Protokoll vom 15.12.2005

Gemeindevertretung vom 15.12.2005

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm) die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Über folgende Änderungen der Tagesordnung ist abzustimmen:
a) Absetzen der TOP 06 und 07.
b) Erweiterung der Tagesordnung um die TOP 15, 16, 17, 18, 19 und B03 b.
c) Änderung des TOP 05 in Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
Die Gemeindevertretung (Gv) stimmt jeweils einstimmig den unter a-c genannten Änderungen zu.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Kruse-Petersen fragt nach den Gründen, warum der TOP 07 abgesetzt wurde und erhält die Antwort, dass die Unterlagen vom Kreis Nordfriesland der Gemeinde noch nicht zugesandt wurden.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Auf Anregung von Gv Hebestreit wird aus der Niederschrift über die Sitzung der Gv am 15.11.2005 zu TOP 19 Punkt 3 der Vorlage gestrichen. Es kann von keiner gemeinsamen Betriebsgruppe KVW und Gemeinde ausgegangen werden.

Der 25. Sylt-Lauf startet am 25.03.2006

Für Frau Sabine Koppelt liegt eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes für eine Schankwirtschaft in der Strandstr. 22 vor.

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste informiert über das Notschleppkonzept Deutsche Bucht.

Anfragen
Gv U Lödige fragt, warum die heutige Sitzung der Gv nicht in den Räumen der Feuerwehr stattfindet. Der Bgm entgegnet, dass über den Sitzungsraum von Fall zu Fall entschieden wird.


4. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die umfangreiche Vorlage liegt jedem Gv vor und wird vom Bgm im Wortlaut zur Kenntnis gegeben. Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Sabine Koppelt
Sachlage: Das bisherige Verfahren nach dem BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 06.10.2005 und 17.10.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (siehe Auswertung der Stellungnahmen). Zur Größenordnung: der Bgm hat die in der Vorlage schriftlich festgehaltenen 50 Einheiten auf 60 Einheiten aufgestockt. Diese sind analog zur Planung. Gv Waldherr geht auf die Begründung Ziffer 1, Absatz 2 ein. Hier soll das Wort "wird" in "beabsichtigt" geändert werden. Ferner bringt Gv Waldherr vor, dass das Baufenster nicht voll ausgenutzt wird und deshalb könne man dieses doch etwas nach Süden ziehen, um die Straßenbreite zu gewährleisten. Der Bgm  sagt aus, dies sei ohne Bedeutung, maßgeblich ist die GRZ von 0,65, die vorher höher war und jetzt herabgesetzt worden ist. Die Planung ist Bestandteil des Erbbaurechtsvertrages, der Investor kann nicht anders bauen, als die Gemeinde es vorgibt. Zur Ausgleichsfläche: die Kosten muss der Investor übernehmen, diese gehen nicht zu Lasten der Gemeinde. Es bleibt der Gemeinde unbenommen, die in Ihrem Besitz befindliche Fläche in Archsum dem Investor anzubieten. Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bürgermeister sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Strandstraße und westlich der Dünenstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Gv Frau Koppelt wird informiert.


5. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlage des Kreises liegt jedem Gv vor. Der erneute E- und A Beschluss wurde notwendig, weil noch ein Schallgutachten erstellt werden muss. Dipl. Ing. Gerhard Tietgen von der Firma Schallschutz Nord GmbH ist heute zugegen und liefert der Gv die Begründung dieser Maßnahme und beantwortet die an ihn gerichteten Fragen. Zunächst wird festgestellt, dass kein/e Gemeindevertreter/in nach § 22 Gemeindeordnung befangen ist: Sachlage
Für die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 haben sich nach Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. § 3, Abs. 2 bzw. § 4, Abs. 2 BauGB noch einige Änderungen ergeben, so dass eine erneute Auslegung erforderlich wird. Dabei handelt es sich im Wesentlichen  um ergänzende Festsetzungen zum Immissionsschutz. Nach Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet östlich der Straße „Am Dorfteich“ und nördlich der Hauptstraße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Die Beteiligung wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis:Einstimmig zugestimmt
Der Bgm dankt Herrn Tietgen für seine Ausführungen und dieser verlässt das Sitzungszimmer.


6. Beratung und Beschlussfassung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt); hier: E- und A- Beschluss

Dieser TOP ist abgesetzt.


7. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Hotel Wiesbaden - Aufstellungsbeschluss

Dieser TOP ist abgesetzt.


8. Beratung und Grundsatzbeschluss zum Standort einer insularen Verwaltung

Auf die Niederschrift des Amtsausschusses wird verwiesen, diese liegt jedem Gv vor. Im Amtsausschuss und in der Bürgermeisterrunde herrscht Einigkeit darüber, dass die Verwaltungen zusammengelegt werden sollen. Dies soll auch im Hinblick auf die Empfehlung der Landesregierung geschehen, ferner hat die Landesregierung Fördermittel in Höhe von ca. 250.000 € in Aussicht gestellt. Zum Standort Westerland gibt es keine Alternative, für Parkplätze wird gesorgt, das Votum der Stadtvertretung pro Standort Westerland für eine gemeinsame Verwaltung liegt vor. Die Gemeinden bleiben autark, längerfristig sind Einsparungen möglich, die Infrastruktur wird besser genutzt und es werden noch genügend Parkplätze geschaffen. Den Kosten für einen Neubau in Höhe von rd. 7 Millionen stehen 1,9 Millionen für die Umbauten in Westerland entgegen. Die Stadt ist Mittelpunkt der Insel und für die Schaffung einer Inselverwaltung bestens geeignet. Beschlussvorschlag:
Die Gv stimmt grundsätzlich einer gemeinsamen Verwaltung mit Standort Westerland zu. Vor in Kraft treten der neuen Amtsordnung muss diese noch geprüft werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Beratung und Beschlussfassung über musikalische Früherziehung im Kindergarten

In der Sitzung des SozA am 22.11.05 wurde das Angebot der Musikschule an den Kindergarten über musikalische Früherziehung beraten und der Gv empfohlen, dem Vorschlag der Musikschule zu folgen und das Projekt bzw. den Musikunterricht im Kindergarten stattfinden zu lassen. Die Laufzeit würde zunächst 12 Monate betragen, die Gebühr pro Gruppe beträgt 1.500 € p.a.; mithin 3.000 € insgesamt. Nach ausführlicher Erläuterung durch die Vorsitzende des SozA, Gv Frau Wionski-Berndt wird wie folgt beschlossen. Beschluss:
Die Gv folgt der Empfehlung des Sozialausschusses und beschließt, das Projekt zu befürworten. Die Kosten sind in Erwartung eines positiven Beschlusses durch die Gv vorsorglich in den Haushalt 2006 eingestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss für den Hospizverein

Der Protokollauszug aus der Sitzung des SozA vom 22.11.2005 liegt jedem Gv vor und wird erläutert. Es herrscht Einigkeit darüber, das Engagement des Hospizvereines zu stärken. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Hospizverein jährlich einen Zuschuss von 300 € unter der Voraussetzung zu gewähren, dass für die Zukunft eine Abrechnung bzw. ein Wirtschaftsplan der Gemeinde vorgelegt wird.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Kassenprüfung bei der Kurverwaltung Wenningstedt – Braderup; hier: Stellungnahme

Die Stellungnahme des Kurdirektors liegt jedem Gv vor und wird vom Bgm zur Kenntnis gegeben und der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme des Kurdirektors zustimmend zur Kenntnis.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2004 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup

Der Prüfungsvermerk liegt als Vorlage vor. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss 2004 der Kurverwaltung Wenningstedt – Braderup (Sylt) in der geprüften Fassung unverändert fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2004 der Gemeinde Wenningstedt Ver- und Entsorgungs - GmbH

Der Bestätigungsvermerk liegt jedem Gv vor. Die Gemeindevertretung als Gesellschafterversammlung der Gemeinde Wenningstedt Ver- und Entsorgungs- GmbH stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Wenningstedt Ver- und Entsorgungs- GmbH in der geprüften Fassung unverändert fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


14. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung eines bürgerlichen Mitgliedes im Finanzausschuss, Vorschlagsrecht: FDP/BWB Fraktion

Die Verwaltung hat festgestellt, dass sich die Bürgervertreterin im Finanzausschuss, Frau Nadine Müller (FDP/BWB Fraktion) am 24.11.2005 rückwirkend ab 01.06.2005 nach Tinnum abgemeldet hat und somit ihre Mitarbeit im FinA nicht weiter ausüben kann. Die FDP/BWB Fraktion wird gebeten, der Gv einen Vorschlag zur Besetzung einer/eines Bv im FinA zu unterbreiten. Der Fraktionssprecher der FDP/BWB Fraktion, Gv Waldherr, schlägt Frau Brigitte Führ vor. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt Frau Brigitte Führ als bürgerliches Mitglied in den Finanzausschuss der Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup (Sylt). Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 2


15. Beratung und Beschlussfassung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt hat am 11.08.2004 beschlossen, den Bebauungspan Nr. 19 aufzustellen. Die vorliegende Änderung hat die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bereits als Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 19 durchlaufen. Die Ziele bleiben im Wesentlichen bestehen. Allerdings wurde der Geltungsbereich geringfügig erweitert und eine Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Zur besseren Übersichtlichkeit wird dieser Teilbereich als 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 weitergeführt, da für diesen Bereich bereits ein Bebauungsplan existiert. Beschluss:
1. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5  für das Gebiet - östlich der Dünenstraße, nördlich und südlich vom Mittelweg - und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter 14;
Davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


16. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit abschließenden Beschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland liegen jedem Gv vor und werden erläutert. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 06.06.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen). Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung dann bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung über den von verschiedenen Bürgern vorgelegten Alternativentwurf für den Bau und die Finanzierung der neuen Kurverwaltung´

Gv Waldherr begründet, warum er den Antrag gestellt hat, diesen TOP heute zu behandeln. Er bezieht sich dabei auf die ausgelöste Diskussion unter den Bürgern um den Neubau der KVW und darauf, dass sich die Gv mit dem Alternativentwurf beschäftigen müsse. Er nennt als weiteren Schritt die Einschaltung von Fachleuten, die den Alternativentwurf prüfen und eine Stellungnahme dazu abgeben könnten. Der Bgm sagt aus, dass Gv Waldherr ihm mit seinem Antrag zuvor gekommen sei. Er selbst habe vorgehabt, diesen im Januar 2006 zu behandeln. Keineswegs solle sich der Alternativentwurf aus Zeitgründen „totlaufen“. Gv Zarth: Der Alternativentwurf ist im Grunde ein Rückschritt, erinnert an den von 1995 und widerspricht dem gesetzten Ziel, der Gemeinde den Rücken frei zu halten. Die architektonische Darstellung ist höchst unbefriedigend. Es sollte doch ein „Highlight“ für den Ort geschaffen werden – der Alternativentwurf sieht dies so nicht vor. Gv Frau Koppelt schließt sich den Ausführungen im Wesentlichen an. Gv U. Petersen findet, dass die Mieten übersteigert sind. Die Gemeinde sollte nicht belastet werden. Sie macht den Vorschlag, den Antrag zurückzustellen und von Fachleuten überprüfen zu lassen. Wenn heute über den Antrag entschieden werden soll, dann ist er vom Tisch. Gv Waldherr: Sinn und Zweck des Antrages war u.a., dass aus dem Kreis der Gv Anregungen etc. kommen, wie damit verfahren werden kann. Der Bgm geht auf seine Anmerkungen, die er den Fraktionen hat zukommen lassen, ein. Diese werden der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. G Ußner plädiert dafür, dass sich jede Fraktion mit dem Entwurf beschäftigt und ggf. Vor- und Nachteile vorgetragen werden. Außerdem müsste in den Fraktionen eine Meinungsbildung „dafür oder dagegen“ abgefragt werden. So könne man dem Bürger zeigen, dass geprüft und abgewogen werde- eine Wertschätzung gegenüber dem Bürger; dies sei für alle Beteiligten die beste Lösung. Den Prüfer muss die Gemeinde zahlen. Die Gemeindevertretung kommt überein, der Absicht des Bgm zu folgen und den Alternativentwurf zunächst intern zu diskutieren, ggf. gute Ansätze herauszufiltern und eine Kontrolle vor Ort zu initiieren. In der nächsten Sitzung der Gv im Januar 2006 soll dann eine Entscheidung getroffen werden. z.K.g.


18. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9,  2. Änderung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Zunächst wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter/In nach § 22 Gemeindeordnung befangen ist. Sachlage:
Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 06.06.2005 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen). Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Planentwurfes und dessen Begründung durch den Bgm sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 9, 2.Änderung für das Gebiet -Golfplatz, nördlich der Norddörfer Schule und östlich der L 24, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist durch den Amtsvorsteher ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


19. Beratung und Beschlussfassung über eine Ergänzung des erneuten Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Hauptstrasse und westlich des Osterweges

Zunächst wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter/In nach § 22 Gemeindeordnung befangen ist. Sachlage:
Der o.g. erneute Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 8. Änderung des B-Planes Nr. 2 wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.11.2005 gefasst. Insbesondere wurde auch beschlossen, von der der frühzeitigen Beteiligung soll gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB abzusehen. Seitens des Kreises wird aktuell darum gebeten, diesen Beschluss näher zu begründen und den ursprünglichen E&A -Beschluss dahingehend neu zu fassen. Nach weiterer Erläuterung durch den Bauausschussvorsitzenden und eingehender Beratung beschließt die Gemeindvertretung  wie folgt. Beschlussvorschlag: (Ergänzung ist kursiv hervorgehoben)
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die erneute Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Hauptstrasse und westlich des Osterweges. Planungsziel ist die Änderung von Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Geschossigkeit und der Bauweise. Von der der frühzeitigen Beteiligung soll gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB abgesehen werden, da Unterrichtung über die Planung und Erörterung bereits im Zuge der 3. F-Plan Änderung stattgefunden hat.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

4. Die entstehenden Planungskosten sollen ggf. durch den Antragsteller der Änderung getragen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 21.00 Uhr