Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Vertreter der Presse sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Liebing gibt ausführlich die Gründe für die Absetzung des TOP 4 “Beratung und Beschlussfassung betr. Antrag Off - Shore Kabeltrasse“ bekannt. Weiterhin stellt er Herrn Bernd Christensen als Nachfolger von Herrn Dr. Sieg bekannt, der sein Mandat im Zweckverband abgegeben hat.
2. Sachstandsbericht B-Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Verbandsvorsteher Liebing berichtet, dass alle für Herbst 2003 geplanten Kaufverträge nun abgeschlossen sind und der Haushaltsansatz 2003 nunmehr erreicht wurde. Die Erschließungsarbeiten mit Fußwegen werden in diesem Jahr zeitgerecht zum Abschluss gebracht und im Jahre 2006 soll die Verschleißdecke aufgebracht werden. Dieses gibt nur dann Sinn, wenn einigermaßen weitgehend Baumaßnahmen auf den Gewerbegrundstücken vollzogen worden sind.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Sicherung der Trinkwasserversorgungseinrichtungen auf dem Flughafengelände
Nachdem die Verbandsversammlung den jüngsten „Einigungsvorschlag“ der EVS für eine Grunddienstbarkeitsentschädigung zur Sicherung der Wassergewinnungsanlagen auf dem Flugplatzgelände (46.000 € Einmalzahlung) abgelehnt hatte und einen höheren Betrag sowie laufende Zahlungen verlangt hatte, hat sich nach Beratungen im Hauptausschuss sowie in einer Besprechung der EVS-Geschäftsführung mit Mitgliedern des Hauptausschusses folgendes Bild herauskristallisiert, welche Alternativen seitens der EVS zustimmungsfähig wären:
1. Verkauf der Flächen, auf denen die Wassergewinnungsanlagen (Brunnen) stehen in einer Größe von 10 Hektar, verteilt über das Flughafengelände (vgl. Karte) zum Preis von 125.000 € mit Vereinbarung eines Rückkaufrechtes zu Gunsten des Zweckverbandes, sollten die jeweiligen Flächen nicht mehr für Zwecke der Wassergewinnung benötigt werden (Wertermittlung durch Gutachterausschuss);
2. Zahlung einer einmaligen Grunddienstbarkeitsentschädigung in Höhe von 50.000 € von EVS an den Zweckverband;
3. Zahlung einer einmaligen Grunddienstbarkeitsentschädigung in Höhe von 25.000 € sowie einer jährlichen Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit von 10 Jahren in Höhe von 2.500 € p.a. von EVS an den Zweckverband.
Zu den schärfsten Kritikern des Verkaufs gehörte Herr Christoph Schmatloch, der sich für eine Pacht aussprach und die Überzeugung vertrat, die Wasserversorgung müsse kommunale Angelegenheit bleiben, ein Verkauf an private Unternehmen mache keinen Sinn. Herr Carl Heinrich Schmidt sprach hingegen von einem angemessenen Preis und gehörte ebenso zu den Befürwortern dieser Lösung wie Petra Reiber: "Es ist die wirtschaftlichste Lösung für den Verband. Die Verbandsversammlung stimmt mit 11 Stimmen dem Verkauf zum Preis von 125 000 Euro nach der Option 1 (siehe oben) zu. 3 Vertreter stimmen dafür, keine der 3 Optionen anzunehmen. Zusätzlich gilt die Vereinbarung eines Rückkaufrechts zu Gunsten des Zweckverbandes, sollten die Flächen nicht mehr für Zwecke der Wassergewinnung benötigt werden(Wertermittlung durch Gutachterausschuss). Der Kaufvertragsentwurf mit der EVS soll der Verbandsversammlung im Entwurf in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
4. Beratung und Beschlussfassung betr. Antrag Off - Shore Kabeltrasse
TOP 4 wird abgesetzt und in einer der nächsten Verbandsversammlungen beraten, wenn die neue Trassenvariante seitens der Vorhabenträger vorliegt.
5. Mitteilungen
Herr Verbandsvorsteher Liebing teilt mit, dass nach dem Stand vom 30.06.04 keine Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind.