Protokoll vom 01.09.2005

Gemeindevertretung vom 01.09.2005

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der  BGM, CH Schmidt,  die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet um Erweiterung der Tagesordnung:
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Spielgerätes Hier: Spielplatz Feldscheide
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung anerkannt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Das Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts tritt zum 01.09.05 in Kraft „Novellierung des Reisekostengesetzes“.

Der Kreis Nordfriesland teilt mit, dass gegen die Übertragung der Abwasserbeseitigung der Gemeinden Kampen und Wenningstedt-Braderup keine Einwände erhoben werden.

Im Rechtsstreit um das Toilettenhäuschen Seestraße wurde dem Kläger bis zum 15.09.05 eine Frist eingeräumt die Klage zurückzuziehen.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig e.V. (ADS) bestätigt den Eingang der Kündigung zur Vereinbarung über den Betrieb des ADS-Kindergartens Wenningstedt-Braderup.

Die Gemeinde Sylt - Ost kündigt vorsorglich ihre Mitgliedschaft in der Sylter Flughafen Beteiligungs GmbH.

SHGT- informiert über eine Pressedebatte über Verwaltungsstrukturen

Udo Kotzke, Vorsitzender der Lebenshilfe Sylt e.V., bedankt sich für die Spende, die zum 40-jährigen Bestehen überreicht wurde.

Es liegt eine Anfrage des Kreises Nordfriesland - untere Denkmalschutzbehörde - für das Gelände des ehemaligen Wäldchens vor. In einem Anschreiben der Gemeinde wird der Kreis NF auffordert eine geeignete Fläche vom mind. 1:2 im Ort als Ausgleich nachzuweisen. Sollte dies auf den Weg gebracht werden, dann wäre die Gemeinde bereit die Fläche evtl. zur Rodung freizugeben.

Anfragen
Der Reitweg "Üp de Hiir" ist immer noch nicht in Ordnung.


4. Beratung und Beschlussfassung zu Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup nach dem Stand vom 30.06.2005

Nach Erläuterung beschließt die Gv, den Haushaltsüberschreitungen gem. Vorlage des Amtes Landschaft Sylt nach dem Stand vom 30.06.2005 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung
a) über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Grenzring“ zwischen Westerlandstraße und Osterweg
b) über die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme

Gemäß § 22 GO erklärt sich GV JE Zarth als befangen und verlässt den Tagungsraum. Nachdem der Ausbau der Straße Grenzring, zwischen Westerlandstraße und Osterweg, in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Wenningstedt über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 24.11.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig - Holstein (KAG). Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Grenzring“, zwischen Westerlandstraße und Osterweg. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

GV JE Zarth wird über das  Ergebnis informiert.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Funsport- (Skater) Anlage und Auftragsvergabe (SozA vom 25.08.05)

Der Bgm. bittet GV B. Wionski-Berndt, Vors. des SozA, darüber zu berichten. In der letzten Sozialausschusssitzung am 25.08.05 war  Herr Krönert ( Spielgeräte Krönert) anwesend und hat der Gemeinde ein attraktives Angebot unterbreitet. Frau Wionski-Berndt stellt die angebotene Anlage vor.
1. Die Anlage ist zu allen Jahreszeiten (evtl. Überdachung) nutzbar.

2. Freizeitaktivitäten wie Fußball, Eishocky, Eislaufen, Basketball, Inlinefahren, Skatern, u.a. auch Sportwettbewerbe (Schule) könnten dort satt finden. Angedacht ist zusätzlich evtl. eine Mini-Pipe aufzustellen.

3. Die Fun-Sportanlage spricht ein wesentlich breiteres Publikum an.

GV M. Waldherr ist dagegen, es liegen bereits Beschlüsse für die Umsetzung und Anschaffung einer Skateranlage vor. Spenden sind vorhanden und  Zusagen für weitere Spenden wurden getroffen. Das alles wieder umzuwerfen hält er für nicht in Ordnung. Das „Für und Wider“ der Alternative wird eingehend diskutiert und es kommt zu folgendem Beschluss:
Nur unter Vorraussetzung das alle Sponsoren mit dem neuen Projekt einverstanden sind könnte die neue Variante umgesetzt werden. Sollte es zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommen, wird das Projekt wie zuvor geplant und beschlossen umgesetzt. Die Sponsoren werden informiert und zu einem Gespräch, bzw. zur Vorstellung der Fun-Sport Anlage eingeladen. Abstimmungsergebnis:
5 Jastimmen
3 Neinstimmen
5 Enthaltungen


7. Beratung und  Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die nachstehend aufgeführte Satzung liegt jedem Gv vor und wird vom Bgm erläutert.

Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet westlich der Dünenstraße,
nördlich der Strandstraße und südlich der Berthin - Bleeg - Straße

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) hat in ihrer Sitzung am 01. November 1999 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 im Sinne des § 8 ff. Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) [in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. Juni 2004 (BGBl. I 1359)], gefasst. Zur Sicherung der Planung wird aufgrund der §§ 14, 16 ff. BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) [in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57)] nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 01. September 2005 folgende Satzung über die Veränderungssperre für den vorgenannten Bereich der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) erlassen:

§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup Sylt) wird im Sinne der §§ 8 ff. BauGB für das in Abs. 2 genannte Gebiet eine Veränderungssperre im Sinne des § 14  BauGB erlassen.

(2) Der von der Veränderungssperre betroffene Bereich ist wie folgt abgegrenzt: Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt), Bereich westlich der Dünenstraße, nördlich der Strandstraße und südlich der Berthin - Bleeg - Straße. Die Abgrenzung des Bereiches ist in der anliegenden Plankarte dargestellt. Sie ist Bestandteil der Satzung.

§ 2

Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

2. erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Änderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.


Die Gv beschließt, der vorliegenden Satzung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über die Wiedereinsetzung in den alten Stand des Verfahrens der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Auf Nachfrage von GV D. Gauss erklärt sich keiner der GV nach § 22 GO als befangen. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wurde mit Beschluss der Gv vom 19.05.2005 aufgehoben, da die Kostenübernahme nicht gesichert war. Dieser Punkt ist inzwischen geklärt, so dass das Verfahren fortgeführt werden kann. Die Gv beschließt die Wiedereinsetzung in den alten Stand des Verfahrens der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt). Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr.- 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet östlich der Straße Am Dorfteich und nördlich der Hauptstraße hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Es erklärt sich keiner der anwesenden GV nach § 22 GO als befangen. Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland liegen jedem Gv vor und werden erläutert. Die Gv beschließt:
1. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet östlich der Straße Am Dorfteich und nördlich der Hauptstraße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Es waren keine GV nach § 22  Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


10. Anträge

Es liegen keine Anträge vor.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Spielgerätes Hier: Spielplatz Feldscheide

Es liegen zwei Angebote vor. Die Mittel für die Anschaffung der Seilbahn in Höhe von ca. 2.965.- € stehen noch  im laufenden Haushalt 2005 für die Anschaffung  zur Verfügung. Favorisiert wird die Seilbahnanlage der Firma Crea-Play. Nach kurzer Erläuterung von GV B. Wionski-Berndt beschließt die GV einstimmig der Anschaffung für die Seilbahn von der Firma Crea-Play zuzustimmen.



Ende des öffentlichen Teils.