Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Uekermann eröffnet um 15:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Drei Änderungen zur Tagesordnung werden unter TOP 7 „Beratung und Beschlussfassung einer Hinweis- und Werbeanlage im Gewerbegebiet“ in TOP 7a Gemeinschaftswerbeanlage und 7b Aufstellung von Citylight - Posteranlagen geteilt sowie TOP 10 „Beratung und Beschlussfassung über eine Zusicherung für eine Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Bebauungsplanes 41 b in Keitum“ und TOP 11 „Beratung und Beschlussfassung über I. Nachtragssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt“ vom Verbandsvorsteher vorgeschlagen und von der Verbandsversammlung einstimmig zugestimmt.
2. Sachstandsbericht „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Es sind keine neuen Kaufverträge unterzeichnet worden.
3. Sachstandsbericht zum Kaufvertrag Karstensen
Herr Verbandsvorsteher Uekermann berichtet über die Beratung und Beschlussfassung im Hauptausschuss des Zweckverbandes, der vorher ab 14:30 Uhr getagt hat. Herr Kennel wird gebeten, über die Beratung und Beschlussfassung zum B - Plan 66 in Keitum (u. a. auch Grundstück Karstensen) der Sylt-Oster Gemeindevertretung vom 18.12.2008 zu berichten. Dort wurden die zukünftigen gemeindlichen Planungsziele in einem erneuten Aufstellungsbeschluss für den B - Plan 66 in Keitum in der Sitzung der GV am 10.12.2008 in der Form gefasst, als dass in Zukunft ein zoniertes Mischgebiet innerhalb des Plangeltungsbereiches festgesetzt werden soll. Der Beschluss, einen Antrag auf Zurückstellung der vorliegenden Bauvoranfrage bezüglich des Grundstückes Karstensen beim Kreis zu stellen, wurde durch die Gemeindevertretung hingegen nicht gefasst. Herr Kennel bittet, dass für den Investor für die Altstandortverwertung in Keitum und für die Firma Baustoff Kartsensen eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2009 gewährt wird, um beiden die Chance zu geben, Ihre Vorhaben noch verwirklicht zu bekommen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, die weitere Entwicklung abzuwarten und der Firma Baustoff Kartsensen eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2009 zu gewähren.
4. Beratung und Beschlussfassung über Hundeauslauffläche
Herr Uekermann berichtet ausführlich über die Inhalte und weiteren Maßnahmen, die in der Sitzung am 09.12.2008 im Westerländer Rathaus im Arbeitskreis besprochen wurde. Der Verbandsvorsteher und der Hauptausschussvorsitzende hatten beide an der o. a. Sitzung am 09.12.2008 in Westerland teilgenommen. (Protokoll der Sitzung vom 09.12.2008 im Sitzungssaal der Stadt Westerland über das Pflege- und Entwicklungskonzept Flughafen Sylt incl. Hundeauslauffläche liegt diesem Protokoll bei). Er erläutert den Stand der Planung. Bei einer Begehung der vorgesehenen Hundefreilauffläche erscheint ein für die Belange des Naturschutzes und der Hundebesitzer tragbarer Kompromiss für eine zukünftige Nutzung auf der Basis des vorliegenden Hundefreilaufkonzeptes möglich. Das Hundefreilaufkonzept für die 2,9ha große Fläche besteht in einem heute schon unter Schutz gestellten Gebiet als FFH - Gebiet. Insofern stelle sich Frage, ob die bestehende und zukünftige Nutzung mit den Zielen des FFH - Schutzes vereinbar sei. Im Zuge der langen gemeinsamen Konzepterstellung sei der gefundene Kompromissvorschlag - Nutzung der 2,9ha großen Fläche östlich der Erschließungsstraße zur ehemaligen Kaserne als Hundetobefläche und Nutzung des nördlichen Heidebereichs mit angeleinten Hunden auf den bestehenden Wegen - eingangbarer Weg. In diesem Zusammenhang werden von Herrn Uekermann folgende Aspekte angesprochen:
- Ist für den um die Heide herumführende Weg (im nördlichen Anleinbereich) eine Ausbesserung notwendig und wer übernähme die Kosten?
- Die innere Ausgestaltung des Freilaufgeländes (z.B. nördliche Fläche für Welpen, Parkplatzaufteilung sollte durch die Hundebesitzer erfolgen.
- Es sind unbedingt Informationen über die Einschränkungen und Möglichkeiten des Raumes durch Schilder zu erbringen sowie über die Presse zu veröffentlichen; dies sollte durch die neue Kommune Sylt und die Hundebesitzer gemeinsam vorgenommen werden, um positive Zeichen zu setzen und Verantwortung nach außen zu dokumentieren.
- Die Abgrenzung der Hundefreilauffläche könnte mittels eines in der Landwirtschaft üblichen Zaunes erfolgen (z.B. Eichenspaltpfahl, Glattdraht).
- Die innere Strukturierung der Fläche erfolgt über die notwendige Ausgrenzung eines ca. 300m² großen (nicht betretbaren) Biotop - Bereiches (prioritäre Arten) und über zwei Abgrenzungen von ungenutzten Referenzflächen sowie umzäunten Kaninchenbauten.
- In einem Prüfprogramm / Monitoring ist nach einem bzw. zwei Jahren nach Nutzungsaufnahme die Entwicklung der Fläche und eventuelle Gefährdung der Schutzziele zu prüfen sowie die Annahme der Fläche durch die “Hundefreunde” zu bewerten und ggf. Änderungen der Nutzung bis hin zur Nutzungseinstellung vorzunehmen.
- Für die Fläche seien Regelungen bis zum Beginn der kommenden Sommersaison zu treffen. Eine Abstimmung und Bewertung des weiteren Vorgehens durch die “Hundefreunde” solle bis zur 3. Woche im Januar 2009 erfolgen; bei einem positiven Votum solle sich der Arbeitskreis im Februar 2009 für die Festlegung der detaillierten Umsetzung (z.B. Infotafeln, Schließen des alten Parkplatzes etc.) treffen. Somit ist in der zweiten Januarhälfte 2009 Klarheit über das weitere Vorgehen seitens der Hundebesitzer und im Anschluss müssten im Februar 2009 die Kosten- und Finanzierungsfragen zu klären sein.
Herr Uekermann erläutert weiterhin, dass das Land Schleswig - Holstein als Unterstützer gewonnen werden solle und es bereits positive Signale seitens der neuen Gemeinde Sylt für eine Unterstützung gäbe. Herr Uekermann verweist ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt seitens des Zweckverbandes für beendet erachtet werden müsse, wenn kein Kompromiss zwischen Naturschutz und Nutzung gefunden würde. Herr Abeling, der zusätzlich ohne Stimmrecht als Vertreter von Herrn Flessau, mit an der Versammlung teilnimmt, bittet darum, dass für die Einhaltung und Kontrolle der Anleinpflicht der Hunde keine Aufsichtsperson eingestellt wird. Er sieht in der Maßnahme sehr viel Konfliktpotenzial auf diese Person zu kommen. Frau Reiber bittet im Vorfeld eine Zusammenstellung der Kosten aufzulisten. Zusätzlich soll beim Land die Fördermöglichkeit dieser Umsetzung und deren weitere Maßnahmen geprüft werden. Herr Jansen hält eine Vereinsgründung der Hundefreunde durch Herrn Anton als jetzigen Sprecher einiger Hundefreunde zwingend notwendig. Die Verbandsversammlung beschließt grundsätzlich, die oben beschrieben Maßnahmen weiter zu verfolgen. Die weitere Regelung ist davon abhängig, wie in der zweiten Januarhälfte 2009 über das weitere Vorgehen seitens der Hundebesitzer entschieden wird. Im Anschluss müssten im Februar 2009 die Umsetzung sowie Kosten- und Finanzierungsfragen geklärt werden.
5. Beratung und Beschlussfassung im weiteren Umgang mit der Vorratsfläche im Gewerbegebiet
Herr Neumann stellt eine mögliche Variante für den weiteren Zuschnitt der Vorratsfläche über ca. 19.000 qm im Gewerbegebiet vor. Im Hauptausschuss bestand Einigkeit, diese Vorratsfläche bis zum 30.06.2009 unangetastet zu belassen. Erst im Anschluss an die Entscheidung der Fa. Baustoff Karstensen wird erneut über diesen Tagesordnungspunkt beraten. Herr Nielsen und Herr Abeling sprechen sich für das Festhalten der Fläche als Vorratsfläche gemäß bisher gefasster Beschlussfassung in der Verbandsversammlung aus. Dieser Beschluss sollte nach wie vor gelten. Die Bewerberlage sollte im Sommer 2009 von der Verbandsversammlung geprüft werden. Es sollte bis zum 30.06.2009 keine weitre Planung auf dem Grundstück stattfinden. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die Beratung und Beschlussfassung im weiteren Umgang mit der Vorratsfläche im Gewerbegebiet bis zum 30.06.2009 zurückzustellen.
6. Beratung und Beschlussfassung einer Kostenaufstellung über die Baumaßnahme einer Verbesserung der Oberflächenentwässerung auf dem Flugplatz
Die Tisch - Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Aufgrund unzureichender Entwässerungsanlagen im Bereich der Tankstelle und und des Flugzeugabstellplatzes kommt es bei starkem Niederschlag zu Überflutungen der Flughafenstraße. Die nachgeschalteten Pumpenanlagen können aufgrund zu kleiner Druckleitungsquerschnitte die Wassermengen nur zeitverzögert ableiten. Da auf dem Betriebsgelände des Flughafens ausreichend Flächen vorhanden sind, soll die Einrichtung einer Versickerungsanlage oder eines Pufferspeichers geprüft werden. In diesem Zuge soll ebenfalls das Oberflächenwasser der Landstraße, dass derzeit über das Netz der Stadt Westerland abgeleitet wird in die neue Anlage umgeleitet werden. Derzeit ist von einem Umfang von in Höhe von ca. € 175.000 auszugehen. Herr Manfred Schmidt, Bauabteilung Sylt - Ost, stellt nachfolgend die grobe Aufstellung der Teilleistungen für die Oberflächenentwässerung des Flugplatz Westerland vor. Diese Maßnahme dient ebenfalls der Verbesserung der Oberflächenentwässerung in der Stadt Westerland.
1. Betonfahrbahn aufnehmen, Grabenprofile liefern und einbauen einschl. Unterbau, Schachtbauwerk und Auslauf in Rückhaltebecken = 50.000,00 € netto
2. Rückhaltebecken herstellen, mit Bodenaushub, mineralische Dichtungsschicht mit Abdeckung liefern und einbauen, Zu- und Ausläufe herstellen, alte Rohrleitung abbrechen, Becken: Böschung 1 : 1, Tiefe 4,70 m, Dauerstau 1,0 m, Einstauhöhe 2,10 m ~ 2.100 m³ Rückhaltevolumen = 65.000,00 € netto
3. Anbindung der Oberflächenentwässerung der L 24 an das Speicherbecken der Pumpstation mit Herstellung der Rohrleitung, Schächte und Zulauf einschl. Erdarbeiten und Anpassung des Speicherbeckens = 10.000,00 € netto
Bei einer Zulaufhöhe der vorh. Rohrleitungen und des geplanten offenen Grabens von 4,0 m ü. NN und einem erforderlichen Speichervolumen von 2.050 m³ (bezogen auf 51.000 m²) benötigt man bei einem Becken mit einer Böschungsneigung von 1 : 1 eine Einstauhöhe von 2,10 m. Bei einem Dauerwasserstand von 1,0 m und einer mineralischen Dichtungsschicht mit Abdeckung von 0,80 bis 1,0 m ergibt sich eine Aushubtiefe von Böschungsoberkante (OK Flugplatzbefestigung) bis Unterkante Dichtung von 5,70 m ~ -0,20 m ü. NN. Für diese Maßnahme wird mit einem Ingenieurhonorar in Höhe von ca. 18.000 € gerechnet. Somit belaufen sich die Gesamtbaukosten incl. MWST auf 170.170,00 €. Die Verbandsversammlung hatte in der letzten Verbandsversammlung einstimmig beschlossen, die Maßnahme in 2009 durchzuführen und die Bereitstellung der Mittel in Höhe von ca. 175.000 € in den Haushalt 2009 zu veranschlagen. Kostenaufstellung für die Baumaßnahme der Verbandsversammlung vorzulegen. Die neue Kommune prüft die Durchführbarkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung im Westerländer Gebiet. Der Haushaltsansatz ist mit einem Sperrvermerk zu versehen worden. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die Planung weiter zu betreiben, und das Genehmigungsverfahren für diese Maßnahme anlaufen zu lassen. Die neue Kommune Sylt ist bei der zukünftigen Planung und Bauausführung zwingend zu beteiligen. Nach Vorlage der endgültigen Planungsunterlagen wird im Zweckverband über die Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushalt 2009 beraten.
7a. Beratung und Beschlussfassung einer Hinweis- und Werbeanlage im Gewerbegebiet -Gemeinschaftswerbeanlage
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Der Sprecher der Gewerbetreibenden im B - Plan 83, Herr Heitkamp, teilt mit, dass der gegründete Verein „Gewerbepark Sylt“ dem Zweckverband einen Vorschlag unterbreitet habe, wie die gemeinsame Werbeanlage im Gewerbegebiet aussehen könnte und prüft mit der Bauabteilung der Gemeinde Sylt - Ost deren Genehmigungsfähigkeit. Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die Maßnahme in Verantwortung von Herrn Heitkamp prüfen zu lassen, wie die baurechtlichen Vorrausetzungen für die Aufstellung einer Gemeinschaftswerbeanlage sind. Zusätzlich ist von Herrn Heitkamp die Gestaltungsfrage einer Gemeinschaftswerbeanlage zu klären und der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Nach der Beschlussfassung durch den Zweckverband ist der Bauantrag durch die zu beauftragende Firma zu stellen. Herr Heitkamp prüft diese Maßnahme durch ausreichende Anzahl an Firmen aus dem Gewerbegebiet zu gewinnen, um durch Verpachtung der Flächen die Kosten refinanziert zu bekommen.
7b. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Citylight - Posteranlagen
Die Tischvorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 7b zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Für die die Aufstellung von Citylight - Posteranlagen ist von der Sylter Flughafengesellschaft ein Bauantrag für die Aufstellung an den Parkplatzflächen am Neuen Tower bei der Gemeinde Sylt - Ost gestellt worden ist und dieser positiv beschieden wurde. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, dass gegen die Aufstellung von Citylight - Posteranlagen an den Parkplatzflächen am Neuen Tower auf Kosten der Sylter Flughafengesellschaft keine Bedenken bestehen und deren Aufstellung genehmigt wird.
8. Beratung und Beschlussfassung über Veranstaltungen auf der Festwiese in 2009
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt hat in seiner letzten Sitzung am 24.11.2008 über einen neuen Stromanschluss für den Veranstaltungsplatz beraten und Beschlossen. Für die Herrichtung des Veranstaltungsplatzes mit einer effizienten leistungsstarken Stromversorgung für größere Veranstaltungen ist nach Angebotsvorlage der EVS mit Kosten in Höhe von ca. 80.000 € zu rechnen ist. Die Verbandsversammlung hatte dann einvernehmlich beschlossen, die Maßnahme in 2009 durchzuführen und in den Haushalt 2009 aufzunehmen. Die neue Kommune prüft die Notwendigkeit der Maßnahme, den Veranstaltungsplatz mit einer effizienten leistungsstarken Stromversorgung zu versehen. Der Haushaltsansatz ist bis dahin mit einem Sperrvermerk zu versehen. Umgangreiche Diskussion wird in der heutigen Sitzung über weitere Einzelheiten (Parkplätze, Open Air bei schlechtem Wetter, Nachfolgekosten für die Wiederherstellung der Veranstaltungsfläche und Parkplatz) zu der Veranstaltung von Ina Müller in 2009 und die Ausstattung der Festwiese mit einer effizienten leistungsstarken Stromversorgung geführt. Bevor Sachverhalte nicht abschließend geklärt sind, ist über die Durchführbarkeit der Veranstaltung von Seiten des Zweckverbandes keine Zusagen bzw. Verträge zu machen. Des Weiteren muss noch abschließend die baurechtlichen Vorraussetzungen für den Veranstaltungsplatz sowie die Ordnungsverfügung zur Durchführung der Veranstaltung abgewartet werden. Die vertraglichen Kosten für die Festwiese können ebenfalls aus diesen Gründen noch nicht festgelegt werden. Die Verbandsversammlung beschließt mit 6 Ja Stimmen bei zwei Nein Stimmen sowie 2 Enthaltungen, dass der Ortsbeirat Tinnum zur Durchführbarkeit dieser Veranstaltung zu befragen sei und deren Zustimmung eingeholt werden muss. Sollte der Ortsbeirat Tinnum seine Zustimmung verweigern, wird der Zweckverband bzw. die neue Gemeinde Sylt keine Genehmigung erteilen. Unbenommen davon sind vorab baurechtlichen Vorraussetzungen für den Veranstaltungsplatz sowie Auflagen aus einer Ordnungsverfügung zur Durchführung solcher Veranstaltungen zu prüfen.
9. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Manfred Uekermann erläutert den Haushalt 2009, der den Mitgliedern der Verbandsversammlung vorab zugegangen war. Vertieft erörtert werden insbesondere die Ansätze:
Bedingt durch den neuen Infrastukturüberlassungsvertrag für die Gleisanlage im Gewerbegebiet mit der NEG Niebüll sind bei der Haushaltsstelle 10 - 6300 - 14000 die Einnahmen mit 8.000 € vertraglich vereinbart worden. Bei der Haushaltsstelle 6800 - 1111 sind die Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes am „Neuen Tower“ mit 10.000 € veranschlagt worden. Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 63.200 € notwendig. Im Vermögenshaushalt sind auch in 2009 bei der Haushaltsstelle 3610 - 96000 die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen für das Pflege- und Entwicklungskonzept mit 15.000 € angesetzt worden. Die Haushaltsstelle 7000 - 95000 beinhaltet die Kosten für eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung der Flughafenstraße mit Hilfe einer Versickerungsanlage oder eines Pufferspeichers in Höhe von 175.000 €. Dieser Ansatz ist mit einem Sperrvermerk versehen worden. Für eine neue gemeinsame Werbeanlage im Gewerbegebiet sind vorsorglich 25.000 € bei der Haushaltsstelle 7600 - 96000 angesetzt. Weitere Erschließungskosten im Gewerbegebiet unter der Haushaltsstelle 7910 - 96000 führen zu Erhöhungen von 100.000 €, um die Restarbeiten für die Verschleißdecke sowie eine evtl. mögliche Erschließung der Vorratsfläche umsetzten zu können. Aus Grundstückserlösen sind die letzten kurzfristigen Veräußerungen bei 8800 - 34000 in Höhe von mindestens 557.200 € im Haushalt veranschlagt, obwohl weitere Bewerber ihr Interesse an einem Gewerbegrundstück auf der Vorratsfläche geäußert haben. Ein neuer Hausanschluss für mögliche Großveranstaltungen ist bei der Haushaltsstelle 8800 - 95001 mit 90.000 € angesetzt. Dieser Ansatz ist ebenfalls mit einem Sperrvermerk versehen worden. Mit einem Sperrvermerk ist auch die Haushaltsstelle 8800 - 96001 versehen worden, der die Kosten für die Installation eines Parkscheinautomaten bzw. Schrankenanlage für die Bewirtschaftung des Parkplatzes am „Neuen Tower“ in Höhe von 60.000 € ausweist. Hier soll die Genehmigung einer Parkraumüberwachung der neuen Gemeinde Sylt-Ost abgewartet werden. Es bestehen keine Kassenkreditverpflichtungen für den Verband gegenüber der Amtskasse des Amtes Landschaft Sylt. Die Erhebung einer Verbandsumlage ist auch für 2008 nicht vorgesehen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig das Investitionsprogramm 2008 – 2012 und den Haushaltsplan u. –satzung für das Jahr 2009. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 123.800 € und im Vermögenshaushalt auf jeweils 557.200 € festgesetzt.
10 (neu). Beratung und Beschlussfassung über eine Zusicherung für eine Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Bebauungsplanes 41 b in Keitum
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung hatte am 21.07.2005 beschlossen, in Zukunft Ausgleichsflächen durch Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Flugplatzgelände anfragenden Interessenten anzubieten. Eine Entschädigung an den Zweckverband wird in Höhe von 5 € je qm der zur Verfügung gestellten Fläche berechnet. Die Kosten der Entsiegelungsmaßnahme der alten Landebahn trägt zusätzlich der Interessent. Künftige Anträge werden im Einzelfall durch die Verbandsversammlung entschieden. Herr Uekermann erläutert zu diesem Thema, dass von der Firma UAG Umweltplanung in Kiel eine vorgenommene Bilanzierung aller auf das Flughafengelände bezogenen Ausgleichsmaßnahmen vorliege. Jetzt bietet sich die Gelegenheit, die noch durchzuführenden Maßnahmen gesammelt durchzuführen, was aller Voraussicht nach eine erhebliche Kostenersparnis mit sich bringen wird. Nun sollte versucht werden, anhand von Kostenvoranschlägen der Baufirmen vorab zu prüfen, ob bei der Bündelung der Maßnahmen die Entsiegelung gesamter Teilabschnitte der alten Start- und Landebahn 3.0 (z.B. gesamter südlicher und mittlerer Teil) günstiger ist und wodurch eine Flächenbevorratung im Sinne eines Ökokontos erzielt werden würde. Hieraus könnten sog. Ökopunkte angerechnet werden, die dann gegen ein Entgelt auch kurzfristig an dritte veräußert werden könnten. Hierzu wäre zunächst zu klären, ob vom Zweckverband ein Ökokonto grundsätzlich erwünscht ist. In einem weiteren Schnitt wäre zu prüfen, welche Flächen und Maßnahmen einbezogen werden sollen, da eine Ausdehnung auf den gesamten Bereich der Verbandsflächen zweckmäßig wäre. Nach Abschluss der Maßnahmen ist für die Anerkennung eine Sicherung der Flächen im Rahmen der Bauleitplanung und bei privater Inanspruchnahme durchzuführen. Die Verbandsversammlung bestätigt einstimmig, dass der Gemeinde Sylt-Ost für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 41 Flächen im Bereich des Flughafengeländes zur Verfügung gestellt werden. Angedacht ist, dass Entsiegelungsmaßnahmen auf Kosten der Gemeinde Sylt-Ost durchgeführt werden. Im Wesentlichen geht es um den Bereich der ehemaligen Start- und Landebahn. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, der Gemeinde Sylt - Ost eine entsprechende verbindliche Zusicherung zu erteilen. Weiterhin spricht sich der Hauptausschuss für die Einrichtung eines Ökokontos aus. Vorab soll geprüft werden, ob anhand von Kostenvoranschlägen der Baufirmen bei der Bündelung der Maßnahmen die Entsiegelung gesamter Teilabschnitte der alten Start- und Landebahn 3.0 günstiger ist.
11 (neu). Beratung und Beschlussfassung über I. Nachtragssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Die Tischvorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die unteren fusionsbedingten Änderungen sind im I. Nachtragssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt eingearbeitet worden.
1. Sämtliche Vertreter der Verbandsversammlung aus den Gemeinden Rantum, Sylt - Ost und der Stadt Westerland verlieren mit Ablauf des 31.12.2008 ihren Sitz in der Verbandsversammlung.
2. Die Bürgermeisterin aus Wenningstedt - Braderup verbleibt natürlich als Mitglied. 2. Die Beauftragte der Gemeinde Sylt muss die weiteren Vertreter, also 10 Personen, "wählen"(§ 9 Abs.2 GkZ). Das geschieht in ihrer Eigenschaft als Gemeindevertretung und muss somit in öffentlicher Sitzung geschehen.
3. Die Verbandsversammlung "verkleinert" sich also zum 01.01.2009 um 2 Personen, die Beauftragte ersetzt nicht alle 3 Bürgermeister, sondern nur einen. 4. Der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter bleiben bis zur Neuwahl weiter in ihren Ämtern. Das ist ein Unterschied zur Amtsordnung.
4. Das GkZ kennt in § 12 Abs. 2 eine Übergangsregelung, die es in der AO nicht gibt.
5. Bei der Neuwahl des Vorstehers und seiner Stellvertreter ist zu beachten: Der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter dürfen nicht aus dem gleichen Ort kommen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 GkZ). Damit muss bei der Neuwahl auf einen Stellvertreter - Posten verzichtet werden. Inhalte der Verbandssatzung sind allen Mitgliedern des Hauptausschusses bekannt. Die Satzung muss daher nicht verlesen werden. Die weitere Aussprache ergibt keine Änderungen in der Verbandssatzung die anschließend einstimmig gemäß Vorlage beschlossen wurde.
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen.
12. Mitteilungen und Anfragen
Der Zweckverband hat am 17.12.2008 mit dem Amt Landschaft Sylt die Rückabwicklung des Kaufvertrages für das Verwaltungsgrundstück am „Alten Tower“ unterzeichnet. Der Kaufpreis in Höhe von 695.200 € hat der Zweckverband an das Amt Landschaft Sylt zurück überwiesen.
Der Kreis Nordfriesland wird nach heutiger Aussage von Herrn Petersen darauf hinwirken, dass im Februar im Kreistag eine Rückabwicklung bzw. Weiterveräußerung der Grundstückfläche in Größe von 5.111 qm direkt an die 3 Interessanten erreicht werden kann. Es soll damit erreicht werden, dass entgegen des Vertrages der Kreis Nordfriesland direkt weiterverkauft, da dadurch nur einmal die Grunderwerbsteuer anfällt. Die Kaufkonditionen und der Kaufpreis bleiben unverändert bei 127,82 € pro Quadratmeter.
Es wird nochmals auf die zwingende Einhaltung der notwendigen Baustellensicherung auf dem Grundstück der Fa. Sypharm hingewiesen. Das Ordnungsamt möge sich der Sache annehmen und dem Zweckverband das Ergebnis mitteilen.
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Verbandsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die gefassten Beschlüsse bekannt.