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Protokoll vom 20.05.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung  der  Sitzung,  Feststellung  der  Ordnungsmäßigkeit  der  Einladung,  der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnungspunkte 7a, 7b, 7c und 7d werden zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen. Hiergegen bestehen seitens der Gemeindevertreter keine Einwände. Entschuldigt fehlen Gv. Yvonne Schmitt und Gv. Arndt Nebert. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.


2. Mitteilungen und Anfragen

Zum Thema „Linksabbiegerspur“ teilt Herr Jansen mit, dass über das LBV-SH noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Bei der Verkehrserhebung wurde festgestellt, dass nur ein kleiner Anteil der Verkehrsteilnehmer „Abbieger“ sind, dies wird sich auf die Höhe der Ablösesumme auswirken.

Bgm. Jansen berichtet über den gestrigen Seniorenausflug der Gemeinde Rantum nach Schleswig zur Landesgartenschau.

Bgm. Jansen berichtet über das erste Schleswig-Holstein-Konvent auf Gut Schierensee. Über 1.000 Bürgermeister waren anwesend, um die „Schleswig-Holstein Topographie“ zu feiern. Er hob die tolle die logistische Leistung dieser Veranstaltung hervor und lobte das gute Programm.

Bgm. Jansen weist darauf hin, dass am kommenden Sonntag, den 25.05.2008, die Kommunalwahl stattfindet.

Gv. D. Schmitt fragt nach, warum in Rantum Wahlplakate aufgestellt sind. Bgm. Jansen stellt klar, dass es sich um Kreistagsplakate handelt und dieses erlaubt sei.

Gv. F. Zahel teilt mit, dass die Gewoba Am Sandwall einen Bretterzaun errichtet hat. Durch diesen wird teilweise der Flucht- und Rettungsweg versperrt. Bgm. Jansen teilt mit, dass die Gewoba darauf hingewiesen wird.

Bgm. Jansen berichtet darüber, dass die Gemeinde ein Schreiben von einer neu gegründeten „Interessengemeinschaft Spielplatz Rantum Nord“ erhalten hat. Diese ist mit der vorhandenen Spielplatzsituation unzufrieden.  Er teilt mit, dass die Gemeinde gerne bereit ist, ihren Anteil dazu beizutragen, der Spielplatz jedoch der Gewoba gehört. Die Gewoba wird das Gespräch mit der Interessengemeinschaft  aufnehmen.


3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 10. April 2008

Bgm. Jansen erläutert, dass folgende Angelegenheiten zu beraten waren:
Das „Raantem Hüs“ wurde durch Zwangsversteigerung an einen neuen Besitzer übergeben. Leider wurden vom Vorbesitzer Farben und Öle zurückgelassen, die entsorgt werden müssen. Hier wurde eine Anzeige erstattet.

Gegen die 4. Änderung des B-Planes Nr. 30 und die 2. Änderung des B-Planes Nr. 61 der Stadt Westerland wurden keine Einwände geäußert.

Zum Thema Strandversorgung Nord wurde mitgeteilt, dass die BIMA dem Verkauf des Grundstückes zugestimmt hat. Die Höhe des Kaufpreises lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.


4. Bericht  über die gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kurausschusses und des Bau-, Wege-, Katastrophen- und Umweltausschusses vom 15. April 2008 mit Beschlussfassung über die Auftragsvergabe an den Architekten für den Bau des Sanitärgebäudes auf dem Campingplatz

Der Bauausschussvorsitzende Carstensen berichtet wie folgt: Die Ausschüsse tagten gemeinsam am 15. April 2008, um vorrangig die  Planung des Sanitärgebäudes auf dem Campingplatz zu beraten. Herr Scheil, Leiter der Bauverwaltung des Amtes, und Herr Ossenbrink, unser Fachmann vor Ort auf dem Campingplatz, waren ebenfalls anwesend. Es bestand Einvernehmen darüber, dass ein Neubau dringend erforderlich wird, weil die bestehenden Gebäude, neben zum Teil akuter Baufälligkeit, den heutigen Ansprüchen der Campingplatzgäste nicht mehr gerecht werden. Gravierende Mängel sind zu Spitzenzeiten nicht ausreichendes Warmwasser (welches teilweise noch mit Tagesstrom elektrisch erhitzt wird), komplett fehlende Beheizung der Räume, keine Abrechnungsmöglichkeiten. Der Platz beherbergt in der Hochsaison bis zu 2.000 Gäste! Eine Delegation der Gemeinde Rantum hatte sich zuvor einen modernen Campingplatz in Zierow an der Ostsee angesehen. Herr Ossenbrink stellte an Hand einer Skizze den Bedarf an sanitären Einrichtungen vor, den er zuvor in Abstimmung mit den Empfehlungen des ADAC ermittelt hatte, und erläuterte im Folgenden die Konzeption für das neue Gebäude. Neben einem hohen Komfort-Gewinn für alle Gäste, werden besondere behindertengerechte Einrichtungen sowie Mietbäder für Familien geschaffen. Das Warmwasser und die Beheizung sollen weitest möglich durch intensive Nutzung von Solarenergie erfolgen. Durch die verbrauchsabhängige Berechnung des Warmwassers über ein elektronisches System erhofft man sich eine erhebliche Reduzierung des Verbrauches. Um eine Planungsgrundlage für den Warmwasserverbrauch zu erhalten, wurden inzwischen Zähler an allen Wasseraufbereitungsanlagen installiert. Neben den Annehmlichkeiten für die Gäste, wird vor allem hohe Servicefreundlichkeit, Flexibilität der Nutzung je nach Saison und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes angestrebt. Mindestens zwei alte Gebäude sollen nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen werden. Durch eine bessere Einstufung in einschlägigen Campingführern und die Schaffung von attraktiven Standplätzen für Camping-Touristen soll eine höhere Auslastung des Platzes erreicht werden. Von mehreren angeschriebenen Architekten hatten drei ihre Bewerbungen abgegeben. Die Ausschussmitglieder entschieden sich einstimmig für das Sylter Büro Schlums + Partner und bitten die Vertretung, sich diesem Votum anzuschließen. Vorbereitende Gespräche mit diesem Büro wurden geführt. Ein weiteres sehr interessantes Gespräch haben Herr Ossenbrink und Herr Carstensen mit einem Planungsbüro für Energietechnik geführt. Dieses Büro wird vorab und unverbindlich ein Gesamtkonzept für die Erzeugung und Wiederverwendung von Energie erarbeiten.  Der Bebauungsplan muss entsprechend der Planung angepasst werden.
Weitere Beratungspunkte waren:
Der Antrag auf Bau einer gewerblich genutzten Terrasse wurde nicht abschließend bearbeitet, weil vorher die Bausünden des Voreigentümers bereinigt werden müssen.

Der Entwurf für ein Geschäfts- und Personalhaus an der Hafenstraße soll bei einer Überplanung des Hafengebietes mit in die - Überlegungen dieser Planung einfließen. Zu diesem B-Plan (8a) fasste Bürgermeister Jansen zusammen:
- Die Anregungen aus dem Ideenwettbewerb sollen berücksichtigt werden.
- Wohnnutzung soll in einigen Bereichen möglich sein.
- touristische Wohnnutzung soll ausgeschlossen bleiben.
- Beschränkung auf 2-geschossige Bebauung.
Herr Scheil wird diese Ideen mit der Landesplanung abstimmen. Im Anschluss an diesen Bericht erklärt Gv. Carstensen, dass zwischenzeitlich vom Architekten Franzen eine „Grobschätzung“ vorgenommen wurde. Er befürchtet, dass aufgrund der aufwendigen Technik des geplanten Sanitärgebäudes 1 Mio. € nicht ausreichen werden. Gv. Carstensen vertritt die Auffassung, dass sich diese Investition auf jeden Fall lohnen wird. Bgm. Jansen stellt klar, dass die Kurverwaltung Rantum Bauherrin dieses Gebäudes sein wird, aufgrund der Gemeindeordnung jedoch eine Beschluss der Gemeindevertretung einzuholen ist. Beschluss:Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kurverwaltung Rantum als Bauherrin des Sanitärgebäudes die Architekten Schlums + Partner mit dem Bau des Gebäudes beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5. Bericht über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15. Mai 2008 mit Beschlussfassung über
a. die Anerkennung der Jahresrechnung 2007
b. die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Gv. Maenns berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.05.2008:Zu den durchzuführenden Prüfungen wurden folgende Unterlagen vorgelegt:
· Jahresrechnung2007
· Haushaltsakte 2007
· Haushaltsrechnung 2007 mit Kassenabschluss
· sämtliche Sachkonten und Kassenanordnungen
Zum Haushaltsausgleich war eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 89.600,- € vorgesehen, sowie eine Zuführung zu der allgemeinen Rücklage in Höhe von 50.000,- €. Im Rahmen des Jahresabschlusses konnten dem Vermögenshaushalt schließlich 193.832,33 € zugeführt werden (104.232,33 € mehr, als ursprünglich vorgesehen) und der allgemeinen Rücklage sogar 91.268,68 €! Das gute Abschlussergebnis ist im Verwaltungshaushalt vor allem auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Zu den Haushaltsüberschreitungen geht Gv. Maenns stichpunktartig auf einige Überschreitungen näher ein. Weiter teilt sie mit, dass keine weiteren Stichproben durchgeführt wurden und es keine Beanstandungen gab. Die Allgemeine Rücklage betrug am 01.01.2007 998.849,41 € und am 31.12.2007 1.090.118,09 €. Die Schulden betrugen am 01.01.2007 525.417,00 € und am 31.12.2007 491.234,25 €. Nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde eingehalten.

2. Die Abweichungen von den Haushaltsansätzen liegen in einem vertretbaren Rahmen.

3. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden – soweit geprüft – sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet

4. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde – soweit geprüft – rechtmäßig verfahren

Beschluss: Der Gemeindevertretung beschließt:
a)  Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2007 zu genehmigen.
b)  Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5. Beschlussfassung über die Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013

Der Gemeinde Rantum liegt die Bewerbung von Herrn Michael Maenss, Alte Dorfstr. 55c, für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 vor. Herr Frank Zahel teilt mit, dass auch er Interesse an diesem Amt hätte und sich gerne aufstellen lassen würde. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, der vorgenannten Vorschlagsliste zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1


7a. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Landschaftsplanes der Gemeinde Rantum – „Strandversorgung Rantum Nord“

Es handelt sich um die Gebiete am Übergang vom Weststrand zur Dünenlandschaft, Flur 1, Flurstück 397, etwa 370 m westlich des Campingplatzes und des Dorfhotels, ca. 300 m westnordwestlich der Einmündung der Straße „Am Sandwall“ in die L 24, etwa 1.100 m südlich der Gemeindegrenze nach Westerland und nördlich der Einmündung der Straße „Am Torbogen“ in die L 24, östlich der L 24, westlich des Wäldchens und der Erholungsheime und südlich der Einmündung der Hafenstraße in die L 24. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Frank Zahel. Herr Zahel verlässt den Sitzungsraum. Bgm. Jansen erläutert den Sachverhalt bzw. die Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Mit der Errichtung des Dorfhotels in der Hafenstraße ist neben dem Campingplatz und den Erholungsheimen ein weiterer Schwerpunkt der Gästebeherbergung im Rantumer Norden entstanden. Damit bildet der Norden des Gemeindegebiets inzwischen den touristischen Schwerpunkt innerhalb Rantums:

- Die vollständigen Straßenzüge „Am Sandwall“ und „Dünengrund“. In der Straße „Am Sandwall“ befinden sich acht große Wohngebäude der GEWOBA mit Mietwohnungen und somit ein großer Teil der Dauerwohnbevölkerung von Rantum. In der Straße „Im Dünengrund“ entstehen derzeit zwanzig Doppelhaushälften, die zum großen Teil auch als Ferienwohnung genutzt werden. In der Straße „Am Sandwall“ befinden sich im südlichen Abschnitt weitere Gebäude, in denen zum Teil auch Dauerwohnungen liegen,

- Die Heime des ADS und der Steigerwaldstiftung,

- Das TUI-Dorfhotel mit 159 Hoteleinheiten,

- Der Campingplatz Rantum, der für bis zu 2.000 Personen ausgelegt ist.
Demgegenüber ist die Strandversorgung in Rantum derzeit südlastig, d. h. die größten Strandversorgungsbetriebe befinden sich südlich der Ortslage im Außenbereich: Tadjem Deel, Samoa und Sansibar. Im Ort befindet sich lediglich ein Strandversorgungsbetrieb. Im Norden sollte gemäß Flächennutzungsplan an der Stelle des ehemaligen Gastronomiebetriebes „Raantem Hüs“ bzw. „Pappschachtel“, heute: „Richters“, die Funktion eines Strandversorgungsbetriebes übernehmen sollte. Dieser Standort ist jedoch ca. 400 – 500 m vom Strand entfernt und genügt allein unter diesem Gesichtspunkt den heutigen Ansprüchen an einen Strandversorgungsbetrieb für das erwähnte potenzielle Besucheraufkommen nicht. Aus diesem Grund strebt die Gemeinde die Neuerrichtung eines strandnahen Strandversorgungsbetriebs an der o. g. Stelle, direkt am Weststrand, an. Ziel ist eine Strandversorgung mit sanitären Einrichtungen (Duschen, WCs), Kiosk und Gastronomie in einer Größenordnung bis zu 400 m². Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gemeinde, das Flurstück 397 der Flur 1 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu erwerben. Da das Gebiet wie außerhalb der von der Landesplanung ausgewiesenen Siedlungsgrenzen innerhalb des Ordnungsraumes für Tourismus und Erholung liegt [vgl. Landesraumordnungsplan und Regionalplan V] ist eine Abstimmung auf dieser Ebene erforderlich. Die Landesplanung weist stets auf das Erfordernis der insularen Abstimmung hin. Insular abgestimmt wurde die derzeitige Struktur der Strandversorgung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplans, welche gesamtinsular vom damaligen Planungsverband der Insel erarbeitet wurde und 2002 genehmigt wurde. Auch diesmal soll das Thema „Strandversorgung“ gesamtinsular abgearbeitet werden. Zu diesem Zweck hat das Amt Landschaft Sylt eine Bedarfsanmeldung für sämtliche Erweiterungen von Strandversorgungsbetrieben im Amtsbereich erstellt und die zu erweiternden Standorte im Hinblick auf Parkraum, Ortseinbindung, Verkehrsvermeidung und Lage zu anderen Strandversorgungsbetrieben untersucht. Das Innenministerium hat inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass eine Stellungnahme zu der Bedarfsanmeldung an das Amt geschickt worden sei und weiteren konzeptionellen Nachbesserungsbedarf gefordert. Da die Gemeinde Rantum sich gegenüber den Nutzern des Strandes im Rantumer Norden in der Pflicht sieht, die Versorgungssituation dort zu verbessern, und ein Betreiber auch bereits ein bauantragsreifes Konzept für einen Strandversorgungsbetrieb an dieser Stelle vorgelegt hat, soll dennoch bereits jetzt ein Aufstellungsbeschluss für den Bereich der geplanten „Strandversorgung Rantum Nord“ gefasst werden, um an die Betroffenen den gemeindlichen Planungswillen deutlich zu machen. Dieser Aufstellungsbeschluss kann  jedoch nur vorbehaltlich der landesplanerischen Zustimmung gefasst werden, da Bauleitpläne immer dem Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB (Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung) unterliegen, welches sich der planerischen Abwägung entzieht und damit nicht überwindbar ist. Das sog. Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zwingt dazu, dass sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln haben. Dies ist bei der derzeitigen F-Plan-Darstellung als Dünen- und Heidefläche zu verneinen, ein Bebauungsplan mit einer Sondernutzung SO „Strandversorgung“ wäre demnach unzulässig. Daher ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Am Standort der geplanten Strandversorgung lautet das Planungsziel Darstellung eines Sondergebietes „SO Strandversorgung“ im Flächennutzungsplan. Gleichzeitig soll das SO Strandversorgung im Bereich des ehem. „Raantem Hüs“ an der L 24 in eine andere Nutzung geändert werden. Die Gemeinde beabsichtigt hier eine Nutzung im Bereich Gastronomie und ggf. Nahversorgung, so wie sie z. T. tatsächlich schon stattfindet. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 7a soll als vorhabenbezogener Plan in Kürze aufgestellt werden, sobald der neue Eigentümer des Objektes eine Konzeption vorgestellt hat. Möglicherweise wird hier ein Sondergebiet SO Gastronomie und Nahversorgung entstehen. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Landschaftsplanes der Gemeinde Rantum (Sylt) – Arbeitstitel: „Strandversorgung Rantum Nord“ für die Gebiete am Übergang vom Weststrand zur Dünenlandschaft, Flur 1, Flurstück 397, etwa 370 m westlich des Campingplatzes und des Dorfhotels, ca. 300 m westnordwestlich der Einmündung der Straße „Am Sandwall“ in die L 24, etwa 1.100 m südlich der Gemeindegrenze nach Westerland und nördlich der Einmündung der Straße „Am Torbogen“ in die L 24, östlich der L 24, westlich des Wäldchens und der Erholungsheime und südlich der Einmündung der Hafenstraße in die L 24. Planungsziele sind die Darstellung eines Sondergebietes „SO Strandversorgung“ am Weststrand und die Aufhebung des Sondergebiets SO Strandversorgung an der L 24, nördlich der Einmündung „Am Torbogen“.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


7b. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 10e der Gemeinde Rantum – „Strandversorgung Rantum Nord“

Es handelt sich um das Gebiet am Übergang vom Weststrand zur Dünenlandschaft, Flur 1, Flurstück 397, etwa 370 m westlich des Campingplatzes und des Dorfhotels, ca. 300 m westnordwestlich der Einmündung der Straße „Am Sandwall“ in die L 24, etwa 1.100 m südlich der Gemeindegrenze nach Westerland. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Frank Zahel. Herr Zahel hat bereits zu TOP 7a den Sitzungsraum verlassen. Der Sachverhalt wurde unter Tagesordnungspunkt 7 a eingehend erläutert. Da eine konkrete Planung für einen Strandversorgungsbetrieb eines Vorhabenträgers (Zahel Petersen GbR) vorliegt wird empfohlen, den Bebauungsplan als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufzustellen. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10e der Gemeinde Rantum (Sylt) – Arbeitstitel: „Strandversorgung Rantum Nord“ für das Gebiet am Übergang vom Weststrand zur Dünenlandschaft, Flur 1, Flurstück 397, etwa 370 m westlich des Campingplatzes und des Dorfhotels, ca. 300 m westnordwestlich der Einmündung der Straße „Am Sandwall“ in die L 24, etwa 1.100 m südlich der Gemeindegrenze nach Westerland. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „SO Strandversorgung“ sowie das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und gestalterische Festsetzungen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Herr Zahel betritt wieder den Sitzungsraum und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


7c. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Rantum – „Campingplatz“

Es handelt sich um das Gebiet westlich des Rantumbeckens, östlich der L 24, nördlich der Hafenstraße, südlich des Waldstreifens am Rantumbecken. Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Bgm. Jansen erläutert den Sachverhalt bzw. die Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Die Gemeinde Rantum beabsichtigt, die Sanitäranlagen auf dem Campingplatz massiv auszubauen und damit dem heutigen Anforderungsstandard für derartige Anlagen anzupassen. Da sich der Campingplatz im Außenbereich befindet, kann eine Baugenehmigung trotz Darstellung eines entsprechenden Sondergebiets „SO Camping“ ohne Bebauungsplan nicht erteilt werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Rantum, für den am 25.09.1997 ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, weiterzuführen. Da der Aufstellungsbeschluss einige Legislaturperioden zurückliegt, wird empfohlen, diesen erneut zu fassen. Die Gebietsbezeichnung wird hierbei vereinfacht. Es wird empfohlen, den Bebauungsplan für das gesamte Gebiet des Campingplatzes aufzustellen. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Rantum (Sylt) – Arbeitstitel: „Campingplatz“ – für das Gebiet westlich des Rantumbeckens, östlich der L 24, nördlich der Hafenstraße, südlich des Waldstreifens am Rantumbecken. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „SO Camping“ und einer Grünfläche, Zweckbestimmung Zeltplatz, weiterhin das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und gestalterische Festsetzungen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


7d. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rantum – „Am Sandwall“

Es handelt sich um das Gebiet zwischen der Hörnumer Straße (L 24) und der Straße „Am Sandwall“, sowie die vorhandenen bebauten Grundstücke westlich des Straßenzuges „Am Sandwall“ Am Sandwall Haus-Nr. 1 (Sölring Hof), 3 und 5. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Frank Zahel und Uwe Wilke. Beide verlassen den Sitzungsraum. Bgm. Jansen erläutert den Sachverhalt bzw. die Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Die Gemeindevertretung Rantum hat am 05.09.1994 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet östlich der Straße „Am Sandwall“ bis zur L 24 gefasst. Der Bebauungsplan sollte den alten Bebauungsplan für das Gebiet ersetzen, der an Formfehlern litt. Mit der Erstellung des Bebauungsplan Nr. 1 war ein privates Büro beauftragt. Als die Gemeinde davon ausging, dass der Bebauungsplanentwurf nahezu fertiggestellt und das Verfahren nahezu abgeschlossen sei, stellte sich heraus, dass auch dieser Planentwurf den Anforderungen an Bebauungsplänen nicht standhält. Seit 1997 ruht das Planverfahren. Bauvorhaben in dem Gebiet wurden seitdem nach § 34 BauGB beschieden. Gemeinde und Kreis liegt nun ein Bauantrag für das Gebiet des südlichen Sandwalls vor. Das Gebiet zeichnet sich durch eine regelmäßige Erschließung der Baugrundstücke durch je einen Stichweg für vier Baugrundstücke aus. Auf jedem dieser Baugrundstücke befindet sich ein Wohngebäude als Einzelhaus mit einem Vollgeschoss. Mit dem Bauantrag, der vorsieht, auf einem der Grundstücke zwei Gebäude zu errichten, geht die regelmäßige Struktur des Gebietes und damit ggf. auch die städtebauliche Qualität verloren. Hieraus leitet sich das Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB ab. Ein Planungserfordernis ergibt sich auch durch die Neubebauung der Straße „Dünengrund“, auf der sich ehemals der gemeindliche Betriebshof befand. Durch die Neubebauung mit Wohngebäuden ist die zweigeschossige Bebauung des nördlichen Sandwalls bis auf Grundstücksgrenze an die eingeschossige Einzelhausbebauung des südlichen Sandwalls herangerückt, womit nach § 34 BauGB zumindest eine Inanspruchnahme der Möglichkeit nun auch im südlichen Bereich des Sandwalls zweigeschossig zu bauen, denkbar wäre. Aus diesen Gründen soll der Bebauungsplan Nr. 1 fortgeführt werden. Aufgrund des lange Zeit zurückliegenden Aufstellungsbeschlusses soll dieser erneut gefasst werden. Zu beachten sind bei der Planung neben dem von zweigeschossigen Zeilenbauten geprägten Nordteil des Sandwalls und der von zweireihigen und eingeschossigen Einzelhausbebauung im Süden, das Neubaugebiet „Am Dünengrund“, der Neubau an der nördlichen Einmündung des Sandwalls in die L 24 und das neue Feuerwehrhaus an der südlichen Einmündung in die L 24. Planungsziele sind Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Bauweise und gestalterische Festsetzungen und damit der Erhalt der charakteristischen städtebaulichen Strukturen im Plangebiet. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt erneut die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Rantum (Sylt) – Arbeitstitel: „Am Sandwall“ für das Gebiet zwischen den Hörnumer Straße (L 24) und der Straße „Am Sandwall“, sowie die vorhandenen bebauten Grundstücke westlich des Straßenzuges „Am Sandwall“ Am Sandwall Haus-Nr. 1 (Sölring Hof), 3 und 5. Planungsziele sind Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Bauweise und gestalterische Festsetzungen und damit der Erhalt der charakteristischen städtebaulichen Strukturen im Plangebiet. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Gv. Zahel und Gv. Wilke werden wieder in den Sitzungsraum gebeten.


8. Fragen der Bürger

Frage: Warum wurde bei der Beratung um das Sanitärgebäude auf dem Campingplatz keine Obergrenze der Kosten genannt? Es hieß nur „mehr als 1 Mio. €“.
Antwort: Es handelt sich vorab nur um eine grobe Schätzung, genaue Zahlen werden noch erst ermittelt und sind von der technischen Ausstattung des Gebäudes abhängig.

Frage: Wodurch kommen Mehrausgaben in Höhe von rd. 1000,-- € für Sitzungsgelder im Jahr 2007 zustande?
Antwort: Zum einen durch eine Erhöhung des Sitzungsgeldes und zum anderen dadurch, dass mehr Ausschusssitzungen als geplant durchgeführt worden sind.

Frage: Warum ist am Sandwall zur Zufahrt zum Biikeplatz die Schranke bzw. der Poller nicht mehr vorhanden?
Antwort: Dies wird wieder geändert. Es wird wieder ein Poller aufgestellt werden.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.

Da es sich um die letzte Sitzung dieser Wahlperiode handelt, bedankt sich Bgm. Jansen bei den Gemeindevertretern, insbesondere bei Herrn Zahel und Herrn Carstensen, die sich nicht wieder zur Wahl gestellt haben. Herr Carstensen war insgesamt 24 Jahre in der Gemeindevertretung tätig. Als Dankeschön wird ihm ein Gutschein für eine Fahrt mit der „Freya“ auf dem Nord-Ostsee-Kanal überreicht. Herr Carstensen bedankt sich seinerseits für das Geschenk und wünscht der neuen Gemeindevertretung viel Glück.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 20.45 Uhr die öffentliche Sitzung.