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Protokoll vom 13.09.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Gv. B. Maenss, Gv. U. Wilke und Betriebsleiterin A. Güldenpfennig fehlen entschuldigt. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen berichtet über die MVS-Schwimmhalle in List. Bis Ende Dezember 2007 ist die Bundeswehr Eigentümer der Schwimmhalle, anschließend die BIMA. Die wiederum möchte das Schwimmbad an eine Trägergemeinschaft (bestehend aus DLRG, TV Keitum, TSV Westerland und Herrn Roßberg, techn. Leiter der Schwimmhalle) verpachten. Die Kommunen sollen Zuschüsse bereitstellen, für die Gemeinde Rantum würden Kosten in Höhe von rd. 3.900,-- € entstehen. Bgm. Jansen hält dies für sinnvoll. Die Nutzung durch die Trägergemeinschaft ist vorerst auf 1 Jahr befristet, da anschließend sicher die Therme in Keitum für die sportlichen Schwimmaktivitäten genutzt werden wird.

Bgm. Jansen weist auf die Landratswahl am  Sonntag, den 16. September 2007 hin.

Bgm. Jansen begrüßt Herrn Schmidt vom Amt Landschaft Sylt und Herrn Haase, freiberufl. Bauingenieur. Die Herren werden zum Tagesordnungspunkt 4, Planungsstand der Linksabbiegerspur zum Dorfhotel, berichten. In diesem Zusammenhang verliest Bgm. Jansen einen Brief vom Amt Landschaft Sylt, in dem zu einer Beschwerde eines Bürgers Stellung genommen wird.

Gv. A. Nebert sagt zu dem vorgenannten Thema, dass er, und seiner Meinung nach auch die anderen Gemeindevertreter, bei der Festsetzung der Kostenübernahme der Linksabbiegerspur durch die GBI nicht aufgepasst hätten. Dies weist Bgm. Jansen zurück.


3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinde-vertretersitzung vom 12. Juli 2007

Bgm. Jansen erläutert, dass verschiedene Bauangelegenheiten zu beraten waren.
· Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten (Strandstraße)
· Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten (Merret-Lassen-Wai)
· Neubau eines Kleinbeherbergungsbetriebes mit 5 Wohneinheiten (Hörnumer Straße)

Die Zustimmungen sind jeweils erfolgt.


4. Bericht über den Planungsstand der Linksabbiegerspur zum Dorfhotel

Herr Haase, freiberufl. Bauingenieur, stellt sich kurz vor und berichtet, dass durch die ermittelte Verkehrsbelastung erhöhte Wartezeiten, insbesondere für die Linksabbieger aus der Hafenstraße kommend, entstehen werden. Er stellt 2 Möglichkeiten vor, die diesen Knotenpunkt entlasten würden.
1. Die Fahrbahn an der Westseite zu verbreitern und dadurch eine Linksabbiegerspur einzurichten.
2. Einen Kreisverkehr einzurichten.
Er stellt die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegenüber und vertritt die Ansicht, dass ein Kreisverkehr aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoller wäre. Des weiteren teilt er mit, dass über einen Förderantrag bis zu 70 % Fördermittel möglich wären. Bgm. Jansen bedankt sich bei Herrn Haase für den Vortrag. Die Gemeindevertreter diskutieren kurz das Für und Wider der beiden Varianten. Bgm. Jansen teilt mit, dass den Gemeindevertretern die Unterlagen von Herrn Haase zur Verfügung gestellt werden, so das evtl. in der nächsten Gemeindevertretersitzung ein Beschluss gefasst werden kann.


5. Beratung und Beschlussfassung über den aktuellen Stand der Planung des Feuerwehrgerätehauses

Bgm. Jansen teilt mit, dass die zuvor gewählte Dachform vom Kreis beanstandet wurde. Die entsprechende Änderung wurde bereits mit der Feuerwehr besprochen. Er stellt den neuen Plan mit der neuen Dachvariante vor. Gv. Zahel wirft ein, dass er den Bau für das Ortsbild nicht gut findet, dieser aber feuerwehrtechnisch praktisch sei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem geänderten Antrag für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6            Nein-Stimmen: 1        Enthaltungen: 0


6. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 14. August 2007

Gv. Nebert verliest die Niederschrift der Sitzung. Zum Thema Campingplatz teilt Bgm. Jansen den Zuhörern mit, dass der Campingplatz nach Möglichkeit saniert und von der Gemeinde weiterbetrieben werden soll. Zur nächsten Gemeindevertretersitzung im Oktober sollen von Betriebsleiterin Güldenpfennig genaue Zahlen und Finanzierungsmöglichkeiten vorgetragen werden. Des weiteren teilt Bgm. Jansen zum Thema Kurkartenkontrolleure mit, dass der Rettungsdienst ab dem nächsten Jahr bis auf die Abendstunden ausgedehnt werden sollte, von bisher 16.00 Uhr bei gutem Wetter bis evtl. 21.00 Uhr. Diesbezüglich gibt es auch bereits Gespräche mit den anderen Gemeinden.


7. Bericht über die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 6. September 2007

Gv. D. Schmitt verliest auszugsweise die Niederschrift der Sitzung.


8. Beratung und Beschlussfassung über eine Aufhebungssatzung der Satzung nach § 22 BauGB sowie der 1. Änderung der Satzung nach § 22 BauGB

Da die „Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ sowie die „1. Änderung der Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ sich als unpraktikabel hinsichtlich des Zieles der Sicherung von Hauptwohnsitznutzungen erwiesen haben, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12.07.2007 folgende „Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Aufhebung der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ sowie der „1. Änderung der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ beschlossen:

§ 1
Aufhebung

Die folgenden, auf Grundlage des § 22 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 1 der Landesverordnung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen vom 09.12.1988 (GVOBl. Schl.-H. S. 61) erlassenen Satzungen der Gemeinde Rantum (Sylt) werden aufgehoben:
„Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ vom 13. Oktober 1989 sowie „1. Änderung der Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr“

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Diese Satzung wird gem. § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Rantum (Sylt) ortsüblich durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel, die sich am Gebäude der Gemeinde- und Kurverwaltung, Strandstraße befindet, während der Dauer von 7 Tagen, bekannt gemacht.


Da die Regelungen der Satzung nach § 22 BauGB sowie die Regelungen der 1. Änderung der Satzung nach § 22 BauGB nicht erfolgreich verhindern konnten, dass durch die Einführung des Genehmigungsvorbehaltes Investoren und Bauherren nicht mehr so viele Zweitwohnungen bauen, wurde auf Wunsch der Gemeinde nunmehr durch das Amt Landschaft Sylt eine Satzung zur Aufhebung der Satzung nach § 22 BauGB sowie der 1. Änderung der Satzung nach § 22 BauGB vorbereitet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Satzungsbeschluss der „Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Aufhebung der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ sowie über die Aufhebung der „1. Änderung der Satzung der Gemeinde Rantum (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7            Nein-Stimmen: 0        Enthaltungen: 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Rantum

Die auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung für das Land Schleswig-Holstein basierende Entschädigungssatzung für die Gemeinde Rantum sieht in § 6 vor, dass Selbstständige auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung erhalten, während sie ihr Ehrenamt oder ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Die Höhe der stündlichen Verdienstausfallentschädigung wird nach dem Wortlaut des aktuellen Satzungstextes jeweils im Einzelfall festgesetzt und richtet sich nach dem glaubhaft gemachten Verdienstausfall, wobei jedoch bis lang ein Höchstbetrag von 10,00 € pro Stunde nicht überschritten werden durfte. In den übrigen amtsangehörigen Gemeinden wurde der Höchstbetrag zwischenzeitlich auf 23,00 € angehoben, da dieser Betrag eher dem tatsächlichen Verdienstausfall eines Selbstständigen entspricht. Die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Rantum enthält folgende Änderungen:

Artikel I
§ 6 erhält folgende neue Fassung:

Ehrenbeamtinnen und –beamten, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreterinnen und –vertreter, den nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern von Ausschüssen ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbstständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zulasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind vorgenannten Personen selbstständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalles nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 23,00 Euro.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorstehende I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Rantum.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7            Nein-Stimmen: 0        Enthaltungen: 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die Verkleinerung des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 7

Der Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet zwischen dem Seedeich und der Rantumer Straße (l 24), beidseitig der Hafenstraße, ist vom Kreis Nordfriesland bereits relativ weit aufgestellt worden, die Planung wurde jedoch wegen verschiedener anderer Planungen in dem Gebiet, z. B. Thermalhotel, Umgestaltung des Gewerbegebiets „Hafenstraße“, zurückgestellt. Die Gemeinde wünscht nun, dass die Planung des Bebauungsplanes Nr. 7 bis zu Ende fortgeführt wird, da der Bebauungsplan für da Dorfhotel nun rechtskräftig ist bzw. das Wettbewerbsergebnis „Hafenstraße“ belegt, dass hier keine neuen Aspekte im Bebauungsplan Nr. 7 zu berücksichtigen sind. Aktuelle Ereignisse führen zu einigen Änderungen aus Sicht der Gemeinde: Der Betreiber und Eigentümer der Speisewirtschaft „Rantem Hüs“ wünscht seinen Gastronomiebetrieb zu erweitern, außerdem möchte er hier einen kleinen Backshop errichten. Die Gemeinde Rantum selbst möchte dies zum Anlass nehmen, ihn zu bitten, das Warenangebot noch weiter auszudehnen, in Form eines kleinen „Tante-Emma-Ladens“/Shops, der die Nahversorgung für Rantum Nord übernimmt, wo bereits 80 % der Bevölkerung Rantums leben. Hierzu soll das Grundstück von Herrn Erberich aus dem Bebauungsplan Nr. 7 abgekoppelt werden und es soll ein Bebauungsplan 7a aufgestellt werden, wobei Herr Erberich die Kosten für den Bebauungsplan 7a tragen soll. Der Bebauungsplan Nr. 7a  könnte als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und auf Kosten vom Gaststättenbetreiber durch ein privates Planungsbüro erstellt werden. Es wird ein Durchführungsvertrag aufgesetzt mit einer Fristbindung, bis zu der der Gaststätteneigner die geplante Maßnahme umzusetzen hat. Setzt er die geplante Maßnahme nicht bis zu diesem Zeitpunkt um, ist der Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB von der Gemeinde aufzuheben. Hiermit ist gewährleistet, dass die Gemeinde Rantum tatsächlich ihr Ziel erreicht. Für den Eigner ergibt sich der Vorteil, dass er sein Vorhaben relativ zügig umsetzen kann. Der Rest des Bebauungsplanes Nr. 7 wird durch den Kreis Nordfriesland durchgeführt, der Plan kann nun durchgeführt werden, da die Ergebnisse des Wettbewerbs „Hafenstraße“ abgeschlossen sind und erkennbar ist, dass das Ergebnis des Wettbewerbs „Hafenstraße“ den Bebauungsplan Nr.7 nicht tangiert. Ein Aufstellungsbeschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7a sollte erst gefasst, wenn die Planungsabsichten des Gaststätteneigners konkretisiert sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt in öffentlicher Sitzung wie folgt:
Das Grundstück der Speisewirtschaft „Raantem Hüs“ (Gemarkung Rantum, Flur 1, Flurstück 363, Flächengröße 1698 m²) wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 7 entlassen. Die Aufstellung über den Bebauungsplan Nr. 7a erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Bebauungsplan Nr. 7 soll unter Ausschluss der genannten Fläche weiter fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7            Nein-Stimmen: 0        Enthaltungen: 0


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet Flur 2, Flurstück 63, 378 westlich der Stiindeelke, östlich der Hörnumer Straße (L 24), südlich der Kurverwaltung und nördlich der Flurstücke 70/1, 71/1, 377 und 64

Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss für diesen B-Plan gefasst und ihn damit ins formelle Verfahren gegeben. Die Planung ist soweit gereift, dass der Plan öffentlich ausgelegt werden kann und die TÖB beteiligt werden können. Planungsinhalte für den Bebauungsplan sind: Umwandlung der „Fläche für Gemeindebedarf“ in Fläche „Allgemeines Wohngebiet“ (GRZ 0,12), da die Grundstücke sich im Privatbesitz befinden und die Gemeinde die vorhergehenden Ziele einer fußläufigen Verbindung zwischen Stiindeelke und Hörnumer Straße (L24) nicht mehr verfolgt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der vorliegende Entwurf zur vereinfachten 8. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Rantum (Sylt) für das o. g. Gebiet wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7            Nein-Stimmen: 0        Enthaltungen: 0


12. Fragen der Bürger

- Herr Ossenbrink fragt nach der Breite des geplanten Fußweges südlich der Hafenstraße. Bgm. Jansen teilt mit, dass die normale Gehwegbreite bei ca.1,50 m liegt. Gv. Carstensen teilt hierzu mit, dass es sich nicht um einen reinen Fußweg handelt, sondern dieser befahrbar sein muß. Daher wird nur eine optische Absetzung erfolgen.

- Herr Bourne fragt an, warum die Kurverwaltung ab September nicht mehr sonntags geöffnet sei, obwohl noch viele Gäste da sind. Bgm. Jansen sagt zu, dies mit Frau Güldenpfennig zu besprechen.

- Herr Glas fragt nach, warum die Behindertentoilette an der Strandmuschel nicht mehr benutzbar sei. Bgm. Jansen dankt für den Hinweis und wird dem nachgehen.

- Herr Erberich fragt nach, warum nur die Gewerbetreibenden der Hafenstraße auf dem neu aufgestelltem Werbeschild werben dürfen. Er hätte auch Interesse. Bgm. Jansen sagt zu, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, wenn nach dem Rücklauf der Interessenabfrage der Gewerbetreibenden noch Werbeflächen frei sind.

- Herr Nissen weist erneut darauf hin, dass seiner Meinung nach die Äußerung, dass im Bezug auf die Kostenübernahme für die Linksabbiegerspur „gepennt“ wurde, nicht von einem Bürger sondern von einem Gemeindevertreter gesagt wurde. Gv. Carstensen weist dies zurück.

- Herr Trautmann fragt nach, ob es nicht möglich sei, den Fußweg zum Torbogen für den Verkehr freizugeben. Bgm. Jansen verweist darauf, dass dies mit einer B-Plan-Änderung verbunden wäre. Der Bauausschuss sieht dies zur Zeit nicht vor. Zu dem Thema entsteht eine kurze Diskussion.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 21.30 Uhr die öffentliche Sitzung.