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Protokoll vom 04.04.2005

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 04.04.2005


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit


Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 17:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“

Herr Liebing gibt bekannt, dass 22 Kaufverträge für das Gewerbegebiet unterzeichnet worden sind. Damit sind knapp 4 ha der insgesamt 15,4 ha zur Verfügung stehenden Baulandfläche verkauft worden. Daraus erzielte der Zweckverband Einnahmen in Höhe von 5,1 Mio. Euro. Von den Betrieben, die auf dem neuen Grundstück bereits ihre Betriebsstätte errichtet haben, wurden gemäß einer Abfrage des Zweckverbandes Gesamtinvestitionen von ca. 5 Mio. Euro getätigt. Ca. 2 Mio. Euro blieben davon als Aufträge an Sylter Betriebe auf der Insel. Von den acht Betrieben, die detaillierte Angaben zur Verfügung gestellt haben, wurden 8,5 Arbeitsplätze neu geschaffen. Nach Mitteilung von Verbandsvorsteher Liebing ist die Tendenz erkennbar, dass bisher vorrangig Bewerbungen von Handwerksbetrieben für kleinere Gewerbegrundstücke umgesetzt wurden. Verständlich sei, dass die Umsiedlung der größeren Betriebe, z.B. der Baustoffhändler, einen erhöhten Planungsaufwand für die Nachfolgelösung am Altstandort auslöst. Schon jetzt könnten „Wunschgrundstücke“ kaum noch angeboten werden.

Herr Liebing gibt auf die Nachfrage von Herrn Kay Abeling einen aktuellen Sachstandsbericht zu den zwei Bewerbungen der Baustoffhändler Firma Karstensen und C.G. Christiansen ab.


3. Beratung und Beschlussfassung über Grunddienstbarkeit mit EVS, betr. Brunnenfelder

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 15.03.2005 (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutigen Sachstandsbericht dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Verbandsvorsteher Liebing erläutert die umfangreiche Vorlage und berichtet über den bisherigen langen Verlauf in den Bemühungen über eine Grunddienstbarkeit über die 10 Brunnenfelder mit der EVS. Bisher hatte die Verbandsversammlung am 15.07.04 über 3 Optionen der EVS beraten:
1. Ankauf der 10ha durch EVS für 125.000 €.
2. 50.000 € einmalig für die Grunddienstbarkeit.
3. 25.000 € sofort und 10 Raten a` 2.500 €.
Es wurde am 15.07.04 beschlossen, die 10 Brunnenfelder an die EVS zu verkaufen. In der langen Prüfung und der Erstellung einer Kaufvertragsentwurfs durch den Notar und einer verwaltungsinternen Prüfung wurden sehr deutlich Schwierigkeiten aufgelistet, die der Verbandsversammlung in der Vorlage vom 15.03.05 mitgeteilt wurden. Es sollte jetzt versucht werden, für eine Einmalzahlung in Höhe von 50.000 € eine Grunddienstbarkeit über die 10 Brunnenfelder mit der EVS zu erreichen. Damit wird nach 5 Jahren auch erreicht, dass der Zweckverband als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, von einem Verkauf der Brunnenfelder an die EVS Abstand zu nehmen. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, mit der EVS den Abschluss eines Grunddienstbarkeitsvertrages über die Nutzung der Brunnenfelder und deren Entschädigung in Höhe einer Einmalzahlung von 50.000 € herbeizuführen.


4. Mitteilungen

Herr Verbandsvorsteher Liebing berichtet, dass der Jahresabschluss 2004 des Zweckverbandes mit einem Sollfehlbetrag in Höhe ca. 47.000 € im Verwaltungshaushalt abschließt. Grund sind hierfür die erhöhten Kassenkreditzinsen sowie der Nichtzustande gekommene Vertrag mit der NEG in 2004. Dieser Vertrag mit den Zahlungen für die Nutzung der Gleisanlage beginnt erst zum 01.01.2005.

Herr Liebing erläutert den aktuellen Sachstand zum Thema der Refinanzierung der Altlasten im Gewerbegebiet. Es hat dazu mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der GMSH ein Ortstermin stattgefunden, in dem die Zahlungsanforderungen des Zweckverbandes für 2003 +2004 in Höhe von ca. 150.000 € und für 2005 aktuell 91.000 € angemahnt und die weitere Maßnahmen der Abarbeitung besprochen wurden. Deutlich ist die schleppende Abarbeitung bei der GMSH angesprochen worden, mit der Zielsetzung, in Zukunft eine schnellere Abwicklung zu erreichen. Falls nötig, ist die Beteiligung des Zweckverbandes über die noch nachzureichenden Unterlagen, um eine Zinsbelastung für den Zweckverband in der bisherigen Größenordnung über einen so langen Zeitraum zu verhindern, schneller zu beteiligen.

Der Veranstaltungsplatz am Neuen Tower liegt ab dem Jahre 2005 in der Zuständigkeit der SFG. Alle erzielten Einnahmen für den Veranstaltungsplatz fallen der SFG in Zukunft zu. Der Zweckverband hat bis Ende 2004 die Refinanzierung der Kosten für den Veranstaltungsplatz aus den Einnahmen des Meerkabaretts erzielt. Die Frage von Herrn Kay Abeling wird vom Verbandsvorsteher damit beantwortet, indem auch alle weiteren Veranstaltungseinahmen außerhalb des Meerkabaretts (z.B. Zirkus) der SFG zugute kommen.

Herr Liebing gibt bekannt, dass der Hauptausschuss am 04.03.05 beschlossen hat, das Kostenrisiko einer zweiten Instanz in Höhe von ca. 7.500 € im Streitfall zwischen der SFG und Herrn Jan Andersen nicht zu übernehmen. Die Kosten der Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Anflugbefeuerung sollte im weiteren Klageverfahren von der SFG getragen werden. Vorsorglich wurde der Pachtvertrag mit Herrn Andersen fristgerecht zum 31.10.05 gekündigt. Eine Pachtverlängerung an Herrn Andersen ist nur mit der Auflage zulässig, dass dort keine Tiere gehalten werden dürfen, um weitere Schäden an der Anflugbefeuerung in Zukunft zu verhindern. Es soll versucht werden, eine Einigung zwischen der SFG und Herr Andersen in dieser Angelegenheit zu erzielen. Der Hinweis von Frau Reiber, dass der Zaun der verpachteten Fläche schadhaft sei, wird mit dem Pächter geklärt.

Herr Liebing teilt den aktuellen Sachstand zum Thema des Rechtsstreits über die Leitungsverluste mit dem Bund mit.

Der Hinweis von Frau Reiber, dass im B - Plan 83 nicht nur die eine zugelassene Betriebswohnung bei Gewerbebetrieben vorhanden ist sondern dort evtl. mehrere Wohnungen sein sollen, ist die Nichteinhaltung der Auflagen aus der Baugenehmigung im konkreten Fall durch den Kreis Nordfriesland frühzeitig zu überprüfen. Der Verbandsvorsteher ermutigt jeden, bitte frühzeitig den Zweckverband eine Nichteinhaltung zu melden, um im konkreten Fall einschreiten zu können.