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Protokoll vom 04.11.2008

Schulverband Hörnum - Rantum 2009, Protokoll vom 04.11.2008


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und die zahlreichen Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Genehmigung des Protokolls der letzten Schulverbandssitzung vom 01.10.2008

Herr Dehn merkt an, dass im letzten Protokoll eine Anmerkung der Verwaltung hinsichtlich der Verwendung der Rücklage erfolgte und bittet um Stellungnahme. Hierzu beantwortet Bgm. Speth, dass er von Seiten der Verwaltung die Auskunft erhalten hat, dass die Rücklage für Ausbaubeiträge verwendet werden könnte. Danach erhielt er die Anmerkung, dass so nicht verfahren werden darf. Er regt an, zunächst den Besprechungstermin in Kiel abzuwarten, und danach in einer erneuten Sitzung über die Verwendung der Rücklage zu entscheiden. Da keine Einwende gegen die Niederschrift vom 01.10.2008 bestehen, gilt sie als genehmigt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.


4. Fragen der Bürger

Die Fragen wurden unter TOP 5 gestellt.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Fortbestand der Grundschule Hörnum - Rantum

Verbandsvorstehrer Jansen erklärt, dass ihm ein Schreiben vom Schulamt vorliegt, indem die Grundschule auf der Düne bedingt durch die geringen Schülerzahlen mit Ablauf des nächsten Schuljahres zu schließen sei. Er teilt mit, dass keiner der hier anwesenden gern die Schule schließt. Die gesetzlichen Vorgaben und die Mindestgrößenverordnung zwingen die Schulträger Schulen zu schließen. Er lobt das Engagement von Lehrkräften und Eltern. Er kündigt an, dass am 12.11.2008 ein Termin im Ministerium für Bildung und Frauen anberaumt ist, um für den Erhalt des Schulstandortes Hörnum zu kämpfen. Er gibt zu Bedenken, dass hierfür fundierte Argumente erforderlich sind, die den Erhalt rechtfertigen. Eine Einwohnerin gibt zu Bedenken, dass die Nordkampschule in Westerland überfüllt sei. Aus diesem Grund muss die Außenstellenlösung mit Mutterschule angestrebt werden. Bgm. Speth trägt das Schreiben des Schulamtes den Anwesenden vor. Indem heißt es, dass die Schule in Hörnum der Mindestgrößenverordnung nicht entspricht. Auch eine Außenstellenlösung kommt bei den extrem niedrigen Schülerzahlen nicht in Betracht. Angeraten wird die entsprechenden Gemeindebeschlüsse frühzeitig herbeizuführen, dass betroffene Eltern die Möglichkeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Es ist festzulegen, welches die örtlich zustän­dige Schule sein soll. Der Schulentwicklungsplan des Kreises sieht die St. Nicolai Schule in Westerland vor. Frau Schulleiterin Glöckner hat die Schulen angeschrieben, um mitzuteilen dass sich Eltern an anderen Schulen anmelden werden, vorbehaltlich einer Schließung der Hörnumer Grundschule. Einvernehmen besteht zunächst den Termin bei der Landesregierung in Kiel wahrzunehmen, um eine Fristverlängerung für den Schulstandort Hörnum zu erhalten. Es wird nachgefragt, ob auch Elternvertreter an dem Termin teilnehmen dürfen, damit die Bemühungen um den Erhalt der Schule auch von Elternseite unterstrichen wird. Hierzu besteht grundsätzlich Einvernehmen. Herr Jansen bittet darum, vorab das Einvernehmen der Landesregierung einzuholen, da der Raum mit der gemeldeten Personenzahl abgestimmt wurde. Der Rahmen sollte aus diesem Grund so gering wie möglich gehalten werden. Angeregt wird aus Elternsicht einen Schulbus anzuschaffen der Schüler(innen) aus anderen Inselorten nach Hörnum bringt, damit aufgrund der freien Schulwahl mehr Eltern von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, damit die Entscheidung zu Gunsten Hörnum und nicht überfüllter Westerländer Schulen ausgeht. Positiv wird aus Sicht von Eltern die Nachmittagsbetreuung bis 16.00 Uhr angesehen, die in Westerland zu den Konditionen nicht besteht. Die Westerländer Grundschulen verfügen über nicht genügend Aufnahmekapazität für die Betreuung. Es wird kritisch aus Elternsicht angemerkt, dass kleine Grundschulkinder nicht in überfüllten Linienbussen fahren sollten. Wünschenswert wäre ein Schulbus. Angeregt wird aus Sicht der Eltern einen Förderverein zu gründen, der diese Kosten bezuschusst. Zu dem Termin beim Bildungsministerium wird angeregt, ein Stimmungsbild der Eltern mitzunehmen. Hierzu wird angeraten, dass Briefe von Eltern formuliert werden, die die positive Situation der Schule mit ihren Vorteilen darstellen. Von Eltern wird die Mindestgröße an Außenstellen abgefragt. Hierzu teilt Frau Bohnhoff - Luber mit, dass es eine Mindestgröße von 80 Schülern für die Eigenständigkeit gibt. Eine Mindestgröße für Außenstellen gibt es nicht. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Verlässlichkeit an beiden Schulstandorten erfüllt wird. Um dies aus eigener Kraft zu realisieren, werden ca. 50 Schüler(innen) benötigt. Die Schülerzahl 42 ist die absolute Untergrenze. Es erfolgt die Frage, ob es zwingend eine Westerländerschule sein muss, da die Nachmittagsbetreuung dort nicht gegeben ist. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Eltern freie Schulwahl haben. Die Entscheidung vom Schulamt, die Schule zu schließen, soll zunächst abgewandt werden. Sollte dies nicht gelingen, dann muss die zuständige Schule benannt werden. Hier wird der Schulträger sich um den Willen der Eltern kümmern und die Schülerbeförderung regeln. Auf Nachfrage teilt Verbandsvorsteher Jansen mit, dass die Schülerzahlen, der künftig schulpflichtigen Kinder bekannt sind. Durch die Ausweisung von zusätzlichem Wohnraum in Hörnum zu erwartenden Schülerzahlen, liegen bislang nicht vor. Sie werden daher nicht berücksichtigt. Es wird angeregt eine Privatschule zu gründen. Hierzu wird bemerkt, dass dies mit hohen Kosten verbunden ist. Der Investor oder der Schulverband muss die Kosten tragen. Die unverhältnismäßig hoch sind. Ein Schulgeld muss dann ggf. erhoben werden. Frau Glöckner spricht den Eltern großen Dank aus, wie sehr sie sich um die Schule bemühen und hinter ihr stehen. Sie weist darauf hin, dass Kann-Kinder, die sich zum nächsten Schuljahr bereits angemeldet haben, bei einer Schließung ihre Anmeldung auch wieder zurückziehen können. Verbandsvorsteher Jansen stellt fest, dass dieser Tagesordnungspunkt aufgrund der Auswirkungen für betroffene Eltern entgegen der Vorgaben der Gemeindeordnung die Fragestellungen betroffener Eltern zugelassen hat. Abschließend trägt er den vorgefertigten Beschlussvorschlag wie folgt vor:
1. Die Schule auf der Düne wird mit Ablauf des Schuljahres 2008 / 2009 geschlossen.

2. Die Ferienbetreuung endet mit Ablauf der Sommerferien.

3. Zuständige Schule für die Schüler aus den Gemeinden Rantum und Hörnum soll die Grundschule in _________ werden.

4. Der Verbandsvorsteher und sein Vertreter werden beauftragt, sich mit der Schulleitung und dem zuständigen Schulträger in Verbindung zu setzen.

5. Hinsichtlich der Regelung der Schülerbeförderung sollen unter Einbeziehung des Amtes für Recht und Verkehr Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

Der Verbandsvorsteher schlägt vor, heute keinen endgültigen Beschluss zur Schließung zu fassen. Die vorgetragenen Argumente sollen im Gespräch am 12.11.08 im Bildungsministerium vorgetragen werden. Es besteht einstimmig Einvernehmen um den Erhalt des Schulstandortes und der Schule zu kämpfen.



Der Verbandsvorsteher bedankt sich bei den Mitgliedern der Verbandsversammlung und schließt die Sitzung um 20.45 Uhr.