Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Jansen eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Bgm. Jansen begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Herren Rück, Bigos, Nittka, Rilke und Neubauer. Die Vertretung ist vollzählig. Die heutige Tagesordnung wird durch den Bürgermeister erläutert.
2. Fragen der Bürger
Herr Th. Nissen erkundigt sich, ob es richtig sei, dass heute die letzte Abstimmung zum „Anwendungszentrum“ erfolgen soll und keine weitere Befragung im Ort stattfindet. Seitens des Bürgermeisters wird erwidert, dass eine Befragung bei der Bauleitplanung nicht zulässig ist. Es werden heute die Anregungen und Bedenken besprochen.
Ferner fragt Th. Nissen an, ob die Gemeindevertreterin D. Schmitt sich nicht für befangen erklären sollte, da sie für die TUI bzw. Hapag-Lloyd in der Reisebranche arbeitet. Bürgermeister Jansen erklärt hierzu, dass dies bereits geprüft wurde und eine Befangenheit nicht vorliegt.
3. Mitteilungen und Anfragen
Keine
4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Umsetzung der Planung eines Anwendungszentrums
Bürgermeister Jansen erläutert, dass der Durchführungsvertrag in den Grundzügen bereits am 05.12.2001 seitens der Vertretung beschlossen und der Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt wurde. In Anbetracht des vergangenen Zeitraumes hält er es für sachgerecht, dne Vertrag erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, nachdem der Vertragsinhalt an die aktuellen Planungen angepasst und aktualisiert worden ist. Herr Nittka (GBI) gibt sodann kurze Erläuterungen zu den wesentlichen Elementen des Vertrages. Befragt nach der heutigen Pressemitteilung („TUI-Dorfhotel ohne Rantumer Thermalsole“) führt Herr Nittka aus, dass Gespräche mit der Fam. Wussow (Sylt-Quelle) stattgefunden haben. Auch ist ein Angebot bei der GBI eingegangen. Dieses Angebot über die Konditionen für die Lieferung der Thermalsole ist annehmbar, nur fordere die Fam. Wussow einen einmaligen Betrag in Höhe von 2 Mio. Euro für die Rechte an der Thermalsole. Für den Erwerb der Rechte ist die GBI als Projektentwickler aber nicht der richtige Ansprechpartner. Herr Nittka versichert, dass die vertragsgemäße Verpflichtung zur Nutzung der Sole erfüllt werden würde. Eine Verpflichtung, nur mit einen bestimmten Lieferanten Verträge zu schließen, sei nicht Gegenstand des Vertrages und im übrigen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages auch unzulässig. Die GBI verpflichtet sich lediglich eine Sole zu nutzen, wo diese herkommt, steht noch aus. Gv. Zahel meldet sich zu Wort und spricht den § 6 des Durchführungsvertrages an. Ihm ist daran gelegen, dass die Sole der Sylt-Quelle genutzt wird. Dies sei auch der ursprüngliche Gedanke der Planung überhaupt gewesen. Gv. Carstensen spricht das Personalwohnhaus an, und fragt, ob dieses mit in der Berechnung der 159 Einheiten einbezogen wurde. Herr Nittka verweist in diesem Zusammenhang auf die Anlagen des Vertrages, die Bestandteil sind. Weiter spricht Gv. Carstensen den § 3 bezügl. einer Teilbaugenehmigung an. Herr Nittka versichert, dass das Projekt insgesamt errichtet wird. Bezogen auf die Nutzung der Sole meldet sich Herr Wussow zu Wort. Gv. Zahel regt an, Herrn Wussow, der anwesend ist, zu diesem Thema das Wort zu erteilen. Bgm. Jansen erwidert hierzu, dass Herr Wussow sich durch seine heutige Pressemitteilung erklärt hat und verweist auf die Gemeindeordnung, die eine Diskussion mit Zuschauern grundsätzlich nicht zulässt. Herr Rück bestätigt diese Aussage und gibt erläuternde Ausführungen des Inhalts, dass anwesende Bürgerinnen und Bürger nur im Rahmen der Einwohnerfragestunde Anspruch auf das Wort haben, nicht jedoch im Rahmen der Beratung zu dem konkreten Tagesordnungspunkt. Im übrigen sei es nicht zulässig, dass durch den Durchführungsvertrag bestimmte Vertragsverhältnisse mit konkreten Partnern verlangt wird. Gv. Zahel stellt den Antrag die Sitzung zu vertagen, damit Gespräche zwischen der GBI und der Sylt-Quelle stattfinden können. Der Antrag wird mit 3 : 6 : 0 abgelehnt. Der Bürgermeister bittet sodann um Abstimmung zum Durchführungsvertrag. Die Gemeindevertretung bezieht sich auf ihren Beschluss vom 05.12.2001, nimmt von der überarbeiteten Fassung des Durchführungsvertrages Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag in dieser Fassung zu unterzeichnen. Abstimmung: 5 : 4 : 0
Zur Unterschriftsleistung wird die Sitzung um 20.27 Uhr unterbrochen. Der Vertrag wird seitens des Bürgermeisters unterschrieben und gesiegelt. Bgm. Jansen gibt bekannt, dass der Vertrag unterzeichnet wurde, damit verbindlich sei und nimmt die Sitzung um 20.31 Uhr wieder auf.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rantum sowie Beschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und Beschluss über dessen Vorlage zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde.
Herr Rilke bemerkt, dass alle Abwägungsergebnisse der Bürger und der Fachbehörden den Gemeindevertretern in Schriftform zugegangen sind.15 Stellungnahmen von Behörde und Nachbargemeinden liegen vor. 870 Bürger, davon ca. 50 mit Zustimmung haben sich schriftlich geäußert. Die eingegangenen Anregungen und Abwägungen werden durch Herrn Rilke in den Grundzügen erläutert. Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel) vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlagen 1 und 3 geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch das Amt Landschaft Sylt diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigen Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. Da im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben haben, wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB die Mitteilung dadurch ersetzt, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel).
3. Die Begründung / der Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch das Amt Landschaft Sylt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.
Es ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Diese Neufassung ist bekannt zu machen. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Nordfriesland ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden. Abstimmung: 6 : 3 : O 20.47 Uhr
6. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c sowie Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8c.
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Grünordnungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel) vorgebrachten Stellungnahmen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände i. S. v. § 59 BNatSchG und des Landessportverbands Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlagen 2 und 3 geprüft. Der Landschaftsplanentwurf wird entsprechend des Ergebnisses der Überprüfung gemäß Anlagen 2 und 3 angepasst.
2. Die Gemeinde beschließt den Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel).
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch das Amt Landschaft Sylt den Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel) der Unteren Naturschutzbehörde zur Abgabe einer Stellung bzw. Feststellung vorzulegen und im Falle der Feststellung diese ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Landschaftsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 5 : 4 : 0 20.50 Uhr
7. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum Landschaftsplan sowie Beschluss über den Landschaftsplan und Beschluss über die Vorlage des Landschaftsplanentwurfs bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Feststellung.
Beschluss:
6. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplans vorgebrachten Stellungnahmen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände i. S. v. § 59 BNatSchG und des Landessportverbands Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 4 geprüft. Der Landschaftsplanentwurf wird entsprechend des Ergebnisses der Überprüfung gemäß Anlage 4 angepasst.
7. Die Gemeinde beschließt den Landschaftsplan der Gemeinde Rantum (Sylt).
8. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch das Amt Landschaft Sylt den Landschaftsplan der Gemeinde Rantum (Sylt) der Unteren Naturschutzbehörde zur Abgabe einer Stellung bzw. Feststellung vorzulegen und im Falle der Feststellung diese ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Landschaftsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
9. Die Gemeinde beschließt, dass die Inhalte des Landschaftsplans nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 BauGB und im Rahmen des § 4 Abs. 2 und 3 LNatSchG in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rantum (Sylt) übernommen werden.
Abstimmung: 6 : 0 :3
8. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher, der anerkannten Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum Grünordnungsplan (GOP) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 c sowie Beschluss über den GOP und Beschluss über die Vorlage des GOP bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Feststellung.
Beschluss:
10. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Grünordnungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel) vorgebrachten Stellungnahmen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände i. S. v. § 59 BNatSchG und des Landessportverbands Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlagen 2 und 3 geprüft. Der Landschaftsplanentwurf wird entsprechend des Ergebnisses der Überprüfung gemäß Anlagen 2 und 3 angepasst.
11. Die Gemeinde beschließt den Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel).
12. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch das Amt Landschaft Sylt den Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8c der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heims, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens (Thermalhotel) der Unteren Naturschutzbehörde zur Abgabe einer Stellung bzw. Feststellung vorzulegen und im Falle der Feststellung diese ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Landschaftsplan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 5 : 4 : 0
Der Bürgermeister schließt um 20.53 Uhr die Sitzung.