Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet um 18:02 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen zur Tagesordnung werden mit dem Neuen TOP 8, „Beratung und Beschlussfassung einer Unterverpachtung an das Amt Landschaft Sylt im Gebäude 101a“ vom Verbandsvorsteher vorgeschlagen und von der Verbandsversammlung zugestimmt.
2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Kaufvertrag über ein Grundstück mit 1.514 qm = 180.865,00 € mit Herrn Cornilsen, Fa. Funktechnik Sylt, ist unterzeichnet worden.
Am 02.08.2006 um 15:30 Uhr findet in der Gemeinde Sylt - Ost ein Gesprächstermin statt, um das Problem des Schallschutzgutachtens im Bezug auf eine zu erstellende Brecheranlage auf dem Grundstück der Fa. Sylt - Bau Feddersen zu erörtern. Es könnte evtl. zu einem Rückkauf durch den Zweckverband kommen. Die Gemeinde Sylt - Ost und der Zweckverband müssen dringend im Gespräch am 02.08.2006 mit der Fa. Sylt - Bau Feddersen eine Lösungsmöglichkeit erarbeiten.
Die Arbeiten an der beim Ortstermin im Herbst 2005 festgelegten Lösung der Verkehrsführung der Eingangssituation zum Flugplatzgelände im Kreuzungsbereich der L 24 ist abgeschlossen worden. Die Erstellung der Straßenbeleuchtung zum neuen Tower ist in der 29. Woche begonnen worden.
Herr Uekermann gibt bekannt, dass die ersten 2 Veranstaltungen mit dem Bauernmarkt der Söl`ring Foriining und dem Dorffest der FFW Tinnum auf der Festwiese in Tinnum stattgefunden haben. Die nächste Veranstaltung findet vom 18.08.2006 bis 27.08.2006 mit dem 3. Sylt-Festival dort statt. Beschwerden liegen dem Zweckverband bisher nicht vor. Probleme bei der Abwasserbeseitigung müssen noch kurzfristig gelöst werden.
Die SFG hat dem Zweckverband schriftlich 3 Angebote für die Erweiterung des Parkplatzangebotes am neuen Tower vorgelegt. Mit einer Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter in einer Kostengröße von ca. 49.000 € konnte das ursprüngliche Angebot in Höhe von 76.000 € mit dem Einsatz von eigenem Recycle - Material verbessert werden. Der Zweckverband hat der SFG die Genehmigung zur Auftragsvergabe gemäß Beschluss letzter Verbandsversammlung erteilt.
3. Vorschlag Grundstücksaufteilung für kleinere Parzellierung B - Plan 83
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt dem Hauptausschuss vor. Herr Abeling, Herr Windlolf, Frau Prott und Herr C.-H. Schmidt schlagen vor, die Kosten der Erschließungsstraße und der damit verbundene Grundstücksverlust von zusammen ca. 400.000 € auf die Grundstückspreise an der neuen Erschließungsstraße umzulegen. Herr Jensen und Herr Uekermann schlagen vor, aus der Gründen der Gerechtigkeit, den Grundstückspreis bei 127,82 € zu belassen. Weiterhin wird von Vertretern der Stadt Westerland vorgetragen, dass es im Hauptausschuss der Stadt Westerland Überlegungen gibt, die Vergabekriterien neu zu überarbeiten. Herr Windolf und Herr Jansen sprechen die Bewerbungen und Vergaben von Betriebe an, nach denen es sich am Altstandort um einen städtebaulichen Missstand handeln solle. Hier sollten die Kriterien eindeutig definiert werden und von der jeweiligen Bauabteilung der Stadt Westerland und dem Amt Landschaft Sylt bei der Beurteilung eingehalten und beachtet werden. Herr Schmatloch spricht das Problem der erneuten zeitlichen Verzögerung und der damit verbundenen höheren Zinsbelastung für die kleinen Betriebe an, wenn über den TOP heute nicht beraten und beschlossen wird. Nach längerer intensiver Beratung wird von Frau Prott und Herrn Abeling der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Verbandsversammlung zurückzustellen. Bis dahin wird die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage für die nächste Hauptausschusssitzung zu erstellen, in der ein evtl. neuer Quadratmeterpreis errechnet wird, in dem die Kosten der Erschließungsstraße und der damit verbundene Grundstücksverlust von zusammen ca. 400.000 € auf die Grundstückspreise umgelegt wird. Zusätzlich wird die Stadt Westerland zeitnah für die nächste Hauptausschusssitzung ihre Überlegungen möglicher Änderungen der Vergabekriterien schriftlich übermitteln. Der Hauptausschuss wird beauftragt, sich mit den o. a. Problemen auseinander zu setzten und das Ergebnis auf der nächsten Verbandsversammlung vorzustellen. Die Verbandsversammlung beschließt mit 9 Ja-Stimmen und je einer Enthaltung und Gegenstimme den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Verbandsversammlung zurückzustellen.
4. Mitteilungen und Anfragen
Die neu angesiedelten Betriebe im Gewerbegebiet haben sich zusammengesetzt und Herrn Wolfgang Heitkamp, Halemdüür 29, 25980 Westerland, Tel. 04651 - 8891030, beauftragt, als Ihr Sprecher und Vermittler zwischen Zweckverband und Gewerbebetrieben in deren Namen aufzutreten.
Der Zweckverband hat die Mitteilung der BIMA erhalten, dass mit Zahlungen sofort in Höhe von 13.129,80 € und im Herbst 2006 mit weiteren 80.000 € für die Altlastenregelung für Rechnungen ab dem Jahre 2003 gerechnet werden kann.
Hinsichtlich der Gesellschafter der Firma Secur Sylt GmbH konnten wir durch Herrn RA und Notar Kai Masekowsky folgenden Stand ermitteln: Zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses war alleinige Gesellschafterin der damals noch unter Ferdinand & Sohn Secur Sylt Selbstlagerung für Privat und Gewerbe GmbH firmieren den Gesellschaft die Secur Hamburg GmbH mit zwei Stammeinlagen in Höhe von 1.000,00€ und 24.000,00 €. Seit März 2006 ist alleiniger Gesellschafter der nunmehr unter Secur Sylt GmbH firmierenden Gesellschaft Herr Gerhard R. Mertens mit einer Stammeinlage von 500.000,00 €. Wegen dieses Gese ich die Sanktionen gemäß § 3 Ziffer 3. (Widerkaufsrecht) und Ziffer 4. (Vertragsstrafe) nicht für eröffnet, weil die Gesellschaft weiterhin den Vergabezweck gern. § 3 Ziffer 1. b) des Kaufvertrages erfüllt. Wenn es dem Zweckverband darauf ankam, dass an der betreffenden Gesellschaft die Ferdinand & Sohn GmbH beteiligt wird und bleibt, hätten entsprechende Regelungen in den damaligen Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.
Mit dem Abschluss im Rechtsstreit mit dem Bund über die Leitungsverluste hat unser Anwalt der Gegenseite eine Zahlungsaufforderung mit den Abrechnungsunterlagen bis 2005 vorgelegt. Eine Antwort steht noch aus.
Herr Bruno Freitag hat sich bei der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland schriftlich über die Nichtvergabe eines Grundstückes an ihn beschwert. Eine Stellungnahme zur Beschwerde liegt der Kommunalaufsicht vom Zweckverband vor. Zwischenzeitlich hat die Kommunalaufsicht die Sichtweise des Zweckverbandes bestätigt.
Bei der B - Plan Änderung des Sondergebietes wird in Zukunft die Zulässigkeit bei Art der Nutzung erweitert auf Baustoffhandel / Baumarkt.
Es liegt die Niederschrift der Überprüfung unserer Eisenbahninfrastruktur durch die Landeseisenbahnverwaltung am 15.06.2006 vor. Alle aufgelisteten kleinen Beanstandungen werden durch den Eisenbahnbetriebsleiter des Zweckverbandes, Herr Mohrbach, bearbeitet und abgestellt.
Für eine Prüfung zur zivilen Nutzung des noch zu erwerbenden Schießstands ist der Auftrag für ein Schallschutzgutachten vergeben worden.
Die Fa. Sylter Fliesenfachgeschäft hat das Grundstück direkt von Herrn Jochen Bornemann im Gewerbegebiet erworben. Der Kaufvertrag liegt dem Zweckverband in Kopie vor. Die Weiterveräußerungsbedingungen sind berücksichtigt worden.