Protokoll vom 15.05.2002


Gemeindevertretung vom 15.05.2002

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bgm berichtet, dass sich die Struktur innerhalb der Gv verändert habe. Es liegt ein Schreiben des CDU Kreisverbandes Nordfriesland, Husum, datiert vom 29. April 2002, vor. Dieses Schreiben haben alle Gv mit den Unterlagen zur heutigen Sitzung erhalten. Der Bgm liest den Inhalt des Schreibens im Wortlautvor. Der Kreisverband teilt mit, dass der Wenningstedter Gv Volker Koppelt mit sofortiger Wirkung aus der Christlich Demokratischen Union (CDU) ausgeschlossen wurde. Damit ist die Gv mit 3 Fraktionen: der FDP mit 6 Sitzen, der WWB mit 3 Sitzen, der SPD mit 2 Sitzen, einem Mitglied der CDU und einem parteilosen Mitglied besetzt. Der Bgm gibt Gv Koppelt unter TOP 03 b Gelegenheit, zu diesem Ausschluss Stellung zu nehmen. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen
Der Bgm liefert die Erklärung für die heutige halbmast Beflaggung.

Der Bgm übermittelt den Dank von Herrn Maurus und Herrn Jörg Lässig für die Unterstützung und Begleitung anläßlich des Besuches der New Yorker Feuerwehrleute auf Sylt. Eine ausführliche Dokumentation ist dem Dankesschreiben beigefügt und kann bei Bedarf eingesehen werden.

Nato - Einsatzübung „Clean Hunter 2002“; die Einsatzübung ist für den 10. bis 21. Juni 2002 vorgesehen, u.a. auch mit Niedrigflügen in einer Höhe von nur 150 m.

Internet - Einstellen von Sitzungsniederschriften; unter www.amtlandschaftsylt.de werden die Niederschriften der Ausschüsse und der Gv aus den öffentlichen Sitzungsteilen in das Internet eingestellt.

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft NF- gibt bekannt, dass Sperrmüll und Kühlschrankentsorgung via Internet angemeldet werden kann. Aus technischen Gründen ist dies jedoch auf Sylt zurzeit noch nicht möglich.

Flughafen Sylt; der Erweiterung der Betriebsgenehmigung um den „Personen - Fallschirmsprung“ wurde stattgegeben. Die GV Wenningstedt hatte sich im Rahmen der Beteiligung mehrheitlich gegen eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung ausgesprochen.

Planungsverband: Der Vors. des PLVB gibt bekannt, dass eine inselweite Verständigung über eine insulare Nachfolgestruktur für den PLVB nicht umsetzbar erscheint. Es ergeht die Bitte an die Landesregierung um eine Entscheidung auf Auflösung des Verbandes.

b) Anfragen
Gv Hebestreit bezieht sich auf den Zeitungsartikel in der Sylter Rundschau vom 11. Mai 2002 und gibt bekannt, dass er für
den Artikel die volle Verantwortung übernimmt. Gv Frau Dahl hat nichts mit dem Artikel zu tun.

Gv Hebestreit richtet die Frage an Gv Frau Ute Petersen, ob die FDP Fraktion im Besitz eines Schreibens vom 21.12.2000 in Bezug auf die erhöhte Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister vom Innenminister des Landes S-H, Adressat Herr Maurus, war oder ist. Gv Petersen antwortet, dass sie als Fraktionsvorsitzende der FDP nicht im Besitz dieses Schreibens war. Sie habe das Schreiben im Büro des Bgm eingesehen. Gv Hebestreit stellt der CDU Fraktion und der Fraktion der WWB die selbe Frage: die CDU antwortet mit nein, ebenso die WWB Fraktion.

Gv R. Holst fragt beim Vors. des WUSA, Gv Hebestreit nach, warum der WUSA so lange nicht getagt habe. Gibt es keine Themen?

Gv Hebestreit: der WUSA habe so lange nicht getagt, weil die erarbeiteten Themen nicht abgearbeitet würden. Er werde aber in Kürze eine Sitzung anberaumen.

Gv Koppelt: Er bezieht sich auf das Schreiben des CDU Kreisverbandes und erklärt, dass hier ein Mitarbeiter voreilig geschrieben habe. Das Schreiben besäße keine Rechtskraft, der zivile Rechtsweg stünde ihm offen. Er sei nach wie vor CDU
Mitglied- und dies vielleicht noch länger - und an den Bgm gerichtet - „als Sie Bürgermeister“.

Der Bgm verweist in Bezug auf den Ausschluss auf den Schriftwechsel mit dem Amt Landschaft Sylt. Der Ausschluss aus der CDU ist rechtlich abgeschlossen, eine mögliche Klage vor einem Zivilgericht hätte keine aufschiebende Wirkung.


4. Standortbestimmung und Zukunftsperspektiven der Kurverwaltung Wenningstedt (Sylt) hier: Gutachterliche Stellungnahme der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner, Bremen

Der Bgm erläutert, dass mit Beschluss der Gv vom 10.04.2000 und im Rahmen des inselweiten Aufbruches zur Hinterfragung der Strukturen in den Eigenbetrieben der Auftrag erging, auch den Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Wenningstedt zu beleuchten. Im Einklang mit einer Vielzahl anderer Kurverwaltungen und einem anstehenden allgemeinen Wechsel der Wirtschaftsprüfunternehmen wurde Herr Dr. Göken gebeten, zur Standortbestimmung und Zukunftsperspektive Stellung zu nehmen. Der Bgm erteilt Herrn Dr. Göken das Wort. Dieser stellt zunächst sich selbst und seine Gesellschaft vor. Für die Prüfung des Jahresberichte 2000 und 2001 der Kurverwaltung Wenningstedt zeichnet er verantwortlich. Herr Dr. Göken teilt den Anwesenden mit, dass er nur einen subjektiven Eindruck vermitteln könne. Anhand eines Projektors präsentiert er die Standortbestimmung und die Perspektiven der Kurverwaltung Wenningstedt. Diese Präsentation erhält jeder Gv und die Bv des Kurausschusses mit dieser Niederschrift. Herr Dr. Göken kommentiert die einzelnen Vorlagen, geht zum Beispiel auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage etwas ausführlicher ein und er hebt das Jahresergebnis mit einen Plus von 405 TDM hervor. Ferner verweist er auf den Vergleich der Ausgaben für Marketing, Veranstaltungen und Personalaufwendungen von 5 Kurbetrieben.
Resümee:Wenningstedt macht deutlich mehr als andere, gibt aber auch deutlich mehr als andere Kurbetriebe aus. Herr Dr. Göken bewertet dies als positiv. Bei den Personalaufwendungen in Bezug auf die Erlöse liegt Wenningstedt voll im Mittel. Die Kurverwaltung Wenningstedt ist in der Lage, auch bei rückläufigem Geschäftsvolumen gegen zu steuern, da 30 % der Aufwendungen variabel sind. Investitionen können aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Zu den Perspektiven: Nach Überlegungen zur Organisations- und Rechtsform kommt Herr Dr. Göken zu der Empfehlung, dass auch in Zukunft der Eigenbetrieb als die geeignetste Organisationsform für die Kurverwaltung Wenningstedt erscheint. Weder betriebwirtschaftliche noch steuerrechtliche Gründe lassen die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft geboten erscheinen. Bei insularen Kooperationen ist die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. eines Zweckverbandes anzustreben.
Fazit:
Der Eigenbetrieb Kurverwaltung Wenningstedt ist auch in Zukunft in der Lage, sich als Fremdenverkehrsbetrieb in einem schwierigen Wettbewerbsmarkt zu behaupten.


5. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag des SCC über die Anschaffung eines Catamaran HC 165

Der KurA hat sich in seiner Sitzung am 23.04.02 mit diesem Thema beschäftigt und empfiehlt der Gv, die Anschaffung abzulehnen. Die Gv beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des KurA zu folgen und lehnt die Anschaffung einstimmig ab.


6. Beratung und Beschlussfassung zur Auslegung der VWA (Verein Wenningstedter Appartementvermieter) Prospekte durch die Kurverwaltung Wenningstedt

Der Bgm weist darauf hin, dass die Gäste in Wenningstedt mit 2 Prospekten bedient werden. Auf Grund zurück liegender Auseinandersetzungen wurde am 24.01.1996 von der Gv beschlossen, dass ausschließlich der Prospekt KVW / FVV in der KVW ausliegen soll. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und auch das Produkt des VWA sollte künftig ausliegen. Gv Koppelt zitiert aus einem Leserbrief, veröffentlicht in der SR, der sich auf Äußerungen von einem Appartementvermieter bezieht. Er befindet den Artikel als nicht positiv und auch nicht, „solche Leute zu unterstützen.“ Der Bgm berichtet, dass der Artikel und das Schreiben überprüft wurden - dies sei so nicht realistisch wiedergegeben. Sodann schließt sich die Gv dem Empfehlungsbeschluss des KurA an, den Beschluss der Gv vom 24.01.1996 aufzuheben und das Auslegen der VWA Prospekte in den Räumen der Kurverwaltung Wenningstedt zu gestatten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 haben 2 Hotelobjekte Probleme, sich im Bestand baurechtlich zu behaupten. Der BauA hat sich dieser individuellen Probleme angenommen und empfiehlt der Gv, das Thema aufzugreifen, so dass die Betriebe erhalten bleiben können. Durch eine entsprechende Festschreibung als Sondergebiet Hotel begegnet die Gemeinde einer zusätzlichen Ausweitung von Appartementbauten - eine Philosophie, die der Gemeinde seit Jahren folgt und die auch über den Regionalplan 5 bestätigt wird. Eine entsprechende Vorlage liegt allen Gv vor. Es gilt, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Gv beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des BauA zu folgen und den Bebauungsplan Nr. 4 entsprechend der Ausführungen in der Niederschrift des Bauausschusses ändern zu lassen. Die Bauverwaltungsabteilung des Amtes Landschaft Sylt, hier: Herr Häckel, wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung der Gv eine Beschlussvorlage vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung.