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Protokoll vom 19.09.2007

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 19.09.2007


Tagesordnung


A: Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Sachstandsbericht B-Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“

Herr Verbandsvorsteher Uekermann berichtet, dass nach der letzten Verbandsversammlung zwei Kaufverträge abgeschlossen werden konnten. Ein Kaufvertrag mit Herrn Raphael Ipsen wurde am 10.08.2007 über 825 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von EURO 105.451,50 unterzeichnet. Eine Kaufvertragserweiterung mit der Fa. Marion wurde am 02.08.2007 über die bisherige Lagerfläche nun als bebaubare Fläche und zusätzlicher Weg zum Grundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von EURO 363.775,72 unterzeichnet. Zwei Kaufverträge mit der Firma Velo Quick und der Familie Link, Haus- und Gartenbetreuung werden am 25.09.2007 unterzeichnet. Herr Verbandsvorsteher Uekermann gibt einen umfangreichen Bericht über die aktuelle Kaufvertragssituation mit der Firma Baustoff Karstensen und deren Verhandlungsstand gemeinsam mit der Fa. Ipsen auf deren Altstandort in Keitum an der Ladestraße ab. Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Untervermietung von Freiflächen notwendig ist, da das Lager teilweise als sog. Konsignationslager betrieben wird, bei dem die Industrie die Lagerflächen bei der Fa. Karstensen anmietet. Diese Lager sind im Handel mittlerweile übliche Praxis und Grundvoraussetzung für einen betriebswirtschaftlichen Erfolg und werden von den Hauptausschussmitgliedern akzeptiert. Die Kaufvertragsunterzeichnung über die Grundstückserweiterung mit 1.200 qm mit der Firma Sypharm ist im September 2007 eingeplant. Die Verzögerung ist durch die Umwandlung der Firma in eine GmbH & Co. KG begründet, da diese neue Firma noch nicht im Handelsregister eingetragen werden konnte. Herr Verbandsvorsteher Uekermann erläutert den aktuellen Sachstand zum Kaufvertrag mit dem Amt Landschaft Sylt. Der Amtsausschuss hatte in seiner Sitzung am 18.4.2007 den Grundsatzbeschluss für den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes gefasst. Der Vertrag liegt nun unterschriftsreif vor und kann in Kürze bei Notar Matthias Waldherr beurkundet werden. Der Gutachterausschuss hat auf Grundlage der damaligen Wertermittlung des Bundes den Quadratmeterpreis auf ca. 50 € festgelegt. Damit kommt ein Kaufpreis von 650.000 € zustande. Die Fläche ermöglicht den Neubau einschließlich aller benötigten Nebenflächen und gewährleistet darüber hinaus Entwicklungsmöglichkeiten für den Fall von zukünftigen Kooperationen mit der Stadt Westerland. Der Kaufpreis von 650.000 € ist am 31.01.2008 an den Zweckverband zu zahlen. Die Fa. Edlef Jensen ist von der Option eines Grundstückskaufes zurückgetreten. Es ist ein Grundstück in Größe von 1.655 qm frei geworden. Der eingegangene Bauantrag von Herrn Hinsen, „Osteria“ wurde nach den Vergabekriterien durchgeprüft. Planungsrechtlich fällt das Grundstück unter die GE 2 – Vorgaben. Danach sind in dem Gebiet Lagerhäuser ausdrücklich zulässig. Ergebnis:
1. Herr Hinsen hat bereits ein Grundstück erworben
2. Der Vertrag sieht keine Regelungen vor, nach denen er die Halle für Wohnwagen nicht errichten dürfte
3. planungsrechtlich ist die beabsichtigte Nutzung zulässig
Es wurde der Bauantrag auf Errichtung eines Fliesenfachbetriebes mit Ausstellungs- und Lagerfläche sowie einer Betriebswohnung, Bauherr Sylter Fliesenfachgeschäft GmbH vertr. d. Sven Ketelsen, überprüft, ob entsprechend der Baugenehmigung das Bauvorhaben ausgeführt wurde (GRZ 0,60, 6 Stellplätze: 3 davon offen und drei in das Gebäude integriert). Auf Fotos der Bauabteilung Sylt-Ost ist ersichtlich, dass von der Baugenehmigung abgewichen wurde (Stellplätze in westlicher Richtung); der nördlichste offene Stellplatz ist nicht vorhanden. Zudem wurde der Weg von der Auffahrt zum Haupteingang bis an das Gebäude gelegt. Entgegen der Baugenehmigung befindet sich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und dem Haupteingang ein weiterer Weg. Die zuständige Bauaufsicht beim Kreis Nordfriesland ist informiert. Die in der letzten Verbandsversammlung beschlossenen Bänke sind mit Herrn Kay Abeling in der Hundeauslauffläche und im beabsichtigten Randbereich zum Flughafenzaun aufgestellt worden. Herr Verbandsvorsteher Uekermann setzt die Verbandsversammlung davon in Kenntnis, dass er das Amt Landschaft Sylt aufgefordert habe, die ungenehmigte Schilderflut auf dem Flugplatzgelände zu beseitigen. Bei der erbetenen Beseitigung handelt es sich um eine bauordnungsrechtliche Angelegenheit, für die ausschließlich die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist. Hingewiesen wurde vom Amt Landschaft Sylt auf die Tatsache, dass gerade die Kreuzung Bahnweg/Flugplatzzufahrt vor einigen Jahren ein politisch hochbrisantes Thema gewesen ist. Dabei ging es seinerzeit um die auch heute an der Stelle noch vorhandene Werbeanlage des Marinegolfclubs. Wenn sich die untere Bauaufsichtsbehörde der Beseitigung der nicht genehmigten Werbeanlagen annimmt, könnte damit auch ein systemgerechtes Vorgehen dieser Behörde sein, dann auch Werbeanlagen zum Opfer fallen würden, die sich auch auf Veranstaltungen beziehen, die auf dieser Insel ortsspezifisch (politisch/touristisch) ausdrücklich gewollt sind (z.B. Polo, Meerkabarett, Antika, Dorffeste usw. usw.). Die Fa. Sylt-Bau Feddersen teilt mit, dass nach mehrmaliger Aufforderung durch die Bauabteilung und nach dem letzten Brief des Zweckverbandes, die zwischengelagerten Betonplatten am 24.08.2007 von der Fläche im Gewerbegebiet entfernt wurden. Mit dem Kreis Nordfriesland/ AWNF ist über eine Vermietbarkeit dessen gekauftes Grundstückes verhandelt worden. Die vertragliche Neuorganisation des Müllumschlages auf Sylt wird erst ab 2010/ 2011 neu ausgeschrieben. Die Mieteinnahmen könnten 50/50 zwischen Kreis und Zweckverband aufgeteilt werden. Der Verbandsvorsteher wird nun beauftragt, die vertragliche Durchführung mit dem Kreis Nordfriesland zu klären und das Ergebnis in der nächsten Sitzung zu präsentieren.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2006

Berichterstatter: Vorsitzender des RPA, Herr Kurt Windolf
a) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2006.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Kurt Windolf, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.August 2007. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet sollten im Haushaltsjahr 2006 sowohl den Vermögenshaushalt als auch den Verwaltungshaushalt decken. Es war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 93.900,- € vorgesehen, die mit dem Abschluss 2006 aber nicht getätigt werden musste. Anstelle der Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt, wurde eine nicht geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 69.969,78 € vorgenommen. Dies ergab sich hauptsächlich aufgrund von Mehreinnahmen bei der HHSt. 8800/14001 Erstattung von Nebenleistungen aus Miet- und Pachtverträgen, durch die Endabrechnung aus 2005. Aufgrund des guten Ergebnisses sind im Jahr 2006 zwei Ausschüttungen erfolgt, die entsprechend der Anteile wie folgt verteilt wurden: Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2006 zu genehmigen und die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 anzuerkennen.
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig:
a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2006 in Höhe von 6.783,20 € zu genehmigen.
b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird ebenfalls einstimmig anerkannt.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen bis 30.06.2007

Verbandsvorsteher Uekermann gibt bekannt, dass der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt nach dem Stand vom 30.06.2006 keine Haushaltsüberschreitung zu verzeichnen hat! Die wenigen “Mehrausgaben‘ im Verwaltungshaushalt sind alle durch Deckungskreise oder unechte Deckungsfähigkeit (Zweckbindung von Einnahmen gem. § 16 (GemHVO) gedeckt, so dass keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben nach § 82 GO eingetreten sind. Die Verbandsversammlung ist somit Ihrer Bekanntmachungspflicht nach § 3 der Haushaltssatzung i.V.m § 8 Abs. 1 GO nachgekommen.


5. Beratung und Beschlussfassung der Liegenschaft „Kratzmühle“

Es wird von Herrn Uekermann die Liegenschaft „Kratzmühle“ mit dem Mietshaus, Mieter Frau Lorenzen und dem Stallgebäude, Mieter Peter Störtenbecker, und deren baulicher Zustand nochmals umfangreich erläutert. Nach dem letzten Hauptausschuss wurde die Planungsabteilung der Gemeinde Sylt-Ost beauftragt, über das Ergebnis einer planungsrechtlichen Prüfung der Liegenschaft „Kratzmühle“ in der nächsten Sitzung zu berichten. Es sollte über die weitere Nutzung bzw. späteren Folgenutzung von dem Mietshaus der Frau Lorenzen beraten und beschlossen werden. Der Leiter der Bauabteilung, Herr Scheil, teilt schriftlich mit, dass das Grundstück Kratzmühle als Splitter dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist. Danach ist lediglich eine Sanierung des Gebäudes zulässig. Die Kosten hierfür wurden bereits durch die Bauabteilung geschätzt. Ein Umbau oder eine Erweiterung wären unzulässig. Seitens des Kreises NF wird ein Rückbau des Gebäudes präferiert. Die Verbandsversammlung nimmt die Stellungnahme der Planungsabteilung zur Kenntnis und wird über das Thema bei einem Mieterwechsel erneut beraten. Zusätzlich geht Herr Uekermann auf den sehr baufälligen verrosteten Zaun und den nicht mehr benötigten Gleisen an der Kratzmühle ein. Die Verbandsversammlung beschließt einvernehmlich, den baufälligen verrosteten Zaun an der Kratzmühle zu entfernen. Für die nicht mehr benötigten Gleise soll die Bauabteilung der Gemeinde Sylt-Ost vor deren Rückbau klären, ob eine evtl. künftige Erweiterungsmöglichkeit durch die Nutzung der Baumärkte im Gewerbegebiet durch die NEG wirklich ausgeschlossen wird. Es wird zusätzlich an die Bedingung geknüpft, dass der Rückbau dem Ökokonto des Zweckverbandes gutgeschrieben wird.


6. Mitteilungen und Anfragen

Herr Verbandsvorsteher Uekermann teilt mit:
Aufgrund der guten Grundstücksverkäufe können die für 2007 geplanten Ausschüttungen erfolgen, die entsprechend der Anteile wie folgt verteilt werden:

Gleisanlage wird vom Zweckverband als öffentliche Eisenbahninfrastruktur betrieben und nicht mehr als nicht öffentliche Eisenbahninfrastruktur (Gesetzliche Änderung (Zweckverband wird auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen zulassen müssen)

Der Radlenker in Weiche 5 der Gleisanlage im Gewerbegebiet ist defekt. Der Auftrag wurde nach Angebotsvorlage an die Firma NEG Niebüll in Höhe von 3.142,84 € vergeben.

Herr Jonny Schmidt, Gebäude 101a, hat die von der Gewoba angebotene Wohnung in der Waldstr. 2 in Westerland zum 01.10.2007 angemietet. Der Mietvertrag wurde bereits unterschrieben. Gleichzeitig hat Herr Schmidt sich nun schriftlich bereit erklärt, die angemieteten Räume im Flughafengebäude 101 a bis zum 31.10.2007 zu räumen und an den Zweckverband zurückzugeben. Herr BGM Schmatloch bedankt sich bei Frau Reiber für die von der Stadt Westerland bzw. KLM erfahrenen Unterstützung bei der kurzfristigen Unterbringung von Herrn Schmidt.

Herr Uekermann gibt Auskunft über ein Treffen mit Herrn Udo Fahlbusch, der sich für eine Öffnung der Bunkeranlagen auf Sylt interessiert. Die Bunkeranlage des Zweckverbandes in Munkmarsch soll neu eingezäunt werden, um den Aufenthalt und die Gefährdung spielender Kinder ausschließen zu können.

Es liegt ein Antrag über die Nutzung der Festwiese Tinnum in der Zeit vom 01.03.08-31.10.08. vor. Es sollte dort ein Kinderspielparadies mit Hüpfburgen, Kletterwänden, einem kleinen Indoor-Fußballfeld und evtl. noch einigen Outdoor-Aktivitäten betrieben werden. Die Unterbringung würde in einem sehr großen Zelt bzw. in einer transportablen Zelthalle erfolgen. Dazu wird eine Fläche von ca. 2.000 qm benötigt. Hierbei würde sich der linke Teil der Festwiese (von der Keitumer Landstrasse aus betrachtet) besonders eignen. Der Antrag wurde vom Hauptausschuss abgelehnt, da die ordnungbehördliche Genehmigung für diese Zwecke nicht erteilt werden darf. Frau Reiber teilt mit, dass die Weitergabe des Antrages an die Betreiber durch Herrn Neumann bereits erfolgt sei und nun im Umfeld des Sylter Aquariums eine solche Nutzung evtl. beabsichtigt ist.

Es liegt ein Antrag über die einmalige Nutzung der Festwiese in 2008 zur Betreibung eines Flohmarkts (nur Sylter Privatleute) von Frau Strauch vor. Im Ortsbeirat Tinnum besteht Einigkeit darüber, diese Veranstaltung ab 2008 durch- zuführen. Der Hauptausschuss hatte beschlossen, die Durchführung eines Flohmarktes auf der Festwiese nur mit Sylter Privatleuten einmal jährlich zu genehmigen. Dabei darf es sich um keine Konkurrenzveranstaltung zum monatlichen Flohmarkt in Westerland handeln. Es sollte vielmehr an diesem einmaligen Flohmarkt auf der Festwiese in Tinnum versucht werden, die privaten Westerländer Flohmarktteilnehmer zu beteiligen.

Herr Nielsen fragt an, wie es zu den zusätzlichen Schuttmengen (Rotsteine) auf dem Gelände des alten Towers kommen kann. Zusätzlich weist Herr Nielsen auf die unbefriedigende Parkplatzsituation im Gewerbegebiet hin, die zusätzlich durch die Untervermietungen mitbenutzt und zugeparkt wird. Herr Schmatloch und Herr Uekermann geben ihm zu seiner ersten Frage umfangreich Auskunft. Die Parkplatzsituation im Gewerbegebiet ist bekannt und soll durch Überprüfung der Einhaltung der Stellplatzverordnung verbessert werden.



Verbandsvorsteher Manfred Uekermann schließt den öffentlichen Teil