Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 17:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Vertreter der Presse sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“
Herr Liebing gibt bekannt, dass der 19. Kaufvertrag für das Gewerbegebiet mit der Fa. Klein unterzeichnet worden ist. Es wird angestrebt, zwei weitere Kaufverträge mit der Fa. Hoppe und Fa. Feddersen im Jahre 2004 abzuschließen. Somit konnten bisher Einnahmen aus Grundstückserlösen aus einer bisher verkauften Fläche von 3,78 ha in Höhe von 4,51 Mio. EURO erzielt werden.
Herr Liebing erläutert umfangreich die Änderungen in der Festsetzung der B - Plan 83, indem die Zufahrtregelung und der Sachstand zum Betrieb einer Brecheranlage für die Fa. Sylt - Bau Feddersen geregelt werden. Der Stand nach § 33 Baugesetzbuch ist erreicht.
Es sind auch im nächsten Jahr einige Grundstücksverkäufe notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Jetzt ist bereits erkennbar, dass die Bewerbungen für Grundstücksgrößen bis zu 1000 qm zunehmen.
3. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005
Herr Liebing erläutert die Vorlage des Haushaltes 2005, die den Mitgliedern der Verbandsversammlung mit Schreiben vom 06. Dezember 2004 vorab zugegangen war. Die Ansätze für die Einnahmen und Ausgaben aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden besprochen. Für die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ist der Verkauf eines Grundstückes für einen Baumarkt vorgesehen und mit 1.800.000 € im Haushalt veranschlagt. Weiterhin wird auf die Abwicklung zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes mit der Zuführung aus dem Vermögenshaushalt angesprochen und auf die Sondersituation mit den hohen Einnahmen im Vermögenshaushaushalt des Zweckverbandes hingewiesen. Die Verbandsversammlung beschließt jeweils einstimmig das Investitionsprogramm 2004 - 2008 und den Haushaltsplan und -satzung für das Jahr 2005. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 374.300 € und im Vermögenshaushalt auf jeweils 1.800.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 90.000 €.
4. Sachstandsbericht „Ökokonzept Flugplatz“
Herr Liebing gibt einen umfangreichen Sachstandsbericht zum Pflege und Entwicklungskonzept auf dem Flugplatz ab, die sich aus der Arbeitskreissitzung vom 15.11.2004 ergeben haben. Außerhalb der Rollenbahnen handelt es sich fast ausschließlich um FFH Gebiet.
5. Beratung und Beschlussfassung betr. Antrag Off - Shore Kabeltrasse
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Froeschel erklärt sich für Befangen und verlässt den Sitzungsraum. Herr Liebing erläutert beide vorliegenden Anträge der OSB Butendiek GmbH & Co. KG und „Dan Tysk“ zur favorisierten Kabeltrasse und den beabsichtigten Standort eines neuen Umspannwerkes auf ca. 6000 qm im Gewerbegebiet des Zweckverbandes.
Antrag 1
Die Butendiek Kabel GmbH und die Dan Tysk Kabel GmbH beantragen gemeinsam den Kauf einer ca. 6.600 qm großen Fläche im Gewerbegebiet zum Zweck der Errichtung eines Umspannwerkes. Der Kaufvertrag wird als Optionalvertrag ausgefertigt. Die Gestaltung von Kabeltrassen über die Insel Sylt ist eine Notwendigkeit.
Antrag 2
Die Butendiek Kabel GmbH und die Dan Tysk Kabel GmbH beantragen gemeinsam die Zustimmung der beschriebenen Kabeltrasse: Von Keitum auf der K 117 kommend führt die Trasse an der Rampe zur L 24 in nordöstliche Richtung abknickend über den Besitz des Flughafenzweckverbandes zu einer öffentlichen Straße, parallel verlaufend zur L 24 in Richtung Norden bis Höhe Bahnweg. Die Verlegung wird straßenbegleitend erfolgen.
Umfangreich wird von den Verbandsversammlungsmitgliedern der aktuelle Sachstandsbericht aus den aktuellen Beratungen in den Gemeinden Sylt - Ost, Wenningstedt - Braderup, Rantum und der Stadt Westerland zum Thema berichtet. Nach weiterer umfangreicher Aussprache stellt der Verbandsvorsteher beide Anträge gemeinsam zur Abstimmung. Die Verbandsversammlung beschließt mit 6 Ja Stimmen und 7 Nein Stimmen beide Anträge der OSB Butendiek GmbH & Co. KG aus der vorliegenden Vorlage abzulehnen und somit eine Kabeltrasse und ein Umspannwerk auf dem Gelände des Zweckverbandes nicht zu erlauben. Herr Froeschel betritt wieder den Raum und wird vom Verbandsvorsteher über das Beratungsergebnis informiert.
6. Bekanntgabe des Berichts der Kommunalaufsicht zur überörtlichen Prüfung der HHJ 1999 - 2003
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat im Juli und August 2004 eine überörtliche Prüfung im Amt Landschaf Sylt durchgeführt, in deren Rahmen auch die Haushaltsjahre 1999 bis 2003 des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt überprüft wurden. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage (TOP 6 zur Urschrift dieser Niederschrift) beigefügt, die als wesentliche Grundlage für die heutige Kenntnisnahme dient. Diesem ist zu entnehmen, dass es insgesamt keine Beanstandungen gab. Jedoch bedürfen die bereits beschlossenen Verbands- und Entschädigungssatzungen umgehend der Veröffentlichung, damit sie ihre Rechtskraft entfalten können. Dies wird noch in diesem Jahr von der Verwaltung veranlasst. Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Wasser- und Stromversorgung an die EVS
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beratung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Das Angebot der EVS vom 22.11.04 zur Versorgung der Liegenschaften auf dem Flugplatz und der Bundeswehr mit Elektrizität und Wasser zum 01.01.2006 wird von den Verbandsversammlungsmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die Verbandsversammlung hat die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, dass der Verbandsvorsteher und die Verwaltung im Jahre 2005 die Verhandlungen mit der EVS zu diesem Thema aufnehmen können. Anschließend soll der Verbandsversammlung die vertragliche Regelung ab dem 01.01.2006 mit der EVS zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
8. B eratung und Beschlussfassung über den öffentlich - rechtlichen Vertrag „Steuerverteilung Gewerbegebiet Flugplatz“
Die Vorlage des Zweckverbandes (Anlage TOP 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung hatte am 20. November 2003 den Grundsatzbeschluss zur Verteilung des Steueraufkommens im Gewerbegebiet auf dem Flugplatz beschlossen. Die Verwaltung legt den öffentlich rechtlichen Vertrag der Verbandsversammlung als Empfehlungsbeschluss zur Beratung in der Form vor, dass die Verbandsversammlung den Verbandsmitgliedern empfiehlt, den Abschluss des vorliegenden Vertrages so beschließen zu lassen. Frau Reiber erklärt, dass vorab eine Abstimmung des Vertrages mit Herrn Bürgermeister Liebing und den Kämmerern der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt - Ost stattgefunden hat. Herr Liebing erläutert ausführlich die 3 Verteilungsreglungen des § 3 über die Gewerbesteuer.
(1) Die Verbandsgemeinden erhalten in voller Höhe das Steueraufkommen der Betriebe, die bisher ihren Sitz in deren Gemeindegebiet hatten und mit ihrem Betrieb vollständig in das Gewerbegebiet umsiedeln und ihren alten Betriebsstandort aufgeben. Die Verteilung nach Satz 1 dauert so lange an, wie der Betrieb in der Betriebsform zum Zeitpunkt der Übersiedlung bestehen bleibt. Änderungen der Rechtsform ohne Änderung der Betriebsform bleiben ohne Bedeutung.
(2) Das Gewerbesteueraufkommen von Betrieben, die in dem Gewerbegebiet neu gegründet werden, vom Festland übersiedeln oder aus einer der übrigen Inselgemeinden auslagern oder erweitern, wird unter den Verbandsgemeinden nach ihren Anteilen am Verbandsvermögen (vgl. § 2) aufgeteilt.
(3) Das Gewerbesteueraufkommen von Betrieben, die ihren alten Betriebssitz in der Verbandsgemeinde beibehalten und im Gewerbegebiet eine neue Betriebsstätte errichten, wird gem. § 2 verteilt.
Die Verbandsversammlung stimmt einstimmig dem öffentlich rechtlichen Vertrag in der vorliegenden Fassung zu und empfiehlt den Verbandsmitgliedern den Abschluss des Vertrages.
9. Mitteilungen
Herr Liebing berichtet, dass der Kaufvertragsentwurf mit der EVS über die 10 Brunnenfelder auf dem Flugplatz nun nach mehrmonatiger Arbeit vom Notar vorliegt. Es sind jedoch weitere umfangreiche Punkte vorab zu klären und abzuarbeiten, so dass eine Beratung und Beschlussfassung in der heutigen Verbandsversammlung noch nicht erfolgen konnte. Die Problematik und die Folgen des entstehenden „Flickenteppichs“ und den damit verbundenen Leitungs- und Wegerechten sollte zunächst noch mal im Hauptausschuss beraten werden. Auswirkungen hat die zukünftige Regelung auch auf den Nutzungsvertrag, den der Zweckverband mit der SFG geschlossen hat.
Die Vertragsunterzeichnung mit der „NEG“ Niebüll, über die Nutzung und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur im Gewerbegebiet steht kurz vor dem Abschluss und soll ab dem 01.01.2005 in Kraft treten.
Herr Liebing gibt einen aktuellen Sachstand zum Nutzungsvertrag des Meerkabarett`s für die nächsten Jahre bekannt.
Die Sylter Flughafen GmbH möchte die Zufahrtstraße zum neuen Tower als „FIughafenstraße“ bezeichnen lassen. Weiterhin soll im neuen Briefkopf die Hausnummer „1‘ für das Hauptgebäude angegeben werden. Der Antrag ist zuständigkeitshalber dem Ortsbereirat Tinnum weitergeleitet worden und wird in der nächsten GV Sylt - Ost beraten.
Herr Liebing teilt mit, dass es angedacht wird, den Vertrag für die Standfläche der Container für Asylbewerber zwischen dem Zweckverband und dem Amt Landschaft Sylt auslaufen zu lassen. Es gibt aktuell keine Notwendigkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern im Amtsbereich. Mit den jetzigen Bewohnern sollen die Verträge beendet werden. Die Container sind in einem sehr schlechten Zustand und verursachen hohe Bewirtschaftungskosten.