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Protokoll vom 17.08.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die heutige Tagesordnung wird durch den Bürgermeister erläutert. Er verweist darauf, das, ab heute, der Tagesordnungspunkt „Fragen der Bürger“  am Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung aufgerufen werde.

2. Mitteilungen und Anfragen

Auf Grund der Redereien im Ort spricht Bürgermeister Jansen die aktuelle Wohnhaus – Bebauung auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes der Kurverwaltung in der Straße „Am Sandwall„an. Er erinnert, dass die Gemeindevertretung vor dem Verkauf des Grundstückes sehr wohl über die Möglichkeit nachgedacht habe dieses Gelände für „billigen“ Wohnungsbau anzubieten. Es habe aber die Notwenigkeit bestanden für den Betriebshof der Kurverwaltung einen Ersatz zu finden. Diese Aufgabe und dessen Finanzierung standen an erster Stelle. Das Ausloten verschiedener Möglichkeiten ergab, dass ein Verkauf des Geländes zu einem Preis erforderlich war, der es zu ließ den Erwerb der zum Verkauf stehenden Hall im Gewerbegebiet zuließ. Der Beschluss der Gemeindevertretung den Verkauf zu tätigen war damals einstimmig gefasst worden. Die Bebauung des Geländes am Sandwall erfolgt zu Konditionen die ebenfalls mit der Gemeindevertretung abgestimmt waren. Auch der dazu erforderliche Beschluss ist einstimmig gefasst worden. Wenn kritische Anmerkungen zu diesem Projekt gemacht werden, dann muss hierzu festgestellt werden, das ein, für Rantumer Bürger, subventionierter Wohnungsbau nicht geplant worden war.   Die in diesem Zusammenhang geäußerten Aussagen in der Art, „das die Gemeinde Rantum früh jungen Rantumer nichts tue“ seien in diesem Zusammenhang unaufrichtig. Die Gemeindevertretung des Ortes hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach über dieses Thema beraten. Ein jedes Mal ist man wieder zu dem Ergebnis gekommen, das es nicht gerecht sei nur einige Bürger der Gemeinde mit „billigen Grundstücken zu begünstigen. Die Gemeindevertreter haben den Auftrag die Entwicklung des Ortes zu gestalten und nicht die Begünstigung einiger weniger Bürger im Auge zu haben.

Zum Thema Spielplatz der Gewoba teilt der Bürgermeister mit, dass von Seiten der Gewoba seit langem die Zusage zum Wiederaufbau des Spielplatzes seit langem vorlag. Von der Seite sei man aber lange nichts passiert. Es ist unrichtig wenn behauptet wird dass der Bgm. In dieser Angelegenheit untätig gewesen sei. Mit einiger Verwunderung musste er zur Kenntnis nehmen, dass die Kameraden der Feuerwehr ohne Wissen der Gemeinde diesen Aufbau ausführen.

Herr Jansen kritisierte dass in einigen Kreisen im Ort die vorstehenden Themen immer wieder mit unrealistischen Fakten diskutiert werden. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass man dabei absichtlich „Stimmung“ machen will.

Gv. Carstensen teilt mit, dass die Straße Henning-Rinken-Wai offiziell fertig gestellt ist, die Bankette soll noch nachgearbeitet werden.

Zur Europäischen Lärmschutzverordnung wird bekannt gegeben, dass die Gäste geschützt  werden können. Bgm. Jansen wird den diesbezüglichen Text anfordern.

Gv. Nebert erkundigt sich, warum die Schranke am Kurhaus nicht in Betrieb ist. Die Betriebsleiterin erklärt hierzu, dass die Reparaturkosten ins Immense gestiegen sind. Von daher hat man sich entschieden die Schranke geöffnet zu halten. Man muss sich eingestehen, dass das geplante Konzept gescheitert ist. In diesem Zusammenhang erklärt Bgm. Jansen, dass auf der nächsten Sitzung des Amtsausschusses über die Überwachung des Ruhenden Verkehrs beschlossen werden soll.

Weiterhin berichtete der Bgm., dass gegen ihn eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht vorliege. Er solle im Vorfeld der Entscheidung das Dorfhotel zu errichten, die Gemeindevertreter nicht über ein Angebot eines anderen Hotelbetreibers informiert haben. Die stellv. Bürgermeisterin Frau Maenns habe über das Amt die Kommunalaufsicht belegt, dass die Gemeindevertreter vom Bürgermeister stets über alle Vorgange und Gespräche informiert worden waren. Es sei bemerkenswert, dass unter den drei Beschwerdeführern ein Gemeindevertreter unterzeichnet habe, der an den entsprechenden Beratungen und Beschlussfassungen der Gemeindevertretung teilgenommen habe.

Gv. Maenss erkundigt sich im Allgemeinen, wie hoch eine zumutbare Miete ist. Bgm. Jansen vertritt die Meinung, dass 40 bis 50 % des Nettoeinkommens berechnet werden müssten.


3.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzung vom 13. Juli 2006

Hier wurden über Vertragsangelegenheiten mit dem Abwasserzweckverband und über den Rantumer Marktplatz gesprochen. Ferner wurden über Bauangelegenheiten Am Sandwall und in der Hörnumer Straße beschlossen.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines insularen Amtes

Bürgermeister Jansen erläutert, dass die Inselbürgermeister sich zu einem Gespräch getroffen haben und   das Angebot besteht, das „Amt Sylt“ zu gründen. Es soll ein neutrales Amt mit Amtssitz in Westerland werden. Gv. B. Carstensen befürwortet diese Lösung.  B. Maenss fragt an,  wer den Amtsdirektor wählt? Der Bgm. berichtet, dass dieser vom Bürger gewählt werden wird. Die Vertretung stimmt der Gründung eines „Amt Sylt“ einstimmig zu. Abstimmung: 8 : 0 : 0


5. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 26. Juli 2006 mit Beratung und Beschlussfassung
a) über die Campingplatzgebühren 2007
b) über die Strandkorbpreise 2007

Gv. Maenss berichtet ausführlich über die Sitzung, in der u. a. von der Betriebsleiterin über die diversen bearbeiteten Projekte der Kurverwaltung berichtet wurde. U. a. wurde der Strandbewirtschaftungsvertrag mit der Gemeinde Sylt-Ost abgeschlossen, diverse Pachtverträge überarbeitet und die Buchhaltung vom Amt zur HRV umgestellt.
a) Campingplatzgebühren
Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird eine Anhebung der Preise notwendig. Die Vorlage liegt allen Mitgliedern vor und wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. Abstimmung: 8 : 0 : 0

b) Strandkorbpreise
Die Betriebsleiterin erläutert, dass ein „Komfortkorb“ für die Saison in der Gemeinde Hörnum 600,-- Euro kostet, für einen wird Standartkorb 330,-- Euro verlangt. Die vom Finanz- und Kurausschuss empfohlene Jahresgebühr in Höhe von 400,00 € wird von ihr als zu hoch bewertet. Ihr Vorschlag wäre seitens der Kurverwaltung ein Preis in Höhe von 350,-- €. Wobei eine Umstellung von Saisonkörben mit 30,-- Euro extra berechnet werden soll. Über die Halbtagspreise für einen Strandkorb soll nachgedacht werden, wenn das Personalkonzept für die neue Saison steht. Nach kurzer Diskussion schließt sich die Vertretung dem Vorschlag von Frau Güldenpfennig an. Die Strandkorbpreise für die Saison 2007 werden folgt beschlossen:
15.05. – 30.09.2007
Bis 5 Tage:       7,50 €               2006: bis 3 Tage 7,20 €
Ab 6 Tage:        6,50 €              2006: ab 4 Tage  6,20 €
Abstimmung: 8 : 0 : 0

01.04. – 14.05. sowie 01.10. – 15.10.2007:
7 Tage mieten – 4 Tage zahlen = 30 € (Preis pro Tag 4,29 €)
5 Tage mieten – 3 Tage zahlen = 22,50 € (Preis pro Tag 4,50 €)
Verlängerungstag ab 8. Tag = 4,- Euro.
Abstimmung: 8 : 0 : 0

Halbtagespreis:
Ab 15.00 Uhr:       offen

Saisonkorb Strand (01.04. – 15.10. – so lange es die Wetterverhältnisse zulassen)
2-er Korb Strand: 350,- € inkl. MwSt. inkl. Hallenunterstellung, Aufstellung am Strand, Rücktransport, Bergung bei Flut
Abstimmung: 8 : 0 : 0


6. Feststellung des Jahresabschlusses 2004 der Kurverwaltung Rantum (siehe Protokoll des Finanz- und Kurausschusses vom 05.12.2005)

Die Prüfung wurde im Juli 2005 in den Räumen des Amtes Landschaft Sylt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat, Pinneberg, durchgeführt und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Das Ergebnis wurde in der Schlussbesprechung am 19. Oktober 2005 erörtert. Wie aus dem Bericht ersichtlich, gab es zu den wirtschaftlichen Verhältnissen keine wesentlichen Beanstandungen. Der Kreis NF – Gemeindeprüfungsamt – weist jedoch auf den aufgelaufenen Verlustvortrag hin, der mit dem Jahresverlust aus 2004 inzwischen auf 816.859,90 Euro aufgelaufen ist, und mit dem Veräußerungserlös des Grundstückverkaufes deutlich reduziert werden kann. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresverlust in Höhe von 99.263,47 Euro auf neue Rechnung vorzutragen
Abstimmung: 8 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 4.7 (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4) der Gemeinde Rantum sowie Satzungsbeschluss

Zum Bebauungsplan Nr. 4.7 wurde in der Zeit vom 01.02.2006 bis zum 03.07.2006 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde keine Stellungnahme abgegeben. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 4 nicht berührt. Es handelt sich hierbei um eine minimale Einbeziehung der ehemaligen Straßenflächen und des abgeschnittenen Reststücks der ehemaligen öffentlichen Gründflächen in das südlich grenzende allgemeine Wohngebiet WA mit Übernahme seiner Festsetzungen. Gv. Carstensen macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage der Amtsverwaltung im Text Teil B wie folgt geändert wurde:
1b) Antennenmasten (1 Pro Grundstück) wird gestrichen
3. Garagen sind nur unterirdisch zulässig
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Der Bürgermeister beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belage, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Rantum für das Gebiet Flur 2, Flurstück 459, südlich der Strandstraße, östlich der Hörnumer Strasse (L24), nördlich des Flurstückes 206/2 und westlich des Flurstückes 305 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) Begründung als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung: 8 : 0 : 0


8. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30.06.2006

Der Bürgermeister erläutert die Haushaltsüberschreitung und verliest hierzu die Vorlage der Amtsverwaltung vom 21.07.06, die auch jedem Gemeindevertreter vorliegt. Die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006 in Höhe von insgesamt 7.289,01 Euro werden von der Vertretung einstimmig genehmigt. Abstimmung: 8 . 0 : 0


9. Wahl eines Mitgliedes für den Schulverband Hörnum-Rantum

Vorgeschlagen war zwar schon BV Peter Hansen, nach Mitteilung des Amtes muss das neue Mitglied im Schulverband aber ein Gemeindevertreter sein. Es wird der Gv. Zahel vorgeschlagen. Da dieser bei der heutigen Sitzung nicht anwesend ist, soll dieser auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gefragt werden, ob er eine Wahl annehmen würde.


10. Stellungnahme zur Benennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbestätte der Unesco

Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass bei tourismuspolitischer Betrachtung das Prädikat „Weltnaturerbe“ einen hohen Stellenwert habe. Fast alle Gemeinden im Bereich der nordfriesischen Insel und Halligwelt lehne dieses Prädikat jedoch ab, weil sie weitere Beschränkungen aus naturschutz-rechtlicher Betrachtung heraus argwöhnen. Nach kurzer Beratung schließt sich die Vertretung dieser ablehnenden Haltung an. Abstimmung: 0: 8 : 0


11. Fragen der Bürger

Herr Erberich fragt an, warum die neuen Häuser der Gewoba 3-stöckig gebaut werden durften. Boy Carstensen erklärt hierzu, dass die Gemeinde ein Kompromiss eingegangen ist und die Gesamthöhe von den anderen umliegenden Häusern nicht überschritten wird.

Ferner fragt Herr Erberich an, ob die Gemeinde zu einem „Amt Sylt“ gezwungen werden kann. Dieses wird seitens des Bürgermeisters verneint.

Zum Kurhausparkplatz wird angeregt hier mit Parkscheiben zu arbeiten und dieses zu überwachen.

Angesprochen auf das „Haus auf der Düne“ wird erklärt, das die Höhe des Hauses seitens der Gemeinde nicht gewollt war und die Form eines Geländers in der Ortsgestaltungssatzung nicht geregelt ist.

Weiter wurde der Weg vom Haben über den Deich angesprochen. Hier erklärte der Bürgermeister, dass dies ein Naturpfad sei und dieser auf privatem Grund liegt.



Bürgermeister Jansen dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.