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Protokoll vom 19.03.2008

Schulverband Hörnum - Rantum 2009, Protokoll vom 19.03.2008

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er teilt mit, dass Frau Schmale und Frau Jürgensen für heute entschuldigt sind. Als neues bürgerliches Mitglied im Schulverband begrüßt Herr Verbandsvorsteher Speth Frau Petra Männich, führt sie als Mitglied im Schulverband ein und verpflichtet sie auf Verschwiegenheit.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 02. Oktober 2007

Die Niederschrift vom 02. Oktober 2007 wird einstimmig genehmigt.


4. Bericht der Schulleiterin

Frau Glöckner berichtet über 2 Schüler, die in Kürze aus Hörnum wegziehen werden. Die Eltern würden ihre Kinder gern in der Schule belassen, sehen jedoch die Problematik in den Kosten für die Schülerbeförderung. Aus Sicht der Schulleitung stellt es sich als schwer dar, Kinder aus anderen Inselorten für die Schule zu gewinnen, da eine finanzielle Belastung aufgrund der Fahrkosten entstehen würde. Frau Glöckner fragt nach, ob hier eine andere Regelung für den Schülertransport als Beispiel ein trägereigener Bus oder die Beförderung über den Kindergartenbus möglich sei. Ein Transport mit dem Kindergartenbus sei nicht möglich und der trägereigene Bus wurde aus Kostengründen seiner Zeit abgeschafft. Die Rantumer Schüler fahren seit einigen Jahren problemlos mit dem Linienbus.

Frau Glöckner erklärt, dass der Landesrechnungshof die Hörnumer Grundschule besucht hat. Der Prüfbericht steht noch aus.

Die Hörnumer Schule ist für EVIT ausgewählt worden.

Frau Glöckner fragt nach, wie es sich darstellt, wenn Kinder bereits die Schule besuchen und aus dem Ort verziehen. Besteht ein Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung. Hierzu erklärt Frau Bohnhoff-Luber, dass ein Schülerbeförderungsanspruch nur zur nächst gelegenen Schule besteht. Einer Schülerbeförderung kann in Sonderfällen zugestimmt werden, wenn ein Wechsel dem Kind aus pädagogischen Gründen nicht mehr zu­zumuten wäre, oder wenn das Kind bereits die letzte Klassenstufe der GS erreicht hat. Ein Antrag auf Übernahme der Kosten ist hierfür erforderlich. Die Entscheidung erfolgt beim Kreis. Es folgt eine Diskussion, inwieweit die Schülerbeförderungskosten vom Schulträger erstattet werden könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Erstattung aufgrund der Satzung nicht zulässig sei, da der Anspruch nur zur nächstgelegenen Schule besteht. Die Schülerbeförderungskosten werden einmal jährlich beim Kreis eingereicht, da dieser sich mit 2/3 an diesen Kosten beteiligt. Für Fahrten, für die kein Schülerbeförderungsanspruch besteht wird sich der Kreis nicht beteiligen. Nach eingehender Diskussion ist der Ausschuss trotz Hinweis der Verwaltung einstimmig der Meinung die Schülerbeförderungskosten von den Schülern aus anderen Gemeinden ab Rantum zu übernehmen. Ein Betrag soll entsprechend im Haushalt berücksichtigt werden.

Frau Glöckner teilt mit, dass 8 bis 9 PC Stühle angeschafft werden müssten und bittet um Zustimmung. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 600,-- €.

Der Schulverbandsvorsteher berichtet, dass Herr Seckler die neuen PC`s für die Schule gesponsert hat. Hierfür bedankt sich die Verbandsversammlung recht herzlich.

Frau Diané teilt mit, dass zurzeit 25 Kinder die betreute Grundschule besuchen. Sechs Kinder werden die betreute Grundschule mit Beginn der Sommerferien verlassen und sieben Kinder kommen nach den Ferien neu hinzu.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Heizungsanlage

Nach kurzer Beratung besteht Einvernehmen diesen TOP vorzuziehen, da der Haushalt für das Jahr 2008 nachfolgend beraten und beschlossen werden wird. Verbandsvorsteher Speth teilt mit, dass nach Auskunft des Schulhausmeisters die Heizungsanlage marode und erneuerungsbedürftig sei. Hierbei geht es konkret um die Reparatur der Heizungsanlage zur Sporthalle. Es wurden 3 Angebote eingeholt, die nicht vergleichbar sind, da ein Angebot lediglich eine Sanierung beinhaltet. Nach kurzer Diskussion regt Herr Jansen an, dass Bauamt einzubinden und ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Über den Nachtrag soll ein Betrag bis zu € 18.000,00 EURO vorgesehen werden. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig dem günstigsten Bieter nach Einbindung des Bauamtes den Auftrag zu erteilen.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt und der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hörnum - Rantum für das Haushaltsjahr 2008

Der Verbandsvorsteher bittet Herrn Marställer um Erläuterung. Es werden einzelne Positionen erörtert, und der Versammlung die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen, die von Herrn Marställer beantwortet werden. Herr Marställer erklärt, dass Einsparungen in den Bewirtschaftungskosten erfolgt sind. Der Haushaltsrest soll in das neue Jahr übertragen werden, so dass die PC Stühle für die Grundschule angeschafft werden können. Für die marode Heizungsanlage soll ein Betrag in Höhe von 18.000 EURO über den Nachtrag vorgesehen werden. Anschließend beschließt die Versammlung einstimmig über die Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008 in der vorliegenden Fassung. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig das vorliegende Investitions­programm.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Ausweitung der Betreuungszeiten in der betreuten Grundschule (Änderung der Satzung)

Frau Diané erklärt, dass die betreute Grundschule im Mai 10 - jähriges Bestehen feiert. Frau Glöckner fragt an, ob die Möglichkeit besteht, die Betreuungszeiten in der betreuten Grundschule auszuweiten und zusätzlich eine Ferienbetreuung einzuführen. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass die Grundschüler an Schultagen über die Schülerunfallkasse versichert sind. Außerhalb von Schule oder bei Aufnahme von Gastkindern oder in den Ferien besteht kein Versicherungsschutz. Es folgt eine eingehende Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung eine entsprechende Vorlage ausarbeiten soll. Als Hinweis für eine Versicherung nennt Herr Jansen eine Rahmenversicherung, die auch im Jugendtreff zur Anwendung kommt. Frau Bohnhoff-Luber erklärt, dass zunächst eine Bedarfsermittlung erfolgen sollte, damit eine Kalkulationsgrundlage besteht. Entscheidend ist hierbei auch das zu leistende Nutzungsentgelt. Nach der jetzigen Beitragsordnung wird ein Tagessatz in Höhe von 2,33 € pro Schultag erhoben. Die freien Zeiten werden individuell herausgerechnet. Kalkuliert man mit einem durchgehenden Regelbeitrag für das ganze Jahr, sollte hierzu eine Abfrage der Erziehungsberechtigten erfolgen. Bei Ausweitung der Betreungszeiten auf die Ferien wird eine entsprechende Erhöhung der Stundenzahl in Form eines Zeitkontos für die Erzieherin erforderlich. Frau Diané signalisiert bei einer Erhöhung ihrer wöchentlichen Stundenzahl die grundsätzliche Bereitschaft die Betreuung zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Vorlage zu erstellen und in der nächsten Sitzung des Schulverbandes erfolgt die Beratung und ggf. erforderliche Beschlussfassung hierzu.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in Hörnum (Sylt)

Dieser TOP wird nach kurzer Beratung abgesetzt.


8. Beratung über die Möglichkeit eines Eintritts in den Schulverband Sylt und über Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses

Verbandsvorsteher Speth erklärt, dass die Gemeinden zum derzeit einen Zusammenschluss im Grundschulbereich noch nicht als erforderlich ansehen. Die Schulträger Sylt - Ost und Norddörfer wollen solange diese eigenständig bleiben können, dem Schulverband noch nicht beitreten. Somit erledigt sich zum jetzigen Zeitpunkt nach Ansicht der Verbandsversammlung eine weitere Beratung über die Vor- und Nachteile.


9. Beratung und Beschlussfassung über eine organisatorische Verbindung mit der Stadt Westerland als Schulträger

Verbandvorsteher Speth erklärt, dass eine organisatorische Verbindung mit der Stadt Westerland unumgänglich sei, da die Grundschule in Hörnum die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen nicht erfüllt. Die Stadt Westerland steht diesem positiv gegenüber und ist bereit die Grundschule Hörnum als Außenstelle der Nicolaischule zu führen unter der Maßgabe, dass eine Schülerzahl von 42 in Hörnum erreicht wird.


10. B
eratung und Beschlussfassung über die Eckpunkte eines öffentlich - rechtlichen Vertrages für die Kooperation mit der Stadt Westerland

Verbandsvorsteher Speth erteilt hierzu Herrn Rück das Wort. Herr Rück erläutert die Hintergründe einer organisatorischen Verbindung. Die Schulträger können einen gemeinsamen Schulverband bilden oder einen öffentlich rechtlichen Vertrag schließen, indem zum Bespiel die Vermögensverhältnisse geklärt werden können. Die beiden jetzigen Grundschulen bilden dann eine Schule. Der jetzige Schulverband berät und beschließt dann über die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes. Die geforderte Schülerzahl von 42 Kindern erreicht Hörnum zum jetzigen Zeitpunkt nicht, so dass ein Vertragsbestandteil nicht erfüllt würde. Nach eingehender Diskussion besteht Einvernehmen die künftige Entwicklung der Schülerzahlen nochmal abzuwarten aber dennoch der Stadt Westerland die Bereitschaft einer organisatorischen Verbindung zu erklären.


12. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.´



Herr Speth schließt den Öffentlichen Teil.