Protokoll vom 27.07.2005

Gemeindevertretung vom 27.07.2005

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.05 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr CH Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung ergeben sich, außer den schriftlich angekündigten, folgende Veränderungen:
TOP 15 wird abgesetzt
TOP 15 neu: Benennung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 18. September 2005
TOP 05 Beschlussfassung gem. Tischvorlage des Kreises NF
Der Bgm behält sich vor, ggf. TOP 19 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln, ebenso TOP 22.

Die Gemeindevertretung (Gv) votiert einstimmig für die Änderung der Tagesordnung.

Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Bgm begründet den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.
Wiederherstellung der Öffentlichkeit. Um 20.37 Uhr stellt der Bgm die Öffentlichkeit wieder her und informiert die erschienenen Zuhörer darüber, dass die Gv Zustimmung zu den vorgelegten Planzeichnungen signalisiert hat.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Wieland Wolff führt den Anwesenden die Verkehrssituation Am Dorfteich in Höhe des Restaurants Fitschen vor Augen und bittet die Gemeinde, diesen Zustand zu beheben. Der Bgm sichert dieses zu, die Gemeinde „ist am Ball“. Frau Karin Callies bemängelt ebenso die desolate Situation in der Straße „Am Dorfteich“ und auch, dass die dort vorhandenen Blumenbeete nicht mehr bepflanzt sind. Auch hier wird Abhilfe zugesagt. Frau Köster hat ein Schreiben an die Gv verfasst, welches sie dem Bgm übergibt. Das Schreiben wird dieser Niederschrift beigefügt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Herr Douven informiert über neue Flugverbindungen und bittet die Gemeinde, dies weiter zu transportieren.

Schreiben der Gemeinde Sylt - Ost zur Perspektive touristischer Entwicklungen.

Topografie Gemeindekarte Schleswig - Holstein; die Gemeinden sind angeschrieben worden, ob sie mitmachen.

Prüfung auf Gewährung einer Zuwendung an kommunale Körperschaften im Rahmen der Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung für das Projekt Kapellenplatz in Wenningstedt - Braderup

Schleswig - Holsteinischer Gemeindetag (SHGT); Info darüber, dass die Landesregierung keine Gebietsreform von oben will und stattdessen auf freiwillige Kooperationen und Zusammenschlüsse setzt.

Der Gemeinderat 6/2005 u.a. mit dem Inhalt, dass  die Regierung mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz und einer Regulierungsbehörde echten Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt erreichen will.

Der Geschäftsbericht 2004 der EVS liegt vor.

Die EVS bekundet Interesse am Abschluss eines Wegenutzungs- und Konzessionsvertrages für die Gasversorgung.

In der Verwaltungsrechtssache Hemshorn / Gemeinde Wenningstedt hat der Kläger die Klage zurückgenommen, nachdem kein Vergleich zu Stande gekommen ist.

In Bezug auf die Klärschlammentsorgung und die zu Unrecht in Rechnung gestellten Abfuhrpreise, bedienen sich die Parteien jeweils eines Rechtsanwaltes.

Zum Jahrmarkt auf der Wiese am Minigolfplatz sind die Wogen seitens der Anlieger „hoch geschlagen“, hier wird es wohl keine Wiederholung der Veranstaltung geben.

Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup bittet den Amtsvorsteher um die Beratung über die künftigen Strukturen der Amtsverwaltung im Amtsausschuss.

Zur Bebauung auf dem ehemaligen Postgrundstück und dem fatalen Fehler der Verwaltung, ist es bei den bisherigen Festsetzungen geblieben. Es bestehen rechtliche Zweifel, ob es hier zu einer Rücknahme der Festsetzungen kommen kann.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Frau Glaser an die SMG.

Hinweise zur Ausschöpfung der Einnahmequellen/ Beschränkung der Ausgaben liegen der Gemeinde vor; unter anderem mit dem Vermerk, „rechtzeitige Vorauszahlungen bei allen Arten von Beiträgen, kritische Überprüfung aller freiwilligen Leistungen“.

SHGT; Gleichstellungsbeauftragte: Anhebung der Einwohnergrenze im Gesetzgebungsverfahren.

Die Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup bildet eine Azubi zur Bürokauffrau aus.

Änderung der Gemeindeordnung zum beschränkten Teilnahmerecht von Ausschussmitgliedern an Sitzungen anderer Ausschüsse.

Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hörnum. Die Gemeinde bringt keine Einwendungen vor.

Genehmigung zum Aufstellen von Hinweistafeln für die „Sylter Partynächte“.

SHGT; Rundschreiben zur Beihilfeversicherung für S-H Kommunen.

SHGT; Info über Verabschiedung der Leitlinien zur künftigen kommunalen Struktur.

Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.


4. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Sozial-, Jugend- und Kulturausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Herr Bernd Ußner, WWB, stellt sein Amt mit Schreiben vom  29.06.2005 zur Verfügung. Die beiden Fraktionen von WWB und CDU/SPD haben hier Vorschlagsrecht und das Los müsste entscheiden. Hierauf wird verzichtet, eine Einigung ist erfolgt. Als stellv. Vors. wird Gv Frau Sabine Koppelt vorgeschlagen. Die Gv wählt Frau Sabine Koppelt zur stellv. Vorsitzenden des Sozial-, Jugend- und Kulturausschusses. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 5


5. Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Nach Erläuterung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beschließt die Gemeindevertretung:
a) Der Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet
1. südlich der Strandstraße und westlich der Dünenstraße
2. östlich der Dünenstraße und nördlich vom Mittelweg
und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

b) Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gv: 14
Davon anwesend: 13
Es war kein Gv nach § 22 GO von der Beratung ausgeschlossen.

Herr Storm und Herr Doll verlassen die Sitzung. Die TOP 21 und 22 werden vorgezogen.


21. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Kläranlage an die VEN

Vor Beginn der Sitzung der Gv hat es ein Informationsgespräch mit Herrn Dr. Göken zu den TOP 21 und 22 gegeben. Alles Wissenswerte zu diesen TOP wurde den Gv vermittelt, zu Fragen hat Herr Dr. Göken ausreichend Stellung genommen. Außerdem hat jeder Gv eine umfangreiche Vorlage erhalten. An dieser Stelle erwähnt Herr Dr. Göken die Gründung der VEN GmbH, ein kommunales Unternehmen, an dem die Gemeinden zu je 50 Prozent beteiligt sind. Nachdem das Wasserwerk im letzten Jahr eigentumsrechtlich an die VEN übertragen wurde, bietet es sich jetzt an, den 2. Schritt zu tun und die Abwasserentsorgung ebenfalls an die VEN zu übertragen. Zielsetzung: mehr Bürgernähe und keine Gebührenerhöhung. Herr Dr. Göken empfiehlt der Gv, der Übertragung zuzustimmen. Die Gemeindevertretung beschließt, der Übertragung der Abwasserentsorgung (Kläranlage) an die VEN GmbH zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


22. Beratung und Beschlussfassung
a) zum Entsorgungsvertrag der Gemeinde Wenningstedt - Braderup mit der VEN
b) zum Übertragungsvertrag Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup mit der VEN

Über TOP 22 a und b wird nicht einzeln abgestimmt. Die Vertragsentwürfe liegen jedem Gv vor, ebenfalls noch eine gereichte, überarbeitete Broschüre, die u.a. die Entwürfe der Verträge zum Inhalt hat. Auch hier hat es eine Vorabinformation durch Herrn Dr. Göken gegeben. Herr Rück hat in einer Stellungnahme Fragen zu den Verträgen aufgeworfen, die der Abstimmung bedürfen. Herr Dr. Göken anempfiehlt, den Verträgen vom Grundsatz her zuzustimmen, die „Feinabstimmung“ mit Herrn Rück wird vereinbart. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Entsorgungsvertrag und dem Übertragungsvertrag Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup mit der VEN GmbH vom Grundsatz her zuzustimmen, wenn eine Abstimmung über die Inhalte zwischen Herrn Rück und Herrn Dr. Göken erfolgt, alle Fragen ausgeräumt sind und Herr Rück sein okay gibt. Danach kann die Beurkundung erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Herr Dr. Göken und Herr Rück verlassen die Sitzung.


6. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Vorlagen liegen jedem Gv vor und werden erläutert. Beschluss:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet Golfplatz, nördlich der Norddörfer Schule und östlich der L 24 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 13
JA - Stimmen: 13
NEIN - Stimmen:0
Stimmenthaltungen: 0
Es war kein Gv nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


7. Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlagen liegen allen Gv vor und werden erörtert. Beschluss:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete
a) Golfplatz, nördlich der Norddörfer Schule und östlich der L 24
b) AWO - Syltklinik, nördlich des Fennenweges und östlich des Campingplatzes
c) östlich der Straße Am Dorfteich und nördlich der Hauptstraße
d) 1. alte Kurverwaltung, südlich der Strandstraße und westlich der Dünenstraße
2. östlich der Dünenstraße und nördlich vom Mittelweg
e) südlich der Hauptstraße und beidseitig des Osterweges
und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gv: 14
Davon anwesend: 13
JA - Stimmen: 12
NEIN - Stimmen: 0
Gv Hebestreit war bei der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend. Es war kein Gv nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger mit Satzungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde hat im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Erlass vom 24.04.2005 positiv Stellung genommen. Dies wird zur Kenntnis genommen. Einige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht. Der Bgm liest die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge im Wortlaut vor. Hierzu wird wie folgt beschlossen:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Kiel, über Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH, Niederlassung Flensburg Gem. § 29 (1) StrWG des Landes S-H dürfen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmte Teile der Ortsdurchfahrt Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 15 m an der K 118, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kfzverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet bzw. vorgenommen werden. Abwägungsvorschlag: Die Anbaufreihaltefläche wurde im Ursprungsplan bereits berücksichtigt und festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der K 118 nicht angelegt werden. Abwägungsvorschlag: Direkte Zufahrten und Zugänge zur freien Strecke der K 118 sind nicht vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Während des Planverfahrens wurden von Bürgern Anregungen vorgebracht. Architekturbüro Hellwig Hofmann für Herrn Bodenstab: Der Bebauungsplan sieht bei Zukauf der notwendigen fehlenden Grundfläche zum Erreichen der geforderten 3.000 qm für eine Realteilung kein ausreichend großes Baufenster vor. Dieses ist für uns nicht akzeptabel. Wir bitten um Einarbeitung eines Baufensters. Abwägungsvorschlag: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die zugekaufte Grundstücksfläche liegt außerhalb des B- Planes. Die geplante Realteilung des Grundstückes ist somit nicht möglich. Die Zulassung des Bauvorhabens wurde zu einer Verdichtung der Bebauung in diesem Randbereich der Ortslage führen. Und ist auch nicht Planungsziel dieser 9. B- Planänderung. Die Gemeinde hält daher an der Planung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
a) Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den TöB das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
b) Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird als Satzung beschlossen.
c) Die Begründung wird gebilligt.
d) Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat am 18. 08.2003 beschlossen, die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufzustellen. Als Diskussionsbeitrag wirft Gv Waldherr ein, dass man doch die Verkehrsführung um den Sparmarkt überprüfen möge, mit dem Betreiber sprechen und die Situation entzerren. Beschluss:
1. Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße und beidseitig des Osterweges und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Es waren kein Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


10. B
eratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2004
a) Anerkennung der Jahresrechnung
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat am 21. Juli 2005 getagt, das Ergebnisprotokoll liegt vor. Die Gemeindevertretung beschließt nach kurzer Aussprache:
a) die Anerkennung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr. 2004 Abstimmungsergebnis: Einstimmig
b) die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2004 zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gv Frau Koppelt war bei der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des Wäldchens an der K 118

Der Kreis NF schreibt die Gemeinde an, dass seitens des Denkmalschutzes großes Interesse an dem Grundstück besteht, insbesondere an der Freihaltung von jeglichem Bewuchs. Der Kreis NF bittet um Mitteilung, wie es aus Sicht der Gemeinde mit der Fläche weitergehen soll. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Denkmalschutz mitzuteilen, dass wenn dieser eine geeignete Fläche in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup mit Ausgleich von mindestens 1:2 nachweisen kann und dies auf den Weg bringt - die Gemeinde bereit wäre, die Fläche für eine evtl. Rodung freizugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über eine teilweise Einziehung des „Mittelweges“

Die Gemeindevertretung hat zur Durchführung des Neubauprojektes der Kurverwaltungen Erbbaurechtsverträge beschlossen, die nicht nur das eigentliche Kurverwaltungsgrundstück, sondern auch die Fläche des öffentlichen Parkplatzes am Mittelweg und eine Teil der Strasse selbst betreffen. Zur Umsetzung des Vertrages ist die teilweise Einziehung des Mittelweges im westlichen Bereich erforderlich. Eine Abstimmung mit der Verkehrsaufsicht hat bereits stattgefunden. Diese hat gegen die Einziehung und die Umgestaltung in eine Sackgasse keine Bedenken. Anliegende Grundstücke sind im Bereich der einzuziehenden Fläche  nicht betroffen. Zuständig für die Durchführung der Einziehung ist nach der Neufassung des Strassen- und Wegegesetzes der Träger der Straßenbaulast, also die Gemeinde selbst. Für sie wird über § 3 AO das Amt tätig. Beschluss:
Zur Umsetzung der Erbaurechtsverträge für die neue Kurverwaltung beschließt die Gemeindevertretung
1. das westliche Teilstück des Mittelweges gem. Lageplan soll eingezogen und mit dem Parkplatzgrundstück verschmolzen werden
2. eine öffentliche, fußläufige Verbindung vom Mittelweg in Richtung Westen soll beibehalten werden
3. das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, das förmliche Verfahren der Einziehung durchzuführen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Rasenmähers für die Betriebsgruppe

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des WUSA am 31. Mai 2005:Für das Mähen der Rasenflächen in der Gemeinde, einschl. Friedhof, werden handelsübliche Rasenmäher verwendet, wie sie auch bei kleinen Grundstücken zum Einsatz kommen. Das ist für die Gemeinde unwirtschaftlich. Es wird deshalb angeregt, einen leistungsstarken Aufsitzrasenmäher zu beschaffen. Es liegen Angebote vor, die Kosten für die Anschaffung liegen bei ca.  4.500.- €. Beschlussvorschlag:
Der WUSA empfiehlt der GV die Beschaffung eines leistungsstarken Aufsitzrasenmähers mit Fangkorb und bittet, die benötigten Mittel (ca. 4.500.- €) aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Gemeindevertretung beschließt, der Empfehlung des WUSA zu folgen und stimmt der Beschaffung eines leistungsstarken Aufsitzrasenmähers mit Fangkorb zum Betrag von ca. 4.500 € aus dem laufenden Haushalt zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gv Zarth war bei der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Befestigung des Randstreifens in den Kurven des Wirtschaftsweges „Bi Müür“

Auszug aus der NS über die Sitzung des WUSA am 31.05.2005: Die Einfahrt zur Straße „Bi Müür“ soll befestigt werden. Bei den oft rechtwinklig angelegten Abzweigungen ist das Abbiegen und Befahren problematisch, da immer der unbefestigte Randstreifen mit benutzt und kaputt gefahren wird. Eine Teerdecke wird sich als Befestigung als nicht praktikabel erweisen, als Alternative wird die Einbringung von Rasengittersteinen genannt. Der WUSA empfiehlt der Gemeindevertretung, den Ausbau der Kurven mit Rasengitter für die Randbefestigung zu beschließen. Die Maßnahme kann aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Ausbau der Kurven mit Rasengittersteinen für die Randbefestigung im Wirtschaftsweg „Bi Müür“ zuzustimmen. Finanzierung aus den laufenden Haushaltsmitteln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


15. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Gehweges vom Grundstück „Callies“ bis zum Campingplatz

Der TOP ist abgesetzt.


15 neu. Benennung der Wahlvorstände für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag

Benannt werden:
Für den Wahlvorstand
a) Bgm Carl Heinrich Schmidt
b) stellv. Bgm Ute Petersen´

Als Wahlhelfer:
Torsten Stroezel
Gerhard Hausen
Rainer Axnick
Jörg-Eric Zarth
Volker Gehrke
Bernd Ußner

Zur Kenntnis genommen

Anmerkung der Verwaltung: Am Tag nach der Sitzung erreichte die Verwaltung der Anruf, dass Herr Zarth am voraussichtlichen Wahltag, dem 18.09.05, nicht ortsanwesend ist und Dieter Gauss stellvertretend für ihn die Aufgabe wahrnimmt.


16. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgabe „Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege“ an den Landschaftszweckverband Sylt

Gemeinden sollen gem. § 32 des Landesnaturschutzgesetzes geeignete und zusammenhängende Wander- und Reitwege im Verbund mit sonstigen Straßen, Wegen und Flächen, die betreten werden dürfen oder auf denen das Reiten zulässig ist, einrichten oder auf ihre Einrichtung hinwirken, wenn ein Bedarf besteht und Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen. Im Sinne einer insularen Lösung ist es sinnvoll, diese Aufgabe an einen insularen Träger zu übertragen. Beschluss:
Die Gv überträgt die Aufgabe der Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege, einschließlich des Satzungs- Verordnungsrechts gem. § 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit an den Landschaftszweckverband Sylt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung zur Vorgehensweise für ein neues Kindergartenkonzept

Auszug aus der Sitzung des SozA am 21.06.2005: Der Bgm. gibt bekannt, dass der Kindergarten Kampen von einer Zusammenlegung absieht. Die Vors. geht auf die Vorlage „ Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“, die jedem Mitglied zugesandt wurde, ein. Auf einige  Passagen geht sie besonders ein. Als wichtigster Aspekt wird die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule gesehen. So soll den Kindern ein optimaler Übergang vom Kindergarten in die  Schule ermöglicht werden. Die Vors. hat Gespräche mit dem Schulleiter Herrn Ußner, Frau K. Ausborn, Leiterin der betreuten Grundschule über einen Standortwechsel des Kindergartens in die Norddörfer Schule geführt, ein Gespräch mit der Lehrerin Frau Habighorst steht noch aus. Herr Ußner begrüßt eine Verlegung des Kindergartens in die Norddörfer Schule sehr. Es werden immer mehr Anforderungen vom Land an die Schulen gestellt. Eine Zusammenarbeit der betreuten Grundschule, Schule und Kindergarten wäre so optimal. Es ist von Anfang ein  persönlicher Kontakt untereinander möglich. Das „Für und Wider“ der Zusammenlegung von  Schule und Kindergarten  wird diskutiert. Ein Grund, der für die Verlegung spricht, sind die zu kleinen Räumlichkeiten im Kindergarten. Laut § 6 KiTaVO (Raumbedarf) ist wesentlich mehr Raum nötig, um so einen geregelten Ablauf zu gewähren. In der Schule stehen größere Räumlichkeiten zur Verfügung. Alles spielt sich auf einer Ebene ab. BV K. Artschwager gibt ein Resümee ihrer Arbeit und den stattgefundenen Veränderungen in der letzten Zeit ab. Die Umsetzung der Forderungen  von der Gemeinde hat zwei Jahre gedauert ehe sie  Früchte getragen haben. Sie berichtet, dass eine Kollegin jetzt 35 Stunden arbeitet (vorher 30 Std.). Urlaubs- und. Krankheitsvertretungen werden jetzt auf Anforderung von der ADS gestellt. An Fortbildungen können die Erzieherinnen jetzt teilnehmen, das war vorher nicht möglich. Seit kurzen wird der Kindergarten von Frau Buhles, Mutter eines Kindergartenkindes, unterstützt. Ein erfolgreicher Handwerkertag mit den Eltern der Kindergartenkinder hat stattgefunden. Frau Artschwager spricht ihren Dank an die ehem. Vorsitzende des SozA, Sabine Koppelt, für geleistete Arbeit aus. Frau Artschwager begrüßt eine Verlegung in die Norddörfer Schule, so ist ein ständiger Austausch zwischen Kindergarten und Schule gewährleistet. Die Vors. und Frau Koppelt haben sich mit der Lebenshilfe in Verbindung gesetzt, um über die Verlegung  der Sonderschule G zu sprechen. Sie signalisieren Bereitschaft eine Verlegung unterstützen. Die Stadt Westerland soll mit eingebunden werden. Beschlussvorschlag:
Die SozA Mitglieder sind der Auffassung, dass der Kindergarten in Zukunft in der Norddörfer Schule untergebracht werden soll. Der SozA empfiehlt der Gemeindevertretung (GV), dem zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Raumbedarf für den Kindergarten soll vom Amt  Landschaft Sylt  ermittelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der SozA empfiehlt, den Bürgermeister zu beauftragen, im Namen des Schulverbandes Kampen-Wenningstedt, dem Kreis NF den Vertrag zur Nutzung der  Räumlichkeiten für die  Karl-Ludwig-Jessen Schule wegen Eigenbedarf zu kündigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA liegt jedem Gv vor. Gv Frau Wionski-Berndt erläutert den Gv die Richtlinien zum „Gemeinsamen Rahmen der Länder für eine frühe Bildung in den Kindertageseinrichtungen“, geht auf einige Passagen ein und bringt zum Ausdruck, dass die Kindertageseinrichtungen ein unentbehrlicher Teil des Kinderbildungswesens sind. Kindertageseinrichtungen und Grundschulen müssen im Zusammenhang gesehen werden. Der Bgm bezieht sich auf den Vertrag mit dem Kreis NF in Bezug auf die Sonderschule G, die in der Norddörfer Schule untergebracht ist und sagt aus, dass 3 Monate, bevor das Schuljahr beginnt, gekündigt werden kann. Der 30. April 2006 ist der letzte Tag der Kündigung. Vor Aussprechen der Kündigung werden noch Gespräche geführt, ggf. kann die Kündigung ausgesetzt und die Raumermittlung abgewartet werden; unter Umständen kann die Carl-Ludwig-Jessen Schule integriert werden. Die Gemeindevertretung beschließt
a) der Kindergarten Wenningstedt - Braderup soll zukünftig im Gebäude der Norddörfer Schule untergebracht werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Der Auftrag zur Raumermittlung auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes wird an das Amt Landschaft Sylt erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

c) Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, Gespräche mit dem Kreis NF aufzunehmen. Inhalt: Nutzung der Räumlichkeiten für die Carl Ludwig Jessen Schule in der Norddörfer Schule wegen Kündigung aus Eigenbedarf. Über c) wird nicht abgestimmt, lediglich zur Kenntnis genommen.


18. Beratung und Beschlussfassung zu Veränderungen der Vereinbarung (Vertrag) zwischen der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig und der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Auszug aus der NS über die Sitzung des SozA am 21.06.2005: Nach § 22 GO erklärt sich BV K. Artschwager zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen und verlässt den Raum, sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Vors. zitiert die Vereinbarung über den Betrieb eines ADS-Kindergartens in Wenningstedt. Besonders der § 5 der Vereinbarung müsste ihrer Ansicht nach überarbeitet werden. Die Gemeinde muss mehr Mitspracherecht über den Betrieb des Kindergartens bekommen. Die Mitglieder empfehlen der GV nach einer kurzen Diskussion:
1. Den Bgm. zu beauftragen, die aktuelle Vereinbarung vorsorglich zum 31.07.2006 zu kündigen.
2. Die neue Vereinbarung unter Mitwirkung eines  Juristen überarbeiten zu lassen und im Sinne der Gemeinde neu zu verfassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

BV K. Artschwager nimmt wieder an der Sitzung teil. Gv Frau Wionski-Berndt outet sich als Kritikerin der Vereinbarung, sie insistiert an die Gv, diese Vereinbarung zu kündigen und eine neue einzugehen. Beinhalten müsste die neue Vereinbarung konkret die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Angesprochen wird auch ein neuer Vertragspartner, gewünscht sind bessere Bedingungen. Gv Petersen: sie schlägt vor, zunächst mit der ADS ein Gespräch zu führen und plädiert für eine gütliche Einigung. Sie wirft die Frage auf, was ist, wenn die ADS ablehnt? Gv Zarth: eine Kündigung einer Vereinbarung ist ein normaler Geschäftsvorgang, danach werden neue Konditionen verhandelt. Insgesamt sollen die Bedingungen verändert werden. Der Bgm stellt klar, dass der Kreis NF die Bedingungen geprüft habe, die ADS kommt ihrer Verpflichtung nach, die Personaldecke ist okay. Nach weiterer, lebhaft geführter Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
a) Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die aktuelle Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig in Flensburg vorsorglich zum 31. Juli 2006 zu kündigen und im Vorfeld den Vertragspartner zu informieren. Abstimmungsergebnis: 11 : 2 : 0


20. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Gasversorgung durch die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH (VEN)

Dieser TOP ist abgesetzt.



Der Bgm schließt die Öffentlichkeit um 22.32 Uhr aus.