Home Zweckverb. Flugplatz
 
Protokoll vom 15.08.2006

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 15.08.2006


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“

Herr Uekermann gibt Sachstandsbericht über die Fa. Sylt-Bau Feddersen bekannt, dass aktuell keine Rückabwicklung ihres gekauften Grundstückes im Gewerbegebiet beabsichtigt ist. Das große Problem mit dem Schallschutzgutachten im Bezug auf eine zu erstellte Brecheranlage ist immer noch nicht gelöst. Die Gemeinde Sylt - Ost und der Zweckverband versuchen über den Kreis Nordfriesland eine Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten. Die Aussichten eine Brecheranlage auf Ihrem Altgrundstück an dem Tinnumer Sportzentrum genehmigt zu bekommen, werden vom Kreis Nordfriesland als sehr schwierig beurteilt.

Die Arbeiten an der Erstellung der Straßenbeleuchtung zum neuen Tower werden im September abgeschlossen.


3. Beratung und Beschlussfassung der Vergabekriterien für Gewerbegebietsbewerbern im B-Plan 83

Der Antrag der Stadt Westerland vom 10.08.2006 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Frau Reiber trägt den Antrag der Stadt Westerland vor. Herr Verbandsvorsteher Uekermann gibt einen ausführlichen Sachstand zu den aktuellen Vergabekriterien und die möglichen Auswirkungen, die der Antrag der Stadt Westerland vom 10.08.2006 zur Folge hätte. Herr Jansen hält ein festhalten an den bisherigen Kriterien für zwingend notwendig. Herr Schmatloch gibt einen Rückblick auf die Hintergründe der Entstehung des Gewerbegebietes und erinnert an die Auflagen der Landesplanung, die den städtebaulichen Missstand als eine Vorraussetzung für Sylter Bewerber im Regionalplan 5 festgeschrieben haben. Herr Claas Bigos aus der Bauabteilung der Gemeinde Sylt-Ost trägt den oben beschrieben Textinhalt aus dem Regionalplan 5 der Verbandsversammlung vor. Er bekräftigt aus seiner Sicht die Bedenken, dass die Öffnung für andere Betriebe nicht den damaligen Vorgaben der Landesplanung entspricht, die seinerzeit überhaupt erst dazu führten, dass die Zustimmung für das GE-Gebiet erteilt wurde. Er ist daher der Auffassung, dass fußend auf den Vorgesprächen und der darauf hin erteilten Zustimmung der Landesplanung eine Öffnung der beabsichtigten Art nur mit Zustimmung der LaPlaBehörde machbar ist. Herr Schmidt schlägt vor, die Ziffer 2 der bisherigen Vergabekriterien, wie folgt abgeändert wird:
Das Gewerbegebiet dient Sylter Betrieben, die zur Entwicklung auf neue Flächen angewiesen sind. Dieser Vorschlag veranlasst die Vertreter der Stadt Westerland um 18:40 Uhr eine Sitzungspause durch Frau Reiber zu beantragen, die auch von der Verbandsversammlung genehmigt wird. Um 18:45 Uhr trät Frau Reiber vor, dass die Vertreter der Stadt Westerland sich dem Vorschlag von Herrn Schmidt anschließen. Herr Uekermann lässt über den Antrag der Stadt Westerland, abgeändert mit dem oben genannten Vorschlag über die Änderungen der Vergabekriterien abstimmen. Die Verbandsversammlung beschließt bei Stimmengleichheit mit 7 Ja Stimmen und 7 Nein Stimmen, damit ist der Antrag der Stadt Westerland abgelehnt und die Vergabekriterien werden nicht verändert.


4. Beratung und Beschlussfassung der Kriterien auf Unterverpachtung von Gewerbebetrieben im B - Plan 83

Der Antrag der Stadt Westerland vom 10.08.2006 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Stadt Westerland stellt den Antrag, dass die Ziffer 11 der Vergabekriterien wie folgt ergänzt wird:
Den Bewerbern für Gewerbegrundstücke wird eine Unterverpachtung ihrer neuen Gewerbegrundstücke nur mit Zustimmung des Zweckverbandes ermöglicht. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die pachtenden Betriebe den Grundsatz der Grundstücksvergabe für das Gewerbegebiet Flugplatz erfüllen, wobei maximal 30 % der Nutzfläche unterverpachtet werden dürfen. Nach kurzer Aussprache und vorheriger Beschlussfassung zu TOP3 wird auf eine Abstimmung über den Antrag verzichtet und auf die Einhaltung der Beschlussfassung aus der Verbandsversammlung vom 16.05.2006 hingewiesen. Der Beschluss lautet, dass einvernehmen besteht, dass in Zukunft nicht mehr als 30 % der Gesamtfläche des Gebäudes zum Zwecke einer Unterverpachtung vergeben werden soll.

Herr Helge Jansen nimmt ab 18:55 Uhr nicht länger an der Versammlung teil.


5. Beratung und Beschlussfassung über Vorschlag Grundstücksaufteilung für kleinere Parzellierung B - Plan 83

Auf Antrag von Herrn Niels Nielsen, wird TOP 5 einstimmig zurückgestellt und nach dem nichtöffentlichen Teil zum neuen TOP 11


6. Mitteilungen und Anfragen

Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2006
Verbandsvorsteher Uekermann gibt bekannt, dass der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt nach dem Stand vom 30.06.2006 keine Haushaltsüberschreitung zu verzeichnen hat! Die wenigen “Mehrausgaben‘ im Verwaltungshaushalt sind alle durch Deckungskreise oder unechte Deckungsfähigkeit (Zweckbindung von Einnahmen gern. § 16 (GemHVO) gedeckt, so dass keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben nach § 82 GO eingetreten sind. Die Verbandsversammlung ist somit Ihrer Bekanntmachungspflicht nach § 3 der Haushaltssatzung i.V.m § 8 Abs. 1 GO nachgekommen.

Die Fa. C.G. Christiansen beantragt auf seinem noch zu erwerbenden Grundstück vorab schon ein Gerüst, Bauwagen, Baucontainer und weiteres Baumaterial zwischenlagern. Auf Anregung der Verbandsversammlung ist die Genehmigung nur bis zum 31.12.2006 zu befristen.


Im Gebäude 101a sind Asylbewerber untergebracht worden. Die Verbandsversammlung hatte in der letzten Verbandsversammlung einstimmig beschlossen, eine Unterverpachtung ab dem 01.08.2006 für zwei Monate bis zum 30.09.2006 im Geb. 101a mit der Auflage zugestimmt, dass vom Amt Landschaft Sylt für die Asylbewerber ein Betreuer zur Verfügung gestellt wird. Ein Betreuer steht bis zum 30.09.2006 aus dem Sozialzentrum Westerland zur Verfügung.


Wiederherstellung der Öffentlichkeit

10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Verbandsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die gefassten Beschlüsse bekannt.


11. Beratung und Beschlussfassung über Vorschlag Grundstücksaufteilung für kleinere Parzellierung B - Plan 83

Die in der letzten Verbandsversammlung präsentierte Erweiterung der Erschließungsstraße „An der Rollbahn“ mit einer Verbindung zur Straße „Zum Fliegerhorst“ wird von der Stadt Westerland mit Schreiben vom 10.08.2006 abgelehnt. Stattdessen soll eine Fläche von ca. 4.000 qm für eine Sylter Großwäscherei bereitgehalten werden. Die Stadt Westerland beantragt, dass die Aufteilung in kleinteiligere Parzellierungen lediglich auf der Fläche ehemals „Getränke Möller“ erfolgt. Hierfür ist nur eine geringfügige Verlängerung der Erschließungsstraße „An der Rollbahn“ östlich vom Wendehammer erforderlich. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Erschließungsmaßnahme sind die Grundstückspreise der neuen kleinteiligen Parzellierungen entsprechend anzuheben. Die Verbandsversammlung beschließt nach umfangreicher Diskussion einstimmig, dass keine Vergabe der Vorratsfläche zu erfolgen hat. Grundstücksverkäufe sind vorab auf die noch freien Flächen zu beschränken. Eine Fläche von ca. 4.400 qm soll für eine Sylter Großwäscherei bereitgehalten werden. Um den kleineren Flächenbewerbern eine Zuteilung zu ermöglichen, soll eine Erweiterung der Erschließungsstraße „An der Rollbahn“ mit einer Verbindung zur Straße „Zum Fliegerhorst“ möglicht kostengünstig erstellt werden, um eine kleinere Parzellierung auf der Fläche zu bekommen. Eine Erhöhung des Quadratmeterpreises wird somit einstimmig abgelehnt.