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Protokoll vom14.12.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird durch den Bürgermeister erläutert. Gegen die Aufnahme des TOP 15. bestehen keine Einwände.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Jansen berichtet, dass ein Ideen-Wettbewerb zur „Aufwertung des Hafengebietes“ stattgefunden hat und hier durch ein Preisgericht 3 Preise vergeben wurden.  . Die Wünsche der Gemeinde wurden vom 1. Preisträger berücksichtigt. Nun muss man in die Umsetzungsphase gehen. Bgm. Jansen betont, dass die Gemeinde zur Umsetzung dieser Planungen keine Grundstücke enteignen will.

Weiter berichtet der Bürgermeister, dass die durch den Landschaftszweckverband organisierten „Sturmtage“ in Kampen durchgeführt wurden. Hierbei werden auch die erhebliche Schäden in den letzten Wochen an der Westküste angesprochen.

Der Bürgermeister dankt den freiwilligen Helferinnen der Gemeinde für die Ausrichtung der Senioren-Adventsfeier. 30  Senioren waren zu einer gemütlichen Feierstunde gekommen.  Es wird bedauert, dass der „Rantumer Advent“ nicht sehr viele Besucher hatte.

Ferner erklärt der Bürgermeister,  dass in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen keine Feierstunde zum Volkstrauertag stattfand. Die Sylter Presse musste dieses negativ kommentieren, in Rantum hat dies nach Meinung des  Bürgermeisters wohl kein Mitbürger vermisst.  Der Bürgermeister hat den Sozialausschuss aufgefordert, darüber zu beraten, ob in den nächsten Jahren eine Feierstunde zum Volkstrauertag stattfinden soll.


3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzung vom 14. September 2006

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung beschlossen hat, dem Dorfhotel die Hausnummer „Hafenstraße 1 A“ zu geben, um eine völlig neue Umnummerierung in der Hafenstraße zu verhindern. Weiter wurde um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Wohnbebauung gesprochen.


4. Bericht über die Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vom 04.10.2006

Eine Bauvoranfrage an der alten Dorfstraße wurde wegen der Außenbereichslage abgelehnt. Zustimmung fanden dagegen mehrere Bauanträge, die Grundstücke am Dünengrund betreffend. Den Erweiterungswünschen eines Ladenbesitzers konnte wegen fehlender Übereinstimmung mit dem B-Plan und der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden. Es soll aber weiter nach Lösungen im Sinne des Antragstellers  gesucht werden

Der Sitzung war eine Ortsbegehung im Dünenbereich zwischen dem Strandübergang ADS und dem Übergang Campingplatz vorausgegangen, mit dem Ziel, eine weitere offizielle Wandermöglichkeit zu erkunden.

Damit Hotelgäste des TUI-Hotels und Anwohner der Hafenstraße einen direkten Zugang zu den Stränden erhalten, wird vorgeschlagen, gegenüber der Hafenstraße an der L24 einen vorhandenen Unterbau der ehemaligen Bahntrasse nach Süden als Weg zu nutzen. Ein vorhandener Trampelpfad soll dann als Verbindung zum asphaltierten Übergang  ADS ausgebaut  werden. Diese Lösung muss jedoch zwingend mit der Errichtung einer Ampelanlage an der Einmündung der Hafenstraße zur L24 verbunden werden.

Die vorhandene Straße zur Rückseite des ehemaligen Wasserspeichers und in deren Fortsetzung der ca. 2,50 m breite Trampelpfad nach Norden zum WC am Übergang Campingplatz sollten nach Vorstellung der Ausschussmitglieder zu einem Lehm-Kies-Weg ausgebaut und mit dem Überweg am Campingplatz verbunden werden.

Am Übergang Campingplatz wird in Strandnähe eine Aussichtsplattform mit Sitzgelegenheiten vorgeschlagen.

Von den künftigen Hotelbetreibern war die Frage nach einer Strandversorgung gestellt worden. Als Standort wäre der Übergang ADS vorzusehen. Um den Naturverbrauch zu minimieren, kam die Idee auf, die Versorgung mit Kiosk, kleinem Restaurant-Angebot und öffentlichen Toiletten direkt über dem tiefen Einschnitt des Strandübergangs auf einer Plattform zu errichten. Hierfür sollen private Investoren geworben werden.

Der Bürgermeister und der B-A-Vorsitzende wurden beauftragt, unter Einbindung des Landschaftszweckverbandes, Gespräche über eine Realisierung, vor allem auch mit den Naturschutzbehörden zu führen.

Hierzu ergänzt der Bürgermeister, dass nach Auskunft der Naturschutzbehörde die Wegeführung und die Plattform wohl umsetzbar sein werden.

Es wurde der Wunsch eines Restaurant-Besitzers auf Erweiterung seines Hauses im B-Plan Gebiet 7 erörtert und die Kriterien für eine erforderliche, mögliche Änderung des Bebauungsplanes festgelegt.

Der Bürgermeister verfolgt die Idee, besondere Anreize (auch finanzieller Art) zu schaffen, um Vermieter zu motivieren, behindertengerechte Angebote zu schaffen und eventuell einen Wettbewerb zu veranstalten. Der Gedanke soll weiter verfolgt werden.


5. Bericht über die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 17.10.2006

Gv. D. Schmitt berichtet, dass auf dieser Sitzung der diesjährige Senioren-Adventsnachmittag und der Rantumer Advent organisiert wurde. Weiter wurde mit den Senioren ein „Bingo-Nachmittag“ ausgestaltet, der sehr viel Anklang fand.


6. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 14. November 2006

Die Vorsitzende des Ausschusses, Gv. B. Maenss, berichtet über die Sitzung, in der vorwiegend die Kurabgabensatzung und der Haushalt zu beschließen war.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2007

Die Vorsitzende erläutert, dass im Verwaltungshaushalt mit einem Minus von 60.000 Euro zu rechnen ist. Die einzige Möglichkeit dieses auszugleichen wäre, die Steuern zu erhöhen. Die seitens der Amtsverwaltung vorgeschlagenen neuen Steuersätze werden von der Vorsitzenden verlesen:

Anhebung

von

auf

Grundsteuer A 270 % 330 %
Grundsteuer B 320 % 330 %
Gewerbesteuer 310 % 350 %
Zweitwohnungssteuer 10 % 11 %
Hundesteuer für den ersten Hund 40 € 60 €

Zu den Haushaltsansätzen wird erklärt, dass diese denen des Vorjahres entsprechen. Gv. Maenss verliest die Haushaltssatzung für das Jahr 2007. Die Gemeindevertretung stimmt dem Haushaltsplan, sowie der Haushaltssatzung und dem Investitionsprogramm zu. Abstimmung: 8:0:1


8. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe

Die Änderungen der neuen Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe werden erläutert. Im wesentlichen wurden die Saisonzeiten geändert und festgelegt, dass Kinder bis zum 18 Lebensjahr von der Kurabgabe befreit werden. Die Vertretung stimmt der Satzung in der vorliegenden Form einstimmig zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0


9. Beschlussfassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Straße Henning-Rinken-Wai in Rantum

Bürgermeister Jansen verliest die Vorlage der Amtsverwaltung. Nachdem die Erschließung der Straße Henning-Rinken-Wai  abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die erschlossene Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Rantum über die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 20.04.1989 in Verbindung mit dem BauGB. Die Gemeindevertretung stellt die satzungsgemäße Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme Henning-Rinken-Wai in Rantum fest. Abstimmung: 9 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die vorzeitige Verlängerung der Wegenutzungsverträge mit der Energieversorgung Sylt
a. Die Wasserversorgung
b. Die Stromversorgung

Die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt wird verlesen. Im Zuge der Beratung über die Übertragung der gemeindlichen Anteile am Abwasserzweckverband auf die Energieversorgung Sylt GmbH wurde auch bereits eine vorzeitige Verlängerung der bestehenden Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) für die Stromversorgung, wie auch für die Wasserversorgung nachgedacht und bereits positiv betrachtet. Für den Fall, dass die Gemeindevertretung dem Neuabschluss der beiden Verträge positiv gegenüber steht, sollte der Beschluss gefasst werden, dass die Energieversorgung Sylt GmbH zunächst aufgefordert wird,  entsprechende Vertragsentwürfe einzureichen. Die Energieversorgung Sylt GmbH sollte gleichermaßen das Signal erhalten, dass die Gemeinde einem Neuabschluss der Verträge (Verlängerung) positiv gegenüber steht, damit die EVS eine gewisse Planungssicherheit hat. Nach Eingang der Vertragsentwürfe würde das Amt Landschaft Sylt die Entwürfe dahingehend prüfen,  ob sie der jetzigen Rechtslage entsprechen und ob die Rechte der Gemeinde Rantum/Sylt ausreichend berücksichtigt sind. Insbesondere geht es darum, dass auf Dauer eine Verpflichtung besteht, die höchstzulässige Konzessionsabgabe an die Gemeinde zu zahlen und dass auch der grundsätzlich zulässige Kommunalrabatt für gemeindliche Abnahmestellen in der höchstzulässigen Form eingeräumt wird. Unter diesem Gesichtspunkt ist die nachfolgende Beschlussfassung zu sehen. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt vom Grundsatz her die Absicht, mit der Energieversorgung Sylt GmbH vorzeitige Verlängerungsverträge für die Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom und Wasser abzuschließen (Wegenutzungsverträge).

2. Die Energieversorgung Sylt soll ohne präjudizierende Wirkung aufgefordert werden, entsprechende Vertragsentwürfe einzureichen.

3. Das Amt Landschaft Sylt wird gebeten, diese Vertragsentwürfe zu prüfen und dabei auf einheitliche Inhalte mit anderen Kommunen auf Sylt zu achten.

4. Unabdingbarer Inhalt  der Verträge sind die höchstmöglichen und gesetzlich zulässigen Rechte der Gemeinde Rantum insbesondere hinsichtlich der höchstzulässigen Konzessionsabgabe und des  größtmöglichen Kommunalrabattes.

5. Nach Überprüfung der Verträge wird die Verwaltung gebeten, diese erneut der Gemeindevertretung einschließlich einer abschließenden Stellungnahme zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach dieser jetzigen Beschlussfassung eine Bekanntmachung im Sinne von § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zu veranlassen (Bekanntgabe, dass der Wegenutzungsvertrag vorzeitig beendet und dann verlängert werden soll).

Abstimmung: 9 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung des Amtes Landschaft Sylt

Die Fusionsverhandlungen für eine Fusion aller Gemeinden auf der Insel Sylt sind  ins Stocken geraten und auf Grund des erklärten Widerstandes einiger Gemeinden wohl als gescheitert zu betrachten. An einer Zusammenführung der Verwaltungen der Stadt Westerland und des Amtes Landschaft halten die Gemeinden des Amtes, so ein Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern am 31.10.2006, derzeit wohl nicht mehr fest. Die Zusammenführung würde keine erkennbaren Kosteneinsparungen bringen. Hinsichtlich der Unterbringung des Amtes im Rathaus Westerland wäre auf Grund der erforderlichen baulichen Investitionen sogar mit mehr erheblichen Mehraufwendungen gegenüber den jetzigen Kosten zurechnen. Die Pachtzahlungen würden  an die KLM erfolgen, einen stadteigenen Betrieb,  und wären damit für die Gemeinden verlorene Ausgaben. Beide Verwaltungen liegen über der 8.000 Einwohner-Grenze und sind damit vom Verwaltungsstrukturgesetz nicht betroffen. Zwingenden Handlungsbedarf gibt es daher nicht.
Für die diesbezügliche Beratung, die noch im Dezember 2006 im Amtsausschuss anstehen wird, bitten wir die amtsangehörigen Gemeindevertretungen um ein Votum zu dieser Frage, damit hinsichtlich der weiteren Dinge, die jetzt in angriff genommen werden müssen, Planungssicherheit besteht.
1. Es geht dabei jetzt um eine Lösungsfindung für die weiterhin prekäre Raumsituation der Amtsverwaltung. Die Lösung sollte der schon andiskutierte Neubau eines Verwaltungsgebäudes sein.

2. Eine weitere Entscheidung muss hinsichtlich der Bürgermeisterstelle in Sylt-Ost getroffen werden. Herr Schmatloch ist als stellvertretender Bürgermeister zeitlich befristet und nur übergangsweise in diesem Amt. Bei einer Beibehaltung der Geschäftsführung des Amtes durch die Gemeinde Sylt-Ost müsste die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Gemeindevertretung stellt fest, dass das „Amt Sylt“ weiterhin das Ziel sein sollte. Ferner soll in einem zu unterzeichnenden Vertrag eine Kündigungsfrist eingearbeitet werden. Die Gemeindevertretung ist mit dem Beibehalt des Amtes Landschaft Sylt in seiner jetzigen Struktur einverstanden. Abstimmung: 8 : 1 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung über den Neubau der Feuerwehr

Bürgermeister Jansen berichtet: Die Diskussion um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat bis heute den Stand, dass sich die Gemeindevertretung dafür ausgesprochen hat auf dem Gelände der jetzigen Feuerwehr ein neues Gerätehaus zu bauen. In der Zwischenzeit wurde die Neubauabsicht mit der Errichtung von Wohnraum auf dem Feuerwehrgelände verbunden. Hierzu liegt ein Angebot der Fa Rose&Rose vor, auf dem Feuerwehrgrundstück das Gerätehaus und 6 Reihenhäuser zu errichten. Alle Häuser würden als ein Baukörper errichtet werden und Reetbedachung erhalten. In einem Gespräch mit dem Kommando der Feuerwehr Rantum wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Variante Neubau Gerätehaus kombiniert mit Eigenheim Reihenhäuser zwar interessant ist, aber nicht unbedingt mit dem technischen Bedarf der Feuerwehr im Zusammenhang steht. Nach der Umfrage, die von Seiten der Gemeinde Rantum über das Gemeindeblatt RAAN unternommen wurde, haben 6 Rantumer Bürger Interesse für ein Reihenhaus bekundet. Weiterhin hat der Bauträger ABCO für das Bauprojekt Am Sandwall 44, bzw. Dünengrund ein Angebot unterbreitet sechs Reihenhäuser zum Rohbaupreis von 160.000,00 € errichten zu lassen und diese über die Gemeindeverwaltung an Rantumer Bürger zu verkaufen. In einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Kreises Nordfriesland für Feuerwehr Bauten, wurde deutlich, dass Feuerwehrgerätehäuser nach den entsprechenden Rahmenbedingungen neben den Vorgaben des Innenausbaues im Aussenbereich genügend Parkplätze auf dem Feuerwehrgelände vorzuhalten haben und dass ein Übungsplatz mit ca. 100 qm Freifläche vorhanden sein sollte. In diesem Gespräch wurde auch erörtert, dass die „Brandlast“ des Ortes mit den vorhandenen 2 Fahrzeugen gut abgedeckt ist. Bei der Zuordnung eines dritten Fahrzeuges müsse auch bedacht werden, dass die Mannschaftsstärke der Feuerwehr Rantum nicht genügend groß ist um drei Fahrzeuge zu besetzen. Vor dem Hintergrund dieses Wissensstandes sollte die Gemeindevertretung beschließen,
- dass der Neubau des Feuerwehrgerätehauses allein stehend, ohne Wohnbebauung, erfolgt. Die verbleibende große Freifläche sollte als Übungs- und Veranstaltungsplatz genutzt werden.

- Weiterhin sollte der Neubau wiederum mit zwei Fahrzeughallen errichtet werden.

- Der Neubau sollte eine Toilettenanlage im Erdgeschoß erhalten, die nach Geschlechtern getrennt errichtet wird. Im Dachgeschoss sollen Versammlungsraum, Büro und Lager entstehen.

- Das Gerätehaus soll sich der umliegenden Bebauung anpassen, somit ist eine Reetbedachung nicht erforderlich.

Bgm. Jansen betont, dass heute ein Grundsatzbeschluss gefaßt werden soll, um die künftige Richtung zu bestimmen. Gv. Zahel gibt zu Bedenken, dass eine dritte Halle allein schon aus Platzgründen nötig sei. Er stellt den Antrag, die heutige Beschlussfassung zu verschieben, um nochmals mit dem Kommando der Feuerwehr zu sprechen. Der Antrag wird mit 1 : 8 : 0 abgelehnt. Die Gemeindevertretung folgt dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters mit  8 : 0 : 1.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Planes Gewerbegebiet/Hafen

Der Bürgermeister schlägt vor, dass im Rahmen dieser Sitzung auf einen Beschluss verzichtet wird, da einige grundsätzliche Festlegungen bezgl. des Plangebietes noch abgeklärt werden müssen. Hier geht es insbesondere um die Frage, soll die Gemeinde Planverfasser werden oder besteht die Möglichkeit einen Vorhabenbezogenen B-Plan ausfertigen zu lassen.  Man verständigt sich darauf, diese offenen Fragen im Januar zu klären und dann sich in die nächsten Planungsschritte zu begeben. Abstimmung: 8 : 1 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes Nr. 8 b, Sylt-Quelle, (Nutzung der Lagerhalle als Veranstaltungsort)

Bürgermeister Jansen erläutert,  dass die Lagerhalle offiziell als Veranstaltungsraum dienen soll.
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 b für das Gebiet östlich des TUI-Dorfhotels, südlich des Rantumbeckens, nördlich und westlich der Hafenstraße und nördlich der ehemaligen Kasernenanlage. Planungsziele sind
a) Erweiterung der Nutzung auf Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Produkten, welche Minearalwasser und/oder Thermalsole als Bestandteil verwenden.
b) Erweiterung der Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet SO „Mineralwasserfabrik“ um die Nutzbarkeit der bestehenden baulichen Anlagen der Minerealwasserfabrik für Veranstaltungen einschließlich Festsetzungen für die Unterbringung des damit verbundenen ruhenden Verkehrs.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

3. Die Kosten für diese Planungen trägt der Nutzer

Abstimmung: 9 : 0 : 0


15.  Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3.5 (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3) der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet des Bahnsozialwerks/Seeheim, westlich der L 24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrgerätehauses

Gv. Nebert bringt zum Ausdruck, dass er mit der Änderung des B-Planes nicht einverstanden ist, da es ihm unverständlich ist, dass ein  Sozialwerk alles abschöpfen möchte, was möglich ist. Bgm. Jansen erwidert hierzu, dass das Seeheim steuerrechtlich genauso behandelt wird, wie andere Gewerbe. Wird steuerrechtlich genauso behandlet wie andere Gewerbe. Beschluss:
1. Der vorgelegte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3.5 (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet des Bahnsozialwerks/Seeheim, westlich der L 24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrhauses, wird einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Kosten für diese Planungen trägt der Nutzer

Abstimmung: 8 : 1 : 0


16. Fragen der Bürger

Herr W. Trautmann macht auf die gefährliche Situation in der Hafenstraße (Baustelle TUI-Dorfhotel) aufmerksam und schlägt vor, die Straße zum Torbogen zu öffnen. Der Bauausschuss wird sich mit diesem Thema befassen.

Wehrführer T. Hillje merkt an, dass er es bedauert, wie heute bezüglich des Feuerwehrneubaus beschlossen wurde und äussert seine Bedenken, dass Kammeraden nunmehr aus der Feuerwehr austreten.

Franz Erberich spricht die Wegeführung TUI-Dorfhotel an. Bgm. Jansen erläutert, dass man mit der Naturschutzbehörde in Verhandlung steht.

Frau F. Kammholz spricht die Einfahrt zur Hafenstraße an. Bgm. Jansen erklärt, dass entweder eine Ampel oder ein Kreisel dort gebaut wird.



Bgm. Jansen dankt den Anwesenden und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung.