Protokoll vom 14.12.2004

Gemeindevertretung vom 14.12.2004

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bgm die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gv Koppelt stellt den Antrag, den TOP 10 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und begründet dies. Der Bgm vertritt die Auffassung, dass es nicht rechtens sei, der Öffentlichkeit die Behandlung dieses TOP vorzuenthalten. Der Antrag von Gv Koppelt wird mit dem Abstimmungsergebnis: 3 : 9 : 0 abgelehnt. Sodann wird einstimmig der vorliegenden Tagesordnung zugestimmt.


2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27.10.2004

Zu TOP 11 der Niederschrift über die Sitzung vom 27.10.2004 liegt ein Einspruch von GV Wionski-Berndt und ein Einspruch der Fraktion der CDU / SPD vor. Gv Wionski-Berndt und Gv Hebestreit erläutern ihre Einsprüche. Der Bgm bezieht kurz Stellung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
Die Einwände werden der Urschrift der Niederschrift beigefügt und die Niederschrift wird sodann einstimmig, bei einer Enthaltung (GV Zarth) genehmigt.


3. Einwohnerfragestunde

Es werden seitens der erschienenen Einwohner keine Fragen gestellt.


4. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Einwohnerzahlen der Gemeinde List; der Bgm gibt bekannt, dass er den Vorgang ad acta legen möchte. Die Angelegenheit sei sehr unbefriedigend, die Inanspruchnahme eines Hamburger Anwaltes hat keine neuen Erkenntnisse gebracht.

Gegen die Versagung einer Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmales auf dem gemeindlichen Friedhof hat eine Nutzungsberechtigte Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde als unbegründet vom ALS zurückgewiesen. Jetzt wird wohl der Klageweg beschritten.

Der Aeroclub Sylt e.V. bedankt sich bei der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines gebrauchten Segelflugzeuges.

Herr Gerhard Hausen gibt mit Schreiben vom 11.12.2004 bekannt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter niederlegt. Nach der Liste wird Herr Volker Gehrke nachrücken. Herr Söldenwagner wird den Vorgang weiter bearbeiten.

100 Jahre Stadt Westerland und 150 Jahre Seebad Westerland; hierzu wird es eine Sonderbeilage der Sylter Rundschau geben. Erscheinungstag ist der 7. Mai 2004. Die Fraktionen werden gebeten, sich Gedanken darüber zu machen, ob für die Gemeinde Wenningstedt eine Anzeige geschaltet werden soll.

Zur Vorbereitung und Ausführung von Gemeindevertreterbeschlüssen liegt ein Schreiben von Herrn Rück vor. Der Bgm liest das Schreiben im Wortlaut vor.

Verkehrssignalschau vom 20. Oktober 2004; Der Bgm gibt den Anwesenden die Wenningstedt relevanten Änderungen und Anordnungen im Wortlaut zur Kenntnis.

Baulasteintragungen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup zur Errichtung des Gehweges zwischen Lüng Wai und Am Ring.

Schreiben der Gemeinde Kampen zur Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Bediensteten des Tourismus Service Kampen und der Abwicklung der kaufmännischen Buchführung und Kassenführung durch die Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup

Der SHGT informiert über die Aktion „Sauberes Schleswig - Holstein“ am 12. März 2005.  Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup wird, wie in den Vorjahren, ihre eigene Dorfreinigung vornehmen.

Die Gemeinde Hörnum teilt mit, dass die Mitgliedschaft in der Sylter Flughafen Beteiligungs - GmbH, der SFG Flughafen GmbH & Co. Betriebs- und Service KG, und der Flughafen Sylt GmbH zum 31.12.2005 gekündigt wurde.

Angebot Fa. Gutschmidt für Flachdachflächen des Kurmittelhauses. In Teilbereichen kommt es zu starken Durchfeuchtungen. Der Bgm bittet dringend darum, hier Abhilfe zu schaffen.

Risgap 9 und 11 Neubau und 30 km / h Zone im Risgap; die Schreiben des Herrn Harald Krüger vom 18.08., 16.10. und 19.11.2004 werden vom ALS beantwortet.

Sylter Bundesmieter in Not; die Resolution wird von der Gemeinde Wenningstedt - Braderup unterstützt.

Anfragen
Gv U. Petersen bringt ihr Bedauern zum Ausdruck darüber, dass Herr Hausen sein Mandat niedergelegt hat. Sie dankt Herrn Hausen an dieser Stelle für die langjährige Mitarbeit in der Gemeindepolitik und äußert den Wunsch, dass die Gemeinde ihren Dank in adäquater Weise zum Ausdruck bringen wird.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Wenningstedt - Braderup ab dem 01. Januar 2005

Der Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01. Januar 2005 liegt jedem Gv vor. Die Fraktion der WWB schlägt vor, die Beträge aufzurunden: 1. Hund 41 €,. 2. Hund 82 €, für jeden weiteren Hund 123 € und für jeden gefährlichen Hund 648 €. Für Gv Petersen sind die Hundesteuern zu niedrig angesetzt, sie schlägt folgende Beträge vor. Für den 1. Hund 50 €, 2. Hund 100 €, für jeden weiteren Hund 150 € und für jeden gefährlichen Hund 650 €. Die von Gv Petersen vorgeschlagene Erhöhung wird mit dem Abstimmungsergebnis: 5 : 7 : 0 abgelehnt. Nach weiterer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung mit dem Abstimmungsergebnis: 9 : 3 : 0, die Hundesteuern, wie nachstehend aufgeführt, zu erhöhen:
für den 1. Hund 50 €,
für den 2. Hund 90 €,
für jeden weiteren Hund 125 €
für jeden gefährlichen Hund 648 €.


6. Bericht des Bürgermeisters über die Durchführung einer Ordnungsprüfung gem. § 5 Abs. 1Nr. 1 und 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland im Amt Landschaft Sylt

Die Vorlage und den Bericht über die Durchführung einer Ordnungsprüfung hat jeder Gv erhalten. Nach Erläuterung, dem Hinweis von Gv Waldherr zu Ziffer 9 (Finanzlage) - sinkende Tendenz des freien Finanzspielraumes -, und der Anmerkung, den „Sparhahn weiter anzuziehen“, nimmt die Gemeindevertretung den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur vereinfachten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet der Flurstücke 983 / 50 und 52 / 7, südlich Süder Wung, nördlich Ostmarkstraße und östlich der Westerlandstraße in Wenningstedt

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind:  Es erklärt sich kein Gemeindevertreter für befangen. Sachlage: Vor dem Hintergrund einer aktuellen Bauabsicht beabsichtigt die Gemeinde Wenningstedt den o.g. B-Plan insofern zu ändern, als das durch eine Verschiebung der Baugrenzen im hinteren Grundstücksbereich die Gebäudestellung auf den Grundstücken flexibler gestaltet werden kann. Alle übrigen Festsetzungen bleiben erhalten. Die Grundzüge der Planung werden durch die beabsichtigte Planänderung nicht berührt. Der Ursprungsplan, weist für den Bereich der geplanten Änderung ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15, und einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,20 in eingeschossiger offener Bauweise aus. Weiterhin ist die Gebäudestellung durch Baugrenzen geregelt, die sich sehr stark am Bestand orientieren. Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und der Begründung sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindvertretung  wie folgt. Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zur vereinfachten 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Gebiet der Flurstücke 983/50 und 52/7, südlich Süder Wung, nördlich Ostmarkstrasse und östlich der Westerlandstrasse in Wenningstedt wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

5. Die entstehenden Planungskosten sollen durch den Antragsteller getragen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


8. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet nördlich vom Fennenweg und östlich vom Campingplatz

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: GV Jörg-Eric Zarth. Sachlage: Der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup setzt im  Norden des Geltungsbereiches im wesentlichen WR in eingeschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,06 fest. Im südlichen Teilbereich,  abgesetzt durch einen Grünstreifen gilt die Festsetzung SO Kurklinik. Die bestehende AWO-Kurklinik soll nach aktuellen Plänen (siehe Anlage) u.a. auf den Flurstücken 39 / 2 und 52 / 20 erweitert werden. Die Gemeinde befürwortet die geplante Zukunftsinvestition der Klinik und beabsichtigt diese durch eine entsprechende Planänderung planungsrechtlich zu ermöglichen, da der Ursprungsplan der Planung in Teilen entgegensteht. Nach weiterer Erläuterung durch den Bgm und der Anmerkung, dass Einzelheiten, welche die Grundstücksfläche der Gemeinde betrifft, Parzelle 52 / 20, gesondert behandelt werden, beschließt  die Gemeindvertretung  wie folgt. Beschlussvorschlag:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr.13. Grundsätzliches Planungsziel ist es, die Erweiterung der Kurklinik planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierzu soll im Wesentlichen die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung, die Ausweitung der Sondergebietsfläche nach Osten und die Erweiterung des Geltungsbereiches im Bereich des Flurstückes 52 / 20 festgesetzt werden.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

4. Die entstehenden Planungskosten sollen vom Antragsteller übernommen werden.

Abstimmungsergebnis: 8 : 3 : 0
Gv Zarth wird informiert.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der vereinfachten 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet des Flurstückes 13 / 3, Wiesenweg 2, südlich Wiesenweg und östlich Kirchenweg

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Es erklärt sich kein Gemeindevertreter für befangen. Sachlage: Der Gemeinde liegt der Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 2 von Frau Silke Fredericksen aus Westerland vor, die eine Erweiterung der festgesetzten Baugrenzen nach norden zum Wiesenweg um ca. 6 m beantragt. Innerhalb dieses erweiterten Baufensters soll ein nach norden versetzter Neubau mit einer Grundfläche von 150 m² entstehen. Dem Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 1.11.2004 zugestimmt. Beschlussvorschlag:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der vereinfachten 7. Änderung des B-Planes Nr.2. Planungsziel ist die Erweiterung der festgesetzten Baugrenzen auf dem Flst. 13 / 3 um ca. 6 m in nördliche Richtung.

2. Gemäß § 13 Abs.2 BauGB soll von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 (vorgezogene Behördenbeteiligung) abgesehen werden.

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

5. Die entstehenden Planungskosten sollen durch den Antragsteller getragen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung zu Angelegenheiten des Kindergartens

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 18. November 2004 beraten und zwei Empfehlungsbeschlüsse für die Gemeindevertretung gefasst. Die Vorlage und der 1. und 2. Beschlussvorschlag liegen jedem Gv vor und werden vom Bgm im Wortlaut vorgelesen. Der 2. Beschlussvorschlag beinhaltet ein Konzept über eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Kampen. Dieses Konzept hat die Vorsitzende des SozA erarbeitet, möchte dieses Konzept jedoch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wissen. Diese Handhabung begründet Gv Koppelt damit, dass der Datenschutz dann verletzt würde. In der Diskussion wird erörtert, wie eine mögliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kampen und der Stadt Westerland erfolgen könnte. Wie geht es weiter? Was ist mit der Entwicklung der Grundschule, was ist mit den Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes? Der 1. Schritt sei doch der, so der Bgm, erst einmal die Gemeinde Kampen offiziell zu fragen, ob eine Zusammenarbeit gewünscht sei. Erst danach könne man weiter planen. Gv Wionski-Berndt: Der 1. Beschlussvorschlag möge doch heute unbedingt gefasst werden. Zum 2. Beschlussvorschlag zitiert sie aus der Niederschrift über die Bürgermeisterdienstversammlung und nimmt Bezug auf den TOP 05, der die Zusammenfassung der Schulträgerschaften und Kindertagesstätten in der Zukunft zum Inhalt hat. Es müsse ein anderes Konzept her, ein anderer Rahmen geschaffen werden - eben ein neues Konzept erarbeitet werden. Gv Koppelt: Sie hat als Vorsitzende des SozA Gespräche geführt, u.a. mit der Leitung der ADS, der Leiterin des Kindergartens Kampen und der Lebenshilfe in Westerland, und eine Tischvorlage vorbereitet, die sie im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erörtern möchte. Gv Waldherr: Er vertritt die Meinung, dass seit langer Zeit Beschwerden von Eltern vorliegen, die kurzfristig mit dem jetzigen Träger geklärt werden müssen. Die Gemeinde muss aktiv werden. Er habe keine Probleme damit, dieses Thema im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erneut aufzugreifen. Die Frage, ob der Inhalt der Vorlage von GV Koppelt so massiv Einfluss darauf haben könne, ob Gespräche geführt werden sollen, wird nicht beantwortet, dennoch besteht mehrheitlich die Auffassung, den TOP im nicht öffentlichen Teil der Sitzung weiter zu behandeln. Nunmehr beschließt die Gv, die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig (ADS) davon in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde Wenningstedt - Braderup auf den Ersatz einer Fachkraft bei Urlaub, Krankheit und anderen im Gesetz festgelegten Ausgleichszeiten besteht, wie es bei Vertragsabschluss zugesichert wurde. Die ADS soll unter Fristsetzung aufgefordert werden, dem Kreis Nordfriesland das angeforderte Personalkonzept vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung zum Standort der Skateranlage

Die Vorlage aus dem SozA liegt jedem Gv vor. Der empfohlene Standort am Kampener Weg steht aus planungsrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung. Der Bgm schlägt als Standort die Fläche zwischen dem Parkplatz Sportlerheim und der Norddörfer Halle vor. Dieser Platz ist zwar zurzeit stark bewachsen und überwuchert, eignet sich aber ausgezeichnet als Standort für die Skateranlage. Positiv herausgestellt wird, dass es hier wohl keinen Ärger mit Anliegern geben wird, dieser Standort ebenfalls dem Wunsch der Kinder entspricht und der Platz sich als Standort weiter entwickeln könne. Ein lebendiger Standort eben. Die Gv beschließt einstimmig, die Skateranlage auf der Fläche zwischen dem Parkplatz Sportlerheim und der Norddörfer Halle aufstellen zu lassen. In Zusammenarbeit mit dem Amt Landschaft Sylt wird die baurechtliche Überprüfung vorgenommen.


12. Beratung und Beschlussfassung zur Überarbeitung WEB Auftritt in Anlehnung an das Layout des Gastgeberverzeichnisses 2005

Die Vorlage aus dem KurA liegt jedem Gv vor und wird noch zusätzlich von GV Koppelt erläutert. Die Gv beschließt, der Überarbeitung des Internetauftrittes www.wenningstedt.de durch Herrn Hüttenrauch - wie im KurA vorgestellt - zuzustimmen und erhebt den Empfehlungsbeschluss des KurA zum Beschluss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung über eine Zusammenarbeit mit dem Marinegolfclub

Gv Waldherr erklärt sich für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Die Vorsitzende des KurA, Gv Koppelt, bezieht sich auf die Vorlagen aus dem KurA, die jedem Anwesenden vorliegen, und erläutert den TOP. Kurzdarstellung: Es ist geplant, die Gästekarte durch Extraleistungen aufzuwerten. Es wurden Gespräche geführt, um die für beide Teile positiven Aspekte einer Kooperation zwischen der Gemeinde / Gästekarte und dem Marinegolfclub zu prüfen. Der Gedanke, mit Wenningstedt - Braderup zu kooperieren, lag unter anderem darin, dass die Hauptfläche des Golfplatzes auf We-Br Gebiet liegt. So kann damit geworben werden, dass Gäste aus We-Br mit der Gästekarte vergünstigt spielen können. Als Gegenleistung bietet der Golfclub der Gemeinde eine Beteiligung in Form von Genossenschaftsanteilen in Höhe von ca. 100.000 € an. Die jährlich anfallenden Ausschüttungen für die Gemeinde Wenningstedt  würden dann mit einem Rabatt für die Wenningstedter Gäste verrechnet werden. Die Partnerschaft sollte zunächst für 3 Jahre laufen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Zusammenarbeit mit dem Marinegolfclub. GV Waldherr wird informiert.


14. Beratung und Beschlussfassung zu Angelegenheiten des Friedhofes

Die Gemeindevertretung hat am 18.08.2003 beschlossen, ein Grabfeld für Urnen vor dem Wall auf der Ostseite des alten Friedhofes einzurichten. Die Einmessung ist erfolgt, die Verwaltung wurde gebeten, die Kosten zu ermitteln. Da die Satzung noch in anderen Bereichen an die neueren Gegebenheiten angepasst werden muss, bietet es sich an, eine neue Gebührensatzung zu erlassen. Weitere Anpassungen von Satzungsbestimmungen sind erforderlich und schließlich muss auch die Grabmal- und Bepflanzungssatzung in einigen Bereichen geändert werden. Die Gemeindevertretung beschließt die:
a. Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1

b. Grabmal- und Bepflanzungssatzung für den Friedhof der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1

c. Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

in der jeweils vorgelegten Fassung des Amtes Landschaft Sylt. Es ergeht der Hinweis, in den Texten der Satzungen jeweils das Datum ganz bzw. vollständig einzusetzen, wann die alten Satzungen außer Kraft treten.


15. Benennung der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Landtags- und Landratswahl am 20.02.2005

Die WWB Fraktion benennt folgende Mitglieder für den Wahlvorstand:
Wulf Jendrossek, Thomas Rix, Inken Holst, Torsten Stroezel

Die CDU / SPD Fraktion benennt:
Dieter Brinkmann und Rainer Axnick.

Die FDP / BWB Fraktion benennt:
Gisa Dahl, Ute Petersen, Helga Mannstedt und Halvard Beck.

z.K.g.


16. Beratung und Beschlussfassung zur Namensgebung des wieder hergestellten Fußweges im Ortsteil Braderup zum Watt hin

Der stillgelegte Fußweg Üp di Hiir in Braderup zum Watt ist nach Jahren wieder für die Öffentlichkeit zugängig und fertig gestellt. Nun gilt es, diesem Weg einen Namen zu geben. Auf Vorschlag des Bgm beschließt die Gv, den Fußweg „tö Wit Klef“ zu nennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Anträge

Gv Frau Wionski-Berndt zieht Ihren Antrag zurück.


18. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2005
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan
d) Investitionsprogramm

Der Vors. des FinA. Bv T. Rix, erläutert den Haushaltsplan. Insgesamt stellt sich die Einnahmenseite positiv dar. Bei den Ausgaben ist eine höhere Kreisumlage auf Grund des Hartz IV Gesetzes ausgewiesen, bei den Investitionen schlägt die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges mit 180.000 € zu Buche. Auf den freien Finanzspielraum wird eingegangen und im Stellenplan sind keine Aufstockungen vorgesehen. Die Straße Grenzring wird fertig gestellt, der Ausbau der Straße Osterweg wird um ein Jahr zurückgestellt. Ferner wird die beschlossene Anschaffung der Straßenlampen um 1 Jahr verschoben. Die Haushaltssatzung wird im Wortlaut vorgelesen. Die Gemeindevertretung beschließt im Einzelnen wie folgt:
a) dem Verwaltungshaushalt wird einstimmig zugestimmt;
b) dem Vermögenshaushalt wird einstimmig zugestimmt;
c) dem Stellenplan wird einstimmig zugestimmt;
d) dem Investitionsprogramm wird einstimmig zugestimmt;
e) der Haushaltssatzung wird einstimmig zugestimmt.
jeweils gemäß Vorlage des Amtes Landschaft Sylt.


19. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup für das Jahr 2005
a) Erfolgsplan
b) Vermögensplan
c) Stellenplan

Nach kurzer Erläuterung durch die Vors. des KurA und dem Hinweis, dass sich durch die anstehenden Baupläne noch Veränderungen im Jahr 2005 ergeben können, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a) dem Erfolgsplan 2005 der Kurverwaltung, wie vorgelegt, zuzustimmen. Die Erträge und Aufwendungen werden jeweils mit € 3.284.900 festgestellt.

b) dem Vermögensplan 2005, wie vorgelegt, zuzustimmen. Die Einnahmen und Ausgaben werden mit € 378.000 festgestellt.

c) dem Stellenplan, wie vorgelegt, zuzustimmen.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 0 festgestellt, der Höchstbetrag der Kassenkredite auf € 490.840. z.K.g.



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung.