Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Der bisherige Tagesordnungspunkt 7 „Beratung und Beschlussfassung über die Einamtung der fusionierten Gemeinde Westerland/Sylt-Ost in das Amt Landschaft Sylt“ wird zurückgestellt und durch den neuen Punkt 7 „Beratung und Beschlussfassung über die Auswirkungen der Fusion zwischen den Gemeinden Sylt-Ost und Westerland auf das Amt Landschaft Sylt“ ersetzt. Seitens der Gemeindevertretung bestehen hiergegen keine Einwände. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.
2. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Jansen weist auf die neue Bestuhlung des Kursaales hin.
3. Bericht des Wahlprüfungsausschusses vom 07.07.2008 mit Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25.05.2008
Gv. Schmale berichtet über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über den Ablauf der Wahlvorbereitungen und der Wahl selbst informiert. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2008 das Ergebnis der Wahl festgestellt. Es wurden keine Beanstandungen erhoben. Das Wahlergebnis wurde bekannt gemacht. Während der Einspruchsfrist wurden keine Einsprüche eingelegt. Da keine der unter § 39 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegen, hat der Wahlprüfungsausschuss einstimmig beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Wahl für gültig zu erklären. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Wahl für gültig zu erklären, womit dann das vom Gemeindewahlleiter bekannt gegebene, endgültige Ergebnis bestätigt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
4. Bericht über die Sitzung des Bauausschusses vom 07.07.2008
Gv. Draht berichtet über die Sitzung des Bauausschusses: Nach Eröffnung der Sitzung wurden die neuen Bürgervertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Anschließend wurde über die Parksituation in der Strandstraße diskutiert. Folgende Bauanträge wurden beraten:
- Der Antrag auf Anbringung von Werbeanlagen an einem Restaurant wurde wegen Verstoßes gegen die Werbemittelsatzung abgelehnt.
- Der Neubau einer Erdgarage wurde aufgrund des Verstoßes gegen den Bebauungsplan abgelehnt.
- Dem Antrag auf Abstimmung von Mobilfunkstandorten wurde zugestimmt.
- Die Voranfrage auf Dachstuhlerneuerung und Wintergartenanbau wird wegen Verstoßes gegen das Einfügungsgebot abgelehnt.
5. Beratung und Beschlussfassung
a. über die Wahrnehmung der Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung
b. über die Übertragung der Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung auf den Schulverband Sylt durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Der Verein „Volkshochschule Sylt e.V.“ kann aus Personalgründen nicht weitergeführt werden. Hierüber ist in der Bürgermeisterrunde bereits berichtet worden. Der Verein wird sich daher zum Ende des Jahres 2008 auflösen. Die Aufgabe des Vereins ist die Jugend- und Erwachsenenbildung, die zur freiwilligen Selbstverwaltung der Kommunen gehörte und die bisher durch den privatrechtlichen Verein für die Inselgemeinden wahrgenommen wurde. Nach Auflösung des Vereins wird diese Aufgabe wieder als „freiwillige Aufgabe“ an die Gemeinden zurückfallen. Zwischenzeitlich hat der Schulverband Sylt mit Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 4. Dezember 2007 die Bereitschaft erklärt, die Aufgaben der Volkshochschule zu übernehmen. Die Aufgabenübertragung auf den Schulverband setzt voraus, dass
1. die Gemeinden beschließen, die Aufgabe künftig selbst wahrzunehmen,
2. die Gemeinden und der Schulverband Sylt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Aufgabe abschließen und
3. der Schulverband Sylt seine Satzung um die Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung erweitert.
Beschluss:
a) Die Gemeinde nimmt die Aufgabe der Jugend- und Erwachsenenbildung nach Auflösung des Vereins „Volkshochschule Sylt e.V.“ selbst wahr.
b) Zum 1. Januar 2009 soll die Aufgabe an den Schulverband Sylt übertragen werden. Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister wird autorisiert eine entsprechende Vereinbarung mit dem Schulverband Sylt und den anderen beteiligten Gemeinden abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
6. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Betreuung der U3-Kinder (unter 3 Jahre) im ADS- Kindergarten Hörnum-Rantum
Die Arbeitsgemeinschaft-Grenzfriedensbund hat beim Kreis NF die Genehmigung zur Errichtung einer integrierten Tagespflege in dem Kindergarten Hörnum-Rantum beantragt. Der Kreis NF wird einer Errichtung dieser Betreuungsgruppe zustimmen. Eine Erweiterung der Betreuungsgruppe bis zu fünf Kindern unter 3 Jahren ist dann möglich. Der ADS hat den Haushalt mit den prozentualen Erstattungen des Kreises und des Landes zusammengestellt. Die Berechnungsgrundlage basiert auf eine Betreuung in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Für die Gemeinden Hörnum und Rantum verbleibt somit ein zusätzlicher Kostenrahmen in Höhe von 21.360,00 Euro prozentual aufgeteilt nach den Kindern, die aus der jeweiligen Wohnortgemeinde entsandt werden. Dies bedeutet für die Gemeinde Rantum ca. 7.000 Euro. Die Gemeindevertreter stehen dieser Maßnahme positiv gegenüber, da dadurch auch der Standort des Kindergartens gesichert wird. Da der ADS-Bus, der die Rantumer Kinder zum Kindergarten fährt, dann nicht mehr ausreichend ist, wurde mitgeteilt, dass ein weiterer Bus angeschafft werden soll. Die Planungen laufen schon. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt der Betreuungserweiterung des ADS zuzustimmen und wird die zusätzlichen Kosten anteilig der Kinder aus den jeweiligen Gemeinden übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die zusätzlichen Kosten in den Haushalt mit vorzusehen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die ADS-Grenzfriedenbund zu informieren und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten (Nachtrag zum Betreuungsvertrag).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
7. Beratung und Beschlussfassung über die Auswirkungen der Fusion zwischen den Gemeinden Sylt-Ost und Westerland auf das Amt Landschaft Sylt
Dieser Tagesordnungspunkt erfolgt auf Bitte der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die anstehende Fusion der Gemeinde Sylt-Ost mit Westerland. Sie wird sich möglicherweise durch die beabsichtigte Bildung des Amtes für die gesamte Insel Sylt überholen. Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass die bislang amtsangehörige Gemeinde Sylt-Ost, die auch die Geschäfte des Amtes Landschaft Sylt führt, zum 01.01.2009 mit der Stadt Westerland fusionieren wird. Es wird zurzeit davon auszugehen sein, dass die Gemeinde aus dem Amtsverbund ausscheidet und damit die Geschäftsführung abgibt. Unter diesem Gesichtspunkt zeigt sich das Ergebnis, dass das Amt Landschaft Sylt dann mit nur knapp 6.000 Einwohnern unter die 8.000 Einwohnergrenze des Verwaltungsstrukturreformgesetzes fällt und damit für die Zukunft nicht mehr legitimiert sein wird, eine eigene Verwaltung vorzuhalten. Bislang erfolgte die Übertragung der Geschäftführung auf die amtsangehörige Gemeinde Sylt-Ost freiwillig. Diese freiwillige Übertragung der Geschäftsführung wird dem Amt Landschaft Sylt dann damit genommen. Durch die Fusion wird das Amt Landschaft Sylt faktisch gezwungen sein, mit der neuen Kommune Westerland / Sylt-Ost einen Geschäftsführungsvertrag abzuschließen. Dieser Zwang ergibt sich durch die Insellage, weil keine benachbarte Verwaltung vorhanden ist, die die Geschäftsführung übernehmen könnte. Die Gemeindevertretung geht dabei davon aus, dass es dem Amt Landschaft Sylt gelingen wird, mit der neuen Kommune einen Geschäftsführungsvertrag zu vereinbaren, der geeignet ist, die Rechte der weiterhin amtsangehörig bleibenden Gemeinden zu sichern. Durch die Fusion erfolgt kein Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde. Insoweit hat die Gemeinde hinsichtlich der Fusion der Gemeinde Sylt-Ost mit der Stadt Westerland und der damit verbundenen Aufgabe der Geschäftsführung keine Nachteile, die sie dazu legitimieren würde, gegen die Fusion Rechtsmittel in irgendeiner Form einzulegen. Dies ist auch nicht Absicht der Gemeinde. Die Gemeindevertretung erhebt keine Bedenken gegen den Beitritt der neuen Kommune Westerland/Sylt-Ost in den Verbund des Amtes Landschaft Sylt und bezieht sich ansonsten auf die Stellungnahme des Amtes Landschaft Sylt gemäß Beschlussfassung vom 30.06.2008. Beschluss:
Die Gemeinde nimmt von der Fusion Kenntnis und erhebt hinsichtlich des verbleibenden Amtsverbundes keine Bedenken, legt aber Wert auf den Beibehalt des Amtes Landschaft Sylt und lehnt eine einzelvertragliche Regelung hinsichtlich einer Geschäftsführung mit der neuen Kommune ab.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
8. Fragen der Bürger
Frage: Wer ist für die Fläche der „Hundewiese“ Sylt-Ost zuständig? Warum muss der Bereich eingezäunt sein?
Antwort: Der Zweckverband Flughafen Sylt ist zuständig. Es ist vertraglich geregelt, dass die Fläche natur belassen bleiben muss (Naturschutzgebiet). Es sind also auch keine freilaufenden Hunde in dem Bereich erlaubt. Ein Kompromiss war daher ein eingezäunter Bereich, der für die Hunde abgegrenzt wurde. Es ist eine schwierige Situation, da die Anleinpflicht für Hunde nur daraus entstanden ist, weil Hundehalter auch im Naturschutzgebiet ihre Hunde frei laufen lassen.
Bgm. Jansen teilt mit, dass am 16. Juli 2007 eine Mitarbeiterin des NDR einen Bericht über Rantum erstellen wird. Dieser wird im NDR1, Welle Nord, zu hören sein.
Bgm. Jansen teilt mit, dass die Fraktion entschieden hat, Peter Hansen als Beauftragten für Umweltangelegenheiten und Klaus-Dieter als Beauftragten für Zweitwohnungsbesitzer zu benennen.
Frage: Warum wurden der Firma Höft Bau 10 Sondergenehmigungen für das Parken im Merret-Lassen-Wai ausgestellt, obwohl hier absolutes Halteverbot herrscht? Und wie lange haben diese Gültigkeit?
Antwort: Die Sondergenehmigungen sind befristet bis zum 15.08.2008. Die Gemeinde ist verpflichtet, einen eingehenden Antrag bei berechtigtem Interesse zu entsprechen.
Frage: Warum wurden die Anwohner nicht mit einbezogen um evtl. zusammen eine Lösung zu finden?
Antwort: Stimmt, dass hätte man berücksichtigen können.
Frage: Können auf dem Wanderweg vom Dikwai zum Segelhafen Bänke aufgestellt werden?
Antwort: Nein. Da dies auf dem Deich nicht möglich ist. Wird aber nochmals abschließend geklärt.
Frage: Wird aufgrund der Einrichtung der U3-Gruppe im Kindergarten auch mehr Personal eingestellt?
Antwort: Ja.
Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.
Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 20.35 Uhr die öffentliche Sitzung.