Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 18:00 die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Liebing begrüßt besonders Herrn Dr. Göken und Herrn Benedikt von der Firma Göken, Pollak und Partner.
2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Herr Verbandsvorsteher Liebing erläutert den aktuellen Stand des B - Plans 83 anhand eines Vorentwurfes. Der E. u. A. Beschluss ist am 23.05.2002 durch die Gemeindevertretung Sylt - Ost gefasst worden. Die Auslegungsfrist ist vom 17.07.2002 bis 19.08.2002.
Herr Liebing gibt bekannt, dass der Planungsverband in seiner Sitzung am 10.07.2002 den abschließenden Beschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Gegenstand dieser Änderung ist auch das geplante Gewerbegebiet.
Ausgleichsflächen für den B - Plan 83 sind bis zum Satzungsbeschluss zum B - Plan 83 käuflich zu erwerben. Die Flächen müssten von der Gemeinde SO beschafft werden, da sie Planaufsteller ist und damit Veranlasser für den Eingriff. Die Gemeinde Sylt - Ost hat auf Grund des Erschließungsvertrages aber einen Anspruch auf Ausgleich der Kosten durch den Zweckverband.
Der Abbruch der Nebengebäude rund um die Halle 401 herum (Halle 402 mit der Flugwerft, ehemalige Kfz - Schuppen umfasst ca. 20.000 m³ umbauter Raum, das entspricht etwa 40 Einfamilienhäusern), ist abgeschlossen. Mit den Arbeiten ist die Fa. Balzersen aus Handewitt beauftragt. Der Auftragswert beträgt ca.55.000 €. Die Arbeiten werden etwa vier bis sechs Wochen dauern. Die Gesamtkosten erhöhen sich um ca. € 7.527,10 auf € 62.718,74 aufgrund erhöhter Entsorgungskosten für teerbelastetes Holz und asbesthaltiger Wandverkleidungen.
Die Entsiegelung von Verkehrsflächen, insbesondere des Hallenvorfeldes zwischen den Hallen 401 und 402, umfasst ca. 4,05 ha Beton- und Straßenflächen. Der Aufbruch umfasst ca. 500 m³ Stahlbetonfundamente und Kanalschächte. Außerdem sind 9.500 m³ Boden für einen Lärmschutzwall umzusetzen. Die Materialien werden wie folgt verwendet: Alle Materialien werden vor Ort zu Straßenbaustoffen für die Erschließung des Gewerbegebietes aufbereitet. Mit den Arbeiten ist die Fa. Erichsen aus Husum beauftragt worden. Der Auftragswert beträgt ca.116.000 €. Leider wird es auch hier zu einer Kostensteigerung kommen, da in Teilbereichen erhebliche Mehrmengen an Betonfundamenten und stärkere Fahrbahnflächen aufgefunden wurden. Ebenfalls werden noch zusätzliche Entsorgungskosten für die Beseitigung teerhaltiger Fugenvergussmassen und teerbelasteter Fahrbahnflächen anfallen. Die Gesamtkosten werden hier auf ca. € 140.000 gegenüber der Auftragssumme von € 116.469,80 steigen. Die Arbeiten werden ca. zehn Wochen dauern. Zurzeit sind etwa 50 % der Arbeiten erledigt. Insgesamt liegen die Kosten jedoch deutlich unter der Schätzung von ca. 500.000 €.
Die Neuverlegung der Mittelspannungsversorgung und der Telefonkabel laufen und Probleme sind nicht erkennbar. Gleiches gilt für den Umbau der Zaunanlage durch die Flughafen GmbH.
Nach Genehmigung durch das EBA soll das Ausschreibungsverfahren für die Gleisanlage anlaufen.
Überprüfungen nach der Altlastenklausel wird durch die Firma Alko ab 21.08.02 fortgeführt und Bodenproben aus den entsiegelten Flächen gezogen.
Der dritte Abschnitt der Freiräumungsarbeiten mit dem Abriss der Halle 401 erfolgt erst im Herbst, Beginn der Maßnahme soll der 15. 10. 2002 sein. Hierfür ist das Ausschreibungsverfahren bereits eingeleitet, Ergebnisse werden Ende August vorliegen. Die Submission wird am 03.09.02 stattfinden. 23 Abbruchfirmennehmen am Wettbewerb teil. Die Abrissgenehmigung liegt schon vor.
Herr Liebing trägt die freudige Botschaft vor, dass die Erschließungsstraße als grundsätzlich förderungsfähig anerkannt wurde und dass beim Straßenbauamt in diesem Jahr noch viel Geld aus Landesmitteln für Straßenbaumaßnahmen vorhanden ist, da sich andere Maßnahmen verzögern. Deshalb wäre es wichtig, dass in diesem Jahr mit dem Straßenbau begonnen wird. Herr Paragnewitz vom Straßenbauamt möchte gern, dass bereits in diesem Jahr so viel Geld wie möglich aus Landesmitteln bewegt wird; sonst besteht die Gefahr, dass bei den ressortinternen Haushaltsberatungen für 2003 für Haushaltsreste keine Übertragungen vorgenommen werden, sondern als Deckung herangezogen werden. Es besteht Einvernehmen im Vorstand, dass die Ausschreibung bereits jetzt so weit vorbereitet wird, dass sofort nach Erreichen des Standes § 33 BauGB für B - Plan Nr. 83 die Ausschreibung erfolgen kann.
3. Beratung und Beschlussfassung Benehmen B - Plan Nr. 83
Der öffentlich - rechtliche Gründungsvertrag des Verbandes sieht vor, dass für die Bauleitplanung der Gemeinde Sylt - Ost für das Gewerbegebiet das Benehmen des Verbandes herbeigeführt wird. Zurzeit findet das öffentliche Auslegungsverfahren für den B - Plan 83 statt. Die Vorlage des Zweckverbandes mit den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes vom 30.07.2002 (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung stimmt dem vorgelegten Planentwurf einstimmig zu. Änderungsvorschläge werden nicht vorgetragen. Es wird erwartet, dass die Bauleitplanung möglichst umgehend zum Abschluss gebracht wird.
4. Sachstandsbericht, Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Biomasseheizwerks
Herr Dr. Göken der Firma Göken, Pollak und Partner gibt seinen umfangreichen Bericht zum Biomasseheizwerk ab (Ausdrucke seiner Powerpointpräsentation liegt dieser Niederschrift als Anlage bei). Herr Dr. Gören führt aus, dass bereits seit längerer Zeit sich der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt mit der möglichen Errichtung eines Biomasseheizwerkes im geplanten Gewerbegebiet befasst hat. Vorliegende Ingenieurplanungen beschrieben eine Wirtschaftlichkeit, die jedoch von einem Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater mit Fachkompetenz in der Energiewirtschaft kritisch beurteilt wurden. Um Aufschluss darüber zu bekommen, ob angesichts der Gewerbegebietsplanungen ein wirtschaftlicher Betrieb eines derartigen Heizwerkes darstellbar sein könnte, wurde ein Interessebekundungsverfahren durchgeführt: Namhafte Energieversorger und Unternehmen mit Fachkompetenz im Bereich regenerativer Energien wurden angeschrieben, ob sie Interesse hätten, Investition und Betrieb eines Biomasseheizwerkes zu übernehmen und welche Bedingungen sie formulieren würden. Alle Interessenten erhielten die gleiche Informationsmappe; allen weiterhin Interessierten wurden Informationsgespräche angeboten. In diesen Informationsgesprächen wurden folgende Gesichtspunkte als problematisch vertieft:
1. Das Gewerbegebiet wird keine Betriebe aufnehmen, die Prozesswärme benötigen; damit reduziert sich die Wärmeabnahme lediglich auf die Heizzwecke im Winter. Eine ganzjährig gleichmäßige Auslastung ist damit nicht gewährleistet.
2. Alle Bewerber, die berücksichtigt werden sollen, wurden hinsichtlich des Wärmebedarfes befragt. Die Gesamtabnahmemenge liegt am unteren Rand der Wirtschaftlichkeit; sie hängt entscheidend von der Abnahme eines einzelnen Großabnehmers ab.
3. Da die Betriebe nicht von Anfang an alle errichtet sind, ergibt sich eine mehrjährige Anlaufphase, die unterhalb der Wirtschaftlichkeit liegt.
4. Selbst unter optimalen Bedingungen (schnelle Auffüllung des Gewerbegebietes) reicht allein die möglicherweise erreichbare Wirtschaftlichkeit nicht aus, um tatsächlich Investitionsinteresse zu erzeugen. Die jeweiligen Interesselagen der Bewerber waren andere (Werbeeffekt einer Anlage auf Sylt; Abrundung des Angebotes im Bereich regenerativer Energien).
5. Zwingend notwendig ist, dass sich alle Betriebe an dieses Wärmenetz anschließen; dies ist nur durch Zwang erreichbar. Da die Gemeinde Sylt - Ost dies nicht durch öffentlich-rechtliche Mittel vollziehen darf, bleiben nur zivilrechtliche Mittel über den Kaufvertrag des Zweckverbandes. Auch diese Möglichkeit ist rechtlich umstritten, wenn auch in einem aktuellen Urteil zugunsten einer Gemeinde entschieden.
6. Erwartet wird die kostenfreie Überlassung eines Grundstücks (ca. 2.000 qm).
7. Zum Teil wurde auch eine Risikoübernahme durch den Zweckverband erwartet.
Im Ergebnis wurden drei Angebote vorgelegt. Die Vorlage des Zweckverbandes vom 30.07.2002 (Anlage TOP 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsunternehmen Dr. Göken, Pollak und Partner hat im Auftrag des Zweckverbandes eine Auswertung der Angebote von
» Harpen Energie Contracting (Konzern RWE)
» SEC Energie Contracting
» Nordstrom Development AG
vorgenommen und sie insbesondere hinsichtlich Arbeits- und Leistungspreis vergleichbar gemacht. Es ist festzustellen, dass der Durchschnittpreis bei allen drei Anbietern deutlich über dem Gaspreis, dem direkten netzgebundenen Mitbewerber, liegt. Die Verbandsversammlung nimmt das vorgelegte Ergebnis des Interessebekundungsverfahrens für ein Biomasseheizwerk im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt zur Kenntnis. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, das Projekt Biomasseheizwerk nicht weiterzuverfolgen. Gegenüber den dort anzusiedelnden Betrieben ist es nicht zu rechtfertigen, dass sie allein die deutlich höheren Wärmepreise bezahlen sollen, um für die Insel Sylt eine sicherlich sinnvolle Verwertung der Holzabfälle auf der Insel zu gewährleisten.
5. Beratung und Beschlussfassung des Kaufvertragsentwurfes für Gewerbegebietsbewerber
Die Vorlage des Zweckverbandes vom 30.07.2002 (Anlage TOP 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung hatte im Jahr 2000 einen Entwurf für Kaufverträge beraten und beschlossen. In der Zwischenzeit hat sich der Bedarf für Änderungen ergeben. Auf den Abschluss eines Vorvertrages wird verzichtet. In der vorliegenden Fassung erklärt sich der Zweckverband bereit, innerhalb einer Frist von 3 Jahren die Kosten möglicher Altlastensanierung zu übernehmen. Nach derzeitigem Untersuchungsstand ist nicht mit neuen Altlastenvorkommen zu rechnen. Die Verbandsversammlung beschließt mit 13 Ja Stimmen bei einer Enthaltung, den Kaufvertragsentwurf so als Regelvertrag zu verwenden.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2001
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Wolfgang Jensen, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19. Juni 2002. Er hebt die ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft und Geschäftsführung hervor. Er betont, dass entgegen der Haushaltsplanung, die eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 50.300 DM vorgesehen hatte, lediglich eine Entnahme von 22.743,20 DM notwendig war, so dass ein Haushaltsüberschuss von 27.556,80 DM entstanden ist. Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2001 zu genehmigen und die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 anzuerkennen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig:
a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2001 werden genehmigt.
b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 wird anerkannt.
7. Beratung und Beschlussfassung von Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2002
Verbandsvorsteher Liebing legt den Nachweis der Haushaltsüberschreitung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt zum 30.06.2002 vor. Es ergibt sich lediglich eine durch die Verbandsversammlung zu genehmigende Haushaltsüberschreitung im Vermögenshaushalt bei den Kosten der Baulichen Maßnahmen (Ing. - Leistung Biomasseheizwerk) in Höhe von 3.236,71 €, die durch das Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsunternehmen Dr. Göken, Pollak und Partner für die Auswertung der Angebote zum Biomasseheizwerk vom Zweckverband in Auftrag gegeben wurde, um die Angebote insbesondere hinsichtlich des Arbeits- und Leistungspreises vergleichbar zu machen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung in Höhe von 3.236,71€.
8. Beratung und Beschlussfassung Nachtragshaushalt wg. Erweiterung Kassenkredit
Von der technischen Bauabteilung der Gemeinde Sylt Ost sind die Kosten ermittelt worden, die voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2002 für die Erschließung des B - Plan - Gebietes 83 anfallen werden. Es handelt sich um einen Betrag von 2.270.000 €, der sich auf den Monat Juli und die weiteren Monate dieses Jahres etwa wie folgt aufteilen dürfte:
| Juli |
300.000 € |
| August |
300.000 € |
| September |
400.000 € |
| Oktober |
400.000 € |
| November |
420.000 € |
| Dezember |
450.000 € |
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----------------- |
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2.270.000 € |
In der Haushaltssatzung des Zweckverbandes ist für das Haushaltsjahr 2002 der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt auf 1.000.000 €. Diese Summe würde jedoch lt. Aufstellung nur ausreichen für die Zahlungen der Monate Juli bis September. Mit Erlösen aus den Grundstücksverkäufen ist jedoch frühestens zum Jahresende zu rechnen, so dass fällige Zahlungen für die Monate Oktober bis Dezember durch einen höheren Kassenkredit abzudecken wären. Aus diesem Grunde ist (spätestens im Monat September) der Höchstbetrag der Kassenkredite im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung von 1.000.000 € auf 2.270.000 € zu erhöhen. Die Erhöhung ist genehmigungspflichtig und damit der Kommunalaufsicht gegenüber zu begründen.
Sanierung Heizungsanlage (siehe auch TOP 10)
Die vorhandene Heizungsanlage (incl. der Öltankanlagen) ist völlig veraltet und entspricht in keiner Weise mehr den TÜV-Bestimmungen. Die gesamte Anlage arbeitet in hohem Maße unwirtschaftlich, zumal im Februar dieses Jahres eine Leckage im Heizrohrsystem festgestellt wurde. Trotz aufwendiger Nachforschungs- und Aufgrabungsarbeiten konnte die Leckage nicht lokalisiert werden. Zur Behebung des Schadens müsste somit das gesamte erdverlegte Rohrsystem freigelegt, erneuert und verfüllt werden. Dieser Aufwand ist für die veraltete Anlage gänzlich unrentabel, so dass neue Gas-Brennwertanlagen eingebaut werden sollen, auch in Anbetracht dessen, dass sich der Standort im Wasserschutzgebiet befindet. Die Sanierungsmaßnahme wird durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Stand der allgemeinen Rücklage
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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamt-bestand des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
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erhöht um €
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vermindert um €
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gegenüber bisher €
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nunmehr fest- gesetzt auf €
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im Vermögenshaushalt die Einnahmen
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48.300
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--
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5.737.000
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5.785.300
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die Ausgaben
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48.300
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--
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5.737.000
|
5.785.300
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Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan, die beinhalten, die Kassenkreditermächtigung auf 2.270.000 € erhöhen zu lassen.
9. Wahl eines neuen Mitgliedes und eines stellvertr. Mitgliedes im Rechnungsprüfungsausschuss (Nachfolge Frau Käding)
In der heutigen Verbandsversammlung ist eine Nachfolgerin für Frau Käding zu wählen, da eine Vertretung nach der exakten Begriffsbestimmung nur dann möglich ist, solange es einen Vertretenen gibt. Im Fall von Frau Käding gibt es niemanden mehr, der vertreten werden kann, weil sie komplett aus der Funktion ausgeschieden ist. Eine Neuwahl mit Vertreterreglung ist daher notwendig. Die Verbandsversammlung wählt mit 13 Ja Stimmen und einer Enthaltung, Herrn Sönke Hansen in den Rechnungsprüfungsausschuss und wählt einstimmig Herrn Bodo Quedenfeldt als seinen Vertreter.
10. Sanierung Heizungsanlage Geb. 105
Die Vorlage des Zweckverbandes vom 30.07.2002 (Anlage TOP 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung beschließt mit 12 Ja Stimmen und zwei Enthaltungen den Vorschlag Nr. 3. Der Auftrag für drei neue Einzelheizungsanlagen in den Gebäuden (Gas Anlagen) neu zu installieren kann von der Bauabteilung der Gemeinde Sylt Ost vergeben werden.
11. Mitteilungen des Verbandsvorstehers
Herr Verbandsvorsteher Liebing gibt keine weiteren Mitteilungen bekannt.