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Protokoll vom 24.01.2006

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 24.01.2006


Tagesordnung



Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet um 18:02 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen zur Tagesordnung werden nicht erhoben. Herr Jensen wird im Auftrag von den Verbandsgemeinden vom Verbandsvorsteher zu seinem heutigen Geburtstag recht herzlich gratuliert und überreicht ein Buchgeschenk.


2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“

Herr Jochen Bornemann gibt dem Zweckverband bekannt, dass er sein Grundstück wieder verkaufen möchte. Der Verbandsvorsteher Herr Uekermann gibt bekannt, dass der Hauptausschusssitzung festgelegt hat, dass er zwingend Wert auf Einhaltung und Überwachung der Punkte aus dem Kaufvertrag zum Thema einer Wei­ter­ve­räu­ße­rung legt und der neue Käufer von der Verbandsversammlung vorher in die Kat. 1 eingestuft worden ist.

Kaufvertrag mit Herrn Scheibe, Fa. Gutschmidt, Dachdeckerei, kauft seine Optionsfläche mit 800 qm im Januar 2006.

Herr Stefan Bahr, Getränke Möller, gibt dem Zweckverband am 27.01.06 nach interner Klärung seine Kaufentscheidung bekannt (7.500 qm).

Am 11.01.06 hat eine Begehung mit der NEG am Verladegleis stattgefunden, bei dem die Beleuchtungsstandorte festgelegt werden (Dunkelheit in den Morgen- und Abendstunden) Kosten ca. 4.500 €.

Herr Uekermann berichtet über die 3. Änderung des B - Plans 83, indem der aktuelle Sachstand der Baumärkte Karstensen und C.G. Christiansen berücksichtigt wurde, die Schwierigkeiten mit der GRZ 06 im Sondergebiet B - Plan 83 „Baumärkte“ haben. Beide Bewerber möchten eine GRZ 08 im Sondergebiet für die befestigten Außenbereiche erreichen. Herr Uekermann erläutert den Beschluss der Gemeinde Sylt-Ost über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“. Wesentliche Planungsziele sind Ausdehnung des Sondergebietes SO „Baustoffhandel“ für den ruhenden Verkehr (Parkplatz) ohne Erhöhung der baulichen Nutzung in den Sondergebieten SO Baustoffhandel sowie die Erweiterung eines Baufensters im Norden des Plangebiets (GE-Fläche). Begründung:
Im Bebauungsplan Nr. 83.1 der Gemeinde Sylt-Ost ist für sämtliche Gewerbegebiete GE und sämtliche Sondergebiete SO „Baustoffhandel“ und SO „Lagerfläche“ eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Für die Flächen SO „Baustoffhandel“ gibt es derzeit zwei Interessenten, zum einen die Fa. C. G. Christiansen (derzeitiger Standort: Silwai, Tinnum) und Karstensen (Keitum). Insbesondere bei letzterer hat die Gemeinde aufgrund des derzeit städtebaulich nicht integrierten Standortes in Keitum ein Interesse an einer schnellen Verlagerung ins Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ in Tinnum. Bei aktuellen Planungen der Fa. C. G. Christiansen für ein etwa 18.000 m² großes Grundstücks im neuen Gewerbegebiet wurde darauf hingewiesen, dass durch die Festsetzung der GRZ von 0,6 einschließlich aller Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen 40% - das sind 7.200 m² - der Fläche nicht nutzbar sind. Aufgrund der weitaus größeren Flächen der SO „Baustoffhandel“ gegenüber allen anderen Grundstücken, wird dies als besondere Belastung empfunden, insbesondere da die Baustoffhandlungen auf eine große Anzahl von Stellplätzen angewiesen sind. Die Anlage von 7.200 m² Grünfläche wird vom Unternehmen C. G. Christiansen als unverhältnismäßig empfunden. Vor diesem Hintergrund soll zwar die GRZ von 0,6 beibehalten werden, jedoch nicht mit der Einschränkung, dass diese einschließlich Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen einzuhalten ist, sondern mit diesen Anlagen entsprechend der Baunutzungsverordnung BauNVO 1990 die GRZ um bis zu 50% - höchstens jedoch bis zur Obergrenze von 0,8 - überschritten werden darf. Es ist auch denkbar, diese Öffnung der Ausnutzbarkeit ausschließlich für Stellplatzanlagen zu gestatten. Die 20% Grünfläche sollen vorwiegend im der Straße „Zum Fliegerhorst“ zugewandten Teil und im derzeit als Grünstreifen festgesetzten Teil zwischen den Baumarktgrundstücken untergebracht werden. Dies ist bei einer Überarbeitung des Bebauungsplans entsprechend zu regeln. Wird die Fläche in Zukunft einer anderen Nutzung als einem Baustoffhandel zugeführt - auch hierzu wäre wieder eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich - so soll die GRZ auf 0,6 einschließlich Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen zurückgeführt werden. Dies ist über eine entsprechende Baulast zu regeln. Als Eingriffsminimierung für die höhere Versiegelung kommen Dachbegrünungen für einen bestimmten Anteil von Dachflächen in Frage. Fragen zusätzlicher Ausgleichsflächen sind im Planverfahren zu klären. Weiterhin ist eine Änderung der Art der baulichen Nutzung erforderlich. Die Fa. C. G. Christiansen benötigt für ihren Baustoffhandel eine Fläche von etwa 18.000 m², derzeit ausgewiesen sind für sie etwa 14.300 m². Der als Gewerbegebiet GE festgesetzte Bereich zwischen den Sondergebiet SO „Baustoffhandel“ soll ebenfalls als SO „Baustoffhandel“ festgesetzt werden. Für die Baustoffhandlungen ergibt sich durch die Planänderungen eine verbesserte Ausnutzbarkeit der Flächen, wodurch der Verlagerungsprozess der Unternehmen in das neue Gewerbegebiet ggf. eine neue Dynamik erfahren kann. Weiterhin beabsichtigt die Fa. Dassler Autoreparatur eine Verlagerung ihres Betriebes vom jetzigen Standort in das neue Gewerbegebiet. Hierzu soll eine rund 1.700 m² Fläche im äußersten Nordwesten des Gewerbegebiets „Inselflugplatz Sylt“ erworben werden. Es handelt sich hierbei um ein spitzwinklig zugeschnittenes Grundstück, wobei das derzeitige Baufenster die Bebaubarkeit im Norden der Fläche stark einschränkt. Die Firma Dassler könnte bei dem derzeitigen Zuschnitt des Baufensters nicht einmal die GRZ von 0,6 voll ausnutzen, da Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen ebenfalls nur innerhalb des Baufensters errichtet werden dürfen. Vor diesem Hintergrund ist das Baufenster in Richtung Norden zu verlängern, wobei jegliche sonstige Festsetzungen in diesem Bereich von der Planänderung unberührt blieben.


3. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006

Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Manfred Uekermann erläutert den Haushalt 2006, der den Mitgliedern der Verbandsversammlung vorab zugegangen war. Vertieft erörtert werden insbesondere die Ansätze:
Ausgaben für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten sind in Höhe von 15.000 € bei der Haushaltsstelle 0200 - 65500 im Verwaltungshaushalt in Ansatz gebracht worden. Hierbei handelt es sich um den Ansatz für den Rechtsstreit mit der Wehrbereichsverwaltung Kiel, indem die Nachzahlungssumme für Leitungsverluste der Mittelspannungsanlage eingeklagt wurde. Unter der gleichen Haushaltsstelle sind die Ausgaben für den Notar zur Regelung im Übertragungsvertrag zwischen dem Zweckverband mit der EVS und dem Abwasserzweckverband für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung ab dem 01.01.2006 veranschlagt.
Die Einnahmen und Ausgaben bei den Haushaltsstellen 8800 - 14001 und 8800 - 54000 verringern sich aus der neuen vertraglichen Verpflichtung mit der EVS und dem Abwasserzweckverband erheblich. Die Kosten werden ab dem 01.01.2006 direkt mit den Abnehmern durch die EVS und dem Abwasserzweckverband abgerechnet.
Zur Sicherung der Brunnenfelder mit der dazugehörigen Wassertransportleitung durch die eingeräumte Dienstbarkeit, bekommt der Zweckverband von der EVS eine Einmahlzahlung, die bei der Haushaltsstelle 8800 - 15000 in Höhe von 50.000 € veranschlagt ist. Bei der Haushaltsstelle 8800 - 14000 für Mieten und Pachten wurde der Ansatz auf 70.000 € reduziert, da die Einnahmensituation in der Nichtverlängerung von auslaufenden Mietverträgen im Liegenschaftsbereich des „Alten Towers“ begründet liegt.
Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 93.900 € notwendig.
Für realisierende Veräußerungen von Gewerbeflächen sind Einnahmen im Haushalt von 4.000.000 € bei der Haushaltsstelle 8800 - 34000 veranschlagt. Zielsetzung ist der Abschluss der Kaufverträge mit beiden Baumärkten für das Gewerbegebiet. Um die Haushaltsansätze nicht zu optimistisch festzusetzen, sind weitere kurzfristige Veräußerungen noch nicht im Haushalt veranschlagt, obwohl weitere Bewerber ihr Interesse an einem Gewerbegrundstück geäußert haben. Erfreulicherweise ist im Haushalt 2006 eine Ausschüttung zur Refinanzierung des Kaufpreises aus dem Kaufvertrag von Dezember 1999 an die Kommunen nach Ihren Anteilen aus Verkaufserlösen in Höhe von 4.000.000 € vorgesehen.
Der Grunderwerb für die Standortschießanlage und den Sammelplatz für Verwertungsgut aus der vertraglichen Verpflichtung von Dezember 1999 ist bei der Haushaltsstelle 8800 - 93200 in Höhe von 500.000 € veranschlagt und beinhaltet die Gerichts-, u. Notarkosten sowie die Grunderwerbssteuer.
Bei der Haushaltsstelle 8800 - 95001 sind mit 75.000 € die Kosten der baulichen Maßnahmen für den Veranstaltungsplatz in Tinnum veranschlagt.
Es bestehen keine Kassenkreditverpflichtungen für den Verband gegenüber der Amtskasse des Amt Landschaft Sylt. Es ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 668.900 € vorgesehen, die bei der Haushaltsstelle 9100 - 31000 vereinnahmt wird. Die Erhebung einer Verbandsumlage ist auch weiterhin nicht vorgesehen.

Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig das Investitionsprogramm 2005 - 9 und den Haushaltsplan und –satzung für das Jahr 2006. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 240.100 € und im Vermögenshaushalt auf jeweils 4.668.900 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 60.000 €.


4. Mitteilungen und Anfragen

Herr Uekermann berichtet, dass mit dem Abschluss im Rechtsstreit mit dem Bund über die Leitungsverluste kurzfristig zu rechnen sein wird. Der Anwalt des Zweckverbandes hat dem Bund alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und eine Antwort angemahnt. Termin war der 16.12.2005.

Der Verbandsvorsteher teilt mit, dass der Hauptausschuss dem Antrag der SFG vom 28.11.2005 zugestimmt hat, auf Kosten des Zweckverbandes über die Erschließungsmaßnahmen des B - Plan 83 eine Installation von Straßenbeleuchtung der Flughafenstraße von ca. 20.000 € zu genehmigen. Die Verwaltung wird Angebote einzuholen und die Durchführung der Maßnahme erledigen und überwachen.