plan zu bearbeiten sein werden. Dann werden die Planungen auch öffentlich ausgelegt werden.
6. Beratung und Beschlussfassung zu den anderen Hotelstandorten
Bürgermeister Jansen erläutert, dass über das Hotelprojekt in Hörnum bereits beschlossen wurde. Hier wurde seitens der Gemeinde Rantum bemerkt, dass eine stärkere Verkehrsbelastung nicht in Kauf genommen werden kann. Zu den anderen geplanten Hotelprojekten in Sylt-Ost, Wenningstedt und List liegen der Gemeinde Rantum keine Unterlagen vor.
7. Bericht über die Bauausschusssitzung vom 10. Mai 2005
Gv. Uwe Wilke, in Vertretung für den Bauausschussvorsitzenden, gibt einen ausführlichen Bericht. U. a. ging es um die Aufstellung einer Geschwindigkeitsinformationsanlage, die durch Werbung ortsansässiger Firmen finanziert werden könnte. Der Ausschuss sprach sich gegen die Anschaffung einer solchen Anlage aus. Weiter ging es um die Errichtung von Werbeanlagen. Die weiteren Punkte werden in der nachfolgenden Tagesordnung behandelt.
8. Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Das Grundstück Gemarkung Rantum, Flur 2, Flurstück 459 wurde gebildet aus dem ehemaligen Flurstück 391 (ehemaliges kleineres bebautes Grundstück) und Teilen der Flurstücke 200/1 (ehemaliger Verlauf der Strandstraße) und 201/1 (ehemals ein Teil der öffentlichen Grünfläche nördlich der Strandstraße). Der Verlauf des südlichen Astes der Strandstraße ist vor einiger Zeit über einen Teil der öffentlichen Grünfläche in Richtung Norden verlegt worden, so dass dieser nun nicht mehr in einem spitzen Winkel sondern nahezu senkrecht auf die Hörnumer Straße trifft. Aus den verbleibenden offenen Flächen des ehemaligen Trassenverlaufs der Straße und dem von der nunmehr verkleinerten Grünfläche abgeschnittenen Teil eben dieser Grünfläche wurde in Rede stehendes Grundstück gebildet. Der neuen Eigentümerin dieses Grundstückes wurde vor dessen Erwerb von gemeindlicher Seite mitgeteilt, dass die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4, die sich auf die Fläche des ehemaligen Flurstücks 391 beziehen, für das gesamte neu gebildete Grundstück anzuwenden sind, womit aufgrund der nunmehr größeren Grundstücksfläche auch ein größerer Baukörper realisieren ließe. Nach Einschätzung der Bauabteilung des Amtes Landschaft Sylt wird diese Aussage nicht von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gedeckt. In § 19 Abs. 3 BauNVO heißt es: „Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt.“ Da im Bebauungsplan eine Straßenbegrenzungslinie deutlich erkennbar ist, ist diese nach Einschätzung des Bauamtes maßgeblich. Diese verläuft deutlich über das neu gebildete Grundstück, womit sich die Grundflächenzahl (GRZ) des § 19 Abs. 1 BauNVO nur auf den Teil des neuen Grundstücks bezieht, der hinter dieser Linie liegt – also die Fläche des ehemaligen Flurstücks 391. Da eine Wiederherstellung des alten Verlaufs der Straße nicht angedacht ist – diese Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 4 also ihren Sinn verloren hat – und die Eigentümerin durch diese Festsetzung gegenüber allen anderen Grundstücken in der näheren Umgebung benachteiligt wird, da sich dort die GRZ von 0,12 auf das gesamte Grundstück bezieht, wird empfohlen, den Bebauungsplan an die aktuellen Grundstücksverhältnisse anzupassen. Es handelt sich hierbei um eine minimale Einbeziehung der ehemaligen Straßenflächen und des abgeschnittenen Reststücks der ehemaligen öffentlichen Grünflächen in das südlich angrenzende allgemeine Wohngebiet WA mit Übernahme all seiner Festsetzungen. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans Nr. 4 nicht berührt. Daher kann das Bebauungsplanverfahren als vereinfachtes Planverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB sind entsprechend anzuwenden. Beschlussvorschlag: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die 7. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet Flur 2, Flurstück 459, südlich der Strandstraße, östlich der Hörnumer Straße (L 24), nördlich des Flurstücks 206/2 und westlich des Flurstücks 305. Planungsziel ist die Ausweitung der Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebiets WA auf die Fläche des ehemaligen Trassenverlaufs des Strandweges und eines kleinen Teils der ehemals öffentlichen Grünfläche. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans Nr. 4 nicht berührt. Daher kann das Bebauungsplanverfahren als vereinfachtes Planverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB sind entsprechend anzuwenden.
2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.
Abstimmung: 8 : 0 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme eines Anteils des Amtes Landschaft Sylt am Abwasserzweckverband und Beitritt zum Verband
Die Vorlage der Amtsverwaltung wird seitens des Bürgermeisters erläutert. Der frühere Zweckverband „Steidum Inge“ hatte die Aufgabe der Abwasserentsorgung für die Gemeinde Rantum und die früheren Gemeinden Tinnum und Keitum der jetzigen Gemeinde Sylt-Ost. Der Verband fand damals seine Rechtsgrundlage im Zweckverbandsgesetz aus dem Jahre 1939 und wurde dann durch das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) vom 20.3.1974 mit Wirkung vom 1.4.1974 aufgelöst. Die Aufgabe wurde dem Amt Landschaft Sylt gem. § 27 des GkZ als eigene Aufgabe (ähnlich der Übertragungsbeschlüsse gem. § 5 AO) übertragen. Das Amt hat die Aufgabe der Abwasserentsorgung dann am förmlich auf den Abwasserzweckverband (AZV) übertragen, wurde förmliches Verbandsmitglied und erhielt 3 Stimmen in der Verbandsversammlung und einen 32prozentigen Anteil am Stammkapital. Auf Grund einer Prüfungsanmerkung des Gemeindeprüfungsamtes wurde im AmtsA der Wunsch der Gemeinde Rantum (Sylt) an einer Beteiligung (Mitgliedschaft) am AZV beraten. Der AmtsA hat sodann am 18.4.2005 folgenden Beschluss gefasst: 1.Der Amtsausschuss beschließt die Übertragung der Anteile des Amtes Landschaft Sylt am Abwasserzweckverband Sylt auf die amtsangehörigen Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost. Die Gemeinde Rantum (Sylt) soll eine Stimme, die Gemeinde Sylt-Ost soll zwei Stimmen erhalten. Hinsichtlich der auf die beiden Gemeinden zu verteilenden Prozentsätze an dem Anteil des Amtes und der Umlagegrundsätze soll eine Einigung zwischen den beiden Gemeinden und dem AZV erfolgen.
2. Der Amtsausschuss stimmt inhaltlich den diesem Beschluss entsprechenden Satzungsänderungen des Abwasserzweckverbandes Sylt zu.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Übertragung des Stimmrechtes und der Anteile des Amtes auf die Gemeinde Rantum (Sylt) zu veranlassen und gegenüber dem Abwasserzweckverband Sylt die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
4. Zur Einigung über die auf die beiden Gemeinden Sylt-0st und Rantum (Sylt) zu verteilenden Prozentsätze sollte das Gutachten der WIBERA vom 15.10.2204 zu Grunde gelegt werden, das die erwirtschafteten Kapitalanteile errechnet und dabei festgestellt hat, dass die Gemeinde Rantum am Anteil des Amtes Landschaft Sylt einen eigenen Anteil von 33,82 v.H. hat (Stand 1.1.2004). Dieser Prozentsatz kann der Beschlussfassung zu Grunde gelegt werden.
Durch den Beschluss des Amtsausschusses hat die Gemeinde Rantum (Sylt) jetzt die Gelegenheit, eigenständiges Mitglied des Abwasserzweckverbandes zu werden. Damit wären alle Sylter Gemeinden in dem inselübergreifenden Verband vertreten. Beschluss
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt zum Abwasserzweckverband und beauftragt den Bürgermeister , die hierfür nötigen Beschlüsse der Verbandsversammlung herbeizuführen
2. Die Gemeindevertretung hat Kenntnis von der Satzung des Abwasserzweckverbandes und stimmt deren Inhalten zu.
3. Die Gemeinde Rantum (Sylt) soll 1 Stimme im Verband erhalten.
4. Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass die Kapitalanteile im AZV dahingehend neu geregelt werden, dass die Gemeinde Rantum (Sylt) 9,15 v.H. erhält (dieser Prozentsatz stellt die aktuelle Beschlussgrundlage dar, kann also noch änderbar sein)
Abstimmung: 8 : 0 : 0
Bürgermeister Jansen dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 21.10 Uhr die öffentliche Sitzung.
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