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T a g e s o r d n u n g
A Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einstimmig wird die Tagesordnung mit dem neuen Pkt. 7 ergänzt: Beratung und Beschlussfassung über Ausbau des Fuß- u. Radweges von der Rollbahn zur Straße zum Fliegerhorst.
2. Sachstandsbericht B-Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Herr Verbandsvorsteher Uekermann berichtet, dass nach der letzten Verbandsversammlung zwei Kaufverträge abgeschlossen werden konnten. Zwei neue Kaufverträge mit der Familie Cornelia u. Michael Link und der Firma Fahrradwerkstatt Velo-Quick, Herrn Hani Anis Ismail wurde am 27.09.2007 über 808 qm und 803 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von EURO 103.278,56 € bzw. 102.639,46 € unterzeichnet. Herr Uekermann erläutert den aktuellen Sachstand zum Kaufvertrag mit dem Amt Landschaft Sylt. Der Kaufvertrag über das Grundstück für den Amtsneubau ist im Dezember 2007 unterzeichnet worden. Der Kaufpreis von 695.200 € ist am 31.01.2008 an den Zweckverband zu zahlen. Der Kaufpreis ist von 650.000 € für 13.000 qm um 45.200 € gestiegen, da jetzt das genaue Vermessungsergebnis in Größe von 13.904 qm vorliegt. Mit dem Kreis Nordfriesland/ AWNF ist über eine Vermietbarkeit des gekauften Grundstückes verhandelt worden. Die vertragliche Neuorganisation des Müllumschlages auf Sylt wird erst ab 2010/ 2011 neu ausgeschrieben. Die Mieteinnahmen könnten 50/50 zwischen Kreis und Zweckverband aufgeteilt werden. Der Verbandsvorsteher wurde in der letzten Verbandsversammlung beauftragt, die vertragliche Durchführung mit dem Kreis Nordfriesland zu klären und das Ergebnis in der nächsten Sitzung zu präsentieren. Der Vertragsentwurf ist der AWNF und dem Kreis Nordfriesland zur Prüfung zugegangen und liegt dem Hauptausschuss vor. Die Kaufvertragsunterzeichnung über die Grundstückserweiterung um 1.200 qm mit der Firma Sypharm ist im September 2007 eingeplant gewesen. Die Verzögerung ist durch die Umwandlung der Firma in eine GmbH & Co. KG begründet, da diese neue Firma noch nicht im Handelsregister eingetragen werden konnte. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, dass mit der Fa. Sypharm ein Vorvertrag abgeschlossen wird. 20 % des Kaufpreises sind bis zum 29.02.2008 fällig. Die Restzahlung erfolgt bis Ende Juni 2008. Sollte eine Rückabwicklung notwendig werden, geht die daraus entstehenden Kosten allein zu Lasten der Fa. Sypharm. Den Firmen Hebestreit und Sylter Fliesen Fachgeschäft ist eine Verfügung der Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland zugegangen sind. In dieser Verfügung werden die Firmen auf Mängel bei ihrer Grundstücksausnutzung hingewiesen, die abgestellt bzw. zurückgebaut werden müssen. Nach einem Gesprächstermin mit Herrn Neumann und Herrn Schneider am 02.01.2008 ist ihm ein Mietangebot ab dem 01.02.2008 für die Gewoba-Wohnung im Mühlenweg 28 in Tinnum zugegangen. Herr Schneider hat den Mietvertrag für die Wohnung am 16.01.2008 bei der Gewoba unterzeichnet und ist am 04.02.2008 umgezogen. Das Amt Landschaft Sylt weist als Belegungsrechtsinhaber für die Wohnung im Mühlenweg 28 in Tinnum ausdrücklich daraufhin, dass die getroffene Vereinbarung nur zum tragen kommt, wenn Herr Schneider sich verpflichtet, seine jetzige Wohnung im Flughafengebäude 101 a in Sylt-Ost bis spätestens zum 29.02.2008 geräumt zu übergeben. Klärungsbedarf bezüglich der Übernahme von Umzugskosten aus seiner bisherigen Wohnung im Flughafengebäude 101 a in den Mühlenweg 28 sowie von einer weiteren Zahlung für Herrn Schneider ist der Gewoba von seinem Anwalt schriftlich in Höhe einer Entschädigungssumme von ca. 20.000 € mitgeteilt worden. Hier muss mit der Gewoba, Herrn Gandecke, noch die Zahlungsverpflichtung geklärt werden, da die Gewoba die Kündigung nicht mit der Originalvollmacht des Zweckverbandes zugestellt hat. Deshalb besteht ein Mietrecht für Herrn Schneider nicht bis Februar 08 sondern bis zum 30.11.2008. Da der Mangel bei der Gewoba liegt, ist der Zweckverband von Zahlungsverpflichtungen frei zu halten. Firmen Annecke, Kfz- Werkstatt im Industrieweg 2, Westerland hat die geforderten Unterlagen aus der letzten Verbandsversammlung beim Zweckverband eingereicht und belegen den Verkauf. Die Verbandsversammlung hatte eine Vergabe beschlossen, wenn das jetzige Objekt zum Verkauf steht und damit die Existenz gefährdet ist. Der Bewerber ist dann wie ein Existenzgründer zu behandeln, da er nicht schuldhaft sein Betriebsgrundstück als Existenzgrundlage durch Verkauf verliert. Der Hauptausschuss hat eine Grundstücksvergabe beschlossen, da jetzt die angeforderten Vergabevorraussetzungen aus der letzten Verbandsversammlung erfüllt sind.
3. Sachstandsbericht über das Ökologisches Pflege- und Entwicklungskonzept Flughafen Sylt
Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich abgeändert von Beratung und Beschlussfassung in Sachstandsbericht und dieses wird vom Verbandsvorsteher begründet. Herr Verbandsvorsteher Uekermann berichtet aus der heutigen Sitzung des neuen Arbeitskreises, der ab 15:00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Westerland getagt hat. Bei dieser Vorbesprechung für die heutige Detailabstimmung in der Verbandsversammlung ist das Ökologische Pflege- und Entwicklungskonzept für den Flughafen Sylt entwickelt worden. Herr Uekermann stellt zusammenfassend die wichtigsten Punkte und Ergebnisse der Nachmittagsveranstaltung dar. Die SFG hatte über Herr Taylor und Herrn Matusek vorgetragen, das die Flugsicherheitszone über das bisherige Konzept (Hundeauslauffläche und Wanderweg) hinausgeht und umfasst nicht nur das eingezäunte Flughafengelände sondern auch Flächen bis zu 225 m vor dem Zaun in nördlicher Richtung. Die SFG ist aufgefordert worden bei der Luftfahrtbehörde in Kiel, Herrn Hildebrandt, und der DFS zu prüfen, welche Beeinträchtigung die Flugsicherheitszone für die beabsichtigte Nutzung beinhaltet. Nach Vorlage dieser Auskunft sollen die weiteren Maßnahmen mit allen Beteiligten in einer neuen Sitzung diskutiert und Besprochen werden.
4. Beratung und Beschlussfassung über „Baumaßnahme Parkplatz“ am Neuen Tower
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt den Verbandsversammlungsmitgliedern vor. Nach § 8 Abs.3 des Überlassungsvertrages ist eindeutig geregelt, dass bauliche Veränderungen- damit insbesondere Erweiterungen am neuen Tower— der vorherigen Zustimmung des ZV bedürfen. Die SFG hat auf notwendige Verbesserung der eher improvisierten Parkmöglichkeiten am Flughafen hingewiesen. Hierzu hatte die SFG nach einer Finanzierungsmöglichkeit durch den Flughafenzweckverband angefragt. Bei einem gemeinsamen Termin mit Besichtigung des Parkplatzes am Neuen Tower sind mit Herrn Uekermann und Wolfgang Jensen weitere Einzelheiten angesprochen worden. Die dargestellten Themen betreffen zum Teil bekannte Nutzungen als auch in die Zukunft gerichtete Optionen, um dem Flughafen wichtige Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten. Für die Zuwegung zum Flughafen sollten Erweiterungsmöglichkeiten sowohl im Kreuzungsbereich als auch auf der Strecke zum Flughafengebäude hin möglich sein, um auch bei höherem Verkehrsaufkommen einen geregelten Verkehrsfluss sowie zumindest temporäres Parken auf dem Wiesenstreifen entlang des Flughafenzaunes zu ermöglichen. Dann allerdings ist unter Sicherheitsaspekten die Straße mangels Fußweg in der aktuellen Ausgestaltung nicht optimal. Die beiden Parkplätze am Flughafen sind sowohl gemäß aktueller Erörterungslage mit der Polizei und dem Ordnungsamt neu zu organisieren, um einen geregelten ruhenden und fließenden Verkehr zu gewährleisten als auch angemessen auszubauen bzw. zu befestigen und zu beleuchten. Die Luftfahrtbehörde in Kiel, Herr Hildebrandt, hat die Sachlage geprüft und teilt mit, dass der Schotterparkplatz bereits zum flugbetrieblichen Bereich gehört. Im Schreiben des Herrn Hildebrandt vom 26.03.2003 hat dieser in einer Anlage den flugbetrieblichen Bereich konkretisiert. Dies geschah seinerzeit im Zusammenhang mit dem Ausweis des Veranstaltungsplatzes. Die SFG stellt zusammenfassend fest, dass für die Neuordnung des gesamten besprochenen Bereichs vom flugbetrieblichen Bereich und den dazugehörigen Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen auszugehen ist. Seitens der Luftfahrtbehörde in Kiel, Herrn Hildebrandt, wird die besprochene Maßnahme am Neuen Tower befürwortet. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die von der SFG nach § 8 Abs.3 des Überlassungsvertrages angemeldeten u. a. Maßnahmen zu befürworten. a) Anmeldung sicherheitsrelevanter und damit notwendiger Baumaßnahmen auf dem Flughafen b) Anmeldung ebenfalls sicherheitsrelevanter Schnittmaßnahmen an Hölzern im Bereich des Anfluges 32 c) Mietgegenstand Notstromgebäude 65 A d) Qualitative Aufwertung der Park- und Haltemöglichkeiten am Flughafen Zu Pkt. d. wird eine Kostenübernahme durch den Zweckverband beschlossen. Nach der vorliegenden Kostenschätzung sind für diese Maßnahme 300.000 € im Haushalt des Zweckverbandes eingestellt. Eine Refinanzierung der Zins- und Tilgungsleitung sollte durch die SFG durch die Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkplätze an den Zweckverband erfolgen. Die Bauabwicklung liegt in den Händen der Bauabteilung Sylt-Ost, damit die Vergaberichtlinien eingehalten werden. Die Bauausführung erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsführung des SFG. Die Bauabteilung wird vorab schriftlich von der SFG die Mitteilung der Luftfahrtbehörde in Kiel, Herr Hildebrandt erhalten, dass der bisherige Schotterparkplatz bereits als Betriebsgrundstück zum flugbetrieblichen Bereich gehört.
5. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt den Verbandsversammlungsmitgliedern vor. Herr Uekermann und Kämmerer Herr Neumann erläutert den Entwurf des Haushaltes 2008. Für Unterhaltungsmaßnahmen an der Gleisanlage bei der Haushaltsstelle 10-6300-51001 wurde der Ansatz auf 15.000 € erhöht, da in Zukunft mit Reparaturarbeiten zu rechnen sein könnte. Bei der der Haushaltsstelle 10-8800-15000 wurde der Ansatz reduziert, da die Einnahmensituation des Zweckverbandes aus Erstattungen für erforderliche Entsiegelungsmaßnahmen Dritter gemäß § 8 LNatSchG für Projekte in Sylt-Ost und Hörnum angedacht ist, die notwendigen Ausgleichsflächen auf dem Flugplatz auch zu Verfügung stehen, aber die vertragliche Abwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Im Gewerbegebiet sollen nach Abschluss der meisten Baumaßnahmen einige Verschönerungsarbeiten ausgeführt werden, die bei der Haushaltsstelle 8800-51000 mit zusätzlichen 42.000 € in Ansatz gebracht. Die Bewirtschaftungskosten unter der 8800-54000 konnte um 50 % verringert werden, da in 2007 die Grundsteuernachzahlung für die Jahre von 2003 – 2007 unter dieser HH-St. verbucht wurde. Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 100.000 € notwendig. Im Vermögenshaushalt sind die Grundsanierungskosten für den Grabhügel Nr. 8 nördlich der Segelfliegerschule bei 3600-95000 mit 10T€ in Ansatz gebracht, da dem Zweckverband die rechtliche Verpflichtung gemäß § 12 DschG als Eigentümers entsteht. Bei der Haushaltsstelle 3610-96000 sind die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen für das Pflege- und Entwicklungskonzept mit 15.000 € angesetzt worden. Weitere Erschließungskosten im Gewerbegebiet unter der Haushaltsstelle 7910-96000 führen zu Erhöhungen von 250.000 €, um die Restarbeiten für die Verschleißdecke und die Zusatzasphaltierung in nördliche Richtung bis zum Kreuzungsbereich L 24 in Ansatz zu bringen. Zusätzlich sind weitere Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen zu Grundstücksparzellen vorzuhalten. Realisierende Veräußerungen von Gewerbeflächen sind im Haushalt mit 2.750.000 € bei der Haushaltsstelle 8800-34000 als Einnahmen veranschlagt. Um die Haushaltsansätze nicht zu optimistisch festzusetzen, sind die letzten kurzfristigen Veräußerungen noch nicht im Haushalt veranschlagt, obwohl weitere Bewerber ihr Interesse an einem Gewerbegrundstück geäußert haben. Erfreulicherweise ist auch im Haushalt 2007 eine Ausschüttung an die Kommunen nach Ihren Anteilen aus Verkaufserlösen in Höhe von 2.000.000 € vorgesehen. Die Übernahme der Kosten für die Erweiterung einer neuen Parkplatzorganisation und die damit verbundene Umgestaltung der Verkehrsregelung am neuen Tower werden unter 8800-96001 mit 300.000 € verbucht. Der beschlossene Abriss vom Gebäude 101a ist unter der Haushaltsstelle 8800-96002 in Höhe von 45.000 € veranschlagt. Der Abriss des Gebäudes „Zur Kratzmühle 2“ ist nach Mieterwechsel vorsorglich in Höhe von 30.000 € in Ansatz gebracht worden. Es bestehen keine Kassenkreditverpflichtungen für den Verband gegenüber der Amtskasse des Amtes Landschaft Sylt. Die Erhebung einer Verbandsumlage ist auch für 2008 nicht vorgesehen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig das Investitionsprogramm 2007 – 2011 und den Haushaltsplan u. –satzung für das Jahr 2008. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 184.900 € und im Vermögenshaushalt auf jeweils 2.750.000 € festgesetzt.
6. Mitteilungen und Anfragen
Herr Verbandsvorsteher Uekermann teilt mit: Den Sylter Hauskreisen ist der frei werdende Lagerraum im Geb. 137 des Zweckverbandes angeboten worden. Vertreter der Sylter Hauskreise haben sich den angebotenen Raum angesehen. Er ist leider für deren Zwecke nicht geeignet, weil dort u. a. eine hochwertige Musikanlage, absolut trocken lagern muss. Das ist bei dem angebotenen Raum leider nicht möglich. Die Sylter Hauskreise bedanken sich dennoch für das Angebot.
Das Schallschutzgutachten für den Schießplatz ist bis heute nicht gemacht worden. Das Ordnungsamt wird nochmals auf eine zügige Erstellung des Schallschutzgutachtens erinnert. Die Zutrittsberechtigung zum Flugplatz des Schallschutzgutachters wird vom Ordnungsamtsleiter mit der Geschäftsführung der SFG geklärt.
E-Plus gibt Informationen gemäß der Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern; hier: Inbetriebnahmeinformation, an den Zweckverband. Die Installationsarbeiten am Standort in Sylt Ost, An der Rollbahn, Gewerbegebiet Flugplatz in Tinnum, sind abgeschlossen. Jetzt kann E-Plus seinen Kunden auf Sylt eine DNA 15007 verbesserte Telekommunikations-Infrastruktur zur Verfügung stellen. Die Anlage wurde ab 14.11.2007 in Betrieb genommen.
Die SFG beantragt beim Zweckverband die sicherheitsrelevante Rodungs- und Baumschnittarbeiten im Anflugbereich am 30.11.2007. Die Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft am 29.11.2007 befasste sich mit Sicherheitsproblemen im Anflugbereich aus Richtung Keitum auf den Flughafen. Die dortige, für die Flugsicherheit unverzichtbare Schneise im Gehölz, wächst immer weiter zu und ist mittlerweile zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Flugsicherheit geworden. Erschwerend kommt aktuell hinzu, dass in dieser Schneise unmittelbar an den Befeuerungen Futterstellen eingerichtet (wurden mittlerweile beseitigt) wurden, die das Wild dort hinlocken und insbesondere an den niedrigen Befeuerungen zu weiteren Beeinträchtigungen führen können. Herr Neumann teilt der SFG am 05.12.2007 mit, das die Regelung der sicherheitsrelevanten Rodungs- und Baumschnittarbeiten im Anflugbereich im Nutzungsvertrag mit der SFG geregelt und in der Zuständigkeit der SFG liege.
In der Gemeinde Wenningstedt-Braderup hat es in der letzten Zeit mehrfach Beschwerden über den desolaten Zustand des Flugplatzzaunes gegeben. Der Zweckverband hat sofort die Entfernung des Zaunes in seinem Zuständigkeitsbereich veranlasst und den Hinweis an den Marine Golf Club weitergegeben.
Der neue Infrastukturüberlassungsvertrag für die Gleisanlage im Gewerbegebiet liegt im Entwurf der NEG Niebüll vor. Die letzten redaktionellen Änderungen sollen in einem Abschlussgespräch geklärt werden.
Die Bunkeranlage des Zweckverbandes in Munkmarsch ist neu eingezäunt worden, um den Aufenthalt und die Gefährdung spielende Kinder ausschließen zu können.
Der Antrag der Stadt Westerland zur Auslagerung der Feuerwache Westerland auf das Flughafengelände wird auf der nächsten Gemeindevertretung Sylt-Ost behandelt. Das Ergebnis und die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Verbandsversammlung.
7.(neu) Beratung und Beschlussfassung über Ausbau des Fuß- u. Radweges von der Rollbahn zur Straße zum Fliegerhorst.
Herr Verbandsvorsteher Uekermann erläutert die Parkplatzproblematik in der Straße an der Rollbahn. Durch den Ausbau des Fuß- u. Radweges in einer Breite von 5m von der Rollbahn zur Straße zum Fliegerhorst könnte mit einer Einbahnstraßenregelung zu einer Entlastung der Parkplatzproblematik führen. Die Kostenschätzung der Bauabteilung liegt bei 40.000 €. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, diese Baumaßnahme eines Ausbaues des Fuß- u. Radweges in einer Breite von 5m mit Einbahnstraßenregelung durch die Bauabteilung zu planen und deren Umsetzung durchzuführen und zu begleiten.
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