Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet um 17:02 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen zur Tagesordnung werden mit dem Neuen TOP 8 vom Verbandsvorsteher vorgeschlagen und von der Verbandsversammlung einstimmig zugestimmt.
2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Es wurden in 2006 bisher 4 neue Kaufverträge abgeschlossen:
» Kaufvertrag mit Herrn Scheibe, Fa. Gutschmidt, Dachdeckerei, kauft seine Optionsfläche mit 800 qm
» Fa. Kanal Müller kaufte zu seinem bestehenden Grundstück weitere 186 qm, die mit dem Hauptgrundstück verschmolzen wurden.
» Fa. Sypharm, Herr Hops, kaufte eine Fläche in Größe von 1.575 qm
» Herr Harald Hebestreit kaufte eine Grundstücksfläche mit 1.745 qm
3. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2005; Berichterstatter: Vorsitzender des RPA, Herr Kurt Windolf
a) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2005.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Kurt Windolf, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.Mai 2006. Zum Haushaltsausgleich 2005 war eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 705.400 € vorgesehen. Zum Jahresabschluss 2005 konnten schließlich 2.122.247,47 € zugeführt werden. Im Vermögenshaushalt entstand somit ein Überschuss in Höhe von 1.416.847,47€. Das überaus gute Ergebnis im Vermögenshaushalt ist auf die erhöhten Einnahmen aus den Grundstückserlösen im Gewerbegebiet zurückzuführen. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet sollten im Haushaltsjahr 2005 sowohl den Vermögenshaushalt als auch den Verwaltungshaushalt decken. Es war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 87.500 € vorgesehen, die mit dem Abschluss 2005 auch in voller Höhe getätigt wurde. Dennoch konnte der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen werden: es entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 160.018,98 € (Anmerkung: Eine überplanmäßige Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt widerspräche den Richtlinien der Gem - HVO!). Das negative Ergebnis im Verwaltungshaushalt ist - trotz Einsparungen - durch die hohen Abgänge auf Kasseneinnahmereste entstanden. (Abgangsbuchung der Leitungsverluste im Strombereich durch Rechtstreit mit dem Bund). Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2005 zu genehmigen und die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig:
a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 35.849,19 € zu genehmigen.
b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 wird ebenfalls einstimmig anerkannt.
4. Beratung und Beschlussfassung über Ausschüttung von Erlösen des Zweckverbandes nach Jahresabschluss 2005
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig eine Ausschüttung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen des Zweckverbandes nach dem geprüften Jahresabschluss 2005 in Höhe von 1.500.000 € nach den Anteilen der Mitglieder zu veranlassen. Ca. 500.000 € sollen in der Rücklage verbleiben um die Liquidität zu sichern.
5. Beratung und Beschlussfassung über Antrag der Sylter Hauskreise e.V. (SHK) über Thematik „Alter Tower“
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Der Verbandsvorsteher, Herr Manfred Uekermann, erläutert nochmals die bestehende Beschlusslage der Verbandsversammlung und dass die Abbruchgenehmigung für das Gebäude vorliegt und mit dem Abbruch Mitte 2007 gerechnet werden muss. An diesem Termin soll festgehalten werden. Wegen der kurzen Restlaufzeit des Bestandes dieses Gebäudes kann es daher für Renovierungen keine Zustimmungen mehr geben. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig am Abbruchstermin Mitte 2007 festzuhalten und dafür ca. 20.000 € im Haushalt 2007 einzuplanen. Alle Anträge der Sylter Hauskreise e.V. (SHK) werden einstimmig abgelehnt.
6. Beratung und Beschlussfassung über Vergabemodalitäten und Nutzungsvertrag „Veranstaltungsplatz Tinnum“
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, dass der Nutzungsvertrag in der vorgelegten Fassung zu verwenden ist. Als Nutzungsentgeld wird der Verbandsversammlung eine Summe in Höhe von 250€ pro Tag beschlossen. Die Verbandsversammlung beschließt weiterhin, dass eine Vergabe des Veranstaltungsplatzes in Tinnum durch den Verbandsvorsteher erfolgt. Die Veranstaltungsfläche soll bei Veranstaltungen von Sylter Kommunen oder Sylter Vereinen / Kulturträgern kostenneutral überlassen werden.
7. Mitteilungen und Anfragen
Schallschutzgutachten für Schießplatz ist in Höhe von ca. 3000 € in Auftrag gegeben worden. Aus dem Kaufvertrag von 1999 hat der Zweckverband die Verpflichtung, den Schießplatz zu erwerben.
Der Verbandsvorsteher, Herr Uekermann, gibt bekannt, dass es auf dem Grundstück mit der Fa. Sylt - Bau Feddersen ein großes Problem mit dem Schallschutzgutachten im Bezug auf eine zu erstellte Brecheranlage gibt. Es könnte evtl. zu einem Rückkauf durch den Zweckverband kommen.
Vor weiteren Grundstücksverkäufen wird das Archäologische Landesamt weitere notwendige Verdachtsmomente freigelegen, damit weiteren Bauablauf der Firma C.G. Christiansen keine weitere Zeitverschiebung wie in anderen Fällen eintreten. Herr Singelmann, Inhaber der Firma C.G. Christiansen und der Zweckverband werden sich die Kosten in Höhe von ca. 10.000 € teilen. Herr Singelmann hat dann auch zugesichert, in den nächsten vier Wochen den Kaufertrag über ca. 17.000 qm zu tätigen.
Herr John Ricklef Petersen wurde vom Zweckverband aufgefordert, seine bisherige Fläche für seine Scharfe von seinem Altstandort im Eingangsbereich des Flughafens bis zum l6. Juni 2006 so freizuräumen, wie er die Fläche damals vorgefunden haben. Er soll die vom Zweckverband mit Pachtvertrag mietfrei verpachtete Fläche am Tinnumer Tierheim zwingend nutzen. Der Eingangsbereich wird jetzt mit Durchgangsverkehr zum neuen Gewerbegebiet und zum Flugbetriebsbereich mit vermehrtem Zubringerverkehr beansprucht. Zusätzlich wird auf der jetzigen Fläche in Kürze mit Abbrucharbeiten an der Trafostation begonnen werden und diese dürfen durch den Zaun und den Tieren nicht behindert werden.
Weiterhin gibt der Verbandsvorsteher eine aktuelle Stellungnahme zum Sachstand der Veranstaltungsfläche in Tinnum und die damit verbundene Parkplatzproblematik bekannt. Weiterhin wird auf die Parkplatzprobleme am neuen Tower und den Veranstaltungen auf dem dortigen Veranstaltungsplatz hingewiesen.
Herr Verbandsvorsteher Uekermann berichtet, dass mit dem Abschluss im Rechtsstreit mit dem Bund über die Leitungsverluste kurzfristig noch nicht zu rechnen sein wird. Der Anwalt der Gegenseite hat vom Zweckverband die Abrechnungsunterlagen für 2005 angefordert, um über alle Unterlagen der Leitungsverluste verfügen zu können.
Herr Uekermann berichtet über den aktuellen Sachstand eines Schreibens des Zweckverbandes an alle Gewerbebetriebe im B - Plan 83, dass zwingend Wert auf Einhaltung und Überwachung der Punkte aus dem Kaufvertrag zum Thema einer Unterverpachtung und Personalwohnung gelegt wird.
Herr Uekermann berichtet über eine Zaunkontrolle im Flugsicherheitsbereich der Jagdgemeinschaft, die bildhaft alle Löcher im Zaun festgehalten hat und diese der Geschäftsführung der SFG zur Verfügung gestellt.
Der Zweckverband hat dem Gymnasium Sylt einen Raum kostenlos bis zum Sommer 2006 zur Verfügung gestellt, um ein Schulprojekt dort abwickeln zu können. Die Aufsicht hat Frau Reiber übernommen. Frau Reiber bedankt sich beim Zweckverband für die unentgeltliche Bereitstellung der Räume, ohne die das Schulprojekt nicht hätte durchgeführt werden können.
Modellflugverein Sylt e.V. fragt beim Zweckverband an, ob geeignete Räume eventuell am Flughafen Sylt zur Ausführung der Vereinstätigkeit, insbesondere zur Förderung der Jugendarbeit im Verein, bereitgestellt werden können. Die Sylter Modelflieger sind schon seit Jahren daran interessiert, ein insbesondere für Jugendliche ansprechendes Programm auf die Beine zu stellen. Bisher ist dieses Vorhaben aber leider an dem hierfür erforderlichen Werkraum gescheitert. Wir beabsichtigen nun, als Verein eine “Modellbauwerkstatt“ einzurichten und an festgelegten Tagen (z.B. zweimal Wöchentlich, Dienstag und Donnerstag) in diesen Räumlichkeiten modellbauinteressierten Syltern dieses Hobby näher zu bringen. Die hierfür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen sind bereits vorhanden. Der Verbandsvorsteher bittet alle Mitgliedsgemeinden in Ihrem Bereich nach möglichen Räumen für den Modellflugverein Sylt e.V. Ausschau zu halten und sich evtl. direkt mit dem Verein, Herrn Sven Römmele, Am Grenzkrug 6 in Tinnum in Verbindung zu setzen. Er ist jederzeit über folgende Telefonnummern zu erreichen: (04651) 8362703 o. (0171) 2498012.
Frau Reiber und Herr Nielsen sprechen den unzumutbaren Schmutz und Unrat im nördlichen Flughafenbereich, hinter dem Wasserrückhaltebecken (Millionenloch) und dem dort befindlichen kleinen Waldfläche an. Frau Reiber hat eine wohlwollende Prüfung durch die Stadt Westerland zugesichert, dass die Pflege der Verkehrsinseln im Kreuzungsbereich der L 24 und deren Umfeld, wie oben beschrieben, durch den Bauhof der Stadt Westerland mit übernommen werden kann. Weiterhin sollen in diesem Bereich die „1 EURO Kräfte“ zur Unterstützung der Maßnahme beauftragt werden. Die entstandenen Kosten dafür werden vom Zeckverband an die Stadt Westerland erstattet.
Herr Nielsen bittet um Prüfung und Klärung ob eine Genehmigung für die angebrachten Werbeschilder (Golfclub, Golflehrer usw.) im Kreuzungsbereich der L 24 Eingangsbereich besteht. Der Verbandsvorsteher wird um Prüfung und Klärung bis zur nächsten Verbandsversammlung gebeten.