Hörnum

Protokoll vom 06.02.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Er bittet den Punkt 1 im internen Teil „ Beratung und Beschlußfassung über die weitere Durchführung des Bauvorhabens „Der Blaue Vogel“, im öffentlichen Teil unter Punkt 12 zu beraten. Die Nachfolgenden Tagesordnungspunkte würden sich dann dementsprechend verschieben. Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Matthiesen fragt an, was die Gemeinde bezüglich der für Hörnum dringend erforderlichen Sandvorspülungen zukünftig geplant hat. Die Maßnahmen für die Sandvorspülungen im letzten Jahr waren ein absoluter Fehlschlag, weshalb zu hoffen ist, dass so etwas nicht noch einmal in Betracht gezogen wird.

Herr Müller berichtet, dass dieses zunächst im Küsten- und Katastrophenausschuß behandelt werden muss. Falls die Gemeinde zustimmt, würde auch in diesem Jahr die gleiche Verfahrensweise wie im Vorjahr angewandt werden.


3. Gemeindevertreterfragestunde

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.


4. Berichte der Ausschußvorsitzenden

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5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 28. November 2003

Herr Müller bittet um Genehmigung der Niederschrift zur letzten Gemeindevertretersitzung am 28.11.2003. Die Gemeindevertretung stimmt dem Protokoll vom 28.11.03 einstimmig zu.


6. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.11.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 28.11.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse bekannt.


7. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalt für das Haushaltsjahr 2003 der Gemeinde Hörnum (Sylt)


Frau Saß berichtet, daß nach zweimaliger Tagung des Finanzausschusses an einen Ausgleich des Haushalts für 2003 nicht zu denken war. Nun liegt die 3. Haushaltsvorlage zur Beratung vor, zu der Herr Schultz folgende Erläuterungen abgegeben hat: Der Haushaltsplan mit Satzung und Stellenplan ist erneut als Beratungsvorlage gekennzeichnet, weil die darin enthaltenen Veranschlagungen nicht der Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Finanzausschusses entsprechen. In der Sitzung des Finanzausschusses war darauf hingewiesen worden, dass die Verwaltung das weitere Vorgehen bei dem Ausbau der Straße Steintal und der daraus folgenden Beitragsveranlagungen prüfen und einen Lösungsvorschlag vorlegen werde. Diese Prüfung wurde vorgenommen und es kann jetzt ein Weg aufgezeigt werden, der bei der überarbeiteten Haushaltsvorlage bereits berücksichtigt wurde.

Im Haushalt 2002 wurden Beiträge veranschlagt für den I. BA der Bundersandstraße (Abrechnung) und den I. BA der Straße Steintal (Vorauszahlung). Die Veranlagung für den II. BA der Budersandstraße ist vorbereitet. Die Bescheide konnten aber im
HHJ 2002 nicht mehr herausgegeben werden, weil mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen worden war. Der Beginn der Bauarbeiten ist Voraussetzung für die Zahlungspflicht. ( In der Sitzung des Finanzausschusses war Herr Schultz davon ausgegangen, dass die Bescheide bereits herausgegeben waren).

Der Ausbau des II. BA der Straße Steintal (bis zur Schulstraße) wurde in den Haushalt aufgenommen. Die Maßnahme kann aus den dafür zu erhebenden Beiträgen und den Beiträgen für den II. BA der Budersandstraße finanziert werden. Dieses Beitragssoll wurde ebenfalls in den Haushalt aufgenommen.

Weil das Beitragssoll die Baukosten übersteigt, wird der übersteigende Betrag der Rücklage zugeführt. Diese Mittel müssen später für die Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus der Jahresrechnung 2002 eingesetzt werden. Der Fehlbetrag wird entstehen, weil für die bereits geleisteten Ausgaben Beiträge nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung standen.

Der Haushalt 2003 ist ausgeglichen. Die in der letzten Finanzausschußsitzung vom 23.01.03 angesprochenen Kürzungen, mussten nicht mehr vorgenommen werden. So sind die für das Buswartehäuschen veranschlagten Mittel im Haushalt verblieben und auf die angesparten Mittel des Bausparvertrages muß nicht zurückgegriffen werden. Schließlich wird vorgeschlagen, es bei dem bisherigen Ansatz von 50.000 € für die zu erwartenden Erlöse aus Grundstücksverkäufen zu belassen, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Der Ansatz könnte dann im Nachtragshaushalt berichtigt werden. Mit dieser Lösung werden die Probleme, die sich bei der bisherigen Abschnittsbildung der Straße Steintal hinsichtlich der Beitragserhebung ergeben hätten, ausgeräumt. Allerdings wird, wie schon erwähnt, in den Folgejahren ein nicht unerheblicher Fehlbetrag aus der Jahresrechnung 2002 auszugleichen sein.

Herr Müller bedankt sich bei Frau Saß für die Ausführungen und bittet darum, der 3. Fassung des vorgelegten Haushaltsentwurfs für das HHJ 2003  zuzustimmen. Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden 3. Fassung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2003 einstimmig zu.


8. Beratung und Beschlußfassung über die Vorlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Steintal“

Folgende Vorlage von Herrn Vahl wird verlesen:
Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Steintal“
Ein Bauprogramm umfasst grundsätzlich die gesamte Ausdehnung einer (Einrichtung) Strasse. Dabei kann eine Gemeinde die gesamte Einrichtung in mehrere beitragsrechtliche Abschnitte gliedern.

Zu unterscheiden ist bei dem Begriff des „Abschnittes“ zum einen der „Abschnitt in beitragsrechtlicher Sicht“ und zum anderen der „Bauabschnitt“.

Der „Beitragsabschnitt“ umfasst zwingend einen Teil der (Einrichtung) „Strasse“, der sich bei natürlicher Betrachtungsweise in der Örtlichkeit abgrenzen lässt. Als Abgrenzungsmerkmale können z.B. einmündende Strassen, Kreuzungen, kreuzende Bahnstrecken, Kreisverkehre u.ä. heran gezogen werden. Nicht geeignet dagegen sind Grundstücks(flur-)grenzen, B- Plan- Grenzen oder sonstige in der Örtlichkeit nicht erkennbare Grenzen.

Der „Bauabschnitt“ dagegen umfasst die tatsächliche Baustrecke.

Von dem Recht der beitragsrechtlichen Abschnittsbildung hatte die Gemeindevertretung Hörnum im Rahmen des Bauprogramms für die Strasse „Steintal“ gebraucht gemacht und  beschlossen, dass der 1. Beitragsabschnitt an der „Rantumer Straße“ beginnen und an der Einmündung  „Budersandstr.“ enden sollte.

Demgemäß umfasste der ursprünglich beschlossene I. Beitragsabschnitt auch nicht den gesamten Bauabschnitt, denn dieser endete in dem nächsten Beitragsabschnitt „Einmündung Budersandstr. bis Einmündung Schulstr.“.

Nachdem mit der Baumaßnahme begonnen wurde, sind die vorläufigen, auf der Ausschreibung basierenden, Ausbaukosten auf die, an den „alten“ 1. Beitragsabschnitt angrenzenden Grundstücke, im Rahmen einer Vorausveranlagung verteilt worden.

Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgte nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 13.03.2000 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG).

Bei der Heranziehung zu Vorausleistungen für den „alten“ Abschnitt stellte sich nun aber heraus, dass der Beitragssatz je m² Grundstücksfläche als unverhältnismäßig hoch gegenüber den zu erwartenden Beitragssätzen der anderen Abschnitte anzusehen ist.

Durch einen geänderten Abschnittsbildungsbeschluss lässt sich diese Situation im Sinne aller Anlieger deutlich verbessern, ohne dass der Gemeinde daraus Nachteile erwachsen.

Der neu geschnittene Beitragsabschnitt müsste hierzu wiederum an der „Rantumer Str.“ beginnen, allerdings erst an der Abzweigung „Schulstr.“ enden. Der II. Abschnitt umfasst dann den Bereich ab Einmündung „Schulstr.“ bis zur „Hangstr.“

Der Änderungsbeschluss ist rechtlich möglich, denn die Baumassnahme im I. Bauabschnitt ist noch nicht abgeschlossen, und damit ist eine endgültige Beitragspflicht für die anliegenden Grundstücke an dem ursprünglich vorgesehenen 1. Beitragsabschnitt zwischen der „Rantumer Strasse“ und der Einmündung „Budersandstr.“ noch nicht entstanden ist.

Im Rahmen des Bauprogramms die Strasse „Steintal“ betreffend,  kann die Baumaßnahme  in dem neu gebildeten Beitragsabschnitt weitergeführt werden, da Mittel aus der Baumaßnahme „Budersandstr. II. BA“ hierfür verwendet werden können.

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung kommt somit zu folgendem Beschluß:
1. Der Beitragsabschnitt  wird neu festzulegen. Er soll sich nunmehr  von der „Rantumer Str.“ bis zur Einmündung „Schulstr.“ erstrecken.

2. Die nächste Baustrecke vom Ende des I. Bauabschnittes bis zur „Schulstr.“ soll ausgeschrieben werden.

3. Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses soll der günstigste Bieter beauftragt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt Vorausleistungen auf die zu erwartenden Ausbaubeiträge für den neuen 1. Beitragsabschnitt auf Basis des bereits vorliegenden Ausschreibungsergebnisses für den I. Bauabschnitt und der Kostenschätzung für den II. Bauabschnitt zu erheben.

Beschluß: einstimmig


9. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Zuschüsse für Ausflugsfahrten vom Kinder- und Jugendhaus Hörnum (Finanzausschuß v. 23.01.03)

Frau Saß berichtet, dass das Kinder- und Jugendhaus Hörnum e.V. am 10.01.03 einen Antrag auf Bezuschussung für folgende Fahrten gestellt hat: Am 18.01. wurde ein Ausflug zur Eisbahn in Westerland mit ca. 40 Teilnehmern durchgeführt. Die Eisbahn wurde hierzu vom Verein über einen Zeitraum von 2 Stunden angemietet. Ebenfalls soll am 09.03 eine Fahrt nach Hamburg zur Thomas-I-Punkt-Halle erfolgen. Hierzu wird mit einem Teilnehmerkreis von ca. 30 Personen ausgegangen. Der Finanzausschuß kam zu folgender Empfehlung: Die Fahrt zur Westerländer Eisbahn zählt nicht als Ausflugsfahrt, da diese auf der Insel stattgefunden hat. Der Ausschuß ist sich darüber einig generell nur Festlandfahrten finanziell zu unterstützen. Die geplante Fahrt zu der Thomas-I-Punkt-Halle sollte deshalb pro Kind mit 1,50 € bezuschusst werden. Ein Zuschuß von 45,00 € wäre anzuweisen. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig zu.


10. Beratung und Beschlußfasssung über den Mitgliedsbeitritt beim Verein Nordfriesisches Institut (Finanzausschuß v. 07.01.03)

Frau Saß berichtet, dass der Verein Nordfriesisches Institut die Gemeinde Hörnum bittet, den Verein durch Mitgliedschaft ideell und materiell zu unterstützen. Der Jahresbeitrag für ein korporatives Mitglied liegt bei 93,75 €. Nach eingehender Beratung kam der Ausschuß zu der Empfehlung, dass aufgrund der prekären Haushaltslage ein Beitritt nicht gewollt ist. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig zu.


11. Bericht des Bürgermeisters über den Stand des Bauvorhabens „Der Blaue Vogel“

Herr Müller berichtet, dass sich die Gemeinde auf Initative der Hotelbetriebsgesellschaft im Jahr 1996 erstmalig mit dem Gedanken des Vorhabens befaßt hat. Der damalige Kaufvertrag wurde zu einem späteren Zeitpunkt zugunsten der Gemeinde, insbesondere beim Kaufpreis und bei der Absicherung der gemeindlichen Rechte, deutlich nachgebessert. Die Investoren sollte das Vorhaben durch eine Bauleitplanung absichern und auch die Darstellung sollte dem Flächennutzungsplan angepasst werden. Ebenfalls sollte das Modell des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Durchführungsverpflichtung durch die Hotelgesellschaft genutzt werden. Dieser Durchführungsvertrag war erstmalig in Deutschland. Das Kooperationsmodell ging auf Vorschlag des Vertragspartners stets davon aus, dass die Gemeinde keinerlei Verpflichtungen aus dem Vertrag übernehmen muss. Aufgrund der kalkulierten Baukosten ließ sich das Model dann aber nicht mehr halten, weshalb dann über Zuschüsse nachgedacht werden mußte. Es wurden stets Vorschläge zu der Quantität und Qualität der öffentlichen Einrichtungen vom Initiator selbst gemacht, weshalb die Mindestforderungen, die die Gemeinde im Vertrag aus dem Jahr 1996 erhoben hatte, immer weiter in Richtung Qualität und Quantität verlassen wurden. Die Gemeinde selbst hatte diesen Veränderungen stets zugestimmt, weil sie kostenmäßig nicht beteiligt werden sollte. Der Investor ließ erkennen, dass sich das Vorhaben nur durch eine öffentliche Förderung rechnen ließe, weshalb der Antrag auf öffentliche Förderung von der Gemeinde selbst gestellt werden sollte. Es war klar, dass im Fall einer solchen Förderung die Gemeinde selbst Bauherr ihrer öffentlichen Anlagen werden mußte, und dass diese Teile des Gesamtbauvorhabens aufgrund des Kostenvolumens europaweit ausgeschrieben werden müssen. Im Dezember 2000 faßt die Gemeindevertretung einen Beschluß, dass der bestehende Vertrag auf Wunsch des Investors auf eine neue Gesellschaft übertragen werden soll. Der Beschluß wird unter dem Vorbehalt eingegangen, dass die Inhalte des Ursprungsvertrages erfüllt werden ( positive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Betreibervertrag mit der Dorint AG über 20 Jahre). Im Zuge der Bearbeitung des Förderantrages wird das Objekt vom Land Schl.-Hol. und von allen beteiligten Institutionen als touristisch interessant, innovativ und förderungswürdig eingestuft. Es wird vom Land die Vorlage einer Machbarkeitsstudie verlangt, die bei der Firma Wenzel Consulting in Hamburg in Auftrag gegeben wird und die im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist positiv, soweit es um das Vorhaben und die Konzepte geht, es ist bei konservativen Ansätzen negativ, soweit es um die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens geht ( und deckt sich insoweit vom Ansatz her auch mit den Berechnungen des Investors, der ebenfalls von einem – allerdings geringeren – Unterschuß ausgeht). Der Vertragspartner soll die „Der Blaue Vogel Kinder- und Kunsthotel GmbH“ werden, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der alte Vertragspartner gab den Hinweis, dass  bereits jetzt sämtliche Rechte an dem Projekt an die neue Gesellschaft veräußert seien, und er damit faktisch nicht mehr in der Lage ist, die bestehenden Verträge zu erfüllen. Betreiber des Hotels soll die „Blaue Vogel GmbH“ werden, die ebenfalls als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehen soll. Damit würde die vertraglich festgelegte Forderung der Gemeinde nicht mehr erfüllt werden können, dass ein Betreibervertrag mit der Dorint AG ( oder einer anderen namenhaften Hotelkette) abgeschlossen wird. Diese Forderung hatte das Ziel zu erreichen, dass das Vorhaben auch auf Dauer geführt werden kann, auch wenn es Zeiten wirtschaftlicher Probleme geben sollte. Nach Aussage des Vertragspartners soll die Zusage der Dorint AG vorgelegen haben. Um die Beteiligung der Gemeinde an dem Vorhaben auszuschließen, wurde vom Investor eine andere Fördermöglichkeit in Angriff genommen, und zwar die betriebliche Förderung, die für kleine und mittelständische Unternehmen greift. Auf diesem Förderweg sollen 28 % der Kosten des gewerblichen Bereichs gefördert werden. Üblich ist in Schleswig-Holstein allerdings eine geringere Förderung bis max. 23 v. H.. Herr Müller bittet nun Herrn Bremer zu dem aktuellen Stand zu berichten. Herr Bremer berichtet, dass die Initiatoren Ihr Konzept aufgrund des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung geändert haben. Das Konzept im ganzen muß wirtschaftlich sein. Hotels in Deutschland werden von Deutschen Banken schon seit längerem nicht mehr finanziert, weshalb die Initiatoren eine neue besonders günstige Finanzierungsmöglichkeit im Ausland ermittelt haben. Die Pacht der Hotelbetriebsgesellschaft kann deshalb soweit herabgesetzt werden, dass der prognostizierte Unterschuß nicht mehr entstehen soll. Ein Gutachten eines anderen Wirtschaftsprüfers sollte für die Initiatoren erarbeitet werden. Die Initiatoren wurden vom Bürgermeister aufgefordert, prüfungsfähige Unterlagen hierzu an unsere Wirtschaftprüfungsgesellschaft weiterzugeben. Diese Unterlagen sollten dann geprüft und in der heutigen Sitzung beraten werden. Konkrete Aussagen bezüglich der Sicherheit einer Finanzierung und der Wirtschaftlichkeit wären dann erfolgt. Leider sind die fehlenden Unterlagen noch nicht eingereicht worden, sodass eine Prüfung der Finanzierungsmodalität noch nicht erfolgen konnte. Herr Bremer berichtet weiter, dass bis Ende März alles vorliegen soll. Auch das zuständige Ministerium wird nach Vorlage über weitere Förderungen entscheiden. Eine Personalförderung ist wohl zu erwarten. Herr Bremer bittet darum, die Entscheidung über die Fortsetzung des Projekts „Der Blaue Vogel“ bis Ende März auszusetzen. Herr Müller bedankt sich bei Herrn Bremer für die Ausführungen und geht zum TOP 12 der Tagesordnung über.


12.  Beratung und Beschlußfassung über die weitere Durchführung des Bauvorhabens „Der Blaue Vogel“

Frau Junge erklärt, dass der auf der GV vom 28.11.02 gefaßte Beschluß bezüglich des Projekts gut war. Durch den Beschluß wurde Druck auf die Initiatoren ausgeübt, was sich nun auch bemerkbar macht. Frau Junge gibt zu bedenken, dass nach einer so langen Zeit des Wartens auch noch weitere 2 bis 3 Monate abgewartet werden kann. Herr Speth steht der Sache eher skeptisch gegenüber und sieht das Ganze als eine weitere Verzögerung ohne Erfolg an. Herr Zingler sieht in einer weiteren Verzögerung keine Probleme und willigt der Aussetzung zur Entscheidung über die Fortsetzung des Projekts zu. Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluß: Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass der Investor ein Modell entwickelt hat, wie durch eine günstigere Finanzierung die dauernde Wirtschaftlichkeit gesichert sein kann. Das Finanzierungsmodell wird Herrn WP Bremer vorgestellt werden, bedarf dann noch konkreter Nachweise einschließlich der Absichtserklärung der Ministerien über die betriebliche Förderung und der Förderung der Arbeitsplätze. Mit dem Abschluss der Prüfung dieses Finanzierungsmodells durch Herrn Bremer kann frühestens bis Ende März 2003 gerechnet werden. Die Gemeindevertretung beschliesst sodann, die Entscheidung über die Fortsetzung des Projekts „Der Blaue Vogel“ bis zum 30.04.2003 auszusetzen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Mitglieder der Vertretung nach Vorlage des Prüfungsergebnisses von Herrn WP Bremer zu unterrichten, damit das Ergebnis innerhalb der Fraktionen beraten werden kann. Sodann ist zu einer Gemeindevertretersitzung einzuberufen, die  vornehmlich diesen Tagesordnungspunkt behandeln soll. Der Termin der Sitzung soll mit den Fraktionen abgestimmt werden. Beschluß: 7 : 1 : 0


13. Beratung und Beschlußfassung zu einer Nachfolgestruktur zur Fortsetzung des Verbandsprojektes „Sylt-GIS“

Wie Herr Häckel berichtet, muss zur Weiterführung des Verbandsprojektes Sylt-GIS eine neue Arbeitsgemeinschaft aus den Sylter Kommunen gebildet werden. Hierzu liegt der Entwurf für die Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Arbeitsgemeinschaft Sylt-GIS vor, mit der Bitte diese zu beschließen und so die Fortführung des Sylt-GIS zu sichern. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf einstimmig zu.


14. Mitteilungen und Anfragen

Herr Müller berichtet, dass am 11.02.2003 um 11:00 Uhr im Gemeindebüro eine Maßnahmenbesprechung (Hafenplanung etc.) stattfinden wird. Die Gemeindevertreter sind hierzu herzlich willkommen.

Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktionen für ein modernes Landesnaturschutzgesetz liegt vor. Anregungen und Bedenken hierzu können bis zum 31.03.2003 eingebracht werden.

Herr Müller berichtet, dass das Bauvorhaben (Ausbau der Gemeindestraße „Blankes Tälchen“) vom Ministerium als Grundsätzlich förderfähig im Sinne des § 2 (1) Nr. 1a des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) anerkannt wurde.
Jedoch wurde in den Antragsunterlagen keine hinreichende Begründung für den geplantenKreisverkehrsplatz am Verknüpfungspunkt L24/ Blankes Tälchen genannt. So dass die nicht zuwendungsfähigen Kosten zunächst mit 378.000 € ermittelt wurden. Das Bauvorhaben wurde in die Vormerkliste für die Programmplanung 2003 aufgenommen.

Ein Nachschlagwerk vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit dem Titel „Erneuerbare Energie und Nachhaltige Entwicklung“ liegt in der Gemeinde zu Einsichtnahme aus.

Die Präsentationsunterlagen zur Einführung einer NordseeCard und weitere Informationen hierzu liegen ebenfalls zur Einsichtnahme im Gemeindebüro vor.

Der neue Fahrplan (Sommer) der SVG liegt vor. Anregungen oder Änderungen hierzu können bei der Gemeinde schriftlich eingereicht werden.

Die Fackelausgabe für die Biike am 21.02 um 18:00 Uhr bei der Kurverwaltung. Danach erfolgt der gemeinsame Abmarsch zum Feuer.

Am 30.01. war eine Veranstaltung wegen LSE. Von Hörnum sind insgesamt 5 Einwohner erschienen. 4 Arbeitskreise zu unterschiedlichen Sachthemen sollen bzw. sind gebildet werden. Alle Arbeitskreise tagen an den gleichen Tagen und zur gleichen Zeit.

TV-Plus wird in der Zeit vom 19.2 bis 22.2. Dreharbeiten auf der Insel machen. TV-Plus ist die Produktionsfirma von „BINGO“ auf N 3.

Künftig werden Trauungen im Hörnumer Leuchtturm stattfinden. Vorgesehen ist der Freitag im 14-tägigen Rhythmus. Die erste Hochzeit eines Hörnumer Paares wird am 07. März 2003 stattfinden. Frau Junge regt an, das die gemeindlichen Parkplätze „Am Wasser“ den Besuchern des Leuchtturms vorgehalten werden sollten.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.